02.03.2013 Aufrufe

090309 Anforderungen Gesellenstück - Berufskolleg Borken

090309 Anforderungen Gesellenstück - Berufskolleg Borken

090309 Anforderungen Gesellenstück - Berufskolleg Borken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

An die Lehrlinge der Oberstufe und deren Lehrherren<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Bocholt, den 18.02.2009<br />

Auf Grund der Prüfungsordnung von 25.01.2006 ist vor Durchführung der Arbeitsaufgabe II<br />

(<strong>Gesellenstück</strong>) dem Prüfungsausschuss ein fertigungsreifer Entwurf zur Genehmigung vorzulegen.<br />

Im Sinne der Handlungsorientierung ist dieser Entwurf als Kundenauftrag zu verstehen.<br />

Der fertigungsreife Entwurf besteht aus einer Hauptzeichnung und mindestens einer Schnittzeichnung<br />

aus der die wesentlichen Konstruktionsmerkmale des Stückes hervorgehen.<br />

Größe, Holzart, Konstruktionsdetails, Schwierigkeitsgrad sowie Zeitbedarf müssen erkennbar sein.<br />

Eine perspektivische Zeichnung (Dimetrie) sollte für die jährlich erscheinende Broschüre der<br />

<strong>Gesellenstück</strong>e nicht fehlen.<br />

Der fertigungsreife Entwurf ist vom Lehrherrn als Einverständnis mit dem Stück zu unterschreiben.<br />

Die Zeichnungen sind normgerecht auf DIN A 4 -Format zu falten und als Mappe dem <strong>Gesellenstück</strong><br />

beizulegen. Das Papierformat soll DIN A 2 nicht überschreiten und nicht mehr als drei Zeichenblätter<br />

umfassen.<br />

Der Fachlehrer gibt in der Schule den genauen Tag bekannt, wann diese im <strong>Berufskolleg</strong> vorgelegt<br />

werden müssen. Eine Kopie des fertigungsreifen Entwurfes verbleibt nach der Abnahme beim<br />

Prüfungsausschuss.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Gestaltung und die Herstellung des <strong>Gesellenstück</strong>es auch die<br />

Konstruktion, die im fertigungsreifen Entwurf dargestellt wird, beinhaltet.<br />

A. Bewertet wird das <strong>Gesellenstück</strong> nach folgenden Kriterien:<br />

1. Fertigungszeichnung, Arbeitsablaufplan, Material- und Stückliste (20%)<br />

Bewertet wird die Teilschnittzeichnung nach Material- und fachgerechter Wahl der Konstruktion,<br />

Sauberkeit und nach DIN-gerechter Ausführung.<br />

Die richtige Materialwahl und Zusammenstellung wird geprüft und bewertet.<br />

Der genehmigte fertigungsreife Entwurf ist dem <strong>Gesellenstück</strong> beizufügen.<br />

2. Maß- und Formgenauigkeit in Übereinstimmung mit der Zeichnung (10%)<br />

Bewertet werden die Ausführungen von Holzverbindungen nach Passung und Dichtigkeit, die richtige<br />

Lage und Dicke von Anleimern, die Fugendichtigkeit und die Farbe des Holzes.<br />

3. Passen der Verbindungen, Beschläge (30%)<br />

Bewertet werden die Genauigkeit und Sauberkeit beim Einlassen der Beschläge, ihre richtige Wahl<br />

nach Größe, Material und Stabilität, die Gängigkeit von Schubkästen und Schiebetüren, das<br />

Schließen von Schlössern, die ausreichende „Luft“ bei Türen usw..<br />

4. Oberflächenbehandlung, einschließlich Putzen und Schleifen (20%)<br />

Die Oberfläche wird auf richtige Bearbeitung überprüft und bewertet (Maschinenschläge,<br />

durchgeschliffene Stellen, zu beseitigende Holzfehler usw.).


