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01 - LF1 Thema Bauplanung-Schueler - Berufskolleg Borken

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1. Einleitung<br />

<strong>Thema</strong> : Mitwirken bei der <strong>Bauplanung</strong><br />

Objekte entstehen nicht aus dem freien Lamäng heraus, sondern erst nach einem sehr intensiven<br />

Planungszeitraum. An erster Stelle steht immer der Bauherr mit seinem Nutzerwünschen. Um diese<br />

Nutzerwünsche erfüllen zu können, müssen eine Menge Parteien unter einem Hut gebracht werden. An<br />

einem Beispiel soll dieses näher erläutert werden. Eine junge Familie mit zwei Kindern möchte sich<br />

den Lebenstraum von einem Einfamilienwohnhaus in ländlicher Umgebung erfüllen. Um das Objekt<br />

zu verwirklichen, benötigt der Bauherr eigentlich nur drei entscheidende Dinge :<br />

� ________________________________________________________________________<br />

���� ________________________________________________________________________<br />

���� ________________________________________________________________________<br />

2. Baurechtliche Grundlagen<br />

Das ohne Geld und ohne Grundstück mit Bebauungsrecht kein Objekt zu realisieren ist, sehen Sie<br />

hoffentlich ein. Aber warum unbedingt ein Architekt ? Architekten besitzen eine so genannte<br />

Bauvorlageberechtigung, die benötigt wird, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Die<br />

Nutzerwünsche unterliegen einer Vielzahl von Gesetzen und Richtlinien, die bei der Planung des<br />

Objektes beachtet werden müssen. Mit anderen Worten, Sie können leider auf Ihren eigenen Grund<br />

und Boden nicht so bauen, wie Sie das vielleicht gerne möchten. Nachfolgend werden die wichtigsten<br />

Gesetze auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene erläutert.<br />

2.1 Baurechtliche Grundlagen auf Bundesebene<br />

Auf der Bundesebene befinden sich die Rechtsvorschriften, von denen die Rechtsvorschriften auf<br />

Landes- und Gemeindeebene abgeleitet werden. Die wichtigsten Rechtsvorschriften auf Bundesebene<br />

wären :<br />

���� ____________________________________________________________________<br />

���� ____________________________________________________________________<br />

���� ____________________________________________________________________<br />

Seite 1


2.1.1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Das wichtigste Gesetz auf Bundesebene ist das Baugesetzbuch (BauGB). Dieses gliedert sich in vier<br />

Abschnitte :<br />

1. Abschnitt : Allgemeines Städtebaurecht<br />

� Regelung der Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen auf Gemeindeebene<br />

2. Abschnitt : Besonderes Städtebaurecht<br />

� Behandelt das Verfahren bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen<br />

3. Abschnitt : Sonstige Vorschriften<br />

� Regelt das Verfahren zur Wertermittlung von Bauland und Grundstücken<br />

4. Abschnitt : Überleitungs- und Schlussvorschriften<br />

� Beinhaltet Überleitungsvorschriften der bisherigen Fassung in das neue BauGB sowie<br />

Sonderregelungen für einzelne Länder und Berlin<br />

2.1.2 Baunutzungsverordnung (BauNV)<br />

In der Baunutzungsverordnung werden ergänzende Regelungen zum Baugesetzbuch definiert. Diese<br />

beziehen sich im Wesentlichen auf die Inhalte und Festlegungen des Flächennutzungsplanes und des<br />

Bebauungsplanes auf Gemeindeebene. Gegliedert ist die Baunutzungsverordnung (BauNV) in drei<br />

wesentliche Abschnitte :<br />

1. Abschnitt : Arten der baulichen Nutzung<br />

� Unterscheidung nach Bauflächen und Baugebiete<br />

2. Abschnitt : Maß der baulichen Nutzung<br />

� Festlegung der Obergrenze der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und der<br />

Baumassenzahl<br />

3. Abschnitt : Bauweise, Überbaubare Grundstücksfläche<br />

� Regelungen zur Gebäudeform und Abstandsflächen<br />

Seite 2


2.1.3 Umweltschutzgesetze<br />

Die Pflicht zur Berücksichtigung der Umwelt ist im Baugesetzbuch § 1 (5) 7 festgelegt. Demnach<br />

wurden auf Bundesebene eine Vielzahl von Umweltgesetzen wie z. B. das Immissionsschutzgesetz,<br />

das Wasserhaushaltsgesetz und das Naturschutzgesetz eingeführt. Auf Grundlage dieser Gesetze<br />

wurden auf Bundesebene entsprechende Pläne erlassen. Solche Pläne sind z.B. Luftreinheitspläne,<br />

Abwasserbeseitigungspläne, Abfallbeseitigungspläne oder die Landschaftsrahmenpläne.<br />

2.2 Baurechtliche Grundlagen auf Landesebene<br />

Das wichtigste Gesetz auf Landesebene ist die Landesbauordnung (BauO NRW) der einzelnen<br />

Bundesländer. Basis der Landesbauordnung ist die so genannte Musterbauordnung (MBO).<br />

Wesentlicher Inhalt ist das Bauordnungsrecht der jeweiligen Bundesländer. Gegliedert ist die<br />

Landesbauordnung in zwei Rechtsbereiche :<br />

���� materiellen Recht<br />

���� formellen Recht<br />

Die Landesbauordnung (BauO NRW) gliedert sich in vier Teile :<br />

Erster Teil : � Allgemeine Vorschriften<br />

Zweiter Teil : � Das Grundstück und seine Bebauung<br />

Dritter Teil : � Bauliche Anlagen (Gliederung erfolgt in sieben Abschnitte)<br />

� Erster Abschnitt<br />

� Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung<br />

� Zweiter Abschnitt<br />

� Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten<br />

� Dritter Abschnitt<br />

� Anforderungen an Wände, Decken, Dächer<br />

� Vierter Abschnitt<br />

� Anforderungen an Treppen, Rettungswege, Aufzüge und<br />

Öffnungen<br />

� Fünfter Abschnitt<br />

� Anforderungen an Haustechnische Anlagen<br />

���� Sechster Abschnitt<br />

� Anforderungen an Aufenthaltsräume und Wohnungen<br />

���� Siebter Abschnitt<br />

� Anforderungen an besondere Anlagen (Spielplätze etc.)<br />

Seite 3


Vierter Teil : � Anforderungen an die am Bau Beteiligten<br />

� Bauherren, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Bauleiter<br />

Fünfter Teil : � Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren (Gliederung erfolgt in<br />

drei Abschnitte)<br />

� Erster Abschnitt<br />

� Anforderungen an Bauaufsichtsbehörden<br />

� Zweiter Abschnitt<br />

� Genehmigungsbedürftige und genehmigungsfrei Vorhaben<br />

� Dritter Abschnitt<br />

� Verwaltungsverfahren (Bauantrag, Bauvorlage etc.)<br />

Sechster Teil : � Bußgeldvorschriften, Rechtsvorschriften, bestehende Anlagen und<br />

Einrichtungen<br />

Siebter Teil : � Übergangs-, Änderungs- und Schlussvorschriften<br />

Weitere nennenswerte Gesetzgebungen auf Landesebene wäre zum einen das Denkmalschutzgesetz<br />

oder auch das Straßengesetz.<br />

2.3 Baurechtliche Grundlagen auf Gemeindeebene<br />

Aufgabe jeder Gemeinde ist es, auf Grundlage des Baugesetzbuches §5 (1), Bauleitpläne für die<br />

beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu erstellen. Diese stützt sich im<br />

Wesentlichen auf zwei Bauleitpläne :<br />

���� _____________________________________________________________________<br />

���� _____________________________________________________________________<br />

2.3.1 Flächennutzungsplan<br />

Die Gemeinde erstellt ein Konzept, wie sie das verfügbare Planungsgebiet über einen längeren<br />

Zeitraum nutzen möchte. Das Konzept selber wird dann im Flächennutzungsplan dargestellt, wo das<br />

gesamte Planungsgebiet nach voraussehbaren Bedarf in verschiedene Bau- und Nutzungsflächen<br />

eingeteilt wird. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan keine<br />

Rechtsverbindlichkeit an die Bürger, sondern nur an die Gemeinde selbst. Auf Grundlage der<br />

Baunutzungsverordnung können folgende Gebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden :<br />

allgemeine Art der baulichen Nutzung (Bauflächen)<br />

1 Wohnbauflächen W<br />

2 gemischte Bauflächen M<br />

3 gewerbliche Bauflächen G<br />

4 Sonderbauflächen S<br />

Seite 4


esondere Art der baulichen Nutzung (Baugebiete)<br />

5 Kleinsiedlungsgebiete WS<br />

6 reine Wohngebiete WR<br />

7 allgemeine Wohngebiete WA<br />

8 besondere Wohngebiete WB<br />

9 Dorfgebiete MD<br />

10 Mischgebiete MI<br />

11 Kerngebiete MK<br />

12 Gewerbegebiete GE<br />

13 Industriegebiete GI<br />

14 Sondergebiete SO<br />

Des Weiteren werden Standorte für Grünflächen, Spielplätze, Schulen, Feuerwehr, Sportstätten und<br />

Kirchen festgelegt.<br />

2.3.2 Bebauungsplan (B-Plan)<br />

Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes entwickelt die Gemeinde ein für die Bürger<br />

rechtsgültigen Bebauungsplan. Dieser sorgt für eine städtebauliche Ordnung in einem Baugebiet.<br />

Folgende Bestimmungen können dem Bebauungsplan entnommen werden :<br />

���� Art des Baugebietes<br />

���� Art der baulichen Nutzung<br />

���� Maß der baulichen Nutzung<br />

� Grundflächenzahl<br />

� Geschossflächenzahl<br />

� Baumassenzahl<br />

� Bauweise<br />

� offene Bauweise<br />

� Doppelhäuser<br />

� Reihenhäuser<br />

� Anzahl der Geschosse<br />

� maximale First- bzw. Traufhöhe<br />

� Dachform<br />

� Dachneigung<br />

� Firstausrichtung<br />

���� Grundstückszuschnitt und Lage<br />

���� Grundstücksgrößen<br />

���� öffentliche Flächen<br />

� Baulinie<br />

Seite 5


� Baugrenze<br />

� Flächen für Umweltschutzanlagen<br />

� Lage der Oberflächenentwässerung (falls geplant)<br />

� Regenrückhaltebecken (falls geplant)<br />

���� Zufahrtswege bzw. Zufahrtstraßen<br />

���� Garagenstellplätze (falls geplant)<br />

���� Lärmschutzwall (falls geplant)<br />

Die meisten rechtsgültigen Angaben können einer im B-Plan ausgewiesenen Nutzungsschablone<br />

entnommen werden.<br />

Inhalt einer Nutzungsschablone :<br />

Baugebiet Zahl der Vollgeschosse<br />

Grundflächenzahl Geschossflächenzahl<br />

Dachform / Dachneigung Bauweise<br />

Beispiel für eine Nutzungsschablone :<br />

WA<br />

0.4<br />

SD DN ≤ 45° O<br />

WA � Allgemeines Wohngebiet<br />

Seite 6<br />

II<br />

1.0


II<br />

� zwingende Zweigeschossigkeit<br />

0.4 � Grundflächenflächenzahl (GRZ)<br />

1.0<br />

� Geschossflächenzahl (GFZ)<br />

SD DN ≤ 45° � Satteldach, Dachneigung ≤ 45°<br />

O � offene Bauweise<br />

3. Technische Vorschriften<br />

Die Errichtung eines Gebäudes unterliegt neben den rechtsverbindlichen Angaben gemäß<br />

Bebauungsplan eine Menge von Technischen Vorschriften, Ausführungsverordnungen, DIN-Normen,<br />

