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Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 4 (pdf 8,9

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

STELLUNGNAHMENBAND 4<br />

S7 FÜRSTENFELDER SCHNELLSTRASSE<br />

Abschnitt West Riegersdorf (A2) - Dobersdorf<br />

S7 km 0,0+00.000 - 14,8+80.683


UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />

S7 FÜRSTENFELDER SCHNELLSTRASSE<br />

Abschnitt West Riegersdorf (A2) - Dobersdorf<br />

S7 km 0,0+00.000 – 14,8+80.683<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />

AUSEINANDERSETZUNG MIT STELLUNGNAHMEN<br />

BAND 4<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> 750 - 909<br />

Fachgebiete Sachverständige<br />

01 Verkehr und Verkehrssicherheit Prof. DI Heinrich Fritzer<br />

02 Lärm Prof. DI Heinrich Fritzer<br />

03 Erschütterungen und Sekundärschall DI Dr. Wolfgang Unterberger<br />

04 Luftschadstoffe und Klima DI Martin Kühnert<br />

05 Forstwirtschaft und Forsttechnisches<br />

Gutachten DI Martin Kühnert<br />

06 Tiere, Pflanzen, Lebensräume Jürgen Trautner<br />

07 Gewässerökologie, Fischerei DI Dr. Gerald Zauner<br />

08 Wildökologie und Jagd DI Dr. Andreas Kranz<br />

09 Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft DI Dr. Christian Scholler<br />

10 Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser Dr. Hartwig Kraiger<br />

11 Oberflächengewässer DI Josef Posch<br />

12 Straßenwässer, Tunnelwässer OBR DI Georg Topf<br />

13 Raumplanung, Sachgüter, Erholung, Ortsbild DI Hans Emrich<br />

14 Landschaftsbild DI Dr. Daniel Bogner<br />

15 Kulturgüter Univ.Doz. Dr. Bernhard Hebert<br />

16 Humanmedizin Univ.Prof. DDr. Egon Marth<br />

17 Geotechnik, Tunnelbau, Brandsicherheit Univ.Prof. DI Dr.techn. Dietmar Adam<br />

18 Tunnelsicherheit DI ETH/SIA Dr. Urs Welte<br />

UVP-Koordination BMVIT MR DI Viktoria Reiss-Enz MAS<br />

Externe UVP-Koordination im Auftrag BMVIT DI Wolfgang Stundner<br />

Wien, Juni 2009<br />

BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,<br />

INNOVATION UND TECHNOLOGIE<br />

SEKTION II, GRUPPE STRASSE, STUBENRING 1, 1011 WIEN


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Inhaltsverzeichnis <strong>Band</strong> 4<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

750 Strausz Thomas<br />

751 Strausz Sabrina<br />

752 Strausz Erich<br />

753 Baumgartner Josef<br />

754 Schmoliner Iris<br />

755 Strausz Julian<br />

756 Schmoliner Bruno<br />

757 Gruber Regina<br />

758 Schmoliner Stefan<br />

759 Schabhütl Theresia<br />

760 Schabhütl Rudolf Ing.<br />

761 Deutsch Markus<br />

762 Wagner Roman<br />

763 Rothbauer Günter Dr.<br />

764 Rothbauer Thomas<br />

765 Rothbauer Alescha<br />

766 Wagner Manuel<br />

767 Neubauer Gerlinde<br />

768 King Brigitte<br />

769 Koppendorfer Margit<br />

770 Neugebauer Horst Dr.<br />

771 Schmögner Petra<br />

772 Schmögner Walter<br />

773 Niemetz Adolf Hans<br />

774 Wagner Gabi<br />

775 Niemetz Cornelia<br />

776 Mandl Maria<br />

777 Plankensteiner Patrizia<br />

778 Oberkofler David<br />

779 Karner Alexander<br />

780 Karner Julia<br />

781 Hofer Ruth<br />

782 Auniwaundn<br />

783<br />

Naturschutzbund<br />

Burgenland<br />

784 Rädler Daniel<br />

785 Hofer Philipp<br />

786 Schmucker Romana<br />

787 Rädler Brigitta<br />

788 Karner Christa<br />

789 Ohnewein Christian<br />

790 Hammerlindl Gustav<br />

791 Deutsch Hermann<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Verein f. Naturschutz und<br />

Regionalentwicklung<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

792 Thaller Johann<br />

793 Papst Iris<br />

794 Papst Franz<br />

795 Thaller Christa<br />

796 Koglmann Elsa<br />

797 Hafner Rudolf<br />

798 Trinkl Günter<br />

799 Freismuth Christine<br />

800 Fritzl Lisa<br />

801 Fritzl Willi<br />

802 Fritzl Sabine<br />

803 Fritzl Stefanie<br />

804 Fritzl Judith<br />

805 Fritzl Martin<br />

806 Fritzl Daniel<br />

807 Fritzl Mira<br />

808 Fritzl Lena<br />

809 Marth Franz<br />

810 Marth Erika<br />

811 Maurer Johannes<br />

812 Fuchs Joachim<br />

813 Fuchs Ingrid<br />

814 Koch Christine<br />

815 Koch Robert Mag.<br />

816 Koch Hanna<br />

817 Koch Roswitha<br />

818 Koch Elfriede<br />

819 Koch Erwin<br />

820 Koch Angelika<br />

821 Koch Jens<br />

822 Koch Lisa<br />

823 Koch Britta<br />

824 Koch Nina<br />

825 Kumnig Raphael<br />

826 Kumnig Ingrid<br />

827 Strukle Harald<br />

828 Deutsch Birgit<br />

829 Deutsch Sebastian<br />

830 Deutsch Vanessa<br />

831 Koglmann Adolf<br />

832 Löffler Christine<br />

833 Holzer Wilhelmine<br />

834 Mikitscher Sandra<br />

835 Reichl Elfriede<br />

Seite 5


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

836 Koch Rosa<br />

837 Szakolczai Franz<br />

838 Erkinger Erich<br />

839 Erkinger Rudolf<br />

840 Erkinger Erna<br />

841 Lutterschmidt Horst<br />

842 Lutterschmidt Erika<br />

843 Lutterschmidt Alfred<br />

844 Simandl Ralph<br />

845 Simandl Tanja<br />

846 Simandl Anika<br />

847 Tauss David<br />

848 Tauss Josef<br />

849 Strobl Karl<br />

850 Strobl Ida<br />

851 Hütter Herbert<br />

852 Wilfinger Jasmin<br />

853 Erkinger Fam.<br />

854 Erkinger Klaus<br />

855 Schmaldienst Waltraud<br />

856 Schmaldienst Karl-Heinz<br />

857 Schmaldienst Markus<br />

858 Karner Markus<br />

859 Reichl Gustav<br />

860 Simandl Georg<br />

861 Sigeth Gertraud<br />

862 Raunikar Johann Dr.<br />

863 Bürger Aktiv Raunikar Johann Dr.<br />

864<br />

ELLF - Verein zur<br />

Erhaltung der<br />

Lebensqualität an<br />

Lafnitz und Feistritz Raunikar Johann Dr.<br />

865 Schandor Franziska<br />

866 Prasch Gertrud<br />

867 Neubauer Ulrike<br />

868 Schandor Roberto<br />

869 Neubauer Peter<br />

870 Roll Hedwig<br />

871 Schöntag Karl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Nr. Nachname Vorname<br />

872 Schöntag Irmgard<br />

873 Begovic´ Anneliese<br />

874 Begovic´ Hamaija<br />

875 Petersen Gabriele<br />

876 Petersen Gerald<br />

877 Löffler Alexandra<br />

878 Herzer Natascha<br />

879 Schandor Birgit<br />

880 Schandor Stefanie<br />

881 Schulter Dagmar<br />

882 Schulter Helmuth<br />

883 Weber Reinhard<br />

884 Weber Dunja<br />

885 Weber Julia<br />

886 Mautner Marlies<br />

887 Neubauer Andreas<br />

888 Voger R. Mag.<br />

889 Wenninger-Jost Birgit<br />

890 Pacher Edith<br />

891 Lafer Anita<br />

892 Wutte Flora<br />

893 Wutte Adele<br />

894 Wutte Hannah<br />

895 Wutte Rainer<br />

896 Stoff Hermine<br />

897 Santler Richard<br />

898 Gabe Renate<br />

899 Eichner Helmut<br />

900 Eichner Herta<br />

901 Huber Adelinde<br />

902 Unger Johann Mag.<br />

903 Fiedler Horst DI<br />

904 Raunikar Brunhilde<br />

905 Müller Wilhelm Mag.<br />

906 Müller Ingrid<br />

907 Stark Gabriele<br />

908 Fischermann Klaus<br />

909 Koslowski Elfriede<br />

Seite 6


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Einleitung <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />

Sämtliche <strong>Stellungnahmen</strong>, die im Rahmen der öffentlichen Auflage der Projektsunterlagen<br />

und der Umweltverträglichkeitserklärung von 19.12.2008 bis 13.02.2009 abgegeben wurden,<br />

werden im Nachfolgenden wiedergegeben und von den entsprechenden Fachgutachtern<br />

gewürdigt. Persönliche Daten werden in diesem <strong>Band</strong> nur soweit wiedergegeben, als dies<br />

notwendig ist, um Fragen der persönlichen Betroffenheit nachvollziehbar beantworten zu<br />

können (z.B. Wohnadresse). <strong>Stellungnahmen</strong>, die nicht in deutscher Sprache abgefasst<br />

waren und die nicht bzw. noch nicht entsprechend dem Verbesserungsauftrag übersetzt<br />

wurden, werden nicht behandelt.<br />

Allgemeine Fragen, die keinem Fachgutachter zugeteilt werden konnten, werden in<br />

folgenden Absätzen zusammengefasst beantwortet:<br />

Im Rahmen des gegenständlichen UVP-Verfahrens wird das vorgelegte Projekt auf seine<br />

Umweltverträglichkeit untersucht. Szenarien des öffentlichen Verkehrs werden insoweit<br />

berücksichtigt, als diese Einfluss auf die Verkehrsbelastung des Vorhabens haben.<br />

Vorschreibungen zum weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs können im<br />

gegenständlichen Vorhaben nicht gemacht werden. Ob durch eine vorhabensbedingte<br />

Kapitalbindung öffentlicher Gelder der weitere Ausbau öffentlicher Verkehrs<strong>mit</strong>tel verzögert<br />

wird, ist auf politischer Ebene zu beurteilen und nicht Gegenstand des Verfahrens. Ebenso<br />

sind finanzielle Fragen betreffend Wirtschaftlichkeit, Entschädigungen und Grundablösen<br />

nicht Gegenstand des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens.<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine<br />

vermutete oder tatsächliche Wertveränderung von Liegenschaften auf Grund der<br />

bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zu behandeln ist.<br />

Beim gegenständlichen Straßenbauvorhaben war eine strategische Umweltprüfung gemäß<br />

der geltenden Rechtslage nicht erforderlich.<br />

Zur Lage des Vorhabens im Raum ist festzustellen, dass die generelle Lage von neu zu<br />

errichtenden Straßen durch den Gesetzgeber aufgrund von Verkehrs- und Raumplanungsstudien<br />

festgelegt wird. Um eine entsprechende Wirksamkeit von Straßen höherer Ordnung<br />

zu erreichen, also vornehmlich Verkehr aus Orts- und Siedlungsgebieten abzuziehen,<br />

müssen diese jedoch im Nahbereich der zu entlastenden Wohngebiete errichtet werden.<br />

Aufgabe der Sachverständigen bei der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens war<br />

es, aufgrund ihrer besonderen Fachkunde, Befund aufzunehmen und Schlussfolgerungen zu<br />

ziehen, um der Behörde das notwendige Wissen hinsichtlich des Vorliegens bzw.<br />

Nichtvorliegens entscheidungsrelevanter Tatsachen zu verschaffen, da<strong>mit</strong> einen Beitrag im<br />

Rahmen der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zu leisten und allenfalls<br />

zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen.<br />

Das Lösen von Rechtsfragen gehört nicht zur Aufgabe der Sachverständigen, ebenso wird<br />

nicht auf politische Entscheidungen sowie eine fahrtstreckenbezogene Bemautung von<br />

PKWs am hochrangigen Straßennetz in Österreich eingegangen. Es wird daher im<br />

vorliegenden <strong>Stellungnahmen</strong>band nur auf fachliche Fragen eingegangen.<br />

Anmerkung: Querverweise auf Fragen oder Maßnahmen beziehen sich auf die jeweiligen<br />

Fachgutachten der Sachverständigen im UVP - Verfahren, Querverweise auf Einlagen,<br />

Mappen etc. beziehen sich auf die UVE / Einreichunterlagen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 7


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 750<br />

Von: Thomas Strausz<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Keltenbrunn 92, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die globale Erderwärmung betrifft alle. Einer der Hauptverursacher ist der Straßenverkehr.<br />

Die S7 ist ein falsches Zeichen. Umdenken ist angesagt. Anscheinend nur bei den Bürgern<br />

und nicht bei den Politikern.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht wird zum Einwand, dass einer der Hauptverursacher<br />

der globalen Erderwärmung der Straßenverkehr ist, auf die Stellungnahme des<br />

Fachgebietes Luftschadstoffe und Klima verwiesen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 8


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 751<br />

Von: Sabina Strausz<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Keltenbrunn 92, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Zerstörung des Landschaftsbildes! Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner und nicht wie bei der<br />

ASFINAG nur einen kleinen Teil- Daher ist ganz Deutsch – Kaltenbrunner als<br />

Untersuchungsgebiet enorm betroffen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

318<br />

Fachgebiet Landschaftsbild:<br />

Siehe Behandlung Stellungnahme 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 752<br />

Von: Erich Strausz<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 92, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 9


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 produziert mehr Feinstaub und Müll. Wie soll Österreich die Kyotoziele erreichen?<br />

Es werden alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen. Daher ist ganz Deutsch – Kaltenbrunn<br />

und nicht nur ein Teil in die Untersuchung einzubeziehen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Die Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar<br />

geringfügig geringer als bei der Nullvariante.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 10


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme Nr.: 753<br />

Von: Josef Baumgartner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 383, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Ich fordere daher die Ausdehnung des<br />

Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen. Alle<br />

„Grauslichkeiten“ müssen auf den Tisch.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 11


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 754<br />

Von: Iris Schmoliner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 428 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die finanzielle Abgeltung des Wertverlustes für mein Haus. Die S7 betrifft alle<br />

Kaltenbrunner. Ich fordere daher die Einbeziehung von ganz Deutsch Kaltenbrunn in den<br />

Untersuchungsraum.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

318.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Deutsch-Kaltenbrunn 428,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

7572 Deutsch-Kaltenbrunn <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme<br />

Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte<br />

während der Bauphase zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 755<br />

Von: Julian Strausz<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 92 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Feinstaub – Sanierungsgegbiet!<br />

Laut EU – Verordnung haben wir ein Recht auf Gesundheit.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />

unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es<br />

innerhalb des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der<br />

Feinstaub, der von der Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie<br />

jener, der von Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt<br />

sich jedoch nur auf die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die<br />

Partikelzusammensetzung.<br />

Heute führt der Verkehr durch dicht besiedelte Ortschaften und belastet die Anrainer<br />

<strong>mit</strong> verkehrsrelevanten Schadstoffen. Durch die Verlagerung des Verkehrs in wenig<br />

besiedeltes bis unbesiedeltes Gebiet, wird die Anzahl der belasteten Personen<br />

signifikant reduziert.<br />

Stellungnahme Nr.: 756<br />

Von: Bruno Schmoliner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 428 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Natura 2000 Gebiete und Ramsar-Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />

Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />

der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht ausreichend geklärt. Die S 7<br />

würde jahrtausendalte Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden bzw. zerstören.<br />

Die Umweltverträglichkeit des Projekts ist daher nicht gegeben.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />

rechtfertigt. Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere<br />

Maßnahmen erzielt werden. Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft ist von<br />

der Projektwerberin bislang nicht untersucht und muss nach vorliegenden Studien (85% der<br />

regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen werden. Die Entwertung<br />

von Liegenschaften durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />

Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5460 Kfz an<br />

der Grenze zu HU und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein lokale Bedeutung<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 14


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

hin. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch die B 319 bzw. B 65,<br />

die Obervvarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2 mehr als ausreichend<br />

erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien nach Italien) wird<br />

spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die geplante Fürstenfelder<br />

Schnellstraße S 7 überhaupt keine - über lokale und regionale verkehrliche Bedürfnisse<br />

hinausgehende - funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird.<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />

gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Die Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />

Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />

bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />

wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />

Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />

Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />

Das Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />

berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Da auch<br />

ohne Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten<br />

wird, wurde die Verkehrsumlegung so berechnet, als ob der Korridor V durchgehend<br />

fertig gestellt ist.<br />

Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />

Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />

Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />

Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-<br />

West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden, ist die Auslastung für einen vierstreifigen<br />

Querschnitt gewährleistet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 15


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 428, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />

erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />

den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 16


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 17


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 757<br />

Von: Regina Gruber<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 233, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Die ASFINAG untersucht aber nur einen kleinen Teil (siehe<br />

Karten!). Ich fordere ganz Deutsch Kaltenbrunn in die Untersuchung einzubeziehen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 758<br />

Von: Stefan Smoliner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter: Bruno Smoliner (Vater)<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 428, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 756.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 18


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 756.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 428, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 759<br />

Von: Theresia Schabhütl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 319, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 19


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />

rechtfertigt. Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere<br />

Maßnahmen erzielt werden. Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft ist von<br />

der Projektwerberin bislang nicht untersucht und muss nach vorliegenden Studien (85% der<br />

regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen werden. Die Entwertung<br />

von Liegenschaften durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz— und Lafnitztal durch<br />

den Bau der S 7 deutlich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />

rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 über weite Strecken in geringer<br />

Entfernung voneinander parallel verlaufen. Die Bezirke Fürstenfeld und Jennersdorf sind<br />

bereits jetzt Feinstaubsanierungsgebiete, sodass jede weitere Belastung <strong>mit</strong><br />

Luftschadstoffen nicht akzeptiert werden kann, insbesondere deshalb, weil die verkehrliche<br />

Wirkung der S 7 bis nach Graz, der "Feinstaubhochburg" Österreichs reicht.<br />

Der geplante Bau der S 7 führt zu einer nachteiligen Beeinflussung der demographischen<br />

Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete), zu<br />

erhöhter Kriminalität in Autobahnnähe und widerspricht der Meinung der Mehrheit der<br />

Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragungen). In einer Deklaration an die ÖSAG /<br />

ASFINAG haben sich die burgenländischen Gemeinden gegen die vorliegende<br />

Trassenfestlegung ausgesprochen; darauf ist Rücksicht zu nehmen.<br />

Wichtige Naherholungsgebiete der hier lebenden Bevölkerung werden völlig zerstört, wovon<br />

vor allem materiell schlechter gestellte Personen betroffen sind.<br />

Natura 2000 Gebiete und Ramsar-Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />

Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />

der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht ausreichend geklärt. Die S 7<br />

würde jahrtausendalte Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Die<br />

Umweltverträglichkeit des Projekts ist daher nicht gegeben.<br />

Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />

kann in anderer Weise entsprochen werden. Kleinräumige Umfahrungen,<br />

Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des<br />

öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene<br />

nicht untersucht worden. Die Länder Burgenland und Steiermark sind darüber hinaus<br />

verpflichtet, die B 319 bzw. B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />

Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />

gewährleisten.<br />

Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5500<br />

Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein<br />

lokale Bedeutung hin. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch die<br />

B 319 bzw. B 65, die Obervvarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2 mehr<br />

als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien nach<br />

Italien) wird spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die geplante<br />

Fürstenfelder Schnellstraße S 7 überhaupt keine - über lokale und regionale verkehrliche<br />

Bedürfnisse hinausgehende - funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird.<br />

Es erscheint mir unverantwortlich in einer Zeit des sich abzeichnenden Klimawandels und<br />

der eingetretenen Weltwirtschaftskrise das nicht vorhandene Geld noch immer für nutzlose„<br />

für in der Zeit der Hochkonjunktur erdachte Projekte hinauszuwerfen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 20


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die ASFINAG und deren Auftraggeber leben offensichtlich in einer Scheinwelt. Den<br />

politischen Verfechtem dieser geplanten S7 sollte klargelegt werden, dass das Motto<br />

„Angebot schafft Nachfrage" auch auf die Bahn anzuwenden ist.<br />

Der Ausbau der Bahnverbindung Graz - Budapest zur noch besseren Verbindung des<br />

Wirtschaftsraumes Graz <strong>mit</strong> Ungam wäre umweltfreundlicher, kostengünstiger und<br />

zeitgemäßer.<br />

Die Einhaltung des von Österreich unterzeichneten Kyoto—Protokolls (CO2—Reduktion)<br />

würde durch die Schaffung einer neuen Transitschneise vorsätzlich unterlaufen.<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />

gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit und politischer Entscheidungen wird auf<br />

die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen<br />

repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />

Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />

entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />

den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />

Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />

Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />

Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />

Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-<br />

West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden, ist die Auslastung für einen vierstreifigen<br />

Querschnitt gewährleistet.<br />

Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />

Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt<br />

nachvollziehbar und plausibel geprüft. Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />

Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs usw. wurden<br />

untersucht und festgestellt, dass diese nicht durchsetzbar sind, oder keine<br />

Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das Verlagerungspotential (wie z.<br />

B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />

jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />

Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />

Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />

kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />

internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />

Landesverkehrskonzepte.<br />

Das Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />

berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Da auch<br />

ohne Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten<br />

wird, wurde die Verkehrsumlegung so berechnet, als ob der Korridor V durchgehend<br />

fertig gestellt ist.<br />

Die Kompensationsmöglichkeiten durch den Schienenverkehr sind sehr gering. Das<br />

Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr würde die prognostizierte<br />

Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf - Fürstenfeld - Heiligenkreuz kaum<br />

beeinflussen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 319, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> keiner<br />

relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Emissionen von Stickoxiden steigen durch die Zunahme der Fahrtleistungen<br />

insgesamt an, werden jedoch von Ortsgebieten in Freilandbereiche verlagert. Die<br />

Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar geringfügig<br />

geringer als bei der Nullvariante.<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />

Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />

Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />

Erkenntnisse der WHO herangezogen. Grundsätzlich sind Immissionswerte<br />

einzuhalten, die irrelevant für die Gesundheit sind. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Eine Gefährdung der Gesundheit ist nach diesen Kriterien nicht ableitbar.<br />

Fachgebiet Raumplanung und Erholung<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

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geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />

erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />

den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

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Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Stellungnahme Nr.: 760<br />

Von: Ing. Rudolf Schabhütl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 319, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Weiters bringe ich vor:<br />

In der Umweltverträglichkeitserklärung ist ausgeführt unter (4.4.1) 9.4 Humanmedizin / 9.4.1<br />

Vorhaben – Seite 155:<br />

Die Ortsdurchfahrten entlang der B319 und B65 sind durch den zunehmenden<br />

Straßenverkehr der letzten Jahre in Bezug auf Luftschadstoffe, Lärm, Staus und mangelnde<br />

Verkehrssicherheit immer mehr belastet worden. Durch diese gegebene Situation und die<br />

künftige Erwartung einer weiteren Verkehrszunahme wurde die Planung eines<br />

Straßenbauprojektes notwendig, das im Stande ist, eine entsptrechende Verkehrsentlastung<br />

zu ermöglichen.<br />

Ortsumfahrungen werden aufgrund der Belastungen seit Jahren von den Bürgern gefordert.<br />

Zusätzlichen Verkehr durch ein Feinstaub – Sanierungsgebiet zu leiten ist unverantwortlich!<br />

Die wirtschaftliche Notwendigkeit einer zusätzlichen Straße wird von den Politikern<br />

vorgegaukelt.<br />

Verkehrszählungen sind für die Feststellung des IST – Standes und für Prognosen<br />

erforderlich.<br />

Vor der Zahlung musste jedoch die Verkehrsfrequenz durch gezielte Maßnahmen gesteigert<br />

werden. Durch Anbringung von Wegweisern auf der A2 (vor der Abfahrt Großwilfersdorf, <strong>mit</strong><br />

Bezeichnung Ungarn / Budapest) wurde dies erreicht; nützt der ASFINAG, belastet aber die<br />

Anrainer in den Ortschaften Großwilfersdorf und Rudersdorf noch stärker. Das war und ist<br />

der ASFINAG, den Lokal- und Landespolitikern egal.<br />

Je mehr Verkehr, desto lauter kann für den Bau einer zusätzlichen Straße aufgetreten<br />

werden.<br />

Nach jehrelangen Überlegungen und Trassenplanungen wurde schlussendlich die S7<br />

Fürstenfelder Schnellstraße in der jetzt vorgeschlagenen Projektvariante entwickelt.<br />

Nach jahrelangem „Sand in die Augen streuen“ müssen nun die Planer mangels Einsicht der<br />

Regierung das „in Stein gemeißelte“ Planungsziel, trotz besseren Wissens, erfüllen. Sonst<br />

sind die ASFINAG – Planer auch arbeitslos!<br />

Der Inszinierung der Trassenauswahl – Show durch den jetzigen ASFINAG Geschäftsführer<br />

ist schon am Beginn von den Gemeinde Delegierten <strong>mit</strong> Misstrauen begegnet worden. Sie<br />

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diente der Auslotung der Widerstände und zur Hinführung an die von der ASFINAG und der<br />

Projektsteuerung vorbereitenden Ergebnisse.<br />

Der Gemeinderat von Deutsch Kaltenbrunn hat einstimmig die Nord – Variante abgelehnt;<br />

das war Anfang 2004.<br />

Die Lafnitztalgemeinden haben sich 2004 in einer Deklaration, gerichtet seinerzeit ans die<br />

ÖSAG, für die feistritznahe Trasse ausgesprochen. Alle Nordtrassen wurden von den<br />

betroffnen burgenländischen Gemeinden abgelehnt.<br />

Jetzt liegt die Nordtrasse zur UVP vor!<br />

Diese war doch schon vor 2004 fix! Festgelegt vom Projektplaner und Projektsteurer.<br />

Planungs- und Umplanungskosten seit 2004 bis heute wären erspart geblieben,<br />

möglicherweise hätte man da<strong>mit</strong> schon eine Osrtsumfahrung bauen können.<br />

Die feistritznahe Trasse würde auf Fürstenfelder Gebiet verlaufen, das darf aus Fürstenfelder<br />

Sicht nicht sein.<br />

Die Feistritznahe Trasse könnte in weiterer Folge die Golfspieler stören, auch das darf nicht<br />

sein.<br />

Die Nordvariante ist nur <strong>mit</strong> einem Tunnel (im Flachland!), verbunden <strong>mit</strong> hohen Errichtungs-<br />

und Erhaltungskosten realisierbar; das ist für die ASFINAG offensichtlich kein Thema.<br />

Die Erkenntnise der Probebohrungen und die daraus resultierenden Umplanungen zeigen<br />

deutlich auf, dass die ursprüngliche Trassenfestlegung (§14) in wirtschaflicher Hinsicht total<br />

daneben ist.<br />

Dieses S7 – Planungsverfahren gehört von unabhängigen Leuten überprüft. So soll es nicht<br />

weitergehen!<br />

Weitere Details siehe weiter unten.<br />

Es ist zu hoffen, dass aufgrund der Wirtschaftslage ein Umdenken in der Politik erfolgt und<br />

dass durch eine Änderung des GVPs die S7 nicht realisiert wird.<br />

Eine wesentliche Entscheidungsgrundlage war das Ziel, die jetzt durch Lärm und<br />

Luftschadstoffe belasteten Gebiete zu entlasten und dabei möglichst wenige Objekte durch<br />

Immissionen des neuen Straßenabschnittes zu belasten.<br />

Das ist ein „gelungener Faschingsscherz“ für den Millionen € an Planungskosten<br />

hinausgeworfen wurden. Ortsumfahrungen zu planen und zu bauen wäre sinnvoller<br />

gewesen.<br />

Die derzeit überlasteten Straßenbereiche werden durch die S7 Fürstenfelder Schnellstraße<br />

in Bezug auf Lärm und Luftschadstoffe, sowie Flüssigkeit des Verkehrs und<br />

Verkehrssicherheit eine deutliche Verbesserung erfahren.<br />

Verbesserungen können durch Ortsumfahrungen kostengünstiger realisiert werden, sind auf<br />

Dauer in der Erhaltung wirtschaftlicher und bringen der Region Vorteile.<br />

Aufgabe der Umweltmedizin ist allerdings nicht nur die Darstellung dieser Vorteile, sondern<br />

vor allem der Schutz der Anrainer vor ebenfalls möglichen Nachteilen durch die neue<br />

Straßenabschnitte, durch vermehrten Verkehr auf Zubringerstraßen (induzierter Verkehr).<br />

Die Darstellung von „Vorteilen“ durch den Sachverständigen lässt auf<br />

Realistätsverweigerung und auf politischen Druck schließen.<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />

Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Die Verkehrsuntersuchung ergab für den Gesamtverkehr im Untersuchungsgebiet<br />

einen gegenüber dem Anteil des Durchgangsverkehrs relativ hohen Ziel- und<br />

Quellverkehrsanteil. Wie plausibel dargestellt, wird der Verkehr ohne S7 entlang der<br />

Achse B319 – B65 von 2006 bis zum Prognosejahr 2025 jährlich im Mittel um rd. 3%<br />

zunehmen. Diese Verkehrssteigerungen verursachen Überschreitungen der<br />

Kapazitätsgrenze.<br />

Lokale Ortsumfahrungen wurden aus folgenden Gründen nicht in das<br />

Trassenauswahlverfahren aufgenommen:<br />

o Das Prognoseverkehrsaufkommen übersteigt im Abschnitt West die<br />

Kapazitätsgrenze der zweistreifigen Straße (bereits derzeit Überschreitungen<br />

bei der Umfahrung Altenmarkt <strong>mit</strong> Stop&Go-Verkehr bzw. Stau).<br />

o Die Verkehrssicherheit kann durch lokale Ortsumfahrungen nicht<br />

gewährleistet werden. Radfahrer und Fußgänger verkehren in Längs- und<br />

Querrichtung.<br />

o Niveaugleiche Kreuzungen und Zufahrten senken die Leistungsfähigkeit und<br />

die Verkehrssicherheit.<br />

Im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine Kreuzungsfreiheit,<br />

beiderseitige Zufahrten, Sichtbehinderungen usw.) stellen lokale Ortsumfahrungen<br />

keine Alternative zu einer Schnellstraße dar.<br />

Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />

den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />

(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />

Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). Die Verkehrsplanung<br />

nimmt an den örtlichen und überörtlichen raumordnerischen Überlegungen teil und<br />

versucht auf diese <strong>mit</strong> der Schaffung ausreichender und zukunftsorientierter<br />

Verkehrqualität für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und für den öffentlichen<br />

