GA1209 - Gemeinde Malsch
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Mit Spannung erwartet wurde der Tagesordnungspunkt 10, die Wahlen. Eberhard Helmerich, langjähriger<br />
Feuerwehrmann in der Abteilung Waldprechtsweier, hatte den Ablauf der letztjährigen Wahl des Feuerwehrkommandanten<br />
und seiner beiden Stellvertreter angefochten und die Einhaltung des Wahlgeheimnisses in Frage<br />
gestellt. Obwohl die Chance zu einer geheimen Stimmabgabe bestanden hätte, wurden die meisten Stimmzettel<br />
direkt am Tisch ausgefüllt. Nachdem er mit seinem Ansinnen beim <strong>Gemeinde</strong>rat und der Kommunalaufsicht<br />
des Landratsamtes gescheitert war, rief er den Petitionsausschuss des Landtages an. Dieser gab ihm<br />
Recht und berief sich dabei, nachdem weder das Feuerwehrgesetz noch das Kommunalwahlrecht Konkretes<br />
über eine geheime Wahl aussagen, auf das Grundgesetz. Das Wahlgeheimnis sei danach eine Pflicht und<br />
nichts, auf das man einfach „lockern“ können<br />
So mussten also Kommandant Thomas Schneider und seine beiden Stellvertreter in diesem Jahr erneut gewählt<br />
werden. Auf Grund der beanstandeten Wahl des Vorjahres hatten die Organisatoren vier Wahlkabinen<br />
bereitgestellt, in denen die Aktiven der <strong>Malsch</strong>er Feuerwehr getrennt nach den Abteilungen <strong>Malsch</strong>, Sulzbach,<br />
Waldprechtsweier und Völkersbach ihre Stimme abgeben konnten. Je ein <strong>Gemeinde</strong>rat und der Abteilungskommandant<br />
führten die Wählerverzeichnisse und riefen die Floriansjünger jeweils einzeln auf. Bürgermeister<br />
Elmar Himmel als Wahlvorstand und Kreisbrandmeister Thomas Hauck überwachten die ordnungsgemäße<br />
Durchführung der Wahl. Thomas Schneider wurde von den aktiven Mitgliedern der <strong>Malsch</strong>er Gesamtwehr mit<br />
77 von 98 abgegebenen Stimmern für fünf Jahre zum Kommandanten gewählt. Acht Floriansjünger stimmten<br />
mit Nein, 13 Stimmzettel waren ungültig. Als Überraschung erwies sich die dann folgende Wahl des 1. Stellvertreters.<br />
Der bisherige Amtsinhaber Peter Bullinger von der Abteilung Völkersbach erhielt nur 36 Stimmen, sein<br />
Kontrahent Michael Schmidt konnte mit 56 Stimmen die absolute Mehrheit erzielen. Schließlich wurde Dennis<br />
Hertes mit deutlicher Mehrheit zum 2. Stellvertreter gewählt, der Unterlegene Daniel Heinzler gratulierte.<br />
Beanstandungen an der Wahl wurden keine geäußert, Bürgermeister Himmel und Kreisbrandmeister Hauck<br />
zeigten sich mit dem Wahlverlauf und dem Ergebnis zufrieden. Eine formal korrekte Wahl erlebte nach eigenem<br />
Bekunden auch Feuerwehrmann Eberhard Helmrich. Er habe allerdings den Eindruck, dass viele seiner Kameraden<br />
ein verfassungsmäßig garantiertes Recht auf geheime Wahl, dessen Wahrnehmung zum Beispiel bei<br />
jeder Kommunalwahl nach einem standardisierten Verfahren möglich sei, an diesem Abend durch entsprechende<br />
Kommentare der Lächerlichkeit preisgäben. Er werde seine Konsequenzen ziehen und sich nicht mehr<br />
an der Wahl beteiligen. ts<br />
Notruftafel<br />
Ärzte/Apotheken<br />
Ärztlicher Notdienst<br />
-nur in dringenden Fällen-<br />
Samstag, 21. März (9.00 Uhr) bis Montag, 23. März 2009 (7.00 Uhr)<br />
Herr Dr. med. Nicholas Löwer, Arzt f. Allgemeinmedizin, <strong>Malsch</strong>, Hauptstr. 43, Tel. 07246 8171<br />
Telefonische Voranmeldung, wenn möglich<br />
Notdienst-Sprechzeiten:<br />
Jeweils 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
In Notfällen auch außerhalb o.a. Zeiten.<br />
Rettungsleitstelle jederzeit erreichbar unter 19222.<br />
Ärztlicher Notdienst an Werktagen:<br />
Montags bis donnerstags jeweils von 19.00 bis 07.00 Uhr und freitags von 19.00 bis samstags 09.00 Uhr: Der<br />
diensthabende Arzt kann über den Anrufbeantworter des Hausarztes erfragt werden.<br />
Kinderärztlicher Notfalldienst:<br />
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern in der Kußmaulstrasse 1( Eingang zur Haut und Zahnklinik, direkt<br />
bei der Kinderklinik), Karlsruhe, mittwochs 13.00 bis 22.00 Uhr, freitags von 19.00 bis 22.00 Uhr sowie samstags,<br />
sonntags und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr, am Vorabend eines Feiertags von 19.00 bis 22.00<br />
Uhr (ohne Anmeldung)