Richtlinien, Merkblättern, bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder allgemeine bauaufsichtliche<br />

Zulassungen. Nachfolgend werden die wichtigsten Vorschriften aufgeführt :<br />

EnEV � Energieeinsparverordnung<br />

VOB � Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />

ATV � Allgemeinem Technischen Vertragsbedingungen<br />

WU-Richtlinie � Richtlinie für wasserundurchlässigen Beton (DafStb)<br />

DIN 1356 � DIN-Norm für Bauzeichnungen<br />

DIN 1045-1 bis 4 � Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton<br />

DIN 1052 � Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken<br />

DIN 1053-1 bis 4 � Mauerwerk, Berechnung und Ausführung<br />

DIN 1054 � Baugrund<br />

DIN 18800-1 bis 7 � Stahlbau, Bemessung und Konstruktion<br />

DIN 1055-100 � Einwirkungen auf Tragwerke und Sicherheitskonzept<br />

RAS � Richtlinie für Anlagen und Straßen<br />

RStO � Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen<br />

4. Bauantrag<br />

Seite 7


Der Kauf eines Grundstückes garantiert noch lange nicht die Erfüllung vom Traum vom Eigenheim.<br />

Zum einen muss das Grundstück als Bauland erschlossen sein und zweitens muss die Größe und<br />

Gestaltung des Gebäudes in das städtebauliche Konzept der Gemeinde passen. Die jeweilige<br />

Bauaufsichtsbehörde nimmt sich das Recht, die Planung des Objektes zu überprüfen. Mit anderen<br />

Worten, Sie müssen vor Baubeginn einen Bauantrag stellen, der von der zuständigen<br />

Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Gemäß der Bauvorlageverordnung (BauVorlVO)<br />

müssen dem Bauantrag folgende Unterlagen in schriftlicher Form beigefügt werden :<br />

���� Bauantrag als Formblatt in der regional gültigen Fassung<br />

� Lageplan Maßstab 1 : 500 (Kapitel 7.)<br />

� Entwurfszeichnungen Maßstab 1 : 100<br />

� Grundriss<br />

� Schnitt<br />

� Ansichten<br />

� Baubeschreibung (schriftlicher Form)<br />

� Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, BMZ) (Kapitel 6.)<br />

� Nachweis der Geschossigkeit (Kapitel 6.2.1)<br />

� Nachweis der Abstandsflächen<br />

� Wohnflächenberechnung (Kapitel 8.)<br />

� m 3 umbauter Raum<br />

� Wohnflächenverordnung<br />

� DIN 277<br />

� Nachweis der Grundstücksentwässerung<br />

� Standsicherheitsnachweis (Statik)<br />

� Bauphysikalische Nachweise<br />

� Wärmebedarfsausweis (Immer)<br />

� Schallschutznachweis (falls erforderlich)<br />

� Branschutznachweis (falls erforderlich)<br />

���� Abstandsberechnung<br />

���� Statistikbogen<br />

Seite 8


Der Bauantrag selber kann nur von Personen mit einer Bauvorlageberechtigung eingereicht werden.<br />

Gemäß §70 der Landesbauordnung NRW sind folgende Personen bauvorlageberechtigt :<br />

� Architektinnen oder Architekten<br />

� Angehörige der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit mindestens zwei Jahren<br />

Berufserfahrung<br />

� Innenarchitektin oder Innenarchitekt mit ergänzender Hochschulprüfung<br />

� Architektinnen oder Architekten mit der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur<br />

� Personen im höheren und gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst<br />

Für welche bauliche Anlagen eine Baugenehmigung vorliegen muss, ist im fünften Teil, zweiter<br />

Abschnitt der Landesbauordnung festgeschrieben. Demnach werden folgende Genehmigungsverfahren<br />

unterschieden :<br />

� § 63 Genehmigungsbedürftige Verfahren<br />

� § 64 (aufgehoben)<br />

� § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben<br />

� § 66 Genehmigungsfreie Anlagen<br />

� § 67 Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen<br />

� § 68 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />

4.1 § 67 Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen<br />

Der Vorteil der §§ 65 bis 68 liegt darin, dass die Wartezeit bis zur schriftlichen Baugenehmigung auf<br />

maximal ein Monat verkürzt wird. Für Wohngebäude mittlerer und geringer Höhe (z.B. Einfamilienwohnhäuser)<br />

einschließlich aller Nebengebäude und Nebenanlagen bedarf es keiner Baugenehmigung,<br />

wenn folgende Kriterien erfüllt sind :<br />

���� das geplante Objekt nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes wiederspricht<br />

���� die vollständige Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist<br />

���� die zuständige Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der<br />

Bauantragsunterlagen erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren nach § 63 der<br />

Landesbauordnung durchgeführt wird.<br />

Seite 9


Die Verantwortung über die Einhaltung der Festsetzungen im Bebauungsplan übernimmt der<br />

zuständige Entwurfsverfasser als auch die zuständige Bauleitung, fall diese nicht ein dieselbe Person<br />

ist.<br />

Für bauliche Anlagen, die einer Baugenehmigung bedürfen, wird diese in schriftlicher Form (Rote<br />

Punkt) erteilt und ist nach § 77 der Landesbauordnung NRW drei Jahre gültig. Die Baugenehmigung<br />

erlischt automatisch, wenn :<br />

� nicht innerhalb der drei Jahre mit der Bauausführung begonnen wird<br />

� die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen werden<br />

Die Bauausführung beginnt mit dem Aushub der Baugrube. Baustelleneinrichtung usw. zählt nicht als<br />

Baubeginn.<br />

5. Phasen der <strong>Bauplanung</strong> und Ausführung<br />

Um eine einwandfreie Ausführung des geplanten Objektes zu gewährleisten, bedarf es im Vorfeld<br />

einer umfangreichen und intensiven Planung unter Berücksichtigung aller am Objekt beteiligten<br />

Institutionen. Bauanträge können nur von Personen mit Bauvorlageberechtigung eingereicht werden.<br />

Somit liegt die Planung in der Regel nicht in der Hand der Bauherren, sondern in den Händen der<br />

Architekten. Die Phasen der <strong>Bauplanung</strong> und Ausführung gliedern sich vereinfacht in sechs Phasen :<br />

1. Phase : ���� Vorplanung / Grundlagenermittlung<br />

2. Phase : ���� Planung / Entwurf<br />

3. Phase : ���� Genehmigungsplanung<br />

Baugenehmigung<br />

4. Phase : ���� Ausführungsplanung<br />

5. Phase : ���� Ausführung<br />

6. Phase : ���� Fertigstellung<br />

Stellt sich die Frage, welche Teilleistungen werden in den einzelnen Phasen erbracht ?<br />

Seite 10


Ablaufdiagramm der Phasen der <strong>Bauplanung</strong> und Ausführung<br />

Bauvorhaben<br />

Baugenehmigung<br />

Fertigstellung<br />

Vorplanung /<br />

Grundlagenermittlung<br />

Planung / Entwurf<br />

Genehmigungsplanung<br />

Ausführungsplanung<br />

Ausführung<br />

Seite 11<br />

� Bebauungsplan<br />

� Lage des Grundstückes<br />

� Bestandsaufnahme<br />

� Zugang / Erschließung<br />

� Nutzerwünsche<br />

� Fassadengestaltung<br />

� Grundrissgestaltung<br />

� Raumbedarf<br />

� Kostenschätzung<br />

� Bauantrag<br />

� Lageplan<br />

� Art und Maß der<br />

baulichen Nutzung<br />

� Entwurfszeichnungen<br />

� Grundstücksent-<br />

Wässerung<br />

� Nachweis der<br />

Standsicherheit<br />

� Bauphysikalische<br />

Nachweise<br />

� Ausschreibung VOB<br />

� Leistungsverzeichnis<br />

� Ausführungspläne<br />

� Detailpläne<br />

� Bauzeitenplan<br />

� Kostenermittlung<br />

� Bauleitung<br />

� Koordinierung der<br />

Gewerke<br />

� Aufmaß und Abrechnung<br />

nach VOB<br />

� Bauabnahme


6. Nachweis Maß der baulichen Nutzung<br />

Das städtebauliche Konzept der Gemeinde wird im Bebauungsplan dargestellt. Im Bebauungsplan<br />

wird das Maß der baulichen Nutzung bestimmt und ist rechtsverbindlich. Dies kann nach § 16 der<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch folgende Festsetzungen bestimmt :<br />

� Grundflächenzahl oder der maximale Größe der baulichen Anlage<br />

� Geschossflächenzahl oder der maximale Größe der Geschossfläche<br />

� Baumassenzahl oder maximalen Baumasse<br />

� Zahl der Vollgeschosse (zwingend oder nicht zwingend)<br />

� Die Höhe der baulichen Anlage<br />

� Dachform bzw. Dachneigung<br />

Die Festlegung der maximalen Größe der baulichen Anlage garantiert in erster Linie eine<br />

ausreichende Restfläche zur Versickerung von Niederschlagswasser.<br />

Gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung dürfen folgende Obergrenzen bei der Bestimmung des<br />

Maßes der baulichen Nutzung folgende Grund-, Geschoss- und Baumassenzahlen nicht überschritten<br />

werden :<br />

1 2 3 4<br />

Baugebiet Grundflächenzahl Geschossflächenzahl Baumassenzahl<br />

Kleinsiedlungsgebiete<br />

GRZ<br />

GFZ<br />

BMZ<br />

WS<br />

Reinen Wohngebieten<br />

WR<br />

0,2<br />

0,4<br />

-<br />

Allgem. Wohngebieten<br />

WA<br />

Ferienhausgebieten<br />

Besonderen Gebieten<br />

0,4<br />

1,2<br />

-<br />

WB<br />

Dorfgebieten<br />

MD<br />

0,6<br />

1,6<br />

-<br />

Mischgebieten<br />

MI<br />

Kerngebieten<br />

0,6<br />

1,2<br />

-<br />

MK<br />

Gewerbegebieten<br />

1,0<br />

3,0<br />

GE<br />

Industriegebieten<br />

GI<br />

Sonstige Sondergebiete<br />

0,8<br />

2,4<br />

10,0<br />

Wochenendhausgebieten 0,2 0,2 -<br />

Seite 12


Gemäß § 17 (2) können die Obergrenzen überschritten werden, wenn :<br />

���� besondere städtebauliche Gründe dies erfordern<br />

� die Überschreitung durch Umstände oder Maßnahmen ausgeglichen werden, die<br />

weiterhin gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse garantieren und die Bedürfnisse des<br />

Verkehrs nicht beinträchtigen<br />

� sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen<br />

6.1 Grundflächenzahl (GRZ)<br />

Gemäß § 19 der BauNVO gibt die Grundflächenzahl an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je<br />

Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Eine Grundflächenzahl von 0,4 bedeutet somit, dass 40<br />

% der Grundstücksfläche innerhalb der Baugrenzen bebaut werden darf. Bei der Ermittlung der<br />

Grundfläche sind folgende Grundflächen mitzurechnen :<br />

� Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten<br />

� Nebenanlagen im Sinne des §14 der BauNVO (Versorgungsanlagen, Kleintieranlagen etc.)<br />

� Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Grundstüch lediglich<br />

nur unterbaut wird<br />

Formel zur Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) :<br />

vorhandene Grundflächenzahl GRZ =<br />

Die Grundfläche ist nach den Außenmaßen einschließlich Verkleidung zu berechnen !<br />

Seite 13<br />

Grundfläche<br />

Grundstücksfläche<br />

maßgebende<br />

( m<br />

maßgebende<br />

2<br />

)<br />

( m<br />

2<br />

)


6.1.1 Bestimmung der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

Gemäß § 19 (4) darf die zulässige Grundflächenzahl um 50 % erhöht werden, jedoch nicht größer als<br />

