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Bauen und Wohnen in Wilsum - und Entwicklungsgesellschaft ...

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<strong>Bauen</strong> <strong>und</strong> <strong>Wohnen</strong> <strong>in</strong> <strong>Wilsum</strong><br />

Baugebiet:<br />

Anzahl der Baugr<strong>und</strong>stücke:<br />

„Dorfmitte - Teil 2“ – 1. Vergabeabschnitt<br />

<strong>in</strong>sgesamt ca. 40 Bauplätze<br />

zzgl. Flächen für Nahversorgung<br />

im I. Vergabeabschnitt s<strong>in</strong>d 23 Bauplätze für E<strong>in</strong>-,<br />

Zweifamilien- <strong>und</strong> Doppelhausbebauung freigegeben<br />

Größe der Baugr<strong>und</strong>stücke: 592 bis 1.061 m²<br />

Stand der Erschließung:<br />

Möglicher Hausbaubeg<strong>in</strong>n:<br />

Bauverpflichtung:<br />

Gestaltungsvorschriften:<br />

Eigentümer:<br />

Kaufpreis:<br />

Die Baustraße sowie Entwässerungsleitungen s<strong>in</strong>d<br />

erstellt.<br />

Sofort<br />

<strong>in</strong>nerhalb von 2 Jahren fertig gestellt<br />

allgeme<strong>in</strong>es Wohngebiet, bis zu zwei Vollgeschosse<br />

mit First- <strong>und</strong> Traufenbegrenzungen, offene Bauweise,<br />

E<strong>in</strong>zel- <strong>und</strong> Doppelhäuser, Gr<strong>und</strong>flächenzahl:<br />

0,3 sowie Geschossflächenzahl 0,6<br />

GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />

Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />

van-Delden-Straße 1 – 7<br />

48529 Nordhorn<br />

45,40 €/m²<br />

<strong>in</strong>kl. Erschließungskosten<br />

Gesamtpreise siehe anliegende Aufstellung!<br />

zzgl. Hausanschlussschacht 450,00 € je Bauplatz<br />

Auskunft erteilt /<br />

Reservierungen nimmt entgegen:<br />

GGB Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> <strong>Entwicklungsgesellschaft</strong><br />

Landkreis Grafschaft Bentheim mbH<br />

Herr Schäfer 05921 / 96-1292<br />

Fax 05921 / 96-1290<br />

Email Schaefer@ggb-grafschaft.de<br />

Herr Bertram 05921 / 96-1291<br />

Fax 05921 / 96-1290<br />

Email Bertram@ggb-grafschaft.de<br />

Besuchen Sie unsere Baugebiete im Internet<br />

www.ggb-grafschaft.de<br />

Stand: 01.01.2012 – ohne Gewähr


Wohnbaugebiet „Dorfmitte – Teil 2“ <strong>in</strong> <strong>Wilsum</strong><br />

1. Vergabeabschnitt<br />

Allgeme<strong>in</strong>e Verkaufsh<strong>in</strong>weise<br />

Veräußert werden die Gr<strong>und</strong>stücke wie gesehen. Für Größe, Güte <strong>und</strong> Beschaffenheit wird ke<strong>in</strong>e Gewähr<br />

übernommen. Auch ansonsten erfolgt der Verkauf unter Ausschluss aller Gewährleistungsansprüche.<br />

Im Übrigen gelten die Regelungen des BGB.<br />

Die Bauplätze werden lastenfrei verkauft. Allerd<strong>in</strong>gs hat der Erwerber <strong>in</strong>nerhalb von zwei Jahren, gerechnet<br />

vom Datum des Beurk<strong>und</strong>ungsterm<strong>in</strong>s, das Gr<strong>und</strong>stück mit e<strong>in</strong>em bezugsfertigen Wohnhaus<br />

zu bebauen. Wird die Verpflichtung nicht e<strong>in</strong>gehalten, ist die GGB berechtigt, die kosten- <strong>und</strong> lastenfreie<br />

