090309 Anforderungen Gesellenstück - Berufskolleg Borken
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An die Lehrlinge der Oberstufe und deren Lehrherren<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Bocholt, den 18.02.2009<br />
Auf Grund der Prüfungsordnung von 25.01.2006 ist vor Durchführung der Arbeitsaufgabe II<br />
(<strong>Gesellenstück</strong>) dem Prüfungsausschuss ein fertigungsreifer Entwurf zur Genehmigung vorzulegen.<br />
Im Sinne der Handlungsorientierung ist dieser Entwurf als Kundenauftrag zu verstehen.<br />
Der fertigungsreife Entwurf besteht aus einer Hauptzeichnung und mindestens einer Schnittzeichnung<br />
aus der die wesentlichen Konstruktionsmerkmale des Stückes hervorgehen.<br />
Größe, Holzart, Konstruktionsdetails, Schwierigkeitsgrad sowie Zeitbedarf müssen erkennbar sein.<br />
Eine perspektivische Zeichnung (Dimetrie) sollte für die jährlich erscheinende Broschüre der<br />
<strong>Gesellenstück</strong>e nicht fehlen.<br />
Der fertigungsreife Entwurf ist vom Lehrherrn als Einverständnis mit dem Stück zu unterschreiben.<br />
Die Zeichnungen sind normgerecht auf DIN A 4 -Format zu falten und als Mappe dem <strong>Gesellenstück</strong><br />
beizulegen. Das Papierformat soll DIN A 2 nicht überschreiten und nicht mehr als drei Zeichenblätter<br />
umfassen.<br />
Der Fachlehrer gibt in der Schule den genauen Tag bekannt, wann diese im <strong>Berufskolleg</strong> vorgelegt<br />
werden müssen. Eine Kopie des fertigungsreifen Entwurfes verbleibt nach der Abnahme beim<br />
Prüfungsausschuss.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Gestaltung und die Herstellung des <strong>Gesellenstück</strong>es auch die<br />
Konstruktion, die im fertigungsreifen Entwurf dargestellt wird, beinhaltet.<br />
A. Bewertet wird das <strong>Gesellenstück</strong> nach folgenden Kriterien:<br />
1. Fertigungszeichnung, Arbeitsablaufplan, Material- und Stückliste (20%)<br />
Bewertet wird die Teilschnittzeichnung nach Material- und fachgerechter Wahl der Konstruktion,<br />
Sauberkeit und nach DIN-gerechter Ausführung.<br />
Die richtige Materialwahl und Zusammenstellung wird geprüft und bewertet.<br />
Der genehmigte fertigungsreife Entwurf ist dem <strong>Gesellenstück</strong> beizufügen.<br />
2. Maß- und Formgenauigkeit in Übereinstimmung mit der Zeichnung (10%)<br />
Bewertet werden die Ausführungen von Holzverbindungen nach Passung und Dichtigkeit, die richtige<br />
Lage und Dicke von Anleimern, die Fugendichtigkeit und die Farbe des Holzes.<br />
3. Passen der Verbindungen, Beschläge (30%)<br />
Bewertet werden die Genauigkeit und Sauberkeit beim Einlassen der Beschläge, ihre richtige Wahl<br />
nach Größe, Material und Stabilität, die Gängigkeit von Schubkästen und Schiebetüren, das<br />
Schließen von Schlössern, die ausreichende „Luft“ bei Türen usw..<br />
4. Oberflächenbehandlung, einschließlich Putzen und Schleifen (20%)<br />
Die Oberfläche wird auf richtige Bearbeitung überprüft und bewertet (Maschinenschläge,<br />
durchgeschliffene Stellen, zu beseitigende Holzfehler usw.).