Verkehr (ÖV) zu reagieren.<br />

Dazu gehören im Vorfeld durchgeführte Untersuchungen für den MIV und den ÖV<br />

sowohl im Personen- als auch im Güterverkehrsbereich. Im Rahmen dieses Projektes<br />

wurden die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV für den Busverkehr und<br />

für den Schienenverkehr untersucht. Dabei wurde nachvollziehbar und plausibel<br />

festgestellt, dass das Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so<br />

gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf -<br />

Fürstenfeld -Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />

Das Projekt enthält eine <strong>mit</strong> umfangreichem Datenmaterial begründete<br />

Verkehrsanalyse für das Jahr 2006, eine Verkehrsprognose für den Zeitraum der<br />

Bauphase sowie eine Verkehrsprognose für das Jahr 2025. Die<br />

Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />

Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />

wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />

Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />

Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />

Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen<br />

repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />

Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />

entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />

den Matrizen der Verkehrsbeziehungen ausreichend berücksichtigt.<br />

Die Notwendigkeit der Anschlussstellen Fürstenfeld (L401) und Rudersdorf (B57a)<br />

ist im Projekt nachvollziehbar und plausibel dargelegt. Ein Verzicht auf die ASt<br />

Fürstenfeld würde zu unzumutbaren Umwegen für den Ziel- und Quellverkehr<br />

nach/von Fürstenfeld bzw. Thermenland führen. Eine Ableitung des Verkehrs<br />

nach/von Rudersdorf über die ASt Fürstenfeld verschlechtert die Verkehrsqualität der<br />

L401 sowie des Kreisverkehrs B319/L401 in Fürstenfeld wesentlich. Im<br />

Vorhabensplanfall - Prognose 2025 wird die L401 als Zubringer zur S7 in der<br />

maßgebenden Stunde eine Qualität des Verkehrsablaufes erreichen, welche durch<br />

eine ausgeprägte Kolonnenfahrweise gekennzeichnet ist. Es können gegenseitige<br />

Behinderungen auftreten, die den Verkehrszustand instabil machen. Die ASt<br />

Rudersdorf (B57a) ist erforderlich, da die Konzentration auf einen Anschluss die<br />

Verkehrsqualität der L401 wesentlich verschlechtern würde.<br />

Wie im Projektslageplan dargestellt, sind für den Lahnbachradweg entsprechende<br />

niveaufreie Querungen vorgesehen. Der im Trassenbereich parallel zum Lahnbach<br />

verlaufende Weg wird <strong>mit</strong> einem Brückenobjekt überspannt.<br />

Die B 57 wird durch das Vorhaben nördlich von Heiligenkreuz um rd. 900 Kfz/24h (-<br />

rd. 14%) entlastet, was zu Mehrbelastungen auf den Straßenzügen der L 118 und der<br />

L 250 führt. Diese geänderte Wegewahl ergibt sich für Verkehrsbeziehungen aus<br />

dem Raum Güssing in Richtung Westen, da die L 250 bis nahe an die ASt. B57a führt<br />

und so<strong>mit</strong> eine günstigere Alternative für die Routenwahl bietet. In Deutsch-<br />

Kaltenbrunn ist im Prognosejahr 2025 auf der B57a ein Werktagverkehr von 3.773<br />

Kfz/24h zu erwarten. Durch das Vorhaben verursacht, wird der Verkehr auf 4.498<br />

Kfz/24h ansteigen. Das bedeutet eine im nicht relevanten Bereich liegende Zunahme<br />

von rd. 19%. Die Veränderung der künftigen Verkehrsstärken durch das Vorhaben ist<br />

in Projektseinlage 1.4.2 dargestellt.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 319, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> keiner<br />

relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />

einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />

WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />

Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />

handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />

Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />

Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />

Folgen nach sich ziehen kann.<br />

Hinsichtlich Lärm gibt es ganz eindeutige und statistisch hoch signifikante<br />

Entlastungen der bewohnten Bereiche längs der B65.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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Häufigkeiten<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Histo gramm Nu llvraiante versus Proje kt S7<br />

60000<br />

50000<br />

40000<br />

30000<br />

20000<br />

10000<br />

0<br />

-30 -20 -10 0 10 20 30 40 50 60 70 80<br />

dB(A)<br />

Grafik 2: In dieser Abbildung ist die Differenz<br />

Der beiden Szenarii dargestellt. Es kann hoch<br />

signifikant eine Abnahme der Lärmbelastung<br />

Durch den Betrieb der S7-FFSS dargestellt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Null/Nacht<br />

S7/Nacht<br />

Grafik 1 Zeigt, dass die Anzahl der Objekte <strong>mit</strong> einer<br />

Lärmbelastung


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zuge der Hohlraumherstellung (Tunnelvortrieb) kommt es dadurch zu einer Änderung<br />

des Spannungszustandes des umgebenden Untergrundes. Bis letztendlich ein neuer,<br />

stabiler (sekundärer) Gleichgewichtszustand erreicht wird, sind<br />

Untergrundverformungen unvermeidlich, die jedoch aufgrund der Methode (NÖT-<br />

Vortrieb) erforderlich sind. Je nach den angetroffenen Gebirgsverhältnissen<br />

(Möglichkeit des Aufbaues eines Gewölbes etc.) und der Vortriebs- und<br />

Sicherungsmethode (Ringschluss, Stütz<strong>mit</strong>tel, Stabilisierungsmaßnahmen etc.)<br />

führen diese Untergrundverformungen zu Auflockerungen, die sich letztendlich bis an<br />

die Geländeoberfläche fortpflanzen und dort zu Setzungen führen können. Größe und<br />

Form der dadurch entstehenden Setzungsmulde sind stark von den<br />

Untergrundeigenschaften und den eingesetzten Sicherungs- und<br />

Stabilisierungsmaßnahmen abhängig.<br />

Mittels Verformungsmessungen im Tunnel sowie an den Bauwerken und der<br />

Geländeoberfläche oberhalb des Tunnels wird das Setzungsverhalten des Bodens<br />

während der Baumaßnahmen beobachtet. Erforderlichenfalls muss durch<br />

Zusatzmaßnahmen untertage (z.B. Ausbruch in Teilabschnitten, Verstärkung des<br />

Rohrschirm etc.) und/oder obertage (z.B. Hebungsinjektionen) der Tunnelvortrieb so<br />

schonend ausgeführt werden, dass die Verformungen an der Geländeoberfläche auf<br />

ein verträgliches Maß verringert werden, d.h. dass die Winkelverdrehung ≤ 1:500<br />

beträgt. Bei derartigen Winkelverdrehungen ist das Schadenspotential bei Bauwerken<br />

vernachlässigbar. Sollten trotzdem Schäden auftreten, wird es sich bei<br />

ordnungsgemäßer Bauausführung um geringfügige Schäden (z.B. Risse,<br />

Putzschäden etc.) handeln, die von der Projektwerberin zu beheben sind. Für den<br />

Nachweis von Schäden, die durch den Tunnelbau verursacht werden, dient die vor<br />

Bauausführung durchzuführende Beweissicherung.<br />

Zur Sicherstellung einer sach- und fachgerechten Ausführung sind u.a. folgende<br />

Maßnahmen zu treffen:<br />

- Es ist ein geotechnisches Sicherheitsmanagement einzurichten,<br />

welches zumindest folgendes zu beinhalten hat:<br />

Festlegung von Warn- und Alarmwerten vor Baubeginn.<br />

Festlegung von Zuständigkeiten bei Erreichen der Warn- und<br />

Alarmwerten.<br />

Tägliche Verformungsmessungen (Beobachtungsmethode) im<br />

Vortriebsbereich obertage und untertage bis zum Abklingen der<br />

Verformungen.<br />

Bestellung eines unabhängigen geotechnischen<br />

Sachverständigen vor Ort zur Planprüfung und Überwachung<br />

der Verformungen.<br />

Quartalsweise Erstellung eines Berichtes zu den gemessenen<br />

Verformungen und den da<strong>mit</strong> in Zusammenhang gesetzten<br />

Maßnahmen beim Tunnelvortrieb. Dieser Bericht ist ebenfalls<br />

quartalsweise der Tunnelverwaltungsbehörde zu über<strong>mit</strong>teln.<br />

- Für die gesamte Baudurchführung sind von der Projektwerberin eine<br />

Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) sowie ein Dokumentationsteam, welches<br />

geologisch und geotechnisch kompetent ist, zu bestellen. Diese<br />

müssen das Bauvorhaben lückenlos dokumentieren und überwachen.<br />

- Eine Beweissicherung sämtlicher im Einflussbereich liegender Objekte<br />

(Infrastruktur und Bebauung) ist vor Bauausführung durchzuführen.<br />

- Während der Bauausführung sind die beweisgesicherten Objekte im<br />

Vortriebsbereich messtechnisch zu überwachen, wobei eine<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Nullmessung vor Vortriebsbeginn der geschlossenen Bauweise<br />

durchzuführen ist.<br />

- Während des Tunnelvortriebes ist durch das Dokumentationsteam zu<br />

überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen Untergrundverhältnisse<br />

<strong>mit</strong> dem Prognosemodell übereinstimmen und vor Baubeginn der<br />

Innenschale ist der Tunnel-Verwaltungsbehörde ein Bericht darüber<br />

vorzulegen.<br />

Weiters ist anzumerken, dass aufgrund der erwarteten Verformungen an der<br />

Geländeoberfläche seitens der Projektwerberin für Gebäude, die im Einflussbereich<br />

des Bauwerks und der erwarteten Setzungsmulde liegen, im Zuge der weiteren<br />

Planungsphasen eine von der Bausubstanz abhängige Aufnahme und Klassifizierung<br />

vorgesehen ist, die vor Baubeginn der Erstellung eines Beweissicherungsprogramms<br />

zur Dokumentation des Bauzustandes dient.<br />

Bezüglich der von der Projektwerberin betrachteten mögliche Alternativen und<br />

Varianten wird angemerkt, dass die Forderung einer ausreichenden Stabilität des<br />

Bodens bzw. einer Minimierung der Verformungen des Bodens u.a. durch die Wahl<br />

unterschiedlicher Baumethoden (Tunnelstrecke, Freistrecke in Dammlage,<br />

Freistrecke in Einschnitt, Unterflurtrasse, Kunstbauten etc.) begegnet worden ist. Es<br />

handelt sich dabei jeweils um eine Baumethode, die dem heutigen Stand der Technik<br />

entspricht und durch vergleichbare Projekte nachgewiesen ist, dass bei technisch<br />

richtiger Planung und Ausführung die Stabilität bzw. eine begrenzte Verformung des<br />

Bodens sowie die Brandsicherheit gewährleistet werden kann. Aufgrund dieser<br />

Sichtweise ergeben sich so<strong>mit</strong> für den Fachbereich Geotechnik, Tunnelbau und<br />

Brandsicherheit keine Unterschiede bei den betrachteten Alternativen und<br />

Trassenvarianten in Bezug auf das Schutzgut Boden.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />

Zum Einwand:… Variantenauswahl-Nullvariante: Lt. Gutachter steigt durch weniger<br />

Verkehr das Risiko der Wasserverunreinigung. …. Eine Verkehrszunahme erhöht die<br />

Menge der wassergefährdenden Stoffe auf der Autobahn … Salzstreuung<br />

Aus Sicht des Fachbereiches Oberflächengewässer wird festgestellt, dass im<br />

Istzustand die Fahrbahnwässer unkontrolliert und weder gereinigt noch retentiert<br />

abfließen. Die Verkehrsplaner gehen davon aus, dass auch ohne Bau der S7 <strong>mit</strong><br />

einer gewissen Verkehrszunahme und so<strong>mit</strong> auch <strong>mit</strong> einer erhöhten Belastung des<br />

Oberflächengewässers und in weiterer Folge des Grundwassers zu rechnen ist.<br />

Im Zuge der Errichtung der S7 werden auch die Wässer der Anschlussstelle A2/S7<br />

einer Gewässerschutzanlage zugeführt, gereinigt, retentiert und in dem Marbach<br />

eingeleitet. Im Istzustand fließen diese Wässer ungereinigt dem Marbach zu.<br />

Natürlich ist durch die Errichtung der S7 <strong>mit</strong> einem erhöhten Verkehrsaufkommen und<br />

da<strong>mit</strong> auch <strong>mit</strong> einem erhöhten Anfall an Verkehrsflächenwässer zu rechen.<br />

Projektsgemäß ist aber vorgesehen diese Wässer über Gewässerschutzanlagen zu<br />

führen wobei <strong>mit</strong> Ausnahme des Chlorids die „Abwasserinhaltsstoffe“ entsprechend<br />

abgebaut bzw. rückgehalten werden. (Näheres siehe Fachbereich Straßen- und<br />

Tunnelwässer) Hierbei sind alle in der AAEV (Allgemeinen<br />

Abwasseremmissionsverordnug) enthaltenen Grenzwerte einzuhalten. Wie allgemein<br />

bekannt, kann das Chlorid in Gewässerschutzanlagen nicht abgebaut werden und<br />

sohin ist aufgrund des prognostizierten Streusalzeinsatzes <strong>mit</strong> einer erhöhten<br />

Chloridfracht zu rechen. Diesbezüglich wird sodann die Qualitätszielverordnnung<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Chemie Oberflächengewässer schlagend, welche Grenzwerte für die<br />

Chloridbelastung an Oberflächengewässern enthält. Durch die nunmehrig<br />

vorgesehene Einleitung der Wässer aus dem Knotenbereich A2/S7 kann der in der<br />

Qualitätszielverordnung geforderte Grenzwert von 150mg/l eingehalten werden. Im<br />

Weiteren wird auf den Fachbereich Straßen- und Tunnelwässer verwiesen.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 66


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. Tourismus<br />

ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren<br />

Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Golfspiel / Untersuchungsraum<br />

Der Golfplatz Gillersdorf bei der Therme Loipersdorf wird im UVE-Fachbeitrag<br />

„Freizeit und Erholung“ (Mappe 5.3, Einlage 3) als flächenhaft erlebbare, überregional<br />

bedeutende Freizeit- und Erholungseinrichtung erfasst.<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 67


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Lahnbachradweg B 73<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die im Fachbereich Erholung vorgeschlagene Maßnahme FE_9 (Errichtung einer<br />

Ersatzroute für den Lahnbachradweg B 73) wird verändert: Der Radweg verbleibt auf<br />

der bestehenden Trasse südlich des geplanten Vorhabens. Als Maßnahme ist eine<br />

entsprechende Querung der Trasse beim Schnittpunkt Radweg / Schnellstraße<br />

vorzusehen. Für den Fall, dass die Fortführung der S 7 an dieser Stelle nicht errichtet<br />

wird, entfällt diese Maßnahme.<br />

Trassenwahl<br />

Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der überprüften Trassenvarianten sind im<br />

UVE-Fachbeitrag „Das Vorhaben - Projektgeschichte und Alternativen“ (Mappe 1.2,<br />

Einlagen 1-5) aus Sicht des Fachgebiets Raumplanung ausreichend nachvollziehbar<br />

dargelegt und schlüssig begründet. Die Nachvollziehbarkeit der Trassenwahl ist<br />

durch die Unterlagen der Projektwerberin insgesamt gegeben.<br />

Die Korridoruntersuchung 1999 bestätigte die Ausweisung der Verbindung von der<br />

A 2 bis Heiligenkreuz als höchstrangige Straßenverbindung. Im Rahmen der<br />

Korridoruntersuchung wurden ein Raumwiderstandsanalyse, eine Verkehrsprognose<br />

und deren Umlegung sowie eine Wirkungsanalyse durchgeführt, die eine<br />

Gegenüberstellung der Trassierungsbereiche beinhaltet.<br />

Die Voruntersuchung erfolgte in einem mehrstufigen Prozess und beinhaltete einen<br />

paarweisen Variantenvergleich <strong>mit</strong> Beurteilung der Eingriffsintensität und deren<br />

Erheblichkeit sowie eine Vorprüfung auf Verträglichkeit. Ziel war es, sinnvolle<br />

durchgehende Varianten für die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße zu erarbeiten, die in<br />

einer späteren Nutzen-Kosten-Untersuchung an Hand des ausgearbeiteten<br />

Kriteriensets <strong>mit</strong>einander verglichen werden konnten.<br />

Im weiteren Schritt wurde das Vorprojekt 2005 erstellt. Aufgrund der Ergebnisse der<br />

geologischen Untersuchungen (für das Einreichprojekt) war eine Nachreichung zum<br />

Vorprojekt im Jahr 2007 notwendig und das § 14-Verfahren wurde wiederholt. In<br />

Summe wurde eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (<strong>mit</strong> Wirkungs- und<br />

Nutzwertanalyse) in 5 Abschnitten <strong>mit</strong> je 2 bis 3 Varianten durchgeführt.<br />

Die Methode zur Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des<br />

Einreichprojekts 2008 basierte auf der ökologischen Risikoanalyse.<br />

Letztendlich ist die Verordnung zum Bundesstraßenplanungsgebiet im März 2008<br />

erlassen worden: BGBl. II Nr. 96/2008: Abschnitt West und BGBl. II Nr. 95/2008:<br />

Abschnitt Ost.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologisch-<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 68


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

hydrogeologische Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Hinsichtlich der Einwendung zu Pkt. 7.21 der UVE (Einlage 7.1.1) ist festzuhalten,<br />

dass es hier i.W. um die Bewertung im Bereich des Unterbleibens des Vorhabens<br />

geht. Die Aussage dass „bezüglich des Schutzgutes Grundwasser bei Unterbleiben<br />

des Vorhabens weder ein Vor- noch ein Nachteil eintritt, da die Istsituation in diesem<br />

Fall nicht verändert wird, ist richtig und ist nicht anzuzweifeln. Die Bewertung der<br />

Eingriffswirkung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Hinsichtlich der erwarteten<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des<br />

Wannenbauwerks Rudersdorf Ost wird durch entsprechende Maßnahmen (Anschluss<br />

der Grundwassernutzungen an die öffentliche Wasserversorgung) entspechend<br />

ausgeglichen, da<strong>mit</strong> eine Umweltverträglichkeit erreicht wird.<br />

Hinsichtlich der Trassenverschiebung im Bereich Speltenbach (Einwand Seite 21<br />

unter, Seite 22 oben) ist anzumerken, dass in Beurteilung einer Trasse aus fachliche<br />

Sicht nicht die Kosten sondern die Wirkungen entscheidend sind. Für die<br />

Trassenwahl ist aus geologisch-hydrogeologischer Sicht die Intensität des Eingriffs<br />

maßgeblich. Im Zuge der Voruntersuchungen konnte aufgrund der durchgeführten<br />

Erkundungsmaßnahmen eine beträchtliche Veränderung des Grundwasserregimes<br />

im ursprünglich vorgesehenen Bereich nicht ausgeschlossen werden., sodass eine<br />

alternative Trassenwahl erfolgte, welche zweifellos in diesem Abschnitt eine für das<br />

Grundwasser wesentliche bessere Situation <strong>mit</strong> geringerer Eingriffsintensität darstellt.<br />

Stellungnahme Nr.: 761<br />

Von: Markus Deutsch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 101, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 berührt alle Kaltenbrunner. Die Pläne der ASFINAG zeigen nur einen kleinen Teil. Ich<br />

fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 69


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />

Stellungnahme Nr.: 762<br />

Von: Roman Wagner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 80, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Wegen der Wertminderung fordere ich finanziellen Ersatz für Äcker, Wald und Wiesen.<br />

Weiters fordere ich die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch<br />

Kaltenbrunn. Die ASFINAG Karten zeigen nur einen kleinen Teil des Ortes.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 70


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />

Stellungnahme Nr.: 763<br />

Von: Dr. Günter Rothbauer<br />

Adresse: Krobotek 36, 8382 Mogersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />

rechtfertigt. Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere<br />

Maßnahmen erzielt werden. Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft ist von<br />

der Projektwerberin bislang nicht untersucht und muss nach vorliegenden Studien (85% der<br />

regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen werden. Die Entwertung<br />

von Liegenschaften durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz - und Lafnitztal durch den<br />

Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />

rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer<br />

Entfernung voneinander parallel verlaufen. Der Bezirk Fürstenfeld ist belastetes Gebiet nach<br />

dem UVP-G 2000, sodass eine weitere Belastung <strong>mit</strong> Luftschadstoffen und da<strong>mit</strong> eine<br />

gesundheitliche Schädigung der Menschen, insbesondere von Kindern, Kranken und Alten<br />

rechnen ist.<br />

Natura 2000 Gebiete und Ramsar-Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />

Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />

der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht ausreichend geklärt. Die S 7<br />

würde jahrtausendalte Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Die<br />

Umweltverträglichkeit des Projekts ist daher nicht gegeben.<br />

Der geplante Bau der S 7 führt zu einer nachteiligen Beeinflussung der demographischen<br />

Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete), zu<br />

erhöhter Kriminalität in Autobahnnähe und widerspricht der Meinung der Mehrheit der<br />

Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragung); das (schon derzeit. nicht erwünschte)<br />

Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird erleichtert und wichtige Naherholungs- gebiete<br />

werden völlig zerstört, wovon allem materiell schlechter gestellte Personen betroffen sind.<br />

Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />

kann in anderer Weise entsprochen werden. Kleinräumige Umfahrungen,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 71


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des<br />

öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene<br />

nicht untersucht worden. Die Länder Burgenland und Steiermark sind darüber hinaus<br />

verpflichtet, die B 319 bzw. B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />

Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />

gewährleisten.<br />

Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5500<br />

Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein<br />

lokale Bedeutung hin. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch die<br />

B 319 bzw. B 65, die Obervvarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2 mehr<br />

als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien nach<br />

Italien) wird spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die geplante<br />

Fürstenfelder Schnellstraße S 7 überhaupt keine - über lokale und regionale verkehrliche<br />

Bedürfnisse hinausgehende - funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird: Diese Autobahn<br />

ist nur knapp 40 km südlich der geplanten S7!<br />

Weiters bringe ich vor: Angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung – endlich<br />

Abschied von unsinnigen „immer währenden Wachstum“ – ist der autobahnartige Ausbau<br />

fragwürdig. Warum dieser Ausbau, wenn´s in Ungarn einfach endet (s.a. Korridor V)? Ist das<br />

für eine bessere Verkehrsanbindung des sog. „Businesspark Heiligenkreuz (bisher mehr<br />

Calmnespark) = Zig Millionen Euro Grab (Steuergeld!)? Dient die S7 der Lagerhaltung auf<br />

der Straße („Lieferung just in time“) auf Kosten der Bevölkerung?<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />

gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen<br />

repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />

Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />

entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />

den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 72


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />

Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />

Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />

Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-<br />

West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden, ist die Auslastung für einen vierstreifigen<br />

Querschnitt gewährleistet.<br />

Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />

den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />

(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />

Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />

vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />

Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />

Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />

Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />

Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt<br />

nachvollziehbar und plausibel geprüft. Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />

Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs usw. wurden<br />

untersucht und festgestellt, dass diese nicht durchsetzbar sind, oder keine<br />

Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das Verlagerungspotential (wie z.<br />

B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />

Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />

jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />

Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />

Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />

kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />

internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />

Landesverkehrskonzepte.<br />

Das Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />

berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Da auch<br />

ohne Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten<br />

wird, wurde die Verkehrsumlegung so berechnet, als ob der Korridor V durchgehend<br />

fertig gestellt ist.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />

Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />

B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />

eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />

Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet. Jedenfalls werden<br />

wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben belastet werden.<br />

Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 73


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Emissionen von Stickoxiden steigen durch die Zunahme der Fahrtleistungen<br />

insgesamt an, werden jedoch von Ortsgebieten in Freilandbereiche verlagert. Die<br />

Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar geringfügig<br />

geringer als bei der Nullvariante.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />

betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Eine ähnliche Situation ist hinsichtlich Stickoxiden<br />

bezogen auf die Reduktionziele des Emissionshöchstmengengesetz - Luft zu<br />

erwarten.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />

erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />

den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 75


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 764<br />

Von: Thomas Rothbauer<br />

Adresse: Jakoministrasse 31/1, 8010 Graz<br />

Datum Stellungnahme: 13.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 765<br />

Von: Alesoha Rothbauer<br />

Adresse: Krobotek 36, 8382 Mogersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich wehre mich gegen weiteres Zubetonieren von Naturflächen!!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Hinsichtlich Landschaftsbild verläuft die Trasse der S7 in erster Linie auf intensiv<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wirtschaftswäldern. Der größte Einfluss auf<br />

Naturflächen besteht im Bereich der Lafnitztalquerung.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 77


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen, um die Einflüsse der Trasse auf<br />

das Landschaftsbild zu minimieren. Weiters sind für den Verlust von Naturflächen<br />

Ausgleichsmaßnahmen wie Waldverbesserungsmaßnahmen und Maßnahmen zur<br />

Strukturverbesserung vorgesehen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich<br />

Tierlebensräumen. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch<br />

Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stellungnahme Nr.: 766<br />

Von: Manuel Wagner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Sahr Wagner<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 80, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Bei den ASFINAG Verkehrsprognosen wurden der zukünftige Ölverbrauch von Indien und<br />

China nicht berücksichtigt, ebenso nicht der „Peak Oil“. Ich bin noch jung, die heutigen<br />

Fehler werde ich auslöffeln müssen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Zum „Ölverbrauch von China und Indien“ wird auf ein zusammenfassendes Zitat aus<br />

Wikipedia verwiesen: „Die Theorie des globalen Ölfördermaximums (global oil peak)<br />

überträgt die Erkenntnisse zu einem Ölfördermaximum eines einzelnen Ölfeldes auf<br />

den gesamten Erdölvorrat der Erde. Die Frage, wann ein solches Maximum eintritt<br />

und ob es von Relevanz ist, ist umstritten; ebenso seine Folgen“.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 78


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 767<br />

Von: Herlinde Neugebauer<br />

Adresse: Bachzeile 2, 8380 Jennerdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 768<br />

Von: Brigitte King<br />

Adresse: Windischeck 108, 8380 Jennerdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 79


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 769<br />

Von: Margit Koppendorfer<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: M – Henndorf 37, 8380 Jennerdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />

Stellungnahme Nr.: 770<br />

Von: Dr. Horst Neugebauer<br />

Adresse: Bachzeile 2, 8380 Jennerdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 80


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 771<br />

Von: Petra Schmögner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Hauptstrasse 41, 8380 Neumarkt / Raab<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3 .<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 772<br />

Von: Walter Schmögner<br />

Adresse: Hauptstrasse 41, 8380 Neumarkt / Raab<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3 .<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Es besteht der nicht unbegründete Verdacht, dass die S7 in erster Linie für den<br />

Mülllastentransport der Müllverbrennungsanlage dienen soll.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 81


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 3:<br />

Zum Einwand „Mülllastentransport“ wird festgestellt, dass der durch die<br />

Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der S7 - auch<br />

wenn im Negativfall kein Bahntransport erfolgt - eine so geringe Größe einnimmt, das<br />

sie in den Zunahmefaktoren der Prognose des Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />

Stellungnahme Nr.: 773<br />

Von: Adolf Hans Niemetz<br />

Adresse: Körblereck 36, 8380 Jennersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Natur unwiederbringbar zerstört, Zunahme der ohnehin kaum erträglichen Staubbelastung<br />

und davon Beschallung.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />

Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />

Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />

Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />

Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

Jedenfalls werden wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben<br />

belastet werden.<br />

Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 82


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />

Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich<br />

Tierlebensräumen. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch<br />

Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stellungnahme Nr.: 774<br />

Von: Gabi Wagner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 80, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Die Pläne der ASFIAG zeigen nur einen kleinen Teil von<br />

Deutsch – Kaltenbrunn. Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsraumes auf ganz<br />

Deutsch – Kaltenbrunn.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 83


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 775<br />

Von: Cornelia Niemetz<br />

Adresse: Körblereck 36, 8380 Jennersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 84


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 776<br />

Von: Maria Mandl<br />

Adresse: Unterlamm 143, 8352 Unterlamm<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Der Klimawandel wird durch den Bau von zusätzlichen Autobahnen noch angeheizt. Haben<br />

Sie ein Gewissen und denken Sie <strong>mit</strong>. Auch Sie werden einmal Geld nicht essen können.<br />

Dann ist es zu spät.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Es wird auf die Einleitung des <strong>Stellungnahmen</strong>bandes verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 85


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 777<br />

Von: Patrizia Plankensteiner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Maria Bild 46, 8382 Weichelbaum<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 778<br />

Von: David Oberkofler<br />

Adresse: Maria Bild 46, 8382 Weichelbaum<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 86


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 779<br />

Von: Alexander Karner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 420/3, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Wir zerstören die Resourcen der Erde. Ein Umdenken ist notwendig. Die österreichischen<br />

Politiker reden nur vom Umdenken, aber handeln nicht danach. Daher stopp der S7.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich pokitischen Entscheidungen wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 780<br />

Von: Julia Karner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 420/3, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn. Die<br />

den Plänen ist Deutsch Kaltenbrunn abgeschnitten. Alle Kaltenbrunner werden durch die S7<br />

beeinträchtigt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 87


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 781<br />

Von: Ruth Hofer<br />

Adresse: Söchau 81, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 88


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 782<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: AUNIWAUNDN Verein für Naturschutz und Regionalentwicklung<br />

Adresse: Bergen 6, 8380 Jennersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 783<br />

Von: Naturschutzbund Burgenland<br />

Adresse: Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Der ÖNB, Landesgruppe Burgenland spricht sich gegen die Erlassung eines<br />

teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung<br />

<strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz<br />

1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S<br />

7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, aus. Unsere Ablehnung der S7 beruht auf<br />

den anliegend vorgebrachten Sachverhalten:<br />

Eine Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens ist nicht gegeben, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />

rechtfertigt. Es wird <strong>mit</strong> dem Projekt eine den Straßenverkehr fördernde Verkehrswirkung<br />

erzielt, die den notwendigen umweltökologischen Erfordernissen widerspricht.<br />

Der hohe naturschutzökologische Wert des Lafnitztales beruht auf der durch<br />

Migrationskorridore erschlossenen Vernetzung des Flusslaufs, seiner Nebengewässer und<br />

der Landschaltsstrukturen im Talraum <strong>mit</strong> den Habitatbereichen im Hügelland.<br />

* Dieser umwelt- und naturschutzökologische Wert, sowie die ästhetische Wertigkeit werden<br />

durch den Bau und den Betrieb der S7 in sehr erheblichem Umfang verringert.<br />

* Darüber hinaus wurden die konkreten und diffusen Einflüsse der S7 auf die Umwelt, wie<br />

Lärm, Staub, Lichtverschmutzung, Geruch und Beunruhigung auf die gemäß der Fauna-<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 89


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Flora-Habitatrichtlinie Anhang 1 unter Schutz gestellten Habitate nicht ausreichend oder gar<br />

nicht untersucht.<br />

* Des Weiteren wurden die Auswirkungen dieser genannten Einflüsse auf die Schutzgüter<br />

