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Bauen und Wohnen in Neuenhaus-Veldhausen

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<strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Neuenhaus</strong>-<strong>Veldhausen</strong><br />

Baugebiet:<br />

Anzahl der Baugr<strong>und</strong>stücke:<br />

„Schulenburgs Hof“<br />

<strong>in</strong>sgesamt 22 Bauplätze<br />

(Anzahl der freien Gr<strong>und</strong>stücke siehe Verkaufskarte)<br />

Größe der Baugr<strong>und</strong>stücke: 451 bis 1.047 m²<br />

Stand der Erschließung:<br />

Möglicher Hausbaubeg<strong>in</strong>n:<br />

Bauverpflichtung:<br />

Gestaltungsvorschriften:<br />

Eigentümer:<br />

Kaufpreis:<br />

Die Baustraße sowie die Entwässerungsleitungen<br />

s<strong>in</strong>d erstellt. Es besteht Anschlusszwang an den<br />

Schmutz- <strong>und</strong> Regenwasserkanal.<br />

ab sofort<br />

Wohnhaus <strong>in</strong>nerhalb von 2 Jahren fertig zu stellen<br />

allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet, bis zu 2-geschossige offene<br />

Bauweise, E<strong>in</strong>zel- <strong>und</strong> Doppelhäuser, Gr<strong>und</strong>flächenzahl<br />

0,4, Geschossflächenzahl 0,8, Firsthöhenbegrenzung<br />

GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Entwicklungsgesellschaft<br />

Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />

van-Delden-Straße 1 – 7<br />

48529 Nordhorn<br />

71,00 €/m²<br />

<strong>in</strong>kl. Erschließungskosten<br />

Grünflächenanteile 34,75 €/m²<br />

Privatweganteile 10,50 €/m²<br />

Gesamtpreise siehe anliegende Aufstellung!<br />

zzgl. Hausanschlussschacht 450,00 € je Bauplatz<br />

Auskunft erteilt /<br />

Reservierungen nimmt entgegen:<br />

GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Entwicklungsgesellschaft<br />

Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />

Herr Schäfer 05921 / 96-1292<br />

Fax 05921 / 96-1290<br />

Email Schaefer@ggb-grafschaft.de<br />

Herr Bertram 05921 / 96-1291<br />

Fax 05921 / 96-1290<br />

Email Bertram@ggb-grafschaft.de<br />

Besuchen Sie unsere Baugebiete im Internet<br />

www.ggb-grafschaft.de<br />

Stand: 01.03.2013 – ohne Gewähr


Wohnbaugebiet „Schulenburgs Hof“ <strong>in</strong> <strong>Neuenhaus</strong>-<strong>Veldhausen</strong><br />

Allgeme<strong>in</strong>e Verkaufsh<strong>in</strong>weise<br />

Veräußert werden die Gr<strong>und</strong>stücke wie gesehen. Für Größe, Güte <strong>und</strong> Beschaffenheit wird ke<strong>in</strong>e Gewähr<br />

übernommen. Auch ansonsten erfolgt der Verkauf unter Ausschluss aller Gewährleistungsansprüche.<br />

Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB.<br />

Die Bauplätze werden lastenfrei verkauft. Allerd<strong>in</strong>gs hat der Erwerber <strong>in</strong>nerhalb von zwei Jahren, gerechnet<br />

vom Datum des Beurk<strong>und</strong>ungsterm<strong>in</strong>s das Gr<strong>und</strong>stück mit e<strong>in</strong>em bezugsfertigen Wohnhaus<br />

zu bebauen. Wird die Verpflichtung nicht e<strong>in</strong>gehalten, ist die GGB berechtigt, die kosten- <strong>und</strong> lastenfreie<br />

Rückübertragung zu verlangen. Abgesichert wird diese Bauverpflichtung durch e<strong>in</strong>e im Gr<strong>und</strong>buch<br />

e<strong>in</strong>zutragende Rückauflassungsvormerkung. Im Falle e<strong>in</strong>es Rücktrittes bzw. bei Rückübertragung<br />

wegen Nichte<strong>in</strong>haltung der Bauverpflichtung wird e<strong>in</strong> Verwaltungskostenbeitrag von 500,00 €<br />

erhoben.<br />

Die mit dem Gr<strong>und</strong>besitz verb<strong>und</strong>enen Rechte <strong>und</strong> Nutzungen, die darauf lastenden <strong>und</strong> die damit<br />

verb<strong>und</strong>enen öffentlichen Lasten <strong>und</strong> Abgaben sowie die Gefahr des Gr<strong>und</strong>besitzes gehen mit Vertragsabschluss<br />

auf den Erwerber über. Eventuell bestehende Baulasten sowie im Gr<strong>und</strong>stück bef<strong>in</strong>dliche<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen s<strong>in</strong>d zu übernehmen.<br />

