01 - LF1 Thema Bauplanung-Schueler - Berufskolleg Borken
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1. Einleitung<br />
<strong>Thema</strong> : Mitwirken bei der <strong>Bauplanung</strong><br />
Objekte entstehen nicht aus dem freien Lamäng heraus, sondern erst nach einem sehr intensiven<br />
Planungszeitraum. An erster Stelle steht immer der Bauherr mit seinem Nutzerwünschen. Um diese<br />
Nutzerwünsche erfüllen zu können, müssen eine Menge Parteien unter einem Hut gebracht werden. An<br />
einem Beispiel soll dieses näher erläutert werden. Eine junge Familie mit zwei Kindern möchte sich<br />
den Lebenstraum von einem Einfamilienwohnhaus in ländlicher Umgebung erfüllen. Um das Objekt<br />
zu verwirklichen, benötigt der Bauherr eigentlich nur drei entscheidende Dinge :<br />
� ________________________________________________________________________<br />
���� ________________________________________________________________________<br />
���� ________________________________________________________________________<br />
2. Baurechtliche Grundlagen<br />
Das ohne Geld und ohne Grundstück mit Bebauungsrecht kein Objekt zu realisieren ist, sehen Sie<br />
hoffentlich ein. Aber warum unbedingt ein Architekt ? Architekten besitzen eine so genannte<br />
Bauvorlageberechtigung, die benötigt wird, um eine Baugenehmigung zu bekommen. Die<br />
Nutzerwünsche unterliegen einer Vielzahl von Gesetzen und Richtlinien, die bei der Planung des<br />
Objektes beachtet werden müssen. Mit anderen Worten, Sie können leider auf Ihren eigenen Grund<br />
und Boden nicht so bauen, wie Sie das vielleicht gerne möchten. Nachfolgend werden die wichtigsten<br />
Gesetze auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene erläutert.<br />
2.1 Baurechtliche Grundlagen auf Bundesebene<br />
Auf der Bundesebene befinden sich die Rechtsvorschriften, von denen die Rechtsvorschriften auf<br />
Landes- und Gemeindeebene abgeleitet werden. Die wichtigsten Rechtsvorschriften auf Bundesebene<br />
wären :<br />
���� ____________________________________________________________________<br />
���� ____________________________________________________________________<br />
���� ____________________________________________________________________<br />
Seite 1
2.1.1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Das wichtigste Gesetz auf Bundesebene ist das Baugesetzbuch (BauGB). Dieses gliedert sich in vier<br />
Abschnitte :<br />
1. Abschnitt : Allgemeines Städtebaurecht<br />
� Regelung der Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen auf Gemeindeebene<br />
2. Abschnitt : Besonderes Städtebaurecht<br />
� Behandelt das Verfahren bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen<br />
3. Abschnitt : Sonstige Vorschriften<br />
� Regelt das Verfahren zur Wertermittlung von Bauland und Grundstücken<br />
4. Abschnitt : Überleitungs- und Schlussvorschriften<br />
� Beinhaltet Überleitungsvorschriften der bisherigen Fassung in das neue BauGB sowie<br />
Sonderregelungen für einzelne Länder und Berlin<br />
2.1.2 Baunutzungsverordnung (BauNV)<br />
In der Baunutzungsverordnung werden ergänzende Regelungen zum Baugesetzbuch definiert. Diese<br />
beziehen sich im Wesentlichen auf die Inhalte und Festlegungen des Flächennutzungsplanes und des<br />
Bebauungsplanes auf Gemeindeebene. Gegliedert ist die Baunutzungsverordnung (BauNV) in drei<br />
wesentliche Abschnitte :<br />
1. Abschnitt : Arten der baulichen Nutzung<br />
� Unterscheidung nach Bauflächen und Baugebiete<br />
2. Abschnitt : Maß der baulichen Nutzung<br />
� Festlegung der Obergrenze der Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und der<br />
Baumassenzahl<br />
3. Abschnitt : Bauweise, Überbaubare Grundstücksfläche<br />
� Regelungen zur Gebäudeform und Abstandsflächen<br />
Seite 2
2.1.3 Umweltschutzgesetze<br />
Die Pflicht zur Berücksichtigung der Umwelt ist im Baugesetzbuch § 1 (5) 7 festgelegt. Demnach<br />
wurden auf Bundesebene eine Vielzahl von Umweltgesetzen wie z. B. das Immissionsschutzgesetz,<br />
das Wasserhaushaltsgesetz und das Naturschutzgesetz eingeführt. Auf Grundlage dieser Gesetze<br />
wurden auf Bundesebene entsprechende Pläne erlassen. Solche Pläne sind z.B. Luftreinheitspläne,<br />
Abwasserbeseitigungspläne, Abfallbeseitigungspläne oder die Landschaftsrahmenpläne.<br />
2.2 Baurechtliche Grundlagen auf Landesebene<br />
Das wichtigste Gesetz auf Landesebene ist die Landesbauordnung (BauO NRW) der einzelnen<br />
Bundesländer. Basis der Landesbauordnung ist die so genannte Musterbauordnung (MBO).<br />
Wesentlicher Inhalt ist das Bauordnungsrecht der jeweiligen Bundesländer. Gegliedert ist die<br />
Landesbauordnung in zwei Rechtsbereiche :<br />
���� materiellen Recht<br />
���� formellen Recht<br />
Die Landesbauordnung (BauO NRW) gliedert sich in vier Teile :<br />
Erster Teil : � Allgemeine Vorschriften<br />
Zweiter Teil : � Das Grundstück und seine Bebauung<br />
Dritter Teil : � Bauliche Anlagen (Gliederung erfolgt in sieben Abschnitte)<br />
� Erster Abschnitt<br />
� Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung<br />
� Zweiter Abschnitt<br />
� Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten<br />
� Dritter Abschnitt<br />
� Anforderungen an Wände, Decken, Dächer<br />
� Vierter Abschnitt<br />
� Anforderungen an Treppen, Rettungswege, Aufzüge und<br />
Öffnungen<br />
� Fünfter Abschnitt<br />
� Anforderungen an Haustechnische Anlagen<br />
���� Sechster Abschnitt<br />
� Anforderungen an Aufenthaltsräume und Wohnungen<br />
���� Siebter Abschnitt<br />
� Anforderungen an besondere Anlagen (Spielplätze etc.)<br />
Seite 3
Vierter Teil : � Anforderungen an die am Bau Beteiligten<br />
� Bauherren, Entwurfsverfasser, Unternehmer, Bauleiter<br />
Fünfter Teil : � Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsverfahren (Gliederung erfolgt in<br />
drei Abschnitte)<br />
� Erster Abschnitt<br />
� Anforderungen an Bauaufsichtsbehörden<br />
� Zweiter Abschnitt<br />
� Genehmigungsbedürftige und genehmigungsfrei Vorhaben<br />
� Dritter Abschnitt<br />
� Verwaltungsverfahren (Bauantrag, Bauvorlage etc.)<br />
Sechster Teil : � Bußgeldvorschriften, Rechtsvorschriften, bestehende Anlagen und<br />
Einrichtungen<br />
Siebter Teil : � Übergangs-, Änderungs- und Schlussvorschriften<br />
Weitere nennenswerte Gesetzgebungen auf Landesebene wäre zum einen das Denkmalschutzgesetz<br />
oder auch das Straßengesetz.<br />
2.3 Baurechtliche Grundlagen auf Gemeindeebene<br />
Aufgabe jeder Gemeinde ist es, auf Grundlage des Baugesetzbuches §5 (1), Bauleitpläne für die<br />
beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde zu erstellen. Diese stützt sich im<br />
Wesentlichen auf zwei Bauleitpläne :<br />
���� _____________________________________________________________________<br />
���� _____________________________________________________________________<br />
2.3.1 Flächennutzungsplan<br />
Die Gemeinde erstellt ein Konzept, wie sie das verfügbare Planungsgebiet über einen längeren<br />
Zeitraum nutzen möchte. Das Konzept selber wird dann im Flächennutzungsplan dargestellt, wo das<br />
gesamte Planungsgebiet nach voraussehbaren Bedarf in verschiedene Bau- und Nutzungsflächen<br />
eingeteilt wird. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan keine<br />
Rechtsverbindlichkeit an die Bürger, sondern nur an die Gemeinde selbst. Auf Grundlage der<br />
Baunutzungsverordnung können folgende Gebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden :<br />
allgemeine Art der baulichen Nutzung (Bauflächen)<br />
1 Wohnbauflächen W<br />
2 gemischte Bauflächen M<br />
3 gewerbliche Bauflächen G<br />
4 Sonderbauflächen S<br />
Seite 4
esondere Art der baulichen Nutzung (Baugebiete)<br />
5 Kleinsiedlungsgebiete WS<br />
6 reine Wohngebiete WR<br />
7 allgemeine Wohngebiete WA<br />
8 besondere Wohngebiete WB<br />
9 Dorfgebiete MD<br />
10 Mischgebiete MI<br />
11 Kerngebiete MK<br />
12 Gewerbegebiete GE<br />
13 Industriegebiete GI<br />
14 Sondergebiete SO<br />
Des Weiteren werden Standorte für Grünflächen, Spielplätze, Schulen, Feuerwehr, Sportstätten und<br />
Kirchen festgelegt.<br />
2.3.2 Bebauungsplan (B-Plan)<br />
Auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes entwickelt die Gemeinde ein für die Bürger<br />
rechtsgültigen Bebauungsplan. Dieser sorgt für eine städtebauliche Ordnung in einem Baugebiet.<br />
Folgende Bestimmungen können dem Bebauungsplan entnommen werden :<br />
���� Art des Baugebietes<br />
���� Art der baulichen Nutzung<br />
���� Maß der baulichen Nutzung<br />
� Grundflächenzahl<br />
� Geschossflächenzahl<br />
� Baumassenzahl<br />
� Bauweise<br />
� offene Bauweise<br />
� Doppelhäuser<br />
� Reihenhäuser<br />
� Anzahl der Geschosse<br />
� maximale First- bzw. Traufhöhe<br />
� Dachform<br />
� Dachneigung<br />
� Firstausrichtung<br />
���� Grundstückszuschnitt und Lage<br />
���� Grundstücksgrößen<br />
���� öffentliche Flächen<br />
� Baulinie<br />
Seite 5
� Baugrenze<br />
� Flächen für Umweltschutzanlagen<br />
� Lage der Oberflächenentwässerung (falls geplant)<br />
� Regenrückhaltebecken (falls geplant)<br />
���� Zufahrtswege bzw. Zufahrtstraßen<br />
���� Garagenstellplätze (falls geplant)<br />
���� Lärmschutzwall (falls geplant)<br />
Die meisten rechtsgültigen Angaben können einer im B-Plan ausgewiesenen Nutzungsschablone<br />
entnommen werden.<br />
Inhalt einer Nutzungsschablone :<br />
Baugebiet Zahl der Vollgeschosse<br />
Grundflächenzahl Geschossflächenzahl<br />
Dachform / Dachneigung Bauweise<br />
Beispiel für eine Nutzungsschablone :<br />
WA<br />
0.4<br />
SD DN ≤ 45° O<br />
WA � Allgemeines Wohngebiet<br />
Seite 6<br />
II<br />
1.0
II<br />
� zwingende Zweigeschossigkeit<br />
0.4 � Grundflächenflächenzahl (GRZ)<br />
1.0<br />
� Geschossflächenzahl (GFZ)<br />
SD DN ≤ 45° � Satteldach, Dachneigung ≤ 45°<br />
O � offene Bauweise<br />
3. Technische Vorschriften<br />
Die Errichtung eines Gebäudes unterliegt neben den rechtsverbindlichen Angaben gemäß<br />
