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Praxis in NRW. Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben

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Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abzuführen s<strong>in</strong>d und auf welchen<br />

Betrag sich der Nettolohn beläuft. Nachzuweisen s<strong>in</strong>d dabei <strong>in</strong>sbesondere die<br />

Höhe des Bruttoentgelts, der abzuziehende Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag,<br />

die Sozialversicherungsnummer der Beschäftigten,<br />

die zuständige E<strong>in</strong>zugsstelle, die e<strong>in</strong>zubehaltenden Steuern sowie das für<br />

die Betriebsstätte zuständige F<strong>in</strong>anzamt.<br />

4. E<strong>in</strong>e weitere Klausel des Bürgschaftsvertrages muss besagen, dass unmittelbar<br />

an die Beschäftigten das Nettoentgelt gezahlt wird und ebenfalls<br />

unmittelbar an die E<strong>in</strong>zugsstelle der Sozialversicherung die Sozialversicherungsbeiträge<br />

sowie an das F<strong>in</strong>anzamt die Steuern zu entrichten s<strong>in</strong>d: Die<br />

...Bank zahlt aus dieser Bürgschaft nach dem oben benannten Nachweis an<br />

den Bürgschaftsnehmer nur das Nettogehalt und führt die Sozialversicherungsbeiträge<br />

unmittelbar an die E<strong>in</strong>zugstelle und die Steuern unmittelbar<br />

an das F<strong>in</strong>anzamt ab.<br />

Auch bei Bürgschaftsmodellen tritt wie<br />

bei allen anderen Absicherungsmodellen<br />

das Problem der Abrechnung und<br />

Auszahlung der Wertguthaben auf.<br />

Daher bieten e<strong>in</strong>ige F<strong>in</strong>anz<strong>in</strong>stitute und<br />

Dienstleistungsunternehmen, die sich<br />

auf die <strong>Insolvenzsicherung</strong> <strong>von</strong><br />

Arbeitszeitkonten spezialisiert haben,<br />

entsprechende Dienstleistungen an.<br />

Dies setzt allerd<strong>in</strong>gs voraus, dass der<br />

Arbeitgeber dem Anbieter entsprechende<br />

Lohn- und Sozialversicherungsdaten<br />

auch schon während des<br />

Aufbaus der Wertguthaben laufend<br />

zukommen lassen muss.<br />

Bürgschaftsmodelle kommen grundsätzlich<br />

nur für Betriebe <strong>in</strong> Frage, die<br />

ihre Kreditl<strong>in</strong>ie noch nicht ausgeschöpft<br />

haben. Damit ist dieses Modell<br />

nur für solche Unternehmen <strong>in</strong>teressant,<br />

die wirtschaftlich gesund s<strong>in</strong>d<br />

und es sich leisten können, mit e<strong>in</strong>er<br />

verm<strong>in</strong>derten Kreditl<strong>in</strong>ie weiter zu<br />

arbeiten. Das Preisrisiko verbleibt<br />

beim Unternehmen, da die Avalprovision<br />

abhängig <strong>von</strong> der künftigen Entwicklung<br />

der Unternehmens- und<br />

Branchenbonität ist.<br />

Besonderheiten des Bürgschaftsmodells<br />

■ unternehmensexterne Lösung<br />

■ Angebote <strong>von</strong> diversen F<strong>in</strong>anz- und Versicherungsunternehmen bzw. spezialisierte<br />

Dienstleistungsunternehmen<br />

■ re<strong>in</strong>e <strong>Insolvenzsicherung</strong>, ke<strong>in</strong>e F<strong>in</strong>anzierung<br />

■ ke<strong>in</strong> Liquiditätsabfluss<br />

■ Insolvenzschutz erfolgt über Bürgschaftserklärung<br />

■ Bonitätsprüfung der Unternehmen ist Voraussetzung<br />

■ Bürgschaftssumme wird auf die Kreditl<strong>in</strong>ie des Unternehmens angerechnet<br />

■ der Provisionssatz (= Kosten) variiert je nach Aufwand und Abschätzung des<br />

Risikos durch das Kredit<strong>in</strong>stitut<br />

■ nur für Arbeitszeitkonten aus Altersteilzeitvere<strong>in</strong>barungen geeignet<br />

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