Gemeindeblatt - Dornbirn Online
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AMTLICH<br />
<strong>Dornbirn</strong>er <strong>Gemeindeblatt</strong><br />
12. Oktober 2007 – Seite 22<br />
FEUERWEHR<br />
TERMINE bis 19. OKTOBER 2007<br />
STADT DORNBIRN<br />
Dienstag, 16. Oktober 2007<br />
Sonderausbildung Technik<br />
Beginn: 20.00 Uhr<br />
NOTRUF 122 Besuchen Sie unsere Homepage: http://feuerwehr.dornbirn.at<br />
SOZIALES<br />
STADT DORNBIRN<br />
Hilfe zum Aufwand für Beheizung<br />
Heizkostenzuschuss 2007/2008<br />
Anträge können ab sofort im Zimmer E 05 Rathaus-Erdgeschoss gestellt werden.<br />
Voraussetzung:<br />
Der Zuschuss wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:<br />
Bei Alleinstehenden g 690,06 (netto)<br />
Bei Ehepaaren/Lebensgemeinschaften g 1.037,13 (netto)<br />
und zusätzlich je Kind g 72,32 (netto)<br />
Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit.<br />
Dazu zählen insbesondere Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung,<br />
der Krankenversicherung oder der Sozialhilfe, weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen<br />
jeglicher Art, Lehrlingsentschädigungen und das Kinderbetreuungsgeld.<br />
Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Kinderabsetzbeträge, Studienbeihilfen<br />
und Pflegegelder. Innerhalb eines Haushaltes sind alle Einkünfte zusammen zu<br />
rechnen. Personen, die in einem dauernden Sozialhilfebezug stehen haben keinen Anspruch.<br />
Keinen Anspruch haben Personen, die über Sparguthaben von mehr als n 4.000,– verfügen<br />
oder wenn unterhaltspflichtige Angehörige (Eltern, Kinder) in der Lage sind einen entsprechenden<br />
Beitrag zum Heizaufwand zu leisten.<br />
Der Wohnungsaufwand wird in der tatsächlichen Höhe, aber maximal bis g 200,– bei einer<br />
Person und für jede weitere Person zusätzlich g 40,– berücksichtigt.<br />
Die Höhe des Zuschusses pro Haushalt beträgt einmalig o 208,–. Der Zuschuss wird unabhängig<br />
davon gewährt, welches Heizmittel (z.B.: Öl, Gas, Strom, Holz, Kohle) verwendet wird.<br />
Bei der Antragstellung sind sämtliche Einkommensunterlagen (Gehalt, Pension, Arbeitslosenbestätigung<br />
etc.) sowie der Wohnungsaufwand (Miete, Rückzahlungen für Wohnraumschaffung)<br />
vorzulegen.<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Soziales und Senioren, Telefon 306-3301.<br />
Bürgermeister DI Wolfgang Rümmele