Bebauungsplan eine Menge von Technischen Vorschriften, Ausführungsverordnungen, DIN-Normen,<br />
Richtlinien, Merkblättern, bauaufsichtliche Prüfzeugnisse oder allgemeine bauaufsichtliche<br />
Zulassungen. Nachfolgend werden die wichtigsten Vorschriften aufgeführt :<br />
EnEV � Energieeinsparverordnung<br />
VOB � Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen<br />
ATV � Allgemeinem Technischen Vertragsbedingungen<br />
WU-Richtlinie � Richtlinie für wasserundurchlässigen Beton (DafStb)<br />
DIN 1356 � DIN-Norm für Bauzeichnungen<br />
DIN 1045-1 bis 4 � Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton<br />
DIN 1052 � Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holzbauwerken<br />
DIN 1053-1 bis 4 � Mauerwerk, Berechnung und Ausführung<br />
DIN 1054 � Baugrund<br />
DIN 18800-1 bis 7 � Stahlbau, Bemessung und Konstruktion<br />
DIN 1055-100 � Einwirkungen auf Tragwerke und Sicherheitskonzept<br />
RAS � Richtlinie für Anlagen und Straßen<br />
RStO � Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen<br />
4. Bauantrag<br />
Seite 7
Der Kauf eines Grundstückes garantiert noch lange nicht die Erfüllung vom Traum vom Eigenheim.<br />
Zum einen muss das Grundstück als Bauland erschlossen sein und zweitens muss die Größe und<br />
Gestaltung des Gebäudes in das städtebauliche Konzept der Gemeinde passen. Die jeweilige<br />
Bauaufsichtsbehörde nimmt sich das Recht, die Planung des Objektes zu überprüfen. Mit anderen<br />
Worten, Sie müssen vor Baubeginn einen Bauantrag stellen, der von der zuständigen<br />
Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden muss. Gemäß der Bauvorlageverordnung (BauVorlVO)<br />
müssen dem Bauantrag folgende Unterlagen in schriftlicher Form beigefügt werden :<br />
���� Bauantrag als Formblatt in der regional gültigen Fassung<br />
� Lageplan Maßstab 1 : 500 (Kapitel 7.)<br />
� Entwurfszeichnungen Maßstab 1 : 100<br />
� Grundriss<br />
� Schnitt<br />
� Ansichten<br />
� Baubeschreibung (schriftlicher Form)<br />
� Maß der baulichen Nutzung (GRZ, GFZ, BMZ) (Kapitel 6.)<br />
� Nachweis der Geschossigkeit (Kapitel 6.2.1)<br />
� Nachweis der Abstandsflächen<br />
� Wohnflächenberechnung (Kapitel 8.)<br />
� m 3 umbauter Raum<br />
� Wohnflächenverordnung<br />
� DIN 277<br />
� Nachweis der Grundstücksentwässerung<br />
� Standsicherheitsnachweis (Statik)<br />
� Bauphysikalische Nachweise<br />
� Wärmebedarfsausweis (Immer)<br />
� Schallschutznachweis (falls erforderlich)<br />
� Branschutznachweis (falls erforderlich)<br />
���� Abstandsberechnung<br />
���� Statistikbogen<br />
Seite 8
Der Bauantrag selber kann nur von Personen mit einer Bauvorlageberechtigung eingereicht werden.<br />
Gemäß §70 der Landesbauordnung NRW sind folgende Personen bauvorlageberechtigt :<br />
� Architektinnen oder Architekten<br />
� Angehörige der Fachrichtung Bauingenieurwesen mit mindestens zwei Jahren<br />
Berufserfahrung<br />
� Innenarchitektin oder Innenarchitekt mit ergänzender Hochschulprüfung<br />
� Architektinnen oder Architekten mit der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur<br />
� Personen im höheren und gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst<br />
Für welche bauliche Anlagen eine Baugenehmigung vorliegen muss, ist im fünften Teil, zweiter<br />
Abschnitt der Landesbauordnung festgeschrieben. Demnach werden folgende Genehmigungsverfahren<br />
unterschieden :<br />
� § 63 Genehmigungsbedürftige Verfahren<br />
� § 64 (aufgehoben)<br />
� § 65 Genehmigungsfreie Vorhaben<br />
� § 66 Genehmigungsfreie Anlagen<br />
� § 67 Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen<br />
� § 68 Vereinfachtes Genehmigungsverfahren<br />
4.1 § 67 Genehmigungsfreie Wohngebäude, Stellplätze und Garagen<br />
Der Vorteil der §§ 65 bis 68 liegt darin, dass die Wartezeit bis zur schriftlichen Baugenehmigung auf<br />
maximal ein Monat verkürzt wird. Für Wohngebäude mittlerer und geringer Höhe (z.B. Einfamilienwohnhäuser)<br />
einschließlich aller Nebengebäude und Nebenanlagen bedarf es keiner Baugenehmigung,<br />
wenn folgende Kriterien erfüllt sind :<br />
���� das geplante Objekt nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes wiederspricht<br />
���� die vollständige Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gesichert ist<br />
���� die zuständige Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der<br />
Bauantragsunterlagen erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren nach § 63 der<br />
Landesbauordnung durchgeführt wird.<br />
Seite 9
Die Verantwortung über die Einhaltung der Festsetzungen im Bebauungsplan übernimmt der<br />
zuständige Entwurfsverfasser als auch die zuständige Bauleitung, fall diese nicht ein dieselbe Person<br />
ist.<br />
Für bauliche Anlagen, die einer Baugenehmigung bedürfen, wird diese in schriftlicher Form (Rote<br />
Punkt) erteilt und ist nach § 77 der Landesbauordnung NRW drei Jahre gültig. Die Baugenehmigung<br />
erlischt automatisch, wenn :<br />
� nicht innerhalb der drei Jahre mit der Bauausführung begonnen wird<br />
� die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen werden<br />
Die Bauausführung beginnt mit dem Aushub der Baugrube. Baustelleneinrichtung usw. zählt nicht als<br />
Baubeginn.<br />
5. Phasen der <strong>Bauplanung</strong> und Ausführung<br />
Um eine einwandfreie Ausführung des geplanten Objektes zu gewährleisten, bedarf es im Vorfeld<br />
einer umfangreichen und intensiven Planung unter Berücksichtigung aller am Objekt beteiligten<br />
Institutionen. Bauanträge können nur von Personen mit Bauvorlageberechtigung eingereicht werden.<br />
Somit liegt die Planung in der Regel nicht in der Hand der Bauherren, sondern in den Händen der<br />
Architekten. Die Phasen der <strong>Bauplanung</strong> und Ausführung gliedern sich vereinfacht in sechs Phasen :<br />
1. Phase : ���� Vorplanung / Grundlagenermittlung<br />
2. Phase : ���� Planung / Entwurf<br />
3. Phase : ���� Genehmigungsplanung<br />
Baugenehmigung<br />
4. Phase : ���� Ausführungsplanung<br />
5. Phase : ���� Ausführung<br />
6. Phase : ���� Fertigstellung<br />
Stellt sich die Frage, welche Teilleistungen werden in den einzelnen Phasen erbracht ?<br />
Seite 10
Ablaufdiagramm der Phasen der <strong>Bauplanung</strong> und Ausführung<br />
Bauvorhaben<br />
Baugenehmigung<br />
Fertigstellung<br />
Vorplanung /<br />
Grundlagenermittlung<br />
Planung / Entwurf<br />
Genehmigungsplanung<br />
Ausführungsplanung<br />
Ausführung<br />
Seite 11<br />
� Bebauungsplan<br />
� Lage des Grundstückes<br />
� Bestandsaufnahme<br />
� Zugang / Erschließung<br />
� Nutzerwünsche<br />
� Fassadengestaltung<br />
� Grundrissgestaltung<br />
� Raumbedarf<br />
� Kostenschätzung<br />
� Bauantrag<br />
� Lageplan<br />
� Art und Maß der<br />
baulichen Nutzung<br />
� Entwurfszeichnungen<br />
� Grundstücksent-<br />
Wässerung<br />
� Nachweis der<br />
Standsicherheit<br />
� Bauphysikalische<br />
Nachweise<br />
� Ausschreibung VOB<br />
� Leistungsverzeichnis<br />
� Ausführungspläne<br />
� Detailpläne<br />
� Bauzeitenplan<br />
� Kostenermittlung<br />
� Bauleitung<br />
� Koordinierung der<br />
Gewerke<br />
� Aufmaß und Abrechnung<br />
nach VOB<br />
� Bauabnahme
6. Nachweis Maß der baulichen Nutzung<br />
Das städtebauliche Konzept der Gemeinde wird im Bebauungsplan dargestellt. Im Bebauungsplan<br />
wird das Maß der baulichen Nutzung bestimmt und ist rechtsverbindlich. Dies kann nach § 16 der<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) durch folgende Festsetzungen bestimmt :<br />
� Grundflächenzahl oder der maximale Größe der baulichen Anlage<br />
� Geschossflächenzahl oder der maximale Größe der Geschossfläche<br />
� Baumassenzahl oder maximalen Baumasse<br />
� Zahl der Vollgeschosse (zwingend oder nicht zwingend)<br />
� Die Höhe der baulichen Anlage<br />
� Dachform bzw. Dachneigung<br />
Die Festlegung der maximalen Größe der baulichen Anlage garantiert in erster Linie eine<br />
ausreichende Restfläche zur Versickerung von Niederschlagswasser.<br />
Gemäß § 17 der Baunutzungsverordnung dürfen folgende Obergrenzen bei der Bestimmung des<br />
Maßes der baulichen Nutzung folgende Grund-, Geschoss- und Baumassenzahlen nicht überschritten<br />
werden :<br />
1 2 3 4<br />
Baugebiet Grundflächenzahl Geschossflächenzahl Baumassenzahl<br />
Kleinsiedlungsgebiete<br />
GRZ<br />
GFZ<br />
BMZ<br />
WS<br />
Reinen Wohngebieten<br />
WR<br />
0,2<br />
0,4<br />
-<br />
Allgem. Wohngebieten<br />
WA<br />
Ferienhausgebieten<br />
Besonderen Gebieten<br />
0,4<br />
1,2<br />
-<br />
WB<br />
Dorfgebieten<br />
MD<br />
0,6<br />
1,6<br />
-<br />
Mischgebieten<br />
MI<br />
Kerngebieten<br />
0,6<br />
1,2<br />
-<br />
MK<br />
Gewerbegebieten<br />
1,0<br />
3,0<br />
GE<br />
Industriegebieten<br />
GI<br />
Sonstige Sondergebiete<br />
0,8<br />
2,4<br />
10,0<br />
Wochenendhausgebieten 0,2 0,2 -<br />
Seite 12
Gemäß § 17 (2) können die Obergrenzen überschritten werden, wenn :<br />
���� besondere städtebauliche Gründe dies erfordern<br />
� die Überschreitung durch Umstände oder Maßnahmen ausgeglichen werden, die<br />
weiterhin gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse garantieren und die Bedürfnisse des<br />
Verkehrs nicht beinträchtigen<br />
� sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen<br />
6.1 Grundflächenzahl (GRZ)<br />
Gemäß § 19 der BauNVO gibt die Grundflächenzahl an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je<br />
Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Eine Grundflächenzahl von 0,4 bedeutet somit, dass 40<br />
% der Grundstücksfläche innerhalb der Baugrenzen bebaut werden darf. Bei der Ermittlung der<br />
Grundfläche sind folgende Grundflächen mitzurechnen :<br />
� Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten<br />
� Nebenanlagen im Sinne des §14 der BauNVO (Versorgungsanlagen, Kleintieranlagen etc.)<br />
� Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Grundstüch lediglich<br />
nur unterbaut wird<br />
