Bauen und Wohnen in Wilsum - und Entwicklungsgesellschaft ...
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<strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Wilsum</strong><br />
Baugebiet:<br />
Anzahl der Baugr<strong>und</strong>stücke:<br />
„Dorfmitte - Teil 2“ – 1. Vergabeabschnitt<br />
<strong>in</strong>sgesamt ca. 40 Bauplätze<br />
zzgl. Flächen für Nahversorgung<br />
im I. Vergabeabschnitt s<strong>in</strong>d 23 Bauplätze für E<strong>in</strong>-,<br />
Zweifamilien- <strong>und</strong> Doppelhausbebauung freigegeben<br />
Größe der Baugr<strong>und</strong>stücke: 592 bis 1.061 m²<br />
Stand der Erschließung:<br />
Möglicher Hausbaubeg<strong>in</strong>n:<br />
Bauverpflichtung:<br />
Gestaltungsvorschriften:<br />
Eigentümer:<br />
Kaufpreis:<br />
Die Baustraße sowie Entwässerungsleitungen s<strong>in</strong>d<br />
erstellt.<br />
Sofort<br />
<strong>in</strong>nerhalb von 2 Jahren fertig gestellt<br />
allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet, bis zu zwei Vollgeschosse<br />
mit First- <strong>und</strong> Traufenbegrenzungen, offene Bauweise,<br />
E<strong>in</strong>zel- <strong>und</strong> Doppelhäuser, Gr<strong>und</strong>flächenzahl:<br />
0,3 sowie Geschossflächenzahl 0,6<br />
GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />
Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />
van-Delden-Straße 1 – 7<br />
48529 Nordhorn<br />
45,40 €/m²<br />
<strong>in</strong>kl. Erschließungskosten<br />
Gesamtpreise siehe anliegende Aufstellung!<br />
zzgl. Hausanschlussschacht 450,00 € je Bauplatz<br />
Auskunft erteilt /<br />
Reservierungen nimmt entgegen:<br />
GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />
Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />
Herr Schäfer 05921 / 96-1292<br />
Fax 05921 / 96-1290<br />
Email Schaefer@ggb-grafschaft.de<br />
Herr Bertram 05921 / 96-1291<br />
Fax 05921 / 96-1290<br />
Email Bertram@ggb-grafschaft.de<br />
Besuchen Sie unsere Baugebiete im Internet<br />
www.ggb-grafschaft.de<br />
Stand: 01.01.2012 – ohne Gewähr
Wohnbaugebiet „Dorfmitte – Teil 2“ <strong>in</strong> <strong>Wilsum</strong><br />
1. Vergabeabschnitt<br />
Allgeme<strong>in</strong>e Verkaufsh<strong>in</strong>weise<br />
Veräußert werden die Gr<strong>und</strong>stücke wie gesehen. Für Größe, Güte <strong>und</strong> Beschaffenheit wird ke<strong>in</strong>e Gewähr<br />
übernommen. Auch ansonsten erfolgt der Verkauf unter Ausschluss aller Gewährleistungsansprüche.<br />
Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB.<br />
Die Bauplätze werden lastenfrei verkauft. Allerd<strong>in</strong>gs hat der Erwerber <strong>in</strong>nerhalb von zwei Jahren, gerechnet<br />
vom Datum des Beurk<strong>und</strong>ungsterm<strong>in</strong>s, das Gr<strong>und</strong>stück mit e<strong>in</strong>em bezugsfertigen Wohnhaus<br />
zu bebauen. Wird die Verpflichtung nicht e<strong>in</strong>gehalten, ist die GGB berechtigt, die kosten- <strong>und</strong> lastenfreie<br />
Rückübertragung zu verlangen. Abgesichert wird diese Bauverpflichtung durch e<strong>in</strong>e im Gr<strong>und</strong>buch<br />
e<strong>in</strong>zutragende Rückauflassungsvormerkung. Im Falle e<strong>in</strong>es Rücktrittes bzw. bei Rückübertragung<br />
wegen Nichte<strong>in</strong>haltung der Bauverpflichtung wird e<strong>in</strong> Verwaltungskostenbeitrag von 500,00 €<br />
erhoben.<br />
