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..und der Schörner im 2700-Gespräch - das City Magazin

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…<br />

Gasthaus „zur Altstadt“<br />

Monate Überlebenschance nach Eröffnung des Village Cinemas gegeben<br />

hätten. Doch genau diese St<strong>im</strong>men sind gekommen <strong>und</strong> gegangen, aber<br />

<strong>das</strong> Zentralkino ist geblieben.<br />

Heute<br />

Familie Kiener führt <strong>das</strong> Zentralkino als Familienbetrieb. Jedes Mitglied ist<br />

berufstätig <strong>und</strong> so hält man den Kinobetrieb aus Leidenschaft aufrecht <strong>und</strong><br />

ist nicht vom eingespielten Gewinn abhängig. „Eines war uns <strong>im</strong>mer klar.<br />

Das Zentralkino wird geöffnet bleiben, so lange <strong>das</strong> Interesse <strong>der</strong> Besucher<br />

besteht <strong>und</strong> die Kosten eingespielt werden.“ So Günther Kiener. Vor allem<br />

Besucher ab 25 bzw. 30 Jahren schätzen die erlesene Auswahl an Filmen.<br />

„Man merkt, <strong>das</strong>s sich die Besucher bei uns wohl fühlen <strong>und</strong> gerne ins<br />

Zentralkino kommen. Auch <strong>der</strong> Filmclub dekArTe „tagt“ regelmäßig <strong>im</strong> Kino<br />

mit dem gewissen „Original-Charakter“.<br />

Eine Ära neigt sich dem Ende zu …<br />

Das Zentralkino ist auf dem neuesten Stand <strong>der</strong> Technik, erfüllt alle branchenüblichen<br />

Sicherheitsstandards <strong>und</strong> ist ein belastungsfreier Betrieb, <strong>der</strong><br />

mit Freude geführt wird. Dennoch zeichnet sich nun ein schwerwiegendes<br />

Problem für die Zukunft ab. Große Kinos <strong>und</strong> Filmverleiher steigen vom<br />

<strong>der</strong>zeit gängigen 35 mm Format auf digitale Filmvorführung um, was die<br />

Notwendigkeit einer technischen Aufrüstung aller Kinobetriebe mit sich<br />

zieht. Hier spricht man jedoch nicht von einem finanziellen Aufwand von<br />

einigen tausend Euro, son<strong>der</strong>n von einer Investition <strong>im</strong> Bereich zwischen<br />

100.000 <strong>und</strong> 120.000 Euro pro Kinosaal. Familie Kiener ist klar, <strong>das</strong>s sich<br />

diese Kosten wohl nicht mehr einspielen lassen würden <strong>und</strong> ist somit<br />

darauf eingestellt, <strong>das</strong>s <strong>das</strong> Zentralkino, sobald auch die letzten Filmverleihe<br />

auf die digitale Technik umgestiegen sind, seine Türen für <strong>im</strong>mer<br />

schließen wird. „Nach 26 Jahren hat man kein weinendes Auge bei diesem<br />

Gedanken. Es war eine sehr schöne aber auch intensive Zeit. In unserem<br />

Alter darf man sich schon auf die Pension freuen <strong>und</strong> sie in vollen Zügen<br />

genießen.“<br />

<strong>2700</strong> wünscht in diesem Sinne alles Gute!<br />

Fotos: fotolia<br />

Urlaub – Das steht Ihnen zu<br />

Die AKNÖ bietet einen Überblick aufs Urlaubsrecht<br />

392 AKNÖ-ExpertInnen<br />

kämpfen um Ihr Recht.<br />

ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf Urlaub.<br />

Die AKNÖ informiert darüber, was Ihnen zusteht.<br />

Je<strong>der</strong> Arbeitnehmer <strong>und</strong> jede Arbeitnehmerin hat <strong>im</strong> Jahr Anspruch auf<br />

mindestens fünf Wochen Urlaub. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind <strong>das</strong><br />

also 30 Urlaubstage, bei einer Fünf-Tage-Woche 25. Die Anzahl verringert<br />

sich also entsprechend, wenn weniger Tage gearbeitet wird.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich beginnt <strong>das</strong> Arbeitsjahr mit dem Eintrittsdatum. Eine Umstellung<br />

auf <strong>das</strong> Kalen<strong>der</strong>jahr ist möglich, sofern <strong>das</strong> für den Dienstnehmer<br />

von Vorteil ist.<br />

Die ersten sechs Monate in einem neuen Dienstverhältnis wird <strong>der</strong> Urlaubsanspruch<br />

anteilsmäßig berechnet. Mit Beginn des siebten Monats<br />

entsteht <strong>der</strong> Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.<br />

Geld statt Urlaub? Urlaub soll Erholung bringen. Urlaubstage auszubezahlen<br />

ist daher illegal. Die einzige Ausnahme ist bei einer Auflösung des<br />

Dienstverhältnisses.<br />

Kann Urlaub verfallen? Ja! Urlaubstage verfallen, wenn sie länger als<br />

drei Jahre nicht verbraucht werden. Allerdings wird <strong>im</strong>mer <strong>der</strong> älteste<br />

Urlaubsanspruch zuerst konsumiert.<br />

Die genaue Urlaubsinanspruchnahme ist übrigens <strong>im</strong>mer mit dem Dienstgeber<br />

einvernehmlich zu vereinbaren!<br />

Mehr Infos unter www.noe.arbeiterkammer.at/arbeitsrecht<br />

„GERECHTIGKEIT MUSS SEIN,<br />

gerade auch an Ihrem Arbeitsplatz!“<br />

Hermann Hane<strong>der</strong>,<br />

AKNÖ-Präsident<br />

noe.arbeiterkammer.at<br />

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