Formel zur Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ) :<br />
vorhandene Grundflächenzahl GRZ =<br />
Die Grundfläche ist nach den Außenmaßen einschließlich Verkleidung zu berechnen !<br />
Seite 13<br />
Grundfläche<br />
Grundstücksfläche<br />
maßgebende<br />
( m<br />
maßgebende<br />
2<br />
)<br />
( m<br />
2<br />
)
6.1.1 Bestimmung der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
Gemäß § 19 (4) darf die zulässige Grundflächenzahl um 50 % erhöht werden, jedoch nicht größer als<br />
0,8, wenn beim Nachweis der GRZ die Flächen von Garagen und Stallplätzen inklusive ihrer<br />
Zufahrtswege mit angerechnet werden.<br />
Beispiel :<br />
Gegeben : Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />
Zulässige GRZ : 0,35<br />
Grundfläche Wohnhaus : 116,78 m 2<br />
Grundfläche Garage : 35,91 m 2<br />
Zufahrt : 31,92 m 2<br />
Grundstücksfläche : 680 m 2<br />
Gesucht : Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
Lösung : zulässige GRZ bei Anrechnung der Garage und der Zufahrt<br />
Zulässige GRZ = 0,35 + 0,5 * 0,35 = 0,525 < 0,8<br />
2<br />
2<br />
116,<br />
78m<br />
+ 35,<br />
91m<br />
+ 31,<br />
92m<br />
vorhanden GRZ = 2<br />
680m<br />
= 0,27 < 0,525<br />
Der Nachweis wäre auch ohne die zulässige Erhöhung der GRZ erfüllt !<br />
6.1.2 Bestimmung der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
Wenn §19 der BauNVO nicht entgegensteht, kann der Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der<br />
BauNVO erfolgen. Demnach darf die zulässige Grundfläche um 10 % der Grundstücksfläche<br />
überschritten werden, wenn beim Nachweis der GRZ die Flächen von Garagen und Stallplätzen<br />
inklusive ihrer Zufahrtswege mit angerechnet werden. Das heißt, dass bei der Nachweisführung<br />
entweder die Fläche der Garagen oder Stellplätze inklusive der Zufahrtswege wieder abgezogen<br />
werden dürfen, jedoch nicht mehr als 10 % der Grundstücksfläche.<br />
Seite 14<br />
2
Beispiel :<br />
Gegeben : Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />
Zulässige GRZ : 0,35<br />
Grundfläche Wohnhaus : 116,78 m 2<br />
Grundfläche Garage : 35,91 m 2<br />
Zufahrt : 31,92 m 2<br />
Grundstücksfläche : 680 m 2<br />
Gesucht : Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
Lösung : maximale zulässige Überschreitung = 0,1 * 680 m 2<br />
Aufgabe 1 :<br />
Seite 15<br />
= 68,00 m 2<br />
Grundfläche Garage + Zufahrt = 35,91 m 2 + 31,92 m 2<br />
= 67,83 m 2 < 68,00 m 2<br />
maßgebend<br />
2<br />
2<br />
2<br />
116,<br />
78m<br />
+ 35,<br />
91m<br />
+ 31,<br />
92m<br />
− 67,<br />
83m<br />
vorhanden GRZ = 2<br />
680m<br />
= 0,17 < 0,35<br />
Gegeben : Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />
Zulässige GRZ : 0,25<br />
Abmessung Wohnhaus : 11,99 m * 10,99 m<br />
Abmessung Garage : 8,<strong>01</strong> m * 7,99 m<br />
Zufahrt : 8,50 m * 4,50 m<br />
Grundstücksfläche : 720 m 2<br />
Gesucht : 1.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
1.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
2
Aufgabe 2 :<br />
Gegeben : Ferienwohnhaus in einem Ferienhausgebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,3<br />
Abmessung Wohnhaus : 8,99 m * 6,99 m<br />
Abmessung Stellplatz : 5,00 m * 6,00 m<br />
Zufahrt : 5,00 m * 3,50 m<br />
Grundstücksfläche : 450 m 2<br />
Gesucht : 2.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
Aufgabe 3 :<br />
2.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
Gegeben : Bürogebäude in einem Industriegebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,6<br />
Gesucht : 3.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
3.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
Seite 16
6.2 Geschossflächenzahl (GRZ)<br />
Gemäß § 20 der BauNVO gibt die Geschossflächenzahl an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je<br />
Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist. Eine Geschossflächenzahl von 1,4 bedeutet somit, dass<br />
die Gesamtfläche aller Geschoss 20 % größer sein kann als die Grundstücksfläche. Bei der Ermittlung<br />
der Geschossfläche bleiben folgende Grundflächen unberücksichtigt :<br />
� Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten<br />
� Nebenanlagen im Sinne des §14 der BauNVO (Versorgungsanlagen, Kleintieranlagen etc.)<br />
� Balkone, Loggien und Terrassen<br />
Formel zur Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ) :<br />
vorhandene Geschossflächenzahl GFZ =<br />
Bei der Bestimmung der GFZ werden nur Vollgeschosse gemäß § 2 der Landesbauordnung<br />
(BauO NRW) berücksichtigt Die Geschossfläche ist ebenfalls nach den Außenmaßen<br />
einschließlich Verkleidung zu berechnen !<br />
Seite 17<br />
Geschossfläche<br />
Grundstücksfläche<br />
maßgende<br />
( m<br />
maßgebende<br />
2<br />
)<br />
( m<br />
2<br />
)
Definition Vollgeschosse nach § 2 der Landesbauordnung (BauO NRW) :<br />
Vollgeschosse sind Geschosse,<br />
� deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Gelände hinausragt und eine Höhe<br />
von mindestens 2,30 m besitzen.<br />
� wenn ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss<br />
(Staffelgeschoss) eine Höhe von mindestens 2,30 m über mehr als 2/3 der Grundfläche des<br />
darunter liegenden Geschosses besitzt. Die Höhe wird von OK Fußboden bis OK Fußboden des<br />
darüber liegenden Geschosses gemessen.<br />
� Wenn ein Geschoss mit geneigten Dachflächen eine Höhe von mehr als 2,30 m über mehr als ¾<br />
seiner Grundfläche besitzt. Die wird von OK Fußboden bis OK Dachhaut gemessen<br />
Seite 18
Beispiel 1 :<br />
Gegeben : Dreigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />
Zulässige GRZ : 0,4<br />
Zulässige GFZ : 1,0<br />
Grundfläche Wohnhaus : 119,77 m 2<br />
Grundfläche Garage : 31,38 m 2<br />
Grundfläche Stellplatz : 10,50 m 2<br />
Zufahrt : 24,57 m 2<br />
Grundstücksfläche : 530 m 2<br />
Gesucht : 1. Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
Lösung : Zu 1.<br />
2. Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
zulässige GRZ bei Anrechnung der Garage, Stellplatz und der Zufahrt<br />
Zulässige GRZ = 0,40 + 0,5 * 0,40 = 0,60 < 0,8<br />
2<br />
2<br />
2<br />
119,<br />
77m<br />
+ 31,<br />
38m<br />
+ 10,<br />
50m<br />
+ 24,<br />
57m<br />
vorhanden GRZ = 2<br />
530m<br />
Zu 2.<br />
Hinweis (Wichtig) :<br />
= 0,35 < 0,60<br />
3*<br />
119,<br />
77m<br />
vorhanden GRZ = 2<br />
530m<br />
= 0,68 < 1,00<br />
Beim Nachweis der baulichen Nutzung muss sowohl der Nachweis der GRZ als der Nachweis<br />
der GFZ erfüllt sein !<br />
Seite 19<br />
2<br />
2
Alternativ noch mal das gleiche Beispiel gemäß § 21a der BauNVO !<br />
Beispiel 2 :<br />
Gegeben : Dreigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />
Zulässige GRZ : 0,4<br />
Zulässige GFZ : 1,0<br />
Grundfläche Wohnhaus : 119,77 m 2<br />
Grundfläche Garage : 31,38 m 2<br />
Grundfläche Stellplatz : 10,50 m 2<br />
Zufahrt : 24,57 m 2<br />
Grundstücksfläche : 530 m 2<br />
Gesucht : 1. Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
Lösung : Zu 1.<br />
2. Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
maximale zulässige Überschreitung = 0,1 * 530 m2<br />
Seite 20<br />
= 53,00 m 2<br />
Grundfläche Garage, Stellplatz + Zufahrt = 31,38 m 2 + 10,50 m 2 + 24,57 m 2<br />
= 66,45 m 2<br />
2<br />
2<br />
119,<br />
77m<br />
+ 66,<br />
45m<br />
− 53,<br />
00m<br />
vorhanden GRZ = 2<br />
530m<br />
Zu 2.<br />
= 0,25 < 0,40<br />
3*<br />
119,<br />
77m<br />
vorhanden GRZ = 2<br />
530m<br />
= 0,68 < 1,00<br />
2<br />
2<br />
> 53,00 m 2<br />
maßgebend
Aufgabe 1 :<br />
Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet WA<br />
Zulässige GRZ : 0,4<br />
Zulässige GFZ : 0,8<br />
Abmessung Wohnhaus : 10,99 m * 9,99 m<br />
Abmessung Garage : 3,99 m * 7,99 m<br />
Zufahrt : 3,99m * 6,00 m<br />
Grundstücksfläche : 510 m 2<br />
Gesucht : 1.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
1.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
1.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Aufgabe 2 :<br />
Gegeben : Dreigeschossiges Wohnhaus in einem besonderen Wohngebiet WB<br />
Zulässige GRZ : 0,6<br />
Zulässige GFZ : 1,2<br />
Abmessung Wohnhaus : 22,99 m * 18,99 m<br />
Abmessung Garage : 10,99 m * 6,99 m<br />
Zufahrt : 10,99m * 8,00 m<br />
Grundstücksfläche : 1100 m 2<br />
Gesucht : 2.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
2.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
2.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Aufgabe 3 :<br />
Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem Kleinsiedlungsgebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,2<br />
Zulässige GFZ : 0,4<br />
Abmessung Wohnhaus : 6,99 m * 6,99 m<br />
Abmessung Stellplatz : 2,50 m * 5,00 m<br />
Zufahrt : 2,50 m * 2,00 m<br />
Grundstücksfläche : 350 m 2<br />
Gesucht : 2.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
2.4 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
2.5 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Seite 21
6.2.1 Nachweis der Geschossigkeit<br />
Gemäß Bebauungsplan kann eine zwingende Anzahl von Geschossen vorgeschrieben werden. Zur<br />
Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen muss demzufolge der Nachweis der Geschossigkeit erbracht<br />
werden. Die Definition eines Vollgeschosses nach § 2 der Landesbauordnung NRW wurde bereits im<br />
Kapitel 6.2 erläutert. Ob ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ein Vollgeschoss definiert werden<br />
kann, hängt von der Drempelhöhe von OK Fußboden bis OK Dachhaut ab.<br />
Beispiel :<br />
Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Abmessung Wohnhaus : 10,99 m * 12,99 m<br />
Dachform : Satteldach<br />
Dachneigung : 40°<br />
Drempelhöhe hD : 1,25<br />
Gesucht : Nachweis der Geschossigkeit des Dachgeschosses<br />
Lösung :<br />
Seite 22
erforderliche Fläche Dachgeschoss > 0,75 * 10,99 m * 12,99 m<br />
bL = bR =<br />
> 107,07 m 2<br />
=<br />
hL<br />
tanα<br />
= 1,25 m<br />
2, 30m<br />
−1,<br />
25m<br />
