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GA1209 - Gemeinde Malsch

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Mit Spannung erwartet wurde der Tagesordnungspunkt 10, die Wahlen. Eberhard Helmerich, langjähriger<br />

Feuerwehrmann in der Abteilung Waldprechtsweier, hatte den Ablauf der letztjährigen Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />

und seiner beiden Stellvertreter angefochten und die Einhaltung des Wahlgeheimnisses in Frage<br />

gestellt. Obwohl die Chance zu einer geheimen Stimmabgabe bestanden hätte, wurden die meisten Stimmzettel<br />

direkt am Tisch ausgefüllt. Nachdem er mit seinem Ansinnen beim <strong>Gemeinde</strong>rat und der Kommunalaufsicht<br />

des Landratsamtes gescheitert war, rief er den Petitionsausschuss des Landtages an. Dieser gab ihm<br />

Recht und berief sich dabei, nachdem weder das Feuerwehrgesetz noch das Kommunalwahlrecht Konkretes<br />

über eine geheime Wahl aussagen, auf das Grundgesetz. Das Wahlgeheimnis sei danach eine Pflicht und<br />

nichts, auf das man einfach „lockern“ können<br />

So mussten also Kommandant Thomas Schneider und seine beiden Stellvertreter in diesem Jahr erneut gewählt<br />

werden. Auf Grund der beanstandeten Wahl des Vorjahres hatten die Organisatoren vier Wahlkabinen<br />

bereitgestellt, in denen die Aktiven der <strong>Malsch</strong>er Feuerwehr getrennt nach den Abteilungen <strong>Malsch</strong>, Sulzbach,<br />

Waldprechtsweier und Völkersbach ihre Stimme abgeben konnten. Je ein <strong>Gemeinde</strong>rat und der Abteilungskommandant<br />

führten die Wählerverzeichnisse und riefen die Floriansjünger jeweils einzeln auf. Bürgermeister<br />

Elmar Himmel als Wahlvorstand und Kreisbrandmeister Thomas Hauck überwachten die ordnungsgemäße<br />

Durchführung der Wahl. Thomas Schneider wurde von den aktiven Mitgliedern der <strong>Malsch</strong>er Gesamtwehr mit<br />

77 von 98 abgegebenen Stimmern für fünf Jahre zum Kommandanten gewählt. Acht Floriansjünger stimmten<br />

mit Nein, 13 Stimmzettel waren ungültig. Als Überraschung erwies sich die dann folgende Wahl des 1. Stellvertreters.<br />

Der bisherige Amtsinhaber Peter Bullinger von der Abteilung Völkersbach erhielt nur 36 Stimmen, sein<br />

Kontrahent Michael Schmidt konnte mit 56 Stimmen die absolute Mehrheit erzielen. Schließlich wurde Dennis<br />

Hertes mit deutlicher Mehrheit zum 2. Stellvertreter gewählt, der Unterlegene Daniel Heinzler gratulierte.<br />

Beanstandungen an der Wahl wurden keine geäußert, Bürgermeister Himmel und Kreisbrandmeister Hauck<br />

zeigten sich mit dem Wahlverlauf und dem Ergebnis zufrieden. Eine formal korrekte Wahl erlebte nach eigenem<br />

Bekunden auch Feuerwehrmann Eberhard Helmrich. Er habe allerdings den Eindruck, dass viele seiner Kameraden<br />

ein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf geheime Wahl, dessen Wahrnehmung zum Beispiel bei<br />

jeder Kommunalwahl nach einem standardisierten Verfahren möglich sei, an diesem Abend durch entsprechende<br />

Kommentare der Lächerlichkeit preisgäben. Er werde seine Konsequenzen ziehen und sich nicht mehr<br />

an der Wahl beteiligen. ts<br />

Notruftafel<br />

Ärzte/Apotheken<br />

Ärztlicher Notdienst<br />

-nur in dringenden Fällen-<br />

Samstag, 21. März (9.00 Uhr) bis Montag, 23. März 2009 (7.00 Uhr)<br />

Herr Dr. med. Nicholas Löwer, Arzt f. Allgemeinmedizin, <strong>Malsch</strong>, Hauptstr. 43, Tel. 07246 8171<br />

Telefonische Voranmeldung, wenn möglich<br />

Notdienst-Sprechzeiten:<br />

Jeweils 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

In Notfällen auch außerhalb o.a. Zeiten.<br />

Rettungsleitstelle jederzeit erreichbar unter 19222.<br />

Ärztlicher Notdienst an Werktagen:<br />

Montags bis donnerstags jeweils von 19.00 bis 07.00 Uhr und freitags von 19.00 bis samstags 09.00 Uhr: Der<br />

diensthabende Arzt kann über den Anrufbeantworter des Hausarztes erfragt werden.<br />

Kinderärztlicher Notfalldienst:<br />

Ambulante Notfallbehandlung von Kindern in der Kußmaulstrasse 1( Eingang zur Haut und Zahnklinik, direkt<br />

bei der Kinderklinik), Karlsruhe, mittwochs 13.00 bis 22.00 Uhr, freitags von 19.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags,<br />

sonntags und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr, am Vorabend eines Feiertags von 19.00 bis 22.00<br />

Uhr (ohne Anmeldung)

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