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Praxis in NRW. Insolvenzsicherung von Arbeitszeitguthaben

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Zeitguthaben 50 Beschäftigte ➨<br />

Lohnwert brutto ➨<br />

Kapitalb<strong>in</strong>dung durch<br />

Fondslösung ➨ 100%<br />

Kapitalb<strong>in</strong>dung bei<br />

Kautionsversicherung ➨ 20%<br />

Liquiditätsvorteil<br />

gegenüber Fondslösung ➨ 80%<br />

Versicherungsprämie ➨ 2%<br />

b.) Kautionsversicherung für<br />

Altersteilzeitkonten<br />

Grundlegend ähnlich funktioniert auch<br />

die Kautionsversicherung für Altersteilzeitkonten.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs gibt es hier<br />

ke<strong>in</strong> Pauschalmodell. Vielmehr muss<br />

für jeden der betroffenen Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />

und Arbeitnehmer die Höchstbürgschaftssumme<br />

ausgerechnet werden.<br />

Dadurch wird der mögliche höchste<br />

Stand des Wertguthabens abgesichert;<br />

e<strong>in</strong> Austausch der Bürgschaft ist<br />

nicht notwendig. Als Prüfungsunterlagen<br />

müssen e<strong>in</strong>e Handelsauskunft, e<strong>in</strong>e<br />

Auskunft der Hausbank, die Betriebsvere<strong>in</strong>barung<br />

oder der Tarifvertrag zur<br />

Altersteilzeit sowie die vollständigen<br />

und unterschriebenen Jahresabschlüsse<br />

der letzten zwei Jahre e<strong>in</strong>gereicht werden.<br />

E<strong>in</strong> positives Ergebnis der Bonitätsprüfung<br />

ist Abschlussvoraussetzung.<br />

Jeder der betroffenen Beschäftigten<br />

muss e<strong>in</strong>e schriftliche Erklärung<br />

unterschreiben, die sicher stellt, dass<br />

die Versicherung im Falle der Insolvenz<br />

e<strong>in</strong>e Auszahlungsberechtigung<br />

für die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge<br />

hat. In der Regel s<strong>in</strong>d bei<br />

der Kautionsversicherung für Altersteilzeitkonten<br />

20 % der Guthabensumme<br />

als Sicherheit h<strong>in</strong>terlegt. Der Prämiensatz<br />

liegt bei ca. 2 % der jährlichen<br />

Höchsthaftung auf der jeweiligen<br />

Bürgschaft.<br />

7.500 Stunden<br />

135.000 €<br />

2.700 €<br />

Bei den Kautionsversicherungen für<br />

Zeitguthaben und Altersteilzeitkonten<br />

gilt, dass ke<strong>in</strong>e generelle Anrechnung<br />

der Bürgschaftssumme auf die Bankkreditl<strong>in</strong>ie<br />

der Unternehmen erfolgt.<br />

Dies führt zur Erweiterung des F<strong>in</strong>anzierungsspielraums<br />

und schafft Basis<br />

für Investitionen der Unternehmen. Die<br />

als Abschlussvoraussetzung <strong>von</strong> der<br />

Versicherung durchgeführte Bonitätsprüfung<br />

öffnet diese Sicherungsform<br />

nur für wirtschaftlich gesunde Betriebe.<br />

In der Regel beträgt die Laufzeit der<br />

verschiedenen Kautionsversicherungen<br />

e<strong>in</strong> Jahr mit automatischer Verlängerungsoption.<br />

Sowohl bei den Zeitguthaben<br />

als auch den Altersteilzeitkonten<br />

f<strong>in</strong>det e<strong>in</strong>e jährliche Bonitätsprüfung<br />

statt. Aus wichtigem Grund, z.B. im<br />

Falle e<strong>in</strong>er H<strong>in</strong>tergehung durch die<br />

Geschäftsleitung des versicherten<br />

Unternehmens, kann die Kündigung<br />

sofort ausgesprochen werden. Im Normalfall<br />

beträgt die Kündigungsfrist<br />

drei Monate vor Vertragsablauf. Die bis<br />

zum Wirksamwerden der Kündigung<br />

abgesicherten Zeitguthaben bleiben<br />

jedoch versichert. Für künftig entstehende<br />

Zeitguthaben muss der jeweilige<br />

Betrieb dann aber e<strong>in</strong>e andere Form der<br />

Absicherung wählen.<br />

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