tan 40°<br />
b(2,30m) = 10,99 m – 2 * 1,25 m<br />
= 8,49 m<br />
vorhandene Fläche Dachgeschoss = 8,49 m * 12,99 m<br />
> 110,29 m 2 > 107,07 m 2<br />
Das Dachgeschoss gilt als Vollgeschoss gemäß § 2 der Landesbauordnung (BauO NRW)<br />
Beim der Neuerrichtung eines Objektes ist es zweckmäßiger im Vorfeld die erforderliche<br />
Drempelhöhe zu berechnen, die entweder eine Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses gewährleistet<br />
oder auch nicht.<br />
Beispiel :<br />
Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet<br />
Abmessung Wohnhaus : 9,99 m * 17,99 m<br />
Dachform : Satteldach<br />
Dachneigung : 48°<br />
Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />
gewährleistet wird<br />
Lösung :<br />
erforderliche Fläche Dachgeschoss > 0,75 * 9,99 m * 17,99 m<br />
b(2,30m) =<br />
> 134,79 m 2<br />
134,<br />
79m<br />
17,<br />
99m<br />
2<br />
Seite 23<br />
= 7,49 m
L = bR =<br />
= 1,25 m<br />
9, 99m<br />
− 7,<br />
49m<br />
2<br />
hL = hR = tan α * bL (bR)<br />
= tan 48° * 1,25 m<br />
= 1,39 m<br />
erforderliche Drempelhöhe hD = 2,30 m – hl (hR)<br />
Aufgabe l :<br />
= 2,30 m – 1,39 m<br />
= 0,91 m<br />
Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Abmessung Wohnhaus : 8,99 m * 16,99 m<br />
Dachform : Satteldach<br />
Dachneigung : 42,5°<br />
Drempelhöhe hD : 1,45<br />
Gesucht : Nachweis der Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses<br />
Aufgabe 2 :<br />
Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet<br />
Abmessung Wohnhaus : 9,99 m * 14,99 m<br />
Dachform : Satteldach<br />
Dachneigung : 46°<br />
Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />
gewährleistet wird<br />
Aufgabe 3 :<br />
Gegeben : Viergeschossiges Bürogebäude in einem Industriegebiet<br />
Abmessung Bürogebäude : 14,99 m * 25,99 m<br />
Dachform : Walmdach<br />
Dachneigung : 45°<br />
Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />
gewährleistet wird<br />
Seite 24
Aufgabe 4 :<br />
Gegeben : Dreigeschossiges Geschäftshaus in einem Mischgebiet<br />
Abmessung Bürogebäude : 12,99 m * 18,99 m<br />
Dachform : Walmdach<br />
Dachneigung Traufseite : 45°<br />
Dachneigung Giebelseite : 60°<br />
Drempelhöhe hD : 1,35 m<br />
Gesucht : Nachweis der Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses<br />
Aufgabe 5 :<br />
Gegeben : Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Abmessung Wohn- u. Geschäftshaus : 10,99 m * 25,99 m<br />
Dachform : Walmdach<br />
Dachneigung : 45°<br />
Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />
gewährleistet wird<br />
Aufgabe 6 :<br />
Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Abmessung Wohnhaus : 10,99 m * 12,99 m<br />
Dachform : Krüppelwalmdach<br />
Dachneigung : 48°<br />
Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />
gewährleistet wird<br />
Aufgabe 7 :<br />
Gegeben : Dreigeschossiges Geschäftshaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Abmessung Bürogebäude : 12,99 m * 12,99 m<br />
Dachform : Pyramidendach<br />
Dachneigung : 60°<br />
Gesucht : Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />
gewährleistet wird<br />
Seite 25
Aufgabe 8 :<br />
Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Abmessung Erdgeschoss : 8,99 m * 16,99 m<br />
Abmessung Obergeschoss : 5,99 m * 13,99 m<br />
Dachform : Flachdach<br />
Gesucht : Nachweis der Vollgeschossigkeit des Dachgeschosses<br />
Aufgabe 9 :<br />
Gegeben : Sechsgeschossiges Krankenhaus in einem Kerngebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,8<br />
Zulässige GFZ : 3,0<br />
Grundstücksfläche : 2200 m 2<br />
Abmessung EG – 4. OG : 38,99 m * 26,49 m<br />
Abmessung 5. OG : 32,99 m * ? m<br />
Dachform : Flachdach<br />
Gesucht : 9.1 Berechnung der fehlenden Seitenlänge, sodass das 5. Obergeschoss als<br />
Vollgeschoss gemäß § 2 der Landesbauordnung definiert werden kann<br />
9.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
9.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Aufgabe 10 :<br />
Gegeben : Fünfgeschossiges Bürogebäude in einem Gewerbegebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,6<br />
Zulässige GFZ : 2,0<br />
Grundstücksfläche : 1200 m 2<br />
Abmessung EG – 3. OG : 29,49 m * 22,36 5 m<br />
Abmessung 4. OG : 25,99 m * ? m<br />
Dachform : Flachdach<br />
Gesucht : 10.1 Berechnung der fehlenden Seitenlänge, sodass das 5. Obergeschoss als<br />
Vollgeschoss gemäß § 2 der Landesbauordnung definiert werden kann<br />
10.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
10.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Seite 26
Aufgabe 11 :<br />
Gegeben : Fünfgeschossiges Wohngebäude in einem reinen Wohngebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,35<br />
Zulässige GFZ : 1,2<br />
Grundstücksfläche : 850 m 2<br />
Abmessung EG – 4. OG : 19,99 m * 9,99 m<br />
Dachform : Pultdach<br />
Dachneigung : 30°<br />
Drempelhöhe hD : 1,25 m<br />
Gesucht : 11.1 Nachweis der Vollgeschossigkeit des 4. Obergeschosses<br />
11.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
11.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Aufgabe 12 :<br />
Gegeben : Viergeschossiges Wohngebäude in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,30<br />
Zulässige GFZ : 1,0<br />
Grundstücksfläche : 1000 m 2<br />
Abmessung EG – 3. OG : 21,99 m * 10,99 m<br />
Abmessung Garage : 23,99 m * 5,99 m<br />
Dachform : Asymmetrisches Satteldach<br />
Dachneigung αLinks : 40°<br />
Dachneigung αRechts : 50°<br />
Gesucht : 12.1 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD , sodass eine Vollgeschossigkeit<br />
im 3. OG gewährleistet wird<br />
12.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
12.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Seite 27
Aufgabe 13 :<br />
Gegeben : Zweigeschossiges Wohnhaus in einem reinen Wohngebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,25<br />
Zulässige GFZ : 0,6<br />
Grundstücksfläche : 500 m 2<br />
Abmessung Wohnhaus : 12,99 m * 8,99 m<br />
Abmessung Garage : 3,51 m * 7,99 m<br />
Dachform : Asymmetrisches Pultdach<br />
Dachneigung αLinks : 40°<br />
Dachneigung αRechts : 30°<br />
Drempelhöhe hD,Links : 1,65 m<br />
Gesucht : 13.1 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD,Rechts, sodass eine<br />
Vollgeschossigkeit im Dachgeschoss gewährleistet wird<br />
13.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
13.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Aufgabe 14 :<br />
Gegeben : Viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in einem Mischgebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,4<br />
Zulässige GFZ : 0,8<br />
Grundstücksfläche : 1850 m 2<br />
Abmessung EG – 3. OG : 34,99 m * 20,99 m<br />
Dachform : Walmdach<br />
Dachneigung α : 45°<br />
Gesucht : 14.1 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD, sodass eine Vollgeschossigkeit<br />
im Dachgeschoss gewährleistet wird<br />
14.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
14.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Seite 28
Aufgabe 15 :<br />
Gegeben : Viergeschossiges Wohngebäude in einem reinen Wohngebiet<br />
Zulässige GRZ : 0,35<br />
Zulässige GFZ : 1,2<br />
Dachform : Flachdach<br />
Gesucht : 15.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
15.2 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Seite 29
Aufgabe 16 :<br />
Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Gesucht : 16.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
16.2 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Aufgabe 17 :<br />
Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem besonderen Wohngebiet<br />
Gesucht : 17.1 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
17.2 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Seite 30
Aufgabe 18 :<br />
Gegeben : Mehrfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Entwurfsbedingungen :<br />
� Gebäude in L-Form<br />
� Gleiche Drempelhöhe<br />
� Firstverlauf in einer Höhe<br />
� Gleiche Dachneigung<br />
� Doppelgarage<br />
Gesucht : 18.1 Entwerfen Sie das Gebäude unter Berücksichtigung der Entwurfbedingungen<br />
und der Nutzungsschablone gemäß B.-Plan<br />
18.2 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD<br />
18.3 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
18.4 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Seite 31
Aufgabe 19 :<br />
Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Entwurfsbedingungen :<br />
� Gebäude in L-Form<br />
� Gleiche Drempelhöhe<br />
� Firstverlauf in einer Höhe<br />
� Ungleiche Dachneigung<br />
� Doppelgarage<br />
Gesucht : 19.1 Entwerfen Sie das Gebäude unter Berücksichtigung der Entwurfbedingungen<br />
und der Nutzungsschablone gemäß B.-Plan<br />
19.2 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD<br />
19.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
19.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Seite 32
Aufgabe 20 :<br />
Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem besonderen Wohngebiet<br />
Entwurfsbedingungen :<br />
� Gleiche Drempelhöhe<br />
� Gleiche Dachneigung<br />
� Ungleiche Firsthöhen<br />
� Doppelgarage 45,00 m 2<br />
Gesucht : 20.1 Berechnung der erforderlichen Drempelhöhe hD<br />
20.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 21a der BauNVO<br />
20.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
20.4 Höhenunterschied zwischen den Firsthöhen des Hauptdaches und der<br />
Seitendächer<br />
Seite 33
Aufgabe 21 :<br />
Gegeben : Einfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet<br />
Entwurfsbedingungen :<br />
� Gebäude in Doppel-T-Form<br />
� Gebäudemaß a > Gebäudemaß b<br />
� Gebäudemaß a ≤ 20,00 m<br />
� Gleiche Dachneigung<br />
� Drempelhöhe hD = 75 cm<br />
� Überdachte Stellplätze 50,00 m 2<br />
� GRZ zu 60 % ausgereizt<br />
Gesucht : 21.1 Berechnung der erforderlichen Dachneigung, sodass gerade eine<br />
Vollgeschossigkeit gewährleistet wird<br />
21.2 Nachweis der Grundflächenzahl nach § 19 der BauNVO<br />
