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Abfallentsorgung in der Gemeinde Mettlach Neue Abfalltonnen ...

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<strong>Abfallentsorgung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Mettlach</strong><br />

<strong>Neue</strong> <strong>Abfalltonnen</strong> werden ausgeliefert!<br />

Das Aufstellen <strong>der</strong> neuen Behälter erfolgt ab dem 22.11.2011, wobei 2-3 Wochen für die<br />

komplette Verteilung vorgesehen s<strong>in</strong>d.<br />

Auf was müssen Sie achten ?<br />

Behälteretikett<br />

Jedes Abfallgefäß (Restabfall und Biotonne) erhält zur Identifikation und Zuordnung e<strong>in</strong><br />

Etikett (siehe unten), durch das ersichtlich se<strong>in</strong> wird, um welche Art von Abfallgefäß (Rest-<br />

o<strong>der</strong> Biomüll) es sich handelt und zu welcher Adresse das Abfallgefäß gehört.<br />

Weiterh<strong>in</strong> bef<strong>in</strong>det sich auf allen Etiketten e<strong>in</strong>e sog. Objektnummer, die grundsätzlich<br />

identisch mit ihrer Konto-Nr. des Abgaben-Bescheides ist, auf dem bisher Ihre Müllgebühr<br />

angefor<strong>der</strong>t wurde.<br />

Die Objekt-Nr. beg<strong>in</strong>nt bei den<br />

Abfallgefäßen stets mit <strong>der</strong> Nummer 7.<br />

Bitte kontrollieren Sie nach <strong>der</strong> Auslieferung,<br />

ob die Objekt-Nr., mit Ausnahme <strong>der</strong> ersten<br />

Ziffer identisch mit ihrer Konto-Nr. des<br />

Abgaben-Bescheides ist und ob die<br />

Gefäß<strong>in</strong>fo (Restmüll o<strong>der</strong> Biomüll) zum<br />

ausgelieferten Gefäß passt. (Anmerkung: Die<br />

Angaben auf nebenstehendem Etikett s<strong>in</strong>d zur<br />

besseren Verdeutlichung und frei gewählt.)<br />

Weil im Jahr 2012 noch das alte<br />

Gebührensystem gilt, erhalten zusätzlich alle<br />

Gefäße mit 14-tägiger Abfuhr e<strong>in</strong>en farblichen Aufkleber.<br />

Es ist vorgesehen, ab 2013 (Gebührenberechnung nach Gewicht) e<strong>in</strong>e separate<br />

Gebührenabrechnung für die Abfallgebühren darzustellen. Diese Abrechnung basiert auf <strong>der</strong><br />

vorstehend dargestellten Objektnummer.<br />

Nutzung <strong>der</strong> neuen Abfallgefäße !<br />

Da die neuen Abfallgefäße erst nach <strong>der</strong> letzten Abfuhr <strong>der</strong> bisherigen Behälter im Jahr<br />

2011 genutzt werden dürfen, werden alle Abfallgefäße bei <strong>der</strong> Auslieferung entsprechend<br />

gekennzeichnet se<strong>in</strong>. H<strong>in</strong>weise zu den letzten Abfuhrterm<strong>in</strong>en <strong>in</strong> 2011 werden zusätzlich<br />

veröffentlicht. Erst nach diesen Term<strong>in</strong>en dürfen die neuen Gefäße benutzt werden.<br />

Hierzu erfolgen geson<strong>der</strong>te Veröffentlichungen.


Wichtig für Vermieter und Hausverwaltungen !<br />

Da an verwalteten Objekten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e größere Zahl von Abfallgefäßen ausgeliefert<br />

wird, ist es unbed<strong>in</strong>gt notwendig, den Mietern bzw. Wohneigentümern die Abfallgefäße<br />

zuzuweisen und festzulegen, wer welches Gefäß nutzt. Die Abrechnung unsererseits an die<br />

Vermieter bzw. Hausverwaltungen erfolgt später nur über die Behälter-Nummer. Das<br />

ergänzende Anbr<strong>in</strong>gen von Namen von Amts wegen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen<br />

nicht zulässig.<br />

Für Fragen zur Behälterauslieferung steht Ihnen die Kämmerei unter den Telefonnummern<br />

06864/83-38 und 06864/83-39 zur Verfügung.<br />

Weitere Informationen zur Neuordnung <strong>der</strong> Abfallwirtschaft <strong>in</strong> <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Mettlach</strong><br />

erhalten Sie auf <strong>der</strong> Internet-Seite www.mettlach.de und im Amtlichen<br />

Bekanntmachungsblatt.<br />

Abrechnung <strong>der</strong> Gebühren nach Gewicht erst ab 01.01.2013<br />

Im Jahr 2012 berechnen sich die Gebühren für die <strong>Abfallentsorgung</strong> noch nach den im Jahr<br />

2011 geltenden Gebührensätzen. Es erfolgt noch ke<strong>in</strong>e Abrechnung nach dem tatsächlichen<br />

Gewicht. Die Verwiegung <strong>der</strong> häuslichen Abfälle erfolgt im Jahr 2012 ausschließlich zu<br />

Testzwecken des Abrechnungssystems und zur Festlegung <strong>der</strong><br />

Vorauszahlungsabschläge für das Jahr 2013. Wenn Sie also bereits im Jahr 2012 ihre<br />

Restabfälle reduzieren, wird sich dies auf die Abschläge für das Jahr 2013 auswirken.<br />

Erst ab dem 01.10 2013 berechnet sich die Gebühr für die Restabfälle nach Gewicht. Die<br />

Gebühren für die Biotonne s<strong>in</strong>d Festbeträge, d.h. die Abrechnung <strong>der</strong> Biotonne erfolgt nicht<br />

nach Gewicht.<br />

Grund für die Abrechnung nach Verwiegesystem ab 01.01.2013 ist auch die Tatsache, dass<br />

erst dann <strong>der</strong> Wertstoffhof im Ortsteil <strong>Mettlach</strong> se<strong>in</strong>en Betrieb aufnehmen wird.<br />

Haushalte mit „W<strong>in</strong>deln“<br />

Selbstverständlich ist dem Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>at und <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung das Problem <strong>der</strong><br />

„W<strong>in</strong>deln-Gewichte“ bekannt. Dies trifft nicht nur junge Familien mit K<strong>in</strong><strong>der</strong>n, Haushalte mit<br />

älteren Personen s<strong>in</strong>d hiervon ebenfalls betroffen. Man ist bestrebt, e<strong>in</strong>e Lösung hierfür ab<br />

dem 01.01.2013 zu suchen. Aufgrund <strong>der</strong> angespannten f<strong>in</strong>anziellen Haushaltslage <strong>der</strong><br />

Geme<strong>in</strong>de <strong>Mettlach</strong> wird dies jedoch nicht e<strong>in</strong>fach se<strong>in</strong>. Die F<strong>in</strong>anzierung e<strong>in</strong>er sog.<br />

„W<strong>in</strong>deltonne“ o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es „W<strong>in</strong>delfreibetrages“ kann aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften<br />

nicht aus den Gebühren <strong>der</strong> <strong>Abfallentsorgung</strong> f<strong>in</strong>anziert werden, son<strong>der</strong>n müsste als<br />

freiwillige Leistung aus dem Haushalt <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de erbracht werden.

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