Datei herunterladen (357 KB) - .PDF - Gemeinde Axams
Datei herunterladen (357 KB) - .PDF - Gemeinde Axams
Datei herunterladen (357 KB) - .PDF - Gemeinde Axams
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Der Bebauungsplan und die ortsplanerische Stellungnahme der Planalp Ziviltechniker<br />
GmbH, Dipl. Ing. Friedrich Rauch, liegen vor.<br />
Beratung:<br />
Gabi Kapferer-Pittracher fragt nach, ob die <strong>Gemeinde</strong> in ähnlichen Fällen gleich vorgegangen<br />
ist.<br />
Dazu teilt Vbgm. Ing. Adolf Schiener mit, dass es schon öfters vorgekommen ist, zum<br />
Axamer Bach hin einen geringeren Grenzabstand mittels Bebauungsplan festzulegen.<br />
Antrag – Martin Kapferer:<br />
Für das Grundstück Nr. 255/4 soll ein Bebauungsplan mit den üblichen gebietsbezogenen<br />
Festlegungen und mit einer Baugrenzlinie mit einem Abstand von 4,0 m zur Westgrenze<br />
erlassen werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll daher beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. B6.7 und<br />
b) die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
16 Ja<br />
4. Friedhofsgebührenverordnung;<br />
Erlassung einer Friedhofsgebührenverordnung;<br />
70304/ZEN/14390/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Um die Friedhofsgebührenangelegenheiten auf eine aktuelle rechtliche Grundlage zu<br />
stellen, ist es notwendig, eine Friedhofsgebührenverordnung zu erlassen.<br />
Basierend auf der von der <strong>Gemeinde</strong>abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung<br />
zur Verfügung gestellten Vorlage wurde vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand am 18.1.2012 ein Entwurf<br />
der Friedhofsgebührenverordnung beschlossen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
Der Entwurf der Verordnung liegt dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Sitzungsunterlagen zu Einsicht<br />
auf.<br />
Antrag – Vbgm. Ing. Adolf Schiener:<br />
Aufgrund des § 15 Abs. 3 Zif. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 - FAG 2008, BGBl.<br />
I Nr. 103/2007, in der jeweils geltenden Fassung, soll der <strong>Gemeinde</strong>rat folgende Friedhofsgebührenverordnung<br />
beschließen:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 7 von 22