Jahresbericht 2004 - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und ...
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6. Fazit<br />
Bei den Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht<br />
von über 2,8 t bis einschl. 3,5 t war eine umfassende<br />
Überprüfung der Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten/Arbeitszeiten<br />
oftmals nur möglich, wenn ein Kontrollgerät<br />
eingebaut war. Nach den Bestimmungen können die<br />
Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten sowohl automatisch durch ein<br />
Kontrollgerät oder von Hand erfasst werden.<br />
In nur 276 Fahrzeugen von 1.108 in dieser Fahrzeugkategorie<br />
überprüften Fahrzeugen war ein Kontrollgerät<br />
eingebaut. Da auf den Schaublättern – im Gegensatz<br />
zu den handschriftlichen Aufzeichnungen – die<br />
erfassten Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten unbeeinflussbar <strong>und</strong><br />
lückenlos nachprüfbar sind, waren die auf den Schaublättern<br />
erfassten Verstöße wesentlich höher als bei<br />
den handschriftlichen Aufzeichnungen.<br />
Die Tageskontrollblätter wurden oft nur lückenhaft<br />
ausgefüllt <strong>und</strong> die Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten teilweise unkorrekt<br />
eingetragen. Bei unplausiblen Aufzeichnungen<br />
(wie hohe Tageskilometerleistung bei kurzen Lenkzeiten)<br />
konnten die Verstöße zum Teil nur sehr aufwändig<br />
über gefahrene Kilometer <strong>und</strong> Abgleich mit den<br />
dazugehörigen Frachtpapieren (soweit vorhanden)<br />
nachgewiesen werden.<br />
Im regionalen Verteilerverkehr wurden im Allgemeinen<br />
leichtere bis mittlere Verstöße gegen die Arbeitszeiten/Lenk-<br />
<strong>und</strong> Ruhezeiten festgestellt. Die größere<br />
Anzahl der Mängel waren so genannte Formverstöße,<br />
d. h. mangelhafte Aufzeichnungen. Dabei handelt es<br />
sich hier häufig nicht etwa um unbedeutende Nachlässigkeiten;<br />
gerade durch fehlende Aufzeichnungen<br />
können besonders schwerwiegende Verstöße verdeckt<br />
werden. Bei Betrieben die Fahrzeuge überregional<br />
einsetzten wurden neben vielen Formverstößen z. T.<br />
auch schwere Verstöße gegen die Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten<br />
bzw. Arbeitszeiten festgestellt.<br />
Anders als im Schwerlastverkehr werden von den Paket-<br />
<strong>und</strong> Kurierdiensten auch kleinere Warenmengen<br />
(so genannte Sonder- <strong>und</strong> Eilfahrten), über große Entfernungen<br />
hinweg befördert. Aus wirtschaftlichen<br />
Gründen werden hier<strong>für</strong> z. T. Fahrzeuge mit einem<br />
zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t <strong>und</strong> weniger eingesetzt.<br />
Da diese Fahrzeuge nicht den Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeitvorschriften<br />
unterliegen, wurde hier die Einhaltung<br />
der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes überprüft.<br />
Eine Kontrolle der Arbeitszeiten war nur möglich,<br />
wenn die Arbeitszeiten freiwillig aufgezeichnet wurden<br />
oder bei täglichen Arbeitszeiten von mehr als 8 St<strong>und</strong>en<br />
bzw. Sonn- <strong>und</strong> Feiertagsarbeit schriftlich dokumentiert<br />
werden mussten. In vielen Fällen kam der<br />
Unternehmer dieser Dokumentationspflicht jedoch<br />
nicht nach.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der festgestellten Schwierigkeiten, die beim<br />
Führen <strong>und</strong> Überprüfen der Tageskontrollblätter / Arbeitszeitnachweise<br />
auftraten, sollte bereits ab einem<br />
zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t die Verwendung<br />
eines EG-Kontrollgerätes im gewerblichen Güterverkehr<br />
verpflichtend vorgeschrieben werden.<br />
Durch den Einbau von Kontrollgeräten könnten Fahrer<br />
von Kleinlastern am wirksamsten zu einer vorsichtigeren<br />
Fahrweise <strong>und</strong> zur Einhaltung von Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten<br />
angehalten werden. Gleichzeitig würde auch<br />
die Geschwindigkeit erfasst, was ebenfalls zu besser<br />
angepasstem Fahrverhalten disziplinieren würde.<br />
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