Der Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis versteht sich <strong>in</strong>klusive der Vermessungskosten, der Erschließungsbeiträge<br />

nach dem Baugesetzbuch für die Straße sowie den Schmutz- <strong>und</strong> Regenwasserkanal. Diese Beiträge<br />

werden von der GGB an den Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband Niedergrafschaft (WAZ <strong>Neuenhaus</strong>)<br />

weitergeleitet. Auf den Zuschlag von 60 % auf den Gr<strong>und</strong>betrag wegen der möglichen zweigeschossigen<br />

Bauweise wird wegen der Traufenhöhenbegrenzung verzichtet. Sofern wegen e<strong>in</strong>er Überschreitung<br />

der baurechtlich zugelassenen Maße der Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband Niedergrafschaft<br />

(WAZ) nachträglich den Zuschlag auf den e<strong>in</strong>fachen Baukostenzuschuss erhebt, stellt der<br />

Erwerber die GGB von diesen Zahlungsforderungen frei. Ggfls. ist die GGB berechtigt, diesen Betrag<br />

vom Erwerber erstatten zu lassen. Durch e<strong>in</strong>e schuldrechtliche Regelung wird diese Möglichkeit vertraglich<br />

abgesichert. Für den Hausanschlussschacht, der vom Wasser- <strong>und</strong> Abwasser-Zweckverband<br />

Niedergrafschaft (WAZ) erstellt wird, ist gleichzeitig mit dem Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis e<strong>in</strong> Betrag von<br />

450,00 € zu zahlen, welcher von der GGB ebenfalls weitergeleitet wird.<br />

Nicht abgegolten s<strong>in</strong>d die eventuell von e<strong>in</strong>em Versorgungsunternehmen aufgr<strong>und</strong> eigener Satzung<br />

bzw. Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen noch zur Erhebung kommenden Anschlussbeiträge (Gas, Wasser, Telefon<br />

etc.). Diese s<strong>in</strong>d mit den Versorgungsträgern direkt abzurechnen. Außerdem wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass später eventuell zur Erhebung kommende Straßenausbaubeiträge gemäß örtlicher Satzung<br />

der Stadt bzw. Samtgeme<strong>in</strong>de nicht ausgeschlossen werden können.<br />

Das auf den Gr<strong>und</strong>stücken anfallende Regenwasser ist über die vorhandene Niederschlagswasserkanalisation<br />

abzuleiten.<br />

Die Kosten des Vertrages <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Durchführung sowie die zu zahlende Gr<strong>und</strong>erwerbssteuer gehen<br />

zu Lasten der Erwerber. Das gleiche gilt auch für e<strong>in</strong>en eventuell zu beurk<strong>und</strong>enden Rückübertragungsvertrag<br />

aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er nicht e<strong>in</strong>gehaltenen Bauverpflichtung.<br />

Der Erwerber hat die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74 „Schulenburgs Hof“ der Stadt <strong>Neuenhaus</strong><br />

zu beachten. Für die Flurstücke 149/16, 149/17, 149/18 <strong>und</strong> 149/19 gelten die Vorschriften<br />

des Bebauungsplan Nr. 65 „Schulenburg“. Die Bebauungspläne können bei der GGB oder der Stadt<br />

<strong>Neuenhaus</strong> e<strong>in</strong>gesehen werden. Die Erwerber haben die sich aus dem Bebauungsplan bzw. aus dem<br />

Baugesetzbuch ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen.<br />

Stand: 01.03.2013 – ohne Gewähr 2.


2<br />

Mitverkauft werden auch die <strong>in</strong> dem geltenden Bebauungsplan Nr. 74 „Schulenburgs Hof“ ausgewiesenen<br />

privaten Grünflächen. Es handelt sich dabei um Flächen mit B<strong>in</strong>dungen für die Anpflanzung von<br />

Bäumen, Sträuchern <strong>und</strong> sonstigen Bepflanzungen. Die jeweils betroffenen Erwerber haben die sich<br />

aus dem Bebauungsplan bzw. aus dem Baugesetzbuch ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen.<br />

Die Erwerber der Bauplätze 149/17, 149/18 <strong>und</strong> 149/19 erwerben den zu ihren Wohngr<strong>und</strong>stücken<br />

führenden geme<strong>in</strong>schaftlichen Privatweg jeweils zu e<strong>in</strong>em Drittel ideellen Anteil. Sie haben ihn auf eigene<br />

Kosten zu unterhalten.<br />

Die Erwerber der Flurstücke 110/27, 110/29, 110/36, 110/37 <strong>und</strong> 110/38 haben bei der Planung <strong>und</strong><br />

