Jahresbericht 2004 - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und ...
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jeweils in unterschiedlichen Konzentrationen sowie Eisen-III-Chlorid<br />
(40%-ig).<br />
Die Anlieferung erfolgte in 96% aller Fälle in Straßentankfahrzeugen,<br />
nur ca. 4% entfielen auf Eisenbahnkesselwagen.<br />
Dominierend bei der Abtankung ist die<br />
Entleerung der Tankfahrzeuge mittels Druckentleerung<br />
in die Lagerbehälter <strong>für</strong> ätzende <strong>und</strong> reizende<br />
Flüssigkeiten. Die jeweilige Abfüllmenge je Abtankvorgang<br />
betrug in ca. 60% der Fälle mehr als 10.000<br />
Liter. Der zeitliche Abstand zwischen den Abtankvorgängen<br />
an Abtankstellen war überwiegend länger als<br />
einen Monat.<br />
An den Abtankstellen <strong>für</strong> reizende <strong>und</strong> ätzende Flüssigkeiten<br />
wurde anhand einer Checkliste überprüft, ob<br />
ausreichende<br />
• organisatorische Maßnahmen<br />
• Maßnahmen <strong>und</strong> Einrichtungen zur Gefahrvermeidung<br />
• Maßnahmen <strong>und</strong> Einrichtungen zur Gefahrenabwehr<br />
sowie<br />
• Maßnahmen bezüglich erforderlicher Sicherheitskennzeichnung<br />
getroffen waren.<br />
Fehlende Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5 <strong>und</strong> 6<br />
ArbSchG sowie fehlende Betriebsanweisungen bilde-<br />
22<br />
ten den Schwerpunkt bei den festgestellten organisatorischen<br />
Mängeln.<br />
Bei den technischen Mängeln überwogen die Beanstandungen<br />
bezüglich der Ausführung der Umfüll-<br />
oder Lagerstelle im Hinblick auf den Umwelt- <strong>und</strong> Gewässerschutz,<br />
d.h. es fehlten zum Teil geeignete Auffangräume,<br />
versiegelte Böden sowie geeignete Überfüllsicherungen<br />
oder Niveauanzeigen.<br />
Notduschen, die im Falle eines ungewollten Medienaustritts<br />
eine unverzichtbare Einrichtung zur Gefahrenabwehr<br />
darstellen (Vermeidung von schweren Verätzungen),<br />
fehlten bei 65% der Abtankstellen komplett<br />
oder waren mit Mängeln behaftet, die ein Funktionieren<br />
im Notfall verhindert hätten.<br />
Bei der hinweisenden Sicherheitstechnik war festzustellen,<br />
dass Rohrleitungen <strong>und</strong> Anschlussstutzen mit<br />
gefährlichen Medien häufig keine Kennzeichnung entsprechend<br />
der Gefahrstoffverordnung aufwiesen.<br />
5. Fazit<br />
Die vorgef<strong>und</strong>ene Art <strong>und</strong> Anzahl der Mängel <strong>und</strong> die<br />
Abweichungen von den sicherheitstechnischen Regelungen<br />
zeigten, dass die Projektarbeit zur Verbesserung<br />
des Gefahren- <strong>und</strong> Umweltschutzes <strong>für</strong> Beschäftigte<br />
<strong>und</strong> Dritte erforderlich war.