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Ergänzende Hinweise zur Verwaltungsanweisung zu § 22 SGB II

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des Räumungsanspruchs eingeht.<br />

Der nähere Umgang mit den Mitteilungen des Gerichts erfolgt entsprechend<br />

der Übertragung der Aufgaben von der BAgIS an das<br />

Amt für Soziale Dienste (Zentrale Fachstelle Wohnen) sowie der<br />

da<strong>zu</strong> gehörigen Leistungsbeschreibungen. Das schließt für das<br />

weitere Vorgehen die Prüfung der formellen Vorausset<strong>zu</strong>ngen (Antragstellung,<br />

Zuständigkeiten) mit ein.<br />

Die Regelungen der Vereinbarung <strong><strong>zu</strong>r</strong> Übertragung von Aufgaben<br />

von der BAgIS auf das Amt für Soziale Dienste nach <strong>§</strong> 88 <strong>SGB</strong> X<br />

für Wohnungsnotfälle sind <strong>zu</strong> beachten.<br />

Schnittstelle <strong><strong>zu</strong>r</strong><br />

Zentralen Fachstelle<br />

Wohnen (ZFW)<br />

Aktenplan-Nr. 20-01/1-0 Seite 49<br />

Stand: 01.01.2011

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