Gehalt optimal gestalten
Gehalt optimal gestalten
Gehalt optimal gestalten
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Wie komme ich aber an Restaurant-Schecks?<br />
Seite 4 von 10<br />
Ganz einfach: Marktführer ist hier die Firma Sodexho, Telefon (02056) 59 49 37, Telefax<br />
(02056) 58 40 915, mit bundesweit über 30.000 Akzeptanzstellen. Die Gutscheine<br />
können auch in vielen Lebensmittelmärkten (z. B. REWE, Karstadt, Penny,<br />
Real, MiniMal, Allkauf, Toom) eingelöst werden.<br />
Mandanten unserer Kanzlei erhalten beim Bezug der Restaurant-Schecks von der<br />
Firma Sodexo einen Preisnachlass.<br />
5. Benzingutscheine, § 8 Abs. 2 EStG, R 8.1 LStR<br />
Ein interessantes Modell, wie Sie <strong>Gehalt</strong> steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre<br />
Mitarbeiter auszahlen können, sind auch Benzingutscheine.<br />
Benzingutscheine gelten als Sachbezug. Und geldwerte Vorteile aus Sachbezügen<br />
sind bis zu € 44 pro Monat und Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei.<br />
Hierbei müssen Sie aber folgendes beachten:<br />
Es muss sich um zusätzlichen Arbeitslohn handeln. Sie können keine <strong>Gehalt</strong>sumwandlung<br />
von bisher gezahltem Lohn in Benzingutscheine vornehmen. Aber für eine<br />
<strong>Gehalt</strong>serhöhung, als Überstundenausgleich, Anerkennung für besondere Leistungen<br />
oder als monatlicher Abschlag auf das Weihnachtsgeld bieten sich Benzingutscheine<br />
hervorragend an. Bei Neueinstellungen sollten Benzingutscheine immer <strong>Gehalt</strong>sbestandteil<br />
sein. Auch Ihre Aushilfen (z. B. Putzfrauen) können Sie mit Benzingutscheinen<br />
bezahlen.<br />
An die von Ihnen verwendeten Benzingutscheine stellt die Finanzverwaltung allerdings<br />
erhöhte formale Anforderungen. Auf den Benzingutscheinen darf kein<br />
€-Betrag vermerkt sein. Vielmehr werden nur noch Gutscheine anerkannt, auf denen<br />
die Sache und Menge ganz konkret bezeichnet ist, also zum Beispiel „Gutschein<br />
über 40 Liter Super“. Ein Höchstbetrag von z. B. maximal € 44,00 darf nicht<br />
angegeben werden.<br />
Der Zuwendungsbetrag darf die Freigrenze von 44 EUR/Monat nicht, auch nicht nur<br />
geringfügig, übersteigen, da in diesem Fall der volle Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig<br />
wird.<br />
Ein Gutschein, der den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht, ist in der<br />
Anlage beigefügt.<br />
Auf diese Weise lassen sich immerhin jährlich pro Mitarbeiter € 528 am Fiskus und<br />
Sozialversicherungsträgern „vorbeimanövrieren“.<br />
Voraussetzung ist die richtige Handhabung. Eine falsche Handhabung kann<br />
zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht führen.<br />
Nur so ist es richtig!