0,8, wenn beim Nachweis der GRZ die Flächen von Garagen und Stallplätzen inklusive ihrer<br />

Zufahrtswege mit angerechnet werden.<br />

Beispiel :<br />

Gegeben : Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />

Zulässige GRZ : 0,35<br />

Grundfläche Wohnhaus : 116,78 m 2<br />

Grundfläche Garage : 35,91 m 2<br />

Zufahrt : 31,92 m 2<br />

Grundstücksfläche : 680 m 2<br />

Gesucht : Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

Lösung : zulässige GRZ bei Anrechnung der Garage und der Zufahrt<br />

Zulässige GRZ = 0,35 + 0,5 * 0,35 = 0,525 < 0,8<br />

2<br />

2<br />

116,<br />

78m<br />

+ 35,<br />

91m<br />

+ 31,<br />

92m<br />

vorhanden GRZ = 2<br />

680m<br />

= 0,27 < 0,525<br />

Der Nachweis wäre auch ohne die zulässige Erhöhung der GRZ erfüllt !<br />

6.1.2 Bestimmung der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

Wenn §19 der BauNVO nicht entgegensteht, kann der Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der<br />

BauNVO erfolgen. Demnach darf die zulässige Grundfläche um 10 % der Grundstücksfläche<br />

überschritten werden, wenn beim Nachweis der GRZ die Flächen von Garagen und Stallplätzen<br />

inklusive ihrer Zufahrtswege mit angerechnet werden. Das heißt, dass bei der Nachweisführung<br />

entweder die Fläche der Garagen oder Stellplätze inklusive der Zufahrtswege wieder abgezogen<br />

werden dürfen, jedoch nicht mehr als 10 % der Grundstücksfläche.<br />

Seite 14<br />

2


Beispiel :<br />

Gegeben : Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />

Zulässige GRZ : 0,35<br />

Grundfläche Wohnhaus : 116,78 m 2<br />

Grundfläche Garage : 35,91 m 2<br />

Zufahrt : 31,92 m 2<br />

Grundstücksfläche : 680 m 2<br />

Gesucht : Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

Lösung : maximale zulässige Überschreitung = 0,1 * 680 m 2<br />

Aufgabe 1 :<br />

Seite 15<br />

= 68,00 m 2<br />

Grundfläche Garage + Zufahrt = 35,91 m 2 + 31,92 m 2<br />

= 67,83 m 2 < 68,00 m 2<br />

maßgebend<br />

2<br />

2<br />

2<br />

116,<br />

78m<br />

+ 35,<br />

91m<br />

+ 31,<br />

92m<br />

− 67,<br />

83m<br />

vorhanden GRZ = 2<br />

680m<br />

= 0,17 < 0,35<br />

Gegeben : Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />

Zulässige GRZ : 0,25<br />

Abmessung Wohnhaus : 11,99 m * 10,99 m<br />

Abmessung Garage : 8,<strong>01</strong> m * 7,99 m<br />

Zufahrt : 8,50 m * 4,50 m<br />

Grundstücksfläche : 720 m 2<br />

Gesucht : 1.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

1.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

2


Aufgabe 2 :<br />

Gegeben : Ferienwohnhaus in einem Ferienhausgebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,3<br />

Abmessung Wohnhaus : 8,99 m * 6,99 m<br />

Abmessung Stellplatz : 5,00 m * 6,00 m<br />

Zufahrt : 5,00 m * 3,50 m<br />

Grundstücksfläche : 450 m 2<br />

Gesucht : 2.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

Aufgabe 3 :<br />

2.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

Gegeben : Bürogebäude in einem Industriegebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,6<br />

Gesucht : 3.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

3.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

Seite 16


6.2 Geschossflächenzahl (GRZ)<br />

Gemäß § 20 der BauNVO gibt die Geschossflächenzahl an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je<br />

Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Eine Geschossflächenzahl von 1,4 bedeutet somit, dass<br />

die Gesamtfläche aller Geschoss 20 % größer sein kann als die Grundstücksfläche. Bei der Ermittlung<br />

der Geschossfläche bleiben folgende Grundflächen unberücksichtigt :<br />

� Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten<br />

� Nebenanlagen im Sinne des §14 der BauNVO (Versorgungsanlagen, Kleintieranlagen etc.)<br />

� Balkone, Loggien und Terrassen<br />

Formel zur Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ) :<br />

vorhandene Geschossflächenzahl GFZ =<br />

Bei der Bestimmung der GFZ werden nur Vollgeschosse gemäß § 2 der Landesbauordnung<br />

(BauO NRW) berücksichtigt Die Geschossfläche ist ebenfalls nach den Außenmaßen<br />

einschließlich Verkleidung zu berechnen !<br />

Seite 17<br />

Geschossfläche<br />

Grundstücksfläche<br />

maßgende<br />

( m<br />

maßgebende<br />

2<br />

)<br />

( m<br />

2<br />

)


Definition Vollgeschosse nach § 2 der Landesbauordnung (BauO NRW) :<br />

Vollgeschosse sind Geschosse,<br />

� deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Gelände hinausragt und eine Höhe<br />

von mindestens 2,30 m besitzen.<br />

� wenn ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss<br />

(Staffelgeschoss) eine Höhe von mindestens 2,30 m über mehr als 2/3 der Grundfläche des<br />

darunter liegenden Geschosses besitzt. Die Höhe wird von OK Fußboden bis OK Fußboden des<br />

darüber liegenden Geschosses gemessen.<br />

� Wenn ein Geschoss mit geneigten Dachflächen eine Höhe von mehr als 2,30 m über mehr als ¾<br />

seiner Grundfläche besitzt. Die wird von OK Fußboden bis OK Dachhaut gemessen<br />

Seite 18


Beispiel 1 :<br />

Gegeben : Dreigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />

Zulässige GRZ : 0,4<br />

Zulässige GFZ : 1,0<br />

Grundfläche Wohnhaus : 119,77 m 2<br />

Grundfläche Garage : 31,38 m 2<br />

Grundfläche Stellplatz : 10,50 m 2<br />

Zufahrt : 24,57 m 2<br />

Grundstücksfläche : 530 m 2<br />

Gesucht : 1. Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

Lösung : Zu 1.<br />

2. Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

zulässige GRZ bei Anrechnung der Garage, Stellplatz und der Zufahrt<br />

Zulässige GRZ = 0,40 + 0,5 * 0,40 = 0,60 < 0,8<br />

2<br />

2<br />

2<br />

119,<br />

77m<br />

+ 31,<br />

38m<br />

+ 10,<br />

50m<br />

+ 24,<br />

57m<br />

vorhanden GRZ = 2<br />

530m<br />

Zu 2.<br />

Hinweis (Wichtig) :<br />

= 0,35 < 0,60<br />

3*<br />

119,<br />

77m<br />

vorhanden GRZ = 2<br />

530m<br />

= 0,68 < 1,00<br />

Beim Nachweis der baulichen Nutzung muss sowohl der Nachweis der GRZ als der Nachweis<br />

der GFZ erfüllt sein !<br />

Seite 19<br />

2<br />

2


Alternativ noch mal das gleiche Beispiel gemäß § 21a der BauNVO !<br />

Beispiel 2 :<br />

Gegeben : Dreigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />

Zulässige GRZ : 0,4<br />

Zulässige GFZ : 1,0<br />

Grundfläche Wohnhaus : 119,77 m 2<br />

Grundfläche Garage : 31,38 m 2<br />

Grundfläche Stellplatz : 10,50 m 2<br />

Zufahrt : 24,57 m 2<br />

Grundstücksfläche : 530 m 2<br />

Gesucht : 1. Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

Lösung : Zu 1.<br />

2. Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

maximale zulässige Überschreitung = 0,1 * 530 m2<br />

Seite 20<br />

= 53,00 m 2<br />

Grundfläche Garage, Stellplatz + Zufahrt = 31,38 m 2 + 10,50 m 2 + 24,57 m 2<br />

= 66,45 m 2<br />

2<br />

2<br />

119,<br />

77m<br />

+ 66,<br />

45m<br />

− 53,<br />

00m<br />

vorhanden GRZ = 2<br />

530m<br />

Zu 2.<br />

= 0,25 < 0,40<br />

3*<br />

119,<br />

77m<br />

vorhanden GRZ = 2<br />

530m<br />

= 0,68 < 1,00<br />

2<br />

2<br />

> 53,00 m 2<br />

maßgebend


Aufgabe 1 :<br />

Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />

Zulässige GRZ : 0,4<br />

Zulässige GFZ : 0,8<br />

Abmessung Wohnhaus : 10,99 m * 9,99 m<br />

Abmessung Garage : 3,99 m * 7,99 m<br />

Zufahrt : 3,99m * 6,00 m<br />

Grundstücksfläche : 510 m 2<br />

Gesucht : 1.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

1.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

1.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Aufgabe 2 :<br />

Gegeben : Dreigeschossiges Wohnhaus in einem besonderen Wohngebiet WB<br />

Zulässige GRZ : 0,6<br />

Zulässige GFZ : 1,2<br />

Abmessung Wohnhaus : 22,99 m * 18,99 m<br />

Abmessung Garage : 10,99 m * 6,99 m<br />

Zufahrt : 10,99m * 8,00 m<br />

Grundstücksfläche : 1100 m 2<br />

Gesucht : 2.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

2.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

2.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Aufgabe 3 :<br />

Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem Kleinsiedlungsgebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,2<br />

Zulässige GFZ : 0,4<br />

Abmessung Wohnhaus : 6,99 m * 6,99 m<br />

Abmessung Stellplatz : 2,50 m * 5,00 m<br />

Zufahrt : 2,50 m * 2,00 m<br />

Grundstücksfläche : 350 m 2<br />

Gesucht : 2.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

2.4 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

2.5 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Seite 21


6.2.1 Nachweis der Geschossigkeit<br />

Gemäß Bebauungsplan kann eine zwingende Anzahl von Geschossen vorgeschrieben werden. Zur<br />

Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen muss demzufolge der Nachweis der Geschossigkeit erbracht<br />

werden. Die Definition eines Vollgeschosses nach § 2 der Landesbauordnung NRW wurde bereits im<br />

Kapitel 6.2 erläutert. Ob ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ein Vollgeschoss definiert werden<br />

kann, hängt von der Drempelhöhe von OK Fußboden bis OK Dachhaut ab.<br />

Beispiel :<br />

Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Abmessung Wohnhaus : 10,99 m * 12,99 m<br />

Dachform : Satteldach<br />

Dachneigung : 40°<br />

Drempelhöhe hD : 1,25<br />

Gesucht : Nachweis der Geschossigkeit des Dachgeschosses<br />

Lösung :<br />

Seite 22


erforderliche Fläche Dachgeschoss > 0,75 * 10,99 m * 12,99 m<br />

bL = bR =<br />

> 107,07 m 2<br />

=<br />

hL<br />

tanα<br />

= 1,25 m<br />

2, 30m<br />

−1,<br />

25m<br />

tan 40°<br />

b(2,30m) = 10,99 m – 2 * 1,25 m<br />

= 8,49 m<br />

vorhandene Fläche Dachgeschoss = 8,49 m * 12,99 m<br />

> 110,29 m 2 > 107,07 m 2<br />

Das Dachgeschoss gilt als Vollgeschoss gemäß § 2 der Landesbauordnung (BauO NRW)<br />

Beim der Neuerrichtung eines Objektes ist es zweckmäßiger im Vorfeld die erforderliche<br />

