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Bauen und Wohnen in Wilsum - und Entwicklungsgesellschaft ...

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<strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> Samern<br />

Baugebiet:<br />

Anzahl der Baugr<strong>und</strong>stücke:<br />

„Nordr<strong>in</strong>g-West“<br />

25 Bauplätze<br />

Größe der Baugr<strong>und</strong>stücke: 504 bis 1.117 m²<br />

Stand der Erschließung:<br />

Möglicher Hausbaubeg<strong>in</strong>n:<br />

Bauverpflichtung:<br />

Gestaltungsvorschriften:<br />

Eigentümer:<br />

Kaufpreis:<br />

Die Baustraße sowie die Schmutzwasserkanalisation<br />

s<strong>in</strong>d fertiggestellt. Oberflächenwasser ist auf<br />

dem Gr<strong>und</strong>stück zu verrieseln.<br />

Sofort<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 2 Jahren fertig gestellt<br />

Mischgebiet (<strong>Wohnen</strong>) mit Traufenbegrenzungen,<br />

E<strong>in</strong>zelhäuser, ke<strong>in</strong>e Holzhäuser , Gr<strong>und</strong>flächenzahl:<br />

0,3 sowie Geschossflächenzahl 0,4; Dachneigung<br />

von 38° bis 48°; Sattel- oder Walmdachausbildung;<br />

Oberflächenwasser ist auf dem Gr<strong>und</strong>stück zu versickern<br />

GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />

Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />

van-Delden-Straße 1 – 7<br />

48529 Nordhorn<br />

71,50 €/m²<br />

<strong>in</strong>klusive Erschließungskosten<br />

Gesamtpreise siehe anliegende Aufstellung!<br />

zzgl. Hausanschlussschacht 700,00 €/Stück<br />

Auskunft erteilt /<br />

Reservierungen nimmt entgegen:<br />

GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />

Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />

Herr Schäfer 05921 / 96-1292<br />

Fax 05921 / 96-1290<br />

Email Schaefer@ggb-grafschaft.de<br />

Herr Bertram 05921 / 96-1291<br />

Fax 05921 / 96-1290<br />

Email Bertram@ggb-grafschaft.de<br />

Besuchen Sie unsere Baugebiete im Internet<br />

www.ggb-grafschaft.de<br />

Stand: 01.07.2012 – ohne Gewähr


Wohnbaugebiet „Nordr<strong>in</strong>g-West“ <strong>in</strong> Samern<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Verkaufsh<strong>in</strong>weise<br />

Veräußert werden die Gr<strong>und</strong>stücke wie gesehen. Für Größe, Güte <strong>und</strong> Beschaffenheit wird ke<strong>in</strong>e Gewähr<br />

übernommen. Auch ansonsten erfolgt der Verkauf unter Ausschluss aller Gewährleistungsansprüche.<br />

Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB.<br />

Die Bauplätze werden lastenfrei verkauft. Allerd<strong>in</strong>gs hat der Erwerber <strong>in</strong>nerhalb von zwei Jahren, gerechnet<br />

vom Datum des Beurk<strong>und</strong>ungsterm<strong>in</strong>s bzw. der Mitteilung der Fertigstellung der Erschließungsstraße<br />

das Gr<strong>und</strong>stück mit e<strong>in</strong>em bezugsfertigen Wohnhaus zu bebauen. Wird die Verpflichtung<br />

nicht e<strong>in</strong>gehalten, ist die GGB berechtigt, die kosten- <strong>und</strong> lastenfreie Rückübertragung zu verlangen.<br />

Abgesichert wird diese Bauverpflichtung durch e<strong>in</strong>e im Gr<strong>und</strong>buch e<strong>in</strong>zutragende Rückauflassungsvormerkung.<br />

Im Falle e<strong>in</strong>es Rücktrittes bzw. bei Rückübertragung wegen Nichte<strong>in</strong>haltung der Bauverpflichtung<br />

wird e<strong>in</strong> Verwaltungskostenbeitrag von 500,00 € erhoben.<br />

Die mit dem Gr<strong>und</strong>besitz verb<strong>und</strong>enen Rechte <strong>und</strong> Nutzungen, die darauf lastenden <strong>und</strong> die damit<br />

verb<strong>und</strong>enen öffentlichen Lasten <strong>und</strong> Abgaben sowie die Gefahr des Gr<strong>und</strong>besitzes gehen mit<br />

Vertragsabschluß auf den Erwerber über. Eventuell bestehende Baulasten s<strong>in</strong>d zu übernehmen. E-<br />

benfalls zu übernehmen s<strong>in</strong>d eventuell im Gr<strong>und</strong>stück bef<strong>in</strong>dliche Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen.<br />

Der Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis versteht sich <strong>in</strong>klusive der Vermessungskosten, der Erschließungsbeiträge<br />

nach dem Baugesetzbuch für die Straße sowie den Schmutzwasserkanal. Für den Hausanschlussschacht,<br />

der vom TAV erstellt wird, ist gleichzeitig mit dem Kaufpreis e<strong>in</strong> Betrag von 700,00 € zu zahlen.<br />

