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Sitzungsprotokoll Gemeinderatssitzung - .PDF - Gaspoltshofen

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3) Benützung der Aufbahrungshalle<br />

- 8 -<br />

a) je Obduktion .............................................................................. € 48,00<br />

b) Einstellung einer Leiche bis 24 Stunden ....................................... € 48,00<br />

c) Reinigung .................................................................................. € 22,00<br />

4) Trauermusik vom Band je Begräbnis .......................................... € 8,00<br />

Bei den Steuern, Abgaben und Gebühren sind ab 1. Jänner 2007 folgende Änderungen<br />

vorzunehmen:<br />

GRUNDSTEUER:<br />

Anpassungen sind nicht erforderlich.<br />

HUNDEABGABEN:<br />

Anpassungen sind nicht erforderlich.<br />

ABFALLGEBÜHREN:<br />

Anpassungen sind nicht erforderlich.<br />

KANALGEBÜHREN:<br />

Im Voranschlagserlass des Landes OÖ vom 25. Oktober 2006, AZ: Gem-51101/220-<br />

2006-Ji/Pü, werden folgende Mindestgebühren gefordert:<br />

Anschlussgebühr: Mindestgebühr: € 2.688,00 exkl. USt.<br />

Benützungsgebühr: Mindestgebühr: € 2,95/m³ exkl. USt.<br />

Diese Gebühren liegen um 2 % bei den Anschlussgebühren und 5,35 % bei den<br />

Benützungsgebühren über den Mindestgebühren für das Finanzjahr 2006. Ab dem<br />

1. Jänner 2007 sind daher folgende Gebühren festzusetzen:<br />

Kanalanschlussgebühr<br />

- Mindestanschlussgebühr ..................................................... € 2.688,00 exkl. USt<br />

- Grundgebühr für angeschlossene, bebaute<br />

und angeschlossene, unbebaute Grundstücke ...................... € 845,20 exkl. USt<br />

- Kanalanschlussgebühr je m³ Verrechnungsfläche ................. € 12,30 exkl. USt<br />

Benützungsgebühr<br />

- Grundgebühr...................................................................... € 78,00 exkl. USt<br />

- Benützungsgebühr.............................................................. € 2,67 exkl. USt

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