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Gewerbegebiert Osterwald - und Entwicklungsgesellschaft ...

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Ansprechpartner:<br />

GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />

Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />

Jens Wolters / Achim Steinkamp<br />

van-Delden-Straße 1 - 7<br />

48529 Nordhorn<br />

Tel. 05921-961295<br />

Fax 05921-961290<br />

e-mail info@ggb-grafschaft.de<br />

Internet www.ggb-grafschaft.de<br />

Stand: 01.04.2012


Gewerbegebiet <strong>Osterwald</strong><br />

In der Gemeinde <strong>Osterwald</strong> vermarktet die GGB die Gr<strong>und</strong>stücke in der Gewerbegebietserweiterung<br />

am „Zwienskamp“. Insgesamt stehen ca. 2 ha verwertbare Gewerbegebietsfläche<br />

zur Verfügung.<br />

Fakten des Gewerbegebietes:<br />

• Gesamtgröße: 20.000 m²<br />

• kleinstmögliche Fläche: 2.500 m²<br />

• größtmögliche Fläche: 7.000 m²<br />

• bauliche Nutzungsmöglichkeit: GEe (eingeschränktes Gewerbegebiet)<br />

• bebaubare Gr<strong>und</strong>stücksfläche: 60 %<br />

• Geschoßflächenzahl: 1,6<br />

• maximale Gebäudehöhe: 10 m, weitere 3 m im Ausnahmefall<br />

• Zahl der Vollgeschosse: 2<br />

• Abstand zu anderen Gebäuden: mindestens 3 m oder Grenzbebauung<br />

• Baugr<strong>und</strong>beschaffenheit: sandig<br />

• Flächenneigung: eben<br />

• Strom, Gas <strong>und</strong> Trinkwasser: vorhanden, Menge nach Bedarf<br />

• Abwasseranschluß: vorhanden<br />

• Telefonanschluß: vorhanden<br />

Der Gr<strong>und</strong>stücksverkaufspreis beträgt 10,- €/m² inklusiver aller Erschließungskosten.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stücke werden von der GGB (Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong> Landkreis<br />

Grafschaft Bentheim mbH), einer Tochtergesellschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim in<br />

Absprache mit der Gemeinde Georgsdorf verkauft. Ansprechpartner bei der GGB sind Herr<br />

Wolters (Tel. 05921-961295) <strong>und</strong> Herr Steinkamp (Tel. 05921-961296).


Gewerbegebiet <strong>Osterwald</strong><br />

Verkaufsbedingungen<br />

1. Der Kaufpreis beträgt 10,- €/m². Mit dem Kaufpreis sind die Abwasser- <strong>und</strong><br />

Erschließungsbeiträge insgesamt abgelöst, d.h. vollständig bezahlt.. Der Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis<br />

ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluß fällig. Alle durch den Gr<strong>und</strong>erwerb<br />

entstehenden Kosten <strong>und</strong> Abgaben, insbesondere die Vertragskosten (Notar <strong>und</strong> Eintragung<br />

im Gr<strong>und</strong>buch ca. 2 % des Kaufpreises), die Vermessungskosten (ca. 1.000,- bis 2.000,- €)<br />

sowie die Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer (4,5 % des Kaufpreises) gehen zu Lasten des Käufers.<br />

2. Die Gr<strong>und</strong>stücke werden lastenfrei <strong>und</strong> ohne Gewähr für die Beschaffenheit in dem Zustand<br />

verkauft, in dem sie sich bei Vertragsabschluß befinden. Maßgeblich für die Größe ist die<br />

katasteramtliche Berechnung.


3. Die Käufer verpflichten sich, den Sitz der Firma, die das Gr<strong>und</strong>stück nutzt, im rechtlichen Sinne<br />

für den Betrieb in <strong>Osterwald</strong> zu begründen <strong>und</strong> beizubehalten. Die Käufer haben zu<br />

gewährleisten, daß etwaige Mieter sowie auch etwaige andere Betreiberfirmen, die das<br />

Gr<strong>und</strong>stück nutzen, ihren Firmensitz im rechtlichen Sinne für den Betrieb in <strong>Osterwald</strong><br />

begründen <strong>und</strong> beibehalten. Käufer der Gr<strong>und</strong>stücke kann auch eine Privatperson oder Firma<br />

sein, die ihren Sitz außerhalb von <strong>Osterwald</strong> hat.<br />

4. Die Käufer verpflichten sich, auf dem Gr<strong>und</strong>stück ein Betriebsgebäude entsprechend den<br />

Vorgaben des Bebauungsplanes <strong>und</strong> den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen mit einer<br />