Anlegung ihrer Zufahrten zu beachten, dass im öffentlichen Bereich entlang der Straße „von-Beesten-<br />

Straße“ e<strong>in</strong>e Baumallee vorhanden ist. Bei der Planung <strong>und</strong> Anlegung der privaten Zufahrten ist auf<br />

den Baumbestand abzustellen.<br />

Der Erwerber hat zur Kenntnis zu nehmen, dass das veräußerte Gr<strong>und</strong>stück <strong>in</strong> Nachbarschaft zu vorhandenen<br />

<strong>und</strong> geplanten Gewerbegebieten sowie Verbrauchermärkten liegt. Die Stadt <strong>Neuenhaus</strong> hat<br />

die nachbarliche Verträglichkeit zwischen <strong>Wohnen</strong> <strong>und</strong> Gewerbe durch e<strong>in</strong> schalltechnisches Gutachten<br />

ermitteln lassen. Die hier<strong>in</strong> ermittelten Emissionskont<strong>in</strong>gente sowie notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen<br />

s<strong>in</strong>d dem § 5 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 74 „Schulenburgs<br />

Hof“ zu entnehmen <strong>und</strong> zu beachten.<br />

Dabei ist vom Erwerber zur Kenntnis zu nehmen, dass die gewerbliche Nutzung am etablierten<br />

Standort verbleibt <strong>und</strong> den Betrieben e<strong>in</strong>e Standortsicherung sowie Entwicklung im Rahmen des Bestandsschutzes<br />

zugestanden wird. Zeitweise Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch Staub <strong>und</strong> Lärm s<strong>in</strong>d den<br />

künftigen Bewohnern des Wohnbaugebietes gegenüber im Rahmen der durch die allgeme<strong>in</strong>en Richtl<strong>in</strong>ien<br />

vorgegebenen Zumutbarkeitsgrenzen als h<strong>in</strong>nehmbar anzusehen.<br />

Der Erwerber verpflichtet sich somit, alle gesetzlich zulässigen Immissionen, die von den <strong>in</strong> der Nachbarschaft<br />

vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Gewerbegebieten bzw. Verbrauchermärkten ausgehen, zu dulden<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong>soweit auf Schadensersatzansprüche <strong>und</strong> die Ausübung von Abwehrrechten zu verzichten,<br />

die zum Inhalt des Eigentums gehören.<br />

Insoweit wird die GGB von Forderungen bzw. Verpflichtungen durch den Erwerber freigestellt.<br />

Stand: 01.03.2013 – ohne Gewähr


Wohnbaugebiet "Schulenburgs Hof"<br />

Bauplatz Gesamt- Bauplatzfläche Grünlandfläche Privatwegfläche Gesamtpreis<br />

Nr. größe/m² Größe €/m² Größe €/m² Größe €/m² <strong>in</strong> € *<br />

110/11 825 825 71,00 0 34,75 0 10,50 58.575,00<br />

110/12 862 862 71,00 0 34,75 0 10,50 61.202,00<br />

110/16 703 703 71,00 0 34,75 0 10,50 49.913,00<br />

110/40 863 863 71,00 0 34,75 0 10,50 61.273,00<br />

110/41 888 888 71,00 0 34,75 0 10,50 63.048,00<br />

110/25 793 793 71,00 0 34,75 0 10,50 56.303,00<br />

110/26 773 773 71,00 0 34,75 0 10,50 54.883,00<br />

110/27 690 690 71,00 0 34,75 0 10,50 48.990,00<br />

110/38 715 715 71,00 0 34,75 0 10,50 50.765,00<br />

149/16 618 618 71,00 0 34,75 0 10,50 43.878,00<br />

149/17 603 603 71,00 0 34,75 224 10,50 45.165,00<br />

110/18 711 711 71,00 0 34,75 0 10,50 50.481,00<br />

110/19 1047 865 71,00 182 34,75 0 10,50 67.739,50<br />

110/20 879 756 71,00 123 34,75 0 10,50 57.950,25<br />

110/44 909 773 71,00 136 34,75 0 10,50 59.609,00<br />

110/31 805 690 71,00 115 34,75 0 10,50 52.986,25<br />

110/30 805 690 71,00 115 34,75 0 10,50 52.986,25<br />

110/29 836 714 71,00 122 34,75 0 10,50 54.933,50<br />

110/37 673 673 71,00 0 34,75 0 10,50 47.783,00<br />

149/19 451 451 71,00 0 34,75 224 10,50 34.373,00<br />

149/18 528 528 71,00 0 34,75 224 10,50 39.840,00<br />

Stand 01.03.2013 ohne Gewähr<br />

* zzgl. Hausanschlussschachtkosten 450,00 € je Bauplatz<br />

Kaufpreise SchulenburgsHof

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