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Ergänzende Hinweise zur Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II

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Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit,<br />

Jugend und Soziales<br />

Freie<br />

Hansestadt Bremen<br />

Nr. 5.2 und Nr. 5.3 der <strong>Verwaltungsanweisung</strong> <strong>zu</strong> <strong>§</strong> <strong>22</strong> <strong>SGB</strong> <strong>II</strong> mit<br />

weitergehenden <strong>Hinweise</strong>n<br />

Richtwerte<br />

Der Gesetzgeber selbst hat offengelassen, was angemessene<br />

Aufwendungen sind. Diese Frage haben die Städte und Landkreise<br />

u. a. unter Berücksichtigung der gegebenen örtlichen Verhältnisse<br />

des jeweiligen Wohnungsmarktes <strong>zu</strong> beurteilen. Gemäß der Rechtsprechung<br />

des BVerwG ist auf die Mietpreise im unteren Bereich<br />

der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Hilfeempfängers<br />

marktüblichen Wohnungen ab<strong>zu</strong>stellen.<br />

Nach Analysen des Wohnungsmarktes in der Stadtgemeinde Bremen<br />

wurden die Richtwerte für reguläre Mietverhältnisse je nach<br />

Haushaltsgröße wie folgt festgelegt (es ist <strong>zu</strong> beachten, dass Betriebskosten<br />

inkl. Wassergeld in diesen Beträgen bereits enthalten<br />

sind, Heizkosten jedoch nicht):<br />

Haushalt mit Für Wohnraum der<br />

be<strong>zu</strong>gsfertig geworden<br />

ist bis <strong>zu</strong>m<br />

31.12.1965<br />

einem<br />

Alleinstehenden<br />

zwei<br />

Familienmitgliedern<br />

drei<br />

Familienmitgliedern<br />

vier<br />

Familienmitgliedern<br />

fünf<br />

Familienmitgliedern<br />

Mehrbetrag für jedes<br />

weitere<br />

Familienmitglied<br />

Für Wohnraum der<br />

be<strong>zu</strong>gsfertig geworden<br />

ist ab dem<br />

01.01.1966<br />

Euro<br />

300 320<br />

360 380<br />

410 440<br />

475 505<br />

540 580<br />

+70 +70<br />

Hält sich ein Kind 120 Tage und mehr im Kalenderjahr beim umgangsberechtigten<br />

Elternteil auf, ist das Kind als eine <strong>zu</strong>sätzliche<br />

Person bei der Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunft <strong>zu</strong><br />

berücksichtigen. Entsprechendes gilt, wenn es um mehrere Kinder<br />

geht.<br />

Angemessene<br />

Aufwendungen<br />

Analyse des<br />

Wohnungsmarktes<br />

Richtwerte<br />

Ausübung<br />

Umgangsrecht<br />

Aktenplan-Nr. 20-01/1-0 Seite 10<br />

Stand: 01.01.2011

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