(Tier- und Pflanzenarten) der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie Anhang 2 und Anhang 4 nicht<br />

untersucht.<br />

Die Funktionen der international als hochwertig anerkannten Lebensräume und deren<br />

Vernetzung untereinander werden in hohem Ausmaß erheblich beeinträchtigt. Die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen sind nicht geeignet, diese erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />

verringern.<br />

Als Beispiel für die Gültigkeit unserer Aussagen muss der Abschnitt des Lafnitztals im<br />

Bereich Wolfau bis Loipersdorf-Kitzladen genannt werden, wo der Ökologie des<br />

Landschaftsraumes durch die Autobahn A2 erhebliche Belastungen und irreparable Schäden<br />

zugefügt werden. Es kommt im Bereich des oberen Lafnitztals durch den Bestand der A2 zu<br />

einer erheblichen Beeinträchtigung des Talraums und da<strong>mit</strong> der Natura 2000 Gebiete und<br />

des Ramsar-Gebiets (permantente Störung durch Autobewegungen, Verlärmung,<br />

Vibrationen, Zerschneidung der Wanderkorridore aller nichtflugfähigen Tierarten,<br />

Veränderung des Wasserhaushaltes, usw.). Die Beeinflussung der hydrologischen<br />

Verhältnisse (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten auf<br />

Oberflächen- und Grundwasserhaushalt) ist nach unserem Erachten bislang nicht<br />

ausreichend geklärt.<br />

Die S 7 würde das Vorkommen der primären Naturgüter und deren regional spezifischen<br />

Kreisläufe sowie Jahrtausende alte Lebensräume von Tieren und Pflanzen in großem<br />

Umfang zerschneiden und erheblich verändern. Die Umweltverträglichkeit des Projekts ist<br />

daher aus umwelt- und naturschutzökologischer Sicht nicht gegeben. Das untere Lafnitztal,<br />

das von international anerkanntem naturschutzökologischem Wert ist, darf daher nicht als<br />

Baugebiet für derartige Projekte, wie jenes der S7 verwendet werden.<br />

Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft ist von der Projektwerberin bislang<br />

nicht untersucht und muss nach vorliegenden Studien (85% der regionalen Wirtschaft gegen<br />

die S 7l) als nachteilig angenommen werden. Die Entwertung von Liegenschaften durch den<br />

Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz~ und Lafnitztal durch den<br />

Bau der S 7 deutlich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />

rechnen ist, insbesondere, da die S 7 und die B 319 über weite Strecken in geringer<br />

Entfernung voneinander parallel verlaufen.<br />

Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />

sollte bei gleichzeitiger Schonung von Natur und Umwelt in anderer Weise entsprochen<br />

werden. Kleinräumige Umfahrungen, Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und<br />

Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger<br />

sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene nicht untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />

und Steiermark sind darüber hinaus verpflichtet, die B 319 bzw. B 65 in einem den<br />

Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden Zustand zu erhalten um Sicherheit, Leichtigkeit<br />

und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.<br />

Wie aus den publizierten Ergebnissen der Verkehrzahlungen entnommen werden kann, ist<br />

die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges als gering zu bewerten — etwa 5500<br />

Fahrzeuge täglich an der Grenze zu Ungam und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf<br />

eine rein lokale Bedeutung hin. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden<br />

durch die B 319 bzw. B 65, die Oberwarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 90


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

A 2 mehr als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über<br />

Slowenien nach Italien) ist bereits jetzt — Anfang 2009 - durchgehend befahrbar.<br />

Der ÖNB Landesgruppen Burgenland beantragt daher, den Antrag der ASFINAG<br />

Baumanagement GmbH vom 16.5.2008 mangels Vorliegen der gesetzlichen<br />

Voraussetzungen abzuweisen und dem Österreichischen Naturschutzbund Landesgruppe<br />

Burgenland im Verfahren gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher menschlicher<br />

Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch überschaubaren<br />

Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu<br />

anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />

Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />

entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />

den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />

Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />

Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />

Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />

Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-<br />

West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden, ist die Auslastung für einen vierstreifigen<br />

Querschnitt gewährleistet.<br />

Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />

den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />

(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />

Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />

vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />

Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />

Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />

Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />

Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt geprüft.<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen, Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des<br />

öffentlichen Verkehrs usw. wurden untersucht und festgestellt, dass diese nicht<br />

durchsetzbar sind, oder keine Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das<br />

Verlagerungspotential (wie z. B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 91


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />

jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />

Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />

Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />

kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />

internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />

Landesverkehrskonzepte.<br />

Das Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />

berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Da auch<br />

ohne Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten<br />

wird, wurde die Verkehrsumlegung so berechnet, als ob der Korridor V durchgehend<br />

fertig gestellt ist.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />

Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />

Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />

Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

Jedenfalls werden wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben<br />

belastet werden.<br />

Im Fachbereich Lärm wurde ein Vergleich des Vorhabensplanfalls (S7-West) <strong>mit</strong> dem<br />

Nullplanfall für das Prognosejahr 2025 angestellt. Der Untersuchungsraum ergab sich<br />

aus einer Schallausbreitungsrechnung unter Zugrundelegung der Emission des<br />

geplanten Vorhabens, wobei zwischen Tag und Nacht unterschieden wurde. Für die<br />

Bauphase wurde der Untersuchungsraum auf alle Straßen ausgedehnt, auf welchen<br />

<strong>mit</strong> einer relevanten Lärmzunahme durch den Bauverkehr zu rechnen ist. Durch die<br />

Gutachter „Humanmedizin“ und „Lärm“ wurden einvernehmlich Schutzziele<br />

festgelegt. Die Schutzziele finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

Zur Beweissicherung werden während der Bauphase Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Nach Inbetriebnahme der S7 werden<br />

Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Emissionen von Stickoxiden steigen durch die Zunahme der Fahrtleistungen<br />

insgesamt an, werden jedoch von Ortsgebieten in Freilandbereiche verlagert. Die<br />

Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar geringfügig<br />

geringer als bei der Nullvariante.<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 92


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />

erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />

den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />

Gleiches gilt für sonstige angesprochen konkrete oder diffuse Einflüsse. Es liegen<br />

keine Anhaltspunkte dafür vor, dass hier ggf. weiterer Untersuchungsbedarf bestünde<br />

oder bestimmte Fragestellungen unzureichend bearbeitet wurden. Auch hinsichtlich<br />

Luftschadstoffen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 93


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In der Stellungnahme wird die hohe ökologische Wertigkeit des Lafnitztals in Hinblick<br />

auf das Landschaftsbild begründet <strong>mit</strong> der Vernetzung des Flusslaufs, seiner<br />

Nebengewässer und der Landschaftsstrukturen im Talraum <strong>mit</strong> den Habitatbereichen<br />

im Hügelland.<br />

Ad Verlust der Vernetzung von Landschaftsstrukturen<br />

Der Verlust an Strukturelementen wird in der Unterlage 5.4.1, Seite 5<br />

zusammenfassend dargestellt. Demnach gehen Strukturelemente in folgendem<br />

Ausmß verloren:<br />

- ein 650 m langer Gehölzstreifen entlang der A2, der als Sichtschutz für die<br />

Ortschaft Riegersdorf fungiert<br />

- der Marbachgraben verliert durch die Anlage von insgesamt drei<br />

Rampenbauwerke auf einer Gesamtfläche von 6,1 ha seinen derzeitigen<br />

Charakter<br />

- im Bereich der Querung der S7 über den Hühnerbach gehen 0,7 ha<br />

Gehölzsaum verloren<br />

- östlich von Speltenbach gehen im Bereich des Ostportals der UFT<br />

Speltenbach insgesamt 0,6 ha Strukturelemente verloren<br />

- Verlust von Gehölzstreifen östlich der Lafnitz im Gesamtausmaß von 0,2 ha<br />

und<br />

- Verlust von Gehölzstreifen im Bereich des Dobersdorfer Grabens im<br />

Gesamtausmaß von 1,2 ha.<br />

In der Stellungnahme wird überwiegend auf das Lafnitztal eingegangen. Der Verlust<br />

an Strukturelementen im Lafnitztal beträgt 0,2 ha.<br />

Als Ausgleich sind zahlreiche Restrukturierungsmaßnahmen vorgesehen. Im Bereich<br />

der Lafnitzquerung sind dies (siehe 5.4.1. Seite 181 ff)<br />

- ALL2012 Strukturpflanzungen Lafnitztal, Länge 420 lfm<br />

- ALL2015 Strukturpflanzungen Rudersdorf S7, Fläche 1,62 ha<br />

- ALL 2016 Strukturpflanzungen entlang B57A, Länge 1045 lfm<br />

- ALL 2017 Gehölzpflanzungen Rudersdorf (UFT West), 2,9 ha<br />

- ALL 2022 Gehölzpflanzungen, nördl. Brücke Lahnbach, Fläche 4,5 ha<br />

Zusätzlich wird im Bereich der Lafnitztalquerung die Neuanlage eines Auwaldes als<br />

Ausgleichsmaßnahme gefordert.<br />

Ad. Verlust der ästhetischen Wertigkeit in erheblichem Umfang<br />

Es ist nicht korrekt, dass der Einfluss der Trasse auf die ästhetische Wertigkeit des<br />

Landschaftsbildes überall hoch ist. Die Eingrifferheblichkeit im Bereich der Lafnitz und<br />

des Lahnbaches wird lt. Unterlage 5.4.1 für Teilraum 27 (Seite 156) und Teilraum 29<br />

(Seite 158) <strong>mit</strong> hoch bewertet. Die oben angeführten Maßnahem sollen auch<br />

beitragen, die ästhetischen Beeinträchtigungen der Trasse auf das Landschaftsbild<br />

zu reduzieren und sind nach Ansicht der Gutachter ausreichend.<br />

Ad. Verlust Jahrtausende alter Lebensräume<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 94


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Im Wesentlichen sind Agrarlandschaft und Wirtschaftswälder von der Trasse<br />

betroffen.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Zum Einwand:… Beeinflussung der hydrologischen Verhältnisse (unter anderem<br />

durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten auf Oberflächen- und<br />

Grundwasserhaushalt) ist nach unserem Erachten bislang nicht ausreichend<br />

geklärt…<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. deren<br />

Kompensationsmaßnahmen (Retentionsbecken)<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Fachgebiet Wildbiologie und Jagdwirtschaft<br />

Der Migrationskorridor im Lafnitztal wird durch vier Brückenbauwerke erhalten: durch<br />

die Brücke über die ÖBB <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von 80 m, durch die<br />

Brücke über die Lafnitz <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von 90m, durch eine<br />

Brücke über den Lahnbach <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von 75 m und eine<br />

Brücke über einen Radweg bei km 10,454 <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite von 40 m.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 95


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 784<br />

Von: Daniel Rädler<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Speltenbach 19, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Speltenbach 19, 8280<br />

Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />

die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />

dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 96


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 785<br />

Von: Philipp Hofer<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Pestalozzistrasse 10/5, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 786<br />

Von: Romana Schmucker<br />

Adresse: Stein 131, 8282 Stein<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 97


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 787<br />

Von: Brigitta Rädler<br />

Adresse: Speltenbach 19, 8280 Altenmarkt<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Speltenbach 19, 8280<br />

Altenmarkt, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />

die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />

dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Das Siedlungsgebiet von Speltenbach und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse werden durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 10<br />

„Speltenbach-West“ erfasst. Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel<br />

weder in der Bauphase noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen<br />

durch Feinstaub zu erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale<br />

Zusatzbelastungen über 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 98


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />

(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />

gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />

dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Speltenbach<br />

(repräsentiert durch Immissionspunkt 10) im Jahres<strong>mit</strong>tel zu geringfügigen<br />

Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende Gesamtbelastung<br />

beträgt 15 µg/m³ und liegt da<strong>mit</strong> weit unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-<br />

L (JMW 30 µg/m³).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 788<br />

Von: Christa Karner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 420/3, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 99


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von der S7 werden alle Kaltenbrunner beeinträchtigt. Daher müssen die Auswirkungen für<br />

alle Kaltenbrunner untersucht werden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 789<br />

Von: Christian Ohnewein<br />

Adresse: Riegersdorf 70, 8264 Hainersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 100


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 790<br />

Von: Gustav Hammerlindl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Karl – Morre – Straße 75, 8020 Graz<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 791<br />

Von: Hermann Deutsch<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 327, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Als Jäger bin ich entsetzt. Die südlichen Jagdgebiete werden zerstört. Das Wild (speziell<br />

Rehe) können nicht mehr über ?? (nicht lesbar) u. Lafnitz wechseln.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 101


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Deutsch Kaltenbrunn 327,<br />

7572 Deutsch Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />

Beweissicherung werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme<br />

Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte<br />

während der Bauphase zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />

vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Wildbiologie und Jagd<br />

Der Wildwechsel wird im Lafnitztal durch vier Brückenbauwerke erhalten. Die ÖBB<br />

wird <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von 80 m gequert, die Lafnitz <strong>mit</strong> einer<br />

nutzbaren Breite von 90 m, der Lahnbach <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von<br />

75 m. Weiters ist eine Brücke über einen Radweg bei km 10,454 vorgesehen, die<br />

eine nutzbare Breite von 40 m für Wildtiere aufweist.<br />

Stellungnahme Nr.: 792<br />

Von: Johann Thaller<br />

Adresse: Bierbaum 37, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Wertvollste Flussauen <strong>mit</strong> Tierraritäten und schützenswerte Flusslandschaften (Ramsar –<br />

Gebiet) werden zerstört!!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 102


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Aus aquatisch ökologischer Sicht sind potentielle Beeinflussungen durch die Querung<br />

der Lafnitz und diverser Zubringer sowie durch die Einleitung von Strassenwässern<br />

ableitbar. Die Querungen werden <strong>mit</strong> ausreichend dimensionierten Brücken bzw.<br />

Rohrdurchlässen durchgeführt; dadurch werden die Uferstruktur, wie auch der<br />

Sohlbereich und die Kontinuumsverhältnisse nicht nachteilig verändert.<br />

Die in den Marbach vorgesehene Einleitung von Straßenwässern wird über eine<br />

Gewässerschutzanlage geführt. Eine entsprechende Betriebsweise gewährleistet die<br />

Einhaltung von ökologisch vertretbaren Chloridkonzentrationen in den Vorflutern.<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Fachgebiet Tiere Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Dies kommt allerdings nicht einer Zerstörung dieser Gebiete gleich.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 103


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 793<br />

Von: Iris Papst<br />

Adresse: Riegersdorf 23, 8264 Hainersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />

gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> keiner relevanten, projektskausalen<br />

Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen<br />

< 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Der östliche Ortsrand von Riegersdorf und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme<br />

angeführte Liegenschaft werden durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 6 „L403 -<br />

Riegersdorf“ erfasst. Nach den Immissionsberechnungen sind in der Bauphase keine<br />

relevanten Zusatzbelastungen durch Feinstaub oder Stickstoffdioxid zu erwarten.<br />

Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />

(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />

gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />

dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Riegersdorf<br />

(repräsentiert durch Immissionspunkt 6) im Jahres<strong>mit</strong>tel zu geringfügigen<br />

Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende Gesamtbelastung<br />

beträgt 16 µg/m³ und liegt da<strong>mit</strong> weit unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-<br />

L (JMW 30 µg/m³).<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 104


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebieten „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu<br />

einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 794<br />

Von: Franz Papst<br />

Adresse: Riegersdorf 23, 8264 Hainersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 793 (selbe Adresse)<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 793 (selbe Adresse)<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 793 (selbe Adresse)<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 105


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 795<br />

Von: Christa Thaller<br />

Adresse: Bierbaum 37, 8283 Bad Blumau<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Meine Radfahrwege und Langlaufloipen werden zerstört!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem<br />

Lärmgutachter, dem Luftgutachter und dem Humanmediziner nachgeordneter<br />

Fachbereich, dem Befund des Lärmgutachters und des Luftgutachters bzw. der<br />

Beurteilung durch den Gutachter für Humanmedizin an.<br />

Entlang von Lafnitz bzw. Lahnbach wird – sofern es die Schneelage zulässt – von<br />

einem dafür zuständigen Verein eine Loipe gespurt. Dies entspricht dem Verlauf von<br />

Lafnitztal Reitweg bzw. dem B75 Lafnitztal Radweg. Die Loipe endet im Bereich der<br />

KGGrenze von Deutsch-Kaltenbrunn (vgl. rote Linie in nachstehender Abbildung). In<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 106


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

früheren Jahren wurde die Loipe bis zum Siedlungsrand von Rudersdorf<br />

weitergeführt.<br />

Bei Schaffung von Über- bzw. Unterführungen für den Rad- bzw. Reitweg können<br />

diese<br />

Querungsmöglichkeiten auch für die Langlaufloipe verwendet werden. In<br />

nachstehender Abbildung sind der Lafnitztal Reitweg sowie der B75 Lafnitztal<br />

Radweg, im deren Bereich auch die Loipe verläuft, dargestellt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 107


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 796<br />

Von: Elsa Koglmann<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 61, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die finanzielle Abgeltung für den Wertverlust von Wald, Feld und Acker.<br />

Außerdem die Ausdehnung des gesamten Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch<br />

Kaltenbrunn.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 108


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 797<br />

Von: Rudolf Hafner<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 48, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich als alter Bürger von Deutsch Kaltenbrunn bin ich gegen die Zerstörung unseres Ortes<br />

und des Lafnitztales. Was wir Alten aufgebaut haben, zerstört ihr Jungen!!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild<br />

Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage eines Auwaldes<br />

im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />

Zwischen der Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten auf die B57a werden vom<br />

Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 109


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen werden.<br />

Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Stellungnahme Nr.: 798<br />

Von: Günter Trinkl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 371, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 beeinträchtigt alle Kaltenbrunner. Die Pläne zeigen nur Teile von Kaltenbrunn. Ich<br />

fordere die Ausdehnung aller Untersuchungen auf ganz Deutsch Kaltenbrunn.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 110


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 799<br />

Von: Christine Freismuth<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Wieskapellenweg 12, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 800<br />

Von: Lisa Fritzl<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 90, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Der S7 wird eine Verschmutzung des Landschaftsbildes, der Natur und der Luft sein. Die<br />

Feinstaubbelastung wird steigen, so auch die Lärmbelästigung.<br />

So wird es zu einer Beeinträchtigung unser aller Leben kommen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 111


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />

gegenständlichen Adresse Deutsch Kaltenbrunn 90, 7572 Deutsch Kaltenbrunn, <strong>mit</strong><br />

keiner relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist.<br />

Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />

unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es<br />

innerhalb des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der<br />

Feinstaub, der von der Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie<br />

jener, der von Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt<br />

sich jedoch nur auf die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die<br />

Partikelzusammensetzung.<br />

Heute führt der Verkehr durch dicht besiedelte Ortschaften und belastet die Anrainer<br />

<strong>mit</strong> verkehrsrelevanten Schadstoffen. Durch die Verlagerung des Verkehrs in wenig<br />

besiedeltes bis unbesiedeltes Gebiet, wird die Anzahl der durch Lärm,<br />

Erschütterungen und Luftschadstoffen belasteten Personen signifikant reduziert.<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der<br />

Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für<br />

den Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Es ist richtig, dass eine Straße das Landschaftsbild beeinflusst. Aus Sicht des<br />

Gutachters zum Fachgebiet Landschaftsbild ist der Verlauf der Trasse so geplant,<br />

dass sie möglichst schonend in die Landschaft eingebettet ist. Als Ausgleich zur<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen wie<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 112


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

sanft anlaufende und bepflanzte Lärmschutzdämme, Strukturplanzungen, Hecken<br />

oder die Neuanlage eines Auwaldes.<br />

Stellungnahme Nr.: 801<br />

Von: Willi Fritzl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die Ausdehnung der Planungsuntersuchungen auf ganz Deutsch Kaltenbrunn.<br />

Alle Kaltenbrunner sind von der S7 betroffen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 113


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 802<br />

Von: Sabine Fritzl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Alle Kaltenbrunner sind von der S7 betroffen. Die Pläne der ASFNIAG zeigen nur einen<br />

kleinen Teil. Daher ist das Planungsgebiet auf ganz Deutsch Kaltenbrunn auszuweiten.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 803<br />

Von: Stefanie Fritzl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 114


Die Straße bringt:<br />

UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

• Unnütige Verschwendung von Ressourcen<br />

• Falsche Schwerpunktsetzung bei den Ausgaben von Staatsgut (Finanzplan)<br />

• Verminderung der Lebensqualität aller im Bereich wohnhaften Leute<br />

• Belastung für die Gesundheit der Menschen (Feinstaub, Luftverschmutzung)<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />

<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“ geprüft<br />

und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten Nr. 2<br />

„Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass gegenüber<br />

dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> keiner<br />

relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der S7<br />

West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen. Gleiches<br />

gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden Verkehrszunahmen auf<br />

Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 115


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />

unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es innerhalb<br />

des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der Feinstaub, der von der<br />

Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie jener, der von<br />

Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt sich jedoch nur auf<br />

die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die Partikelzusammensetzung.<br />

Heute führt der Verkehr durch dicht besiedelte Ortschaften und belastet die Anrainer <strong>mit</strong><br />

verkehrsrelevanten Schadstoffen. Durch die Verlagerung des Verkehrs in wenig<br />

besiedeltes bis unbesiedeltes Gebiet, wird die Anzahl der durch Lärm, Erschütterungen<br />

und Luftschadstoffen belasteten Personen signifikant reduziert.<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei dieser<br />

Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der<br />

Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den<br />

Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 804<br />

Von: Judith Fritzl<br />

Adresse: Würzburggasse 6/1, 1130 Wien<br />

Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Alle Kaltenbrunner sind von der S7 betroffen. Die Pläne der ASFNIAG zeigen nur einen<br />

kleinen Teil. Daher ist das Planungsgebiet auf ganz Deutsch Kaltenbrunn auszuweiten.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 116


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 805<br />

Von: Martin Fritzl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die weltweite Klimaerwärmung muß bekannt werden. Umdenken im Bereich des Verkehrs ist<br />

angesagt. Das KFZ <strong>mit</strong> „Hirn“ benützen. Unnötige Fahrten einsparen. Vielleicht begreifen es<br />

auch die Politiker. Aber bevor es zu spät ist.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht wird zum Einwand der Klimaerwärmung durch den<br />

Verkehr auf die Stellungnahme des Fachgebietes Luftschadstoffe und Klima<br />

verwiesen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 117


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 806<br />

Von: David Fritzl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 ist aus wirtschaftlichen und touristischen Gründen unnotwendig!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Erholung<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />

dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 118


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Stellungnahme Nr.: 807<br />

Von: Mira Fritzl vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Willi Fritzl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 119


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wir gehen einer Klimakatastrophe entgegen. Und was macht Österreich. Noch mehr<br />

Autobahnen bauern, noch mehr CO2, noch mehr Verschmutzung. Die S7 trägt zum<br />

Untergang bei.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme Nr.: 808<br />

Von: Lena Fritzl vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Willi Fritzl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Was machen die Politiker, außer Sonntagsreden? Autobahnen bauen, so wollen sie die<br />

Kyoto – Ziele erreichen? Schämt euch!! Nieder <strong>mit</strong> der S7!!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 120


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stellungnahme Nr.: 809<br />

Von: Franz Marth<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 274, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Wer schützt mein Lafnitztal vor bauwütigen Politikern? Für die Wertminderung fordere ich<br />

finanzielle Entschädigung für mein Haus.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 121


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 274, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 810<br />

Von: Erika Marth<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 274, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Für die Wertminderung meines Hauses und die Verschlechterung der Lebensqualität fordere<br />

ich finanzielle Entschädigung.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 122


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 274, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 811<br />

Von: Johannes Maurer<br />

Adresse: Gürtelgasse 48, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf die ganze Stadt Fürstenfeld.<br />

Denn alle Fürstenfelder sind vom Lärm und Gestank betroffen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 123


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die Stadt Fürstenfeld wird durch den Betrieb der S7 Nutzen ziehen. Die<br />

Lärmimmissionen werden sich reduzieren und eine Gesundheitsgefährdung lässt sich<br />

ableiten. Eine Ausdehnung des Untersuchungsgebietes gibz hinsichtlich Belastung<br />

durch S7 nicht mehr Erkenntnisse, als ohnehin schon vorhanden sind.<br />

Fachbereich Kulturgüter:<br />

Eine Ausdehnung des Untersuchungsraumes ist nicht sinnvoll, da Kulturgüter nur im<br />

engeren Baubereich un<strong>mit</strong>telbar betroffen sein können.<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />

gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />

mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichnen, weshalb es aus Sicht des FB<br />

Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 124


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Raumplanung + Erholung<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 125


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Eine differenzierte Betrachtung des Stadtgebietes Fürstenfeld erfolgt im UVE-<br />

Fachbeitrag „Raumentwicklung, Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Ortsbild“ (Mappe<br />

5.1., Einlage 1) nicht. Die Beurteilung erfolgte bereits im Hinblick auf die getätigten<br />

Aussagen der Fachbereiche Lärm, Luft und Verkehr. Die Aussagen im UVE-<br />

Fachbeitrag “Grundlagen Verkehr“ (Mappe 1.4, Einlagen 1 bis 3) zeigen eine<br />

wesentliche Entlastungswirkungen für die B 319 für den Fall Umlegungsprognosen-<br />

Analyseverkehr 2006. In Verbindung <strong>mit</strong> dieser Analyse erfahren sämtliche räumlichfunktionelle<br />

Gegebenheiten/Verflechtungen eine erhebliche Aufwertung,<br />

insbesondere da die Erreichbarkeiten des Zentrums durch den Bau der S 7<br />

gleichzeitig verbessert werden. Der UVE-Fachbeitrag „Technischer Bericht Lärm“<br />

(Mappe 4.4, Einlage 1) und UVE-Fachbeitrag „Luft“ (Mappe 6.1, Einlage 2) bauen auf<br />

die generierten Werte auf und stellen in ihren Auswirkungsbetrachtungen fest, dass<br />

vor allem die für die Raumplanung sensiblen Bereiche wesentlich entlastet bzw.<br />

verbessert werden. Ein weiteres relevantes Kriterium ist, dass die bereits bestehende<br />

B 319 eine Ortsumfahrungsfunktion aufweist und schon jetzt eine Entlastung für den<br />

zentralen Stadtbereich darstellt und die weitere Errichtung einer hochrangigen Straße<br />

(S 7) die Aufwertung der B 319 als Sammelstraße und wichtige entlastete Straße für<br />

das Stadtzentrum bedeutet. Im Rahmen der Umweltuntersuchung (IST-<br />

Zustandsbericht) werden sämtliche sensible Nutzungen erfasst und bewertet.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahmer des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />

in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />

diesem Kapitel begründet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 126


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />

erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Fürstenfeld auszudehnen. Die<br />

vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen in den Sichtbereichen (nördlich von<br />

Altenmarkt und Speltenbach sowie im Bereich des Knotens b57a) sind ausreichend,<br />

um die Einflüsse der Trasse auf das Landschaftsbild zu minimieren. Wesentliche<br />

Maßnahmen in Hinblick auf das Landschaftsbild sind:<br />

- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen<br />

- Unterflurtrasse Speltenbach<br />

- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />

- Anlage eines Auwaldes<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />

überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />

Stellungnahme Nr.: 812<br />

Von: Joachim Fuchs<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 329, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Daher muß das ganze Gebiet von Deutsch Kaltenbrunn<br />

auf die Auswirkungen hin untersucht werden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 127


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 813<br />

Von: Ingrid Fuchs<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 329, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Mehr Verkehr bedeutet mehr CO2. Die S7 hat Mitschuld wenn wir die Kyoto – Ziele nicht<br />

erreichen. Wann beginnen die Politiker <strong>mit</strong> dem Umdenken?<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 128


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 814<br />

Von: Christine Koch<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

In der Bibel steht wir sollen die Schöpfung bewahren und nicht zerstören. Daher keine S7.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 129


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange und da<strong>mit</strong> in die Schöpfung ein.<br />

Die im Projekt vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als<br />

notwendig eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />

vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stellungnahme Nr.: 815<br />

Von: Robert Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere finanzielle Entschädigung für die Wertminderung meines Hauses und die<br />

Verschlechterung der Lebensqualität.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 130


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 816<br />

Von: Hanna Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Wer schützt die Jugend vor den bauwütigen Politikern? Auch die S7 ist ein Teil der<br />

Umweltzerstörung und des Klimawandels.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 131


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern.<br />

Stellungnahme Nr.: 817<br />

Von: Roswitha Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 82, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 132


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Warum wurde in das Untersuchungsgebiet nur ein Teil von<br />

Deutsch Kaltenbrunn aufgenommen? Was hat die ASFINAG zu verbergen? Daher<br />

Neuuntersuchung.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 818<br />

Von: Elfriede Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 82, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes<br />

auf ganz Deutsch Kaltenbrunn und nicht nur auf Bereiche des Ortsteils „Unterbergen“.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 133


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 819<br />

Von: Erwin Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere finanzielle Entschädigung für den Wertverlust von Haus, Äcker und Wälder und<br />

für den Verlust der Lebensqualität.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 134


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 820<br />

Von: Angelika Koch<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich habe 4 Kinder, 3 sind Asthmatiker und Allergiker, 1 Kind ist erst 2 Jahr alt, die<br />

Schnellstraße würde die Feinstaubkonzentration in der Luft erhöhen, es kommt zu mehr<br />

Belastung des Kindes und deren Entwicklung wird behindert. Weiter kommt es zu einer<br />

Lärmbeläsigung – dadurch folgen Schlafstörungen – Folge Depressionen,<br />

Herzkreiskauferkrankungen, Konzentration ?? (nicht lesbar)<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> keiner projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 135


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />

unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es<br />

innerhalb des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der<br />

Feinstaub, der von der Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie<br />

jener, der von Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt<br />

sich jedoch nur auf die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die<br />

Partikelzusammensetzung.<br />

Für die Induktion von Asthmaanfällen spielen nicht nur die verkehrsrelevanten<br />

Luftschadstoffe eine Rolle, sondern auch die in der Natur auftretenden Pollen, Sporen<br />

oder andere allergene Eiweißkörper. Die Zunahme des Verkehrs in D.-Kaltenbrunn ist<br />

von untergeordneter Größe, so dass dadurch keine Verschlechterung des<br />

Gesundheitszustandes der Kinder ableitbar wäre.<br />

Heute führt der Verkehr durch dicht besiedelte Ortschaften und belastet die Anrainer<br />

<strong>mit</strong> verkehrsrelevanten Schadstoffen. Durch die Verlagerung des Verkehrs in wenig<br />

besiedeltes bis unbesiedeltes Gebiet, wird die Anzahl der durch Lärm,<br />

Erschütterungen und Luftschadstoffen belasteten Personen signifikant reduziert.<br />

Stellungnahme Nr.: 821<br />

Von: Jens Koch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Angelika Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Durch höhere Luftverschmutzung (wegen Autobahn) – kommt es zu mehr gesundheitlicher<br />

