01.03.2013 Aufrufe

wohnrecht für wohnungseigentümer - Arbeiterkammer Wien

wohnrecht für wohnungseigentümer - Arbeiterkammer Wien

wohnrecht für wohnungseigentümer - Arbeiterkammer Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vor- oder Wiederkaufsrechte, Dienstbarkeiten usw.). Die Belastungen sind<br />

den konkreten Eigentumsanteilen, die sie betreffen, zugeordnet. Sie belasten<br />

den jeweiligen Wohnungseigentümer (Eigentümer des betreffenden<br />

Liegenschaftsanteils) und gehen mit der Eigentumsübertragung auf den<br />

neuen Wohnungseigentümer über, sofern keine Lastenfreistellung durchgeführt<br />

wird.<br />

TIPP:<br />

Die im Grundbuch eingetragene Höhe eines Pfandrechts sagt nichts über<br />

die konkrete Höhe der aktuell noch aushaftenden Verbindlichkeiten! Wenn<br />

ein Pfandrecht eingetragen ist, kann die Schuld schon fast zur Gänze (oder<br />

überhaupt ganz) getilgt sein; es kann aber auch sein, dass die aktuelle<br />

Schuld das eingetragene Pfandrecht übersteigt (wenn es zu einem längeren<br />

Zahlungsverzug gekommen ist). Unbedingt daher vor dem Kauf den<br />

aktuellen Stand beim Darlehensgeber erfragen!<br />

Grundbucheintragungen können nur auf Grund schriftlicher Urkunden erfolgen.<br />

Diese Urkunden werden durchnummeriert in der nach Jahren geordneten<br />

Urkundensammlung aufbewahrt, die ebenfalls öffentlich zugänglich<br />

ist.<br />

Grundbucheintragungen<br />

Es gibt drei Arten von Eintragungen: Einverleibung – Vormerkung – Anmerkung<br />

Einverleibung<br />

Die Einverleibung dient dem unbedingten Rechtserwerb beziehungsweise<br />

Rechtsverlust. Einverleibt wird zB das Eigentumsrecht, ein Pfandrecht,<br />

eine Dienstbarkeit, aber auch die Löschung eines Pfandrechtes oder einer<br />

Dienstbarkeit. Das Wohnungseigentum wird durch Einverleibung (Eintragung<br />

im Eigentumsblatt) erworben. Wird auf einer Liegenschaft erstmals<br />

Wohnungseigentum einverleibt, so ist im Gutsbestandsblatt das Wort<br />

„Wohnungseigentum“ einzutragen.<br />

Wurde eine Eigentumswohnung von einem früheren Eigentümer verkauft<br />

und soll der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, so sind<br />

zur Einverleibung in der Regel folgende Urkunden nötig:<br />

48

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!