Drempelhöhe zu berechnen, die entweder eine Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses gewährleistet<br />

oder auch nicht.<br />

Beispiel :<br />

Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet<br />

Abmessung Wohnhaus : 9,99 m * 17,99 m<br />

Dachform : Satteldach<br />

Dachneigung : 48°<br />

Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />

gewährleistet wird<br />

Lösung :<br />

erforderliche Fläche Dachgeschoss > 0,75 * 9,99 m * 17,99 m<br />

b(2,30m) =<br />

> 134,79 m 2<br />

134,<br />

79m<br />

17,<br />

99m<br />

2<br />

Seite 23<br />

= 7,49 m


L = bR =<br />

= 1,25 m<br />

9, 99m<br />

− 7,<br />

49m<br />

2<br />

hL = hR = tan α * bL (bR)<br />

= tan 48° * 1,25 m<br />

= 1,39 m<br />

erforderliche Drempelhöhe hD = 2,30 m – hl (hR)<br />

Aufgabe l :<br />

= 2,30 m – 1,39 m<br />

= 0,91 m<br />

Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Abmessung Wohnhaus : 8,99 m * 16,99 m<br />

Dachform : Satteldach<br />

Dachneigung : 42,5°<br />

Drempelhöhe hD : 1,45<br />

Gesucht : Nachweis der Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses<br />

Aufgabe 2 :<br />

Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet<br />

Abmessung Wohnhaus : 9,99 m * 14,99 m<br />

Dachform : Satteldach<br />

Dachneigung : 46°<br />

Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />

gewährleistet wird<br />

Aufgabe 3 :<br />

Gegeben : Viergeschossiges Bürogebäude in einem Industriegebiet<br />

Abmessung Bürogebäude : 14,99 m * 25,99 m<br />

Dachform : Walmdach<br />

Dachneigung : 45°<br />

Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />

gewährleistet wird<br />

Seite 24


Aufgabe 4 :<br />

Gegeben : Dreigeschossiges Geschäftshaus in einem Mischgebiet<br />

Abmessung Bürogebäude : 12,99 m * 18,99 m<br />

Dachform : Walmdach<br />

Dachneigung Traufseite : 45°<br />

Dachneigung Giebelseite : 60°<br />

Drempelhöhe hD : 1,35 m<br />

Gesucht : Nachweis der Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses<br />

Aufgabe 5 :<br />

Gegeben : Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Abmessung Wohn- u. Geschäftshaus : 10,99 m * 25,99 m<br />

Dachform : Walmdach<br />

Dachneigung : 45°<br />

Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />

gewährleistet wird<br />

Aufgabe 6 :<br />

Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Abmessung Wohnhaus : 10,99 m * 12,99 m<br />

Dachform : Krüppelwalmdach<br />

Dachneigung : 48°<br />

Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />

gewährleistet wird<br />

Aufgabe 7 :<br />

Gegeben : Dreigeschossiges Geschäftshaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Abmessung Bürogebäude : 12,99 m * 12,99 m<br />

Dachform : Pyramidendach<br />

Dachneigung : 60°<br />

Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />

gewährleistet wird<br />

Seite 25


Aufgabe 8 :<br />

Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Abmessung Erdgeschoss : 8,99 m * 16,99 m<br />

Abmessung Obergeschoss : 5,99 m * 13,99 m<br />

Dachform : Flachdach<br />

Gesucht : Nachweis der Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses<br />

Aufgabe 9 :<br />

Gegeben : Sechsgeschossiges Krankenhaus in einem Kerngebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,8<br />

Zulässige GFZ : 3,0<br />

Grundstücksfläche : 2200 m 2<br />

Abmessung EG – 4. OG : 38,99 m * 26,49 m<br />

Abmessung 5. OG : 32,99 m * ? m<br />

Dachform : Flachdach<br />

Gesucht : 9.1 Berechnung der fehlenden Seitenlänge, sodass das 5. Obergeschoss als<br />

Vollgeschoss gemäß § 2 der Landesbauordnung definiert werden kann<br />

9.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

9.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Aufgabe 10 :<br />

Gegeben : Fünfgeschossiges Bürogebäude in einem Gewerbegebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,6<br />

Zulässige GFZ : 2,0<br />

Grundstücksfläche : 1200 m 2<br />

Abmessung EG – 3. OG : 29,49 m * 22,36 5 m<br />

Abmessung 4. OG : 25,99 m * ? m<br />

Dachform : Flachdach<br />

Gesucht : 10.1 Berechnung der fehlenden Seitenlänge, sodass das 5. Obergeschoss als<br />

Vollgeschoss gemäß § 2 der Landesbauordnung definiert werden kann<br />

10.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

10.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Seite 26


Aufgabe 11 :<br />

Gegeben : Fünfgeschossiges Wohngebäude in einem reinen Wohngebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,35<br />

Zulässige GFZ : 1,2<br />

Grundstücksfläche : 850 m 2<br />

Abmessung EG – 4. OG : 19,99 m * 9,99 m<br />

Dachform : Pultdach<br />

Dachneigung : 30°<br />

Drempelhöhe hD : 1,25 m<br />

Gesucht : 11.1 Nachweis der Vollgeschossigkeit des 4. Obergeschosses<br />

11.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

11.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Aufgabe 12 :<br />

Gegeben : Viergeschossiges Wohngebäude in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,30<br />

Zulässige GFZ : 1,0<br />

Grundstücksfläche : 1000 m 2<br />

Abmessung EG – 3. OG : 21,99 m * 10,99 m<br />

Abmessung Garage : 23,99 m * 5,99 m<br />

Dachform : Asymmetrisches Satteldach<br />

Dachneigung αLinks : 40°<br />

Dachneigung αRechts : 50°<br />

Gesucht : 12.1 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />

im 3. OG gewährleistet wird<br />

12.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

12.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Seite 27


Aufgabe 13 :<br />

Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,25<br />

Zulässige GFZ : 0,6<br />

Grundstücksfläche : 500 m 2<br />

Abmessung Wohnhaus : 12,99 m * 8,99 m<br />

Abmessung Garage : 3,51 m * 7,99 m<br />

Dachform : Asymmetrisches Pultdach<br />

Dachneigung αLinks : 40°<br />

Dachneigung αRechts : 30°<br />

Drempelhöhe hD,Links : 1,65 m<br />

Gesucht : 13.1 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD,Rechts, sodass eine<br />

Vollgeschossigkeit im Dachgeschoss gewährleistet wird<br />

13.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

13.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Aufgabe 14 :<br />

Gegeben : Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in einem Mischgebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,4<br />

Zulässige GFZ : 0,8<br />

Grundstücksfläche : 1850 m 2<br />

Abmessung EG – 3. OG : 34,99 m * 20,99 m<br />

Dachform : Walmdach<br />

Dachneigung α : 45°<br />

Gesucht : 14.1 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD, sodass eine Vollgeschossigkeit<br />

im Dachgeschoss gewährleistet wird<br />

14.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

14.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Seite 28


Aufgabe 15 :<br />

Gegeben : Viergeschossiges Wohngebäude in einem reinen Wohngebiet<br />

Zulässige GRZ : 0,35<br />

Zulässige GFZ : 1,2<br />

Dachform : Flachdach<br />

Gesucht : 15.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

15.2 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Seite 29


Aufgabe 16 :<br />

Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Gesucht : 16.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

16.2 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Aufgabe 17 :<br />

Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem besonderen Wohngebiet<br />

Gesucht : 17.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

17.2 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Seite 30


Aufgabe 18 :<br />

Gegeben : Mehrfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Entwurfsbedingungen :<br />

� Gebäude in L-Form<br />

� Gleiche Drempelhöhe<br />

� Firstverlauf in einer Höhe<br />

� Gleiche Dachneigung<br />

� Doppelgarage<br />

Gesucht : 18.1 Entwerfen Sie das Gebäude unter Berücksichtigung der Entwurfbedingungen<br />

und der Nutzungsschablone gemäß B.-Plan<br />

18.2 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD<br />

18.3 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

18.4 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Seite 31


Aufgabe 19 :<br />

Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Entwurfsbedingungen :<br />

� Gebäude in L-Form<br />

� Gleiche Drempelhöhe<br />

� Firstverlauf in einer Höhe<br />

� Ungleiche Dachneigung<br />

� Doppelgarage<br />

Gesucht : 19.1 Entwerfen Sie das Gebäude unter Berücksichtigung der Entwurfbedingungen<br />

und der Nutzungsschablone gemäß B.-Plan<br />

19.2 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD<br />

19.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

19.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Seite 32


Aufgabe 20 :<br />

Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem besonderen Wohngebiet<br />

Entwurfsbedingungen :<br />

� Gleiche Drempelhöhe<br />

� Gleiche Dachneigung<br />

� Ungleiche Firsthöhen<br />

� Doppelgarage 45,00 m 2<br />

Gesucht : 20.1 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD<br />

20.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />

20.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

20.4 Höhenunterschied zwischen den Firsthöhen des Hauptdaches und der<br />

Seitendächer<br />

Seite 33


Aufgabe 21 :<br />

Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />

Entwurfsbedingungen :<br />

� Gebäude in Doppel-T-Form<br />

� Gebäudemaß a > Gebäudemaß b<br />

� Gebäudemaß a ≤ 20,00 m<br />

� Gleiche Dachneigung<br />

� Drempelhöhe hD = 75 cm<br />

� Überdachte Stellplätze 50,00 m 2<br />

� GRZ zu 60 % ausgereizt<br />

Gesucht : 21.1 Berechnung der erforderlichen Dachneigung, sodass gerade eine<br />

Vollgeschossigkeit gewährleistet wird<br />

21.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />

21.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />

Seite 34


7. Lageplan<br />

Neben den Entwurfzeichnungen (M 1:100) des Objektes ist dem Bauantrag ein Lageplan im Maßstab<br />

1 : 500 beizufügen. Dieser besteht aus einem zeichnerischen und schriftlichen Teil. Der zeichnerische<br />

Teil lässt sich als Auszug aus dem Liegenschaftskataster entwickeln.<br />

7.1 Zeichnerische Teil<br />

Im zeichnerischen Teil des Lageplanes müssen folgende Angaben dargestellt werden :<br />

� Lage des Grundstückes zur Nordrichtung (Nordpfeil)<br />

� Katastermäßige Grenzen des Grundstückes und der angrenzenden<br />

Nachbargrundstücke<br />

� Bestehende bauliche Anlagen auf den benachbarten Grundstücken<br />

� Geplantes bauliche Anlage unter Angabe :<br />

7.2 Schriftliche Teil<br />

� der Außenmaße<br />

� der Abstände zu den Grundstücksgrenzen<br />

� der Abstände zu bereits bestehenden Gebäuden<br />

� Zu- und Anfahrtswege<br />

� der Abgrenzung von Flächen besonderer Zwecke (Spielplätze etc.)<br />

� der Abgrenzung von Flächen auf denen Baulasten ruhen<br />

� der Darstellung der Grundstücksentwässerung<br />

� Höhenkote des Erdgeschossfußbodens bezogen auf NN<br />

Der schriftliche Teil des Lageplanes muss folgende Angaben beinhalten<br />

� Bezeichnung des Grundstückes nach dem Liegenschaftskataster mit Flurnummer<br />

� Eigentümer des Grundstückes<br />

� Baulasten oder Beschränkungen<br />

� Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

� Bauweise<br />

� Nachvollziehbare Berechnung der GRZ, GFZ und falls erforderlich BMZ<br />

Seite 35


8. Wohnflächenberechnung<br />

Wenn bauliche Einrichtungen einer Fremdnutzung dienen (Mietwohnungen, Bürogebäude) erhält der<br />

Eigentümer vom jeweiligen Nutzer eine Miete. Die Höhe der Miete richtet sich dabei nach der<br />

tatsächlichen nutzbaren Fläche. Die Flächenangaben dienen dem Preisvergleich, denn der Preis pro m 2<br />

Nutzfläche ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Gebäudekosten bzw. des Haus- oder<br />