Belastung; Die Neuroder<strong>mit</strong>is wird sich verstärken, die Allergien erhöhen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 136


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 820<br />

(selbe Adresse).<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Prof. Ring, einer der führenden Immundermatologen gibt Antwort auf die Frage, ob<br />

Neuroder<strong>mit</strong>is kausal <strong>mit</strong> Luftschadstoffen in Zusammenhang steht. Für die<br />

Neuroder<strong>mit</strong>is stellt eine genetische Prädisposition den stärksten einzelnen<br />

Risikofaktor dar. Hat ein Elternteil selbst ein atopisches Ekzem, steigt das<br />

Erkrankungsrisiko für das Kind auf das 3- bis 6-fache. Es ist derzeit davon<br />

auszugehen, dass verschiedene Gene auf mehreren Chromosomen für die atopische<br />

Veranlagung verantwortlich sind, es sich also um eine polygene Vererbung handelt.<br />

In den letzten Jahren konnten durch die intensiven Forschungsaktivitäten<br />

Veränderungen von Immunreaktionen bei Patienten <strong>mit</strong> Neuroder<strong>mit</strong>is aufgedeckt<br />

werden.<br />

Als weitere mögliche Auslösemechanismen werden die Freisetzung von so<br />

genannten Superantigenen und Staphylokokken, mikrobielle Antigene von Hefepilzen<br />

wie zum Beispiel Pityrosporon ovale und Candida albicans sowie die Bildung von IgE-<br />

Antikörpern gegen eigene Zellbestandteile der Patienten diskutiert. Außerdem<br />

konnten bei Patienten <strong>mit</strong> atopischem Ekzem Barrierefunktionsstörungen der Haut<br />

infolge der Veränderungen u.a. des Ceramidgehalts der Hornschicht nachgewiesen<br />

werden. Auch psychoneuroimmunologische Effekte auf die Hautentzündung, zum<br />

Beispiel über bestimmte Botenstoffe aus den Hautnerven (Neurotrans<strong>mit</strong>ter/-peptide)<br />

können das atopische Ekzem beeinflussen.<br />

Nicht nur anthropogene, sondern auch natürliche Umwelteinflüsse wie Aeroallergene<br />

und physikalische Einflüsse auf das atopische Ekzem müssen berücksichtigt werden.<br />

Bei den Luftschadstoffen ist eine Rolle für Tabakrauch nachgewiesen: Es ist bekannt,<br />

dass Tabakrauch bei aktiven wie passiven Rauchern die Konzentration des Gesamt-<br />

IgE ("Allergieantikörper") erhöhen kann.<br />

Darüber hinaus erscheint das Rauchen in der Schwangerschaft das Risiko für eine<br />

atopische Erkrankung zu erhöhen. Nach eigenen Untersuchungen hatten Kinder,<br />

deren Mütter während der Schwangerschaft geraucht hatten, in 52 Prozent eine<br />

Atopiemanifestation, während es bei den nicht rauchenden Müttern 36 Prozent<br />

waren. Das Risiko für ein atopisches Ekzem war also mehr als doppelt hoch, wenn<br />

die Mutter während der Schwangerschaft geraucht hatte.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 137


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Rolle von anthropogenen Luftschadstoffen, die im Wesentlichen <strong>mit</strong> Autoabgasen<br />

in die Umwelt gelangen, ist umstritten. Allgemein werden Luftschadstoffe als Auslöser<br />

für Allergien diskutiert. Darüber hinaus haben experimentelle Untersuchungen auch<br />

Hinweise auf Innenraumluftschadstoffe gegeben, die möglicherweise zur<br />

Ekzemverschlechterung beitragen könnten. Neben einer Irritationswirkung sind für die<br />

meisten dieser Komponenten aus experimentellen Untersuchungen auch<br />

immunmodulierende Effekte, z.B. im Sinne einer Gesamt-IgE-Erhöhung, bekannt. In<br />

den letzten Jahren wendet sich die Forschung zunehmend der Bedeutung von<br />

Dieselrußpartikeln und Feinstaubanteilen in der Außenluft zu. Eine abschließende<br />

Bewertung der Rolle von Luftschadstoffen bei Entstehung und Unterhaltung des<br />

atopischen Ekzems ist jedoch noch nicht möglich. Ein Einfluss von<br />

Innenraumstickstoffoxidquellen wie Gasherden sowie von Autoabgasen scheint<br />

jedoch möglich.<br />

Stellungnahme Nr.: 822<br />

Von: Lisa Koch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Angelika Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich habe Asthmabronchiall, brauche daher gute Luft, durch die Autobahn wird diese<br />

verschmutzt.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 820<br />

(selbe Adresse).<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 138


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />

unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es<br />

innerhalb des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der<br />

Feinstaub, der von der Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie<br />

jener, der von Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt<br />

sich jedoch nur auf die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die<br />

Partikelzusammensetzung.<br />

Für die Induktion von Asthmaanfällen spielen nicht nur die verkehrsrelevanten<br />

Luftschadstoffe eine Rolle, sondern auch die in der Natur auftretenden Pollen, Sporen<br />

oder andere allergene Eiweißkörper. Die Zunahme des Verkehrs in D.-Kaltenbrunn ist<br />

von untergeordneter Größe, so dass dadurch keine Verschlechterung des<br />

Gesundheitszustandes ableitbar wäre.<br />

Stellungnahme Nr.: 823<br />

Von: Britta Koch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Angelika Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Britta ist noch ein Kleinkind, nimmt Umweltgifte schneller auf als Erwachsene, durch die<br />

Schnellstraße kommt es zu höheren Umweltbelastung u.a. Feinstaub etc. Das wirkt sich<br />

nachteilig auf die Entwicklung aus.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 820<br />

(selbe Adresse).<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 139


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />

Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Der Schutz von Kindern ist für die Gesellschaft ein hohes Gut. Es wird daher immer<br />

wieder gefordert, bei der Beurteilung umweltbezogener Gesundheitsrisiken und der<br />

Ableitung von Grenzwerten die spezifische Empfindlichkeit von Kindern in besonderer<br />

Weise zu berücksichtigen. In der gegenwärtigen regulatorischen Praxis wird dies<br />

häufig relativ schematisch durch generelle Sicherheitsfaktoren für bestimmte Noxen<br />

versucht. Grundsätzlich muss man berücksichtigen, dass die Atemfrequenz und so<strong>mit</strong><br />

das Atemminutenvolumen der Kinder deutlich (bis 2X) höher als beim Erwachsenen<br />

ist, dahingegen aber das Gesamtatemvolumen und die Lungenoberfläche kleiner<br />

verglichen <strong>mit</strong> dem Erwachsenen ist. Grundsätzlich hat man bei der Erstellung der<br />

Grenzwerte für die allgemeinen Luftschadfstoffe darauf Bezug genommen und Werte<br />

geschaffen, die einerseits einen Schutz für die Kinder, als auch für das Ungeborene<br />

im Mutterleib darstellen. Wenn nun die Grenzwerte eingehalten bzw. unterschritten<br />

werden, kann man davon ausgehen, dass die Gesamtbevölkerung einen Schutz<br />

genießt.<br />

Stellungnahme Nr.: 824<br />

Von: Nina Koch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Angelika Koch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich bin asthmakrank, diese Erkrankung wird bei höherer Staubbelastung und<br />

Umweltverschmutzung bzw. Luftverschmutzung stärker.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 140


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 820<br />

(selbe Adresse).<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 822.<br />

Stellungnahme Nr.: 825<br />

Von: Raphael Kumnig<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 84, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn. Die<br />

S7 schädigt nämlich alle Kaltenbrunner.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 141


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 826<br />

Von: Ingrid Kumnig<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 84, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 schädigt alle Bewohner von Deutsch Kaltenbrunn. Warum wurde nur ein Teil auf<br />

Auswirkungen untersucht? Dieser Fehler muß dringend behoben werden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 827<br />

Von: Harald Strukle<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 84, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 142


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ich fordere die Einbeziehung von ganz Deutsch Kaltenbrunn in das Planungs- u.<br />

Untersuchungsgebiet. Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 828<br />

Von: Birgit Deutsch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 101, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die finanzielle Abgeltung für den Wertvelust meines Hauses. Weiters schädigt die<br />

S7 alle Kaltenbrunner, daher sind die Untersuchungen auf ganz Deutsch Kaltenbrunn<br />

auszudehnen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 143


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 829<br />

Von: Sebastian Deutsch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Birgit Deutsch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 101, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 zerstört die Zukunft des Lafnitztales. Die Gäste kommen zu uns wegen der Ruhe.<br />

Lärm haben die Gäste genug zu Hause. Daher nein zur S7.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />

dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 144


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Stellungnahme Nr.: 830<br />

Von: Vanessa Deutsch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Birgit Deutsch<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 101, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die Schulden der ASFINAG müssen die heutigen Kinder morgen zurückzahlen. S7 nein<br />

danke!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 145


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 831<br />

Von: Adolf Kogelmann<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 61, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere finanzielle Abgeltung für den Wertverlust von Äcker, Wiesen und Wälder. Ich<br />

fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgegietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn, da alle<br />

Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 146


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 832<br />

Von: Christine Löffler<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 95, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

In der Bibel steht nichts von der Zerstörung der Natur, sondern für deren nachhaltige<br />

Bewahrung. S7 nein danke!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 833<br />

Von: Wilhelmine Holzer<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 271, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn,<br />

denn die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Alle „Grauslichkeiten der S7“ gehören auf den<br />

Tisch.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 147


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 834<br />

Von: Sandra Nikitscher<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 267, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Daher müssen die Untersuchungen auf ganz Deutsch<br />

Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 148


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 835<br />

Von: Elfriede Reichl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn, da<br />

alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 149


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 836<br />

Von: Rosa Koch<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 42, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich bin die älteste Bewohnerin von Deutsch Kaltenbrunn. Ich habe bis jetzt keine Autobahn<br />

gebraucht und brauche auch in Zukunft keine S7.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 837<br />

Von: Franz Szakolczai<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn,<br />

denn die S7 schädigt alle Kaltenbrunner.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 150


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 838<br />

Von: Erich Erkinger<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 151


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es gibt UNO – Konferenzen zum Klimaschutz. Warum hält sich die Republik Österreich nicht<br />

daran? Aber von den anderen Ländern verlangt Österreich die Einhaltung.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 152


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 839<br />

Von: Rudolf Erkinger<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes<br />

auf ganz Deutsch Kaltenbrunn. Ich fordere finanzielle Entschädigung für die Wertminderung<br />

von Haus, Äcker und Wälder.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 153


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 840<br />

Von: Erna Erkinger<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die finanzielle Entschädigung für die Wertminderung meines Hauses, Äcker und<br />

Wälder. Ich fordere die Einbeziehung von ganz Deutsch Kaltenbrunn in das<br />

Untersuchungsgebietes, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 154


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten 02 „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Boden, Landwirtschaft:<br />

Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />

Landwirtshaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine Ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />

würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />

hervorrufen.<br />

Stellungnahme Nr.: 841<br />

Von: Horst Lutterschmidt<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Im Namen der Jagdgesellschaft fordere ich Schadensersatz für die Zerstörung des<br />

Jagdgebietes. Bei der Abfertigung der ASFINAG Vorstände war auch genügend Geld<br />

vorhanden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 155


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 156


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 842<br />

Von: Erika Lutterschmidt<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Mein Haus ist speziell vom Lärm betroffen, weil es am<br />

Kamm steht, aber nicht in den Lärmkarten aufscheint. Die Untersuchungen sind daher auf<br />

ganz Deutsch Kaltenbrunn auszudehnen. Von meinem Haus hört man bestens den<br />

Kreisverkehr in Rudersdorf und die Eisenbahn.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

318<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 157


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Stellungnahme Nr.: 843<br />

Von: Alfred Lutterschmidt<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Mein Haus steht direkt am Kamm und ist speziell vom Lärm betroffen. Ich höre bereits jetzt<br />

sehr gut die Eisenbahn und den Kreisverkehr in Rudersdorf / Fürstenfeld. Daher fordere ich<br />

die Einbeziehung von ganz Deutsch Kaltenbrunn in die Untersuchungen der ASFINAG.<br />

Weiters fordere ich dafür Schadenersatz in EURO für die Wertminderung von Haus, Äcker<br />

und Wälder.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 158


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

318<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 159


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 844<br />

Von: Ralph Simandl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Wie will das Ministerium den CO2 – Ausstoß reduzieren, wenn man weiterhin Autobahnen<br />

baut. Denken sie nicht an die Jugendlichen. Die Jugendlichen haben ein Anrecht auch in<br />

Zukunft ohne Klimawandel zu leben.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />

Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 160


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 845<br />

Von: Tanja Simandl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 schadet allen Kaltenbrunnern. Ich fordere die Ausdehnung von ganz Deutsch<br />

Kaltenbrunn in die Untersuchung der ASFINAG.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

318.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 161


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />

Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 846<br />

Von: Anika Simandl vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Tanja Simandl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Österreich hat die Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung unterschrieben. Wieso<br />

hält sich die Regierung nicht an die Abmachung. Die S7 zerstört die Umwelt des Feistritz und<br />

Lafnitztales.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt wurde 1992 im Rahmen der<br />

Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro<br />

(Brasilien) zur Signatur aufgelegt. Die Konvention trat im Jahr 1993 in Kraft.<br />

Österreich ist seit 1995 Vertragspartei.<br />

Zentrale Anliegen dieses Übereinkommens sind:<br />

o der generelle Schutz der Biologischen Vielfalt (Gene, Arten, Ökosysteme) und<br />

o die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie<br />

o die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der<br />

genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 162


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Konvention beschränkt sich weder auf eine spezielle Artengruppe noch auf eine<br />

bestimmte geographische Region. Es ist das erste Übereinkommen, dass sich global<br />

<strong>mit</strong> Natur- und Artenschutz beschäftigt und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung<br />

anstrebt. Dafür sind entsprechende soziale und politische Rahmenbedingungen zu<br />

schaffen.<br />

Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, nationale Strategien für alle Bereiche<br />

auszuarbeiten. Die Staaten haben die biologische Vielfalt sowohl "in situ" (vor Ort in<br />

Schutzgebieten) als auch "ex situ" (in speziellen Einrichtungen, wie Tiergärten, Gen-<br />

und Samenbanken) zu schützen. Forschung und Ausbildung, Überwachung<br />

(Monitoring) sowie Bewusstseins-bildung sollen intensiviert werden.<br />

Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> dem der<br />

Artenschutzkonvention erkannt werden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />

Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 163


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich des<br />

Feistritz- und Lafnitztales.<br />

Stellungnahme Nr.: 847<br />

Von: David Tauss vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Tanja Simandl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die Erwachsenen haben die Welt von Kindern nur geliehen bekommen. Wieso zerstört die<br />

Regierung in Form der ASFINAG die Zukunft der Kinder? S7 nein danke!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />

Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 164


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 848<br />

Von: Josef Tauss<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die finanzielle Abgeltung für den Wertverlust von Äcker, Felder und Wälder. Bei<br />

der Abfertigung der ASFINAG – Vorstände war auch genügend Geld vorhanden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />

Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 165


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 849<br />

Von: Karl Strobl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 180, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Warum hat die ASFINAG nur einen Teil von Deutsch Kaltenbrunn in ihr Untersuchungsgebiet<br />

aufgenommen? Auch der Rest von Deutsch Kaltenbrunn ist davon betroffen. Ich fordere die<br />

Ausdehnung des Untersuchungsgebietes!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

318<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 166


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 180, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />

Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 850<br />

Von: Ida Strobl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 180, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 schadet allen Kaltenbrunner. Daher muß das ganze Gebiet von Deutsch Kaltenbrunn<br />

auf Auswirkungen untersucht werden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 167


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />

318.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 180, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />

Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 851<br />

Von: Herbert Hütter<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 320, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Emanuel Kant: Handle so, dass die Maxime deines Handeln jederzeit zur allgemeinen<br />

Gesetgebung werden kann. Wäre das eine Idee für die Bundesregierung? Warum müssen<br />

Sie unschuldige Menschen <strong>mit</strong> der S7 quälen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 168


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />

im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 320, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />

Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 852<br />

Von: Jasmin Wilfinger<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Haben Sie von der Inntalautobahn überhaupt nichts gelernt. Wer Straßen säht, wird Verkehr<br />

ernten. Wieviele Kinder sind entlang der Inntalautobahn auf Grund dieser Autobahn krank?<br />

Oder streiten Sie das ab?<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 169


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht wird zum gegenständlichen Einwand auf die<br />

<strong>Stellungnahmen</strong> der Fachgebiete Luftschadstoffe und Klima sowie Humanmedizin<br />

verwiesen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im<br />

Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die Einhaltung<br />

der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Es gibt dafür keine Unterlagen und Untersuchungen. Andererseits ist die Inntal-<br />

Autobahn keinesfalls <strong>mit</strong> der S7 vergleichbar.<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 170


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 853<br />

Von: Franz Erkinger<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 69, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Können Sie sich in die Lage der Betroffenen zu versetzen? Ist das was Sie tun ein Maßstab<br />

für ethisches Handeln? Erklären Sie das der ASFINAG und Teilen ihres Ministeriums. S7<br />

nein danke!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 854<br />

Von: Klaus Erkinger<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die finanzielle Abgeltung für den Wertverlust von meinen Äckern und Wäldern.<br />

Bei der Abfertigung der ASFINAG – Vorstände (Lückler + Co) war auch genügend Geld<br />

vorhanden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 171


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im<br />

Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die Einhaltung<br />

der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 855<br />

Von: Waltraud Schmaldienst<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die positiven Auswirkungen der Autobahn S7 glaube ich erst dann, wenn alle ASFINAG –<br />

Vorstände mind. 5 Jahre samt Ihrer Familien neben der Inntalautobahn wohnen und das<br />

gesundheitlich aushalten!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 172


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 856<br />

Von: Karl-Heinz Schmaldienst<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 173


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Was du nicht willst, das man dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. Denken Sie über<br />

diesen Satz nach. Warum ruinieren Sie das Feitritz- und Lafnitztal. Nur weil ein Hand voll<br />

Politiker sich die S7 einbilden, müssen alle in den 2 Tälern leiden.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 174


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 857<br />

Von: Markus Schmaldienst<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Das Imperium baut Autobahnen und die Mautgebühren abzusahnen. Transit, Feinstaub und<br />

Gestank bleiben uns ein Leben lang.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung zur gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35 wird<br />

festgestellt, dass der Staat im Verkehrsbereich Steuern und Abgaben auf der einen<br />

Seite bzw. Subventionen und Steuerbefreiungen auf der anderen Seite als<br />

Aktionsparameter zur Beeinflussung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />

Entwicklung verwendet. Zu den verkehrsbezogenen staatlichen Einnahmen gehören<br />

neben der Mineralölsteuer die Kfz-Steuer, indirekt auch Teile der Mehrwertsteuer, die<br />

Vignetten- und Mauteinnahmen für Pkw und Lkw. Subventionen sind u.a. die<br />

Kilometerpauschale für die Pkw-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.<br />

Indirekt hat beispielsweise auch der Verkehrswegebau selber preispolitische<br />

Steuerungseffekte, indem er über Zeitersparnisse zu Kostenreduktionen führt.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 175


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 858<br />

Von: Markus Karner<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 420-3, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Kleine Zeitung vom 8.1.2008: Überschrift auf der 1. Seite: Feinstaub erhöht die Sterblickeit –<br />

zu diesem besorgniserregenden Ergebnis kommt die Studie eines Wiener Wissenschaftlers.<br />

Das Gutachten war von Gesundheitslandesrat Helmut Hirl in Auftrag gegeben und unter<br />

Verschluß gehalten worden. Das ist die Wahrheit!!!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 176


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Die Studie von Prof.Neuberger wurde der Öffentlichkeit mehrmals vorgestellt und<br />

brachte jene Erkenntnisse, die man ohnehin in der internationalen Fachliteratur<br />

bereits abgedruckt vorfindet. Es wurden die Grazer Daten auf die internationalen<br />

Daten extrapoliert, was ein riskantes Unterfangen ist. Es gibt auch eine Studie des<br />

Sozialmedizinischen Zentrums der Stadt Graz, die statistisch nachweist, dass die<br />

<strong>mit</strong>tlere Erkrankungsrate von Herz-Kreislauferkrankungen in Graz unter dem<br />

steirischen Durchschnitt liegt!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 177


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 859<br />

Von: Gustav Reichl<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 282, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Der Verkehr ist kein „Tsunami“ sondern wird gemacht. Siehe Schild bei der Abfahrt Ilz. Nach<br />

Budapest ist die Strecke über Heiligenkreuz am längsten. So wie er gemacht wird, kann man<br />

ihn auch vertreiben. Die ASFINAG Zahlen bezüglich Verkehrszunahme sind von<br />

unabhängigen Experten (und nicht von der ASFINAG bezahlten Experten) zu errechnen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Der „Tsunami“ Mobilität wird u. a. vom Freizeit- und Konsumverhalten der<br />

Bevölkerung sowie von der Zersiedelung geprägt. Mangels anderer Angebote werden<br />

die immer häufiger und länger werdenden Wege im Straßenverkehr zurückgelegt.<br />

Mobilitätsprogramme sollen bewirken, dass das Verkehrsgeschehen in Zukunft<br />

nachhaltig und umweltfreundlich gelöst wird. Solange Mobilitätsprogramme zu keiner<br />

Stabilisierung des Straßenverkehrsaufkommens führen, wird die Verkehrsnachfrage<br />

durch den Ausbau des Straßennetzes erfüllt.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 282, 7572 D.<br />

– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />

ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />

1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 178


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 860<br />

Von: Georg Simandl<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 45, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Bibel: 1. Könige, Kapitel 21 (Nabots Weinberg). Das ist symptomatisch für das Vergehen<br />

unserer Politiker und die ASFINAG. Die Bibelstelle zeigt auch das Ende eines solchen<br />

Vergehens auf.<br />

Stimmt das Gerücht, dass die Frau vom Hr. DDr. DI Depisch Miteigentümerin der Fa.<br />

Freiland ist? Wenn ja, wie beurteilen Sie die Optik?<br />

Auch Hitler wollte das „Reich“ <strong>mit</strong> dem Osten <strong>mit</strong> der Autobahn verbinden, zufällig heißt sie<br />

heute S7 (früher B65).<br />

Hitler ist gescheitert. Auch unsere Politiker und die ASFINAG werden daran scheitern. Gott<br />

gib den Politikern und Ministern die Gnade, <strong>mit</strong> Gelassenheit Dinge hinzunehmen, die sich<br />

nicht ändern lassen, gib ihnen den Mut Dinge zu ändern, die geändert werden sollten und gib<br />

ihnen die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

1) Aufgabe eines rechtsstaatlichen UVP-Verfahrens ist es, unter anderem dafür<br />

Sorge zu tragen, dass un<strong>mit</strong>telbare und <strong>mit</strong>telbare Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

Menschen, Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume verhindert oder verringert<br />

werden. Der Vergleich der genannten Aufgabe <strong>mit</strong> der im 1. Buch der Könige -<br />

korrekterweise - als Nabots Weinberg bezeichneten Bibelgeschichte und folglich <strong>mit</strong><br />

Willkür, Lügen, Rechtsmissbrauch, Gewaltbereitschaft und sogar Mord, wird<br />

zurückgewiesen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 179


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

2) Soweit der Einwender in diesem Zusammenhang auf eine eventuelle<br />

Befangenheitsproblematik hinweisen möchte, wird festgehalten, dass sowohl die<br />

Firma Depisch Ziviltechniker GmbH als Projektsteuerung als auch die Firma Freiland<br />

Umweltconsulting ZT GmbH als Koordination Umwelt im gegenständlichen Verfahren<br />

ausschließlich auf Seite der Projektwerberin bzw. nicht für die Behörde tätig sind und<br />

sich die Frage einer Befangenheit so<strong>mit</strong> nicht stellt. Dies gilt auch dann, wenn das<br />

angesprochene Gerücht, dass die Frau von DDI Depisch, Miteigentümerin der Firma<br />

Freiland ist, zutreffen würde.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 861<br />

Von: Gertraud Sigeth<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 4, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ich fordere die finanzielle Abgeltung auf Grund der Wertminderung meiner Äcker, Felder und<br />

des Hauses. Bei der Abfertigung der ASFINAG – Vorstände (Lückler + Co) war auch<br />

genügend Geld da.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 180


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 862<br />

Von: Dr. Johann Raunikar<br />

Adresse: Dr. W. Taucherstraße 5, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 13.02.2009<br />

Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines solchen<br />

Bescheides sind nicht gegeben.<br />

Mit Schreiben vom 16.05.2008, Zei. BMG/Pöcheim/CMT, hat die ASFINAG Bau<br />

Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs<br />

- AktiengeseIIschaft (ASFINAG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf<br />

Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung <strong>mit</strong> § 24h Abs. 1<br />

UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), § 17 Forstgesetz 1975<br />

(ForstG 1975) und § 7 Abs. 1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG) für das<br />

Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, Riegersdorf (A<br />

2)- Dobersdorf, im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau,<br />

Altenmarkt, Fürstenfeld, Deutsch Kaltenbrunn und Rudersdorf eingebracht.<br />

Der Antrag — so wird im Edikt vom 15.12.2008 des BMVIT behauptet - enthaIte die nach<br />

den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen<br />

einschließlich der Umweltverträglichkeitserklärung.<br />

Die Umweltverträglichkeitserklärung der ASFINAG (im Folgenden kurz UVE genannt) bzw.<br />

deren Inhalt entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften, wie sie im § 6 UVP—G<br />

2000 normiert sind. So enthält sie z.B. keine Angaben über die Bestandsdauer des<br />

Vorhabens und Maßnahmen zur Nachsorge (§ 6 Abs.1 Z 1 lit. fUVP-G 2000). Ebenso enthält<br />

die UVE keine Erklärung im Sinne des § 6 Abs.2 UVP-G 2000. Weiters ist festzuhalten:<br />

Vom UVP-G sind - <strong>mit</strong> Ausnahme der unter § 17 Abs. 2 Z. 2 Iit. a erfassten Auswirkungen<br />

auf das Eigentum oder sonstige dingliche Reche von Nachbarn — keine Folgen eines<br />

Vorhabens im ökonomischen Bereich erfasst. Das gleiche gilt für mögliche soziale Folgen<br />

eines Vorhabens. Der Umweltbegriff des UVP- G erhebt die Auswirkungen auf die physische<br />

Umwelt und nicht auf die soziale oder ökonomische Umwelt des Menschen zum Gegenstand<br />

der Beurteilung. Im Lichte dieser vom UVP—G 2000 definierten Betrachtungsweise sind<br />

sämtliche Hinweise auf sozio—ökonomische Auswirkungen des Projektes im Rahmen eines<br />

UVP-Verfahrens unzulässig und daher rechtlich verfehlt.<br />

Die UVE der ASFINAG aber auch die dieser zugrundeliegenden Untersuchungen der<br />

Fachbereiche "wimmeln" geradezu von ständig wiederkehrenden Hinweisen auf erwartete<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 181


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

ökonomische Auswirkungen des Vorhabens. Schon in der Einleitung, in der die<br />

Zielsetzungen dargelegt werden, werden ökonomische Kriterien unzulässigerweise ins Spiel<br />

gebracht" im Sinne der Schaffung von wirtschaftlicher Standortqualität im Bereich Südost-<br />

Steiermark/ Süd—Burgenland" — ’Die Umsetzung der S 7 bringt generell Vorteile für die<br />

Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region" etc. und als - dem UVP-G 2000 völlig<br />

unbekannter Begriff — "positive Entwicklungen" verkauft.<br />

Diese gesetzlich nicht gedeckte Einbeziehung des Terminus "Wirtschaftsraum" in die UVE<br />

und die dieser zugrundeliegenden Fachbereiche gipfelt in die Aussage:<br />

'Bei einem Schutzgut/Fachbereich zeigt sich eine „positive" Wirkung: Wirtschaftsraum"<br />

Abgesehen davon, dass sich dafür nicht einmal im gesamten vorgelegten Elaborat (UVE<br />

einschließlich der Projektunterlagen) eine nachvollziehbare und schlüssige Begründung<br />

findet — die entsprechenden Feststellungen sind eher als die Wahrnehmungen von<br />

Personen zu charakterisieren, die sich ausschließlich auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen<br />

bewegen ohne zu erkennen, welche — auch wissenschaftlich belegten - negativen<br />

Auswirkungen (z.B. Postamtschließungen, Verlust der Nahversorgungseinrichtigen etc) sich<br />

beiderseits solcher Verkehrswege ereignen — verletzt die Aufnahme dieses<br />

"Schutzgutes/Fachbereiches" den rechtlich festgelegten Umfang des UVP- Verfahrens,<br />

welcher durch die Bestimmungen insbesondere der §§ 1, 6 und 24 h UVP-G 2000<br />

determiniert wird.<br />

Die UVE samt den weiteren Projektunterlagen ist daher in der vorliegenden Form kein<br />

taugliches Dokument, um ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren einzuleiten oder gar<br />

fortzusetzen. Es wird daher in Anwendung des § 5 Abs. 6 UVP—G 2000 der Antrag vom<br />

16.052008, Zei. BMG/Pöcheim/CMT bereits jetzt abzuweisen sein.<br />

Darüber hinaus wird - lediglich aus Vorsichtsgründen — eingewendet:<br />

Die Projektierungsdienstanweisung des BMVIT sieht vor, dass alle zweckmäßigen und<br />

technisch möglichen Lösungen (Nullvariante, Ausbauvarianten, Neubauvarianten unter<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen des öffentlichen Verkehrs) vergleichend zu prüfen sind.<br />

Vergleichszeitpunkt ist <strong>mit</strong> dem Prognosehorizont gleichzusetzen. D.h. es werden die<br />

Wirkungen der verschiedenen Varianten im Jahr 2025 eingeschätzt. Die Nullvariante wird<br />

dabei als Variante begriffen, die <strong>mit</strong> dem Bestand identisch ist. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass in den nächsten 15 Jahren keine Veränderungen an der Straße vorgenommen werden,<br />

wenn die S 7 nicht gebaut würde. Diese Annahme ist in hohem Maße unrealistisch und<br />

gesetzwidrig, da sowohl das burgenländische und steiermärkische Landesstraßengesetz den<br />

Straßenbaulastträger (die Länder) dazu verpflichtet die Sicherheit, Leichtigkeit und<br />

Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten<br />

Außerdem sind auch die Bundesländer verpflichtet, hohe Gesundheitsbelastungen bzw.<br />

Umweltbelastungen zu minimieren und durch Straßenbau- sowie entsprechende<br />

Umweltentlastungsmaßnahmen (Ortsumfahrungen, Lärmschutz usw.) für eine Lösung der<br />

Probleme zu sorgen. Auch bei der Nullvariante ist davon auszugehen, dass die wesentlichen<br />

