Korrespondenz Abwasser · Abfall - DWA
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284 Spektrum<br />
Kraft ist, habe Frankreich noch immer<br />
mehrere Gebiete nicht ausgewiesen, die<br />
durch Nitratverunreinigung gefährdet<br />
sind. Außerdem habe es bisher keine<br />
Maßnahmen ergriffen, um die Nitratverunreinigung<br />
in diesen Gebieten wirksam<br />
zu bekämpfen. Auf Empfehlung des EU-<br />
Umweltkommissars Janez Potočnik verklagt<br />
die Kommission Frankreich daher<br />
jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof.<br />
Die Kommission hatte Frankreich am<br />
26. Oktober 2011 eine mit Gründen versehene<br />
Stellungnahme übermittelt, in<br />
der sie auf rasche Bereinigung der Situation<br />
drängte. Frankreich hat eine Änderung<br />
seiner Rechtsvorschriften zugesagt,<br />
doch wegen der schleppenden Fortschritte<br />
und unzureichender Vorschläge für<br />
Änderungen hat die Kommission den Fall<br />
an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.<br />
www.gfa-news.de<br />
Webcode: 20120227_006 A<br />
EU-Kommission verlangt<br />
von Polen korrekte Umsetzung<br />
der Rechtsvorschriften<br />
zur Gewässerüberwachung<br />
Polen hält die EU-Rechtsvorschriften<br />
zum Gewässerschutz (einschließlich der<br />
Überwachung der Wasserqualität) nach<br />
Ansicht der Europäischen Kommission<br />
noch nicht ein, wie die Kommission am<br />
27. Februar 2012 mitteilte. Auf Empfehlung<br />
von EU-Umweltkommissar Janez<br />
Potočnik übermittelt die Kommission Polen<br />
eine weitere mit Gründen versehene<br />
Stellungnahme, in der sie die korrekte<br />
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />
fordert. Damit wird Polen zum dritten<br />
Mal zur Einhaltung des EU-Wasserrechts<br />
ermahnt. Sollte Polen nicht innerhalb eines<br />
Monats antworten, kann die Kommission<br />
den Gerichtshof der Europäischen<br />
Union anrufen.<br />
Polen musste die Richtlinie bis Mai<br />
2004 umsetzen, hatte aber zu diesem<br />
Zeitpunkt in einigen Bereichen (einschließlich<br />
der Überwachung der Wasserqualität)<br />
noch keine Rechtsvorschriften<br />
erlassen, um die Anforderungen der<br />
Richtlinie zu erfüllen. Im Juni 2008 übermittelte<br />
die Kommission Polen ein förmliches<br />
Aufforderungsschreiben. Da die<br />
Antwort Polens und die getroffenen Abhilfemaßnahmen<br />
nicht alle Bedenken<br />
der Kommission ausräumen konnten,<br />
folgte auf das Schreiben im Juni 2010 ei-<br />
ne mit Gründen versehene Stellungnahme.<br />
Daraufhin überarbeitete Polen im<br />
März 2011 sein Wasserrecht und erließ<br />
im November 2011 auch ein neues Gesetz<br />
zur Überwachung der Oberflächengewässer<br />
und des Grundwassers. Allerdings<br />
haben die neuen polnischen<br />
Rechtsvorschriften nach Meinung der<br />
Kommission zu weiteren Fällen von<br />
Nichtkonformität geführt, weshalb die<br />
Kommission Polen erneut eine mit Gründen<br />
versehene Stellungnahme übermittelt.<br />
www.gfa-news.de<br />
Webcode: 20120227_005 A<br />
Künftiger Umgang mit<br />
Elementarschadensereignissen<br />
in Sachsen<br />
Der sächsische Innenminister Markus Ulbig<br />
stellte dem Kabinett am 21. Februar<br />
2012 eine Konzeption zum Umgang mit<br />
Elementarschadensereignissen vor. Die<br />
Konzeption beschreibt Maßnahmen zur<br />
Koordinierung staatlicher Hilfen für die<br />
Bewältigung der Folgen eines außergewöhnlichen<br />
Notstandes infolge eines Elementarschadensereignisses<br />
und legt die<br />
Verfahrensabfolge innerhalb der Staatsregierung<br />
fest. Grundsätzlich sollen die<br />