Es wird bewertet, ob der Schliff mit einer ausreichenden Feinheit durchgeführt wurde.<br />
Eine gebeizte Fläche wird auf Gleichmäßigkeit und unzulässige Farbunterschiede geprüft und<br />
bewertet.<br />
Es wird geprüft und bewertet, ob Lack entsprechend der späteren Belastung gewählt wurde und ob<br />
die Auftragsmenge der Lackeigenschaft entspricht.<br />
5. Gestaltung, Funktionserfüllung und Werkstoffauswahl (10%)<br />
Beim <strong>Gesellenstück</strong> werden Gestaltung, Funktion und Werkstoffauswahl in der Bewertung mit<br />
berücksichtigt.<br />
6. Fachgespräch (10%)<br />
Das Fachgespräch dauert 30 Minuten und symbolisiert die Übergabe des Möbels an den Kunden.<br />
Durch dieses Gespräch wird die Ganzheitlichkeit der Prüfung vollendet, in dem der Prüfling sich<br />
kritisch mit seinem <strong>Gesellenstück</strong> auseinandersetzt.<br />
In dem Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er:<br />
-Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer,<br />
organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und durchführen,<br />
-Informations- und Kommunikationssysteme nutzt,<br />
-Arbeitsergebnisse kontrollieren sowie<br />
-maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur<br />
Qualitätssicherung ergreifen sowie<br />
-seine Vorgehensweise begründen kann.<br />
B. Planung des <strong>Gesellenstück</strong>es<br />
Grundsätzlich hat der Ausbildungsbetrieb das Vorschlagsrecht für das <strong>Gesellenstück</strong>. Bei einem bis<br />
dahin guten Lehrverhältnis wird dem Lehrling vielfach gestattet, ein <strong>Gesellenstück</strong> nach eigener Wahl<br />
anzufertigen. Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass an dem <strong>Gesellenstück</strong> vorgenannte<br />
Bewertungskriterien abgeprüft werden können (vgl. Anlage).<br />
C. Entwurf des <strong>Gesellenstück</strong>es<br />
Mit einem guten Entwurf bestehen Aussichten, einen Gestaltungspreis bei einem Innungs - bzw.<br />
Landeswettbewerb zu erringen. Hilfen durch den Lehrherrn, durch den Berufsschullehrer (auch mit<br />
Hilfe des Betriebsberaters für Formgebung und Gestaltung des Fachverbandes Holz und Kunststoff)<br />
und durch die zuständigen Innungswarte bzw. Ausschüsse sind durchaus erlaubt und werden in der-<br />
Regel gern gegeben.<br />
Die <strong>Anforderungen</strong> an das <strong>Gesellenstück</strong> sollen die Lerninhalte des gültigen<br />
Ausbildungsrahmenplanes (ist im Lehrvertrag eingeheftet.) nicht übersteigen.<br />
Die Größe sollte bei Möbeln 1,25 qm und die anderen Erzeugnisse 2,5 qm der größten<br />
Produktionsfläche nicht überschreiten, Haustüren u.ä..<br />
Das Stück sollte einen individuellen Charakter haben und keine Merkmale von Serien- oder<br />
Massenartikeln.<br />
D. Möbel als <strong>Gesellenstück</strong><br />
Der Einbau von Beschlägen und die Gängigkeit beweglicher Teile lässt sich schlecht an Topfbändern<br />
und anderen maschinell eingelassenen Beschlägen abprüfen, da diese nicht den erforderlichen<br />
Schwierigkeitsgrad für ein <strong>Gesellenstück</strong> aufweisen.
