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Jahresbericht 2004 - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und ...

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6. Fazit<br />

Bei den Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht<br />

von über 2,8 t bis einschl. 3,5 t war eine umfassende<br />

Überprüfung der Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten/Arbeitszeiten<br />

oftmals nur möglich, wenn ein Kontrollgerät<br />

eingebaut war. Nach den Bestimmungen können die<br />

Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten sowohl automatisch durch ein<br />

Kontrollgerät oder von Hand erfasst werden.<br />

In nur 276 Fahrzeugen von 1.108 in dieser Fahrzeugkategorie<br />

überprüften Fahrzeugen war ein Kontrollgerät<br />

eingebaut. Da auf den Schaublättern – im Gegensatz<br />

zu den handschriftlichen Aufzeichnungen – die<br />

erfassten Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten unbeeinflussbar <strong>und</strong><br />

lückenlos nachprüfbar sind, waren die auf den Schaublättern<br />

erfassten Verstöße wesentlich höher als bei<br />

den handschriftlichen Aufzeichnungen.<br />

Die Tageskontrollblätter wurden oft nur lückenhaft<br />

ausgefüllt <strong>und</strong> die Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten teilweise unkorrekt<br />

eingetragen. Bei unplausiblen Aufzeichnungen<br />

(wie hohe Tageskilometerleistung bei kurzen Lenkzeiten)<br />

konnten die Verstöße zum Teil nur sehr aufwändig<br />

über gefahrene Kilometer <strong>und</strong> Abgleich mit den<br />

dazugehörigen Frachtpapieren (soweit vorhanden)<br />

nachgewiesen werden.<br />

Im regionalen Verteilerverkehr wurden im Allgemeinen<br />

leichtere bis mittlere Verstöße gegen die Arbeitszeiten/Lenk-<br />

<strong>und</strong> Ruhezeiten festgestellt. Die größere<br />

Anzahl der Mängel waren so genannte Formverstöße,<br />

d. h. mangelhafte Aufzeichnungen. Dabei handelt es<br />

sich hier häufig nicht etwa um unbedeutende Nachlässigkeiten;<br />

gerade durch fehlende Aufzeichnungen<br />

können besonders schwerwiegende Verstöße verdeckt<br />

werden. Bei Betrieben die Fahrzeuge überregional<br />

einsetzten wurden neben vielen Formverstößen z. T.<br />

auch schwere Verstöße gegen die Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten<br />

bzw. Arbeitszeiten festgestellt.<br />

Anders als im Schwerlastverkehr werden von den Paket-<br />

<strong>und</strong> Kurierdiensten auch kleinere Warenmengen<br />

(so genannte Sonder- <strong>und</strong> Eilfahrten), über große Entfernungen<br />

hinweg befördert. Aus wirtschaftlichen<br />

Gründen werden hier<strong>für</strong> z. T. Fahrzeuge mit einem<br />

zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 t <strong>und</strong> weniger eingesetzt.<br />

Da diese Fahrzeuge nicht den Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeitvorschriften<br />

unterliegen, wurde hier die Einhaltung<br />

der Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes überprüft.<br />

Eine Kontrolle der Arbeitszeiten war nur möglich,<br />

wenn die Arbeitszeiten freiwillig aufgezeichnet wurden<br />

oder bei täglichen Arbeitszeiten von mehr als 8 St<strong>und</strong>en<br />

bzw. Sonn- <strong>und</strong> Feiertagsarbeit schriftlich dokumentiert<br />

werden mussten. In vielen Fällen kam der<br />

Unternehmer dieser Dokumentationspflicht jedoch<br />

nicht nach.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der festgestellten Schwierigkeiten, die beim<br />

Führen <strong>und</strong> Überprüfen der Tageskontrollblätter / Arbeitszeitnachweise<br />

auftraten, sollte bereits ab einem<br />

zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t die Verwendung<br />

eines EG-Kontrollgerätes im gewerblichen Güterverkehr<br />

verpflichtend vorgeschrieben werden.<br />

Durch den Einbau von Kontrollgeräten könnten Fahrer<br />

von Kleinlastern am wirksamsten zu einer vorsichtigeren<br />

Fahrweise <strong>und</strong> zur Einhaltung von Lenk- <strong>und</strong> Ruhezeiten<br />

angehalten werden. Gleichzeitig würde auch<br />

die Geschwindigkeit erfasst, was ebenfalls zu besser<br />

angepasstem Fahrverhalten disziplinieren würde.<br />

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