Die mit dem Gr<strong>und</strong>besitz verb<strong>und</strong>enen Rechte <strong>und</strong> Nutzungen, die darauf lastenden <strong>und</strong> die damit<br />
verb<strong>und</strong>enen öffentlichen Lasten <strong>und</strong> Abgaben sowie die Gefahr des Gr<strong>und</strong>besitzes gehen mit<br />
Vertragsabschluß auf den Erwerber über. Eventuell bestehende Baulasten s<strong>in</strong>d zu übernehmen.<br />
Ebenfalls zu übernehmen s<strong>in</strong>d eventuell im Gr<strong>und</strong>stück bef<strong>in</strong>dliche Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen.<br />
Der Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis versteht sich <strong>in</strong>klusive der Vermessungskosten, der Erschließungsbeiträge<br />
nach dem Baugesetzbuch für die Straße sowie der Entwässerungsleitungen. Diese Beiträge werden<br />
von der GGB an den Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband Niedergrafschaft (WAZ Neuenhaus) weitergeleitet.<br />
Für den Schmutzwasserhausanschlussschacht ist gleichzeitig mit dem Kaufpreis e<strong>in</strong> Betrag<br />
von 450,00 € zu zahlen. Nicht abgegolten s<strong>in</strong>d die eventuell von e<strong>in</strong>em Versorgungsunternehmen<br />
(Gas, Wasser, Telefon etc.) aufgr<strong>und</strong> eigener Satzungen bzw. Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen noch zur Erhebung<br />
kommenden Anschlussbeiträge. Derartige Kosten s<strong>in</strong>d mit den Versorgungsträgern direkt abzurechnen.<br />
Außerdem wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass später eventuell zur Erhebung kommende Straßenausbaubeiträge<br />
gemäß örtlicher Satzung der Geme<strong>in</strong>de bzw. Samtgeme<strong>in</strong>de nicht ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
Die Kosten des Vertrages <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Durchführung sowie die zu zahlende Gr<strong>und</strong>erwerbssteuer gehen<br />
zu Lasten des Erwerbers. Das gleiche gilt auch für e<strong>in</strong>en eventuell zu beurk<strong>und</strong>enden Rückübertragungsvertrag<br />
aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er nicht e<strong>in</strong>gehaltenen Bauverpflichtung.<br />
Die Gr<strong>und</strong>stückse<strong>in</strong>fahrten e<strong>in</strong>schl. der fußläufigen Zugänge dürfen maximal e<strong>in</strong>e Breite von 5,0 m<br />
aufweisen.<br />
Der Bebauungsplan kann bei der GGB, der Geme<strong>in</strong>de <strong>Wilsum</strong> oder der Samtgeme<strong>in</strong>de Uelsen e<strong>in</strong>gesehen<br />
werden. Die Erwerber haben die sich aus dem Bebauungsplan bzw. aus dem Baugesetzbuch<br />
ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen. Des Weiteren haben Sie Anpflanzungen nach den Vorgaben<br />
des Bebauungsplanes vorzunehmen. Die Erwerber der Gr<strong>und</strong>stücke zwischen der Dorfstraße<br />
<strong>und</strong> dem Hopfenbach haben das anfallende Oberflächenwasser der Bauplätze über die vorhandene<br />
Regenwasserleitung abzuleiten. Bei den verbleibenden Bauplätzen ist das Oberflächenwasser auf<br />
dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück zu versickern.<br />
Stand: 01.04.2012 – ohne Gewähr 2.
2<br />
Bauplatz Gesamt- Bauplatzfläche Gesamtpreis<br />
Nr. größe/m² Größe €/m² <strong>in</strong> € *<br />
71/54 715 715 45,40 32.461,00<br />
* zzgl. Hausanschlussschachtkosten 450,00 € je Bauplatz<br />
Stand: 01.04.2012 – ohne Gewähr