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Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 4 (pdf 8,9

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />

unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es<br />

innerhalb des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der<br />

Feinstaub, der von der Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie<br />

jener, der von Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt<br />

sich jedoch nur auf die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die<br />

Partikelzusammensetzung.<br />

Heute führt der Verkehr durch dicht besiedelte Ortschaften und belastet die Anrainer<br />

<strong>mit</strong> verkehrsrelevanten Schadstoffen. Durch die Verlagerung des Verkehrs in wenig<br />

besiedeltes bis unbesiedeltes Gebiet, wird die Anzahl der belasteten Personen<br />

signifikant reduziert.<br />

Stellungnahme Nr.: 756<br />

Von: Bruno Schmoliner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 428 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Natura 2000 Gebiete und Ramsar-Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />

Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />

der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht ausreichend geklärt. Die S 7<br />

würde jahrtausendalte Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden bzw. zerstören.<br />

Die Umweltverträglichkeit des Projekts ist daher nicht gegeben.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />

rechtfertigt. Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere<br />

Maßnahmen erzielt werden. Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft ist von<br />

der Projektwerberin bislang nicht untersucht und muss nach vorliegenden Studien (85% der<br />

regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen werden. Die Entwertung<br />

von Liegenschaften durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />

Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5460 Kfz an<br />

der Grenze zu HU und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein lokale Bedeutung<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 14

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