21.3 Nachweis der Geschossflächenzahl nach § 20 der BauNVO<br />
Seite 34
7. Lageplan<br />
Neben den Entwurfzeichnungen (M 1:100) des Objektes ist dem Bauantrag ein Lageplan im Maßstab<br />
1 : 500 beizufügen. Dieser besteht aus einem zeichnerischen und schriftlichen Teil. Der zeichnerische<br />
Teil lässt sich als Auszug aus dem Liegenschaftskataster entwickeln.<br />
7.1 Zeichnerische Teil<br />
Im zeichnerischen Teil des Lageplanes müssen folgende Angaben dargestellt werden :<br />
� Lage des Grundstückes zur Nordrichtung (Nordpfeil)<br />
� Katastermäßige Grenzen des Grundstückes und der angrenzenden<br />
Nachbargrundstücke<br />
� Bestehende bauliche Anlagen auf den benachbarten Grundstücken<br />
� Geplantes bauliche Anlage unter Angabe :<br />
7.2 Schriftliche Teil<br />
� der Außenmaße<br />
� der Abstände zu den Grundstücksgrenzen<br />
� der Abstände zu bereits bestehenden Gebäuden<br />
� Zu- und Anfahrtswege<br />
� der Abgrenzung von Flächen besonderer Zwecke (Spielplätze etc.)<br />
� der Abgrenzung von Flächen auf denen Baulasten ruhen<br />
� der Darstellung der Grundstücksentwässerung<br />
� Höhenkote des Erdgeschossfußbodens bezogen auf NN<br />
Der schriftliche Teil des Lageplanes muss folgende Angaben beinhalten<br />
� Bezeichnung des Grundstückes nach dem Liegenschaftskataster mit Flurnummer<br />
� Eigentümer des Grundstückes<br />
� Baulasten oder Beschränkungen<br />
� Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
� Bauweise<br />
� Nachvollziehbare Berechnung der GRZ, GFZ und falls erforderlich BMZ<br />
Seite 35
8. Wohnflächenberechnung<br />
Wenn bauliche Einrichtungen einer Fremdnutzung dienen (Mietwohnungen, Bürogebäude) erhält der<br />
Eigentümer vom jeweiligen Nutzer eine Miete. Die Höhe der Miete richtet sich dabei nach der<br />
tatsächlichen nutzbaren Fläche. Die Flächenangaben dienen dem Preisvergleich, denn der Preis pro m 2<br />
Nutzfläche ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Gebäudekosten bzw. des Haus- oder<br />
Wohnungspreises. In Abhängigkeit von der Art und der Nutzung des Objektes kann die<br />
Flächenberechnung entweder nach der Wohnflächenverordnung 11/2003 oder nach DIN 277<br />
erfolgen. In öffentlich geförderten Wohnungsbau (Mietwohnungen und Eigenheime) sind die<br />
Wohnflächen auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung zu ermitteln, in allen anderen Fällen<br />
kann wahlweise die DIN 277 oder die Wohnflächenverordnung verwendet werden. Das gewählte<br />
Verfahren ist für den Rechtsnachfolger verbindlich.<br />
8.1 Grundflächenberechnung nach DIN 277<br />
Nach DIN 277 wird die Grundfläche nach der Art der Umschließung getrennt ermittelt :<br />
a ==> Grundflächen allseitig umschlossen und überdeckt<br />
b ==> Grundflächen nicht allseitig umschlossen aber überdeckt (Durchfahrten)<br />
c ==> Grundflächen von Bauteilen wie Geländer, Brüstung oder Attika umschlossen und nicht<br />
überdeckt (Balkone. Loggien etc.)<br />
Danach wird die gesamte Grundfläche eines Bauwerks in folgende Teilflächen unterteilt :<br />
� Brutto-Grundfläche (BGF)<br />
� Die Brutto-Grundfläche entspricht der Fläche die sich aus den Außenmaßen des<br />
Objektes ergibt<br />
� Netto-Grundfläche (NGF)<br />
� Die Netto-Grundfläche ist die nutzbare Grundfläche zwischen den begrenzenden<br />
Bauteilen inklusive Wandbekleidung. Die Grundflächen von Fensteröffnungen,<br />
Türöffnungen, Nischen und Aussparrungen bleiben bei der Berechnung<br />
unberücksichtigt.<br />
Die Netto-Grundfläche gliedert sich in drei Teilflächen :<br />
� Nutzfläche (NF)<br />
Diese gliedert sich in :<br />
� Hauptnutzflächen (HNF 1- 6)<br />
� HNF1 Wohnen und Aufenthalt<br />
� HNF2 Büroarbeit<br />
� HNF3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit<br />
� HNF4 Lagern, Verteilen und Verkaufen<br />
� HNF5 Bildung, Unterricht und Kultur<br />
� HNF6 Heilen und Pflegen<br />
Seite 36
� Nebennutzflächen (NNF)<br />
� Funktionsfläche (FF)<br />
Flächen, die der Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen dienen,<br />
wenn der Nutzen des Objektes ein anderer ist.<br />
� Verkehrsflächen (VF)<br />
Flächen, die dem Verkehr innerhalb eines Bauwerks dienen, wie zum Beispiel<br />
Zugänge zu anderen Räumen oder Flächen, die zum Verlassen des Gebäudes im<br />
Notfall dienen.<br />
In Räumen mit Dachschrägen, sind die Flächen bis zu einer lichten Höhe von<br />
1,50 m und gleich mehr als 1,50 m getrennt zu ermitteln. Weiterhin müssen zu<br />
100 % die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Terrassen und Dachgärten<br />
separat ausgewiesen werden.<br />
� Konstruktions-Grundfläche (KGF)<br />
Beispiel 1 :<br />
� Die Konstruktions-Grundfläche ist die Summe der aufgehenden Bauteile (Wände,<br />
Stützen, Schornsteine, Pfeiler). Die Grundflächen von Fensteröffnungen, Türöffnungen,<br />
Nischen und Aussparrungen zählen ebenfalls zur Konstruktions-Grundfläche.<br />
Die Konstruktions-Grundfläche lässt sich mithilfe der Brutto-Grundfläche (BGF) und<br />
der Netto-Grundfläche (NGF) berechnen :<br />
KGF = BGF - NGF<br />
Gegeben : Grundriss Erdgeschoss Einfamilienwohnhaus : 12,99 m * 10,99 m<br />
Nutzfläche Wohnen / Küche : 66,28 m 2<br />
Nutzfläche Büro : 14,08 m 2<br />
Nutzfläche Gäste : 12,32 m 2<br />
Nutzfläche WC : 1,59 m 2<br />
Nutzfläche HWR : 9,06 m 2<br />
Nutzfläche Flur / Treppe : 7,93 m 2<br />
Gesucht : Berechnung der Konstruktions-Grundfläche (KGF) nach DIN 277<br />
Lösung : Brutto-Grundfläche (BGF) = 12,99 m * 10,99 m = 142,76 m 2<br />
Netto-Grundfläche (NGF) = 66,28 m 2 + 14,08 m 2 + 12,32m 2 + 1,59 m 2<br />
9,06 m 2 + 7,93 m 2<br />
= 111,26 m 2<br />
Konstruktions-Grundfläche = 142,76 m 2 – 111,26 m 2 = 31,50 m 2<br />
Seite 37
Beispiel 2 :<br />
Gegeben : Grundriss Erdgeschoss eines Einfamilienwohnhauses<br />
Innenputz PI a, d = 1,5 cm<br />
Gesucht : Berechnung der Netto-Grundflächen nach DIN 277 getrennt nach HNF, NNF,<br />
FF und VF<br />
Lösung :<br />
Küche / Wohnen (HN1a) : A = 12,23 m* 3,98 m + 3,98 m * 0,94 m = 52,42 m 2<br />
Büro (HN2a) : A = 4,92 m* 3,98 m = 19,58 m 2<br />
WC (NNFa) : A = 2,48 m * 1,48 m = 3,67 m 2<br />
HWR (FFa) : A = 4,48 m * 3,61 m = 16,17 m 2<br />
Flur (VFa) : A = 8,04 5 m* 2,23 m + 3,64 m * 2,86 m<br />
+ 1,50 m * 1,48 m = 30,57 m 2<br />
Garage (VFa) : A = 3,51 m * 6,99 m = 24,53 m 2<br />
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Aufgabe 1 :<br />
Gegeben : Grundriss Erdgeschoss eines eingeschossiges Einfamilienwohnhauses mit Flachdach<br />
und ohne Keller<br />
Innenputz PI a, d = 1,5 cm<br />
Gesucht : 1.1 Brutto-Grundrissfläche (BGF) nach DIN 277<br />
1.2 Berechnung der Netto-Grundflächen nach DIN 277 getrennt nach HNF, NNF,<br />
FF und VF<br />
1.3 Konstruktions-Grundrissfläche (KGF) nach DIN 277<br />
1.4 Bruttorauminhalt nach DIN 277<br />
� Lichte Rohbauhöhe : 2,75 m<br />
� Konstruktionshöhe Flachdach : 38 cm<br />
� Höhe Stb.-Bodenplatte h : 25 cm<br />
1.5 Kostenschätzung : 230 Euro /m 3 BRI<br />
Seite 39
8.2 Grundflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung<br />
Wie bereits erwähnt müssen die Grundflächen von öffentlich geförderten Wohnungen und<br />
Eigenheimen nach der Wohnflächenverordnung ermittelt werden. Besonders in Geschossen mit<br />
Dachschrägen und bei Balkonen, Loggien und Dachterrassen ergeben sich enorme Unterschiede zur<br />
Nutzflächenberechnung nach DIN 277. Nachfolgend werden die wichtigsten Grundregeln zur<br />
Ermittlung der Wohnflächen auf der Grundlage der Wohnflächenverordnung 11/2003 aufgezeigt :<br />
� Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu<br />
dieser Wohnung gehören.<br />
� Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume<br />
� Zur Wohnfläche zählen auch die Grundflächen von :<br />
� Wintergärten<br />
� Schwimmbädern und nach ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen<br />
� Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen wenn sie ausschließlich zu der Wohnung<br />
oder des Wohnheimes gehören<br />
� Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume :<br />
� Kellerräume, Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung<br />
� Waschküchen<br />
� Trockenräume<br />
� Heizungsräume<br />
� Spitzbodenräume<br />
� Garagen<br />
� Geschäftsräume<br />
� Die Ermittlung der Grundfläche erfolgt nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen<br />
inklusive Wandbekleidung<br />
���� Bei der Ermittlung der Grundfläche bleiben folgende Flächen unberücksichtigt :<br />
� Tür- und Fensterbekleidungen<br />
� Fuß, Sockel- und Schrammleisten<br />
� festeingebaute Gegenstände (Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herden, Dusch- und<br />
Badenwannen)<br />
� freiliegende Installationen<br />
� Einbaumöbel<br />
� nicht ortgebundenen Raumteilern<br />
� Bei der Ermittlung der Grundfläche sind folgende Flächen abzuziehen :<br />
� Schornsteine, Vormauerungen, freistehende Pfeiler und Stützen wenn sie eine Höhe von<br />
mehr als 1,50 m aufweisen und die Grundfläche mehr als 0,1 m 2 beträgt<br />
� Treppen mit über drei Steigungen<br />
� Türnischen<br />
� Fenster und offene Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen<br />
Seite 40
� Fenster und offene Wandnischen, die bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 m oder<br />
weniger tief sind<br />
���� Anrechnung der Grundflächen :<br />
Fazit :<br />
� 100 %<br />
� 50 %<br />
� 25 %<br />
� Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 2,0 m<br />
� Räume und Raumteile mit einer lichten Höhe von mindestens 1,0 m und<br />
weniger als 2,0 m<br />
� unbeheizbaren Wintergärten<br />
� Schwimmbädern und nach ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen<br />
Räumen<br />
� Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen höchstens jedoch zu 50 %<br />
Im Vergleich zur DIN 277 kann die Summe der Grundflächen nach der Wohnflächenverordnung<br />
wesentlich geringer sein. Der Grund liegt in der Größe der anrechenbaren Flächen. Bei der<br />
Berechnung nach DIN 277 werden alle Flächen zu 100 % ausgewiesen, wobei beispielsweise die<br />
