wohnrecht für wohnungseigentümer - Arbeiterkammer Wien
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Vor- oder Wiederkaufsrechte, Dienstbarkeiten usw.). Die Belastungen sind<br />
den konkreten Eigentumsanteilen, die sie betreffen, zugeordnet. Sie belasten<br />
den jeweiligen Wohnungseigentümer (Eigentümer des betreffenden<br />
Liegenschaftsanteils) und gehen mit der Eigentumsübertragung auf den<br />
neuen Wohnungseigentümer über, sofern keine Lastenfreistellung durchgeführt<br />
wird.<br />
TIPP:<br />
Die im Grundbuch eingetragene Höhe eines Pfandrechts sagt nichts über<br />
die konkrete Höhe der aktuell noch aushaftenden Verbindlichkeiten! Wenn<br />
ein Pfandrecht eingetragen ist, kann die Schuld schon fast zur Gänze (oder<br />
überhaupt ganz) getilgt sein; es kann aber auch sein, dass die aktuelle<br />
Schuld das eingetragene Pfandrecht übersteigt (wenn es zu einem längeren<br />
Zahlungsverzug gekommen ist). Unbedingt daher vor dem Kauf den<br />
aktuellen Stand beim Darlehensgeber erfragen!<br />
Grundbucheintragungen können nur auf Grund schriftlicher Urkunden erfolgen.<br />
Diese Urkunden werden durchnummeriert in der nach Jahren geordneten<br />
Urkundensammlung aufbewahrt, die ebenfalls öffentlich zugänglich<br />
ist.<br />
Grundbucheintragungen<br />
Es gibt drei Arten von Eintragungen: Einverleibung – Vormerkung – Anmerkung<br />
Einverleibung<br />
Die Einverleibung dient dem unbedingten Rechtserwerb beziehungsweise<br />
Rechtsverlust. Einverleibt wird zB das Eigentumsrecht, ein Pfandrecht,<br />
eine Dienstbarkeit, aber auch die Löschung eines Pfandrechtes oder einer<br />
Dienstbarkeit. Das Wohnungseigentum wird durch Einverleibung (Eintragung<br />
im Eigentumsblatt) erworben. Wird auf einer Liegenschaft erstmals<br />
Wohnungseigentum einverleibt, so ist im Gutsbestandsblatt das Wort<br />
„Wohnungseigentum“ einzutragen.<br />
Wurde eine Eigentumswohnung von einem früheren Eigentümer verkauft<br />
und soll der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, so sind<br />
zur Einverleibung in der Regel folgende Urkunden nötig:<br />
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