28.02.2013 Aufrufe

ARBEITSRECHT GRIFFBEREIT

ARBEITSRECHT GRIFFBEREIT

ARBEITSRECHT GRIFFBEREIT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Dienstnehmerhaftpflichtgesetz grundsätzlich keinen besonderen<br />

Beschränkungen, wenn die für eine Aufrechnung<br />

(Kompensation) festgelegten Bedingungen erfüllt werden.<br />

Danach müssen die aufzurechnenden Forderungen gegenseitig,<br />

gleichartig, richtig und fällig sein. Eine Aufrechnung<br />

solcher Schadenersatzansprüche mit Entgeltansprüchen<br />

ist unzulässig, soweit letztere der Exekution entzogen<br />

sind.<br />

DIE AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERTRAGES<br />

Arten der Auflösung<br />

1. Auflösung während der Probezeit<br />

2. Zeitablauf (Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses)<br />

3. Auflösung im beiderseitigen Einvernehmen<br />

4. Kündigung<br />

5. Entlassung<br />

6. Austritt<br />

7. Tod des Arbeitnehmers<br />

Auflösung während der Probezeit<br />

Das Probearbeitsverhältnis ist dadurch gekennzeichnet,<br />

dass es sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer<br />

jederzeit, ohne Einhaltung von Fristen und ohne<br />

Angabe von Gründen, gelöst werden kann. Die Auflösung<br />

des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit ist als eine<br />

Auflösung eigener Art und nicht als Kündigung anzusehen,<br />

so dass der allgemeine und besondere Kündigungsschutz<br />

nicht gilt.<br />

Die Probezeit kann längstens für einen Monat vereinbart<br />

werden. Vor allem in Arbeiter-Kollektivverträgen wird eine<br />

Probezeit bereits vielfach vorgegeben. Die meisten Angestellten-Kollektivverträge<br />

sehen eine Probezeit von sich<br />

aus nicht zwingend vor.<br />

Ausnahme! Lehrlinge haben eine dreimonatige Probezeit.<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!