Anrechnung einer Balkonfläche nach der Wohnflächenverordnung nur zu 25 % beträgt. Für den<br />
Vermieter ist es demzufolge günstiger Grundflächen nach DIN 277 zu ermitteln, für den Mieter jedoch<br />
nach der Wohnflächenverordnung. Logisch ?<br />
Seite 41
9. Kostenermittlung im Hochbau nach DIN 276<br />
Bei der Planung eines Objektes müssen im Vorfeld die Gesamtkosten für ein Objekt geschätzt werden.<br />
Diese dient dem Bauherren oder der Bauherrin den notwendigen Finanzierungsrahmen festzustellen.<br />
Nach der Erstellung des Objektes werden dann die tatsächlichen Kosten inklusive Umsatzsteuer<br />
ermittelt. In Abhängigkeit des Planungsstandes werden folgende Kostenarten unterschieden :<br />
���� Kostenschätzung<br />
� Die Kostenschätzung während der Planungsphase dient der überschlägigen Ermittlung der<br />
Gesamtkosten auf der Grundlage von regionalen Erfahrungswerten. Sie gibt den Bauherren<br />
oder der Bauherrin einen ersten Überblick über die zu erwartenden Gesamtkosten und dient<br />
somit schon als Finanzierungsgrundlage.<br />
���� Kostenberechnung<br />
���� Gesamtkosten = x Euro/m 2 * m 2 Grundfläche<br />
���� Gesamtkosten = x Euro/m 3 * m 3 Bruttorauminhalt<br />
� Die Kostenberechnung während der Entwurfsbearbeitung dient der Ermittlung der genauen<br />
Gesamtkosten und ist entscheidend, ob ein Bauvorhaben ausgeführt wird oder nicht.<br />
���� Kostenanschlag<br />
� Der Kostenanschlag während der Ausführungsplanung dient der genauen Ermittlung der<br />
tatsächlich zu erwartenden Gesamtkosten. Grundlage sind genaue Massenermittlungen mit<br />
Einheitspreisen in zuvor erstellten Leistungsverzeichnissen.<br />
���� Kostenfeststellung<br />
���� Die Kostenfeststellung nach der Erstellung eines Objektes dient der Ermittlung der<br />
tatsächlichen entstandenen Gesamtkosten.<br />
Seite 42
9.1 Kostengliederung nach DIN 276<br />
Zur Ermittlung der Gesamtkosten stellt die DIN 276 ein Formblattmuster (Tabellenbuch Seite 366).<br />
Danach gliedern sich die geschätzten oder auch tatsächlichen Gesamtkosten für ein Bauvorhaben 7<br />
Kostengruppen.<br />
� Kostengruppe 100 ==> Grundstück<br />
� Kostengruppe 200 ==> Herrichten und Erschließen<br />
� Kostengruppe 300 ==> Bauwerk – Baukonstruktionen<br />
� Kostengruppe 400 ==> Bauwerk – Technische Anlagen<br />
� Kostengruppe 500 ==> Außenanlagen<br />
� Kostengruppe 600 ==> besondere Ausstattung und Kunstwerke<br />
� Kostengruppe 700 ==> Baunebenkosten – Architekt, Statiker etc.<br />
Beispiel :<br />
Für ein Einfamilienwohnhaus in einem allgemeinen Wohngebiet sind die Gesamtkosten nach DIN 276<br />
ermitteln !<br />
Gegeben : Grundstücksfläche : 750 m 2<br />
Bruttorauminhalt : 950 m 3<br />
Grundstückspreis : 84 Euro / m 2<br />
Erschließungskosten : 25 Euro / m 2<br />
Rohbaukosten : 1<strong>01</strong> Euro / m 3 BRI<br />
Ausbaukosten : 149 Euro / m 3 BRI<br />
Planungskosten : Pauschal 15000 Euro<br />
Technische Anlagen : Pauschal 6000 Euro<br />
Außenanlagen : Pauschal 12000 Euro<br />
Kunstwerke : Pauschal 2500 Euro<br />
Kostengruppe Beschreibung Berechnung Teilkosten<br />
100 Grundstück 84 Euro/m 2 * 750 m 2 63.000 Euro<br />
200 Erschließung 25 Euro/m 2 * 750 m 2 18.750 Euro<br />
300 Bauwerk (1<strong>01</strong> + 149) Euro/m 3 * 950 m 3 237.500 Euro<br />
400 Technische Anlagen Pauschal 6.000 Euro<br />
500 Außenanlagen Pauschal 12.000 Euro<br />
600 Kunstwerke Pauschal 2.500 Euro<br />
700 Planungskosten Pauschal 15.000 Euro<br />
Gesamtkosten 354.750 Euro<br />
Seite 43
10. Kalkulation von Bauleistungen<br />
Grundlage für die Angebotserstellung einer Ausführungsfirma dienen in der Regel<br />
Leistungsverzeichnisse (LV). Inhalt eines LV´s ist die genaue Beschreibung der erforderlichen<br />
Bauleistung in schriftlicher Form inklusive Abrechnungseinheit. Die Abrechnungseinheit kann in m 3 ,<br />
m 2 ,Länge oder Stückzahl erfolgen. Die Aufgabe der Ausführungsfirma besteht darin, zu jeder<br />
Leistungsposition ein entsprechenden Einheitspreis zu kalkulieren um somit auf die Gesamtkosten des<br />
Objektes schließen zu können.<br />
Beispiel : Auszug aus einem Leistungsverzeichnis<br />
Position Menge<br />
Einheit<br />
ME<br />
Leistungsbeschreibung Einheitspreis<br />
Euro / ME<br />
Titel 4 Maurerarbeiten<br />
4.<strong>01</strong> 157,08 m 2 Innenmauerwerk d = 17,5cm aus<br />
Porotonsteinen – 12 –0,8 – M5 inklusive<br />
Mauermörtel<br />
4.02 38,41 m 2 Innenmauerwerk d = 11,5cm aus<br />
Porotonsteinen – 12 –0,8 – M5 inklusive<br />
Mauermörtel<br />
Seite 44<br />
Gesamtpreis<br />
Euro<br />
39,50 6204,66<br />
32,50 1248,33<br />
4.03 4 Stk Betonfertigstürze 17,5 er, L = 1,13 m 8,00 32,00<br />
4.04<br />
Stellt sich jetzt die Frage, wie der Einheitspreis pro Mengeneinheit seitens einer Ausführungsfirma<br />
kalkuliert wird ? In einem Einheitspreis stecken leider nicht nur die anfallenden Kosten für die<br />
Ausführung der Bauleistung direkt, sondern auch Kosten, die indirekt mit der Ausführung der<br />
Teilleistung nichts zutun haben. Was ist damit gemeint ?<br />
Betrachtet man nicht nur direkt die erforderliche Bauleistung selbst, sondern auch indirekt den<br />
gesamten Firmenapparat, so setzt sich der Einheitspreis aus folgenden Teilkosten zusammen :<br />
� Lohnkosten<br />
� Sozialabgaben, Fahrtkostenerstattung<br />
� Zeitlohn<br />
� Akkordlohn<br />
� Prämienlohn<br />
� Materialkosten<br />
� Baustoffe<br />
� Bauhilfsstoffe<br />
� Gerätekosten<br />
� Gerätevorhaltung (Abschreibung + Verzinsung)<br />
� Gerätebetrieb (Betriebskosten + Wartung)<br />
� Gerätebereitstellung (Ab- und Antransport)
� Gemeinkosten der Baustelle<br />
� Kosten, die durch das Betreiben der Baustelle entstehen, ohne direkte<br />
Zuordnung einer Leistung.<br />
� Allgemeine Geschäftskosten<br />
� Baustelleneinrichtungskosten<br />
� Allgemeine Gerätekosten (Kran, Werkzeug etc,)<br />
� Personenkosten (Bauleiter, Polier etc.)<br />
� Sonstige Kosten (Versicherungen, Zinsen)<br />
� Kosten, die durch die Verwaltung des Unternehmens entstehen.<br />
� Wagnis und Gewinn<br />
� Verwaltung (Gehälter, Büromiete, Telefon, Porto etc.)<br />
� Bauhof (Löhne, Platzmiete etc.)<br />
� Abgaben (Steuern, freiwillige soziale Aufwendungen)<br />
� Deckt eventuelle Unternehmerrisiken wie z.B. Unfälle, Prozesskosten etc. ab<br />
und soll dem Unternehmer einen Gewinn ermöglichen<br />
� Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)<br />
10.1 Berechnungsschema zur Kalkulation von Einheitspreisen<br />
Nachfolgend wird ein Ablaufschema zur Kalkulation von Einheitspreisen aufgezeigt :<br />
Einzelkosten der Teilleistungen<br />
+ Gemeinkosten der Baustelle<br />
= Herstellungskosten<br />
+ Allgemeine Geschäftskosten<br />
= Selbstkosten des Unternehmens<br />
+ Wagnis + Gewinn<br />
= Netto – Angebotssumme<br />
+ Umsatzsteuer<br />
= Brutto - Angebotssumme<br />
Seite 45<br />
1. Schritt<br />
2. Schritt<br />
3. Schritt<br />
4. Schritt
Beispiel 1 :<br />
Kalkulieren Sie den Brutto - Einheitspreis pro m 3 für die Herstellung von 22 m 3 Streifenfundamente<br />
C20/25 !<br />
Arbeitszeitbedarf 0.75 h/m 3<br />
Mittellohn 35 EUR/h<br />
Baustoffkosten 45 EUR/m 3<br />
Gemeinkosten der Baustelle 35 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten 10 %<br />
Wagnis und Gewinn 3.5 %<br />
Kalkulation Einheitspreis<br />
Lohnkosten 0.75 h / m 3 * 35 EUR / h 26,25 EUR / m 3<br />
Baustoffkosten 45,00 EUR / m 3<br />
Einzelkosten der Teilleistung 71,25 EUR / m 3<br />
Gemeinkosten der Baustelle 35 % 24,94 EUR / m 3<br />
Herstellungskosten 96,19 EUR / m 3<br />
Allgemeine Geschäftskosten 10 % 9,62 EUR / m 3<br />
Selbstkosten des Unternehmers 105,81 EUR / m 3<br />
Wagnis und Gewinn 3.5 % 3,70 EUR / m 3<br />
Netto – Angebotssumme 133.85 109,51 EUR / m 3<br />
Mehrwertsteuer 19 % 20,81 EUR / m 3<br />
Brutto – Angebotssumme 130,32 EUR / m 3<br />
Brutto-Gesamtkosten 22 m 3 * 130,32 EUR / m 3 2867,04 EUR / m 3<br />
Seite 46
Beispiel 2 :<br />
Kalkulieren Sie den Einheitspreis pro m 3 für den Bodenaushub einer Baugrube !<br />
Geräteleistung 25 m 3 /h<br />
Mittellohn 35 EUR/h<br />
Betriebskosten 120 EUR/h<br />
Gemeinkosten der Baustelle 18 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten 15 %<br />
Wagnis und Gewinn 4.5 %<br />
Kalkulation<br />
Lohnkosten<br />
Betriebskostenkosten<br />
35EUR<br />
/ h<br />
1,40 EUR / m 3<br />
25m<br />
/ h<br />
3<br />
120EUR / h<br />
4,80 EUR / m 3<br />
25m<br />
/ h<br />
3<br />
Einzelkosten der Teilleistung 6.20 EUR / m 3<br />
Gemeinkosten der Baustelle 18 % 1,12 EUR / m 3<br />
Herstellungskosten 7,32 EUR / m 3<br />
Allgemeine Geschäftskosten 15 % 1,10 EUR / m 3<br />
Selbstkosten des Unternehmers 8,42 EUR / m 3<br />
Wagnis und Gewinn 4.5 % 0,38 EUR / m 3<br />
Netto – Angebotssumme 8,80 EUR / m 3<br />
Mehrwertsteuer 19 % 1,67 EUR / m 3<br />
Brutto – Angebotssumme 10,47 EUR / m 3<br />
Aufgabe 1 :<br />
Gegeben : Geräteleistung : 25 m 3 /h<br />
Mittellohn : 35 EUR/h<br />
Betriebskosten : 120 EUR/h<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 25 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 10 %<br />
Wagnis und Gewinn : 4.5 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für den Bodenaushub einer<br />
Baugrube !<br />
Seite 47
Aufgabe 2 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf : 0,9 h / m 2<br />
Mittellohn : 38 EUR/h<br />
Leihgebühr Schalung : 28 EUR/m 2<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 8 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 15 %<br />
Wagnis und Gewinn : 3,0 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 für das Einschalen einer<br />
Stahlbetonwand aus C25/30 !<br />
Aufgabe 3 :<br />
Gegeben : Mittellohn : 36,50 EUR/h<br />
Leihgebühr Schalung : 85 EUR / m 3<br />
Betonkosten : 210 EUR / m 3<br />
Arbeitszeitbedarf Einschalen : 0,8 h / m 3<br />
Arbeitszeitbedarf Betonieren : 1,2 h / m 3<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 28 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 12 %<br />