Es wird bewertet, ob der Schliff mit einer ausreichenden Feinheit durchgeführt wurde.<br />

Eine gebeizte Fläche wird auf Gleichmäßigkeit und unzulässige Farbunterschiede geprüft und<br />

bewertet.<br />

Es wird geprüft und bewertet, ob Lack entsprechend der späteren Belastung gewählt wurde und ob<br />

die Auftragsmenge der Lackeigenschaft entspricht.<br />

5. Gestaltung, Funktionserfüllung und Werkstoffauswahl (10%)<br />

Beim <strong>Gesellenstück</strong> werden Gestaltung, Funktion und Werkstoffauswahl in der Bewertung mit<br />

berücksichtigt.<br />

6. Fachgespräch (10%)<br />

Das Fachgespräch dauert 30 Minuten und symbolisiert die Übergabe des Möbels an den Kunden.<br />

Durch dieses Gespräch wird die Ganzheitlichkeit der Prüfung vollendet, in dem der Prüfling sich<br />

kritisch mit seinem <strong>Gesellenstück</strong> auseinandersetzt.<br />

In dem Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er:<br />

-Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer,<br />

organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und durchführen,<br />

-Informations- und Kommunikationssysteme nutzt,<br />

-Arbeitsergebnisse kontrollieren sowie<br />

-maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur<br />

Qualitätssicherung ergreifen sowie<br />

-seine Vorgehensweise begründen kann.<br />

B. Planung des <strong>Gesellenstück</strong>es<br />

Grundsätzlich hat der Ausbildungsbetrieb das Vorschlagsrecht für das <strong>Gesellenstück</strong>. Bei einem bis<br />

dahin guten Lehrverhältnis wird dem Lehrling vielfach gestattet, ein <strong>Gesellenstück</strong> nach eigener Wahl<br />

anzufertigen. Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass an dem <strong>Gesellenstück</strong> vorgenannte<br />

Bewertungskriterien abgeprüft werden können (vgl. Anlage).<br />

C. Entwurf des <strong>Gesellenstück</strong>es<br />

Mit einem guten Entwurf bestehen Aussichten, einen Gestaltungspreis bei einem Innungs - bzw.<br />

Landeswettbewerb zu erringen. Hilfen durch den Lehrherrn, durch den Berufsschullehrer (auch mit<br />

Hilfe des Betriebsberaters für Formgebung und Gestaltung des Fachverbandes Holz und Kunststoff)<br />

und durch die zuständigen Innungswarte bzw. Ausschüsse sind durchaus erlaubt und werden in der-<br />

Regel gern gegeben.<br />

Die <strong>Anforderungen</strong> an das <strong>Gesellenstück</strong> sollen die Lerninhalte des gültigen<br />

Ausbildungsrahmenplanes (ist im Lehrvertrag eingeheftet.) nicht übersteigen.<br />

Die Größe sollte bei Möbeln 1,25 qm und die anderen Erzeugnisse 2,5 qm der größten<br />

Produktionsfläche nicht überschreiten, Haustüren u.ä..<br />

Das Stück sollte einen individuellen Charakter haben und keine Merkmale von Serien- oder<br />

Massenartikeln.<br />

D. Möbel als <strong>Gesellenstück</strong><br />

Der Einbau von Beschlägen und die Gängigkeit beweglicher Teile lässt sich schlecht an Topfbändern<br />

und anderen maschinell eingelassenen Beschlägen abprüfen, da diese nicht den erforderlichen<br />

Schwierigkeitsgrad für ein <strong>Gesellenstück</strong> aufweisen.


Sollte die Gestaltung oder die Charakteristik des <strong>Gesellenstück</strong>es nichts anderes zulassen als<br />

vorgenannte Beschläge, kann der Prüfungsausschuss z.B. zusätzlich einen kleinen Rahmen mit<br />

überfälzter Tür, angeschlagen mit Bändern der Kröpfung D und verschließbar mit Einsteck- oder<br />

Einlassschloss, fordern. Ein anderes Beispiel wäre ein Schubkastengehäuse mit gezinkten<br />

Schubkasten, abschließbar mit einem Einsteckschloss.<br />

Tür oder Klappe und Schubkasten sollten bei keinem Möbelstück fehlen.<br />

E. Andere <strong>Gesellenstück</strong>e, wie z.B. Haustüren, Messe- und Ladenbau<br />

Ergänzungen zum Stück, in Form wie ein Zusatzstück, behält sich der Prüfungsausschuss vor. (Vgl.<br />

