Ergänzende Hinweise zur Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II
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des Räumungsanspruchs eingeht.<br />
Der nähere Umgang mit den Mitteilungen des Gerichts erfolgt entsprechend<br />
der Übertragung der Aufgaben von der BAgIS an das<br />
Amt für Soziale Dienste (Zentrale Fachstelle Wohnen) sowie der<br />
da<strong>zu</strong> gehörigen Leistungsbeschreibungen. Das schließt für das<br />
weitere Vorgehen die Prüfung der formellen Vorausset<strong>zu</strong>ngen (Antragstellung,<br />
Zuständigkeiten) mit ein.<br />
Die Regelungen der Vereinbarung <strong><strong>zu</strong>r</strong> Übertragung von Aufgaben<br />
von der BAgIS auf das Amt für Soziale Dienste nach <strong>§</strong> 88 <strong>SGB</strong> X<br />
für Wohnungsnotfälle sind <strong>zu</strong> beachten.<br />
Schnittstelle <strong><strong>zu</strong>r</strong><br />
Zentralen Fachstelle<br />
Wohnen (ZFW)<br />
Aktenplan-Nr. 20-01/1-0 Seite 49<br />
Stand: 01.01.2011