Wagnis und Gewinn : 4.0 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für die Herstellung von 26,50<br />
m 3 Streifenfundamente !<br />
Aufgabe 4 :<br />
Gegeben : Mittellohn : 36,50 EUR/h<br />
Leihgebühr Gerüst : 35 EUR / m 2<br />
Steinkosten 3DF : 420 EUR / 1000 Stk.<br />
Mörtelkosten : 12 EUR / 100 Liter<br />
Arbeitszeitbedarf : 0,3 h / m 2<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 15 %<br />
Wagnis und Gewinn : 5.0 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 für die Herstellung von 260<br />
m 2 17,5er Mauerwerk aus Poroton !<br />
Aufgabe 5 :<br />
Gegeben : Mittellohn : 37,50 EUR/h<br />
Leihgebühr Steinsäge : 22,50 EUR / m 3<br />
Steinkosten 4DF : 560 EUR / 1000 Stk.<br />
Mörtelkosten : 11 EUR / 100 Liter<br />
Arbeitszeitbedarf : 3,4 h / m 3<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 15 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 16 %<br />
Wagnis und Gewinn : 5.0 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für die Herstellung von 68,4<br />
m 3 24er Mauerwerk aus Kalksandsteinen !<br />
Seite 48
Aufgabe 6 :<br />
Gegeben : Mittellohn : 35,00 EUR/h<br />
Leihgebühr Gerüst : 112,00 EUR / m 3<br />
Leihgebühr Steinsäge : 78,50 EUR / m 3<br />
Steinkosten 12DF : 585 EUR / 1000 Stk.<br />
Mörtelkosten : 17 EUR / 100 Liter<br />
Arbeitszeitbedarf : 0,9 h / m 3<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 15 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 16 %<br />
Wagnis und Gewinn : 5.0 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für die Herstellung von 412<br />
m 3 24er Mauerwerk aus Kalksandsteinen !<br />
Aufgabe 7 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,8 h / m 3<br />
Arbeitszeitbedarf Einschalen : 0,1 h / m 2<br />
Mittellohn : 38,00 EUR/h<br />
Beton C20/25 F3 : 104 Euro/m 3<br />
Leihgebühr Schalung : 85 EUR / m 2<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 25 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 26 %<br />
Wagnis und Gewinn : 3,0 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung einer Stahlbetondeckenplatte<br />
aus C20/25 mithilfe einer Betonpumpe !<br />
Aufgabe 8 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,75 h / m 3<br />
Arbeitszeitbedarf Einschalen : 0,15 h / m 2<br />
Mittellohn : 38,00 EUR/h<br />
Leihgebühr Schalung : 120 Euro / m 2<br />
Beton C20/25 F3 : 98 Euro/m 3<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 8 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 10 %<br />
Wagnis und Gewinn : 3,6 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung von 25 Stb.-<br />
Stützen a / b / h = 40 / 40 / 350 (cm) !<br />
Seite 49
Aufgabe 9 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,6 h / m 3<br />
Mittellohn : 32,50 EUR/h<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 8 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 10 %<br />
Wagnis und Gewinn : 3,6 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für das Ausschachten eines 23 m<br />
langen seitlich abgeböschten Rohrgraben der Bodenklasse 4. Die Breite der<br />
Grabensohle beträgt 0,60 m, Die Grabenhöhe beträgt 1,20 m.<br />
Aufgabe 10 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,3 h / m 3<br />
Mittellohn : 32,50 EUR/h<br />
Gerätekosten Hydraulikbagger : 52,00 EUR/h<br />
Geräteleistung : 20 m 3 / h<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 22 %<br />
Wagnis und Gewinn : 3,6 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für das Ausschachten eines 26,5 km<br />
langen seitlich abgeböschten Rohrgraben der Bodenklasse 3. Die Breite der<br />
Grabensohle beträgt 1,80 m, Die Grabenhöhe beträgt 2,60 m.<br />
Aufgabe 11 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,15 h / m 3<br />
Mittellohn : 32,50 EUR/h<br />
Gerätekosten Löffelbagger : 41,50 EUR/h<br />
Geräteleistung : 28 m 3 / h<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 14 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 5 %<br />
Wagnis und Gewinn : 4,8 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 3 für das Ausschachten eines<br />
25,5 km langen seitlich abgeböschten Rohrgraben der Bodenklasse 3. Die<br />
Breite der Grabensohle beträgt 1,60 m, Die Grabenhöhe beträgt 1,20 m.<br />
Aufgabe 12 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Rohrverlegung : 0,45 h / m<br />
Mittellohn : 39,00 EUR/h<br />
Materialkosten Kunststoffrohre : 8,60 EUR/m<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 12 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 16 %<br />
Wagnis und Gewinn : 6,0 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m für das Verlegen einer 5,2 km<br />
langen Rohrleitung DN 150 aus Kunststoff zur Entwässerung des<br />
Oberflächenwassers in einem Baugebiet !<br />
Seite 50
Aufgabe 13 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Rohrverlegung : 0,80 h / m<br />
Mittellohn : 36,50 EUR/h<br />
Materialkosten Betonrohre : 45,60 EUR/m<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 11 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 15 %<br />
Wagnis und Gewinn : 5,5 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m und den Brutto-Gesamtpreis<br />
für das Verlegen einer 5,2 km langen Rohrleitung DN 300 aus Beton zur<br />
Entwässerung des Schmutzwassers in einem Baugebiet !<br />
Aufgabe 14 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Rohrverlegung : 1,2 h / m<br />
Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,35 h / m 3<br />
Mittellohn : 32,80 EUR/h<br />
Materialkosten Betonrohre : 47,80 EUR/m<br />
Gerätekosten Hydraulikbagger : 58,20 EUR/h<br />
Geräteleistung : 23 m 3 / h<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 6 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 9 %<br />
Wagnis und Gewinn : 2,5 %<br />
Bodenklasse : 3<br />
Rohrgrabenlänge : 6,8 km<br />
Seitenwände Rohrgraben : abgeböscht gemäß Bodenklasse<br />
Breite Rohrgraben : 1,20 m<br />
Höhe Rohrgraben : 2,10 m<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung einer<br />
Schmutzwasserleitung in einem allgemeinen Wohngebiet !<br />
Aufgabe 15 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Verbau : 0,8 h / m 2<br />
Arbeitszeitbedarf Ausschachten : 0,35 h / m 3<br />
Mittellohn : 36,40 EUR/h<br />
Materialkosten Spundwände : 56,40 EUR/m 2<br />
Gerätekosten Rammgerät : 110,00 EUR/h<br />
Gerätekosten Hydraulikbagger : 58,20 EUR/h<br />
Geräteleistung Rammgerät : 8 m 2 / h<br />
Geräteleistung Hydraulikbagger : 32 m 3 / h<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 12 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 16 %<br />
Wagnis und Gewinn : 3,4 %<br />
Seite 51
Bodenklasse : 4<br />
Baugrubenumfang : 220 m<br />
Fläche der Baugrubensohle : 3025 m 2<br />
Seitlicher Verbau : Spundwände<br />
Höhe Baugrube : 4,50 m<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung einer Baugrube in<br />
einem Kerngebiet !<br />
Aufgabe 16 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Verblendung : 2,60 h / m 2<br />
Mittellohn : 29,50 EUR/h<br />
Steinkosten KS - NF : 325 EUR / 1000 Stk.<br />
Mörtelkosten MG IIa (M5) : 256 EUR / 1000 Liter<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 6 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 12 %<br />
Wagnis und Gewinn : 2,5 %<br />
Giebelfassade :<br />
Fassadenlänge : 12,99 m<br />
Traufhöhe : 3,75 m<br />
Firsthöhe : 9,20 m<br />
Dachform : symmetrisches Satteldach<br />
Giebelfenster DG : 2 * 1,38 5 m * 1,26<br />
Giebeltüren EG : 2 * 1,38 5 m * 2,13 5 m<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 und den Brutto-Gesamtpreis<br />
für das Verblenden einer Giebelfassade eines Einfamilienwohnhauses aus NF-<br />
Steinen !<br />
Aufgabe 17 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf : 1,05 h / m 2<br />
Mittellohn : 32,60 EUR/h<br />
Steinkosten KS – 3DF : 412 EUR / 1000 Stk.<br />
Mörtelkosten MG IIa (M5) : 262 EUR / 1000 Liter<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 12 %<br />
Wagnis und Gewinn : 3,5 %<br />
Giebelfassade :<br />
Grundriss : 4,51 m * 8,99<br />
Wandhöhe : 2,50 m<br />
Einfahrt : 2,51 m * 2,38 5 m<br />
Fenster : 2 * 1,26 m * 1,26 m<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 und den Brutto-Gesamtpreis<br />
für die Herstellung der 17,5er Außenwände einer Garage !<br />
Seite 52
Aufgabe 18 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Verblendung : 2,45 h / m 2<br />
Mittellohn : 29,50 EUR/h<br />
Steinkosten KMz - NF : 325 EUR / 1000 Stk.<br />
Mörtelkosten MG IIa (M5) : 266 EUR / 1000 Liter<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 14 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 6 %<br />
Wagnis und Gewinn : 3,5 %<br />
Giebelfassade :<br />
Fassadenlänge : 12,99 m<br />
Traufhöhe : 3,75 m<br />
Firsthöhe : 9,20 m<br />
Dachform : symmetrisches Satteldach<br />
Giebelfenster : 2,<strong>01</strong> m * 1,76<br />
Giebeltüren : 2,<strong>01</strong> m * 2,13 5 m<br />
Dachneigung αLinks<br />
: 45°<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Einheitspreis pro m 2 und den Brutto-Gesamtpreis<br />
für das Verblenden einer Giebelfassade eines Mehrfamilienwohnhauses in<br />
einem allgemeinen Baugebiet !<br />
Seite 53
Aufgabe 19 :<br />
Gegeben : Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,80 h / m 3<br />
Arbeitszeitbedarf Bewehren : 35 h / 1000 kg<br />
Arbeitszeitbedarf Einschalen : 0,85 h / m 2<br />
Mittellohn : 38,15 EUR/h<br />
Leihgebühr Schalung : 115 Euro / m 2<br />
Beton C20/25 F3 : 108 Euro/m 3<br />
Betonstahl BSt 500 S/M (A) : 12 kg/m 2<br />
Materialkosten BSt 500 S/M (A) : 8,60 EUR / m 2<br />
Gemeinkosten der Baustelle : 12 %<br />
Allgemeine Geschäftskosten : 11 %<br />
Wagnis und Gewinn : 3,5 %<br />
Gesucht : Kalkulieren Sie den Brutto-Gesamtpreis für die Herstellung einer Stb.-<br />
Geschossdeckenplatte inklusive Garage (h = 18 cm) in einem Einfamilienwohnhaus<br />
!<br />
Seite 54
Aufgabe 20 :<br />
Planen und kalkulieren Sie die Brutto-Gesamtkosten für 16 Reihengaragen in einem allgemeinen<br />
