02.03.2013 Aufrufe

Gemeindeblatt - Dornbirn Online

Gemeindeblatt - Dornbirn Online

Gemeindeblatt - Dornbirn Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AMTLICH<br />

<strong>Dornbirn</strong>er <strong>Gemeindeblatt</strong><br />

12. Oktober 2007 – Seite 22<br />

FEUERWEHR<br />

TERMINE bis 19. OKTOBER 2007<br />

STADT DORNBIRN<br />

Dienstag, 16. Oktober 2007<br />

Sonderausbildung Technik<br />

Beginn: 20.00 Uhr<br />

NOTRUF 122 Besuchen Sie unsere Homepage: http://feuerwehr.dornbirn.at<br />

SOZIALES<br />

STADT DORNBIRN<br />

Hilfe zum Aufwand für Beheizung<br />

Heizkostenzuschuss 2007/2008<br />

Anträge können ab sofort im Zimmer E 05 Rathaus-Erdgeschoss gestellt werden.<br />

Voraussetzung:<br />

Der Zuschuss wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:<br />

Bei Alleinstehenden g 690,06 (netto)<br />

Bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften g 1.037,13 (netto)<br />

und zusätzlich je Kind g 72,32 (netto)<br />

Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit.<br />

Dazu zählen insbesondere Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung,<br />

der Krankenversicherung oder der Sozialhilfe, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen<br />

jeglicher Art, Lehrlingsentschädigungen und das Kinderbetreuungsgeld.<br />

Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen<br />

und Pflegegelder. Innerhalb eines Haushaltes sind alle Einkünfte zusammen zu<br />

rechnen. Personen, die in einem dauernden Sozialhilfebezug stehen haben keinen Anspruch.<br />

Keinen Anspruch haben Personen, die über Sparguthaben von mehr als n 4.000,– verfügen<br />

oder wenn unterhaltspflichtige Angehörige (Eltern, Kinder) in der Lage sind einen entsprechenden<br />

Beitrag zum Heizaufwand zu leisten.<br />

Der Wohnungsaufwand wird in der tatsächlichen Höhe, aber maximal bis g 200,– bei einer<br />

Person und für jede weitere Person zusätzlich g 40,– berücksichtigt.<br />

Die Höhe des Zuschusses pro Haushalt beträgt einmalig o 208,–. Der Zuschuss wird unabhängig<br />

davon gewährt, welches Heizmittel (z.B.: Öl, Gas, Strom, Holz, Kohle) verwendet wird.<br />

Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen (Gehalt, Pension, Arbeitslosenbestätigung<br />

etc.) sowie der Wohnungsaufwand (Miete, Rückzahlungen für Wohnraumschaffung)<br />

vorzulegen.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Soziales und Senioren, Telefon 306-3301.<br />

Bürgermeister DI Wolfgang Rümmele

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!