Größe von mindestens 25 bis 30 % der Gr<strong>und</strong>stücksfläche zu errichten. Die Betriebsgebäude<br />

sind innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluß bezugsfertig herzustellen. Das<br />

Gr<strong>und</strong>stück darf unbebaut nicht weiterveräußert werden.<br />

5. Für die Errichtung einer separaten Betriebswohnung ist die schriftliche Zustimmung der GGB<br />

erforderlich. Sie wird nur erteilt, wenn das Verhältnis Wohnhaus zu Betriebsgebäude sowohl<br />

hinsichtlich der Wohnfläche als auch des umbauten Raumes mindestens 1:3 beträgt. Für die<br />

Betriebsleiterwohnung ist je m² Gr<strong>und</strong>fläche des Wohngebäudes einschließlich der<br />

Nebengebäude für Garage, Fahrräder, ect. eine Zuzahlung von 100,- €/m² zu leisten. Die<br />

Zuzahlung entfällt, wenn die Wohnung oberhalb der gewerblichen Räume errichtet wird <strong>und</strong><br />

damit keine Gr<strong>und</strong>stücksfläche für eine gewerbliche Nutzung verloren geht.<br />

6. Für den Fall der Nichteinhaltung der Bebauungsfristen, der Weiterveräußerung des<br />

unbebauten Gr<strong>und</strong>stücks oder eines Teiles davon, für den Fall, daß das Gr<strong>und</strong>stück kataster-<br />

oder gr<strong>und</strong>buchmäßig geteilt wird sowie für den Fall der nicht zweckentsprechenden Nutzung<br />

(Nr. 3 bis 6 der Bedingungen oder einer sonst mit der GGB schriftlich vereinbarten Nutzung)<br />

behält sich die GGB ein Wiederkaufsrecht am Gr<strong>und</strong>stück zum gezahlten Kaufpreis vor. Diese<br />

Rechte werden durch Eintragung einer entsprechenden Auflassungsvormerkung im Gr<strong>und</strong>buch<br />

gesichert.


Standortprofil der Gemeinde <strong>Osterwald</strong><br />

Einwohner in der Gemeinde <strong>Osterwald</strong>: 1.180<br />

Einwohner in der Samtgemeinde Neuenhaus: 13.695<br />

Bürgermeister: Johann Diekjakobs<br />

Verwaltungssitz: Alte Piccardie 8, 49828 <strong>Osterwald</strong><br />

Wohngr<strong>und</strong>stückspreise, voll erschlossen: 53,20 bis 62,00 €/m²<br />

Durchschnittliche Mietpreise kalt: 3,- bis 5,- €/m²<br />

Gewerbesteuerhebesatz: 330<br />

Verkehrsanbindungen:<br />

• Autobahn: A 31, Abfahrt Geeste (7 km)<br />

A 30, Abfahrt Bad Bentheim (30 km)<br />

• Bahnhof:: Bad Bentheim (Intercity), 30 km<br />

• Stückgutbahnhof: Neuenhaus (8 km)<br />

• Güterverkehrszentrum: Coevorden, NL (20 km)<br />

• Binnenhafen: Lingen (25 km)<br />

• Internationaler Flughafen: Münster-Osnabrück in Greven (80 km)<br />

• Regionalflughafen: Nordhorn-Klausheide (20 km)<br />

„Weiche Standortfaktoren“ des Landkreises Grafschaft Bentheim<br />

Die Grafschaft Bentheim zeichnet sich durch zahlreiche positive Standortfaktoren aus:<br />

1 Millionen Menschen im Umkreis von 40 Kilometern, mehr als 20 Millionen Menschen im Umkreis<br />

von 200 Kilometern um das Mittelzentrum Nordhorn garantieren einen funktionierenden<br />

<strong>und</strong> noch ausbaufähigen regionalen Markt.<br />

Die geographische Lage, in unmittelbarer Nähe zu den niederländischen Nachbarn, rückt das<br />

Gebiet in eine zentrale Lage auf dem europäischen Binnenmarkt <strong>und</strong> bietet günstige Voraussetzungen<br />

für den Zugang zu den europäischen Märkten.<br />

Es bestehen enge Kontakte zu wissenschaftlichen Institutionen an den benachbarten Universitäten<br />

(Osnabrück, Enschede, Münster), zu den Fachhochschulen in Osnabrück <strong>und</strong> Burgsteinfurt,<br />

zum Zentrum für Mikroelektronik in Enschede <strong>und</strong> zu verschiedenen anderen Organisationen.<br />

Ein breit gefächertes Spektrum von Ausbildungsmöglichkeiten im schulischen <strong>und</strong> betrieblichen<br />

Bereich wird nicht nur als Investition in die Zukunft verstanden; es garantiert gleichzeitig<br />

ein qualifiziertes Arbeitnehmerpotential <strong>und</strong> somit eine leistungsfähige Reserve, auf die Gewerbe-<br />

<strong>und</strong> Industriebetriebe bei Neuansiedlungen zurückgreifen können.


