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Vortrag von Günter Hachen, Landesjugendamt Rheinland

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LVR – <strong>Landesjugendamt</strong> <strong>Rheinland</strong><br />

JALTA 21.10.2008<br />

Ausbau U3 – Investitionen<br />

Berichterstatter: <strong>Günter</strong> <strong>Hachen</strong>


Welche Anträge sind eingegangen?<br />

• Antragseingänge bis Antragsfrist 29.08.2008<br />

• 2.046 Anträge für 2008 und 2009<br />

da<strong>von</strong>:<br />

455 für Kindertagespflege<br />

1591 für Kindertageseinrichtungen<br />

einschl. 238 Neu- und Erweiterungsbauten<br />

• 14.137 neue U3-Plätze


Stillleben mit Anträgen I


Stillleben mit Anträgen II


Welche Antragsfristen gelten?<br />

• Anträge für die Jahre 2008 und 2009 waren<br />

bis zum 29.08.2008 dem <strong>Landesjugendamt</strong><br />

vorzulegen.<br />

• Für die Folgejahre gilt jeweils der 30.06. des<br />

vorhergehenden Kalenderjahres, also für<br />

2010 bis zum 30.06.2009.


Wie werden verspätet eingegangene<br />

Anträge bewertet?<br />

Das MGFFI hat in der Sitzung des Ständigen<br />

Arbeitskreises darauf hingewiesen, dass die<br />

Vorlagetermine nicht grundsätzlich eine<br />

Ausschlussfrist darstellen.<br />

Bei ausreichenden Mittel können auch nach<br />

diesen Terminen eingehende Anträge in den<br />

jeweiligen Jahren in die Förderung mit<br />

einbezogen werden.


Wie ist die aktuelle Bearbeitungssituation?<br />

• Die Anträge werden zur Zeit geprüft.<br />

• Eine Reihe <strong>von</strong> Anträgen sind noch nicht<br />

abschließend prüfbar, da wesentliche Teile<br />

z.B. baufachliche Prüfungen fehlen.<br />

• Erste Zuwendungsbescheide werden<br />

in Kürze erteilt.<br />

• Die Reihenfolge der Bescheide bestimmt sich<br />

im wesentlichen nach der Verfügbarkeit der<br />

Fördermittel.


Fördermittel<br />

Zuschussbedarf 103.000.000 €<br />

bereitgestellte Mittel<br />

2008 Bund 31.635.000 €<br />

2009/2010 Bund 27.175.000 €<br />

2008 Land 2.500.000 €<br />

Insgesamt verfügbar 61.310.000 €<br />

Landesmittel werden voraussichtlich nicht übertragen.<br />

Am 01.12. nicht bewilligte Bundesmittel werden übertragen.


Wie werden die Mittel in 2008 verteilt?<br />

Keine Mittel zurück ans Land!<br />

Prioritäten: Landesmittel (2,5 Mio. €)<br />

• Kindertagespflege-Plätze<br />

• Kindergartenplätze mit reiner Ausstattungsförderung<br />

• bereits fertig gestellte Maßnahmen


Gibt es einen vorzeitigen Maßnahmebeginn?<br />

Der Finanzminister NRW hat generell dem<br />

vorzeitigen Maßnahmebeginn zugestimmt<br />

d.h. kein Einzelantrag notwendig<br />

Voraussetzung:<br />

• Maßnahmebeginn nach dem 18.10.2007 -<br />

Datum der letzten Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung<br />

Empfehlung:<br />

• OK der Betriebsaufsicht


Ihre Fragen – unsere Antworten<br />

Die neuen Förderrichtlinien werfen<br />

noch zahlreiche Fragen auf, die im<br />

Folgenden aufgegriffen und<br />

beantwortet werden.


Noch Fragen bitte?<br />

10 Fragen<br />

–<br />

10 Antworten


Können Umbaukosten bei Erweiterungen<br />

gefördert werden?<br />

Eine Umbaumaßnahme kann in Verbindung<br />

mit einer Erweiterungmaßnahme gefördert<br />

werden, wenn diese unabweisbar für die<br />

Schaffung der U3-Plätze ist,<br />

z.B. Anbindungskosten.


