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Ethik: Kontrolliertes Handeln ontrolliertes Handeln ohne Augenbinde

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<strong>Ethik</strong><br />

<strong>Ethik</strong><br />

Eine Möglichkeit der Darstellung ethischer<br />

Standards hat der DBSH genutzt,<br />

indem er analog zu dem international<br />

gültigen Code of Ethics der IFSW berufsethische<br />

Prinzipien formuliert hat.<br />

Im folgenden einige Auszüge aus dem<br />

vom DBSH veröffentlichten Dokument,<br />

dass als Printversion und als elektronisches<br />

Dokument (www.dbsh.de/html/<br />

prinzipien.html) vorliegt.<br />

Kapitel 2 – Allgemeine Grundsätze<br />

Die Mitglieder des DBSH erbringen<br />

eine für die demokratische Gesellschaft<br />

unverzichtbare Dienstleistung.<br />

Sie üben ihren Beruf unter Achtung<br />

ihrer beruflichen Werte aus. Die<br />

Dienstleistung kann von jedem Menschen<br />

unabhängig von Herkunft, Geschlecht,<br />

Alter, Nationalität, Religion<br />

und Gesinnung in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Die Mitglieder des DBSH begegnen jeder<br />

Art von Diskriminierung, sei es aufgrund<br />

von politischer Überzeugung,<br />

nationaler Herkunft, Weltanschauung,<br />

Religion, Familienstand, Behinderungen,<br />

Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung,<br />

Rasse, Farbe oder irgendeiner<br />

anderen Neigung oder persönlichen Eigenschaft,<br />

eines Zustandes oder Status.<br />

Weder wirken sie bei solchen Diskriminierungen<br />

mit noch dulden oder erleichtern<br />

sie diese.<br />

Kapitel 2 – Allgemeine Grundsätze<br />

Die Mitglieder des DBSH mißbrauchen<br />

ihre Stellung nicht zur eigenen Vorteilsnahme.<br />

Die Mitglieder des DBSH achten die<br />

Privatsphäre und Lebenssituation der<br />

Klientel. Die Mitglieder des DBSH erkennen,<br />

respektieren und fördern die<br />

individuellen Ziele, die Verantwortung<br />

und Unterschiede der Klientel und<br />

setzen die Ressourcen der Dienststelle<br />

dafür ein.<br />

Kapitel 3 – Verhalten gegenüber<br />

Klientel<br />

Die Mitglieder des DBSH respektieren<br />

die Lebenssituation und Unabhängigkeit<br />

der beteiligten Menschen, bemühen<br />

sich um Verständnis und führen<br />

die Dienstleistung im Rahmen eines<br />

Kontraktes gewissenhaft und zuverlässig<br />

aus.<br />

Kapitel 4 – Verhalten gegenüber<br />

BerufskollegInnen<br />

Kollegiales Verhalten für Mitglieder<br />

des DBSH bedeutet Wertschätzung<br />

und Anerkennung der Berufskolleginnen<br />

und -kollegen.<br />

Dies setzt die Identi-<br />

fikation mit dem<br />

eigenen Berufsstand<br />

voraus. In diesem<br />

Sinne sind Mitglieder<br />

des DBSH dazu<br />

verpflichtet, dem beruflichen<br />

Nachwuchs<br />

Traditionen des<br />

Berufsstandes zu<br />

erschließen.<br />

Kapitel 5 –<br />

Verhalten gegenüber Angehörigen<br />

anderer Berufe<br />

Die Mitglieder des DBSH vertreten gegenüber<br />

den Angehörigen anderer<br />

Berufe ihre spezifische Fachlichkeit<br />

und achten die Fachlichkeit anderer<br />

Berufe. Bei Konflikten zwischen unterschiedlichen<br />

fachlichen Standpunkten<br />

zeigen sie sich parteilich für das Wohl<br />

der Menschen, denen der Hilfeprozeß<br />

dienen soll. Dabei berufen sie sich auf<br />

die Grundsätze dieser Berufsethik des<br />

DBSH.<br />

Kapitel 6 –<br />

Verhalten gegenüber ArbeitgeberInnen<br />

und Organisationen<br />

Die Mitglieder des DBSH überprüfen,<br />

ob die Zielsetzungen, Strategien und<br />

Maßnahmen möglicher Kooperationspartner/innen<br />

auf die Förderung der<br />

beruflichen Praxis gerichtet sind und<br />

im Einklang mit den „Berufsethischen<br />

Prinzipien des DBSH“ stehen. Nur<br />

beim Vorliegen schwerwiegender<br />

Gründe kooperieren sie mit Institutionen<br />

und Organisationen, die diese Voraussetzungen<br />

nicht erfüllen.<br />

Kapitel 7 - Verhalten gegenüber der<br />

Öffentlichkeit<br />

Die Mitglieder des DBSH treten der<br />

Ausgrenzung und Abwertung der<br />

Menschen entgegen, die die Dienstleistung<br />

in Anspruch nehmen.<br />

Epilog<br />

Wie wir sehen, setzen die berufsethischen<br />

Prinzipien neben bereits bestehenden<br />

gesetzlichen auf selbstbe-<br />

Dieser Text entstand in<br />

Folge der Auseinandersetzung<br />

und Zusammenarbeit<br />

mit Friedrich<br />

Maus, der innerhalb des<br />

Projektes „Schlüsselkompetenzen“<br />

die ethische<br />

Kompetenz beschrieben<br />

hat.<br />

6 DBSH-Landesrundbrief Niedersachsen/Hamburg/Sachsen-Anhalt 1/05<br />

stimmte Regelungen und eine gewisse<br />

Art von Selbstverpflichtung der professionell<br />

Tätigen. Damit ist die ethische<br />

Seite insofern doppelt beschrieben,<br />

als hier über die von außen<br />

geforderten Regelungen<br />

hinaus auch ein profes-<br />

sionsinterner Codex zur<br />

Geltung kommt.<br />

Jeder Berufsangehörige<br />

ist an diesen Codex<br />

ebenso gebunden wie<br />

an die geltenden<br />

gesetzlichen Bestimmungen,<br />

oder sollte es<br />

zumindest sein. Ein<br />

noch zu entwickelndes<br />

System der Überprüfung<br />

und gegebenenfalls<br />

Sanktionierung ethischer Verstöße<br />

sollte in Ergänzung zur bereits bestehenden<br />

Berufsordnung des DBSH entwickelt<br />

werden.<br />

Schließlich ist davon auszugehen,<br />

dass dieser Themenbereich in der Regel<br />

während der Ausbildung zu kurz<br />

kommt. Außerdem hängen die vermittelten<br />

ethischen Aspekte vermutlich<br />

sehr stark mit der subjektiven Einstellung<br />

der jeweiligen lehrenden Person<br />

zusammen. Die Grundlagen einer<br />

Berufsethik müssen jedoch auch in<br />

der Ausbildung vermittelt werden.<br />

Wichtig ist dabei, dass gemeinsame<br />

Standards für die Vermittlung der<br />

berufsethischen Kompetenz von den<br />

Ausbildungsstätten entwickelt werden<br />

müssen bzw. die ethische Dimension<br />

sozialarbeiterischen <strong>Handeln</strong>s in das<br />

Curriculum mitaufgenommen wird.<br />

Außerdem sollten wir innerhalb des<br />

gesamten Berufsstandes über diese<br />

ethischen Aspekte diskutieren und<br />

uns auch zu unethischem Verhalten<br />

äußern.<br />

Dieter Röh ist Landesvorsitzender<br />

des DBSH Niedersachsen

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