Gewerbegebiert Osterwald - und Entwicklungsgesellschaft ...
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Ansprechpartner:<br />
GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />
Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />
Jens Wolters / Achim Steinkamp<br />
van-Delden-Straße 1 - 7<br />
48529 Nordhorn<br />
Tel. 05921-961295<br />
Fax 05921-961290<br />
e-mail info@ggb-grafschaft.de<br />
Internet www.ggb-grafschaft.de<br />
Stand: 01.04.2012
Gewerbegebiet <strong>Osterwald</strong><br />
In der Gemeinde <strong>Osterwald</strong> vermarktet die GGB die Gr<strong>und</strong>stücke in der Gewerbegebietserweiterung<br />
am „Zwienskamp“. Insgesamt stehen ca. 2 ha verwertbare Gewerbegebietsfläche<br />
zur Verfügung.<br />
Fakten des Gewerbegebietes:<br />
• Gesamtgröße: 20.000 m²<br />
• kleinstmögliche Fläche: 2.500 m²<br />
• größtmögliche Fläche: 7.000 m²<br />
• bauliche Nutzungsmöglichkeit: GEe (eingeschränktes Gewerbegebiet)<br />
• bebaubare Gr<strong>und</strong>stücksfläche: 60 %<br />
• Geschoßflächenzahl: 1,6<br />
• maximale Gebäudehöhe: 10 m, weitere 3 m im Ausnahmefall<br />
• Zahl der Vollgeschosse: 2<br />
• Abstand zu anderen Gebäuden: mindestens 3 m oder Grenzbebauung<br />
• Baugr<strong>und</strong>beschaffenheit: sandig<br />
• Flächenneigung: eben<br />
• Strom, Gas <strong>und</strong> Trinkwasser: vorhanden, Menge nach Bedarf<br />
• Abwasseranschluß: vorhanden<br />
• Telefonanschluß: vorhanden<br />
Der Gr<strong>und</strong>stücksverkaufspreis beträgt 10,- €/m² inklusiver aller Erschließungskosten.<br />
Die Gr<strong>und</strong>stücke werden von der GGB (Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong> Landkreis<br />
Grafschaft Bentheim mbH), einer Tochtergesellschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim in<br />
Absprache mit der Gemeinde Georgsdorf verkauft. Ansprechpartner bei der GGB sind Herr<br />
Wolters (Tel. 05921-961295) <strong>und</strong> Herr Steinkamp (Tel. 05921-961296).
Gewerbegebiet <strong>Osterwald</strong><br />
Verkaufsbedingungen<br />
1. Der Kaufpreis beträgt 10,- €/m². Mit dem Kaufpreis sind die Abwasser- <strong>und</strong><br />
Erschließungsbeiträge insgesamt abgelöst, d.h. vollständig bezahlt.. Der Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis<br />
ist innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluß fällig. Alle durch den Gr<strong>und</strong>erwerb<br />
entstehenden Kosten <strong>und</strong> Abgaben, insbesondere die Vertragskosten (Notar <strong>und</strong> Eintragung<br />
im Gr<strong>und</strong>buch ca. 2 % des Kaufpreises), die Vermessungskosten (ca. 1.000,- bis 2.000,- €)<br />
sowie die Gr<strong>und</strong>erwerbsteuer (4,5 % des Kaufpreises) gehen zu Lasten des Käufers.<br />
2. Die Gr<strong>und</strong>stücke werden lastenfrei <strong>und</strong> ohne Gewähr für die Beschaffenheit in dem Zustand<br />
verkauft, in dem sie sich bei Vertragsabschluß befinden. Maßgeblich für die Größe ist die<br />
katasteramtliche Berechnung.