Probleme, wie die Überschreitung der Kapazitätsgrenzen einzelner Straßenabschnitte, sowie<br />

hohe Lärmbelastungen u.ä. bis zum Jahr 2025 gelöst sind. Ein Variantenvergleich S 7/<br />

Nullvariante im Sinne der Beibehaltung des Status Quo führt zu stark verfälschenden<br />

Ergebnissen und suggeriert, dass nur der Bau der autobahnähnlichen Schnellstraße die<br />

Verkehrs- und Umweltprobleme löst.<br />

Da<strong>mit</strong> wird klar, dass die weiters in der UVE ins Treffen geführten Zielsetzungen<br />

- Entlastung des Bestandes entlang der B 65 vom Durchgangsverkehr und da<strong>mit</strong> Erhöhung<br />

der Lebensqualität der anrainenden Bevölkerung<br />

- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch diese Entlastung der Ortsdurchfahrten die durch die<br />

derzeitige Rechtslage normierten Verpflichtungen der Länder außeracht lassen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 182


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wer im Jahre 2008 — zum Zeitpunkt der Einreichung des gegenständlichen Projektes beim<br />

BMVIT - davon ausgeht, dass sich am Bestand der B 319/ B 65 bis zum Jahr 2025 trotz<br />

entgegenstehender gesetzlicher Verpflichtungen überhaupt nichts verändern wird, negiert<br />

nicht nur das definierte und postulierte Gebot rechtskonformen staatlichen Handelns im<br />

Allgemeinen, sondern setzt sich explizit über die österreichische Rechtsordnung hinweg.<br />

Dass in der gesamten UVE und in den Projektunterlagen nicht einmal Maßnahmen auf Basis<br />

der durch § 43 St\/O eingeräumten Möglichkeiten erwähnt das heißt auch: nicht einmal<br />

angedacht worden sind, wirft ein bezeichnendes und negativ zu bewertendes Licht auf die<br />

Auftraggeber und Verfasser von UVE und Projektunterlagen und erhärtet weiter den<br />

Verdacht einer tendenziösen Vorgangsweise bei der Erstellung der UVE.<br />

Es handelt sich hierbei um einen schwerwiegenden methodischen und rechtsstaatlich nicht<br />

vertretbaren Mangel in der gesamten Sachverhaltser<strong>mit</strong>tlung der Konsenswerberin<br />

ASFINAG Baumanagement GmbH, deren Ergebnisse so<strong>mit</strong> nicht geeignet sind,<br />

Entscheidungsgrundlage im gegenständlichen Verfahren zu sein.<br />

Die von der Projektwerberin vorgenommene Begrenzung des Untersuchungsraumes hält<br />

einer sachgerechten Überprüfung nicht stand. Bei einem Vorhaben, dessen verkehrliche<br />

Auswirkungen sich weit über das gegenständliche Projekt zwischen Riegersdorf und<br />

Rudersdorf Ost erstrecken, eine Abgrenzung in der Form vorzunehmen, dass <strong>mit</strong> Ausnahme<br />

des Fachbereichs Schall lediglich der un<strong>mit</strong>telbare Trassenbereich als auswirkungsbetroffen<br />

dargestellt wird, verkennt völlig auch die in anderen Fachbereichen zu berücksichtigenden<br />

Steigerungen des verkehrlichen Geschehens im Falle der Errichtung der S 7.<br />

So ist evident, dass der durch die geplante S 7 hervorgerufene Mehrverkehr nicht nur auf<br />

den Raum zwischen Riegersdorf/Großwilfersdorf einerseits und Rudersdorf Ost andererseits<br />

beschränkt ist, sondern — z. B. den Fachbereich Luftschadstoffe ins Auge fassend - sondern<br />

bis in den Raum Graz wirksam sein wird. Es ist daher unabdingbar, auch die auf der<br />

Südautobahn A 2 in Richtung Westen durch die S 7 hervorgerufene Steigerung des<br />

Verkehrsaufkommens und ihre da<strong>mit</strong> verbundenen Folgen ins Auge zu fassen und einer<br />

entsprechenden Untersuchung zu unterziehen.<br />

Ausgehend von den aktuellen Erfahrungen einer massiven Verkehrszunahme auf der<br />

Ostautobahn A 4 durch die Einbindung der A 6 in diese, wird der als "Feinstaubhochburg"<br />

Österreichs bezeichnete Raum Graz <strong>mit</strong> der Stadt Graz zwingend einer umfassenden<br />

Bewertung im Rahmen des Fachbereichs Luftschadstoffe zu unterziehen sein.<br />

Aber auch das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld im Falle der<br />

Errichtung der S 7 wird zu untersuchen sein, da die derzeitige Luftgütemesseinrichtung des<br />

Landes Steiermark nicht an einem für die Stadt repräsentativen Ort aufgestellt wurde. Die<br />

Ergebnisse der in der Vergangenheit vorgenommenen Luftgütemessungen spiegeln die<br />

realistischen Verhältnisse in der Stadt Fürstenfeld weit eher wieder (höchster in der<br />

Steiermark im Winter 2005/2006 gemessener Tages<strong>mit</strong>telwert von PM 10) und lassen schon<br />

derzeit eine unannehmbare Situation vor allem für Kinder, Kranke und ältere Menschen<br />

erkennen. Dass eine darauf bezughabende Untersuchung für den Fall der Errichtung der S 7<br />

nicht stattgefunden hat, ist als fachlicher Mangel zu kritisieren.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz (etwa 5000 Fahrzeuge an der Grenze in Heiligenkreuz) den Bau einer<br />

vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht rechtfertigt. Die angestrebten<br />

Verkehrswirkungen können weitaus billiger — die derzeitigen Gesamtbaukosten werden<br />

derzeit <strong>mit</strong> € 499 Millionen (der Abschnitt Ost der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 soll laut<br />

UVE zeitgleich <strong>mit</strong> dem Abschnitt West in Betrieb genommen werden) angenommen —<br />

durch andere Maßnahmen erzielt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 183


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Nachdem die ASFINAG allein im Jänner 2009 einen Rückgang der Einnahmen im Bereich<br />

der LKW—Maut von 19,4 % erzielt hat, sind sämtliche Wirtschaftslichkeitsargumente für den<br />

geplanten Bau der S 7 zusammengebrochen, da schon nach den bisher in der Presse<br />

(Standard) bekanntgewordenen Untersuchungen, auch des BMVIT, die Fürstenfelder<br />

Schnellstraße S 7 zu den unwirtlichschaftlichsten Straßenbauprojekten Österreichs gehört.<br />

Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft sind bislang von der Projektwerberin<br />

überhaupt nicht untersucht und muss vorerst nach der vorliegenden Studie der "Allianz<br />

gegen die S 7" (85% der regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen<br />

werden. Diese Studie ist Teil dieser Einwendungen und denselben angeschlossen. Die<br />

Entwertung von Liegenschaften, die zahlreiche Grundeigentümer trifft, durch den Bau der S<br />

7 wurde nicht erhoben und nicht einmal bei der Abwägung der Wirtschaftlichkeit des<br />

Projektes bzw. der wirtschaftlichen Auswirkungen ins Kalkül gezogen.<br />

Daher ist die von der Projektwerberin ASFINAG aufgestellte Behauptung "Die Umsetzung<br />

der S 7 bringt generell Vorteile für die Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region. "<br />

unter Bedachtnahme auf diese Einwendungen als völlig unhaltbar und geradezu lächerlich<br />

anzusehen, insbesondere unter Berücksichtigung auf die diesen Einwendungen<br />

angeschlossenen Studien.<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />

Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu rechnen ist,<br />

insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer Entfernung<br />

voneinander parallel verlaufen.<br />

Die behauptete Einhaltung der Irrelevanzkriterien von Luftschadstoffen aufgrund nicht<br />

ausreichend validierter Berechnungsmodelle ist nicht geeignet, um einer Überpüfung auf<br />

Basis bewährter Modelle stand zuhalten. Die angebliche Überschätzung der lmmissionen<br />

durch Gauss-Modelle weist schon darauf hin, dass sich die Projektwerberin offenbar ein<br />

Rechenmodell "ausgesucht" hat, das ihrer lnteressenslage entspricht, nämlich die erlaubte<br />

Zusatzbelastung durch den Bau der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 im Sanierungsgebiet<br />

nach § 8 IG-L bzw. im belasteten Gebiet nach § 3 UVP—G 2000 möglichst zu minimieren.<br />

Es ist so<strong>mit</strong> davon auszugehen, dass zumindest in Teilräumen, wie z.B. an siedlungsnahen<br />

Zubringerstraßen zu den Autobahnanschlussstellen, in der Nähe der Autobahn selbst und<br />

am geplanten Knoten Riegersdorf der Südautobahn A 2 und der S 7, Überschreitungen des<br />

lrrerelanzkriteriums auftreten werden.<br />

Dadurch soll der bereits jetzt unter den hohen Feinstaubbelastungen in der Region leidenden<br />

Bevölkerung "Sand in die Augen gestreut" werden, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, die<br />

nachhaltig eine Absenkung der Feinstaubimmissionen herbeiführen, wozu die zuständigen<br />

Behörden im Rahmen ihres Wirkungskreises verpflichtet wären.<br />

Das im Vorjahr ergangene Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes zur Verpflichtung<br />

staatlicher Behörden den EU-Bürgerinnen gegenüber, Maßnahmen zu ergreifen, um<br />

langfristig eine Reduktion der Feinstaubbelastung herbeizuführen, wird im Sinne einer<br />

zulässigen Analogie wohl auch auf die Unterlassung von Vorhaben, die eine Erhöhung von<br />

PM 10 herbeiführen, auszudehnen sein.<br />

Dass bei der Untersuchung lediglich PM 10, nicht aber PM 2,5 berücksichtigt worden ist,<br />

kann in Hinblick auf die in der Zukunft in Kraft tretende gesetzliche Verbindlichkeit einer<br />

Begrenzung des PM 2,5 in der Europäischen Union nur als schwerer fachlicher Fehler<br />

gewertet werden.<br />

Die Eingriffserheblichkeit der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße auf die Natura 2000<br />

Gebiete und Ramsar Gebiet wird hinsichtlich der betroffenen Schutzgüter beschönigend<br />

dargestellt und verharmlost. Ohne besondere fachliche Untersuchung, schon von der<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

optischen Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen wird klar, dass die Errichtung einer<br />

in Form einer Autobahn gebauten Schnellstraße <strong>mit</strong> zwei Fahrstreifen in jede Richtung einen<br />

erheblichen Eingriff in die verordneten Natura 2000 Gebiete darstellt, wie dies auch im<br />

Verfahren nach § 14 BStrG - auf fachlicher Grundlage basierend - dargestellt wurde.<br />

Weshalb diese Erheblichkeit nun nicht mehr bestehen soll, ist in keiner Weise schlüssig und<br />

nachvollziehbar begründet,<br />

Die Genehmigung des gegenständlichen Antrages der Projektwerberin widerspricht auch der<br />

Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RichtIinie).<br />

Aus den Unterlagen im Verfahren nach § 14 BStrG geht - wie schon oben enrwähnt —<br />

hervor, dass es im Abschnitt Mitte keine Variante gibt, die keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf Natura 2000-Gebiete hat. Da aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

jedoch überwiegende öffentliche Interessen am Projekt S 7 bestünden, wäre dennoch für<br />

das Projekt die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit gegeben. Der Art. 6 Abs. 3<br />

FFH- Richtlinie sieht jedoch nicht nur die bloße Prüfung von Trassenvarianten vor, sondern<br />

erfordert die Prüfung von ,,Alternativlösungen".<br />

Diese beinhalten auch vernünftige und zumutbare Alternativen, die z.B. auch einen am<br />

Bestand orientierten Ausbau, der den Verkehrsbedarf befriedigen und die Verkehrsprobleme<br />

(Verkehrssicherheit, Immissionsschutz, Erhöhung der Leistungsfähigkeit) lösen kann,<br />

einschließt. Einen Zwang zum Bau einer vierspurigen autobahnähnlichen Straße ist auch<br />

aus der Tatsache, dass dieser Straßenabschnitt als Schnellstraße im Anhang l des<br />

Bundesstraßengesetzes geführt wird nicht ableitbar, da die Definition des Begriffs<br />

Schnellstraße im § 2 Bundesstraßengesetz 1971 sich an dem Schnellverkehrsbegriff der<br />

straßenpolizeilichen Vorschriften orientiert.<br />

Dies bedeutet jedoch lediglich die Verbannung von Fahrzeugen <strong>mit</strong> einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h (blaues Autostraßenschild). Die<br />

gesetzlichen Bestimmungen verlangen weder den durchgehenden 4-streifigen Ausbau, noch<br />

eine maximale Betriebsgeschwindigkeit von 130 km/h.<br />

Eine richtlinienkonforme Prüfung von Alternativlösungen hat so<strong>mit</strong> nicht stattgefunden. Das<br />

vorliegende Projekt laut Unterlagen und UVE S 7 steht so<strong>mit</strong> im Widerspruch zu den<br />

Zulassungsvoraussetzungen des Art. 6 FFH-Richtlinie. Unter diesen Voraussetzungen ist die<br />

Erlassung des beantragten Bescheides nicht möglich.<br />

Die Fragmentierungswirkung der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße S 7 auf Menschen<br />

und Tiere S 7 würde - wie im Fachbereich Archäologie ersichtlich - plötzlich jahrtausend alte<br />

Lebensräume von Menschen und Tieren begrenzen und zerstören. Insbesondere der Raum<br />

nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf stellt für Menschen in diesen<br />

Gemeinden, aber auch Touristen in der Thermenregion einen unversichtbaren<br />

Naherholungsbereich dar, der diese Funktion aufgrund der Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes, der Erhöhung der Luftschadstoffimmissionen und Lärmemissionen<br />

vollständig verlieren würde.<br />

Die Iand- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Gebietes wird durch die Trennungswirkung<br />

in unzumutbarer Weise erschwert und da<strong>mit</strong> der regionalen Wirtschaft Schaden zugefügt, ein<br />

Aspekt, der bei der Bewertung der Auswirkungen der geplanten S 7 auf die Wirtschaft bzw.<br />

die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens völlig unter den Tisch gefallen ist.<br />

Die qualitative und quantitative Beeinflussung der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte<br />

ist unzutreffend dargestellt. Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />

Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein und durch die<br />

Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen Abflussverhältnisse.<br />

Soziale Auswirkungen der S 7, wie Beeinflussung der demographischen Entwicklung<br />

(Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete in Riegersdorf,<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt Rudersdorf), die von den Sicherheitsbehörden wahrgenommene<br />

erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe, Erleichterung des Aus- und Einpendelns aus den<br />

Bezirken Fürstenfeld, Jennersdorf und Güssing und dadurch die Verfestigung dieser – von<br />

der Politik als nachteilig betrachteten - Struktur finden in der Bewertung des Vorhabens keine<br />

entsprechende Berücksichtigung.<br />

Die mangelnde Akzeptanz des Projektes in der Bevölkerung des Feistritz— und Lafnitztales,<br />

ausgedrückt in den Ergebnissen der Volksbefragungen, die in den Jahren 2005 bis 2008 in<br />

den Gemeinden Hainersdorf, Altenmarkt, Deutsch- Kaltenbrunn, Eltendorf, Königsdorf,<br />

Mogersdoif und Heiligenkreuz entsprechend den Volksrechtegesetzen der Bundesländer<br />

Steiermark und Burgenland abgehalten wurden und die - <strong>mit</strong> Ausnahme in zwei Ortsteilen -<br />

bei hoher Beteiligung eindeutig ablehnende Voten (zuletzt 100 % in Speltenbach)<br />

erbrachten, weist ebenfalls auf die nicht nachvollziehbare Begründung des Vorhabens hin.<br />

Ebenso die - aufrechten — Gemeinderatsbeschlüsse (angeschlossen) in den Gemeinden<br />

Altenmarkt und Bad Blumau, die sich - <strong>mit</strong> ausführlicher Begründung - grundsätzlich gegen<br />

den geplanten Bau der S 7 aussprechen. Solche Willensbekundungen demokratischer<br />

Vertretungskörper in Standortgemeinden der geplanten S 7 "nicht einmal zu ignorieren", stellt<br />

eine völlige Missachtung legitimierter Organe für die Vertretung von betroffenen Menschen in<br />

diesen Gemeinden dar.<br />

Den Erfordernissen des Verkehrs kann in anderer Weise entsprochen werden, und dies bei<br />

insgesamt weit weniger Umweltbeeinträchtigungen als durch die geplante Fürstenfelder<br />

Schnellstraße S 7. Kleinräumige Umfahrungen (wie in Altenmarkt seit über 10 Jahren<br />

bewährt), Fahrbahnverbreiterungen (wie im Burgenland an der B 65 durchgeführt),<br />

Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und<br />

anderer Verkehrsträger sind bislang entweder nicht im gesamten Verlauf der B 319/ B65<br />

umgesetzt bzw. auf gleicher fachlicher Ebene untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />

und Steiermark sind — worauf schon einleitend hingewiesen worden ist - darüber hinaus<br />

verpflichtet, die B 319 bzw B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />

Zustand zu erhalten., so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />

gewährleisten.<br />

Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten, was auch dadurch<br />

unterlegt wird, dass der projektierte Abschnitt West in die Bundesstraße 65 östlich von<br />

Rudersdorf eingebunden wird. Etwa 5300 Fahrzeuge, die derzeit täglich die Staatsgrenze<br />

von und nach Ungarn überschreiten (auch im Prognosejahr 2025 sollen es nicht mehr als<br />

8900 sein und zwei Drittel Regionalverkehr im Abschnitt zwischen Großwilfersdorf und<br />

Heiligenkreuz weisen auf eine rein lokale Bedeutung hin und rechtfertigen nicht nur nicht die<br />

seinerzeitigen Schlussfolgerungen der GSD-Studie, sondern widerlegen sie sogar. Die S 7<br />

ist nicht im TEN enthalten, die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />

die B 319, die Oberwarter und die Raabtaler Bundestraße sowie durch die A 2 mehr als<br />

ausreichend erschlossen.<br />

Meine Nachbarnstellung im Sinne des § 19 Abs.1 Z 1 UVP—G 2000 wird dadurch<br />

begründet, dass ich in 8280 Fürstenfeld, Dr. Wilhelm Tauchertraile 5, meinen Hauptwohnsitz<br />

habe und durch das Vorhaben <strong>mit</strong> seinen Luftschadstoff und Lärmemissionemissionen<br />

belästigt werde. Das Gleiche gilt, wenn ich mich auf der mir zur Hälfte gehörigen<br />

Liegenschaft 8283 Jobst Nr.28 aufhalte.<br />

Ich beantrage daher,<br />

1) den Antrag der ASFINAG Bau Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen-<br />

und Schnellstraßen-Finanzierungs-AktiengeselIschaft (ASFINAG) auf Erlassung eines<br />

teilkonzentrierten Genehmigungs- bescheides gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung<br />

<strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz<br />

1975, und § 7 Abs,1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen<br />

Voraussetzungen abzuweisen,<br />

2) mir im gegenständlichen Verfahren Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse in Fürstenfeld seitens der Sachverständigen zur subjektiven<br />

Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich<br />

Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms relevante Zusatzbelastungen zu erwarten<br />

sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist dort so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit wird auf<br />

die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist zwar durch den jeweiligen<br />

Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem Gesichtspunkt der<br />

wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Da die S 7 dem<br />

Zuständigkeitsbereich der ASFINAG überantwortet wurde, werden die betroffenen<br />

Länder Steiermark und Burgenland für zukünftige Ausbaumaßnahmen das Projekt<br />

der S 7 in ihre Kosten-Nutzen-Untersuchungen einbeziehen. Der untersuchte<br />

Prognosehorizont auf mindestens 15 Jahre im Voraus entspricht dem Stand der<br />

Technik. Bereits im Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im<br />

Burgenland mehrere kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die<br />

geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im<br />

nationalen und internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />

Landesverkehrskonzepte. Es war daher im Projekt der „Nullplanfall 2025“ zu<br />

untersuchen.<br />

Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />

Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />

sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />

internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />

entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die Maßnahmen nach §43 St\/O sind<br />

dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />

werden können.<br />

Die Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />

Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />

bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />

wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />

Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />

Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />

So lassen sich auch die Auswirkungen auf das fernere Straßennetz angeben: der<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

nach Graz orientierte und durch die S7 bedingte, zusätzliche Verkehr auf der A2, wird<br />

für beide Fahrtrichtungen im Werktagsverkehr westlich der ASt. Fürstenfeld/Ilz rd. 500<br />

Kfz/24h (+ rd. 2%) betragen und liegt da<strong>mit</strong> im Irrelevanzbereich für Immissionen im<br />

Raum Graz.<br />

Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />

Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />

verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich dargestellt und wesentlich größer,<br />

als jenes der Lärmuntersuchung. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht<br />

<strong>mit</strong> der RVS 02.01.11 „Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />

Das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld wird durch deren<br />

zentrale Funktion als Bezirkshauptstadt <strong>mit</strong> Standorten von Ämtern, Schulen,<br />

Gesundheitseinrichtungen, Wirtschafts- und Tourismusbetrieben usw. geprägt. Wie<br />

im Einreichprojekt dargestellt, ergeben sich für den Innenstadtbereich von Fürstenfeld<br />

nicht relevante Veränderungen. Die verkehrlichen Auswirkungen der S 7 wie<br />

Verringerung der Reisezeit, Verbesserung der Erreichbarkeit, Erhöhung der<br />

Verkehrssicherheit und Entlastung von Ortsdurchfahrten und untergeordnetes<br />

Straßennetz sind hingegen als günstige Auswirkungen einzustufen.<br />

Übergeordnete Straßen sind für den Verkehr oder die Wirtschaft überregional bzw.<br />

regional von Bedeutung. Dementsprechend wurden im Projekt die Auswirkungen der<br />

S 7 betrachtet und gewertet.<br />

Vorgabe und Ziel eines Straßenentwurfes ist gemäß den für Bundesstraßen<br />

verbindlich anzuwendenden RVS 03.03.23 „Linienführung“ die Sicherstellung der<br />

maßgebenden Betriebsgeschwindigkeit, die in Abhängigkeit von der räumlichen<br />

Funktion gefordert oder anderen vorgegebenen Kriterien angepasst ist. Die<br />

entsprechenden Nachweise wurden im Einreichprojekt nachvollziehbar und plausibel<br />

geführt.<br />

Die Verkehrsuntersuchung wurde für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und<br />

für den öffentlichen Verkehr (ÖV) sowohl im Personen- als auch im<br />

Güterverkehrsbereich durchgeführt. Die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV<br />

wurden für den Busverkehr und für den Schienenverkehr unter Einbeziehung<br />

aktueller Ergebnisse untersucht.<br />

Lokale Ortsumfahrungen stellen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter<br />

(keine Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Sichtbehinderungen usw.) keine<br />

Alternative zu einer Schnellstraße dar. Der vierstreifige Querschnitt <strong>mit</strong><br />

Richtungstrennung ergibt sich aus der Verkehrsstärke. So gibt die RVS 03.03.33<br />

„2+1-Querschnitte“ für den zweckmäßigen Einsatzbereich von Straßen <strong>mit</strong> 2+1-<br />

Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da im Prognosejahr 2025<br />

z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden,<br />

war ein vierstreifiger Querschnitt zu planen.<br />

Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />

den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />

(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />

Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />

vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />

Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />

Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />

Zur funktionellen Bedeutung der S7 wird festgestellt, dass bereits in der Studie über<br />

die Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer<br />

Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich (GSD-Studie) eine<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Korridoruntersuchung empfohlen wurde, die in weiterer Folge in Form einer<br />

Raumwiderstandsanalyse, einer Verkehrsuntersuchung und einer Wirkungsanalyse<br />

durchgeführt wurde. Die GSD-Studie und weitere Beurteilungen führten zur<br />

Ausarbeitung des Österreichischen Generalverkehrsplans 2002 (GVP-Ö 2002) in<br />

welchem die S 7 ebenfalls berücksichtigt ist. Im Land Steiermark (Infrastrukturpapier<br />

2006) wird die immense Bedeutung der S 7 als leistungsfähige Verkehrsachse<br />

betont. Das Burgenland hat unter Verweis auf den GVP-Ö 2002 die S 7 in das<br />

Gesamtverkehrskonzept Burgenland 2002 als hoch- bzw. höherrangige Straße<br />

aufgenommen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der angegebenen Adresse Jobst Nr. 28 <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Zu Feinstaub PM10:<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zu Luftgütemessungen in Fürstenfeld:<br />

Dem Einwand, dass auch das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von<br />

Fürstenfeld im Falle der Errichtung der S 7 zu untersuchen sei, da die derzeitige<br />

Luftgütemesseinrichtung des Landes Steiermark nicht an einem für die Stadt<br />

repräsentativen Ort aufgestellt sei, ist entgegenzuhalten, dass zur Darstellung der<br />

Vorbelastung im Rahmen der UVE ohnehin Daten verkehrsnaher Messstellen in<br />

Fürstenfeld (Fürstenfeld Zentrum, Fürstenfeld B65) der Jahre 2005 und 2006<br />

herangezogen wurden, aus welchen die Maximalbelastung in Fürstenfeld hervorgeht.<br />

In der Innenstadt von Fürstenfeld sind zudem keine relevanten Zusatzbelastungen<br />

durch die S7 zu erwarten; der nördliche Teil von Fürstenfeld wird sogar erheblich<br />

entlastet.<br />

Zu Emissionen von Luftschadstoffen / klimarelevanter Gase:<br />

Die Emissionen von Stickoxiden steigen durch die Zunahme der Fahrtleistungen<br />

insgesamt an, werden jedoch von Ortsgebieten in Freilandbereiche verlagert. Die<br />

Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar geringfügig<br />

geringer als bei der Nullvariante.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalenten zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Zu nicht ausreichend validierte Berechnungsmodelle:<br />

Die Immissionsmodellierung wurde von der FVT Graz (Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Peter<br />

Sturm) <strong>mit</strong> dem Modellsystem GRAMM/GRAL durchgeführt. Es handelt sich dabei um<br />

ein anerkanntes Ausbreitungsmodellsystem zur Berechnung der<br />

Immissionskonzentrationen von Luftschadstoffen, das der RVS 09.02.33<br />

„Projektierungsrichtlinien Lüftungsanlagen, Immissionsbelastung an Portalen“ (FSV,<br />

2005) sowie der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei Freilandstraßen“ (FSV,<br />

2007) und da<strong>mit</strong> dem Stand der Technik und Wissenschaft entspricht.<br />

Zu Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums:<br />

In Trassennähe sowie entlang von Zulaufstrecken kommt es durch den Betrieb der<br />

S7 West zu Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums, bei PM10 allerdings nur in<br />

un<strong>mit</strong>telbarer Fahrbahnnähe der S7 und da<strong>mit</strong> nicht im Bereich von Wohnanrainern.<br />

Da die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit des IG-L aber nur dort<br />

anwendbar sind, wo sich Menschen nicht bloß vorübergehend aufhalten, steht dies<br />

einer Umweltverträglichkeit des Vorhabens nicht entgegen.<br />

Bei Stickstoffdioxid wird das Irrelevanzkriterium durch den Betrieb der S7 West bis zu<br />

einer Entfernung von rd. 1,5 km von der S7 überschritten, daher auch im Bereich von<br />

Wohnanrainern. Dies steht aber einer Umweltverträglichkeit des Vorhabens nicht<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

entgegen, da die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit des IG-L bei<br />

Stickstoffdioxid eingehalten werden.<br />

Zu Reduktion der Feinstaubbelastung:<br />

Durch die Verwirklichung der S7 West werden Feinstaubemissionen von<br />

Siedlungsgebieten in Freilandbereiche verlagert; dadurch werden die Anrainer der<br />

B65 von Feinstaubemissionen entlastet. Die Emissionen von Feinstaub sind bei<br />

Verwirklichung des Vorhabens insgesamt sogar geringfügig geringer als bei der<br />

Nullvariante.<br />

Zu Feinstaub PM 2,5:<br />

Da es in Österreich derzeit noch keine Grenzwerte für Feinstaub PM 2,5 gibt, wurden<br />

in der UVE keine Immissionsberechnungen vorgenommen. Die EU-Richtlinie<br />

2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa legt jedoch einen Grenzwert<br />

für das Jahres<strong>mit</strong>tel von 25 µg/m³ fest, der ab dem Jahr 2015 gilt (Stufe 1) sowie<br />

einen Richtgrenzwert (JMW 20 µg/m³ ab 2020 Stufe 2) fest, der im Jahr 2013 von der<br />

EU-Kommission noch zu überprüfen ist.<br />

Bezogen auf die berechneten Feinstaubimmissionen (PM10) kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die motorbedingten Partikel (exhaust emissions) sowie<br />

die sekundären Partikel praktisch zur Gänze in die PM 2,5 - Fraktion fallen. Die durch<br />

Abrieb und Aufwirbelung entstehenden Partikelemissionen sind dagegen zum<br />

überwiegenden Teil größer als PM 2,5. Rechnet man dennoch in einer<br />

(unrealistischen) worst-case-Abschätzung die gesamte PM10-<br />

Immissionszusatzbelastung inkl. sekundäre Partikel als PM 2,5-Zusatzbelastung,<br />

dann ergibt sich selbst beim exponiertesten Wohnanrainer nur eine Zusatzbelastung<br />

von 0,38 + 0,19 = 0,57 µg/m³ im Jahres<strong>mit</strong>tel, die unter 3% des PM 2,5 -Grenzwertes<br />

der Stufe 1 sowie unter 3% des PM 2,5 - Richtgrenzwertes der Stufe 2 liegt, und<br />

da<strong>mit</strong> jedenfalls als irrelevant einzustufen ist. Es wird aber ausdrücklich darauf<br />

hingewiesen, dass es sich hier um eine deutliche Überschätzung der realistisch zu<br />

erwartenden PM 2,5 - Zusatzbelastung handelt.<br />

Zu Nachbarstellung:<br />

Am angegebenen Hauptwohnsitz 8280 Fürstenfeld, Dr. Wilhelm Taucherstraße 5<br />

kommt es durch das Vorhaben zu keinen relevanten Zusatzbelastungen durch<br />

Luftschadstoffe.<br />

Der südlich Ortsrand von Jobst und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme angeführte<br />

Liegenschaft 8283 Jobst Nr.28 (Gst. 3248, KG Lindegg 62229, Baufläche) werden<br />

durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3)<br />

ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 7 „Jobst“ erfasst. Nach den<br />

Immissionsberechnungen kommt es in der Betriebsphase zu geringfügig über dem<br />

Irrelevanzkriterium liegenden Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid (JMW NO2<br />

1,05 µg/m³, Irrelevanzkriterium 0,9 µg/m³, Grenzwert 30 µg/m³). Die<br />

Gesamtbelastung liegt aber <strong>mit</strong> 13 µg/m³ weit unter dem Grenzwert.<br />

