Bauen und Wohnen in Neuenhaus-Veldhausen
Bauen und Wohnen in Neuenhaus-Veldhausen
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<strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Neuenhaus</strong>-<strong>Veldhausen</strong><br />
Baugebiet:<br />
Anzahl der Baugr<strong>und</strong>stücke:<br />
„Schulenburgs Hof“<br />
<strong>in</strong>sgesamt 22 Bauplätze<br />
(Anzahl der freien Gr<strong>und</strong>stücke siehe Verkaufskarte)<br />
Größe der Baugr<strong>und</strong>stücke: 451 bis 1.047 m²<br />
Stand der Erschließung:<br />
Möglicher Hausbaubeg<strong>in</strong>n:<br />
Bauverpflichtung:<br />
Gestaltungsvorschriften:<br />
Eigentümer:<br />
Kaufpreis:<br />
Die Baustraße sowie die Entwässerungsleitungen<br />
s<strong>in</strong>d erstellt. Es besteht Anschlusszwang an den<br />
Schmutz- <strong>und</strong> Regenwasserkanal.<br />
ab sofort<br />
Wohnhaus <strong>in</strong>nerhalb von 2 Jahren fertig zu stellen<br />
allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet, bis zu 2-geschossige offene<br />
Bauweise, E<strong>in</strong>zel- <strong>und</strong> Doppelhäuser, Gr<strong>und</strong>flächenzahl<br />
0,4, Geschossflächenzahl 0,8, Firsthöhenbegrenzung<br />
GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Entwicklungsgesellschaft<br />
Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />
van-Delden-Straße 1 – 7<br />
48529 Nordhorn<br />
71,00 €/m²<br />
<strong>in</strong>kl. Erschließungskosten<br />
Grünflächenanteile 34,75 €/m²<br />
Privatweganteile 10,50 €/m²<br />
Gesamtpreise siehe anliegende Aufstellung!<br />
zzgl. Hausanschlussschacht 450,00 € je Bauplatz<br />
Auskunft erteilt /<br />
Reservierungen nimmt entgegen:<br />
GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Entwicklungsgesellschaft<br />
Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />
Herr Schäfer 05921 / 96-1292<br />
Fax 05921 / 96-1290<br />
Email Schaefer@ggb-grafschaft.de<br />
Herr Bertram 05921 / 96-1291<br />
Fax 05921 / 96-1290<br />
Email Bertram@ggb-grafschaft.de<br />
Besuchen Sie unsere Baugebiete im Internet<br />
www.ggb-grafschaft.de<br />
Stand: 01.03.2013 – ohne Gewähr
Wohnbaugebiet „Schulenburgs Hof“ <strong>in</strong> <strong>Neuenhaus</strong>-<strong>Veldhausen</strong><br />
Allgeme<strong>in</strong>e Verkaufsh<strong>in</strong>weise<br />
Veräußert werden die Gr<strong>und</strong>stücke wie gesehen. Für Größe, Güte <strong>und</strong> Beschaffenheit wird ke<strong>in</strong>e Gewähr<br />
übernommen. Auch ansonsten erfolgt der Verkauf unter Ausschluss aller Gewährleistungsansprüche.<br />
Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB.<br />
Die Bauplätze werden lastenfrei verkauft. Allerd<strong>in</strong>gs hat der Erwerber <strong>in</strong>nerhalb von zwei Jahren, gerechnet<br />
vom Datum des Beurk<strong>und</strong>ungsterm<strong>in</strong>s das Gr<strong>und</strong>stück mit e<strong>in</strong>em bezugsfertigen Wohnhaus<br />
zu bebauen. Wird die Verpflichtung nicht e<strong>in</strong>gehalten, ist die GGB berechtigt, die kosten- <strong>und</strong> lastenfreie<br />
Rückübertragung zu verlangen. Abgesichert wird diese Bauverpflichtung durch e<strong>in</strong>e im Gr<strong>und</strong>buch<br />
e<strong>in</strong>zutragende Rückauflassungsvormerkung. Im Falle e<strong>in</strong>es Rücktrittes bzw. bei Rückübertragung<br />
wegen Nichte<strong>in</strong>haltung der Bauverpflichtung wird e<strong>in</strong> Verwaltungskostenbeitrag von 500,00 €<br />
erhoben.<br />
Die mit dem Gr<strong>und</strong>besitz verb<strong>und</strong>enen Rechte <strong>und</strong> Nutzungen, die darauf lastenden <strong>und</strong> die damit<br />