Nicht enthalten ist der Wasserversorgungsbeitrag, der mit dem Tr<strong>in</strong>k- <strong>und</strong> Abwasserverband Bad<br />

Bentheim, Schüttorf, Salzbergen <strong>und</strong> Emsbüren direkt abzurechnen ist. Ebenfalls nicht abgegolten<br />

s<strong>in</strong>d die eventuell von e<strong>in</strong>em Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom, Telefon etc.) aufgr<strong>und</strong><br />

eigener Satzung bzw. Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen noch zur Erhebung kommenden Anschlussbeiträge.<br />

Derartige Kosten s<strong>in</strong>d mit den Versorgungsträgern direkt abzurechnen. Außerdem wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass später eventuell zur Erhebung kommende Straßenausbaubeiträge gemäß örtlicher Satzung<br />

der Stadt, Geme<strong>in</strong>de bzw. Samtgeme<strong>in</strong>de nicht ausgeschlossen werden können. Anfallendes<br />

Oberflächenwasser ist vom Eigentümer auf dem jeweiligen Baugr<strong>und</strong>stück zu versickern.<br />

Die Kosten des Vertrages <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Durchführung sowie die zu zahlende Gr<strong>und</strong>erwerbssteuer gehen<br />

zu Lasten des Erwerbers. Das gleiche gilt auch für e<strong>in</strong>en eventuell zu beurk<strong>und</strong>enden Rückübertragungsvertrag<br />

aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er nicht e<strong>in</strong>gehaltenen Bauverpflichtung.<br />

Der Erwerber hat die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beachten. Der Bebauungsplan kann<br />

bei der GGB, der Geme<strong>in</strong>de Samern oder der Samtgeme<strong>in</strong>de Schüttorf e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

Außenwände s<strong>in</strong>d aus gebranntem Material (Kl<strong>in</strong>ker, Ste<strong>in</strong> o.ä.) herzustellen. Holzhäuser s<strong>in</strong>d nicht<br />

zulässig. Die Traufenhöhe ist auf maximal 3,40 m zu beschränken. Gebäude s<strong>in</strong>d (mit Ausnahme von<br />

Nebenanlagen <strong>und</strong> Garagen bis zu 36 m² Gr<strong>und</strong>fläche) mit Sattel- oder Walmdach von 38° bis 48° zu<br />

errichten. Zulässige Dachfarben s<strong>in</strong>d rot, orange, anthrazit, schwarz <strong>und</strong> dunkelgrau.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückse<strong>in</strong>fahrten e<strong>in</strong>schließlich der fußläufigen Zugänge dürfen maximal e<strong>in</strong>e Breite von 5<br />

Meter aufweisen.<br />

Dem Erwerber ist bekannt, dass das veräußerte Gr<strong>und</strong>stück <strong>in</strong> Nachbarschaft zu vorhandenen <strong>und</strong><br />

geplanten Gewerbegebieten liegt. Dabei ist zur Kenntnis zu nehmen, dass die gewerbliche Nutzung<br />

am etablierten Standort verbleibt <strong>und</strong> den Betrieben e<strong>in</strong>e Standortsicherung sowie Entwicklung im<br />

Rahmen des Bestandsschutzes zugestanden wird. Zeitweise Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch Staub <strong>und</strong><br />

Lärm s<strong>in</strong>d den künftigen Bewohnern des Wohnbaugebietes gegenüber im Rahmen der durch die all-<br />

Stand: 01.07.2012 – ohne Gewähr 2.


2<br />

geme<strong>in</strong>en Richtl<strong>in</strong>ien vorgegebenen Zumutbarkeitsgrenzen als h<strong>in</strong>nehmbar anzusehen. Diesbezüglich<br />

wird auch auf § 6 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen.<br />

Der Erwerber verpflichtet sich somit, sämtliche gesetzlich zulässigen Immissionen, die von den <strong>in</strong> der<br />

Nachbarschaft vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Gewerbegebieten ausgehen, zu dulden <strong>und</strong> <strong>in</strong>soweit auf<br />

Schadensersatzansprüche <strong>und</strong> die Ausübung von Abwehrrechten zu verzichten, die zum Inhalt des<br />

Eigentums gehören.<br />

Insoweit wird die GGB von Forderungen bzw. Verpflichtungen durch den Erwerber freigestellt.<br />

Bauplatz Gesamt- Bauplatzfläche Gesamtpreis<br />

Nr. größe/m² Größe €/m² <strong>in</strong> € *<br />

186+949 1117 1117 71,50 79.865,50<br />

187 728 728 71,50 52.052,00<br />

188 815 815 71,50 58.272,50<br />

189 580 580 71,50 41.470,00<br />

191 591 591 71,50 42.256,50<br />

192 853 853 71,50 60.989,50<br />

201 827 827 71,50 59.130,50<br />

202 827 827 71,50 59.130,50<br />

204 567 567 71,50 40.540,50<br />

205 554 554 71,50 39.611,00<br />

* zzgl. Hausanschlussschacht 700,00 € je Bauplatz<br />

Stand: 01.07.2012 – ohne Gewähr

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