Sollte die Gestaltung oder die Charakteristik des <strong>Gesellenstück</strong>es nichts anderes zulassen als<br />
vorgenannte Beschläge, kann der Prüfungsausschuss z.B. zusätzlich einen kleinen Rahmen mit<br />
überfälzter Tür, angeschlagen mit Bändern der Kröpfung D und verschließbar mit Einsteck- oder<br />
Einlassschloss, fordern. Ein anderes Beispiel wäre ein Schubkastengehäuse mit gezinkten<br />
Schubkasten, abschließbar mit einem Einsteckschloss.<br />
Tür oder Klappe und Schubkasten sollten bei keinem Möbelstück fehlen.<br />
E. Andere <strong>Gesellenstück</strong>e, wie z.B. Haustüren, Messe- und Ladenbau<br />
Ergänzungen zum Stück, in Form wie ein Zusatzstück, behält sich der Prüfungsausschuss vor. (Vgl.<br />
Punkt D.)<br />
F. Anfertigen des <strong>Gesellenstück</strong>es:<br />
Das <strong>Gesellenstück</strong> muss vom angehenden Gesellen allein angefertigt werden, jedoch notwendige<br />
Hilfestellungen (beim Verleimen und der maschinellen Bearbeitung großer Teile), ohne die die<br />
Anfertigung des Stückes nicht möglich wäre gestattet.<br />
Während der Anfertigung des <strong>Gesellenstück</strong>es sind die genehmigte Entwurfzeichnung, die<br />
Teilschnittzeichnung, die Stückliste, das Stundenprotokoll (z.B.: 2,5 Stunden zugeschnitten, 1,5<br />
Stunden ausgehobelt usw.) und der Fertigungsriss (Konstruktionszeichnung) für den vom<br />
Prüfungsausschuss bestimmten Schaumeister am Arbeitsplatz bereit zu halten.<br />
Der Aufwand an der Arbeitszeit soll der Schwierigkeit des Stückes entsprechen und darf nicht mehr<br />
als 100 Stunden betragen. Der Lehrherr hat den Lehrling für die Zeit der Anfertigung (§ 14 Abs. 1<br />
Berufsbildungsgesetz) freizustellen, d.h. ihm die gesamte Fertigungszeit zur Verfügung zu stellen.<br />
Zur Abnahme des <strong>Gesellenstück</strong>es ist dem Prüfungsausschuss eine vom Lehrherren und Lehrling<br />
unterschrieben Erklärung vorzulegen, aus der die alleinige Herstellung durch den Lehrling bestätigt<br />
wird.<br />
G. Der Wettbewerb „Gute Form“ und „Der praktische Leistungswettbewerb der<br />
Handwerksjugend“<br />
Bei einer guten Formgebung des Stückes bestehen Aussichten, einen der von der Innung<br />
ausgesetzten Preise des Wettbewerbes „Gute Form“ zuerkannt zu bekommen. Der 1. Preisträger<br />
kann auch am Landeswettbewerb des Fachverbandes Holz und Kunststoff Nordrhein-Westfalen<br />
teilnehmen.<br />
Darüber hinaus führt die Handwerksorganisation den „Praktischen Leistungswettbewerb der<br />
Handwerksjugend“ auf Innungs,- Landes-, und Bundsebene durch. Teilnahmeberechtigt sind junge<br />
Gesellen, die Ihre Prüfung in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des<br />
Wettbewerbsjahres abgelegt haben. Die Anmeldung muss durch den jungen Gesellen selbst erfolgen<br />
(bei der Kreishandwerkerschaft). Die Innung wird ihn dazu anhalten und ist ihm nicht nur bei der<br />
Anmeldung behilflich.<br />
Vorraussetzung ist dabei, dass man zum Zeitpunkt der Prüfung das 23. Lebensjahr noch nicht<br />
überschritten hat. Eine Überschreitung der Altersgrenze ist zulässig, sofern Wehr- oder Ersatzdienst<br />
geleistet worden ist, oder die Handwerkslehre unmittelbar im Anschluss an die Schulausbildung<br />
begonnen wurde.<br />
Der Sieger auf Kammerebene wird zum Landeswettbewerb, der Sieger auf Landesebene zum<br />
Bundeswettbewerb geschickt. Für den alle zwei Jahre stattfindenden internationalen Wettbewerb<br />
werden die bereiche Bau und Möbel bei den Erstplatzierten benannt.
Die Gewinner der Leistungswettbewerbe erhalten Auszeichnungen und Preise und werden unter<br />
bestimmten Voraussetzungen durch die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk gefördert, unter<br />
Umständen bis zur Meisterprüfung.<br />
Sollte ein Preis bei den vorgenannten Wettbewerben erreicht werden, wird der preisträger und sein<br />
<strong>Gesellenstück</strong> der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Dabei ist mit mehrtägigen Ausstellungen der<br />
prämierten Stücke zu rechnen.<br />
Wir bitten um Kenntnisnahme.<br />
Der Prüfungsausschuss