3. Die Käufer verpflichten sich, den Sitz der Firma, die das Gr<strong>und</strong>stück nutzt, im rechtlichen Sinne<br />
für den Betrieb in <strong>Osterwald</strong> zu begründen <strong>und</strong> beizubehalten. Die Käufer haben zu<br />
gewährleisten, daß etwaige Mieter sowie auch etwaige andere Betreiberfirmen, die das<br />
Gr<strong>und</strong>stück nutzen, ihren Firmensitz im rechtlichen Sinne für den Betrieb in <strong>Osterwald</strong><br />
begründen <strong>und</strong> beibehalten. Käufer der Gr<strong>und</strong>stücke kann auch eine Privatperson oder Firma<br />
sein, die ihren Sitz außerhalb von <strong>Osterwald</strong> hat.<br />
4. Die Käufer verpflichten sich, auf dem Gr<strong>und</strong>stück ein Betriebsgebäude entsprechend den<br />
Vorgaben des Bebauungsplanes <strong>und</strong> den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen mit einer<br />
Größe von mindestens 25 bis 30 % der Gr<strong>und</strong>stücksfläche zu errichten. Die Betriebsgebäude<br />
sind innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluß bezugsfertig herzustellen. Das<br />
Gr<strong>und</strong>stück darf unbebaut nicht weiterveräußert werden.<br />
5. Für die Errichtung einer separaten Betriebswohnung ist die schriftliche Zustimmung der GGB<br />
erforderlich. Sie wird nur erteilt, wenn das Verhältnis Wohnhaus zu Betriebsgebäude sowohl<br />
hinsichtlich der Wohnfläche als auch des umbauten Raumes mindestens 1:3 beträgt. Für die<br />
Betriebsleiterwohnung ist je m² Gr<strong>und</strong>fläche des Wohngebäudes einschließlich der<br />
Nebengebäude für Garage, Fahrräder, ect. eine Zuzahlung von 100,- €/m² zu leisten. Die<br />
Zuzahlung entfällt, wenn die Wohnung oberhalb der gewerblichen Räume errichtet wird <strong>und</strong><br />
damit keine Gr<strong>und</strong>stücksfläche für eine gewerbliche Nutzung verloren geht.<br />
6. Für den Fall der Nichteinhaltung der Bebauungsfristen, der Weiterveräußerung des<br />
unbebauten Gr<strong>und</strong>stücks oder eines Teiles davon, für den Fall, daß das Gr<strong>und</strong>stück kataster-<br />
oder gr<strong>und</strong>buchmäßig geteilt wird sowie für den Fall der nicht zweckentsprechenden Nutzung<br />
(Nr. 3 bis 6 der Bedingungen oder einer sonst mit der GGB schriftlich vereinbarten Nutzung)<br />
behält sich die GGB ein Wiederkaufsrecht am Gr<strong>und</strong>stück zum gezahlten Kaufpreis vor. Diese<br />
Rechte werden durch Eintragung einer entsprechenden Auflassungsvormerkung im Gr<strong>und</strong>buch<br />
gesichert.
Standortprofil der Gemeinde <strong>Osterwald</strong><br />
Einwohner in der Gemeinde <strong>Osterwald</strong>: 1.180<br />
Einwohner in der Samtgemeinde Neuenhaus: 13.695<br />
Bürgermeister: Johann Diekjakobs<br />
Verwaltungssitz: Alte Piccardie 8, 49828 <strong>Osterwald</strong><br />
Wohngr<strong>und</strong>stückspreise, voll erschlossen: 53,20 bis 62,00 €/m²<br />
Durchschnittliche Mietpreise kalt: 3,- bis 5,- €/m²<br />
Gewerbesteuerhebesatz: 330<br />
Verkehrsanbindungen:<br />
• Autobahn: A 31, Abfahrt Geeste (7 km)<br />
A 30, Abfahrt Bad Bentheim (30 km)<br />
• Bahnhof:: Bad Bentheim (Intercity), 30 km<br />
• Stückgutbahnhof: Neuenhaus (8 km)<br />
• Güterverkehrszentrum: Coevorden, NL (20 km)<br />
• Binnenhafen: Lingen (25 km)<br />
• Internationaler Flughafen: Münster-Osnabrück in Greven (80 km)<br />
• Regionalflughafen: Nordhorn-Klausheide (20 km)<br />
„Weiche Standortfaktoren“ des Landkreises Grafschaft Bentheim<br />
Die Grafschaft Bentheim zeichnet sich durch zahlreiche positive Standortfaktoren aus:<br />
1 Millionen Menschen im Umkreis von 40 Kilometern, mehr als 20 Millionen Menschen im Umkreis<br />
von 200 Kilometern um das Mittelzentrum Nordhorn garantieren einen funktionierenden<br />
<strong>und</strong> noch ausbaufähigen regionalen Markt.<br />
Die geographische Lage, in unmittelbarer Nähe zu den niederländischen Nachbarn, rückt das<br />
Gebiet in eine zentrale Lage auf dem europäischen Binnenmarkt <strong>und</strong> bietet günstige Voraussetzungen<br />
für den Zugang zu den europäischen Märkten.<br />
Es bestehen enge Kontakte zu wissenschaftlichen Institutionen an den benachbarten Universitäten<br />
(Osnabrück, Enschede, Münster), zu den Fachhochschulen in Osnabrück <strong>und</strong> Burgsteinfurt,<br />
zum Zentrum für Mikroelektronik in Enschede <strong>und</strong> zu verschiedenen anderen Organisationen.<br />
Ein breit gefächertes Spektrum von Ausbildungsmöglichkeiten im schulischen <strong>und</strong> betrieblichen<br />
Bereich wird nicht nur als Investition in die Zukunft verstanden; es garantiert gleichzeitig<br />
ein qualifiziertes Arbeitnehmerpotential <strong>und</strong> somit eine leistungsfähige Reserve, auf die Gewerbe-<br />
<strong>und</strong> Industriebetriebe bei Neuansiedlungen zurückgreifen können.