vorläufigen Schäden auf Ebene der Landkreise<br />
und Kreisfreien Städte erfasst und<br />
bei der Landesdirektion zusammengefasst<br />
werden. Abweichend hiervon werden<br />
Schäden an Gewässern I. Ordnung<br />
von der Landestalsperrenverwaltung,<br />
Waldschäden durch die Unteren Forstbehörden<br />
den Staatsbetrieb Sachsenforst,<br />
Schäden an Bundes- und Staatsstraßen<br />
durch das Landesamt für Straßenbau<br />
und Verkehr sowie Schäden an staatlichen<br />
Liegenschaften durch den Staatsbetrieb<br />
Sächsisches Immobilien- und Baumanagement<br />
(SIB) erfasst. Zur Koordinierung<br />
des Wiederaufbaus sieht die<br />
Konzeption die Benennung eines Beauftragten,<br />
die Einrichtung einer Lenkungsgruppe<br />
auf Staatssekretärsebene und einer<br />
Leitstelle Wiederaufbau (LSWA) vor.<br />
Aufgrund der positiven Erfahrungen bei<br />
der Hochwasserbewältigung 2010 soll<br />
dabei auch in Zukunft ausdrücklich die<br />
Möglichkeit eröffnet werden, die Kommunalen<br />
Landesverbände in die Arbeit<br />
der Lenkungsgruppe einzubeziehen. Bei<br />
der Landesdirektion wird ein Wiederaufbaustab<br />
(WASA) eingerichtet, der insbesondere<br />
die Genehmigung der Wieder-<br />
aufbaupläne koordinieren soll. Die Koordinierung<br />
der Hilfsorganisationen und<br />
das Spendenmanagement übernimmt<br />
die Leitstelle Wiederaufbau. A<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung:<br />
EU-Rechtsvorschriften<br />
zusammengefasst<br />
Um die Behörden der Mitgliedstaaten<br />
und Bauträger beim besseren Umgang<br />
mit den ökologischen Folgen von Bauprojekten<br />
zu unterstützen, hat die europäische<br />
Kommission alle bestehenden<br />
EU-Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungenzusammengefasst.<br />
Die ursprüngliche Richtlinie über<br />
die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP-Richtlinie) und ihre drei späteren<br />
Änderungen wurden zu einer kompakteren,<br />
klar übersetzten und benutzerfreundlichen<br />
Fassung vereint, die am 17.<br />
Februar 2012 in Kraft getreten ist. Das<br />
Europäische Parlament und der Rat haben<br />
die kodifizierte UVP-Richtlinie am<br />
13. Dezember 2011 angenommen, und<br />
sie wurde am 28. Januar 2012 als Richtlinie<br />
2011/92/EU veröffentlicht. Die<br />
Überarbeitung der UVP-Richtlinie wird<br />
später im Jahr 2012 abgeschlossen. Dann<br />
wird die Kommission ihren Vorschlag für<br />
die Überarbeitung der kodifizierten<br />
Richtlinie vorlegen. Bei zukünftigen Änderungen<br />
wird der Schwerpunkt stärker<br />
auf dem Inhalt der Richtlinie und weniger<br />
auf ihrem Aufbau liegen.<br />
www.gfa-news.de<br />
Webcode: 20120222_005 A<br />
WHO-Zentrum für Umwelt und<br />
Gesundheit in Bonn eröffnet<br />
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen<br />
und Bundesgesundheitsminister Daniel<br />
Bahr haben am 14. Februar 2012 gemeinsam<br />
mit WHO-Regionaldirektorin<br />
Zsuzsanna Jakab das erweiterte WHO-<br />
Zentrum für Umwelt und Gesundheit in<br />
Bonn eröffnet. Das Europäische Zentrum<br />
für Umwelt und Gesundheit (European<br />
Centre for Environment and Health/<br />
ECEH) der Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO) ist seit dem 1. Januar 2012 komplett<br />
am UN-Standort Bonn angesiedelt.<br />
Der bislang in Rom befindliche Teil des<br />
Zentrums wurde Ende Dezember 2011<br />
geschlossen und dessen Aufgaben nach<br />
Bonn verlagert. Das ECEH der WHO in<br />
KA <strong>Korrespondenz</strong> <strong>Abwasser</strong>, <strong>Abfall</strong> <strong>·</strong> 2012 (59) <strong>·</strong> Nr. 4 www.dwa.de/KA