verb<strong>und</strong>enen öffentlichen Lasten <strong>und</strong> Abgaben sowie die Gefahr des Gr<strong>und</strong>besitzes gehen mit Vertragsabschluss<br />
auf den Erwerber über. Eventuell bestehende Baulasten sowie im Gr<strong>und</strong>stück bef<strong>in</strong>dliche<br />
Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen s<strong>in</strong>d zu übernehmen.<br />
Der Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis versteht sich <strong>in</strong>klusive der Vermessungskosten, der Erschließungsbeiträge<br />
nach dem Baugesetzbuch für die Straße sowie den Schmutz- <strong>und</strong> Regenwasserkanal. Diese Beiträge<br />
werden von der GGB an den Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband Niedergrafschaft (WAZ <strong>Neuenhaus</strong>)<br />
weitergeleitet. Auf den Zuschlag von 60 % auf den Gr<strong>und</strong>betrag wegen der möglichen zweigeschossigen<br />
Bauweise wird wegen der Traufenhöhenbegrenzung verzichtet. Sofern wegen e<strong>in</strong>er Überschreitung<br />
der baurechtlich zugelassenen Maße der Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband Niedergrafschaft<br />
(WAZ) nachträglich den Zuschlag auf den e<strong>in</strong>fachen Baukostenzuschuss erhebt, stellt der<br />
Erwerber die GGB von diesen Zahlungsforderungen frei. Ggfls. ist die GGB berechtigt, diesen Betrag<br />
vom Erwerber erstatten zu lassen. Durch e<strong>in</strong>e schuldrechtliche Regelung wird diese Möglichkeit vertraglich<br />
abgesichert. Für den Hausanschlussschacht, der vom Wasser- <strong>und</strong> Abwasser-Zweckverband<br />
Niedergrafschaft (WAZ) erstellt wird, ist gleichzeitig mit dem Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis e<strong>in</strong> Betrag von<br />
450,00 € zu zahlen, welcher von der GGB ebenfalls weitergeleitet wird.<br />
Nicht abgegolten s<strong>in</strong>d die eventuell von e<strong>in</strong>em Versorgungsunternehmen aufgr<strong>und</strong> eigener Satzung<br />
bzw. Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen noch zur Erhebung kommenden Anschlussbeiträge (Gas, Wasser, Telefon<br />
etc.). Diese s<strong>in</strong>d mit den Versorgungsträgern direkt abzurechnen. Außerdem wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />
dass später eventuell zur Erhebung kommende Straßenausbaubeiträge gemäß örtlicher Satzung<br />
der Stadt bzw. Samtgeme<strong>in</strong>de nicht ausgeschlossen werden können.<br />
Das auf den Gr<strong>und</strong>stücken anfallende Regenwasser ist über die vorhandene Niederschlagswasserkanalisation<br />
abzuleiten.<br />
Die Kosten des Vertrages <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Durchführung sowie die zu zahlende Gr<strong>und</strong>erwerbssteuer gehen<br />
zu Lasten der Erwerber. Das gleiche gilt auch für e<strong>in</strong>en eventuell zu beurk<strong>und</strong>enden Rückübertragungsvertrag<br />
aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er nicht e<strong>in</strong>gehaltenen Bauverpflichtung.<br />
Der Erwerber hat die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74 „Schulenburgs Hof“ der Stadt <strong>Neuenhaus</strong><br />
zu beachten. Für die Flurstücke 149/16, 149/17, 149/18 <strong>und</strong> 149/19 gelten die Vorschriften<br />
des Bebauungsplan Nr. 65 „Schulenburg“. Die Bebauungspläne können bei der GGB oder der Stadt<br />
<strong>Neuenhaus</strong> e<strong>in</strong>gesehen werden. Die Erwerber haben die sich aus dem Bebauungsplan bzw. aus dem<br />
Baugesetzbuch ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen.<br />
Stand: 01.03.2013 – ohne Gewähr 2.