Rückübertragung zu verlangen. Abgesichert wird diese Bauverpflichtung durch e<strong>in</strong>e im Gr<strong>und</strong>buch<br />

e<strong>in</strong>zutragende Rückauflassungsvormerkung. Im Falle e<strong>in</strong>es Rücktrittes bzw. bei Rückübertragung<br />

wegen Nichte<strong>in</strong>haltung der Bauverpflichtung wird e<strong>in</strong> Verwaltungskostenbeitrag von 500,00 €<br />

erhoben.<br />

Die mit dem Gr<strong>und</strong>besitz verb<strong>und</strong>enen Rechte <strong>und</strong> Nutzungen, die darauf lastenden <strong>und</strong> die damit<br />

verb<strong>und</strong>enen öffentlichen Lasten <strong>und</strong> Abgaben sowie die Gefahr des Gr<strong>und</strong>besitzes gehen mit<br />

Vertragsabschluß auf den Erwerber über. Eventuell bestehende Baulasten s<strong>in</strong>d zu übernehmen.<br />

Ebenfalls zu übernehmen s<strong>in</strong>d eventuell im Gr<strong>und</strong>stück bef<strong>in</strong>dliche Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsleitungen.<br />

Der Gr<strong>und</strong>stückskaufpreis versteht sich <strong>in</strong>klusive der Vermessungskosten, der Erschließungsbeiträge<br />

nach dem Baugesetzbuch für die Straße sowie der Entwässerungsleitungen. Diese Beiträge werden<br />

von der GGB an den Wasser- <strong>und</strong> Abwasserzweckverband Niedergrafschaft (WAZ Neuenhaus) weitergeleitet.<br />

Für den Schmutzwasserhausanschlussschacht ist gleichzeitig mit dem Kaufpreis e<strong>in</strong> Betrag<br />

von 450,00 € zu zahlen. Nicht abgegolten s<strong>in</strong>d die eventuell von e<strong>in</strong>em Versorgungsunternehmen<br />

(Gas, Wasser, Telefon etc.) aufgr<strong>und</strong> eigener Satzungen bzw. Geschäftsbed<strong>in</strong>gungen noch zur Erhebung<br />

kommenden Anschlussbeiträge. Derartige Kosten s<strong>in</strong>d mit den Versorgungsträgern direkt abzurechnen.<br />

Außerdem wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass später eventuell zur Erhebung kommende Straßenausbaubeiträge<br />

gemäß örtlicher Satzung der Geme<strong>in</strong>de bzw. Samtgeme<strong>in</strong>de nicht ausgeschlossen<br />

werden können.<br />

Die Kosten des Vertrages <strong>und</strong> se<strong>in</strong>er Durchführung sowie die zu zahlende Gr<strong>und</strong>erwerbssteuer gehen<br />

zu Lasten des Erwerbers. Das gleiche gilt auch für e<strong>in</strong>en eventuell zu beurk<strong>und</strong>enden Rückübertragungsvertrag<br />

aufgr<strong>und</strong> e<strong>in</strong>er nicht e<strong>in</strong>gehaltenen Bauverpflichtung.<br />

Die Gr<strong>und</strong>stückse<strong>in</strong>fahrten e<strong>in</strong>schl. der fußläufigen Zugänge dürfen maximal e<strong>in</strong>e Breite von 5,0 m<br />

aufweisen.<br />

Der Bebauungsplan kann bei der GGB, der Geme<strong>in</strong>de <strong>Wilsum</strong> oder der Samtgeme<strong>in</strong>de Uelsen e<strong>in</strong>gesehen<br />

werden. Die Erwerber haben die sich aus dem Bebauungsplan bzw. aus dem Baugesetzbuch<br />

ergebenden Verpflichtungen zu übernehmen. Des Weiteren haben Sie Anpflanzungen nach den Vorgaben<br />

des Bebauungsplanes vorzunehmen. Die Erwerber der Gr<strong>und</strong>stücke zwischen der Dorfstraße<br />

<strong>und</strong> dem Hopfenbach haben das anfallende Oberflächenwasser der Bauplätze über die vorhandene<br />

Regenwasserleitung abzuleiten. Bei den verbleibenden Bauplätzen ist das Oberflächenwasser auf<br />

dem eigenen Gr<strong>und</strong>stück zu versickern.<br />

Stand: 01.04.2012 – ohne Gewähr 2.


2<br />

Bauplatz Gesamt- Bauplatzfläche Gesamtpreis<br />

Nr. größe/m² Größe €/m² <strong>in</strong> € *<br />

71/54 715 715 45,40 32.461,00<br />

* zzgl. Hausanschlussschachtkosten 450,00 € je Bauplatz<br />

Stand: 01.04.2012 – ohne Gewähr

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