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Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 4 (pdf 8,9

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 754<br />

Von: Iris Schmoliner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 428 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die finanzielle Abgeltung des Wertverlustes für mein Haus. Die S7 betrifft alle<br />

Kaltenbrunner. Ich fordere daher die Einbeziehung von ganz Deutsch Kaltenbrunn in den<br />

Untersuchungsraum.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

318.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Deutsch-Kaltenbrunn 428,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 12

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