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meinde <strong>Axams</strong> erledigt werden, wird ein Stundensatz von 40,- € je Beschäftigtem vorgeschrieben.<br />

§ 5<br />

Exhumierung<br />

Die Gebühr für Exhumierungen und Umbettungen beträgt 70,- € je Stunde und Beschäftigtem.<br />

§ 6<br />

Gebührenschuldner<br />

Gebührenschuldner ist der Inhaber des Benützungsrechtes, im Todesfall seine Erben.<br />

Auf das Verfahren finden die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO iVm<br />

dem Tiroler Abgabengesetz – TAbgG, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung.<br />

§ 7<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in<br />

Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Friedhofsgebührenverordnung außer Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

16 Ja<br />

5. Waldumlage 2012;<br />

Erlassung der Verordnung über die Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage;<br />

70304/ZEN/14535/2012<br />

Sachverhalt:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n werden gemäß § 10 Absatz 1 Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.<br />

55/2005, ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für die <strong>Gemeinde</strong>waldaufseher<br />

eine jährliche Umlage auf Grund eines Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

zu erheben. Gemäß § 10 Absatz 2 Tiroler Waldordnung 2005 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

den Gesamtbetrag der Umlage jährlich bis spätestens 1. April durch Verordnung festzusetzen.<br />

Für 2012 errechnet sich der Gesamtbetrag der Waldumlage mit 17.925,90 €.<br />

Der Entwurf der Verordnung liegt dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Sitzungsunterlagen zu Einsicht<br />

auf.<br />

Antrag – Vbgm. Ing. Adolf Schiener:<br />

Aufgrund des § 10 Absatz 1 Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55/2005, soll der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beschließen, zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes 2011 für den<br />

<strong>Gemeinde</strong>waldaufseher eine jährliche Umlage zu erheben.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 9 von 22

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