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Gehalt optimal gestalten

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· Der Gutschein wird auf einen bestimmten Betrag begrenzt.<br />

· Der Wert des Gutscheins überschreitet € 44,00 incl. USt.<br />

· Der Arbeitnehmer tankt mehr Liter, als er laut Gutschein tanken darf.<br />

Auch Zuzahlungen des Arbeitnehmers wirken hier nicht heilend.<br />

· Der Gutschein wird nachträglich erstellt und lautet z. B. auf 31,57 l Superbenzin.<br />

Das fällt jedem Prüfer auf.<br />

Seite 6 von 10<br />

In diesen Fällen wird aus einem steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug<br />

steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.<br />

6. Beiträge an Pensionskasse oder Pensionsfonds, § 3 Nr. 63 EStG, H 3.63<br />

LStR<br />

Die vermögensmäßige Absicherung im Alter gerät zunehmend in das Blickfeld Ihrer<br />

Mitarbeiter. Auch dies können Sie bei <strong>Gehalt</strong>sverhandlungen ansprechen und auf diese<br />

Weise gleichsam gute Mitarbeiter an Ihr Unternehmen binden und Personalkosten<br />

senken.<br />

Dabei sind Beiträge an eine Pensionskasse oder an einen Pensionsfonds nicht nur für<br />

Neuverträge in Erwägung zu ziehen, sondern eignen sich auch für <strong>Gehalt</strong>sumwandlungen<br />

(beispielsweise das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Seit 01.01.2002<br />

können Arbeitnehmer aufgrund einer Neuregelung im Altersvermögensgesetz jährlich<br />

bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im Jahr<br />

2010 sind dies € 2.640) für eine betriebliche Altersversorgung verwenden.<br />

Die Einzahlungen in eine Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds sind steuer- und<br />

sozialversicherungsfrei. Mit betrieblicher Altersvorsorge können Sie damit jährlich pro<br />

Arbeitnehmer bis zu rd. € 500 Personalkosten einsparen.<br />

Berücksichtigen müssen Sie hierbei aber, ob die Arbeitsverhältnisse mit Ihren<br />

Angestellten einer Tarifbindung unterliegen. Besteht Tarifbindung kann eine<br />

Entgeltsumwandlung nur für über- oder außertarifliches <strong>Gehalt</strong> erfolgen (sog. Tarifvorrang).<br />

Ohne Tarifbindung können Sie jedes <strong>Gehalt</strong> in den vorgeschriebenen<br />

Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln<br />

- auf Verlangen des Angestellten müssen Sie es sogar.<br />

7. Telefon, Telefonkosten, Computer, Internetzugang und Internetkosten,<br />

§§ 3 Nr. 45 und 40 (2) Nr. 5 EStG, R 3.45 und 40.2 LStR<br />

a) Übereignen Sie als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt<br />

Computer und Zubehör zur privaten Nutzung, können Sie die Sachzuwendung<br />

mit 25 % Lohnsteuer pauschal versteuern. Die Zuwendung ist sozialversicherungsfrei.<br />

Die Pauschalierungsmöglichkeit besteht für Software und Hardware, bei Erstausstattung,<br />

bei Aktualisierung oder für Austausch vorhandener Bestandteile.

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