2<br />
Mitverkauft werden auch die <strong>in</strong> dem geltenden Bebauungsplan Nr. 74 „Schulenburgs Hof“ ausgewiesenen<br />
privaten Grünflächen. Es handelt sich dabei um Flächen mit B<strong>in</strong>dungen für die Anpflanzung von<br />
Bäumen, Sträuchern <strong>und</strong> sonstigen Bepflanzungen. Die jeweils betroffenen Erwerber haben die sich<br />
aus dem Bebauungsplan bzw. aus dem Baugesetzbuch ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen.<br />
Die Erwerber der Bauplätze 149/17, 149/18 <strong>und</strong> 149/19 erwerben den zu ihren Wohngr<strong>und</strong>stücken<br />
führenden geme<strong>in</strong>schaftlichen Privatweg jeweils zu e<strong>in</strong>em Drittel ideellen Anteil. Sie haben ihn auf eigene<br />
Kosten zu unterhalten.<br />
Die Erwerber der Flurstücke 110/27, 110/29, 110/36, 110/37 <strong>und</strong> 110/38 haben bei der Planung <strong>und</strong><br />
Anlegung ihrer Zufahrten zu beachten, dass im öffentlichen Bereich entlang der Straße „von-Beesten-<br />
Straße“ e<strong>in</strong>e Baumallee vorhanden ist. Bei der Planung <strong>und</strong> Anlegung der privaten Zufahrten ist auf<br />
den Baumbestand abzustellen.<br />
Der Erwerber hat zur Kenntnis zu nehmen, dass das veräußerte Gr<strong>und</strong>stück <strong>in</strong> Nachbarschaft zu vorhandenen<br />
<strong>und</strong> geplanten Gewerbegebieten sowie Verbrauchermärkten liegt. Die Stadt <strong>Neuenhaus</strong> hat<br />
die nachbarliche Verträglichkeit zwischen <strong>Wohnen</strong> <strong>und</strong> Gewerbe durch e<strong>in</strong> schalltechnisches Gutachten<br />
ermitteln lassen. Die hier<strong>in</strong> ermittelten Emissionskont<strong>in</strong>gente sowie notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen<br />
s<strong>in</strong>d dem § 5 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 „Schulenburgs<br />
Hof“ zu entnehmen <strong>und</strong> zu beachten.<br />
Dabei ist vom Erwerber zur Kenntnis zu nehmen, dass die gewerbliche Nutzung am etablierten<br />
Standort verbleibt <strong>und</strong> den Betrieben e<strong>in</strong>e Standortsicherung sowie Entwicklung im Rahmen des Bestandsschutzes<br />
zugestanden wird. Zeitweise Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch Staub <strong>und</strong> Lärm s<strong>in</strong>d den<br />
künftigen Bewohnern des Wohnbaugebietes gegenüber im Rahmen der durch die allgeme<strong>in</strong>en Richtl<strong>in</strong>ien<br />
vorgegebenen Zumutbarkeitsgrenzen als h<strong>in</strong>nehmbar anzusehen.<br />
Der Erwerber verpflichtet sich somit, alle gesetzlich zulässigen Immissionen, die von den <strong>in</strong> der Nachbarschaft<br />
vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Gewerbegebieten bzw. Verbrauchermärkten ausgehen, zu dulden<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong>soweit auf Schadensersatzansprüche <strong>und</strong> die Ausübung von Abwehrrechten zu verzichten,<br />
die zum Inhalt des Eigentums gehören.<br />
Insoweit wird die GGB von Forderungen bzw. Verpflichtungen durch den Erwerber freigestellt.<br />
Stand: 01.03.2013 – ohne Gewähr
Wohnbaugebiet "Schulenburgs Hof"<br />
Bauplatz Gesamt- Bauplatzfläche Grünlandfläche Privatwegfläche Gesamtpreis<br />
Nr. größe/m² Größe €/m² Größe €/m² Größe €/m² <strong>in</strong> € *<br />
110/11 825 825 71,00 0 34,75 0 10,50 58.575,00<br />
110/12 862 862 71,00 0 34,75 0 10,50 61.202,00<br />
110/16 703 703 71,00 0 34,75 0 10,50 49.913,00<br />
110/40 863 863 71,00 0 34,75 0 10,50 61.273,00<br />
110/41 888 888 71,00 0 34,75 0 10,50 63.048,00<br />
110/25 793 793 71,00 0 34,75 0 10,50 56.303,00<br />
110/26 773 773 71,00 0 34,75 0 10,50 54.883,00<br />
110/27 690 690 71,00 0 34,75 0 10,50 48.990,00<br />
110/38 715 715 71,00 0 34,75 0 10,50 50.765,00<br />
149/16 618 618 71,00 0 34,75 0 10,50 43.878,00<br />
149/17 603 603 71,00 0 34,75 224 10,50 45.165,00<br />
110/18 711 711 71,00 0 34,75 0 10,50 50.481,00<br />
110/19 1047 865 71,00 182 34,75 0 10,50 67.739,50<br />
110/20 879 756 71,00 123 34,75 0 10,50 57.950,25<br />
110/44 909 773 71,00 136 34,75 0 10,50 59.609,00<br />
110/31 805 690 71,00 115 34,75 0 10,50 52.986,25<br />
110/30 805 690 71,00 115 34,75 0 10,50 52.986,25<br />
110/29 836 714 71,00 122 34,75 0 10,50 54.933,50<br />
110/37 673 673 71,00 0 34,75 0 10,50 47.783,00<br />
149/19 451 451 71,00 0 34,75 224 10,50 34.373,00<br />
149/18 528 528 71,00 0 34,75 224 10,50 39.840,00<br />
Stand 01.03.2013 ohne Gewähr<br />
* zzgl. Hausanschlussschachtkosten 450,00 € je Bauplatz<br />
Kaufpreise SchulenburgsHof