- Seite 1 und 2: WOHNRECHT FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER
- Seite 3: WOHNRECHT FÜR WOHNUNGSEIGENTÜMER
- Seite 8 und 9: Benützungsregelung................
- Seite 10 und 11: ABKÜRZUNGS- UND BEGRIFFSERKLÄRUNG
- Seite 12 und 13: eigentumsbegründung in einem berei
- Seite 14 und 15: WAS IST WOHNUNGSEIGENTUM? Vor der n
- Seite 16 und 17: Nutzungsrechte von Miteigentümern
- Seite 18 und 19: eigentum (= ausschließliches Nutzu
- Seite 20 und 21: mandem in Sondernutzung (welche die
- Seite 22 und 23: GARAGEN/AUTOABSTELLPLÄTZE Nach den
- Seite 24 und 25: tümer eines Wohnungseigentumsobjek
- Seite 26 und 27: zirksgericht geltend machen. Er kan
- Seite 28 und 29: ein Wohnungseigentümer einer ander
- Seite 30 und 31: Auch eine Benützungsregelung über
- Seite 32 und 33: auch vertraglich vereinbaren, dass
- Seite 34 und 35: wird, dass die Lebensgemeinschaft a
- Seite 36 und 37: Übernahmspreis Wenn dem überleben
- Seite 38 und 39: einen Anspruch auf dessen Übereign
- Seite 40 und 41: Nach der Durchführung dieser Bewer
- Seite 42 und 43: Beispiel für eine Nutzwertfestsetz
- Seite 44 und 45: nungseigentums im Grundbuch verstä
- Seite 46 und 47: Aber auch in diesem Fall - wenn es
- Seite 48 und 49: den. In der Regel werden dazu jedoc
- Seite 50 und 51: Vor- oder Wiederkaufsrechte, Dienst
- Seite 52 und 53: Ist die Anmerkung im Grundbuch erfo
- Seite 54 und 55: DER WOHNUNGSKAUF Abschluss von Vert
- Seite 56 und 57:
werden. Auch wenn es sich nur um da
- Seite 58 und 59:
Der Vertragserrichter Wichtig wäre
- Seite 60 und 61:
ge und die Frage, aus wessen Versch
- Seite 62 und 63:
Wenn man daraus einen Schaden hat u
- Seite 64 und 65:
Rücktrittsrecht bei Nichteintritt
- Seite 66 und 67:
oder vor Fertigstellung einer durch
- Seite 68 und 69:
Die restlichen 70% sind folgenderma
- Seite 70 und 71:
sobald der Erwerber vom Unterbleibe
- Seite 72 und 73:
des Verwalters nicht selbst bestimm
- Seite 74 und 75:
preis nur teilweise durch Eigenmitt
- Seite 76 und 77:
■ Zustimmung des Wohnungseigentum
- Seite 78 und 79:
76 hängig gemacht werden (zB Nennu
- Seite 80 und 81:
glaubigte Wohnungseigentumsvertrag,
- Seite 82 und 83:
Eigenschaften aufweist. Dafür - da
- Seite 84 und 85:
mer die Klage auf Gewährleistung a
- Seite 86 und 87:
Der notwendige Inhalt eines derarti
- Seite 88 und 89:
Der Kaufvertrag ist beim Finanzamt
- Seite 90 und 91:
von Wohnungseigentum zusagt, ein an
- Seite 92 und 93:
Wird keine Rücklage angespart, mag
- Seite 94 und 95:
einer Zwangshypothek auf allen Eige
- Seite 96 und 97:
Beispiel: Ein Altmieter, der eine W
- Seite 98 und 99:
TIPP: Erst wenn die Zusage der Einr
- Seite 100 und 101:
zw im Kaufvertrag. Manchmal wird de
- Seite 102 und 103:
2. Sobald eine Zusage der Einräumu
- Seite 104 und 105:
Voraussetzungen für das Abgehen vo
- Seite 106 und 107:
104 Beispiel: Ein Professionist ver
- Seite 108 und 109:
Voraussetzung dafür ist, dass der
- Seite 110 und 111:
irgendwelche Zahlungen geleistet we
- Seite 112 und 113:
NUTZUNG DER EIGENTUMSWOHNUNG Die Nu
- Seite 114 und 115:
der Anschluss an eine bestehende Ei
- Seite 116 und 117:
und die Behörde für diese Bewilli
- Seite 118 und 119:
Eigenmacht des Wohnungseigentümers
- Seite 120 und 121:
Wenn man nämlich das Geschäft ein
- Seite 122 und 123:
■ Eine befristete Vermietung ist
- Seite 124 und 125:
GEMEINSAME ANGELEGENHEITEN ALLER WO
- Seite 126 und 127:
Im neuen WEG 2002 wurde diese Konst
- Seite 128 und 129:
Verwaltung der Liegenschaft im Unte
- Seite 130 und 131:
