Jahresbericht 2004 - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und ...
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suchungsberechtigungsschein bei der Gewerbeaufsicht<br />
anfordern, weil die Untersuchungsbescheinigung<br />
entweder nicht an die Jugendlichen weitergegeben<br />
wurde oder zum tatsächlichen Beschäftigungsbeginn<br />
älter als 14 Monate war.<br />
Der Landesausschuss war sich einig, dass es gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
möglich ist, dass ein Betriebsarzt eine Erstuntersuchung<br />
im Rahmen eines Vorstellungstermins<br />
durchführt. Obwohl im Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
nicht geregelt ist, wem der Arzt die Untersuchungsbescheinigung<br />
auszuhändigen hat, sollte der Betriebsarzt<br />
– soweit bei Abschluss der Untersuchung der Arbeitgeber<br />
noch nicht feststeht oder das Ausbildungsverhältnis<br />
nicht zustande kommt – dem Jugendlichen<br />
oder den Eltern diese Bescheinigung aushändigen.<br />
Es wurde in diesem Zusammenhang darauf verwiesen,<br />
dass die Jugendlichen freie Arztwahl haben. So<br />
könnten die Betriebe den Jugendlichen nicht vorschreiben,<br />
dass die Erstuntersuchung von ihren Betriebsärzten<br />
durchgeführt werden muss. Falls Betriebe<br />
bei einer anderen Arztwahl des Jugendlichen dennoch<br />
auf einer zusätzlichen betriebsärztlichen Untersuchung<br />
bestehen, sollten die Betriebe diese auf eigene Kosten<br />
durchführen. Um Nachteile <strong>für</strong> die Ausbildungsplatz-<br />
3.4<br />
Frauenarbeitsschutz<br />
Anträge <strong>und</strong> Zulassung der Kündigung nach dem Mutterschutzgesetz<br />
<strong>und</strong> nach dem B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetz<br />
Antragsgr<strong>und</strong> Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
§ 9 Abs. 3<br />
Mutterschutzgesetz<br />
suchenden zu vermeiden, würde man den Jugendlichen<br />
im Zweifel aber einen zweiten Untersuchungsberechtigungsschein<br />
ausstellen. Abschließend wurden<br />
die Mitglieder des Landesausschusses darüber informiert,<br />
dass 2005 wieder die Neuwahlen der alternierenden<br />
Vorsitzenden <strong>für</strong> das kommende Geschäftsjahr<br />
anstehen.<br />
Wie in den vergangenen Jahren, veranstaltete der<br />
Landesausschuss wieder eine Fachtagung zum Thema<br />
Jugendarbeitsschutz, die in diesem Jahr in Würzburg<br />
stattfand. Die Vertreter der örtlichen Verbände,<br />
der Gewerkschaften <strong>und</strong> der Schulen wurden dabei<br />
über die wichtigsten Bestimmungen einschließlich der<br />
geplanten Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes<br />
<strong>und</strong> über den Jugendarbeitsschutz aus medizinischer<br />
Sicht informiert.<br />
Ergänzt wurden die Ausführungen durch die Vorführung<br />
des Films „Jugendarbeitschutz“ <strong>und</strong> die Verteilung<br />
der Informationsbroschüre über das Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
sowie der Unterrichtshilfe <strong>für</strong> das<br />
Lehrpersonal. In einer abschließenden gemeinsamen<br />
Diskussionsr<strong>und</strong>e wurden Auslegungsfragen der zahlreich<br />
anwesenden Teilnehmer anhand aktueller Beispiele<br />
aus der Praxis erörtert.<br />
§ 18 Abs. 1<br />
B<strong>und</strong>eserziehungsgeldgesetz<br />
Anzahl der betroffenen Personen Anzahl der betroffenen Personen<br />
Betriebsstilllegung 185 485<br />
Verhaltensfehler der geschützten Personen 78 48<br />
Existenzgefährdung des Betriebes 11 15<br />
Insolvenzverfahren 110 449<br />
Sonstiges 21 47<br />
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