Bau <strong>und</strong> Mietkosten für Wohnraum liegen im Vergleich zu anderen Teilen der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

weit unter dem Durchschnitt; das gleiche gilt auch für die Lebenshaltungskosten. Nach einer<br />

Untersuchung des statistischen B<strong>und</strong>esamtes, in der das Preisniveau in 50 deutschen Städte<br />

miteinander verglichen wurde, sind in Nordhorn bezogen auf die westdeutschen B<strong>und</strong>esländer<br />

die Lebenshaltungskosten durchschnittlich am niedrigsten.<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten sind in großer Anzahl vorhanden. In 95 Vereinen sind auf<br />

Kreisebene annähernd 44.000 Mitglieder engagiert.<br />

Theater, Museen <strong>und</strong> kulturelle Initiativen fügen sich zu einem gut gemischten Angebot im kulturellen<br />

Bereich zusammen.<br />

Wirtschaftsstrukturdaten des Landkreises Grafschaft Bentheim<br />

Einwohnerzahlen (Stand 30.06.2011)<br />

Stadt Bad Bentheim 15.558<br />

Samtgemeinde Emlichheim 14.175<br />

Samtgemeinde Neuenhaus 13.695<br />

Stadt Nordhorn 53.043<br />

Samtgemeinde Schüttorf 15.557<br />

Samtgemeinde Uelsen 11.337<br />

Gemeinde Wietmarschen 11.457<br />

Landkreis Grafschaft Bentheim: 134.822<br />

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand 30.06.2009)<br />

• Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft 464 1,1 %<br />

• Produzierendes Gewerbe 15.430 38,1 %<br />

• Handel, Verkehr, Gastgewerbe 9.487 23,4 %<br />

• Dienstleistungen 15.150 37,3 %<br />

Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitte)<br />

2004 8,2 %<br />

2005 9,3 %<br />

2006 8,4 %<br />

2007 6,1 %<br />

2008 4,6 %<br />

2009 5,7 %<br />

2010 5,0 %<br />

2011 4,6 %<br />

02/2012 4,9 %<br />

Fördermöglichkeiten


(Angaben ohne Gewähr; es gelten die Richtlinien des Landkreises Grafschaft Bentheim sowie die<br />

diesen zugr<strong>und</strong>e liegenden gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung)<br />

Der Landkreis Grafschaft Bentheim bewilligt im Rahmen der maßgeblichen Richtlinien ergänzend<br />

zu den bestehenden Zuschuss- <strong>und</strong> Darlehensförderprogrammen Zuschüsse für investive<br />

Maßnahmen von Unternehmen im Kreisgebiet. Gefördert werden kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen<br />

des produzierenden Gewerbes, des verarbeitenden Handwerks, des Handels, der<br />

Logistik (außer Transport <strong>und</strong> Lagergewerbe) <strong>und</strong> aus dem Bereich der sonstigen Dienstleistungen<br />

mit Ausnahme von (unten andrem) Gaststätten, Filialen <strong>und</strong> Unternehmen des Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />

oder artverwandter Branchen, die überwiegend personenbezogene Tätigkeiten<br />

ausüben (z. B. Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker usw.)<br />

Mittlere Unternehmen sind solche, die weniger als 250 Personen beschäftigen, eine Jahresumsatz<br />

von höchstens 50 Mio. EURO oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio.<br />

EURO haben <strong>und</strong> nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen<br />

gemeinsam stehen.<br />

Kleine Unternehmen sind solche, die weniger als 50 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz<br />

von höchstens 10 Mio. EURO oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EU-<br />

RO haben <strong>und</strong> nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen<br />

gemeinsam stehen.<br />

Vorraussetzung für die Förderung ist, dass die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 15 % gegenüber<br />

dem Stand vor Investitionsbeginn erhöht wird. Es muss mindestens 1 Dauerarbeitsplatz<br />

geschaffen werden.<br />

Es können Investitionszuschüsse bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 20 % (kleine Unternehmen)<br />

bzw. 10 % (mittlere Unternehmen) bewilligt werden. Der Höchstbetrag beträgt<br />

60.000 EURO. Investitionszuschüsse kommen nur für den Teil der Investition in Betracht, der<br />

je geschaffenem Dauerarbeitsplatz 75.000 € nicht übersteigt.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft<br />