aus dem Nachbarrecht, oder eine Bes
- Seite 132 und 133:
die Versicherung musste eine wirksa
- Seite 134 und 135:
Beispiel 2: Auf einer Liegenschaft
- Seite 136 und 137:
Die interne Willensbildung der Eige
- Seite 138 und 139:
ezeichnet) werden die klassischen B
- Seite 140 und 141:
haften die anderen Wohnungseigentü
- Seite 142 und 143:
einganges muss der Verwalter das au
- Seite 144 und 145:
ANGELEGENHEITEN DER VERWALTUNG DER
- Seite 146 und 147:
■ Das Ersetzen der nicht mehr den
- Seite 148 und 149:
Ein angefochtener Mehrheitsbeschlus
- Seite 150 und 151:
Der Verwalter ist verpflichtet, min
- Seite 152 und 153:
Beschlüsse der Eigentümergemeinsc
- Seite 154 und 155:
Von den Beratungen vor der Beschlus
- Seite 156 und 157:
ei der Versammlung nicht erschienen
- Seite 158 und 159:
Bekanntmachung von Beschlüssen Ist
- Seite 160 und 161:
Diese Anfechtungsmöglichkeit bezie
- Seite 162 und 163:
Beschließt etwa die Mehrheit die U
- Seite 164 und 165:
MINDERHEITSRECHTE DES WOHNUNGSEIGEN
- Seite 166 und 167:
Der Antrag ist gegen den Mehrheitse
- Seite 168 und 169:
immer nur von „Aufwendungen“ od
- Seite 170 und 171:
oder Verordnung. In den „Richtlin
- Seite 172 und 173:
darin beinhaltet. Ohne besondere Ve
- Seite 174 und 175:
Aufteilung der Aufwendungen für di
- Seite 176 und 177:
gen der Wohnungseigentümer zu erha
- Seite 178 und 179:
Im Fall einer Vereinbarung wird fü
- Seite 180 und 181:
Sonderrücklage Für abweichende Ab
- Seite 182 und 183:
Daraus resultieren Leistungen der G
- Seite 184 und 185:
den eigenen Umsätzen abzuführende
- Seite 186 und 187:
den. In einem solchen Fall kann ver
- Seite 188 und 189:
Bewohner wenig bis gar nichts verä
- Seite 190 und 191:
Eigentümerwechsel Kommt es zu eine
- Seite 192 und 193:
Kaufverträgen bzw Kaufanwartschaft
- Seite 194 und 195:
gegen einer Weisung der Eigentümer
- Seite 196 und 197:
Der Verwalter ist verpflichtet, die
- Seite 198 und 199:
(also nicht nur die Rücklage) übe
- Seite 200 und 201:
den Masseverwalter mit Klage gelten
- Seite 202 und 203:
pfandrecht am Liegenschaftsanteil d
- Seite 204 und 205:
hat das Recht, vom Vertrag zurückz
- Seite 206 und 207:
Besonders erwähnenswert ist die An
- Seite 208 und 209:
Die oft anzutreffenden summarischen
- Seite 210 und 211:
Als Einnahmen sind - die von den Wo
- Seite 212 und 213:
Beispiel: Am 8.12.2006 behebt ein D
- Seite 214 und 215:
lehen fällig gestellt hat. Natürl
- Seite 216 und 217:
monatliche Zahlungspflicht keineswe
- Seite 218 und 219:
gungsfrist zu wahren, muss die Kün
- Seite 220 und 221:
frist zu wahren, muss die Kündigun
- Seite 222 und 223:
■ Entgegennahme von Geschenken un
- Seite 224 und 225:
■ Ordentliche oder Außerordentli
- Seite 226 und 227:
DER EIGENTÜMERVERTRETER Dies ist -
- Seite 228 und 229:
wurde - mittels Mehrheitsbeschluss
- Seite 230 und 231:
Fühlt sich nur ein Wohnungseigent
- Seite 232 und 233:
Anhang), die nur einen relativ geri
- Seite 234 und 235:
Die Schlichtungsstellen haben im Wo
- Seite 236 und 237:
Die Verpflichtung des Verwalters zu
- Seite 238 und 239:
VI. Der Verwalter ist verpflichtet,
- Seite 240 und 241:
Musterbriefe für den Schriftverkeh
- Seite 242 und 243:
Muster einer Kündigung des Verwalt
- Seite 244 und 245:
Informationsbroschüren der AK-Wien
- Seite 246 und 247:
Bauträgervertragsgesetz (BTVG) ...
- Seite 248 und 249:
Pflichtverstöße des Verwalter ...
- Seite 250 und 251:
248 Notizen
- Seite 252 und 253:
250 Notizen
- Seite 254 und 255:
252 Notizen
- Seite 256:
■ Falls Sie weitere Fragen haben,