Wohnungspreises. In Abhängigkeit von der Art und der Nutzung des Objektes kann die<br />

Flächenberechnung entweder nach der Wohnflächenverordnung 11/2003 oder nach DIN 277<br />

erfolgen. In öffentlich geförderten Wohnungsbau (Mietwohnungen und Eigenheime) sind die<br />

Wohnflächen auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung zu ermitteln, in allen anderen Fällen<br />

kann wahlweise die DIN 277 oder die Wohnflächenverordnung verwendet werden. Das gewählte<br />

Verfahren ist für den Rechtsnachfolger verbindlich.<br />

8.1 Grundflächenberechnung nach DIN 277<br />

Nach DIN 277 wird die Grundfläche nach der Art der Umschließung getrennt ermittelt :<br />

a ==> Grundflächen allseitig umschlossen und überdeckt<br />

b ==> Grundflächen nicht allseitig umschlossen aber überdeckt (Durchfahrten)<br />

c ==> Grundflächen von Bauteilen wie Geländer, Brüstung oder Attika umschlossen und nicht<br />

überdeckt (Balkone. Loggien etc.)<br />

Danach wird die gesamte Grundfläche eines Bauwerks in folgende Teilflächen unterteilt :<br />

� Brutto-Grundfläche (BGF)<br />

� Die Brutto-Grundfläche entspricht der Fläche die sich aus den Außenmaßen des<br />

Objektes ergibt<br />

� Netto-Grundfläche (NGF)<br />

� Die Netto-Grundfläche ist die nutzbare Grundfläche zwischen den begrenzenden<br />

Bauteilen inklusive Wandbekleidung. Die Grundflächen von Fensteröffnungen,<br />

Türöffnungen, Nischen und Aussparrungen bleiben bei der Berechnung<br />

unberücksichtigt.<br />

Die Netto-Grundfläche gliedert sich in drei Teilflächen :<br />

� Nutzfläche (NF)<br />

Diese gliedert sich in :<br />

� Hauptnutzflächen (HNF 1- 6)<br />

� HNF1 Wohnen und Aufenthalt<br />

� HNF2 Büroarbeit<br />

� HNF3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit<br />

� HNF4 Lagern, Verteilen und Verkaufen<br />

� HNF5 Bildung, Unterricht und Kultur<br />

� HNF6 Heilen und Pflegen<br />

Seite 36


� Nebennutzflächen (NNF)<br />

� Funktionsfläche (FF)<br />

Flächen, die der Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen dienen,<br />

wenn der Nutzen des Objektes ein anderer ist.<br />

� Verkehrsflächen (VF)<br />

Flächen, die dem Verkehr innerhalb eines Bauwerks dienen, wie zum Beispiel<br />

Zugänge zu anderen Räumen oder Flächen, die zum Verlassen des Gebäudes im<br />

Notfall dienen.<br />

In Räumen mit Dachschrägen, sind die Flächen bis zu einer lichten Höhe von<br />

1,50 m und gleich mehr als 1,50 m getrennt zu ermitteln. Weiterhin müssen zu<br />

100 % die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Terrassen und Dachgärten<br />

separat ausgewiesen werden.<br />

� Konstruktions-Grundfläche (KGF)<br />

Beispiel 1 :<br />

� Die Konstruktions-Grundfläche ist die Summe der aufgehenden Bauteile (Wände,<br />

Stützen, Schornsteine, Pfeiler). Die Grundflächen von Fensteröffnungen, Türöffnungen,<br />

Nischen und Aussparrungen zählen ebenfalls zur Konstruktions-Grundfläche.<br />

Die Konstruktions-Grundfläche lässt sich mithilfe der Brutto-Grundfläche (BGF) und<br />

der Netto-Grundfläche (NGF) berechnen :<br />

KGF = BGF - NGF<br />

Gegeben : Grundriss Erdgeschoss Einfamilienwohnhaus : 12,99 m * 10,99 m<br />

Nutzfläche Wohnen / Küche : 66,28 m 2<br />

Nutzfläche Büro : 14,08 m 2<br />

Nutzfläche Gäste : 12,32 m 2<br />

Nutzfläche WC : 1,59 m 2<br />

Nutzfläche HWR : 9,06 m 2<br />

Nutzfläche Flur / Treppe : 7,93 m 2<br />

Gesucht : Berechnung der Konstruktions-Grundfläche (KGF) nach DIN 277<br />

Lösung : Brutto-Grundfläche (BGF) = 12,99 m * 10,99 m = 142,76 m 2<br />

Netto-Grundfläche (NGF) = 66,28 m 2 + 14,08 m 2 + 12,32m 2 + 1,59 m 2<br />

9,06 m 2 + 7,93 m 2<br />

= 111,26 m 2<br />

Konstruktions-Grundfläche = 142,76 m 2 – 111,26 m 2 = 31,50 m 2<br />

Seite 37


Beispiel 2 :<br />

Gegeben : Grundriss Erdgeschoss eines Einfamilienwohnhauses<br />

Innenputz PI a, d = 1,5 cm<br />

Gesucht : Berechnung der Netto-Grundflächen nach DIN 277 getrennt nach HNF, NNF,<br />

FF und VF<br />

Lösung :<br />

Küche / Wohnen (HN1a) : A = 12,23 m* 3,98 m + 3,98 m * 0,94 m = 52,42 m 2<br />

Büro (HN2a) : A = 4,92 m* 3,98 m = 19,58 m 2<br />

WC (NNFa) : A = 2,48 m * 1,48 m = 3,67 m 2<br />

HWR (FFa) : A = 4,48 m * 3,61 m = 16,17 m 2<br />

Flur (VFa) : A = 8,04 5 m* 2,23 m + 3,64 m * 2,86 m<br />

+ 1,50 m * 1,48 m = 30,57 m 2<br />

Garage (VFa) : A = 3,51 m * 6,99 m = 24,53 m 2<br />

Seite 38


Aufgabe 1 :<br />

Gegeben : Grundriss Erdgeschoss eines eingeschossiges Einfamilienwohnhauses mit Flachdach<br />

und ohne Keller<br />

Innenputz PI a, d = 1,5 cm<br />

Gesucht : 1.1 Brutto-Grundrissfläche (BGF) nach DIN 277<br />

1.2 Berechnung der Netto-Grundflächen nach DIN 277 getrennt nach HNF, NNF,<br />

FF und VF<br />

1.3 Konstruktions-Grundrissfläche (KGF) nach DIN 277<br />

1.4 Bruttorauminhalt nach DIN 277<br />

� Lichte Rohbauhöhe : 2,75 m<br />

� Konstruktionshöhe Flachdach : 38 cm<br />

� Höhe Stb.-Bodenplatte h : 25 cm<br />

1.5 Kostenschätzung : 230 Euro /m 3 BRI<br />

Seite 39


8.2 Grundflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung<br />

Wie bereits erwähnt müssen die Grundflächen von öffentlich geförderten Wohnungen und<br />

Eigenheimen nach der Wohnflächenverordnung ermittelt werden. Besonders in Geschossen mit<br />

Dachschrägen und bei Balkonen, Loggien und Dachterrassen ergeben sich enorme Unterschiede zur<br />

Nutzflächenberechnung nach DIN 277. Nachfolgend werden die wichtigsten Grundregeln zur<br />

Ermittlung der Wohnflächen auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung 11/2003 aufgezeigt :<br />

� Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu<br />

dieser Wohnung gehören.<br />

� Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume<br />

� Zur Wohnfläche zählen auch die Grundflächen von :<br />

� Wintergärten<br />

� Schwimmbädern und nach ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen<br />

� Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen wenn sie ausschließlich zu der Wohnung<br />

oder des Wohnheimes gehören<br />

� Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume :<br />

� Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung<br />

� Waschküchen<br />

� Trockenräume<br />

� Heizungsräume<br />

� Spitzbodenräume<br />

� Garagen<br />

� Geschäftsräume<br />

� Die Ermittlung der Grundfläche erfolgt nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen<br />

inklusive Wandbekleidung<br />

���� Bei der Ermittlung der Grundfläche bleiben folgende Flächen unberücksichtigt :<br />

� Tür- und Fensterbekleidungen<br />

� Fuß, Sockel- und Schrammleisten<br />

� festeingebaute Gegenstände (Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herden, Dusch- und<br />

Badenwannen)<br />

� freiliegende Installationen<br />

� Einbaumöbel<br />

� nicht ortgebundenen Raumteilern<br />

� Bei der Ermittlung der Grundfläche sind folgende Flächen abzuziehen :<br />

� Schornsteine, Vormauerungen, freistehende Pfeiler und Stützen wenn sie eine Höhe von<br />

mehr als 1,50 m aufweisen und die Grundfläche mehr als 0,1 m 2 beträgt<br />

� Treppen mit über drei Steigungen<br />

� Türnischen<br />

� Fenster und offene Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen<br />

Seite 40


� Fenster und offene Wandnischen, die bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 m oder<br />

weniger tief sind<br />

���� Anrechnung der Grundflächen :<br />

Fazit :<br />

� 100 %<br />

� 50 %<br />

� 25 %<br />

� Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 2,0 m<br />

� Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 1,0 m und<br />

weniger als 2,0 m<br />

� unbeheizbaren Wintergärten<br />

� Schwimmbädern und nach ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen<br />

Räumen<br />

� Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen höchstens jedoch zu 50 %<br />

Im Vergleich zur DIN 277 kann die Summe der Grundflächen nach der Wohnflächenverordnung<br />

wesentlich geringer sein. Der Grund liegt in der Größe der anrechenbaren Flächen. Bei der<br />

Berechnung nach DIN 277 werden alle Flächen zu 100 % ausgewiesen, wobei beispielsweise die<br />

Anrechnung einer Balkonfläche nach der Wohnflächenverordnung nur zu 25 % beträgt. Für den<br />

Vermieter ist es demzufolge günstiger Grundflächen nach DIN 277 zu ermitteln, für den Mieter jedoch<br />

nach der Wohnflächenverordnung. Logisch ?<br />

Seite 41


9. Kostenermittlung im Hochbau nach DIN 276<br />

Bei der Planung eines Objektes müssen im Vorfeld die Gesamtkosten für ein Objekt geschätzt werden.<br />

Diese dient dem Bauherren oder der Bauherrin den notwendigen Finanzierungsrahmen festzustellen.<br />

Nach der Erstellung des Objektes werden dann die tatsächlichen Kosten inklusive Umsatzsteuer<br />

ermittelt. In Abhängigkeit des Planungsstandes werden folgende Kostenarten unterschieden :<br />

���� Kostenschätzung<br />

� Die Kostenschätzung während der Planungsphase dient der überschlägigen Ermittlung der<br />

Gesamtkosten auf der Grundlage von regionalen Erfahrungswerten. Sie gibt den Bauherren<br />

oder der Bauherrin einen ersten Überblick über die zu erwartenden Gesamtkosten und dient<br />

somit schon als Finanzierungsgrundlage.<br />

���� Kostenberechnung<br />

���� Gesamtkosten = x Euro/m 2 * m 2 Grundfläche<br />

���� Gesamtkosten = x Euro/m 3 * m 3 Bruttorauminhalt<br />

� Die Kostenberechnung während der Entwurfsbearbeitung dient der Ermittlung der genauen<br />

Gesamtkosten und ist entscheidend, ob ein Bauvorhaben ausgeführt wird oder nicht.<br />

���� Kostenanschlag<br />

� Der Kostenanschlag während der Ausführungsplanung dient der genauen Ermittlung der<br />

tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten. Grundlage sind genaue Massenermittlungen mit<br />

