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Gehalt optimal gestalten

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Wie komme ich aber an Restaurant-Schecks?<br />

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Ganz einfach: Marktführer ist hier die Firma Sodexho, Telefon (02056) 59 49 37, Telefax<br />

(02056) 58 40 915, mit bundesweit über 30.000 Akzeptanzstellen. Die Gutscheine<br />

können auch in vielen Lebensmittelmärkten (z. B. REWE, Karstadt, Penny,<br />

Real, MiniMal, Allkauf, Toom) eingelöst werden.<br />

Mandanten unserer Kanzlei erhalten beim Bezug der Restaurant-Schecks von der<br />

Firma Sodexo einen Preisnachlass.<br />

5. Benzingutscheine, § 8 Abs. 2 EStG, R 8.1 LStR<br />

Ein interessantes Modell, wie Sie <strong>Gehalt</strong> steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre<br />

Mitarbeiter auszahlen können, sind auch Benzingutscheine.<br />

Benzingutscheine gelten als Sachbezug. Und geldwerte Vorteile aus Sachbezügen<br />

sind bis zu € 44 pro Monat und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei.<br />

Hierbei müssen Sie aber folgendes beachten:<br />

Es muss sich um zusätzlichen Arbeitslohn handeln. Sie können keine <strong>Gehalt</strong>sumwandlung<br />

von bisher gezahltem Lohn in Benzingutscheine vornehmen. Aber für eine<br />

<strong>Gehalt</strong>serhöhung, als Überstundenausgleich, Anerkennung für besondere Leistungen<br />

oder als monatlicher Abschlag auf das Weihnachtsgeld bieten sich Benzingutscheine<br />

hervorragend an. Bei Neueinstellungen sollten Benzingutscheine immer <strong>Gehalt</strong>sbestandteil<br />

sein. Auch Ihre Aushilfen (z. B. Putzfrauen) können Sie mit Benzingutscheinen<br />

bezahlen.<br />

An die von Ihnen verwendeten Benzingutscheine stellt die Finanzverwaltung allerdings<br />

erhöhte formale Anforderungen. Auf den Benzingutscheinen darf kein<br />

€-Betrag vermerkt sein. Vielmehr werden nur noch Gutscheine anerkannt, auf denen<br />

die Sache und Menge ganz konkret bezeichnet ist, also zum Beispiel „Gutschein<br />

über 40 Liter Super“. Ein Höchstbetrag von z. B. maximal € 44,00 darf nicht<br />

angegeben werden.<br />

Der Zuwendungsbetrag darf die Freigrenze von 44 EUR/Monat nicht, auch nicht nur<br />

geringfügig, übersteigen, da in diesem Fall der volle Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig<br />

wird.<br />

Ein Gutschein, der den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht, ist in der<br />

Anlage beigefügt.<br />

Auf diese Weise lassen sich immerhin jährlich pro Mitarbeiter € 528 am Fiskus und<br />

Sozialversicherungsträgern „vorbeimanövrieren“.<br />

Voraussetzung ist die richtige Handhabung. Eine falsche Handhabung kann<br />

zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht führen.<br />

Nur so ist es richtig!

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