Neu-/Erweiterungsbau oder Um-/Ausbau?<br />

Entscheidung des MGFFI:<br />

„Machen die Erweiterungsbaukosten<br />

den überwiegenden Teil gegenüber den<br />

Umbaukosten aus, so kann dies ein Kriterium<br />

sein, die Maßnahme als Erweiterung zu<br />

fördern.“


Ist eine Neu-/Erweiterungsbauförderung- und<br />

gleichzeitig eine Um-/Ausbauförderung möglich?<br />

• Eine parallele Gewährung <strong>von</strong> Fördersätzen<br />

für den gleichen neuen U3-Platz ist nicht<br />

möglich,<br />

d.h. entweder Aus-/Umbaumaßnahme<br />

(Höchstbetrag der Aufwendungen 8.500 € pro<br />

Platz) oder:<br />

Neu-/Erweiterung (Höchstbetrag der<br />

Aufwendungen 20.000 € pro Platz)


Wie wird die Erstausstattung zu einer<br />

Umbaumaßnahme gefördert?<br />

• Wenn eine Ausbau-/Umbaumaßnahme<br />

gefördert wird, wird die dazugehörige<br />

Ersteinrichtung zusätzlich gefördert.<br />

Aber:<br />

• Bei einem Neubau bzw. einem Erweiterungsbau<br />

sind die Kosten für die<br />

Erstausstattung in den Höchstbeträgen pro<br />

Platz enthalten.


Welche neuen Plätze können gefördert werden?<br />

• Gegenstand der Förderung ist die Schaffung<br />

neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei<br />

Jahren. Eine erneute Förderung <strong>von</strong><br />

vorhandenen U 3 - Plätzen scheidet aus.<br />

Ausnahme:<br />

• Sog. „Budgetplätze“ nach §9 Abs. 4 GTK sind<br />

bislang keine Plätze für Kinder unter drei<br />

Jahren, so dass hier eine Förderung<br />

möglich ist.


Können neue Plätze auch sukzessive<br />

gefördert werden?<br />

Da das Ausbauprogramm auf fünf Jahre aus-<br />

gerichtet ist, reicht es aus, wenn die Plätze im<br />

Zeitraum 18.10.2007 bis Ende 2013 ge-<br />

schaffen werden.<br />

Sie können also Maßnahmen beantragen, mit<br />

denen 20 Plätze geschaffen werden, <strong>von</strong><br />

denen sukzessive jährlich 5 Plätze mehr belegt<br />

werden.


Was ist, wenn Tagespflegepersonen noch<br />

nicht bekannt sind?<br />

Wenn eine oder mehrere Tagespflegeper-<br />

son(en) noch nicht feststehen, kann das<br />

Jugendamt in einem solchen Fall ersatzweise,<br />

aber nur vorläufig als Antragsteller auftreten.


Muss ich eine Zuwendung dinglich sichern?<br />

Grundsatz:<br />

Von einer dinglichen Sicherung ist abzusehen,<br />

wenn die Zuwendung 500 TEUR<br />

nicht übersteigt.<br />

Ausnahme:<br />

Es liegt aber in Ihrem Ermessen, ob Sie in<br />

begründeten Einzelfällen auch unter<br />

500 TEUR Fördersumme eine dingliche<br />

Sicherung in den Bewilligungsbescheid<br />

aufnehmen.


Muss das Jugendamt den Eigenanteil leisten?<br />

Im Verhältnis zum <strong>Landesjugendamt</strong> muss der<br />

Eigenanteil vom Jugendamt als Antragsteller<br />

nachgewiesen werden.<br />

Da<strong>von</strong> unabhängig ist, wer den Eigen-<br />

anteil wirtschaftlich leistet.


Wie wird der Eigenanteil auch finanziert?<br />

• Zum Eigenanteil <strong>von</strong> 10% regeln die Richtlinien,<br />

dass „Elternbeiträge als Ersatz des<br />

Eigenanteils des Zuwendungsempfängers<br />

nicht zulässig sind.<br />

• Nach einer Entscheidung des MGFFI ist es<br />

den Trägern durchaus möglich, evtl. vorhandene<br />

Rücklagen aus der GTK-Finanzierung<br />

hierfür einzusetzen.<br />

(Näheres siehe Rundschreiben Nr. 42/591/2008 v. 02.09.2008)


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