Einheitspreisen in zuvor erstellten Leistungsverzeichnissen.<br />

���� Kostenfeststellung<br />

���� Die Kostenfeststellung nach der Erstellung eines Objektes dient der Ermittlung der<br />

tatsächlichen entstandenen Gesamtkosten.<br />

Seite 42


9.1 Kostengliederung nach DIN 276<br />

Zur Ermittlung der Gesamtkosten stellt die DIN 276 ein Formblattmuster (Tabellenbuch Seite 366).<br />

Danach gliedern sich die geschätzten oder auch tatsächlichen Gesamtkosten für ein Bauvorhaben 7<br />

Kostengruppen.<br />

� Kostengruppe 100 ==> Grundstück<br />

� Kostengruppe 200 ==> Herrichten und Erschließen<br />

� Kostengruppe 300 ==> Bauwerk – Baukonstruktionen<br />

� Kostengruppe 400 ==> Bauwerk – Technische Anlagen<br />

� Kostengruppe 500 ==> Außenanlagen<br />

� Kostengruppe 600 ==> besondere Ausstattung und Kunstwerke<br />

� Kostengruppe 700 ==> Baunebenkosten – Architekt, Statiker etc.<br />

Beispiel :<br />

Für ein Einfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet sind die Gesamtkosten nach DIN 276<br />

ermitteln !<br />

Gegeben : Grundstücksfläche : 750 m 2<br />

Bruttorauminhalt : 950 m 3<br />

Grundstückspreis : 84 Euro / m 2<br />

Erschließungskosten : 25 Euro / m 2<br />

Rohbaukosten : 1<strong>01</strong> Euro / m 3 BRI<br />

Ausbaukosten : 149 Euro / m 3 BRI<br />

Planungskosten : Pauschal 15000 Euro<br />

Technische Anlagen : Pauschal 6000 Euro<br />

Außenanlagen : Pauschal 12000 Euro<br />

Kunstwerke : Pauschal 2500 Euro<br />

Kostengruppe Beschreibung Berechnung Teilkosten<br />

100 Grundstück 84 Euro/m 2 * 750 m 2 63.000 Euro<br />

200 Erschließung 25 Euro/m 2 * 750 m 2 18.750 Euro<br />

300 Bauwerk (1<strong>01</strong> + 149) Euro/m 3 * 950 m 3 237.500 Euro<br />

400 Technische Anlagen Pauschal 6.000 Euro<br />

500 Außenanlagen Pauschal 12.000 Euro<br />

600 Kunstwerke Pauschal 2.500 Euro<br />

700 Planungskosten Pauschal 15.000 Euro<br />

Gesamtkosten 354.750 Euro<br />

Seite 43


10. Kalkulation von Bauleistungen<br />

Grundlage für die Angebotserstellung einer Ausführungsfirma dienen in der Regel<br />

Leistungsverzeichnisse (LV). Inhalt eines LV´s ist die genaue Beschreibung der erforderlichen<br />

Bauleistung in schriftlicher Form inklusive Abrechnungseinheit. Die Abrechnungseinheit kann in m 3 ,<br />

m 2 ,Länge oder Stückzahl erfolgen. Die Aufgabe der Ausführungsfirma besteht darin, zu jeder<br />

Leistungsposition ein entsprechenden Einheitspreis zu kalkulieren um somit auf die Gesamtkosten des<br />

Objektes schließen zu können.<br />

Beispiel : Auszug aus einem Leistungsverzeichnis<br />

Position Menge<br />

Einheit<br />

ME<br />

Leistungsbeschreibung Einheitspreis<br />

Euro / ME<br />

Titel 4 Maurerarbeiten<br />

4.<strong>01</strong> 157,08 m 2 Innenmauerwerk d = 17,5cm aus<br />

Porotonsteinen – 12 –0,8 – M5 inklusive<br />

Mauermörtel<br />

4.02 38,41 m 2 Innenmauerwerk d = 11,5cm aus<br />

Porotonsteinen – 12 –0,8 – M5 inklusive<br />

Mauermörtel<br />

Seite 44<br />

Gesamtpreis<br />

Euro<br />

39,50 6204,66<br />

32,50 1248,33<br />

4.03 4 Stk Betonfertigstürze 17,5 er, L = 1,13 m 8,00 32,00<br />

4.04<br />

Stellt sich jetzt die Frage, wie der Einheitspreis pro Mengeneinheit seitens einer Ausführungsfirma<br />

kalkuliert wird ? In einem Einheitspreis stecken leider nicht nur die anfallenden Kosten für die<br />

Ausführung der Bauleistung direkt, sondern auch Kosten, die indirekt mit der Ausführung der<br />

Teilleistung nichts zutun haben. Was ist damit gemeint ?<br />

Betrachtet man nicht nur direkt die erforderliche Bauleistung selbst, sondern auch indirekt den<br />

gesamten Firmenapparat, so setzt sich der Einheitspreis aus folgenden Teilkosten zusammen :<br />

� Lohnkosten<br />

� Sozialabgaben, Fahrtkostenerstattung<br />

� Zeitlohn<br />

� Akkordlohn<br />

� Prämienlohn<br />

� Materialkosten<br />

� Baustoffe<br />

� Bauhilfsstoffe<br />

� Gerätekosten<br />

� Gerätevorhaltung (Abschreibung + Verzinsung)<br />

� Gerätebetrieb (Betriebskosten + Wartung)<br />

� Gerätebereitstellung (Ab- und Antransport)


� Gemeinkosten der Baustelle<br />

� Kosten, die durch das Betreiben der Baustelle entstehen, ohne direkte<br />

Zuordnung einer Leistung.<br />

� Allgemeine Geschäftskosten<br />

� Baustelleneinrichtungskosten<br />

� Allgemeine Gerätekosten (Kran, Werkzeug etc,)<br />

� Personenkosten (Bauleiter, Polier etc.)<br />

� Sonstige Kosten (Versicherungen, Zinsen)<br />

� Kosten, die durch die Verwaltung des Unternehmens entstehen.<br />

� Wagnis und Gewinn<br />

� Verwaltung (Gehälter, Büromiete, Telefon, Porto etc.)<br />

� Bauhof (Löhne, Platzmiete etc.)<br />

� Abgaben (Steuern, freiwillige soziale Aufwendungen)<br />

� Deckt eventuelle Unternehmerrisiken wie z.B. Unfälle, Prozesskosten etc. ab<br />

und soll dem Unternehmer einen Gewinn ermöglichen<br />

� Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)<br />

10.1 Berechnungsschema zur Kalkulation von Einheitspreisen<br />

Nachfolgend wird ein Ablaufschema zur Kalkulation von Einheitspreisen aufgezeigt :<br />

Einzelkosten der Teilleistungen<br />

+ Gemeinkosten der Baustelle<br />

= Herstellungskosten<br />

+ Allgemeine Geschäftskosten<br />

= Selbstkosten des Unternehmens<br />

+ Wagnis + Gewinn<br />

= Netto – Angebotssumme<br />

+ Umsatzsteuer<br />

= Brutto - Angebotssumme<br />

Seite 45<br />

1. Schritt<br />

2. Schritt<br />

3. Schritt<br />

4. Schritt


Beispiel 1 :<br />

Kalkulieren Sie den Brutto - Einheitspreis pro m 3 für die Herstellung von 22 m 3 Streifenfundamente<br />

C20/25 !<br />

Arbeitszeitbedarf 0.75 h/m 3<br />

Mittellohn 35 EUR/h<br />

Baustoffkosten 45 EUR/m 3<br />

Gemeinkosten der Baustelle 35 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten 10 %<br />

Wagnis und Gewinn 3.5 %<br />

Kalkulation Einheitspreis<br />

Lohnkosten 0.75 h / m 3 * 35 EUR / h 26,25 EUR / m 3<br />

Baustoffkosten 45,00 EUR / m 3<br />

Einzelkosten der Teilleistung 71,25 EUR / m 3<br />

Gemeinkosten der Baustelle 35 % 24,94 EUR / m 3<br />

Herstellungskosten 96,19 EUR / m 3<br />

Allgemeine Geschäftskosten 10 % 9,62 EUR / m 3<br />

Selbstkosten des Unternehmers 105,81 EUR / m 3<br />

Wagnis und Gewinn 3.5 % 3,70 EUR / m 3<br />

Netto – Angebotssumme 133.85 109,51 EUR / m 3<br />

Mehrwertsteuer 19 % 20,81 EUR / m 3<br />

Brutto – Angebotssumme 130,32 EUR / m 3<br />

Brutto-Gesamtkosten 22 m 3 * 130,32 EUR / m 3 2867,04 EUR / m 3<br />

Seite 46


Beispiel 2 :<br />

Kalkulieren Sie den Einheitspreis pro m 3 für den Bodenaushub einer Baugrube !<br />

Geräteleistung 25 m 3 /h<br />

Mittellohn 35 EUR/h<br />

Betriebskosten 120 EUR/h<br />

Gemeinkosten der Baustelle 18 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten 15 %<br />

Wagnis und Gewinn 4.5 %<br />

Kalkulation<br />

Lohnkosten<br />

Betriebskostenkosten<br />

35EUR<br />

/ h<br />

1,40 EUR / m 3<br />

25m<br />

/ h<br />

3<br />

120EUR / h<br />

4,80 EUR / m 3<br />

25m<br />

/ h<br />

3<br />

Einzelkosten der Teilleistung 6.20 EUR / m 3<br />

Gemeinkosten der Baustelle 18 % 1,12 EUR / m 3<br />

Herstellungskosten 7,32 EUR / m 3<br />

Allgemeine Geschäftskosten 15 % 1,10 EUR / m 3<br />

Selbstkosten des Unternehmers 8,42 EUR / m 3<br />

Wagnis und Gewinn 4.5 % 0,38 EUR / m 3<br />

Netto – Angebotssumme 8,80 EUR / m 3<br />

Mehrwertsteuer 19 % 1,67 EUR / m 3<br />

Brutto – Angebotssumme 10,47 EUR / m 3<br />

Aufgabe 1 :<br />

Gegeben : Geräteleistung : 25 m 3 /h<br />

Mittellohn : 35 EUR/h<br />

Betriebskosten : 120 EUR/h<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 25 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 10 %<br />

Wagnis und Gewinn : 4.5 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für den Bodenaushub einer<br />

Baugrube !<br />

Seite 47


Aufgabe 2 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf : 0,9 h / m 2<br />

Mittellohn : 38 EUR/h<br />

Leihgebühr Schalung : 28 EUR/m 2<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 8 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 15 %<br />

Wagnis und Gewinn : 3,0 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 für das Einschalen einer<br />

Stahlbetonwand aus C25/30 !<br />

Aufgabe 3 :<br />

Gegeben : Mittellohn : 36,50 EUR/h<br />

Leihgebühr Schalung : 85 EUR / m 3<br />

Betonkosten : 210 EUR / m 3<br />

Arbeitszeitbedarf Einschalen : 0,8 h / m 3<br />

Arbeitszeitbedarf Betonieren : 1,2 h / m 3<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 28 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 12 %<br />

Wagnis und Gewinn : 4.0 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für die Herstellung von 26,50<br />

m 3 Streifenfundamente !<br />

Aufgabe 4 :<br />

Gegeben : Mittellohn : 36,50 EUR/h<br />

Leihgebühr Gerüst : 35 EUR / m 2<br />

Steinkosten 3DF : 420 EUR / 1000 Stk.<br />

Mörtelkosten : 12 EUR / 100 Liter<br />

Arbeitszeitbedarf : 0,3 h / m 2<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 15 %<br />

Wagnis und Gewinn : 5.0 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 für die Herstellung von 260<br />

m 2 17,5er Mauerwerk aus Poroton !<br />

Aufgabe 5 :<br />

Gegeben : Mittellohn : 37,50 EUR/h<br />

Leihgebühr Steinsäge : 22,50 EUR / m 3<br />

Steinkosten 4DF : 560 EUR / 1000 Stk.<br />

Mörtelkosten : 11 EUR / 100 Liter<br />

Arbeitszeitbedarf : 3,4 h / m 3<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 15 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 16 %<br />

