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Korrespondenz Abwasser · Abfall - DWA

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284 Spektrum<br />

Kraft ist, habe Frankreich noch immer<br />

mehrere Gebiete nicht ausgewiesen, die<br />

durch Nitratverunreinigung gefährdet<br />

sind. Außerdem habe es bisher keine<br />

Maßnahmen ergriffen, um die Nitratverunreinigung<br />

in diesen Gebieten wirksam<br />

zu bekämpfen. Auf Empfehlung des EU-<br />

Umweltkommissars Janez Potočnik verklagt<br />

die Kommission Frankreich daher<br />

jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof.<br />

Die Kommission hatte Frankreich am<br />

26. Oktober 2011 eine mit Gründen versehene<br />

Stellungnahme übermittelt, in<br />

der sie auf rasche Bereinigung der Situation<br />

drängte. Frankreich hat eine Änderung<br />

seiner Rechtsvorschriften zugesagt,<br />

doch wegen der schleppenden Fortschritte<br />

und unzureichender Vorschläge für<br />

Änderungen hat die Kommission den Fall<br />

an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.<br />

www.gfa-news.de<br />

Webcode: 20120227_006 A<br />

EU-Kommission verlangt<br />

von Polen korrekte Umsetzung<br />

der Rechtsvorschriften<br />

zur Gewässerüberwachung<br />

Polen hält die EU-Rechtsvorschriften<br />

zum Gewässerschutz (einschließlich der<br />

Überwachung der Wasserqualität) nach<br />

Ansicht der Europäischen Kommission<br />

noch nicht ein, wie die Kommission am<br />

27. Februar 2012 mitteilte. Auf Empfehlung<br />

von EU-Umweltkommissar Janez<br />

Potočnik übermittelt die Kommission Polen<br />

eine weitere mit Gründen versehene<br />

Stellungnahme, in der sie die korrekte<br />

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie<br />

fordert. Damit wird Polen zum dritten<br />

Mal zur Einhaltung des EU-Wasserrechts<br />

ermahnt. Sollte Polen nicht innerhalb eines<br />

Monats antworten, kann die Kommission<br />

den Gerichtshof der Europäischen<br />

Union anrufen.<br />

Polen musste die Richtlinie bis Mai<br />

2004 umsetzen, hatte aber zu diesem<br />

Zeitpunkt in einigen Bereichen (einschließlich<br />

der Überwachung der Wasserqualität)<br />

noch keine Rechtsvorschriften<br />

erlassen, um die Anforderungen der<br />

Richtlinie zu erfüllen. Im Juni 2008 übermittelte<br />

die Kommission Polen ein förmliches<br />

Aufforderungsschreiben. Da die<br />

Antwort Polens und die getroffenen Abhilfemaßnahmen<br />

nicht alle Bedenken<br />

der Kommission ausräumen konnten,<br />

folgte auf das Schreiben im Juni 2010 ei-<br />

ne mit Gründen versehene Stellungnahme.<br />

Daraufhin überarbeitete Polen im<br />

März 2011 sein Wasserrecht und erließ<br />

im November 2011 auch ein neues Gesetz<br />

zur Überwachung der Oberflächengewässer<br />

und des Grundwassers. Allerdings<br />

haben die neuen polnischen<br />

Rechtsvorschriften nach Meinung der<br />

Kommission zu weiteren Fällen von<br />

Nichtkonformität geführt, weshalb die<br />

Kommission Polen erneut eine mit Gründen<br />

versehene Stellungnahme übermittelt.<br />

www.gfa-news.de<br />

Webcode: 20120227_005 A<br />

Künftiger Umgang mit<br />

Elementarschadensereignissen<br />

in Sachsen<br />

Der sächsische Innenminister Markus Ulbig<br />

stellte dem Kabinett am 21. Februar<br />

2012 eine Konzeption zum Umgang mit<br />

Elementarschadensereignissen vor. Die<br />

Konzeption beschreibt Maßnahmen zur<br />

Koordinierung staatlicher Hilfen für die<br />

Bewältigung der Folgen eines außergewöhnlichen<br />

Notstandes infolge eines Elementarschadensereignisses<br />

und legt die<br />

Verfahrensabfolge innerhalb der Staatsregierung<br />

fest. Grundsätzlich sollen die<br />