Durch Feinstaub PM10 ergeben sich in der Betriebsphase keine relevanten<br />

Zusatzbelastungen.<br />

In der Bauphase sind keine relevanten Zusatzbelastungen durch Feinstaub oder<br />

Stickstoffdioxid zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist an beiden genannten Adressen auszuschließen<br />

Auch hinsichtlich Luftschadstoffe wird die Stadt Fürstenfeld Nutznießer der S7 sein,<br />

die Schadstofflast geringer sein wird als bei der Nullvarianten.<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Durch den Bau und Betrieb der S7 kommt es vor allem im Edelseewald und im<br />

Ledergassler Wald zu großflächigen Zerschneidungen zusammenhängender<br />

Waldflächen. Während die Zerschneidung forstlicher Infrastruktur durch die im<br />

Einreichprojekt vorgesehene Anlage von Querungsbauwerken (Brücken,<br />

Unterführungen) an der S7 sowie von Ersatzforststraßen und –rückewegen<br />

weitgehend – unter teilweiser Inkaufnahme von Wegzeitverlängerungen -<br />

kompensiert wird, ist die Entstehung erschwert bewirtschaftbarer Restflächen infolge<br />

der gegebenen kleinteiligen Besitzstruktur unvermeidbar. Die daraus resultierenden<br />

Bewirtschaftungserschwernisse sind im Rahmen der Grundeinlöse entsprechend<br />

abzugelten, was jedoch nicht Gegenstand des UVP-Verfahrens ist.<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) als<br />

vertretbar angesehen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die „optische Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen“ ist sicherlich kein<br />

geeigneter Maßstab oder kein geeignetes Mittel, um die Frage der Erheblichkeit von<br />

Beeinträchtigungen eines Europaschutzgebietes bzw. der dort relevanten<br />

Schutzgüter zu klären.<br />

Auch die angesprochene Darstellung im Verfahren nach § 14 BStrG kann nicht<br />

Anlass dafür sein, die Bewertung eines nun detaillierter für die eingereichte Trasse<br />

untersuchten Sachverhaltes in Frage zu stellen. Wenn die detaillierte Betrachtung<br />

entgegen einer früheren Annahme, die weder auf eine Detailplanung aufbauen noch<br />

Vermeidungs- und Minderungsoptionen eingehender diskutieren konnte, nun eine<br />

Unerheblichkeit feststellt, so kann dies z. B. bereits die Konsequenz einer optimierten<br />

Planung sein. Eine rückwirkende Prüfung und Diskussion der vorgenommenen<br />

Bewertungen des § 14 BStrG-Verfahrens kann nicht Aufgabe zum jetzigen Zeitpunkt<br />

sein.<br />

Auch von Sachverständigenseite wurde eine Unerheblichkeit im Zusammenhang <strong>mit</strong><br />

Natura 2000 festgestellt. Dies ist im entsprechenden Teilgutachten begründet.<br />

Vor diesem Hintergrund war die Projektwerberin nicht gezwungen, eine<br />

weitergehende Prüfung von Alternativlösungen durchzuführen.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie<br />

Für die aquatischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die angeführten „Trennungswirkungen sowie „Bodenversiegelung“ wurden im<br />

Rahmen der UVP erhoben und bewertet.. Maßnahmen gegen Trennwirkungen<br />

wurden festgelegt.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />

Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />

über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />

Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />

Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />

ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />

maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />

Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />

Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />

Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Zum Einwand: …vorgenommene Begrenzung des Untersuchungsraumes hält einer<br />

sachgerechten Überprüfung nicht stand…<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Nachdem die Auswirkungen der S7 (Einfluss auf Hochwasserabfluss,<br />

Hangwasserabfluss) nicht über das betrachtete Gebiet hinausgehen, macht es aus<br />

Sicht des Fachbereiches 11 keinen Sinn den Untersuchungsraum auszuweiten.<br />

Zum Einwand: … Die qualitative und quantitative Beeinflussung der Oberflächen- und<br />

Grundwasserhaushalte ist unzutreffend dargestellt…<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />

Gewässerschutzanlagen<br />

Zum Einwand: … Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />

Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein …<br />

Aus den Projektsunterlagen ist schlüssig zu entnehmen, dass die Auswirkungen auf<br />

den qualitativen Zustand der Gewässer als geringfügig zu werten sind. Allein beim<br />

Marbach ist bedingt durch die relativ geringe Wasserführung <strong>mit</strong> einer mäßigen<br />

Beeinträchtigung zu rechnen. Die in der Qualitätszielverordnung Chemie<br />

Oberflächengewässer geforderten Grenzwerte hinsichtlich Chlorid werden gerade<br />

noch eingehalten.<br />

Zum Einwand: … Beeinflussung der natürlichen Abflussverhältnisse…<br />

Die Beeinflussungen der natürlichen Abflussverhältnisse (Hochwasserabfluss,<br />

Hangwasserabfluss) sind im Projekt plausibel dargestellt, wobei die Auswirkungen als<br />

geringfügig zu bezeichen sind. Hinsichtlich des Hochwasserabflusses wurden die<br />

Anschlaglinien <strong>mit</strong>tels einem dem Stand der Technik entsprechenden 2-D<br />

Berechnungsmodell er<strong>mit</strong>telt.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Erholung, Ortsbild<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustand gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. Tourismus<br />

ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren<br />

Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahmer des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Es ist richtig, dass der Bau einer Schnellstraße zu einer Veränderung des<br />

Landschaftsbildes führt. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu<br />

minimieren, ist die Trasse möglichst sorgfältig in die Umgebung eingebettet. Im Raum<br />

nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf verläuft die Trassen entlang<br />

eines Waldrandes. In diesem Abschnitt ist auch eine Unterflurtrasse von etwa 1 km<br />

vorgesehen. Im Bereich Rudersorf ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

durch den Tunnel Rudersdorf so gering als möglich gehalten.<br />

Hinsichtlich Landschaftsbild sind beispielsweise folgende Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.5, 4.3.6, 4.3.7):<br />

- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen im Süden der Trasse<br />

- Unterflurtrasse Speltenbach<br />

- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />

- Anlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitzquerung<br />

Fachgebiet Kulturgüter<br />

Das Vorhaben stellt zweifellos und unbestritten einen Eingriff in - anhand<br />

archäologischer Befunde und Funde feststellbare - ältere Siedlungslandschaften dar.<br />

Der Verlust von Teilen dieser bislang weitestgehend unzugänglichen „kulturellen<br />

Ressource“ wird durch den in Folge der systematischen (bereits begonnenen)<br />

archäologischen Untersuchungen im Zuge des Bauvorhabens zu erwartenden<br />

Erkenntnisgewinn so weit als möglich wettgemacht. Die diesbezüglichen<br />

Ausführungen und Bewertungen im archäologischen Fachguten der UVE sind<br />

nachvollziehbar und schlüssig, die vorgenommene Begrenzung des<br />

Untersuchungsraumes aufgrund der Sachmaterie – archäologische Befunde und<br />

Funde sind nur dort gefährdet, wo Bodeneingriffe stattfinden – gerechtfertigt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 197


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Stellungnahme Nr.: 863<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: Bürger Aktiv – Plattform für Menschen und Bürgerrechte<br />

Adresse: Dr. W. Taucherstraße 5, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 13.02.2009<br />

Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines solchen<br />

Bescheides sind nicht gegeben.<br />

Mit Schreiben vom 16.05.2008, Zei. BMG / Pöcheim / CMT, hat die ASFINAG Bau<br />

Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs<br />

- AktiengeseIIschaft (ASFINAG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf<br />

Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung <strong>mit</strong> § 24h Abs. 1<br />

UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), § 17 Forstgesetz 1975<br />

(ForstG 1975) und § 7 Abs. 1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG) für das<br />

Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, Riegersdorf (A<br />

2)- Dobersdorf, im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau,<br />

Altenmarkt, Fürstenfeld, Deutsch Kaltenbrunn und Rudersdorf eingebracht.<br />

Der Antrag - so wird im Edikt vom 15.12.2008 des BMVIT behauptet - enthaIte die nach den<br />

Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen<br />

einschließlich der Umweltverträglichkeitserklärung. Die Umweltverträglichkeitserklärung der<br />

ASFINAG (im Folgenden kurz UVE genannt) bzw. deren Inhalt entspricht jedoch nicht den<br />

gesetzlichen Vorschriften, wie sie im § 6 UVP—G 2000 normiert sind. So enthält sie z.B.<br />

keine Angaben über die Bestandsdauer des Vorhabens und Maßnahmen zur Nachsorge (§ 6<br />

Abs.1 Z 1 lit. fUVP-G 2000). Ebenso enthält die UVE keine Erklärung im Sinne des § 6 Abs.2<br />

UVP-G 2000. Weiters ist festzuhalten:<br />

Vom UVP-G sind - <strong>mit</strong> Ausnahme der unter § 17 Abs. 2 Z. 2 Iit. a erfassten Auswirkungen<br />

auf das Eigentum oder sonstige dingliche Reche von Nachbarn - keine Folgen eines<br />

Vorhabens im ökonomischen Bereich erfasst. Das gleiche gilt für mögliche soziale Folgen<br />

eines Vorhabens. Der Umweltbegriff des UVP- G erhebt die Auswirkungen auf die physische<br />

Umwelt und nicht auf die soziale oder ökonomische Umwelt des Menschen zum Gegenstand<br />

der Beurteilung. Im Lichte dieser vom UVP-G 2000 definierten Betrachtungsweise sind<br />

sämtliche Hinweise auf sozio-ökonomische Auswirkungen des Projektes im Rahmen eines<br />

UVP-Verfahrens unzulässig und daher rechtlich verfehlt.<br />

Die UVE der ASFINAG aber auch die dieser zugrundeliegenden Untersuchungen der<br />

Fachbereiche "wimmeln" geradezu von ständig wiederkehrenden Hinweisen auf erwartete<br />

ökonomische Auswirkungen des Vorhabens. Schon in der Einleitung, in der die<br />

Zielsetzungen dargelegt werden, werden ökonomische Kriterien unzulässigerweise ins Spiel<br />

gebracht" im Sinne der Schaffung von wirtschaftlicher Standortqualität im Bereich Südost-<br />

Steiermark/ Süd-Burgenland" - ’Die Umsetzung der S 7 bringt generell Vorteile für die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 198


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region" etc. und als — dem UVP—G 2000 völlig<br />

unbekannter Begriff — "positive Entwicklungen" verkauft.<br />

Diese gesetzlich nicht gedeckte Einbeziehung des Terminus "Wirtschaftsraum" in die UVE<br />

und die dieser zugrundeliegenden Fachbereiche gipfelt in die Aussage:<br />

'Bei einem Schutzgut/Fachbereich zeigt sich eine „positive" Wirkung: Wirtschaftsraum"<br />

Abgesehen davon, dass sich dafür nicht einmal im gesamten vorgelegten Elaborat (UVE<br />

einschließlich der Projektunterlagen) eine nachvollziehbare und schlüssige Begründung<br />

findet — die entsprechenden Feststellungen sind eher als die Wahrnehmungen von<br />

Personen zu charakterisieren, die sich ausschließlich auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen<br />

bewegen ohne zu erkennen, welche — auch wissenschaftlich belegten - negativen<br />

Auswirkungen (z.B. Postamtschließungen, Verlust der Nahversorgungseinrlchtlgen etc) sich<br />

beiderseits solcher Verkehrswege ereignen — verletzt die Aufnahme dieses<br />

"Schutzgutes/Fachbereiches" den rechtlich festgelegten Umfang des UVP- Verfahrens,<br />

welcher durch die Bestimmungen insbesondere der §§ 1, 6 und 24 h UVP-G 2000<br />

determiniert wird.<br />

Die UVE samt den weiteren Projektunterlagen ist daher in der vorliegenden Form kein<br />

taugliches Dokument, um ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren einzuleiten oder gar<br />

fortzusetzen. Es wird daher in Anwendung des § 5 Abs. 6 UVP—G 2000 der Antrag vom<br />

16.052008, Zei. BMG/Pöcheim/CMT bereits jetzt abzuweisen sein.<br />

Darüber hinaus wird - lediglich aus Vorsichtsgründen — eingewendet:<br />

Die Projektierungsdienstanweisung des BMVIT sieht vor, dass alle zweckmäßigen und<br />

technisch möglichen Lösungen (Nullvariante, Ausbauvarianten, Neubauvarianten unter<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen des öffentlichen Verkehrs) vergleichend zu prüfen sind.<br />

Vergleichszeitpunkt ist <strong>mit</strong> dem Prognosehorizont gleichzusetzen. D.h. es werden die<br />

Wirkungen der verschiedenen Varianten im Jahr 2025 eingeschätzt. Die Nullvariante wird<br />

dabei als Variante begriffen, die <strong>mit</strong> dem Bestand identisch ist. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass in den nächsten 15 Jahren keine Veränderungen an der Straße vorgenommen werden,<br />

wenn die S 7 nicht gebaut würde. Diese Annahme ist in hohem Maße unrealistisch und<br />

gesetzwidrig, da sowohl das burgenländische und steiermärkische Landesstraßengesetz den<br />

Straßenbaulastträger (die Länder) dazu verpflichtet die Sicherheit, Leichtigkeit und<br />

Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten<br />

Außerdem sind auch die Bundesländer verpflichtet, hohe Gesundheitsbelastungen bzw.<br />

Umweltbelastungen zu minimieren und durch Straßenbau- sowie entsprechende<br />

Umweltentlastungsmaßnahmen (Ortsumfahrungen, Lärmschutz usw.) für eine Lösung der<br />

Probleme zu sorgen. Auch bei der Nullvariante ist davon auszugehen, dass die wesentlichen<br />

Probleme, wie die Überschreitung der Kapazitätsgrenzen einzelner Straßenabschnitte, sowie<br />

hohe Lärmbelastungen u.ä. bis zum Jahr 2025 gelöst sind. Ein Variantenvergleich S 7/<br />

Nullvariante im Sinne der Beibehaltung des Status Quo führt zu stark verfälschenden<br />

Ergebnissen und suggeriert, dass nur der Bau der autobahnähnlichen Schnellstraße die<br />

Verkehrs- und Umweltprobleme löst.<br />

Da<strong>mit</strong> wird klar, dass die weiters in der UVE ins Treffen geführten Zielsetzungen<br />

- Entlastung des Bestandes entlang der B 65 vom Durchgangsverkehr und da<strong>mit</strong> Erhöhung<br />

der Lebensqualität der anrainenden Bevölkerung<br />

- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch diese Entlastung der Ortsdurchfahrten die durch die<br />

derzeitige Rechtslage normierten Verpflichtungen der Länder außeracht lassen.<br />

Wer im Jahre 2008 — zum Zeitpunkt der Einreichung des gegenständlichen Projektes beim<br />

BMVIT - davon ausgeht, dass sich am Bestand der B 319/ B 65 bis zum Jahr 2025 trotz<br />

entgegenstehender gesetzlicher Verpflichtungen überhaupt nichts verändern wird, negiert<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

nicht nur das definierte und postulierte Gebot rechtskonformen staatlichen Handelns im<br />

Allgemeinen, sondern setzt sich explizit über die österreichische Rechtsordnung hinweg.<br />

Dass in der gesamten UVE und in den Projektunterlagen nicht einmal Maßnahmen auf Basis<br />

der durch § 43 St\/O eingeräumten Möglichkeiten erwähnt das heißt auch: nicht einmal<br />

angedacht worden sind, wirft ein bezeichnendes und negativ zu bewertendes Licht auf die<br />

Auftraggeber und Verfasser von UVE und Projektunterlagen und erhärtet weiter den<br />

Verdacht einer tendenziösen Vorgangsweise bei der Erstellung der UVE.<br />

Es handelt sich hierbei um einen schwerwiegenden methodischen und rechtsstaatlich nicht<br />

vertretbaren Mangel in der gesamten Sachverhaltser<strong>mit</strong>tlung der Konsenswerberin<br />

ASFINAG Baumanagement GmbH, deren Ergebnisse so<strong>mit</strong> nicht geeignet sind,<br />

Entscheidungsgrundlage im gegenständlichen Verfahren zu sein.<br />

Die von der Projektwerberin vorgenommene Begrenzung des Untersuchungsraumes hält<br />

einer sachgerechten Überprüfung nicht stand. Bei einem Vorhaben, dessen verkehrliche<br />

Auswirkungen sich weit über das gegenständliche Projekt zwischen Riegersdorf und<br />

Rudersdorf Ost erstrecken, eine Abgrenzung in der Form vorzunehmen, dass <strong>mit</strong> Ausnahme<br />

des Fachbereichs Schall lediglich der un<strong>mit</strong>telbare Trassenbereich als auswirkungsbetroffen<br />

dargestellt wird, verkennt völlig auch die in anderen Fachbereichen zu berücksichtigenden<br />

Steigerungen des verkehrlichen Geschehens im Falle der Errichtung der S 7.<br />

So ist evident, dass der durch die geplante S 7 hervorgerufene Mehrverkehr nicht nur auf<br />

den Raum zwischen Riegersdorf/Großwilfersdorf einerseits und Rudersdorf Ost andererseits<br />

beschränkt ist, sondern — z. B. den Fachbereich Luftschadstoffe ins Auge fassend - sondern<br />

bis in den Raum Graz wirksam sein wird. Es ist daher unabdingbar, auch die auf der<br />

Südautobahn A 2 in Richtung Westen durch die S 7 henrorgerufene Steigerung des<br />

Verkehrsaufkommens und ihre da<strong>mit</strong> verbundenen Folgen ins Auge zu fassen und einer<br />

entsprechenden Untersuchung zu unterziehen.<br />

Ausgehend von den aktuellen Erfahrungen einer massiven Verkehrszunahme auf der<br />

Ostautobahn A 4 durch die Einbindung der A 6 in diese, wird der als "Feinstaubhochburg"<br />

Österreichs bezeichnete Raum Graz <strong>mit</strong> der Stadt Graz zwingend einer umfassenden<br />

Bewertung im Rahmen des Fachbereichs Luftschadstoffe zu unterziehen sein.<br />

Aber auch das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld im Falle der<br />

Errichtung der S 7 wird zu untersuchen sein, da die derzeitige Luftgütemesseinrichtung des<br />

Landes Steiermark nicht an einem für die Stadt repräsentativen Ort aufgestellt wurde. Die<br />

Ergebnisse der in der Vergangenheit vorgenommenen Luftgütemessungen spiegeln die<br />

realistischen Verhältnisse in der Stadt Fürstenfeld weit eher wieder (höchster in der<br />

Steiermark im Winter 2005/2006 gemessener Tages<strong>mit</strong>telwert von PM 10) und lassen schon<br />

derzeit eine unannehmbare Situation vor allem für Kinder, Kranke und ältere Menschen<br />

erkennen. Dass eine darauf bezughabende Untersuchung für den Fall der Errichtung der S 7<br />

nicht stattgefunden hat, ist als fachlicher Mangel zu kritisieren.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz (etwa 5000 Fahrzeuge an der Grenze in Heiligenkreuz) den Bau einer<br />

vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht rechtfertigt. Die angestrebten<br />

Verkehrswirkungen können weitaus billiger — die derzeitigen Gesamtbaukosten werden<br />

derzeit <strong>mit</strong> € 499 Millionen (der Abschnitt Ost der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 soll laut<br />

UVE zeitgleich <strong>mit</strong> dem Abschnitt West in Betrieb genommen werden) angenommen —<br />

durch andere Maßnahmen erzielt werden.<br />

Nachdem die ASFINAG allein im Jänner 2009 einen Rückgang der Einnahmen im Bereich<br />

der LKW - Maut von 19,4 % erzielt hat, sind sämtliche Wirtschaftslichkeitsargumente für den<br />

geplanten Bau der S 7 zusammengebrochen, da schon nach den bisher in der Presse<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

(Standard) bekanntgewordenen Untersuchungen, auch des BMVIT, die Fürstenfelder<br />

Schnellstraße S 7 zu den unwirtlichschaftlichsten Straßenbauprojekten Österreichs gehört.<br />

Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft sind bislang von der Projektwerberin<br />

überhaupt nicht untersucht und muss vorerst nach der vorliegenden Studie der "Allianz<br />

gegen die S 7" (85% der regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen<br />

werden. Diese Studie ist Teil dieser Einwendungen und denselben angeschlossen. Die<br />

Entwertung von Liegenschaften, die zahlreiche Grundeigentümer trifft, durch den Bau der S<br />

7 wurde nicht erhoben und nicht einmal bei der Abwägung der Wirtschaftlichkeit des<br />

Projektes bzw. der wirtschaftlichen Auswirkungen ins Kalkül gezogen.<br />

Daher ist die von der Projektwerberin ASFINAG aufgestellte Behauptung "Die Umsetzung<br />

der S 7 bringt generell Vorteile für die Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region."<br />

unter Bedachtnahme auf diese Einwendungen als völlig unhaltbar und geradezu lächerlich<br />

anzusehen, insbesondere unter Berücksichtigung auf die diesen Einwendungen<br />

angeschlossenen Studien.<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />

Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu rechnen ist,<br />

insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer Entfernung<br />

voneinander parallel verlaufen.<br />

Die behauptete Einhaltung der Irrelevanzkriterien von Luftschadstoffen aufgrund nicht<br />

ausreichend validierter Berechnungsmodelle ist nicht geeignet, um einer Überpüfung auf<br />

Basis bewährter Modelle stand zuhalten. Die angebliche Überschätzung der lmmissionen<br />

durch Gauss-Modelle weist schon darauf hin, dass sich die Projektvverberin offenbar ein<br />

Rechenmodell "ausgesucht" hat, dass ihrer lnteressenslage entspricht, nämlich die erlaubte<br />

Zusatzbelastung durch den Bau der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 im Sanierungsgebiet<br />

nach § 8 IG-L bzw. im belasteten Gebiet nach § 3 UVP-G 2000 möglichst zu minimieren.<br />

Es ist so<strong>mit</strong> davon auszugehen, dass zumindest in Teilräumen, wie z.B. an siedlungsnahen<br />

Zubringerstraßen zu den Autobahnanschlussstellen, in der Nähe der Autobahn selbst und<br />

am geplanten Knoten Riegersdorf der Südautobahn A 2 und der S 7, Überschreitungen des<br />

lrrerelanzkriteriums auftreten werden.<br />

Dadurch soll der bereits jetzt unter den hohen Feinstaubbelastungen in der Region leidenden<br />

Bevölkerung "Sand in die Augen gestreut" werden, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, die<br />

nachhaltig eine Absenkung der Feinstaubimmissionen herbeiführen, wozu die zuständigen<br />

Behörden im Rahmen ihres Wirkungskreises verpflichtet wären.<br />

Das im Vorjahr ergangene Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes zur Verpflichtung<br />

staatlicher Behörden den EU-Bürgerinnen gegenüber, Maßnahmen zu ergreifen, um<br />

langfristig eine Reduktion der Feinstaubbelastung herbeizuführen, wird im Sinne einer<br />

zulässigen Analogie wohl auch auf die Unterlassung von Vorhaben, die eine Erhöhung von<br />

PM 10 herbeiführen, auszudehnen sein.<br />

Dass bei der Untersuchung lediglich PM 10, nicht aber PM 2,5 berücksichtigt worden ist,<br />

kann in Hinblick auf die in der Zukunft in Kraft tretende gesetzliche Verbindlichkeit einer<br />

Begrenzung des PM 2,5 in der Europäischen Union nur als schwerer fachlicher Fehler<br />

gewertet werden.<br />

Die Eingriffserheblichkeit der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße auf die Natura 2000<br />

Gebiete und Ramsar Gebiet wird hinsichtlich der betroffenen Schutzgüter beschönigend<br />

dargestellt und verharmlost. Ohne besondere fachliche Untersuchung, schon von der<br />

optischen Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen wird klar, dass die Errichtung einer<br />

in Form einer Autobahn gebauten Schnellstraße <strong>mit</strong> zwei Fahrstreifen in jede Richtung einen<br />

erheblichen Eingriff in die verordneten Natura 2000 Gebiete darstellt, wie dies auch im<br />

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Verfahren nach § 14 BStrG - auf fachlicher Grundlage basierend - dargestellt wurde.<br />

Weshalb diese Erheblichkeit nun nicht mehr bestehen soll, ist in keiner Weise schlüssig und<br />

nachvollziehbar begründet,<br />

Die Genehmigung des gegenständlichen Antrages der Projektwerberin widerspricht auch der<br />

Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RichtIinie).<br />

Aus den Unterlagen im Verfahren nach § 14 BStrG geht - wie schon oben enrwähnt - hervor,<br />

dass es im Abschnitt Mitte keine Variante gibt, die keine erheblichen Auswirkungen auf<br />

Natura 2000-Gebiete hat, Da aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

jedoch überwiegende öffentliche interessen am Projekt S 7 bestünden, wäre dennoch für das<br />

Projekt die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit gegeben. Der Art. 6 Abs. 3 FFH-<br />

Richtlinie sieht jedoch nicht nur die bloße Prüfung von Trassenvarianten vor, sondern<br />

erfordert die Prüfung von ,,Alternativlösungen".<br />

Diese beinhalten auch vernünftige und zumutbare Alternativen, die z.B. auch einen am<br />

Bestand orientierten Ausbau, der den Verkehrsbedarf befriedigen und die Verkehrsprobleme<br />

(Verkehrssicherheit, Immissionsschutz, Erhöhung der Leistungsfähigkeit) lösen kann,<br />

einschließt. Einen Zwang zum Bau einer vierspurigen autobahnähnlichen Straße ist auch<br />

aus der Tatsache, dass dieser Straßenabschnitt als Schnellstraße im Anhang l des<br />

Bundesstraßengesetzes geführt wird nicht ableitbar, da die Definition des Begriffs<br />

Schnellstraße im § 2 Bundesstraßengesetz 1971 sich an dem Schnellverkehrsbegriff der<br />

straßenpolizeilichen Vorschriften orientiert.<br />

Dies bedeutet jedoch lediglich die Verbannung von Fahrzeugen <strong>mit</strong> einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h (blaues Autostraßenschild). Die<br />

gesetzlichen Bestimmungen verlangen weder den durchgehenden 4-streifigen Ausbau, noch<br />

eine maximale Betriebsgeschwindigkeit von 130 km/h.<br />

Eine richtlinienkonforme Prüfung von Alternativlösungen hat so<strong>mit</strong> nicht stattgefunden. Das<br />

vorliegende Projekt laut unterlagen und UVE S 7 steht so<strong>mit</strong> im Widerspruch zu den<br />

Zulassungsvoraussetzungen des Art. 6 FFH-Richtlinie. Unter diesen Voraussetzungen ist die<br />

Erlassung des beantragten Bescheides nicht möglich.<br />

Die Fragmentierungswirkung der geplanten Fürstenfelder Schnellstraise S 7 auf Menschen<br />

und Tiere S 7 würde - wie im Fachbereich Archäologie ersichtlich - plötzlich jahrtausend alte<br />

Lebensräume von Menschen und Tieren begrenzen und zerstören. Insbesondere der Raum<br />

nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf stellt für Menschen in diesen<br />

Gemeinden, aber auch Touristen in der Thermenregion einen unversichtbaren<br />

Naherholungsbereich dar, der diese Funktion aufgrund der Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes, der Erhöhung der Luftschadstofümmissionen und Lärmemissionen<br />

vollständig verlieren würde.<br />

Die Iand- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Gebietes wird durch die Trennungswirkung<br />

in unzumutbarer Weise erschwert und da<strong>mit</strong> der regionalen Wirtschaft Schaden zugefügt, ein<br />

Aspekt, der bei der Bewertung der Auswirkungen der geplanten S 7 auf die Wirtschaft bzw.<br />

die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens völlig unter den Tisch gefallen ist.<br />

Die qualitative und quantitaive Beeinflussung der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte<br />

ist unzutreffend dargestellt. Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />

Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein und durch die<br />

Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen Abflussverhältnisse.<br />

Soziale Auswirkungen der S 7, wie Beeinflussung der demographischen Entwicklung<br />

(Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete in Riegersdorf,<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt Rudersdorf), die von den Sicherheitsbehörden wahrgenommene<br />

erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe, Erleichterung des Aus- und Einpendelns aus den<br />

Bezirken Fürstenfeld, Jennersdorf und Güssing und dadurch die Verfestigung dieser – von<br />

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der Politik als nachteilig betrachteten - Struktur finden in der Bewertung des Vorhabens keine<br />

entsprechende Berücksichtigung.<br />

Die mangelnde Akzeptanz des Projektes in der Bevölkerung des Feistritz- und Lafnitztales,<br />

ausgedrückt in den Ergebnissen der Volksbefragungen, die in den Jahren 2005 bis 2008 in<br />

den Gemeinden Hainersdorf, Altenmarkt, Deutsch- Kaltenbrunn, Eltendorf, Königsdorf,<br />

Mogersdoif und Heiligenkreuz entsprechend den Volksrechtegesetzen der Bundesländer<br />

Steiermark und Burgenland abgehalten wurden und die - <strong>mit</strong> Ausnahme in zwei Ortsteilen -<br />

bei hoher Beteilugung eindeutig ablehnende Voten (zuletzt 100 % in Speltenbach)<br />

erbrachten, weist ebenfalls auf die nicht nachvollziehbare Begründung des Vorhabens hin.<br />

Ebenso die - aufrechten - Gemeinderatsbeschlüsse (angeschlossen) in den Gemeinden<br />

Altenmarkt und Bad Blumau, die sich - <strong>mit</strong> ausführlicher Begründung - grundsätzlich gegen<br />

den geplanten Bau der S 7 aussprechen. Solche Willensbekundungen demokratischer<br />

Vertretungskörper in Standortgemeinden der geplanten S 7 "nicht einmal zu ignorieren", stellt<br />

eine völlige Missachtung legitimierter Organe für die Vertretung von betroffenen Menschen in<br />

diesen Gemeinden dar.<br />

Den Erfordernissen des Verkehrs kann in anderer Weise entsprochen werden, und dies bei<br />

insgesamt weit weniger Umweltbeeinträchtigungen als durch die geplante Fürstenfelder<br />

Schnellstraße S 7. Kleinräumige Umfahrungen (wie in Altenmarkt seit über 10 Jahren<br />

bewährt), Fahrbahnverbreiterungen (wie im Burgenland an der B 65 durchgeführt),<br />

Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und<br />

anderer Verkehrsträger sind bislang entweder nicht im gesamten Verlauf der B 319/ B65<br />

umgesetzt bzw. auf gleicher fachlicher Ebene untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />

und Steiermark sind - worauf schon einleitend hingewiesen worden ist - darüber hinaus<br />

verpflichtet, die B 319 bzw B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />

Zustand zu erhalten., so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />

gewährleisten.<br />

Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten, was auch dadurch<br />

unterlegt wird, dass der proiektierte Abschnitt West in die Bundesstraße 65 östlich von<br />

Rudersdorf eingebunden wird. Etwa 5300 Fahrzeuge, die derzeit täglich die Staatsgrenze<br />

von und nach Ungarn überschreiten (auch im Prognosejahr 2025 sollen es nicht mehr als<br />