Bau <strong>und</strong> Mietkosten für Wohnraum liegen im Vergleich zu anderen Teilen der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
weit unter dem Durchschnitt; das gleiche gilt auch für die Lebenshaltungskosten. Nach einer<br />
Untersuchung des statistischen B<strong>und</strong>esamtes, in der das Preisniveau in 50 deutschen Städte<br />
miteinander verglichen wurde, sind in Nordhorn bezogen auf die westdeutschen B<strong>und</strong>esländer<br />
die Lebenshaltungskosten durchschnittlich am niedrigsten.<br />
Sport- <strong>und</strong> Freizeitmöglichkeiten sind in großer Anzahl vorhanden. In 95 Vereinen sind auf<br />
Kreisebene annähernd 44.000 Mitglieder engagiert.<br />
Theater, Museen <strong>und</strong> kulturelle Initiativen fügen sich zu einem gut gemischten Angebot im kulturellen<br />
Bereich zusammen.<br />
Wirtschaftsstrukturdaten des Landkreises Grafschaft Bentheim<br />
Einwohnerzahlen (Stand 30.06.2011)<br />
Stadt Bad Bentheim 15.558<br />
Samtgemeinde Emlichheim 14.175<br />
Samtgemeinde Neuenhaus 13.695<br />
Stadt Nordhorn 53.043<br />
Samtgemeinde Schüttorf 15.557<br />
Samtgemeinde Uelsen 11.337<br />
Gemeinde Wietmarschen 11.457<br />
Landkreis Grafschaft Bentheim: 134.822<br />
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand 30.06.2009)<br />
• Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft 464 1,1 %<br />
• Produzierendes Gewerbe 15.430 38,1 %<br />
• Handel, Verkehr, Gastgewerbe 9.487 23,4 %<br />
• Dienstleistungen 15.150 37,3 %<br />
Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitte)<br />
2004 8,2 %<br />
2005 9,3 %<br />
2006 8,4 %<br />
2007 6,1 %<br />
2008 4,6 %<br />
2009 5,7 %<br />
2010 5,0 %<br />
2011 4,6 %<br />
02/2012 4,9 %<br />
Fördermöglichkeiten
(Angaben ohne Gewähr; es gelten die Richtlinien des Landkreises Grafschaft Bentheim sowie die<br />
diesen zugr<strong>und</strong>e liegenden gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung)<br />
Der Landkreis Grafschaft Bentheim bewilligt im Rahmen der maßgeblichen Richtlinien ergänzend<br />
zu den bestehenden Zuschuss- <strong>und</strong> Darlehensförderprogrammen Zuschüsse für investive<br />
Maßnahmen von Unternehmen im Kreisgebiet. Gefördert werden kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen<br />
des produzierenden Gewerbes, des verarbeitenden Handwerks, des Handels, der<br />
Logistik (außer Transport <strong>und</strong> Lagergewerbe) <strong>und</strong> aus dem Bereich der sonstigen Dienstleistungen<br />
mit Ausnahme von (unten andrem) Gaststätten, Filialen <strong>und</strong> Unternehmen des Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />
oder artverwandter Branchen, die überwiegend personenbezogene Tätigkeiten<br />
ausüben (z. B. Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker usw.)<br />
Mittlere Unternehmen sind solche, die weniger als 250 Personen beschäftigen, eine Jahresumsatz<br />
von höchstens 50 Mio. EURO oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio.<br />
EURO haben <strong>und</strong> nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen<br />
gemeinsam stehen.<br />
Kleine Unternehmen sind solche, die weniger als 50 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz<br />
von höchstens 10 Mio. EURO oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EU-<br />
RO haben <strong>und</strong> nicht zu 25 % oder mehr im Besitz von einem oder von mehreren Unternehmen<br />
gemeinsam stehen.<br />
Vorraussetzung für die Förderung ist, dass die Zahl der Dauerarbeitsplätze um 15 % gegenüber<br />
dem Stand vor Investitionsbeginn erhöht wird. Es muss mindestens 1 Dauerarbeitsplatz<br />
geschaffen werden.<br />
Es können Investitionszuschüsse bis zu einer Höhe von insgesamt maximal 20 % (kleine Unternehmen)<br />
bzw. 10 % (mittlere Unternehmen) bewilligt werden. Der Höchstbetrag beträgt<br />
60.000 EURO. Investitionszuschüsse kommen nur für den Teil der Investition in Betracht, der<br />
je geschaffenem Dauerarbeitsplatz 75.000 € nicht übersteigt.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft<br />
Bentheim (Tel. 05921/96-2300) <strong>und</strong> im Internet (www.einfach-naeher.de). Dort finden Sie auch<br />
die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur einzelbetrieblichen Förderung.<br />
Neben der einzelbetrieblichen Förderung des Landkreises Grafschaft Bentheim steht den Unternehmen<br />
die einzelbetriebliche Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung<br />
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), verwaltet von der Investitions- <strong>und</strong> Förderbank<br />
Niedersachsen – NBank –, zur Verfügung. Für die Förderung, die gr<strong>und</strong>sätzlich auf<br />
maximal 1 Mio. EURO begrenzt ist, sind besondere Voraussetzungen zu erfüllen. Weitere Informationen<br />
erhalten Sie im Internet unter www.nbank.de (dort unter Unternehmen/Wirtschaft/Investition/Einzelbetriebliche<br />
Investitionsförderung.<br />
Weitere Fördermöglichkeiten ergeben sich zudem aus den vielen Darlehensprogrammen des<br />
Landes <strong>und</strong> des B<strong>und</strong>es. Auch zu Einzelheiten dieser Programme erteilt die GGB gerne<br />
Auskunft. Wenden Sie sich bitte an Herrn Steinkamp ( 05921/96-1296).