vorläufigen Schäden auf Ebene der Landkreise<br />

und Kreisfreien Städte erfasst und<br />

bei der Landesdirektion zusammengefasst<br />

werden. Abweichend hiervon werden<br />

Schäden an Gewässern I. Ordnung<br />

von der Landestalsperrenverwaltung,<br />

Waldschäden durch die Unteren Forstbehörden<br />

den Staatsbetrieb Sachsenforst,<br />

Schäden an Bundes- und Staatsstraßen<br />

durch das Landesamt für Straßenbau<br />

und Verkehr sowie Schäden an staatlichen<br />

Liegenschaften durch den Staatsbetrieb<br />

Sächsisches Immobilien- und Baumanagement<br />

(SIB) erfasst. Zur Koordinierung<br />

des Wiederaufbaus sieht die<br />

Konzeption die Benennung eines Beauftragten,<br />

die Einrichtung einer Lenkungsgruppe<br />

auf Staatssekretärsebene und einer<br />

Leitstelle Wiederaufbau (LSWA) vor.<br />

Aufgrund der positiven Erfahrungen bei<br />

der Hochwasserbewältigung 2010 soll<br />

dabei auch in Zukunft ausdrücklich die<br />

Möglichkeit eröffnet werden, die Kommunalen<br />

Landesverbände in die Arbeit<br />

der Lenkungsgruppe einzubeziehen. Bei<br />

der Landesdirektion wird ein Wiederaufbaustab<br />

(WASA) eingerichtet, der insbesondere<br />

die Genehmigung der Wieder-<br />

aufbaupläne koordinieren soll. Die Koordinierung<br />

der Hilfsorganisationen und<br />

das Spendenmanagement übernimmt<br />

die Leitstelle Wiederaufbau. A<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung:<br />

EU-Rechtsvorschriften<br />

zusammengefasst<br />

Um die Behörden der Mitgliedstaaten<br />

und Bauträger beim besseren Umgang<br />

mit den ökologischen Folgen von Bauprojekten<br />

zu unterstützen, hat die europäische<br />

Kommission alle bestehenden<br />

EU-Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungenzusammengefasst.<br />

Die ursprüngliche Richtlinie über<br />

die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP-Richtlinie) und ihre drei späteren<br />

Änderungen wurden zu einer kompakteren,<br />

klar übersetzten und benutzerfreundlichen<br />

Fassung vereint, die am 17.<br />

Februar 2012 in Kraft getreten ist. Das<br />

Europäische Parlament und der Rat haben<br />

die kodifizierte UVP-Richtlinie am<br />

13. Dezember 2011 angenommen, und<br />

sie wurde am 28. Januar 2012 als Richtlinie<br />

2011/92/EU veröffentlicht. Die<br />

Überarbeitung der UVP-Richtlinie wird<br />

später im Jahr 2012 abgeschlossen. Dann<br />

wird die Kommission ihren Vorschlag für<br />

die Überarbeitung der kodifizierten<br />

Richtlinie vorlegen. Bei zukünftigen Änderungen<br />

wird der Schwerpunkt stärker<br />

auf dem Inhalt der Richtlinie und weniger<br />

auf ihrem Aufbau liegen.<br />

www.gfa-news.de<br />

Webcode: 20120222_005 A<br />

WHO-Zentrum für Umwelt und<br />

Gesundheit in Bonn eröffnet<br />

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen<br />

und Bundesgesundheitsminister Daniel<br />

Bahr haben am 14. Februar 2012 gemeinsam<br />

mit WHO-Regionaldirektorin<br />

Zsuzsanna Jakab das erweiterte WHO-<br />

Zentrum für Umwelt und Gesundheit in<br />

Bonn eröffnet. Das Europäische Zentrum<br />

für Umwelt und Gesundheit (European<br />

Centre for Environment and Health/<br />

ECEH) der Weltgesundheitsorganisation<br />

(WHO) ist seit dem 1. Januar 2012 komplett<br />

am UN-Standort Bonn angesiedelt.<br />

Der bislang in Rom befindliche Teil des<br />

Zentrums wurde Ende Dezember 2011<br />

geschlossen und dessen Aufgaben nach<br />

Bonn verlagert. Das ECEH der WHO in<br />

KA <strong>Korrespondenz</strong> <strong>Abwasser</strong>, <strong>Abfall</strong> <strong>·</strong> 2012 (59) <strong>·</strong> Nr. 4 www.dwa.de/KA

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