Wohngebiet. Die Außen- als auch die Innenwände sollen aus Sichtmauerwerk hergestellt werden. Die<br />
Gründung der Reihengaragen erfolgt auf unbewehrten Streifenfundamenten gemäß Statik. Die<br />
konstruktive Bodenplatte als auch das Flachdach wird in Stahlbeton ausgeführt. Bis auf das Garagentor<br />
sollen keine weiteren Öffnungen geplant werden. Nachfolgend werden die benötigten Baustoffe und<br />
die kalkulierten Arbeitszeitrichtwerte aufgezeigt :<br />
Streifenfundamente C25/30 :<br />
Abmessungen (Außen) bis OK Bodenplatte : b / h = 40 / 80 cm<br />
Abmessungen (Innen) bis OK Bodenplatte : b / h = 50 / 40 cm<br />
Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,80 h / m 3<br />
Beton C25/30, F3 : 136 EUR/m 3<br />
Stb.-Flachdach (WU-Beton) C25/30 :<br />
Plattenhöhe : h = 18 cm<br />
Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,80 h / m 3<br />
Arbeitszeitbedarf Bewehren : 31 h / 1000 kg<br />
Arbeitszeitbedarf Seitenschalung : 0,20 h / m<br />
Leihgebühr Seitenschalung : 7,50 EUR / m<br />
WU - Beton C25/30, F3 : 230 EUR/m 3<br />
Betonstahl BSt 500 S/M (A) : 6 kg/m 2<br />
Materialkosten BSt 500 S/M (A) : 9,20 EUR / m 2<br />
Halbfertigteil-Decke (Filigran) : 18,60 EUR / m 2<br />
Seitenschalung<br />
Stb.-Bodenplatte (WU-Beton) C25/30 :<br />
Plattenhöhe : h = 15 cm<br />
Arbeitszeitbedarf Betonieren : 0,80 h / m 3<br />
Arbeitszeitbedarf Bewehren : 26 h / 1000 kg<br />
Arbeitszeitbedarf Seitenschalung : 0,20 h / m<br />
WU - Beton C25/30, F3 : 230 EUR/m 3<br />
Betonstahl BSt 500 S/M (A) : 10 kg/m 2<br />
Materialkosten BSt 500 S/M (A) : 9,20 EUR / m 2<br />
Mauwerk KSL – 12 – 1,2 –M5 (MG IIa) – 3DF:<br />
Wanddicke : d = 17,5 cm<br />
Wandhöhe : h = 2,50 m<br />
Arbeitszeitbedarf : 1,10 h / m 2<br />
Steinkosten : 412 EUR / 1000 Stk.<br />
Mörtelkosten : 274 EUR / 1000 Liter<br />
Sonstige Angaben :<br />
Gemeinkosten der Baustelle 28 %, Allgemeine Geschäftskosten 17 %, Wagnis und Gewinn 4,0 %,<br />
Mittellohn 32,65 EUR / h<br />
Seite 55
11. Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen<br />
Bei Ausführung eines Bauobjektes werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Bauverträge<br />
abgeschlossen. Die Ausgestaltung solcher Verträge unterliegt in der Regel der VOB.<br />
VOB ���� Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleitungen<br />
Die VOB gliedert sich in drei Teile :<br />
VOB / Teil A : � Allgemeine Bestimmung für die Vergabe von Bauleistungen<br />
VOB / Teil B : � Allgemeine Vertragsbedingung für die Ausführung von Bauleistungen<br />
VOB / Teil C : � Allgemeine technische Vertragsbedingungen ATV<br />
11.1 Ausschreibung und Vergabe<br />
Grundlage einer Kalkulation für Bauleistungen ist entweder eine Leistungsbeschreibung oder ein<br />
Leistungsverzeichnis. Wie schon beschrieben, wird in einem Leistungsverzeichnis detailliert jede Art<br />
von Bauleistung unter Angabe einer entsprechenden Mengeneinheit aufgelistet. Ausführende<br />
Unternehmen kalkulieren unter Berücksichtigung aller anfallenden Kosten sogenannte Einheitspreise<br />
pro Mengeneinheit. Einheitspreise dienen zu einem optimalen Vergleich von Angeboten. Im Teil A<br />
der VOB werden drei Arten von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren unterschieden :<br />
Öffentliche Ausschreibung :<br />
� Die geplante Baumaßnahme wird öffentlich (Zeitungen, Amtsblätter etc.) ausgeschrieben.<br />
� Unbeschränkte Anzahl von Unternehmer können die Ausschreibungsunterlagen anfordern<br />
und ein Angebot zu einem festen Termin abgeben.<br />
Beschränkte Ausschreibung :<br />
� Die Ausschreibungsunterlagen werden an eine beschränkte Anzahl von Unternehmen<br />
übersendet.<br />
� Abgabe des Angebotes seitens des Unternehmers.<br />
Freihändige Vergabe :<br />
� Aufforderung eines Unternehmers zur Abgabe eines Angebotes<br />
� Abgabe des Angebotes seitens des Unternehmers.<br />
Bei der Planung von kleineren Baumaßnahmen kommt häufig die beschränkte Ausschreibung zur<br />
Anwendung !<br />
Seite 56
11.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen (ATV)<br />
Im Teil C der VOB wurden für jedes Gewerk allgemeine technische Vertragsbedingungen definiert.<br />
Diese gewährleisten dem Bauherrn oder der Bauherrin eine einwandfreie Ausführung nach dem<br />
neusten Stand der Technik. Die Gliederung der ATV ist für jedes Gewerk annähernd gleich :<br />
0. Hinweise für die Leistungsbeschreibung<br />
1. Geltungsbereich<br />
2. Stoffe und Bauteile<br />
3. Ausführung<br />
4. Nebenleistungen, besondere Leistungen<br />
5. Abrechnung von Bauleistungen<br />
11.3 Aufmaß und Abrechnung nach VOB<br />
Die Regeln für das Aufmessen und Abrechnen von Bauleistungen sind im Teil C der VOB in den<br />
jeweiligen ATV´s festgeschrieben. Unter einem Aufmaß versteht man die Berechnung einer<br />
tatsächlichen Mengeneinheit. Dabei muss die Mengeneinheit mit der Mengeneinheit im<br />
Leistungsverzeichnis übereinstimmen, um eine Kontrolle bezüglich des Einheitspreises zu<br />
gewährleisten. Das Aufmaß erfolgt entweder mit den Maßen in der Zeichnung oder direkt mit den<br />
Maßen am Bau. Die Zusammenstellung aller Aufmaße muss strukturiert und eindeutig nachvollziehbar<br />
sein. Die Kontrolle der Aufmaße übernimmt die zuständige Bauleitung. Die Regeln für das Aufmessen<br />
und Abrechnen von Maurerarbeiten bzw. Beton- u. Stahlbetonarbeiten können dem Tabellenbuch<br />
Seite 384 und 385 entnommen werden.<br />
Beispiel : Aufmaß und Abrechnung bei Mauerarbeiten<br />
Gegeben : Mauerwerkswand : d = 17,5 cm<br />
Abmessung : 6,<strong>01</strong> m * 2,75 m<br />
Abmessung Tür : 0,88 5 m * 2,13 5 m<br />
Abmessung Fenster : 1,26 m * 1,26 m<br />
Türsturz : h / L = 11,5 cm / 113 cm<br />
Fenstersturz : h / L = 11,5 cm / 138,5 cm<br />
Wandfläche m 2 16,53<br />
Tür m 2 kein Abzug 1,78 < 2,5<br />
Fenster m 2 kein Abzug 1,59 < 2,5<br />
Türsturz m 2 kein Abzug 0,13 < 0,5<br />
Fenstersturz m 2 keinAbzug 0,16 < 0,5<br />
Abzurechnende Fläche m 2 16,53<br />
Seite 57
Aufgabe 1:<br />
Gegeben : Mauerwerkswand : d = 17,5 cm<br />
Abmessung Wand : 12,99 m * 3,00 m<br />
Abmessung Tür : 3 * 1,<strong>01</strong> m * 2,13 5 m<br />
Abmessung Fenster : 4 * 1,38 5 m * 1,26 m<br />
Türsturz : h / L = 11,5 cm / 126 cm<br />
Fenstersturz : h / L = 11,5 cm / 151 cm<br />
Gesucht : Abzurechnende Wandfläche pro m 2 nach VOB Teil C !<br />
Aufgabe 2:<br />
Gegeben : Mauerwerkswand : d = 36,5 cm<br />
Abmessung Wand : 10,99 m * 3,25 m<br />
Abmessung Tür : 4 * 1,51 m * 2,13 5 m<br />
Abmessung Fenster : 6 * 1,63 5 m * 1,75 m<br />
Türsturz : h / L = 11,5 cm / 163 cm<br />
Gesucht : Abzurechnendes Wandvolumen pro m 3 nach VOB Teil C !<br />
Aufgabe 3:<br />
Gegeben : Mauerwerkswand : d = 24 cm<br />
Abmessung Wand : 12,99 m * 2,62 5 m<br />
Abmessung Tür : 2,51 m * 2,13 5 m<br />
Abmessung Fenster : 2 * 1,<strong>01</strong> m * 1,<strong>01</strong> m<br />
Stb.-Unterzug über der Tür : b / h = 24 / 49 cm, L = 3,<strong>01</strong> m<br />
Fenstersturz : h / L = 11 5 cm / 163 cm<br />
Gesucht : Abzurechnende Wandfläche pro m 2 nach VOB Teil C !<br />
Aufgabe 4:<br />
Gegeben : Mauerwerkswand : d = 17,5 cm<br />
Abmessung Wand : 4,<strong>01</strong> m * 2,75 m<br />
Abmessung Tür : 1,38 5 m * 2,26 m<br />
Stb.-Unterzug über der Tür : b / h = 17 5 / 49 cm, L = 1,88 5 m<br />
Gesucht : Abzurechnende Wandfläche pro m 2 nach VOB Teil C !<br />
Seite 58
Aufgabe 5:<br />
Gegeben : Grundriss : Garage in Massivbauweise<br />
Lichte Rohbauhöhe : 2,50 m<br />
Fensterstürze : h / L = 11,5 cm / 138 5 cm<br />
Türstürze : h / L = 11,5 cm / 126 cm<br />
Stb.-Flachdach C20/25 : h = 20 cm<br />
Stb.-Bodenplatte C20/25 : h = 15 cm<br />
Bewehrung : 10 kg /m 2 (Flachdach + Bodenplatte)<br />
Streifenfundamente C25/30<br />
Unter 17,5er Außenwände : b / h = 40 / 80 cm (bis UK Bodenplatte)<br />
Unter 11,5er Innenwände : b / h = 40 / 40 cm (bis OK Bodenplatte)<br />
Gesucht : 5.1 Abrechnung der Mauerarbeiten nach VOB Teil C !<br />
5.2 Abrechnung der Beton- Stahlbetonarbeiten nach VOB Teil C<br />
getrennt nach Bauteilen !<br />
Seite 59
Aufgabe 6:<br />
Gegeben : Grundriss : Erdgeschoss Einfamilienwohnhaus<br />
Lichte Rohbauhöhe : 2,75 m<br />
Innentüren : 88 5 cm / 2,13 5 m<br />
Türstürze : h / L = 11,5 cm / 1<strong>01</strong> cm<br />
Stb.-Erdgeschossdecke : C20/25, h = 18 cm<br />
Stb.-Bodenplatte : C20/25, h = 16 cm<br />
Bewehrung : 12 kg /m 2 (EG-Decke + Bodenplatte)<br />
Streifenfundamente C25/30<br />
Unter 17,5er Außenwände : b / h = 40 / 80 cm (bis UK Bodenplatte)<br />
Unter 17,5er Innenwände : b / h = 60 / 40 cm (bis OK Bodenplatte)<br />
Gesucht : 6.1 Abrechnung der Mauerarbeiten nach VOB Teil C !<br />
6.2 Abrechnung der Beton- Stahlbetonarbeiten nach VOB Teil C<br />
getrennt nach Bauteilen !<br />
Seite 60
12. Zusammenfassung<br />
Die Planung eines Objektes ist ein sehr komplexes <strong>Thema</strong> geworden. An einem Objekt spielen viele<br />
Hände Klavier. Umso wichtiger ist es, vor Beginn der Ausführung alle Parteien an einem Tisch zu<br />
bekommen, um gemeinsam die Vorgehensweise festzulegen. Das Problem heutzutage besteht darin,<br />
dass keiner mehr Zeit hat. Objekte, an denen wenig Geld verdient werden kann, laufen bei den<br />
Unternehmen nur nebenher. Leidtragende sind dabei immer die Eigentümer. Besonders wenn an<br />
wesentlichen Details nur halbherzig gearbeitet wird, ist in der Regel der Schimmel vorprogrammiert.<br />
Nachhaltig auftretende Mängel müssen gemäß VOB mindestens zwei Jahre nach Fertigstellung seitens<br />
der Unternehmer behoben werden, gesetzt dem Fall, man kann Ihm eindeutig die Schuld nachweisen.<br />
Häufig tretenden Mängel erst nach Ablauf der Verjährungsfrist auf. In dem Fall, muss der Eigentümer<br />
selber in die Tasche greifen. Sauber strukturierte und fehlerlose Baupläne vermindern das Risiko von<br />
Bauschäden während und nach der Bauausführung. Ich wünsche Ihnen während der Ausbildung eine<br />
sehr hohe Motivation und eine Wissbegier, die dem Stuhr Angst macht. Gruß Stuhr<br />
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