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Jahresbericht 2004 - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und ...

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jeweils in unterschiedlichen Konzentrationen sowie Eisen-III-Chlorid<br />

(40%-ig).<br />

Die Anlieferung erfolgte in 96% aller Fälle in Straßentankfahrzeugen,<br />

nur ca. 4% entfielen auf Eisenbahnkesselwagen.<br />

Dominierend bei der Abtankung ist die<br />

Entleerung der Tankfahrzeuge mittels Druckentleerung<br />

in die Lagerbehälter <strong>für</strong> ätzende <strong>und</strong> reizende<br />

Flüssigkeiten. Die jeweilige Abfüllmenge je Abtankvorgang<br />

betrug in ca. 60% der Fälle mehr als 10.000<br />

Liter. Der zeitliche Abstand zwischen den Abtankvorgängen<br />

an Abtankstellen war überwiegend länger als<br />

einen Monat.<br />

An den Abtankstellen <strong>für</strong> reizende <strong>und</strong> ätzende Flüssigkeiten<br />

wurde anhand einer Checkliste überprüft, ob<br />

ausreichende<br />

• organisatorische Maßnahmen<br />

• Maßnahmen <strong>und</strong> Einrichtungen zur Gefahrvermeidung<br />

• Maßnahmen <strong>und</strong> Einrichtungen zur Gefahrenabwehr<br />

sowie<br />

• Maßnahmen bezüglich erforderlicher Sicherheitskennzeichnung<br />

getroffen waren.<br />

Fehlende Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5 <strong>und</strong> 6<br />

ArbSchG sowie fehlende Betriebsanweisungen bilde-<br />

22<br />

ten den Schwerpunkt bei den festgestellten organisatorischen<br />

Mängeln.<br />

Bei den technischen Mängeln überwogen die Beanstandungen<br />

bezüglich der Ausführung der Umfüll-<br />

oder Lagerstelle im Hinblick auf den Umwelt- <strong>und</strong> Gewässerschutz,<br />

d.h. es fehlten zum Teil geeignete Auffangräume,<br />

versiegelte Böden sowie geeignete Überfüllsicherungen<br />

oder Niveauanzeigen.<br />

Notduschen, die im Falle eines ungewollten Medienaustritts<br />

eine unverzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr<br />

darstellen (Vermeidung von schweren Verätzungen),<br />

fehlten bei 65% der Abtankstellen komplett<br />

oder waren mit Mängeln behaftet, die ein Funktionieren<br />

im Notfall verhindert hätten.<br />

Bei der hinweisenden Sicherheitstechnik war festzustellen,<br />

dass Rohrleitungen <strong>und</strong> Anschlussstutzen mit<br />

gefährlichen Medien häufig keine Kennzeichnung entsprechend<br />

der Gefahrstoffverordnung aufwiesen.<br />

5. Fazit<br />

Die vorgef<strong>und</strong>ene Art <strong>und</strong> Anzahl der Mängel <strong>und</strong> die<br />

Abweichungen von den sicherheitstechnischen Regelungen<br />

zeigten, dass die Projektarbeit zur Verbesserung<br />

des Gefahren- <strong>und</strong> Umweltschutzes <strong>für</strong> Beschäftigte<br />

<strong>und</strong> Dritte erforderlich war.

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