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Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 4 (pdf 8,9

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 24

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