Bentheim (Tel. 05921/96-2300) <strong>und</strong> im Internet (www.einfach-naeher.de). Dort finden Sie auch<br />

die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung.<br />

Neben der einzelbetrieblichen Förderung des Landkreises Grafschaft Bentheim steht den Unternehmen<br />

die einzelbetriebliche Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />

der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), verwaltet von der Investitions- <strong>und</strong> Förderbank<br />

Niedersachsen – NBank –, zur Verfügung. Für die Förderung, die gr<strong>und</strong>sätzlich auf<br />

maximal 1 Mio. EURO begrenzt ist, sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Weitere Informationen<br />

erhalten Sie im Internet unter www.nbank.de (dort unter Unternehmen/Wirtschaft/Investition/Einzelbetriebliche<br />

Investitionsförderung.<br />

Weitere Fördermöglichkeiten ergeben sich zudem aus den vielen Darlehensprogrammen des<br />

Landes <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es. Auch zu Einzelheiten dieser Programme erteilt die GGB gerne<br />

Auskunft. Wenden Sie sich bitte an Herrn Steinkamp ( 05921/96-1296).


Ansprechpartner bei Behörden / Institutionen<br />

Baugenehmigung:<br />

Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn, www.grafschaft.de<br />

Baugenehmigung: Herr Grobbe 05921-961 524<br />

Statik: Herr Brinkmann 05921-961 523<br />

Brandschutz: Frau Giesel 05921-961 254<br />

Entwässerung: Herr Meyering 05921-961 536<br />

Bauabnahme (nach Fertigstellung): Herr Hübel 05921-961 527<br />

Um eine problemlose <strong>und</strong> schnelle Bearbeitung des Bauantrages zu erreichen, sollte<br />

die Angelegenheit vor Einreichung des Bauantrages mit Herrn Wolters ( 05921-<br />

961295) oder Herrn Steinkamp ( 05921-961296) vorbesprochen werden.<br />

Stromversorgung:<br />

RWE Energie AG, Gildehauser Weg 19, 48527 Nordhorn<br />

0 59 21- 874 3340<br />

Wasser / Abwasser:<br />

Wasserbeschaffungsverband Niedergrafschaft, Berliner Str. 12, 49828 Neuenhaus<br />

0 59 41 - 606-0; www.waz-niedergrafschaft.de<br />

Gas:<br />

Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft, Berliner Str. 12, 49828 Neuenhaus<br />

0 59 41 - 606-0; www.vbn-niedergrafschaft.de<br />

Abfallentsorgung:<br />

Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus<br />

0 59 41 - 911-0<br />

Telefon:<br />

EWE Tel, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg, 08001-393835, www.ewetel.de<br />

oder Deutsche Telekom, 0800-3301300, www.t-com.de<br />

DSL oder Glasfaserkabelanschluss:<br />

EWE Tel, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg, 08001-393835, www.ewetel.de<br />

Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Osnabrück-Emsland<br />

Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück, Tel. 0541-353515, www.osnabrueck.ihk24.de<br />

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland<br />

Bramscher Straße 134-136, 49088 Osnabrück, 0541-6929930, www.hwk-os-el.de<br />

Arbeitsagentur Nordhorn<br />

Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn, 05921-8700, www.arbeitsagentur.de


Banken <strong>und</strong> Sparkassen im Landkreis Grafschaft Bentheim<br />

Commerzbank AG, Filiale Nordhorn, Bentheimer Straße 6, 48529 Nordhorn<br />

Tel.: 05921 789-0, Fax: 05921 789-134, Mail: info@commerzbank.com<br />

Deutsche Bank AG, Filiale Nordhorn, Bentheimer Straße 4, 48529 Nordhorn<br />

Tel.: 05921 7808-0, Fax: 05921 7808-67, Mail:<br />

Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn, Bahnhofstraße 11, 48529 Nordhorn<br />

Tel.: 05921 98-0, Fax: 05921 98-300, Mail: info@sparkasse-nordhorn.de<br />

Oldenburgische Landesbank AG, Bentheimer Straße 3, 48529 Nordhorn<br />

Tel.: 05921 830-0, Fax: 05921 830-152, Mail: nordhorn@olb.de<br />

Grafschafter Volksbank eG, Bahnhofstraße 23, 48529 Nordhorn<br />

Tel: 05921 172-0, Fax: 05921 172-237, Mail: info@grafschafter-volksbank.de<br />

Volksbank Niedergrafschaft eG, Neuenhauser Straße 15, 49843 Uelsen<br />

Tel. 05942 9301-0, Fax: 05942 9301-109, Mail: info@vbng.de

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