Ansprechpartner bei Behörden / Institutionen<br />
Baugenehmigung:<br />
Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn, www.grafschaft.de<br />
Baugenehmigung: Herr Grobbe 05921-961 524<br />
Statik: Herr Brinkmann 05921-961 523<br />
Brandschutz: Frau Giesel 05921-961 254<br />
Entwässerung: Herr Meyering 05921-961 536<br />
Bauabnahme (nach Fertigstellung): Herr Hübel 05921-961 527<br />
Um eine problemlose <strong>und</strong> schnelle Bearbeitung des Bauantrages zu erreichen, sollte<br />
die Angelegenheit vor Einreichung des Bauantrages mit Herrn Wolters ( 05921-<br />
961295) oder Herrn Steinkamp ( 05921-961296) vorbesprochen werden.<br />
Stromversorgung:<br />
RWE Energie AG, Gildehauser Weg 19, 48527 Nordhorn<br />
0 59 21- 874 3340<br />
Wasser / Abwasser:<br />
Wasserbeschaffungsverband Niedergrafschaft, Berliner Str. 12, 49828 Neuenhaus<br />
0 59 41 - 606-0; www.waz-niedergrafschaft.de<br />
Gas:<br />
Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft, Berliner Str. 12, 49828 Neuenhaus<br />
0 59 41 - 606-0; www.vbn-niedergrafschaft.de<br />
Abfallentsorgung:<br />
Samtgemeinde Neuenhaus, Veldhausener Straße 26, 49828 Neuenhaus<br />
0 59 41 - 911-0<br />
Telefon:<br />
EWE Tel, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg, 08001-393835, www.ewetel.de<br />
oder Deutsche Telekom, 0800-3301300, www.t-com.de<br />
DSL oder Glasfaserkabelanschluss:<br />
EWE Tel, Cloppenburger Straße 310, 26133 Oldenburg, 08001-393835, www.ewetel.de<br />
Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Osnabrück-Emsland<br />
Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück, Tel. 0541-353515, www.osnabrueck.ihk24.de<br />
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland<br />
Bramscher Straße 134-136, 49088 Osnabrück, 0541-6929930, www.hwk-os-el.de<br />
Arbeitsagentur Nordhorn<br />
Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn, 05921-8700, www.arbeitsagentur.de
Banken <strong>und</strong> Sparkassen im Landkreis Grafschaft Bentheim<br />
Commerzbank AG, Filiale Nordhorn, Bentheimer Straße 6, 48529 Nordhorn<br />
Tel.: 05921 789-0, Fax: 05921 789-134, Mail: info@commerzbank.com<br />
Deutsche Bank AG, Filiale Nordhorn, Bentheimer Straße 4, 48529 Nordhorn<br />
Tel.: 05921 7808-0, Fax: 05921 7808-67, Mail:<br />
Kreissparkasse Grafschaft Bentheim zu Nordhorn, Bahnhofstraße 11, 48529 Nordhorn<br />
Tel.: 05921 98-0, Fax: 05921 98-300, Mail: info@sparkasse-nordhorn.de<br />
Oldenburgische Landesbank AG, Bentheimer Straße 3, 48529 Nordhorn<br />
Tel.: 05921 830-0, Fax: 05921 830-152, Mail: nordhorn@olb.de<br />
Grafschafter Volksbank eG, Bahnhofstraße 23, 48529 Nordhorn<br />
Tel: 05921 172-0, Fax: 05921 172-237, Mail: info@grafschafter-volksbank.de<br />
Volksbank Niedergrafschaft eG, Neuenhauser Straße 15, 49843 Uelsen<br />
Tel. 05942 9301-0, Fax: 05942 9301-109, Mail: info@vbng.de