Wagnis und Gewinn : 5.0 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für die Herstellung von 68,4<br />

m 3 24er Mauerwerk aus Kalksandsteinen !<br />

Seite 48


Aufgabe 6 :<br />

Gegeben : Mittellohn : 35,00 EUR/h<br />

Leihgebühr Gerüst : 112,00 EUR / m 3<br />

Leihgebühr Steinsäge : 78,50 EUR / m 3<br />

Steinkosten 12DF : 585 EUR / 1000 Stk.<br />

Mörtelkosten : 17 EUR / 100 Liter<br />

Arbeitszeitbedarf : 0,9 h / m 3<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 15 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 16 %<br />

Wagnis und Gewinn : 5.0 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für die Herstellung von 412<br />

m 3 24er Mauerwerk aus Kalksandsteinen !<br />

Aufgabe 7 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,8 h / m 3<br />

Arbeitszeitbedarf Einschalen : 0,1 h / m 2<br />

Mittellohn : 38,00 EUR/h<br />

Beton C20/25 F3 : 104 Euro/m 3<br />

Leihgebühr Schalung : 85 EUR / m 2<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 25 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 26 %<br />

Wagnis und Gewinn : 3,0 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung einer Stahlbetondeckenplatte<br />

aus C20/25 mithilfe einer Betonpumpe !<br />

Aufgabe 8 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,75 h / m 3<br />

Arbeitszeitbedarf Einschalen : 0,15 h / m 2<br />

Mittellohn : 38,00 EUR/h<br />

Leihgebühr Schalung : 120 Euro / m 2<br />

Beton C20/25 F3 : 98 Euro/m 3<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 8 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 10 %<br />

Wagnis und Gewinn : 3,6 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung von 25 Stb.-<br />

Stützen a / b / h = 40 / 40 / 350 (cm) !<br />

Seite 49


Aufgabe 9 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,6 h / m 3<br />

Mittellohn : 32,50 EUR/h<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 8 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 10 %<br />

Wagnis und Gewinn : 3,6 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für das Ausschachten eines 23 m<br />

langen seitlich abgeböschten Rohrgraben der Bodenklasse 4. Die Breite der<br />

Grabensohle beträgt 0,60 m, Die Grabenhöhe beträgt 1,20 m.<br />

Aufgabe 10 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,3 h / m 3<br />

Mittellohn : 32,50 EUR/h<br />

Gerätekosten Hydraulikbagger : 52,00 EUR/h<br />

Geräteleistung : 20 m 3 / h<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 22 %<br />

Wagnis und Gewinn : 3,6 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für das Ausschachten eines 26,5 km<br />

langen seitlich abgeböschten Rohrgraben der Bodenklasse 3. Die Breite der<br />

Grabensohle beträgt 1,80 m, Die Grabenhöhe beträgt 2,60 m.<br />

Aufgabe 11 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,15 h / m 3<br />

Mittellohn : 32,50 EUR/h<br />

Gerätekosten Löffelbagger : 41,50 EUR/h<br />

Geräteleistung : 28 m 3 / h<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 14 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 5 %<br />

Wagnis und Gewinn : 4,8 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für das Ausschachten eines<br />

25,5 km langen seitlich abgeböschten Rohrgraben der Bodenklasse 3. Die<br />

Breite der Grabensohle beträgt 1,60 m, Die Grabenhöhe beträgt 1,20 m.<br />

Aufgabe 12 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Rohrverlegung : 0,45 h / m<br />

Mittellohn : 39,00 EUR/h<br />

Materialkosten Kunststoffrohre : 8,60 EUR/m<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 12 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 16 %<br />

Wagnis und Gewinn : 6,0 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m für das Verlegen einer 5,2 km<br />

langen Rohrleitung DN 150 aus Kunststoff zur Entwässerung des<br />

Oberflächenwassers in einem Baugebiet !<br />

Seite 50


Aufgabe 13 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Rohrverlegung : 0,80 h / m<br />

Mittellohn : 36,50 EUR/h<br />

Materialkosten Betonrohre : 45,60 EUR/m<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 11 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 15 %<br />

Wagnis und Gewinn : 5,5 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m und den Brutto-Gesamtpreis<br />

für das Verlegen einer 5,2 km langen Rohrleitung DN 300 aus Beton zur<br />

Entwässerung des Schmutzwassers in einem Baugebiet !<br />

Aufgabe 14 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Rohrverlegung : 1,2 h / m<br />

Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,35 h / m 3<br />

Mittellohn : 32,80 EUR/h<br />

Materialkosten Betonrohre : 47,80 EUR/m<br />

Gerätekosten Hydraulikbagger : 58,20 EUR/h<br />

Geräteleistung : 23 m 3 / h<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 6 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 9 %<br />

Wagnis und Gewinn : 2,5 %<br />

Bodenklasse : 3<br />

Rohrgrabenlänge : 6,8 km<br />

Seitenwände Rohrgraben : abgeböscht gemäß Bodenklasse<br />

Breite Rohrgraben : 1,20 m<br />

Höhe Rohrgraben : 2,10 m<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung einer<br />

Schmutzwasserleitung in einem allgemeinen Wohngebiet !<br />

Aufgabe 15 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Verbau : 0,8 h / m 2<br />

Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,35 h / m 3<br />

Mittellohn : 36,40 EUR/h<br />

Materialkosten Spundwände : 56,40 EUR/m 2<br />

Gerätekosten Rammgerät : 110,00 EUR/h<br />

Gerätekosten Hydraulikbagger : 58,20 EUR/h<br />

Geräteleistung Rammgerät : 8 m 2 / h<br />

Geräteleistung Hydraulikbagger : 32 m 3 / h<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 12 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 16 %<br />

Wagnis und Gewinn : 3,4 %<br />

Seite 51


Bodenklasse : 4<br />

Baugrubenumfang : 220 m<br />

Fläche der Baugrubensohle : 3025 m 2<br />

Seitlicher Verbau : Spundwände<br />

Höhe Baugrube : 4,50 m<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung einer Baugrube in<br />

einem Kerngebiet !<br />

Aufgabe 16 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Verblendung : 2,60 h / m 2<br />

Mittellohn : 29,50 EUR/h<br />

Steinkosten KS - NF : 325 EUR / 1000 Stk.<br />

Mörtelkosten MG IIa (M5) : 256 EUR / 1000 Liter<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 6 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 12 %<br />

Wagnis und Gewinn : 2,5 %<br />

Giebelfassade :<br />

Fassadenlänge : 12,99 m<br />

Traufhöhe : 3,75 m<br />

Firsthöhe : 9,20 m<br />

Dachform : symmetrisches Satteldach<br />

Giebelfenster DG : 2 * 1,38 5 m * 1,26<br />

Giebeltüren EG : 2 * 1,38 5 m * 2,13 5 m<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 und den Brutto-Gesamtpreis<br />

für das Verblenden einer Giebelfassade eines Einfamilienwohnhauses aus NF-<br />

Steinen !<br />

Aufgabe 17 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf : 1,05 h / m 2<br />

Mittellohn : 32,60 EUR/h<br />

Steinkosten KS – 3DF : 412 EUR / 1000 Stk.<br />

Mörtelkosten MG IIa (M5) : 262 EUR / 1000 Liter<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 12 %<br />

Wagnis und Gewinn : 3,5 %<br />

Giebelfassade :<br />

Grundriss : 4,51 m * 8,99<br />

Wandhöhe : 2,50 m<br />

Einfahrt : 2,51 m * 2,38 5 m<br />

Fenster : 2 * 1,26 m * 1,26 m<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 und den Brutto-Gesamtpreis<br />

für die Herstellung der 17,5er Außenwände einer Garage !<br />

Seite 52


Aufgabe 18 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Verblendung : 2,45 h / m 2<br />

Mittellohn : 29,50 EUR/h<br />

Steinkosten KMz - NF : 325 EUR / 1000 Stk.<br />

Mörtelkosten MG IIa (M5) : 266 EUR / 1000 Liter<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 14 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 6 %<br />

Wagnis und Gewinn : 3,5 %<br />

Giebelfassade :<br />

Fassadenlänge : 12,99 m<br />

Traufhöhe : 3,75 m<br />

Firsthöhe : 9,20 m<br />

Dachform : symmetrisches Satteldach<br />

Giebelfenster : 2,<strong>01</strong> m * 1,76<br />

Giebeltüren : 2,<strong>01</strong> m * 2,13 5 m<br />

Dachneigung αLinks<br />

: 45°<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 und den Brutto-Gesamtpreis<br />

für das Verblenden einer Giebelfassade eines Mehrfamilienwohnhauses in<br />

einem allgemeinen Baugebiet !<br />

Seite 53


Aufgabe 19 :<br />

Gegeben : Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,80 h / m 3<br />

Arbeitszeitbedarf Bewehren : 35 h / 1000 kg<br />

Arbeitszeitbedarf Einschalen : 0,85 h / m 2<br />

Mittellohn : 38,15 EUR/h<br />

Leihgebühr Schalung : 115 Euro / m 2<br />

Beton C20/25 F3 : 108 Euro/m 3<br />

Betonstahl BSt 500 S/M (A) : 12 kg/m 2<br />

Materialkosten BSt 500 S/M (A) : 8,60 EUR / m 2<br />

Gemeinkosten der Baustelle : 12 %<br />

Allgemeine Geschäftskosten : 11 %<br />

Wagnis und Gewinn : 3,5 %<br />

Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung einer Stb.-<br />

Geschossdeckenplatte inklusive Garage (h = 18 cm) in einem Einfamilienwohnhaus<br />

!<br />

Seite 54


Aufgabe 20 :<br />

Planen und kalkulieren Sie die Brutto-Gesamtkosten für 16 Reihengaragen in einem allgemeinen<br />

Wohngebiet. Die Außen- als auch die Innenwände sollen aus Sichtmauerwerk hergestellt werden. Die<br />

Gründung der Reihengaragen erfolgt auf unbewehrten Streifenfundamenten gemäß Statik. Die<br />

konstruktive Bodenplatte als auch das Flachdach wird in Stahlbeton ausgeführt. Bis auf das Garagentor<br />

sollen keine weiteren Öffnungen geplant werden. Nachfolgend werden die benötigten Baustoffe und<br />

die kalkulierten Arbeitszeitrichtwerte aufgezeigt :<br />

Streifenfundamente C25/30 :<br />

Abmessungen (Außen) bis OK Bodenplatte : b / h = 40 / 80 cm<br />

Abmessungen (Innen) bis OK Bodenplatte : b / h = 50 / 40 cm<br />

Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,80 h / m 3<br />

Beton C25/30, F3 : 136 EUR/m 3<br />

Stb.-Flachdach (WU-Beton) C25/30 :<br />

Plattenhöhe : h = 18 cm<br />

Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,80 h / m 3<br />

Arbeitszeitbedarf Bewehren : 31 h / 1000 kg<br />

Arbeitszeitbedarf Seitenschalung : 0,20 h / m<br />

Leihgebühr Seitenschalung : 7,50 EUR / m<br />

WU - Beton C25/30, F3 : 230 EUR/m 3<br />

Betonstahl BSt 500 S/M (A) : 6 kg/m 2<br />

Materialkosten BSt 500 S/M (A) : 9,20 EUR / m 2<br />

Halbfertigteil-Decke (Filigran) : 18,60 EUR / m 2<br />

Seitenschalung<br />

Stb.-Bodenplatte (WU-Beton) C25/30 :<br />

Plattenhöhe : h = 15 cm<br />

Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,80 h / m 3<br />

Arbeitszeitbedarf Bewehren : 26 h / 1000 kg<br />

Arbeitszeitbedarf Seitenschalung : 0,20 h / m<br />

WU - Beton C25/30, F3 : 230 EUR/m 3<br />

Betonstahl BSt 500 S/M (A) : 10 kg/m 2<br />

Materialkosten BSt 500 S/M (A) : 9,20 EUR / m 2<br />

Mauwerk KSL – 12 – 1,2 –M5 (MG IIa) – 3DF:<br />

Wanddicke : d = 17,5 cm<br />

Wandhöhe : h = 2,50 m<br />

Arbeitszeitbedarf : 1,10 h / m 2<br />

Steinkosten : 412 EUR / 1000 Stk.<br />

Mörtelkosten : 274 EUR / 1000 Liter<br />

Sonstige Angaben :<br />

Gemeinkosten der Baustelle 28 %, Allgemeine Geschäftskosten 17 %, Wagnis und Gewinn 4,0 %,<br />