Punkt D.)<br />

F. Anfertigen des <strong>Gesellenstück</strong>es:<br />

Das <strong>Gesellenstück</strong> muss vom angehenden Gesellen allein angefertigt werden, jedoch notwendige<br />

Hilfestellungen (beim Verleimen und der maschinellen Bearbeitung großer Teile), ohne die die<br />

Anfertigung des Stückes nicht möglich wäre gestattet.<br />

Während der Anfertigung des <strong>Gesellenstück</strong>es sind die genehmigte Entwurfzeichnung, die<br />

Teilschnittzeichnung, die Stückliste, das Stundenprotokoll (z.B.: 2,5 Stunden zugeschnitten, 1,5<br />

Stunden ausgehobelt usw.) und der Fertigungsriss (Konstruktionszeichnung) für den vom<br />

Prüfungsausschuss bestimmten Schaumeister am Arbeitsplatz bereit zu halten.<br />

Der Aufwand an der Arbeitszeit soll der Schwierigkeit des Stückes entsprechen und darf nicht mehr<br />

als 100 Stunden betragen. Der Lehrherr hat den Lehrling für die Zeit der Anfertigung (§ 14 Abs. 1<br />

Berufsbildungsgesetz) freizustellen, d.h. ihm die gesamte Fertigungszeit zur Verfügung zu stellen.<br />

Zur Abnahme des <strong>Gesellenstück</strong>es ist dem Prüfungsausschuss eine vom Lehrherren und Lehrling<br />

unterschrieben Erklärung vorzulegen, aus der die alleinige Herstellung durch den Lehrling bestätigt<br />

wird.<br />

G. Der Wettbewerb „Gute Form“ und „Der praktische Leistungswettbewerb der<br />

Handwerksjugend“<br />

Bei einer guten Formgebung des Stückes bestehen Aussichten, einen der von der Innung<br />

ausgesetzten Preise des Wettbewerbes „Gute Form“ zuerkannt zu bekommen. Der 1. Preisträger<br />

kann auch am Landeswettbewerb des Fachverbandes Holz und Kunststoff Nordrhein-Westfalen<br />

teilnehmen.<br />

Darüber hinaus führt die Handwerksorganisation den „Praktischen Leistungswettbewerb der<br />

Handwerksjugend“ auf Innungs,- Landes-, und Bundsebene durch. Teilnahmeberechtigt sind junge<br />

Gesellen, die Ihre Prüfung in der Zeit vom Herbst des Vorjahres bis zum Sommer des<br />

Wettbewerbsjahres abgelegt haben. Die Anmeldung muss durch den jungen Gesellen selbst erfolgen<br />

(bei der Kreishandwerkerschaft). Die Innung wird ihn dazu anhalten und ist ihm nicht nur bei der<br />

Anmeldung behilflich.<br />

Vorraussetzung ist dabei, dass man zum Zeitpunkt der Prüfung das 23. Lebensjahr noch nicht<br />

überschritten hat. Eine Überschreitung der Altersgrenze ist zulässig, sofern Wehr- oder Ersatzdienst<br />

geleistet worden ist, oder die Handwerkslehre unmittelbar im Anschluss an die Schulausbildung<br />

begonnen wurde.<br />

Der Sieger auf Kammerebene wird zum Landeswettbewerb, der Sieger auf Landesebene zum<br />

Bundeswettbewerb geschickt. Für den alle zwei Jahre stattfindenden internationalen Wettbewerb<br />

werden die bereiche Bau und Möbel bei den Erstplatzierten benannt.


Die Gewinner der Leistungswettbewerbe erhalten Auszeichnungen und Preise und werden unter<br />

bestimmten Voraussetzungen durch die Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk gefördert, unter<br />

Umständen bis zur Meisterprüfung.<br />

Sollte ein Preis bei den vorgenannten Wettbewerben erreicht werden, wird der preisträger und sein<br />

<strong>Gesellenstück</strong> der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Dabei ist mit mehrtägigen Ausstellungen der<br />

prämierten Stücke zu rechnen.<br />

Wir bitten um Kenntnisnahme.<br />

Der Prüfungsausschuss

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!