8900 sein und zwei Drittel Regionalverkehr im Abschnitt zwischen Großwilfersdorf und<br />

Heiligenkreuz weisen auf eine rein lokale Bedeutung hin und rechtfertigen nicht nur nicht die<br />

seinerzeitigen Schlussfolgerungen der GSD-Studie, sondern widerlegen sie sogar. Die S 7<br />

ist nicht im TEN enthalten, die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />

die B 319, die Oberwarter und die Raabtaler Bundestraße sowie durch die A 2 mehr als<br />

ausreichend erschlossen.<br />

Eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Bürgerrechte ist darin zu erblicken, dass das<br />

gegenständliche Projekt, welches laut Bundestraßengesetz 1971 Anhang 1 von Riegersdorf<br />

über Fürstenfeld nach Heiligenkreuz führt, nunmehr in zwei Teilabschnitten (West —<br />

nunmehr vorliegend und Ost - laut DI Martin Pöcheim im Juni 2009 beim BM\/IT eingereicht)<br />

verhandelt werden soll. Dies stellt eine gesetzwidrige Verschlechterung der<br />

Dispositionsfähigkelt von Bürgerinitiativen in UVP-\/erfahren dar, und zwar sowohl im<br />

operativen Aufwand als auch in finanzieller Hinsicht:<br />

Art. 3 Abs.2 des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die<br />

ÖffentlichkeitsbeteiIigung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in<br />

Umweltangelegenheiten - Aarhus-Konvention - verpflichtet die Behörden "die<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren zu erleichtern", davon kann bei der<br />

vorgenommenen Teilung in einen Abschnitt West und einen Abschnitt Ost bei einer<br />

Gesamtlänge des Projektes S 7 Fürstenfelder Schnellstraße von ca. 30 km keine Rede sein!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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Die Teilung des Projektes S 7 Fürstenfelder Schnellstraße birgt auch die Gefahr in sich, dass<br />

bei der Versagung der Genehmigung eines Abschnittes die Zielsetzungen des Projektes —<br />

wie von der Projektwerberin dargestellt — überhaupt nicht erreicht werden können, sondern<br />

in gegenteilige Auswirkungen umschlägt und noch ungünstiger zu beurteilen ist als ein<br />

Unterbleiben der Realisierung des Gesamtprojektes. Da<strong>mit</strong> hat sich die UVE nicht befaßt<br />

und ist daher als Verlahrensgrundlage nicht geeignet.<br />

Es wird daher beantragt,<br />

1) den Antrag der ASFINAG Bau Management GmbH als Bevollmächtigte<br />

der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) auf<br />

Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungs- bescheides gemäß § 24 Abs.1 UVP-G<br />

2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, §<br />

17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz für das<br />

Bundessstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West , mangels<br />

Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen,<br />

2) dem Verein "Bürgeraktiv- Plattform für Menschen- und Bürgerrechte" Parteistellung im<br />

Verfahren zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zum Thema Wirtschaftlichkeit wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Da diese Stellungnahme zum Thema Verkehr inhaltlich der Stellungnahme Nr. 862<br />

entspricht, wird auf die gutachterliche Stellungnahme Nr. 862 für das Fachgebiet<br />

Verkehr und Verkehrssicherheit verwiesen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da diese Stellungnahme zum Thema Luftschadstoffe und Klima inhaltlich der<br />

Stellungnahme Nr. 862 entspricht, wird auf die Beantwortung der Stellungnahme Nr.<br />

862 verwiesen.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Im Teilgutachten 16, Humanmedizin wird auf alle Aspekte des Gesundheitsschutzes<br />

eingegangen. Durch die in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im<br />

Gutachten als erforderlich angesehenen Maßnahmen kann eine Gefährdung der<br />

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Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen für die<br />

Bevölkerung im Untersuchungsraum ausgeschlossen werden.<br />

Weiters wird auf die Behandlung der Feinstaubproblematik zu Stellungnahme 1097<br />

verwiesen.<br />

Der Verkehr durch die bewohnten Ballungszentren wie Altenmarkt und Fürstenfeld<br />

wird großteils auf die S7 verlagert und <strong>mit</strong> ihm auch die Verkehrsrelevanten<br />

Schadstoffe. Die bewohnten Gebiete werden so<strong>mit</strong> von den Schadstoffen entlastet.<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Da diese Stellungnahme zum Thema Forstwirtschaft inhaltlich der Stellungnahme Nr.<br />

862 entspricht, wird auf die Beantwortung der Stellungnahme Nr. 862 verwiesen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die „optische Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen“ ist sicherlich kein<br />

geeigneter Maßstab oder kein geeignetes Mittel, um die Frage der Erheblichkeit von<br />

Beeinträchtigungen eines Europaschutzgebietes bzw. der dort relevanten<br />

Schutzgüter zu klären.<br />

Auch die angesprochene Darstellung im Verfahren nach § 14 BStrG kann nicht<br />

Anlass dafür sein, die Bewertung eines nun detaillierter für die eingereichte Trasse<br />

untersuchten Sachverhaltes in Frage zu stellen. Wenn die detaillierte Betrachtung<br />

entgegen einer früheren Annahme, die weder auf eine Detailplanung aufbauen noch<br />

Vermeidungs- und Minderungsoptionen eingehender diskutieren konnte, nun eine<br />

Unerheblichkeit feststellt, so kann dies z. B. bereits die Konsequenz einer optimierten<br />

Planung sein. Eine rückwirkende Prüfung und Diskussion der vorgenommenen<br />

Bewertungen des § 14 BStrG-Verfahrens kann nicht Aufgabe zum jetzigen Zeitpunkt<br />

sein.<br />

Auch von Sachverständigenseite wurde eine Unerheblichkeit im Zusammenhang <strong>mit</strong><br />

Natura 2000 festgestellt. Dies ist im entsprechenden Teilgutachten begründet.<br />

Vor diesem Hintergrund war die Projektwerberin nicht gezwungen, eine<br />

weitergehende Prüfung von Alternativlösungen durchzuführen.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

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Fachgebiet Gewässerökologie<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die angeführten „Trennungswirkungen sowie „Bodenversiegelung“ wurden im<br />

Rahmen der UVP erhoben und bewertet. Maßnahmen gegen Trennwirkungen<br />

wurden festgelegt.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />

werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />

Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />

Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />

über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />

Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />

Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />

ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />

maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />

Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />

Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />

Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Zum Einwand: … Die qualitative und quantitaive Beeinflussung der Oberflächen- und<br />

Grundwasserhaushalte ist unzutreffend dargestellt. Tatsächlich werden erhebliche<br />

Auswirkungen in den qualitativen Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu<br />

erwarten sein und durch die Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen<br />

Abflussverhältnisse ...<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />

Gewässerschutzanlagen<br />

Fachgebiet Raumplanung, Erholung, Ortsbild<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. des<br />

Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der<br />

weiteren Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahmer des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Es ist richtig, dass der Bau einer Schnellstraße zu einer Veränderung des<br />

Landschaftsbildes führt. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu<br />

minimieren, ist die Trasse möglichst sorgfältig in die Umgebung eingebettet. Im Raum<br />

nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf verläuft die Trassen entlang<br />

eines Waldrandes. In diesem Abschnitt ist auch eine Unterflurtrasse von etwa 1 km<br />

vorgesehen. Im Bereich Rudersorf ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

durch den Tunnel Rudersdorf so gering als möglich gehalten.<br />

Hinsichtlich Landschaftsbild sind beispielsweise folgende Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.5, 4.3.6, 4.3.7):<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen im Süden der Trasse<br />

- Unterflurtrasse Speltenbach<br />

- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />

- Anlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitzquerung<br />

Fachgebiet Kulturgüter<br />

Das Vorhaben stellt zweifellos und unbestritten einen Eingriff in - anhand<br />

archäologischer Befunde und Funde feststellbare - ältere Siedlungslandschaften dar.<br />

Der Verlust von Teilen dieser bislang weitestgehend unzugänglichen „kulturellen<br />

Ressource“ wird durch den in Folge der systematischen (bereits begonnenen)<br />

archäologischen Untersuchungen im Zuge des Bauvorhabens zu erwartenden<br />

Erkenntnisgewinn so weit als möglich wettgemacht. Die diesbezüglichen<br />

Ausführungen und Bewertungen im archäologischen Fachguten der UVE sind<br />

nachvollziehbar und schlüssig, die vorgenommene Begrenzung des<br />

Untersuchungsraumes aufgrund der Sachmaterie – archäologische Befunde und<br />

Funde sind nur dort gefährdet, wo Bodeneingriffe stattfinden – gerechtfertigt.<br />

Stellungnahme Nr.: 864<br />

Von: ELLF – Verein zur Erhaltung der Lebensqualität an Lafnitz und Feistritz<br />

Adresse: Dr. W. Taucherstraße 5, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme:<br />

Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines solchen<br />

Bescheides sind nicht gegeben.<br />

Mit Schreiben vom 16.05.2008, Zei. BMG / Pöcheim / CMT, hat die ASFINAG Bau<br />

Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs<br />

- AktiengeseIIschaft (ASFINAG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf<br />

Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1<br />

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung <strong>mit</strong> § 24h Abs. 1<br />

UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), § 17 Forstgesetz 1975<br />

(ForstG 1975) und § 7 Abs. 1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG) für das<br />

Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, Riegersdorf (A<br />

2)- Dobersdorf, im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau,<br />

Altenmarkt, Fürstenfeld, Deutsch Kaltenbrunn und Rudersdorf eingebracht.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Der Antrag - so wird im Edikt vom 15.12.2008 des BMVIT behauptet - enthaIte die nach den<br />

Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen<br />

einschließlich der Umweltverträglichkeitserklärung.<br />

Die Umweltverträglichkeitserklärung der ASFINAG (im Folgenden kurz UVE genannt) bzw.<br />

deren Inhalt entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften, wie sie im § 6 UVP—G<br />

2000 normiert sind. So enthält sie z.B. keine Angaben über die Bestandsdauer des<br />

Vorhabens und Maßnahmen zur Nachsorge (§ 6 Abs.1 Z 1 lit. fUVP-G 2000). Ebenso enthält<br />

die UVE keine Erklärung im Sinne des § 6 Abs.2 UVP-G 2000.<br />

Weiters ist festzuhalten:<br />

Vom UVP-G sind - <strong>mit</strong> Ausnahme der unter § 17 Abs. 2 Z. 2 Iit. a erfassten Auswirkungen<br />

auf das Eigentum oder sonstige dingliche Reche von Nachbarn - keine Folgen eines<br />

Vorhabens im ökonomischen Bereich erfasst. Das gleiche gilt für mögliche soziale Folgen<br />

eines Vorhabens. Der Umweltbegriff des UVP- G erhebt die Auswirkungen auf die physische<br />

Umwelt und nicht auf die soziale oder ökonomische Umwelt des Menschen zum Gegenstand<br />

der Beurteilung. Im Lichte dieser vom UVP-G 2000 definierten Betrachtungsweise sind<br />

sämtliche Hinweise auf sozio-ökonomische Auswirkungen des Projektes im Rahmen eines<br />

UVP-Verfahrens unzulässig und daher rechtlich verfehlt.<br />

Die UVE der ASFINAG aber auch die dieser zugrundeliegenden Untersuchungen der<br />

Fachbereiche "wimmeln" geradezu von ständig wiederkehrenden Hinweisen auf erwartete<br />

ökonomische Auswirkungen des Vorhabens. Schon in der Einleitung, in der die<br />

Zielsetzungen dargelegt werden, werden ökonomische Kriterien unzulässigerweise ins Spiel<br />

gebracht" im Sinne der Schaffung von wirtschaftlicher Standortqualität im Bereich Südost-<br />

Steiermark/ Süd-Burgenland" - ’Die Umsetzung der S 7 bringt generell Vorteile für die<br />

Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region" etc. und als — dem UVP—G 2000 völlig<br />

unbekannter Begriff — "positive Entwicklungen" verkauft.<br />

Diese gesetzlich nicht gedeckte Einbeziehung des Terminus "Wirtschaftsraum" in die UVE<br />

und die dieser zugrundeliegenden Fachbereiche gipfelt in die Aussage:<br />

'Bei einem Schutzgut/Fachbereich zeigt sich eine „positive" Wirkung: Wirtschaftsraum"<br />

Abgesehen davon, dass sich dafür nicht einmal im gesamten vorgelegten Elaborat (UVE<br />

einschließlich der Projektunterlagen) eine nachvollziehbare und schlüssige Begründung<br />

findet — die entsprechenden Feststellungen sind eher als die Wahrnehmungen von<br />

Personen zu charakterisieren, die sich ausschließlich auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen<br />

bewegen ohne zu erkennen, welche — auch wissenschaftlich belegten - negativen<br />

Auswirkungen (z.B. Postamtschließungen, Verlust der Nahversorgungseinrlchtlgen etc) sich<br />

beiderseits solcher Verkehrswege ereignen — verletzt die Aufnahme dieses<br />

"Schutzgutes/Fachbereiches" den rechtlich festgelegten Umfang des UVP- Verfahrens,<br />

welcher durch die Bestimmungen insbesondere der §§ 1, 6 und 24 h UVP-G 2000<br />

determiniert wird.<br />

Die UVE samt den weiteren Projektunterlagen ist daher in der vorliegenden Form kein<br />

taugliches Dokument, um ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren einzuleiten oder gar<br />

fortzusetzen. Es wird daher in Anwendung des § 5 Abs. 6 UVP—G 2000 der Antrag vom<br />

16.052008, Zei. BMG/Pöcheim/CMT bereits jetzt abzuweisen sein.<br />

Darüber hinaus wird - lediglich aus Vorsichtsgründen — eingewendet:<br />

Die Projektierungsdienstanweisung des BMVIT sieht vor, dass alle zweckmäßigen und<br />

technisch möglichen Lösungen (Nullvariante, Ausbauvarianten, Neubauvarianten unter<br />

Berücksichtigung von Maßnahmen des öffentlichen Verkehrs) vergleichend zu prüfen sind.<br />

Vergleichszeitpunkt ist <strong>mit</strong> dem Prognosehorizont gleichzusetzen. D.h. es werden die<br />

Wirkungen der verschiedenen Varianten im Jahr 2025 eingeschätzt. Die Nullvariante wird<br />

dabei als Variante begriffen, die <strong>mit</strong> dem Bestand identisch ist. Es wird davon ausgegangen,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass in den nächsten 15 Jahren keine Veränderungen an der Straße vorgenommen werden,<br />

wenn die S 7 nicht gebaut würde. Diese Annahme ist in hohem Maße unrealistisch und<br />

gesetzwidrig, da sowohl das burgenländische und steiermärkische Landesstraßengesetz den<br />

Straßenbaulastträger (die Länder) dazu verpflichtet die Sicherheit, Leichtigkeit und<br />

Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten<br />

Außerdem sind auch die Bundesländer verpflichtet, hohe Gesundheitsbelastungen bzw.<br />

Umweltbelastungen zu minimieren und durch Straßenbau- sowie entsprechende<br />

Umweltentlastungsmaßnahmen (Ortsumfahrungen, Lärmschutz usw.) für eine Lösung der<br />

Probleme zu sorgen. Auch bei der Nullvariante ist davon auszugehen, dass die wesentlichen<br />

Probleme, wie die Überschreitung der Kapazitätsgrenzen einzelner Straßenabschnitte, sowie<br />

hohe Lärmbelastungen u.ä. bis zum Jahr 2025 gelöst sind. Ein Variantenvergleich S 7/<br />

Nullvariante im Sinne der Beibehaltung des Status Quo führt zu stark verfälschenden<br />

Ergebnissen und suggeriert, dass nur der Bau der autobahnähnlichen Schnellstraße die<br />

Verkehrs- und Umweltprobleme löst.<br />

Da<strong>mit</strong> wird klar, dass die weiters in der UVE ins Treffen geführten Zielsetzungen<br />

- Entlastung des Bestandes entlang der B 65 vom Durchgangsverkehr und da<strong>mit</strong> Erhöhung<br />

der Lebensqualität der anrainenden Bevölkerung<br />

- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch diese Entlastung der Ortsdurchfahrten die durch die<br />

derzeitige Rechtslage normierten Verpflichtungen der Länder außeracht lassen.<br />

Wer im Jahre 2008 — zum Zeitpunkt der Einreichung des gegenständlichen Projektes beim<br />

BMVIT - davon ausgeht, dass sich am Bestand der B 319/ B 65 bis zum Jahr 2025 trotz<br />

entgegenstehender gesetzlicher Verpflichtungen überhaupt nichts verändern wird, negiert<br />

nicht nur das definierte und postulierte Gebot rechtskonformen staatlichen Handelns im<br />

Allgemeinen, sondern setzt sich explizit über die österreichische Rechtsordnung hinweg.<br />

Dass in der gesamten UVE und in den Projektunterlagen nicht einmal Maßnahmen auf Basis<br />

der durch § 43 St\/O eingeräumten Möglichkeiten erwähnt das heißt auch: nicht einmal<br />

angedacht worden sind, wirft ein bezeichnendes und negativ zu bewertendes Licht auf die<br />

Auftraggeber und Verfasser von UVE und Projektunterlagen und erhärtet weiter den<br />

Verdacht einer tendenziösen Vorgangsweise bei der Erstellung der UVE.<br />

Es handelt sich hierbei um einen schwerwiegenden methodischen und rechtsstaatlich nicht<br />

vertretbaren Mangel in der gesamten Sachverhaltser<strong>mit</strong>tlung der Konsenswerberin<br />

ASFINAG Baumanagement GmbH, deren Ergebnisse so<strong>mit</strong> nicht geeignet sind,<br />

Entscheidungsgrundlage im gegenständlichen Verfahren zu sein.<br />

Die von der Projektwerberin vorgenommene Begrenzung des Untersuchungsraumes hält<br />

einer sachgerechten Überprüfung nicht stand. Bei einem Vorhaben, dessen verkehrliche<br />

Auswirkungen sich weit über das gegenständliche Projekt zwischen Riegersdorf und<br />

Rudersdorf Ost erstrecken, eine Abgrenzung in der Form vorzunehmen, dass <strong>mit</strong> Ausnahme<br />

des Fachbereichs Schall lediglich der un<strong>mit</strong>telbare Trassenbereich als auswirkungsbetroffen<br />

dargestellt wird, verkennt völlig auch die in anderen Fachbereichen zu berücksichtigenden<br />

Steigerungen des verkehrlichen Geschehens im Falle der Errichtung der S 7.<br />

So ist evident, dass der durch die geplante S 7 hervorgerufene Mehrverkehr nicht nur auf<br />

den Raum zwischen Riegersdorf/Großwilfersdorf einerseits und Rudersdorf Ost andererseits<br />

beschränkt ist, sondern — z. B. den Fachbereich Luftschadstoffe ins Auge fassend - sondern<br />

bis in den Raum Graz wirksam sein wird. Es ist daher unabdingbar, auch die auf der<br />

Südautobahn A 2 in Richtung Westen durch die S 7 henrorgerufene Steigerung des<br />

Verkehrsaufkommens und ihre da<strong>mit</strong> verbundenen Folgen ins Auge zu fassen und einer<br />

entsprechenden Untersuchung zu unterziehen.<br />

Ausgehend von den aktuellen Erfahrungen einer massiven Verkehrszunahme auf der<br />

Ostautobahn A 4 durch die Einbindung der A 6 in diese, wird der als "Feinstaubhochburg"<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Österreichs bezeichnete Raum Graz <strong>mit</strong> der Stadt Graz zwingend einer umfassenden<br />

Bewertung im Rahmen des Fachbereichs Luftschadstoffe zu unterziehen sein.<br />

Aber auch das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld im Falle der<br />

Errichtung der S 7 wird zu untersuchen sein, da die derzeitige Luftgütemesseinrichtung des<br />

Landes Steiermark nicht an einem für die Stadt repräsentativen Ort aufgestellt wurde. Die<br />

Ergebnisse der in der Vergangenheit vorgenommenen Luftgütemessungen spiegeln die<br />

realistischen Verhältnisse in der Stadt Fürstenfeld weit eher wieder (höchster in der<br />

Steiermark im Winter 2005/2006 gemessener Tages<strong>mit</strong>telwert von PM 10) und lassen schon<br />

derzeit eine unannehmbare Situation vor allem für Kinder, Kranke und ältere Menschen<br />

erkennen. Dass eine darauf bezughabende Untersuchung für den Fall der Errichtung der S 7<br />

nicht stattgefunden hat, ist als fachlicher Mangel zu kritisieren.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz (etwa 5000 Fahrzeuge an der Grenze in Heiligenkreuz) den Bau einer<br />

vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht rechtfertigt. Die angestrebten<br />

Verkehrswirkungen können weitaus billiger — die derzeitigen Gesamtbaukosten werden<br />

derzeit <strong>mit</strong> € 499 Millionen (der Abschnitt Ost der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 soll laut<br />

UVE zeitgleich <strong>mit</strong> dem Abschnitt West in Betrieb genommen werden) angenommen —<br />

durch andere Maßnahmen erzielt werden.<br />

Nachdem die ASFINAG allein im Jänner 2009 einen Rückgang der Einnahmen im Bereich<br />

der LKW—Maut von 19,4 % erzielt hat, sind sämtliche Wirtschaftslichkeitsargumente für den<br />

geplanten Bau der S 7 zusammengebrochen, da schon nach den bisher in der Presse<br />

(Standard) bekanntgewordenen Untersuchungen, auch des BMVIT, die Fürstenfelder<br />

Schnellstraße S 7 zu den unwirtlichschaftlichsten Straßenbauprojekten Österreichs gehört.<br />

Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft sind bislang von der Projektwerberin<br />

überhaupt nicht untersucht und muss vorerst nach der vorliegenden Studie der "Allianz<br />

gegen die S 7" (85% der regionalen Wirtschaft gegen die S 7l) als nachteilig angenommen<br />

werden. Diese Studie ist Teil dieser Einwendungen und denselben angeschlossen. Die<br />

Entwertung von Liegenschaften, die zahlreiche Grundeigentümer trifft, durch den Bau der S<br />

7 wurde nicht erhoben und nicht einmal bei der Abwägung der Wirtschaftlichkeit des<br />

Projektes bzw. der wirtschaftlichen Auswirkungen ins Kalkül gezogen.<br />

Daher ist die von der Projektwerberin ASFINAG aufgestellte Behauptung "Die Umsetzung<br />

der S 7 bringt generell Vorteile für die Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region."<br />

unter Bedachtnahme auf diese Einwendungen als völlig unhaltbar und geradezu lächerlich<br />

anzusehen, insbesondere unter Berücksichtigung auf die diesen Einwendungen<br />

angeschlossenen Studien.<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />

Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu rechnen ist,<br />

insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer Entfernung<br />

voneinander parallel verlaufen.<br />

Die behauptete Einhaltung der Irrelevanzkriterien von Luftschadstoffen aufgrund nicht<br />

ausreichend validierter Berechnungsmodelle ist nicht geeignet, um einer Überpüfung auf<br />

Basis bewährter Modelle stand zuhalten. Die angebliche Überschätzung der lmmissionen<br />

durch Gauss-Modelle weist schon darauf hin, dass sich die Projektvverberin offenbar ein<br />

Rechenmodell "ausgesucht" hat, dass ihrer lnteressenslage entspricht, nämlich die erlaubte<br />

Zusatzbelastung durch den Bau der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 im Sanierungsgebiet<br />

nach § 8 IG—L bzw. im belasteten Gebiet nach § 3 UVP—G 2000 möglichst zu minimieren.<br />

Es ist so<strong>mit</strong> davon auszugehen, dass zumindest in Teilräumen, wie z.B. an siedlungsnahen<br />

Zubringerstraßen zu den Autobahnanschlussstellen, in der Nähe der Autobahn selbst und<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

am geplanten Knoten Riegersdorf der Südautobahn A 2 und der S 7, Überschreitungen des<br />

lrrerelanzkriteriums auftreten werden.<br />

Dadurch soll der bereits jetzt unter den hohen Feinstaubbelastungen in der Region leidenden<br />

Bevölkerung "Sand in die Augen gestreut" werden, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, die<br />

nachhaltig eine Absenkung der Feinstaubimmissionen herbeiführen, wozu die zuständigen<br />

Behörden im Rahmen ihres Wirkungskreises verpflichtet wären.<br />

Das im Vorjahr ergangene Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes zur Verpflichtung<br />

staatlicher Behörden den EU-Bürgerinnen gegenüber, Maßnahmen zu ergreifen, um<br />

langfristig eine Reduktion der Feinstaubbelastung herbeizuführen, wird im Sinne einer<br />

zulässigen Analogie wohl auch auf die Unterlassung von Vorhaben, die eine Erhöhung von<br />

PM 10 herbeiführen, auszudehnen sein.<br />

Dass bei der Untersuchung lediglich PM 10, nicht aber PM 2,5 berücksichtigt worden ist,<br />

kann in Hinblick auf die in der Zukunft in Kraft tretende gesetzliche Verbindlichkeit einer<br />

Begrenzung des PM 2,5 in der Europäischen Union nur als schwerer fachlicher Fehler<br />

gewertet werden.<br />

Die Eingriffserheblichkeit der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße auf die Natura 2000<br />

Gebiete und Ramsar Gebiet wird hinsichtlich der betroffenen Schutzgüter beschönigend<br />

dargestellt und verharmlost. Ohne besondere fachliche Untersuchung, schon von der<br />

optischen Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen wird klar, dass die Errichtung einer<br />

in Form einer Autobahn gebauten Schnellstraße <strong>mit</strong> zwei Fahrstreifen in jede Richtung einen<br />

erheblichen Eingriff in die verordneten Natura 2000 Gebiete darstellt, wie dies auch im<br />

Verfahren nach § 14 BStrG - auf fachlicher Grundlage basierend - dargestellt wurde.<br />

Weshalb diese Erheblichkeit nun nicht mehr bestehen soll, ist in keiner Weise schlüssig und<br />

nachvollziehbar begründet.<br />

Die Genehmigung des gegenständlichen Antrages der Projektwerberin widerspricht auch der<br />

Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RichtIinie).<br />

Aus den Unterlagen im Verfahren nach § 14 BStrG geht - wie schon oben enrwähnt —<br />

hervor, dass es im Abschnitt Mitte keine Variante gibt, die keine erheblichen Auswirkungen<br />

auf Natura 2000-Gebiete hat, Da aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

jedoch überwiegende öffentliche interessen am Projekt S 7 bestünden, wäre dennoch für das<br />

Projekt die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit gegeben. Der Art. 6 Abs. 3 FFH-<br />

Richtlinie sieht jedoch nicht nur die bloße Prüfung von Trassenvarianten vor, sondern<br />

erfordert die Prüfung von ,,Alternativlösungen".<br />

Diese beinhalten auch vernünftige und zumutbare Alternativen, die z.B. auch einen am<br />

Bestand orientierten Ausbau, der den Verkehrsbedarf befriedigen und die Verkehrsprobleme<br />

(Verkehrssicherheit, Immissionsschutz, Erhöhung der Leistungsfähigkeit) lösen kann,<br />

einschließt. Einen Zwang zum Bau einer vierspurigen autobahnähnlichen Straße ist auch<br />

aus der Tatsache, dass dieser Straßenabschnitt als Schnellstraße im Anhang l des<br />

Bundesstraßengesetzes geführt wird nicht ableitbar, da die Definition des Begriffs<br />

Schnellstraße im § 2 Bundesstraßengesetz 1971 sich an dem Schnellverkehrsbegriff der<br />

straßenpolizeilichen Vorschriften orientiert.<br />

Dies bedeutet jedoch lediglich die Verbannung von Fahrzeugen <strong>mit</strong> einer zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h (blaues Autostraßenschild). Die<br />

gesetzlichen Bestimmungen verlangen weder den durchgehenden 4-streifigen Ausbau, noch<br />

eine maximale Betriebsgeschwindigkeit von 130 km/h.<br />

Eine richtlinienkonforme Prüfung von Alternativlösungen hat so<strong>mit</strong> nicht stattgefunden. Das<br />

vorliegende Projekt laut unterlagen und UVE S 7 steht so<strong>mit</strong> im Widerspruch zu den<br />

Zulassungsvoraussetzungen des Art. 6 FFH—Richtlinie. Unter diesen Voraussetzungen ist<br />

die Erlassung des beantragten Bescheides nicht möglich.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Fragmentierungswirkung der geplanten Fürstenfelder Schnellstraise S 7 auf Menschen<br />

und Tiere S 7 würde — wie im Fachbereich Archäologie ersichtlich - plötzlich jahrtausend<br />

alte Lebensräume von Menschen und Tieren begrenzen und zerstören. Insbesondere der<br />

Raum nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf stellt für Menschen in diesen<br />

Gemeinden, aber auch Touristen in der Thermenregion einen unversichtbaren<br />

Naherholungsbereich dar, der diese Funktion aufgrund der Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes, der Erhöhung der Luftschadstofümmissionen und Lärmemissionen<br />

vollständig verlieren würde.<br />

Die Iand- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Gebietes wird durch die Trennungswirkung<br />

in unzumutbarer Weise erschwert und da<strong>mit</strong> der regionalen Wirtschaft Schaden zugefügt, ein<br />

Aspekt, der bei der Bewertung der Auswirkungen der geplanten S 7 auf die Wirtschaft bzw.<br />

die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens völlig unter den Tisch gefallen ist.<br />

Die qualitative und quantitaive Beeinflussung der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte<br />

ist unzutreffend dargestellt. Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />

Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein und durch die<br />

Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen Abflussverhältnisse.<br />

Soziale Auswirkungen der S 7, wie Beeinflussung der demographischen Entwicklung<br />

(Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete in Riegersdorf,<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt Rudersdorf), die von den Sicherheitsbehörden wahrgenommene<br />

erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe, Erleichterung des Aus- und Einpendelns aus den<br />

Bezirken Fürstenfeld, Jennersdorf und Güssing und dadurch die Verfestigung dieser – von<br />

der Politik als nachteilig betrachteten - Struktur finden in der Bewertung des Vorhabens keine<br />

entsprechende Berücksichtigung.<br />

Die mangelnde Akzeptanz des Projektes in der Bevölkerung des Feistritz— und Lafnitztales,<br />

ausgedrückt in den Ergebnissen der Volksbefragungen, die in den Jahren 2005 bis 2008 in<br />

den Gemeinden Hainersdorf, Altenmarkt, Deutsch- Kaltenbrunn, Eltendorf, Königsdorf,<br />

Mogersdoif und Heiligenkreuz entsprechend den Volksrechtegesetzen der Bundesländer<br />

Steiermark und Burgenland abgehalten wurden und die - <strong>mit</strong> Ausnahme in zwei Ortsteilen -<br />

bei hoher Beteilugung eindeutig ablehnende Voten (zuletzt 100 % in Speltenbach)<br />

erbrachten, weist ebenfalls auf die nicht nachvollziehbare Begründung des Vorhabens hin.<br />

Ebenso die - aufrechten — Gemeinderatsbeschlüsse (angeschlossen) in den Gemeinden<br />

