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Bauen und Wohnen in Wilsum - und Entwicklungsgesellschaft ...

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<strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> Georgsdorf<br />

Baugebiet:<br />

„Am Sportplatz“<br />

Anzahl der Baugr<strong>und</strong>stücke: 12<br />

(Anzahl der freien Gr<strong>und</strong>stücke: siehe anliegende Karte)<br />

Größe der Baugr<strong>und</strong>stücke: 827 m²<br />

Stand der Erschließung:<br />

Möglicher Hausbaubeg<strong>in</strong>n:<br />

Bauverpflichtung:<br />

Gestaltungsvorschriften:<br />

Derzeitiger Eigentümer:<br />

Kaufpreis:<br />

Die Baustraße sowie die Schmutz- <strong>und</strong><br />

Regenwasserkanalisation s<strong>in</strong>d fertiggestellt.<br />

Sofort<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 3 Jahren fertig gestellt<br />

E<strong>in</strong>zel- <strong>und</strong> Doppelhäuser<br />

e<strong>in</strong>geschossige <strong>und</strong> offene Bauweise<br />

Gr<strong>und</strong>flächenzahl 0,4; Geschossflächenzahl 0,5<br />

Dachneigung 36° bis 44°<br />

GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />

Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />

van-Delden-Straße 1 – 7<br />

48529 Nordhorn<br />

36,10 €/m²<br />

<strong>in</strong>klusive Erschließungskosten<br />

Gesamtpreise siehe anliegende Aufstellung!<br />

Auskünfte erteilen /<br />

Reservierungen nehmen entgegen:<br />

GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />

Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />

Herr Schäfer 05921 / 96-1292<br />

Fax 05921 / 96-1290<br />

Email Schaefer@ggb-grafschaft.de<br />

Herr Bertram 05921 / 96-1291<br />

Fax 05921 / 96-1290<br />

Email Bertram@ggb-grafschaft.de<br />

Besuchen Sie unsere Baugebiete im Internet<br />

www.ggb-grafschaft.de<br />

Stand: 01.10.2009 – ohne Gewähr


Wohnbaugebiet „Am Sportplatz“ <strong>in</strong> Georgsdorf<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Verkaufsh<strong>in</strong>weise<br />

Veräußert werden die Gr<strong>und</strong>stücke wie gesehen. Für Größe, Güte <strong>und</strong> Beschaffenheit wird ke<strong>in</strong>e Gewähr<br />

übernommen. Auch ansonsten erfolgt der Verkauf unter Ausschluss aller Gewährleistungsansprüche.<br />

Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB.<br />

Die Bauplätze werden lastenfrei verkauft. Allerd<strong>in</strong>gs hat der Erwerber <strong>in</strong>nerhalb von drei Jahren, gerechnet<br />

vom Datum des Beurk<strong>und</strong>ungsterm<strong>in</strong>s, das Gr<strong>und</strong>stück mit e<strong>in</strong>em bezugsfertigen Wohnhaus<br />

zu bebauen. Wird die Verpflichtung nicht e<strong>in</strong>gehalten, ist die GGB berechtigt, die kosten- <strong>und</strong> lastenfreie<br />

Rückübertragung zu verlangen. Abgesichert wird diese Bauverpflichtung durch e<strong>in</strong>e im Gr<strong>und</strong>buch<br />

e<strong>in</strong>zutragende Rückauflassungsvormerkung. Im Falle e<strong>in</strong>es Rücktrittes bzw. bei Rückübertragung<br />

wegen Nichte<strong>in</strong>haltung der Bauverpflichtung wird e<strong>in</strong> Verwaltungskostenbeitrag von 500,00 €<br />

erhoben.<br />

Die mit dem Gr<strong>und</strong>besitz verb<strong>und</strong>enen Rechte <strong>und</strong> Nutzungen, die darauf lastenden <strong>und</strong> die damit<br />

verb<strong>und</strong>enen öffentlichen Lasten <strong>und</strong> Abgaben sowie die Gefahr des Gr<strong>und</strong>besitzes gehen mit Kaufpreiszahlung<br />

auf den Erwerber über. Eventuell bestehende Baulasten s<strong>in</strong>d zu übernehmen. Ebenfalls<br />

zu übernehmen s<strong>in</strong>d eventuell im Gr<strong>und</strong>stück bef<strong>in</strong>dliche Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen.<br />

Der Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis versteht sich <strong>in</strong>klusive der Vermessungskosten, der Erschließungsbeiträge<br />

nach dem Baugesetzbuch für die Straße sowie den Schmutz- <strong>und</strong> Regenwasserkanal. Nicht abgegolten<br />

s<strong>in</strong>d die eventuell von e<strong>in</strong>em Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Telefon etc.) aufgr<strong>und</strong> eigener<br />

Satzung bzw. Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen noch zur Erhebung kommenden Anschlussbeiträge. Diese<br />

s<strong>in</strong>d mit den Versorgungsträgern direkt abzurechnen. Außerdem wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass<br />

später eventuell zur Erhebung kommende Straßenausbaubeiträge gemäß örtlicher Satzung der Stadt,<br />

Geme<strong>in</strong>de bzw. Samtgeme<strong>in</strong>de nicht ausgeschlossen werden können. Anfallendes Oberflächenwasser<br />

ist vom Eigentümer auf dem jeweiligen Baugr<strong>und</strong>stück zu versickern. Der Erwerber verpflichtet<br />

sich, das Gr<strong>und</strong>stück an die Niederschlagswasserbeseitigungsanlagen anzuschließen, wenn e<strong>in</strong>e dezentrale<br />

Verrieselung / Versickerung gem. Gutachten bez. Ausführung zum <strong>Bauen</strong>twurf des Bebauungsplanes<br />

nicht möglich ist.<br />

Die Kosten des Vertrages <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Durchführung sowie die zu zahlende Gr<strong>und</strong>erwerbssteuer gehen<br />

zu Lasten des Erwerbers. Das gleiche gilt auch für e<strong>in</strong>en eventuell zu beurk<strong>und</strong>enden Rückübertragungsvertrag<br />

aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er nicht e<strong>in</strong>gehaltenen Bauverpflichtung.<br />

Der Erwerber hat die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beachten. Der Bebauungsplan kann<br />

bei der GGB, der Geme<strong>in</strong>de Georgsdorf oder der Samtgeme<strong>in</strong>de Neuenhaus e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />

Der Erwerber des Baugr<strong>und</strong>stückes 216 hat die Leitungsrechte für die unterirdischen Leitungen zu<br />

übernehmen. Diese s<strong>in</strong>d durch e<strong>in</strong>e entsprechende Gr<strong>und</strong>dienstbarkeit im Gr<strong>und</strong>buch abzusichern.<br />

Der Erwerber des Baugr<strong>und</strong>stückes 216 bekommt die im Gr<strong>und</strong>stück enthaltenen Grabenanteile unentgeltlich<br />

übertragen. Die Grabenparzellen s<strong>in</strong>d ebenfalls durch Leitungsrechte d<strong>in</strong>glich gesichert.<br />

Bauplatz Gesamt- Bauplatzfläche Grabenfläche Gesamtpreis<br />

Nr. größe/m² Größe €/m² Größe €/m² <strong>in</strong> €<br />

216 827 790 36,10 37 0,00 28.519,00<br />

Stand: 01.10.2009 – ohne Gewähr

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