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Jahresbericht 2004 - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und ...

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suchungsberechtigungsschein bei der Gewerbeaufsicht<br />

anfordern, weil die Untersuchungsbescheinigung<br />

entweder nicht an die Jugendlichen weitergegeben<br />

wurde oder zum tatsächlichen Beschäftigungsbeginn<br />

älter als 14 Monate war.<br />

Der Landesausschuss war sich einig, dass es gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

möglich ist, dass ein Betriebsarzt eine Erstuntersuchung<br />

im Rahmen eines Vorstellungstermins<br />

durchführt. Obwohl im Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

nicht geregelt ist, wem der Arzt die Untersuchungsbescheinigung<br />

auszuhändigen hat, sollte der Betriebsarzt<br />

– soweit bei Abschluss der Untersuchung der Arbeitgeber<br />

noch nicht feststeht oder das Ausbildungsverhältnis<br />

nicht zustande kommt – dem Jugendlichen<br />

oder den Eltern diese Bescheinigung aushändigen.<br />

Es wurde in diesem Zusammenhang darauf verwiesen,<br />

dass die Jugendlichen freie Arztwahl haben. So<br />

könnten die Betriebe den Jugendlichen nicht vorschreiben,<br />

dass die Erstuntersuchung von ihren Betriebsärzten<br />

durchgeführt werden muss. Falls Betriebe<br />

bei einer anderen Arztwahl des Jugendlichen dennoch<br />

auf einer zusätzlichen betriebsärztlichen Untersuchung<br />

bestehen, sollten die Betriebe diese auf eigene Kosten<br />

durchführen. Um Nachteile <strong>für</strong> die Ausbildungsplatz-<br />

3.4<br />

Frauenarbeitsschutz<br />

Anträge <strong>und</strong> Zulassung der Kündigung nach dem Mutterschutzgesetz<br />

<strong>und</strong> nach dem B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetz<br />

Antragsgr<strong>und</strong> Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />

§ 9 Abs. 3<br />

Mutterschutzgesetz<br />

suchenden zu vermeiden, würde man den Jugendlichen<br />

im Zweifel aber einen zweiten Untersuchungsberechtigungsschein<br />

ausstellen. Abschließend wurden<br />

die Mitglieder des Landesausschusses darüber informiert,<br />

dass 2005 wieder die Neuwahlen der alternierenden<br />

Vorsitzenden <strong>für</strong> das kommende Geschäftsjahr<br />

anstehen.<br />

Wie in den vergangenen Jahren, veranstaltete der<br />

Landesausschuss wieder eine Fachtagung zum Thema<br />

Jugendarbeitsschutz, die in diesem Jahr in Würzburg<br />

stattfand. Die Vertreter der örtlichen Verbände,<br />

der Gewerkschaften <strong>und</strong> der Schulen wurden dabei<br />

über die wichtigsten Bestimmungen einschließlich der<br />

geplanten Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes<br />

<strong>und</strong> über den Jugendarbeitsschutz aus medizinischer<br />

Sicht informiert.<br />

Ergänzt wurden die Ausführungen durch die Vorführung<br />

des Films „Jugendarbeitschutz“ <strong>und</strong> die Verteilung<br />

der Informationsbroschüre über das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

sowie der Unterrichtshilfe <strong>für</strong> das<br />

Lehrpersonal. In einer abschließenden gemeinsamen<br />

Diskussionsr<strong>und</strong>e wurden Auslegungsfragen der zahlreich<br />

anwesenden Teilnehmer anhand aktueller Beispiele<br />

aus der Praxis erörtert.<br />

§ 18 Abs. 1<br />

B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetz<br />

Anzahl der betroffenen Personen Anzahl der betroffenen Personen<br />

Betriebsstilllegung 185 485<br />

Verhaltensfehler der geschützten Personen 78 48<br />

Existenzgefährdung des Betriebes 11 15<br />

Insolvenzverfahren 110 449<br />

Sonstiges 21 47<br />

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