Gehalt optimal gestalten
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· Der Gutschein wird auf einen bestimmten Betrag begrenzt.<br />
· Der Wert des Gutscheins überschreitet € 44,00 incl. USt.<br />
· Der Arbeitnehmer tankt mehr Liter, als er laut Gutschein tanken darf.<br />
Auch Zuzahlungen des Arbeitnehmers wirken hier nicht heilend.<br />
· Der Gutschein wird nachträglich erstellt und lautet z. B. auf 31,57 l Superbenzin.<br />
Das fällt jedem Prüfer auf.<br />
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In diesen Fällen wird aus einem steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug<br />
steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.<br />
6. Beiträge an Pensionskasse oder Pensionsfonds, § 3 Nr. 63 EStG, H 3.63<br />
LStR<br />
Die vermögensmäßige Absicherung im Alter gerät zunehmend in das Blickfeld Ihrer<br />
Mitarbeiter. Auch dies können Sie bei <strong>Gehalt</strong>sverhandlungen ansprechen und auf diese<br />
Weise gleichsam gute Mitarbeiter an Ihr Unternehmen binden und Personalkosten<br />
senken.<br />
Dabei sind Beiträge an eine Pensionskasse oder an einen Pensionsfonds nicht nur für<br />
Neuverträge in Erwägung zu ziehen, sondern eignen sich auch für <strong>Gehalt</strong>sumwandlungen<br />
(beispielsweise das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Seit 01.01.2002<br />
können Arbeitnehmer aufgrund einer Neuregelung im Altersvermögensgesetz jährlich<br />
bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im Jahr<br />
2010 sind dies € 2.640) für eine betriebliche Altersversorgung verwenden.<br />
Die Einzahlungen in eine Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds sind steuer- und<br />
sozialversicherungsfrei. Mit betrieblicher Altersvorsorge können Sie damit jährlich pro<br />
Arbeitnehmer bis zu rd. € 500 Personalkosten einsparen.<br />
Berücksichtigen müssen Sie hierbei aber, ob die Arbeitsverhältnisse mit Ihren<br />
Angestellten einer Tarifbindung unterliegen. Besteht Tarifbindung kann eine<br />
Entgeltsumwandlung nur für über- oder außertarifliches <strong>Gehalt</strong> erfolgen (sog. Tarifvorrang).<br />
Ohne Tarifbindung können Sie jedes <strong>Gehalt</strong> in den vorgeschriebenen<br />
Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln<br />
- auf Verlangen des Angestellten müssen Sie es sogar.<br />
7. Telefon, Telefonkosten, Computer, Internetzugang und Internetkosten,<br />
§§ 3 Nr. 45 und 40 (2) Nr. 5 EStG, R 3.45 und 40.2 LStR<br />
a) Übereignen Sie als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt<br />
Computer und Zubehör zur privaten Nutzung, können Sie die Sachzuwendung<br />
mit 25 % Lohnsteuer pauschal versteuern. Die Zuwendung ist sozialversicherungsfrei.<br />
Die Pauschalierungsmöglichkeit besteht für Software und Hardware, bei Erstausstattung,<br />
bei Aktualisierung oder für Austausch vorhandener Bestandteile.