Mittellohn 32,65 EUR / h<br />

Seite 55


11. Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen<br />

Bei Ausführung eines Bauobjektes werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Bauverträge<br />

abgeschlossen. Die Ausgestaltung solcher Verträge unterliegt in der Regel der VOB.<br />

VOB ���� Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleitungen<br />

Die VOB gliedert sich in drei Teile :<br />

VOB / Teil A : � Allgemeine Bestimmung für die Vergabe von Bauleistungen<br />

VOB / Teil B : � Allgemeine Vertragsbedingung für die Ausführung von Bauleistungen<br />

VOB / Teil C : � Allgemeine technische Vertragsbedingungen ATV<br />

11.1 Ausschreibung und Vergabe<br />

Grundlage einer Kalkulation für Bauleistungen ist entweder eine Leistungsbeschreibung oder ein<br />

Leistungsverzeichnis. Wie schon beschrieben, wird in einem Leistungsverzeichnis detailliert jede Art<br />

von Bauleistung unter Angabe einer entsprechenden Mengeneinheit aufgelistet. Ausführende<br />

Unternehmen kalkulieren unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten sogenannte Einheitspreise<br />

pro Mengeneinheit. Einheitspreise dienen zu einem optimalen Vergleich von Angeboten. Im Teil A<br />

der VOB werden drei Arten von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren unterschieden :<br />

Öffentliche Ausschreibung :<br />

� Die geplante Baumaßnahme wird öffentlich (Zeitungen, Amtsblätter etc.) ausgeschrieben.<br />

� Unbeschränkte Anzahl von Unternehmer können die Ausschreibungsunterlagen anfordern<br />

und ein Angebot zu einem festen Termin abgeben.<br />

Beschränkte Ausschreibung :<br />

� Die Ausschreibungsunterlagen werden an eine beschränkte Anzahl von Unternehmen<br />

übersendet.<br />

� Abgabe des Angebotes seitens des Unternehmers.<br />

Freihändige Vergabe :<br />

� Aufforderung eines Unternehmers zur Abgabe eines Angebotes<br />

� Abgabe des Angebotes seitens des Unternehmers.<br />

Bei der Planung von kleineren Baumaßnahmen kommt häufig die beschränkte Ausschreibung zur<br />

Anwendung !<br />

Seite 56


11.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)<br />

Im Teil C der VOB wurden für jedes Gewerk allgemeine technische Vertragsbedingungen definiert.<br />

Diese gewährleisten dem Bauherrn oder der Bauherrin eine einwandfreie Ausführung nach dem<br />

neusten Stand der Technik. Die Gliederung der ATV ist für jedes Gewerk annähernd gleich :<br />

0. Hinweise für die Leistungsbeschreibung<br />

1. Geltungsbereich<br />

2. Stoffe und Bauteile<br />

3. Ausführung<br />

4. Nebenleistungen, besondere Leistungen<br />

5. Abrechnung von Bauleistungen<br />

11.3 Aufmaß und Abrechnung nach VOB<br />

Die Regeln für das Aufmessen und Abrechnen von Bauleistungen sind im Teil C der VOB in den<br />

jeweiligen ATV´s festgeschrieben. Unter einem Aufmaß versteht man die Berechnung einer<br />

tatsächlichen Mengeneinheit. Dabei muss die Mengeneinheit mit der Mengeneinheit im<br />

Leistungsverzeichnis übereinstimmen, um eine Kontrolle bezüglich des Einheitspreises zu<br />

gewährleisten. Das Aufmaß erfolgt entweder mit den Maßen in der Zeichnung oder direkt mit den<br />

Maßen am Bau. Die Zusammenstellung aller Aufmaße muss strukturiert und eindeutig nachvollziehbar<br />

sein. Die Kontrolle der Aufmaße übernimmt die zuständige Bauleitung. Die Regeln für das Aufmessen<br />

und Abrechnen von Maurerarbeiten bzw. Beton- u. Stahlbetonarbeiten können dem Tabellenbuch<br />

Seite 384 und 385 entnommen werden.<br />

Beispiel : Aufmaß und Abrechnung bei Mauerarbeiten<br />

Gegeben : Mauerwerkswand : d = 17,5 cm<br />

Abmessung : 6,<strong>01</strong> m * 2,75 m<br />

Abmessung Tür : 0,88 5 m * 2,13 5 m<br />

Abmessung Fenster : 1,26 m * 1,26 m<br />

Türsturz : h / L = 11,5 cm / 113 cm<br />

Fenstersturz : h / L = 11,5 cm / 138,5 cm<br />

Wandfläche m 2 16,53<br />

Tür m 2 kein Abzug 1,78 < 2,5<br />

Fenster m 2 kein Abzug 1,59 < 2,5<br />

Türsturz m 2 kein Abzug 0,13 < 0,5<br />

Fenstersturz m 2 keinAbzug 0,16 < 0,5<br />

Abzurechnende Fläche m 2 16,53<br />

Seite 57


Aufgabe 1:<br />

Gegeben : Mauerwerkswand : d = 17,5 cm<br />

Abmessung Wand : 12,99 m * 3,00 m<br />

Abmessung Tür : 3 * 1,<strong>01</strong> m * 2,13 5 m<br />

Abmessung Fenster : 4 * 1,38 5 m * 1,26 m<br />

Türsturz : h / L = 11,5 cm / 126 cm<br />

Fenstersturz : h / L = 11,5 cm / 151 cm<br />

Gesucht : Abzurechnende Wandfläche pro m 2 nach VOB Teil C !<br />

Aufgabe 2:<br />

Gegeben : Mauerwerkswand : d = 36,5 cm<br />

Abmessung Wand : 10,99 m * 3,25 m<br />

Abmessung Tür : 4 * 1,51 m * 2,13 5 m<br />

Abmessung Fenster : 6 * 1,63 5 m * 1,75 m<br />

Türsturz : h / L = 11,5 cm / 163 cm<br />

Gesucht : Abzurechnendes Wandvolumen pro m 3 nach VOB Teil C !<br />

Aufgabe 3:<br />

Gegeben : Mauerwerkswand : d = 24 cm<br />

Abmessung Wand : 12,99 m * 2,62 5 m<br />

Abmessung Tür : 2,51 m * 2,13 5 m<br />

Abmessung Fenster : 2 * 1,<strong>01</strong> m * 1,<strong>01</strong> m<br />

Stb.-Unterzug über der Tür : b / h = 24 / 49 cm, L = 3,<strong>01</strong> m<br />

Fenstersturz : h / L = 11 5 cm / 163 cm<br />

Gesucht : Abzurechnende Wandfläche pro m 2 nach VOB Teil C !<br />

Aufgabe 4:<br />

Gegeben : Mauerwerkswand : d = 17,5 cm<br />

Abmessung Wand : 4,<strong>01</strong> m * 2,75 m<br />

Abmessung Tür : 1,38 5 m * 2,26 m<br />

Stb.-Unterzug über der Tür : b / h = 17 5 / 49 cm, L = 1,88 5 m<br />

Gesucht : Abzurechnende Wandfläche pro m 2 nach VOB Teil C !<br />

Seite 58


Aufgabe 5:<br />

Gegeben : Grundriss : Garage in Massivbauweise<br />

Lichte Rohbauhöhe : 2,50 m<br />

Fensterstürze : h / L = 11,5 cm / 138 5 cm<br />

Türstürze : h / L = 11,5 cm / 126 cm<br />

Stb.-Flachdach C20/25 : h = 20 cm<br />

Stb.-Bodenplatte C20/25 : h = 15 cm<br />

Bewehrung : 10 kg /m 2 (Flachdach + Bodenplatte)<br />

Streifenfundamente C25/30<br />

Unter 17,5er Außenwände : b / h = 40 / 80 cm (bis UK Bodenplatte)<br />

Unter 11,5er Innenwände : b / h = 40 / 40 cm (bis OK Bodenplatte)<br />

Gesucht : 5.1 Abrechnung der Mauerarbeiten nach VOB Teil C !<br />

5.2 Abrechnung der Beton- Stahlbetonarbeiten nach VOB Teil C<br />

getrennt nach Bauteilen !<br />

Seite 59


Aufgabe 6:<br />

Gegeben : Grundriss : Erdgeschoss Einfamilienwohnhaus<br />

Lichte Rohbauhöhe : 2,75 m<br />

Innentüren : 88 5 cm / 2,13 5 m<br />

Türstürze : h / L = 11,5 cm / 1<strong>01</strong> cm<br />

Stb.-Erdgeschossdecke : C20/25, h = 18 cm<br />

Stb.-Bodenplatte : C20/25, h = 16 cm<br />

Bewehrung : 12 kg /m 2 (EG-Decke + Bodenplatte)<br />

Streifenfundamente C25/30<br />

Unter 17,5er Außenwände : b / h = 40 / 80 cm (bis UK Bodenplatte)<br />

Unter 17,5er Innenwände : b / h = 60 / 40 cm (bis OK Bodenplatte)<br />

Gesucht : 6.1 Abrechnung der Mauerarbeiten nach VOB Teil C !<br />

6.2 Abrechnung der Beton- Stahlbetonarbeiten nach VOB Teil C<br />

getrennt nach Bauteilen !<br />

Seite 60


12. Zusammenfassung<br />

Die Planung eines Objektes ist ein sehr komplexes <strong>Thema</strong> geworden. An einem Objekt spielen viele<br />

Hände Klavier. Umso wichtiger ist es, vor Beginn der Ausführung alle Parteien an einem Tisch zu<br />

bekommen, um gemeinsam die Vorgehensweise festzulegen. Das Problem heutzutage besteht darin,<br />

dass keiner mehr Zeit hat. Objekte, an denen wenig Geld verdient werden kann, laufen bei den<br />

Unternehmen nur nebenher. Leidtragende sind dabei immer die Eigentümer. Besonders wenn an<br />

wesentlichen Details nur halbherzig gearbeitet wird, ist in der Regel der Schimmel vorprogrammiert.<br />

Nachhaltig auftretende Mängel müssen gemäß VOB mindestens zwei Jahre nach Fertigstellung seitens<br />

der Unternehmer behoben werden, gesetzt dem Fall, man kann Ihm eindeutig die Schuld nachweisen.<br />

Häufig tretenden Mängel erst nach Ablauf der Verjährungsfrist auf. In dem Fall, muss der Eigentümer<br />

selber in die Tasche greifen. Sauber strukturierte und fehlerlose Baupläne vermindern das Risiko von<br />

Bauschäden während und nach der Bauausführung. Ich wünsche Ihnen während der Ausbildung eine<br />

sehr hohe Motivation und eine Wissbegier, die dem Stuhr Angst macht. Gruß Stuhr<br />

Seite 61

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