Altenmarkt und Bad Blumau, die sich - <strong>mit</strong> ausführlicher Begründung — grundsätzlich gegen<br />

den geplanten Bau der S 7 aussprechen. Solche Willensbekundungen demokratischer<br />

Vertretungskörper in Standortgemeinden der geplanten S 7 "nicht einmal zu ignorieren", stellt<br />

eine völlige Missachtung legitimierter Organe für die Vertretung von betroffenen Menschen in<br />

diesen Gemeinden dar.<br />

Den Erfordernissen des Verkehrs kann in anderer Weise entsprochen werden, und dies bei<br />

insgesamt weit weniger Umweltbeeinträchtigungen als durch die geplante Fürstenfelder<br />

Schnellstraße S 7. Kleinräumige Umfahrungen (wie in Altenmarkt seit über 10 Jahren<br />

bewährt), Fahrbahnverbreiterungen (wie im Burgenland an der B 65 durchgeführt),<br />

Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und<br />

anderer Verkehrsträger sind bislang entweder nicht im gesamten Verlauf der B 319/ B65<br />

umgesetzt bzw. auf gleicher fachlicher Ebene untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />

und Steiermark sind — worauf schon einleitend hingewiesen worden ist - darüber hinaus<br />

verpflichtet, die B 319 bzw B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />

Zustand zu erhalten., so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />

gewährleisten.<br />

Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten, was auch dadurch<br />

unterlegt wird, dass der proiektierte Abschnitt West in die Bundesstraße 65 östlich von<br />

Rudersdorf eingebunden wird. Etwa 5300 Fahrzeuge, die derzeit täglich die Staatsgrenze<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

von und nach Ungarn überschreiten (auch im Prognosejahr 2025 sollen es nicht mehr als<br />

8900 sein und zwei Drittel Regionalverkehr im Abschnitt zwischen Großwilfersdorf und<br />

Heiligenkreuz weisen auf eine rein lokale Bedeutung hin und rechtfertigen nicht nur nicht die<br />

seinerzeitigen Schlussfolgerungen der GSD—Studie, sondern widerlegen sie sogar. Die S 7<br />

ist nicht im TEN enthalten, die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />

die B 319, die Obenrvarter und die Raabtaler Bundestraße sowie durch die A 2 mehr als<br />

ausreichend erschlossen.<br />

Der Verein "ELLF - Verein zur Erhaltung der Lebensqualität an Lafnitz und Feistritz"<br />

bezweckt die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität im Lafnitz- und Feistritztal durch<br />

eine Stärkung der regionalen Ressourcen, durch die Abwehr von nachhaltig schädigenden<br />

Eingriffen in die Natur- und Kulturlandschaft der Tallandschaften und durch Förderung des<br />

Verständnisses für diese Zielsetzungen bei den Bewohnern der Region.<br />

Durch das von der Projektwerberin präsentierte Vorhaben der S 7 Fürstenfelder<br />

Schnellstraße werden die Zielsetzungen des Vereines konterkariert, weshalb eine<br />

Beeinträchtigung seiner rechtlich definierten und behördlich genehmigten lnteressenslage<br />

eintritt. Dadurch ist der Verein von den negativen Auswirkungen des Vorhabens berührt,<br />

wodurch seine Parteistellung im Verfahren indiziert ist.<br />

Es wird daher beantragt,<br />

1) den Antrag der ASFINAG Bau Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen-<br />

und SchnelIstraßen—Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) auf Erlassung eines<br />

teilkonzentrierten Genehmigungs- bescheides gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung<br />

<strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz<br />

1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S<br />

7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen<br />

Voraussetzungen abzuweisen,<br />

2) dem Verein "ELLF-Verein zur Erhaltung der Lebensqualität an Lafnitz und Feistritz"<br />

Parteistellung im Verfahren zuzuerkennen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Es wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Da diese Stellungnahme zum Thema Verkehr inhaltlich der Stellungnahme Nr. 862<br />

entspricht, wird auf die gutachterliche Stellungnahme Nr. 862 für das Fachgebiet<br />

Verkehr und Verkehrssicherheit verwiesen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Da diese Stellungnahme zum Thema Lärm inhaltlich der Stellungnahme Nr. 862<br />

entspricht, wird auf die gutachterliche Stellungnahme Nr. 862 für das Fachgebiet<br />

Lärm verwiesen.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Siehe Beantwortung der Einwendung Nr. 862.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Für den SV für Human-/Umweltmedizin lässt sich ein klarer positiver Effekt der S7 im<br />

Vergleich zur Nullvarianten ableiten und selbst statistisch berechnen. Besonders für<br />

die Schadstoffe Lärm und Erschütterungen sind die Effekte von besonderer Klarheit.<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Siehe Beantwortung der Einwendung Nr. 862.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die „optische Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen“ ist sicherlich kein<br />

geeigneter Maßstab oder kein geeignetes Mittel, um die Frage der Erheblichkeit von<br />

Beeinträchtigungen eines Europaschutzgebietes bzw. der dort relevanten<br />

Schutzgüter zu klären.<br />

Auch die angesprochene Darstellung im Verfahren nach § 14 BStrG kann nicht<br />

Anlass dafür sein, die Bewertung eines nun detaillierter für die eingereichte Trasse<br />

untersuchten Sachverhaltes in Frage zu stellen. Wenn die detaillierte Betrachtung<br />

entgegen einer früheren Annahme, die weder auf eine Detailplanung aufbauen noch<br />

Vermeidungs- und Minderungsoptionen eingehender diskutieren konnte, nun eine<br />

Unerheblichkeit feststellt, so kann dies z. B. bereits die Konsequenz einer optimierten<br />

Planung sein. Eine rückwirkende Prüfung und Diskussion der vorgenommenen<br />

Bewertungen des § 14 BStrG-Verfahrens kann nicht Aufgabe zum jetzigen Zeitpunkt<br />

sein.<br />

Auch von Sachverständigenseite wurde eine Unerheblichkeit im Zusammenhang <strong>mit</strong><br />

Natura 2000 festgestellt. Dies ist im entsprechenden Teilgutachten begründet.<br />

Vor diesem Hintergrund war die Projektwerberin nicht gezwungen, eine<br />

weitergehende Prüfung von Alternativlösungen durchzuführen.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie<br />

Für die aquatischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 217


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die angeführten „Trennungswirkungen sowie „Bodenversiegelung“ wurden im<br />

Rahmen der UVP erhoben und bewertet. Maßnahmen gegen Trennwirkungen<br />

wurden festgelegt.<br />

Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />

Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine Ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />

würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />

hervorrufen.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />

werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />

Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />

Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />

über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />

Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />

Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />

ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />

maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />

Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />

Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />

Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Zum Einwand:…Die von der Projektwerberin vorgenommene Begrenzung des<br />

Untersuchungsraumes hält einer sachgerechten Überprüfung nicht stand…<br />

Aus Sicht des Fachbereiches Oberflächengewässer sind die Auswirkungen<br />

ausreichend und umfassend dargestellt, und gehen nicht über das betrachtete Gebiet<br />

hinaus. Dem zu Folge erübrigt sich eine Erweiterung des Untersuchungsraumes aus<br />

Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 218


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Zum Einwand: … die qualitative und quantitative Beeinflussung der Oberflächen- und<br />

Grundwasserhaushalte ist unzutreffend dargestellt…<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />

Gewässerschutzanlagen<br />

Zum Einwand: … Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />

Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein und durch die<br />

Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen Abflussverhältnisse …<br />

Aus den Projektsunterlagen ist schlüssig zu entnehmen, dass die Auswirkungen auf<br />

den qualitativen Zustand der Gewässer als geringfügig zu werten sind. Allein beim<br />

Marbach ist bedingt durch die relativ geringe Wasserführung <strong>mit</strong> einer mäßigen<br />

Beeinträchtigung zu rechnen. Die in der Qualitätszielverordnung Chemie<br />

Oberflächengewässer geforderten Grenzwerte hinsichtlich Chlorid werden<br />

eingehalten.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Erholung, Ortsbild<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 219


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustand gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. des<br />

Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der<br />

weiteren Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />

• Gemeinde Hainersdorf<br />

• Gemeinde Großwilfersdorf<br />

• Gemeinde Bad Blumau<br />

• Gemeinde Altenmarkt<br />

• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />

• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />

• Marktgemeinde Rudersdorf<br />

Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />

gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />

z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />

großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />

Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 220


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />

Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />

Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />

dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />

insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />

In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />

Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />

einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />

überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />

großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />

Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />

ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />

Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />

Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />

direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />

Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />

insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />

Querungsbauwerke und ähnliches.<br />

Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />

unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />

gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />

Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />

sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />

stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />

Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />

dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />

berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />

Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />

Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />

werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />

Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />

Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />

untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />

verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />

die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />

Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />

Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Thermentourismus) betrachtet.<br />

Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />

Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />

wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />

Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />

Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />

Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />

ausreichend weit gewählt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 221


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />

Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />

Stellungnahmer des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Es ist richtig, dass der Bau einer Schnellstraße zu einer Veränderung des<br />

Landschaftsbildes führt. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu<br />

minimieren, ist die Trasse möglichst sorgfältig in die Umgebung eingebettet. Im Raum<br />

nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf verläuft die Trassen entlang<br />

eines Waldrandes. In diesem Abschnitt ist auch eine Unterflurtrasse von etwa 1 km<br />

vorgesehen. Im Bereich Rudersorf ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

durch den Tunnel Rudersdorf so gering als möglich gehalten.<br />

Hinsichtlich Landschaftsbild sind beispielsweise folgende Ausgleichsmaßnahmen<br />

vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.5, 4.3.6, 4.3.7):<br />

- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen im Süden der Trasse<br />

- Unterflurtrasse Speltenbach<br />

- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />

- Anlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitzquerung<br />

Fachgebiet Kulturgüter<br />

Das Vorhaben stellt zweifellos und unbestritten einen Eingriff in - anhand<br />

archäologischer Befunde und Funde feststellbare - ältere Siedlungslandschaften dar.<br />

Der Verlust von Teilen dieser bislang weitestgehend unzugänglichen „kulturellen<br />

Ressource“ wird durch den in Folge der systematischen (bereits begonnenen)<br />

archäologischen Untersuchungen im Zuge des Bauvorhabens zu erwartenden<br />

Erkenntnisgewinn so weit als möglich wettgemacht. Die diesbezüglichen<br />

Ausführungen und Bewertungen im archäologischen Fachguten der UVE sind<br />

nachvollziehbar und schlüssig, die vorgenommene Begrenzung des<br />

Untersuchungsraumes aufgrund der Sachmaterie – archäologische Befunde und<br />

Funde sind nur dort gefährdet, wo Bodeneingriffe stattfinden – gerechtfertigt.<br />

Stellungnahme Nr.: 865<br />

Von: Franziska Schandor<br />

Adresse: Südtirolerstrasse 10, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme:<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Eine Schnellstraße ist unnötig! Die Umwelt wird noch mehr belastet! Der Stadt Fürstenfeld<br />

bringt die Straße überhaupt nichts! Außer Lärmbelästigung und Abgase! Das ist meine<br />

Meinung!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 222


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />

gegenständlichen Adresse Südtirolerstrasse 10, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> keiner<br />

relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der<br />

Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für<br />

den Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />

Hinsichtlich Luftschadstoffe wird die Stadt Fürstenfeld Nutznießer der S7 sein, die<br />

Schadstofflast geringer sein wird als bei der Nullvarianten.<br />

Stellungnahme Nr.: 866<br />

Von: Gertrud Prasch<br />

Adresse: Altenmarkt 80, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 223


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ich war trotz des frühen Unfalltodes meines Mannes stets bemüht meine kleine<br />

Landwirtschaft für meine Nachkommen zu erhalten. Auch wenn der Ertrag nicht reichlich<br />

war, habe ich bei der Bestellung meines Ackers auf Kunstdünger und Spritz<strong>mit</strong>tel verzichtet.<br />

Zu meiner Zeit war es noch ein ganz hoher Wert nur das lebensnotwendige aus der<br />

Landwirtschaft zu nehmen, da<strong>mit</strong> auch die kommenden Generationen gut leben können.<br />

Mittlerweile hat sich das sehr verändert. Viele Menschen sind nur noch auf den eigenen<br />

Vorteil bedacht, ohne Rücksicht auf die Grundbedürfnisse anderer Menschen und<br />

kommender Generationen. Die Natur wird ausgebeutet und zubetoniert. Aber die Menschen<br />

werden in Zukunft gut überleben können, wenn sie sich wieder dieser alten Werte besinnen.<br />

So will ich nicht, dass meine mühevolle Arbeit vergebens war! Angesichts auch der<br />

Finanzkrise, wo die Zeiten immer schlechter werden und die jungen Menschen von<br />

Arbeitslosigkeit bedroht sind, sollen meine Enkel und Urenkel auf diesem Grundstück gute<br />

und gesunde Lebens<strong>mit</strong>tel, frei von giftigen Autoabgasen anbauen können.<br />

In unserer Familie gab es viele Atemwegserkrankte. So habe ich auch meine häufig kranken<br />

Enkelkinder unzählige Stunden auf dem Arm getragen. Wenn sie stark husteten, röchelten<br />

und nach Luft rangen, habe ich sehr <strong>mit</strong> ihnen <strong>mit</strong>gelitten. Was stellen sie sich vor wie das<br />

für meine Urenkel erst werden soll, wenn wir ohnehin schon in einem Luftsanierungsgebiet<br />

leben?<br />

Lassen sie nicht zu, dass uns unsere Lebensgrundlagen zerstört werden!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 224


Zu Einwand 866<br />

UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 225


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 226


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 227


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich politischen Fragen, Rechtsfragen und zu den Themen<br />

Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />

verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />

Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt<br />

nachvollziehbar und plausibel geprüft. Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />

Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs usw. wurden<br />

untersucht und festgestellt, dass diese nicht durchsetzbar sind, oder keine<br />

Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das Verlagerungspotential (wie z.<br />

B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />

Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />

jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />

Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />

Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />

kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />

internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />

Landesverkehrskonzepte.<br />

Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen<br />

repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />

Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />

entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 228


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel. Das<br />

Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche Verlagerungseffekte<br />

zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn berücksichtigt sind, inklusive der<br />

Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Der vierstreifige Querschnitt leitet sich aus<br />

der prognostizierten Verkehrsstärke ab. Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für<br />

den zweckmäßigen Einsatzbereich von Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von<br />

7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Im Prognosejahr 2025 werden z. B. im Bereich<br />

Speltenbach auf der S7-West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren, daher ist der vierstreifige<br />

Querschnitt zu wählen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse Altenmarkt 80, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />

Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 229


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Der Verkehr durch die bewohnten Ballungszentren wie Altenmarkt wird großteils auf<br />

die S7 verlagert und <strong>mit</strong> ihm auch die Verkehrsrelevanten Schadstoffe. Die<br />

bewohnten Gebiete werden so<strong>mit</strong> von den Schadstoffen entlastet.<br />

Die verkehrsrelevanten Schadstoffe beeinflussen die Gesundheit. Dies ist vielfach in<br />

der internationalen Fachliteratur bearbeitet worden. Es ist deshalb entscheidend,<br />

dass in bereits hoch belasteten Ballungszentren durch den Bau einer eines Projektes<br />

keine zusätzlichen Schadstoffe die Bevölkerung belasten. Durch den Betrieb der S7<br />

wird der Verkehr von stark bewohnten Arealen in weniger bis nicht bewohntes Gebiet<br />

verfrachtet. Da<strong>mit</strong> wird der Anteil der belasteten Personen hoch signifikant gesenkt.<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />

Die Angst um Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Produkte ist verständlich.<br />

Jedoch ist aus einer Vielzahl einschlägiger Untersuchungen bekannt, dass diese<br />

Angst nicht begründet ist. Die Bewertung und Einschätzung dieses vorgelegten<br />

Projektes aufgrund von Datenerhebungen, Richtwerten, Grenzwerten und<br />

praktischen Erfahrungen aus ähnlichen Projekten hat ergeben, daß jedenfalls keine<br />

erheblichen Auswirkungen auf die Pflanzen und Böden zu erwarten sind. Auch<br />

Biolandwirtschaft ist, sofern es sich nicht um Kräuter handelt, bis an den<br />

Wildschutzzaun der geplanten S7 uneingeschränkt möglich.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen Lebensräumen<br />

keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt. Vielmehr unterlagen<br />

und unterliegen die Lebensräume im Untersuchungsraum – auch Lahnbach und<br />

Lafnitz iinnerhalb der Natura 2000-Gebiete - in hohem Ausmaß unterschiedlichen<br />

menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im teils begradigten<br />

Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten schmalen und teils<br />

degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem abschnittsweise ein geringes<br />

vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen, ausdrückt. Die auf großer Fläche<br />

ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher hier vorhandenes Feuchtgrünland<br />

und weitere typische Auestrukturen auf einen quantitativ geringen Anteil von<br />

„Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt. Entsprechendes gilt für andere<br />

Landschaftsausschnitte.<br />

Die geplante Trasse erschwert die Wanderung von Tieren aus dem Commendewald<br />

in das Feistritztal und umgekehrt, dies trifft zu. Zu berücksichtigen ist zwar, dass hier<br />

auch heute bereits Barrieren vorhanden sind, die bei solchen Wanderungen gequert<br />

werden müssten. Dennoch wird die Trasse der S 7 hier – <strong>mit</strong> Ausnahme der<br />

Unterflurtrasse bei Speltenbach – eine Verschlechterung <strong>mit</strong> sich bringen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 230


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Querungsmöglichkeiten bestehen u. a. an den Gewässerquerungen. Verbleibende<br />

Auswirkungen wurden unter Berücksichtigung der vorgesehenen und zusätzlich<br />

erforderlichen Maßnahmen als <strong>mit</strong>tel und insgesamt vertretbar eingestuft.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Es ist richtig, dass die S7 die sich notwendiger Weise ergänzenden Lebensräuem<br />

Wald und Offenland (Ackerland) nördlich der Ortschaft Altenmarkt trennen wird. Das<br />

Wild, insbesondere das Rehwild wird nicht mehr wie bisher zwischen den beiden<br />

Teillebensräumen wechseln können. Es muss dafür deutliche Umwege über die<br />

Unterflurrtrasse Speltenbach oder den Hühnerbach in Kauf nehmen, der wie bisher<br />

tägliche Wechsel von Wald ins Feld und umgekehrt wird nicht mehr stattfinden. Diese<br />

Zerstückelung eines Lebensraumes wird durch Gehölzpflanzungen im Ackerland<br />

gegengesteuert. Das Ackerland bekommt sozusagen seinen eigenen kleinen Wald,<br />

wohin sich Rehwild, Fasane und Hasen zu jeder Jahreszeit zurückziehen können und<br />

wo sie auch gute Äsung vorfinden werden. Da diese Pflanzungen teils flächig, teils in<br />

Form einer sehr langen Hecke und teils in Form von kombinierten Gehölz-<br />

Grünlandinseln erfolgen werden und da<strong>mit</strong> eine sehr lange neue Randlinie zwischen<br />

Freiland und „Wald“ erzeugt wird, ist davon auszugehen, dass das durch die S7<br />

entstande Defizit soweit kompensiert werden kann, dass auch für Wild und Jagd das<br />

Bauvorhaben umweltvertäglich wird.<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Durch den Bau und Betrieb der S7 kommt es vor allem im Edelseewald und im<br />

Ledergassler Wald zu großflächigen Zerschneidungen zusammenhängender<br />

Waldflächen. Während die Zerschneidung forstlicher Infrastruktur durch die im<br />

Einreichprojekt vorgesehene Anlage von Querungsbauwerken (Brücken,<br />

Unterführungen) an der S7 sowie von Ersatzforststraßen und –rückewegen<br />

weitgehend – unter teilweiser Inkaufnahme von Wegzeitverlängerungen -<br />

kompensiert wird, ist die Entstehung erschwert bewirtschaftbarer Restflächen infolge<br />

der gegebenen kleinteiligen Besitzstruktur unvermeidbar. Die daraus resultierenden<br />

Bewirtschaftungserschwernisse sind im Rahmen der Grundeinlöse entsprechend<br />

abzugelten, was jedoch nicht Gegenstand des UVP-Verfahrens ist.<br />

Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) als<br />

vertretbar angesehen.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />

ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />

beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />

Gewässerschutzanlagen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 231


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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Kleinräumige Baumaßnahmen <strong>mit</strong> Eingriffen in das Grundwasser erfolgen in<br />

derartiger Weise, dass der Eingriff nur kurzfristige Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserhaushalt erwarten lässt. Im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach<br />

wird in der Betriebsphase durch geeignete technische Maßnahmen (Düker) eine<br />

weitgehend unbeeinflusstes Grundwasserströmung erreicht.<br />

Im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des Wannenbauwerks Rudersdorf Ost ist<br />

während der Bauarbeiten und während des Betriebs <strong>mit</strong> einer dauerhaften<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels und so<strong>mit</strong> <strong>mit</strong> einer Reduktion des<br />

Grundwassers in einzelnen Hausbrunnen zu rechnen. Hier ist durch entsprechende<br />

Auflagen gewährleistet, dass die betroffenen Grundstücke an die öffentliche<br />

Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />

Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />

werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />

Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />

Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />

über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />

Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />

Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />

ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />

maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />

Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />

im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />

dokumentieren zu können.<br />

Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />

Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />

Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 232


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Bezüglich der Aufschließungsgebiete für Erholungsgebiet und für Kurgebiet in<br />

Altenmarkt in Zusammenhang <strong>mit</strong> dem gegenständlichen Projekt, ist folgendes<br />

festzuhalten:<br />

Es handelt sich hier um konfligierende Raumansprüche zwischen der auf<br />

Gemeindeebene in Aussicht genommenen Nutzung als Erholungs- bzw. Kurgebiet<br />

und einer auf Bundesebene geplanten hochrangigen Straßeninfrastruktur. Der<br />

Ausgleich gegenläufiger Nutzungsinteressen bzw. das Vorhandensein von Ziel- und<br />

Nutzungskonflikten ist Wesensbestandteil der Raumplanung (Zielkonflikte befinden<br />

sich per se in jedem Raumordnungsgesetz). Grundsätzlich sind widerstreitende<br />

Ansprüche im Wege einer Interessensabwägung zu lösen.<br />

Auf diese widerstreitenden Ziele wird auch im Örtlichen Entwicklungskonzept der<br />

Gemeinde Altenmarkt (Örtliches Entwicklungskonzept 3.0, 2001, S6f) hingewiesen:<br />

Einerseits bekennt sich die Gemeinde zu den regionalen Zielsetzungen eines<br />

erforderlichen regionalen Verkehrsleitbildes <strong>mit</strong> einer hochrangigen<br />

Straßenverbindung vom Grenzübergang Heiligenkreuz zur Südautobahn,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

andererseits wird als spezifisches Entwicklungsziel der Gemeinde Altenmarkt der<br />

Verwirklichung des Ausbaus des Thermenbereichs höchste Priorität eingeräumt.<br />

Der Raumanspruch der Gemeinde Altenmarkt bezieht sich auf das<br />

standortgebundene Vorkommen eines spezifischen Heilwassers. Hier soll<br />

einerseits das Vorkommen als Grundstoff selbst genutzt werden,<br />

andererseits wird die Entwicklung eines Thermenbereichs in Aussicht<br />

genommen.<br />

Für die Entwicklung des Thermenbereichs sind seitens der Gemeinde Altenmarkt<br />

selbst noch nicht alle erforderlichen Rahmenbedingungen geklärt bzw. sind die<br />

Flächen derzeit noch mangelhaft erschlossen. So werden folgende<br />

Aufschließungserfordernisse für die Aufhebung der Aufschließungsgebiete im<br />

Flächenwidmungsplan (3.0, 2001, S6f) jeweils festgehalten (für Aufschließungsgebiet<br />

5: Kurgebiet bei Speltenbach, für Aufschließungsgebiet 6: Sondernutzung Erholung<br />

bei Speltenbach):<br />

Gemäß dem Baulandzonierungsplan: Bebauungsplan<br />

Äußere Verkehrsanbindung an die Gemeindestraße sowie innere<br />

Verkehrserschließung<br />

Festlegung der Parkplatzbereiche<br />

Angaben über Baumassenverteilung<br />

Angaben über Außengestaltung<br />

Kanalanschluss<br />

Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung<br />

Ein konkretes Projekt liegt nicht vor.<br />

Der Raumanspruch, der sich im gegenständlichen Projekt zur S7 manifestiert, bezieht<br />

sich auf<br />

die Verfolgung von Zielen auf Ebene einer Bundesplanung,<br />

die Entlastung bestehender Siedlungsräume mehrerer Gemeinden einschließlich<br />

des regionalen Zentrums Fürstenfeld<br />

die Verbesserung der Erreichbarkeit mehrerer Gemeinden einschließlich des<br />

regionalen Zentrums Fürstenfeld und da<strong>mit</strong> Verbesserung der<br />

Raumstruktur<br />

Hinsichtlich der Raumansprüche der Gemeinde Altenmarkt sind in Bezug auf die<br />

Realisierung des gegenständlichen Projekts und hinsichtlich der angesprochenen<br />

Widmungen für Aufschließungsgebiete keine Schutzgüter gem. UVP-Gesetz idgF.<br />

betroffen. Sollte durch die vorliegende Trassenführung die Möglichkeit der<br />

Einrichtung eines Thermenbereichs auf Basis eines Erholungs- bzw. Kurgebietes<br />

beschnitten werden, so bleibt die Nutzung des Heilwasservorkommens (als<br />

Grundstoff) weiterhin bestehen. Dies würde sicherlich einen Eingriff in die mögliche<br />

Verwirklichung der Ziele auf örtlicher Ebene darstellen.<br />

Betrachtet man die Raumansprüche, die sich aus dem gegenständlichen Projekt<br />

ergeben, so liegen hier Entlastungswirkungen für Schutzgüter gem. UVP-Gesetz<br />

idgF., insbesondere für das Schutzgut Mensch (Siedlungsraum) vor. Weiters sind von<br />

dem Vorhaben S7 durch verbesserte Erreichbarkeit positive Auswirkungen auf die<br />

Raumentwicklung zu erwarten, die nicht allein einer Gemeinde zu Gute kommen,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

sondern dem gesamten Planungsraum der S7, einschließlich des regionalen<br />

Zentrums Fürstenfeld.<br />

So steht lediglich ein (wenn auch als wesentlich erachteter) möglicher<br />

Entwicklungsaspekt einer Gemeinde, nämlich ein Thermenbereich, für den seitens<br />

der Gemeinde selbst noch nicht alle Vorkehrungen getroffen wurden, einer<br />

Entlastungswirkung für den gesamten Planungsbereich der S7 für das Schutzgut<br />

Mensch sowie positiven Auswirkungen auf die Raumstruktur durch verbesserte<br />

Erreichbarkeit entgegen.<br />

Anzumerken bleibt, dass die Realisierung eines Thermenbereichs bis dato lediglich<br />

als Ziel der Gemeinde Altenmarkt vorliegt. Von einer tatsächliche Umsetzbarkeit bzw.<br />

von einem tatsächlichen Lukrieren der angestrebten Ergebnisse in Form von<br />

positiven wirtschaftlichen Auswirkungen für die Gemeinde, ist, ohne dem Vorliegen<br />

eines konkreten Projekts und angesichts von 8 bestehenden Thermen im<br />

Einzugsbereich einer Autostunde, trotz des spezifischen Heilwasservorkommens,<br />

nicht <strong>mit</strong> Bestimmtheit auszugehen.<br />

Der Realisierung des vorliegenden Projekts S7 <strong>mit</strong> seinen überwiegend positiven<br />

Wirkungen ist so<strong>mit</strong> gegenüber einer weiteren Ermöglichung eines allfälligen<br />

Thermenbereichs in der Gemeinde Altenmarkt der Vorzug zu geben.<br />

Wie dargelegt, sind hinsichtlich Flächennutzungen im Siedlungsraum trotz<br />

kleinräumig hoher und sehr hoher Erheblichkeiten, in Abwägung der widerstreitenden<br />

Raumansprüche, insgesamt lediglich <strong>mit</strong>tlere verbleibende Auswirkungen abzuleiten.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Es ist richtig, dass der Bau einer Straße <strong>mit</strong> Flächenverbrauch einhergeht. Die Trasse<br />

der S7 verläuft in erster Linie auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und in<br />

Wirtschaftswäldern. Der größte Einfluss auf Naturflächen besteht im Bereich der<br />

Lafnitztalquerung.<br />

Zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen, um die Einflüsse der Trasse auf<br />

das Landschaftsbild zu minimieren. Für den Verlust von Flächen sind<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ausgleichsmaßnahmen wie Waldverbesserungsmaßnahmen und Maßnahmen zur<br />

Strukturverbesserung der Agrarlandschaft vorgesehen.<br />

Zum Einwand: Ein Schwerpunkt des Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />

Altenmarkt ist die Erhaltung des regionstypischen Landschaftsbildes. Durch den Bau<br />

der S7 kann das regionstypische Landschaftsbild nicht erhalten werden.<br />

Es ist richtig, dass der Bau einer Schnellstraße zu einer Veränderung des<br />

Landschaftsbildes führt. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu<br />

minimieren, ist die Trasse möglichst sorgfältig in die Umgebung eingebettet. Im Raum<br />

nördlich von Altenmarkt verläuft die Trassen entlang des Waldrandes zum<br />

Commendewald. Hinsichtlich Landschaftsbild sind beispielsweise folgende<br />

Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.5, 4.3.6, 4.3.7):<br />

- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen im Süden der Trasse<br />

- Unterflurtrasse Speltenbach <strong>mit</strong> einer Länge von etwa 1 km<br />

- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />

- Anlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitzquerung<br />

Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sind geeignet, um Auswirkungen auf das<br />

regionstypische Landschaftsbild zu minimieren.<br />

Zum Einwand: Bezug zum kleinteiligen Charakter der Landschaft. Es wird befürchtet,<br />

dass extensive Wirtschaftsformen weiter marginalisiert werden und die<br />

Wirtschaftsgrundlage landwirtschaftlicher Betrieben beeinträchtigt wird.<br />

Die Trasse der S7 verläuft überwiegend in Wirtschaftswäldern und in<br />

Agrarlandschaften. Auch das Umfeld der Trasse prägen überwiegend<br />

Agrarlandschaften. Kleinteilig strukturierte Landschaft ist durch die Trasse fast nicht<br />

betroffen. Im Bereich Lafnitztalquerung sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und<br />

von Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert.<br />

Stellungnahme Nr.: 867<br />

Von: Ulrike Neubauer<br />

Adresse: Altenmarkt 188, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Mich beschäftigen zur Zeit viele Fragen:<br />

Was ist überhaupt eine UVP?<br />

Was wird da geprüft?<br />

Welche Interessen verfolgen die Gutachter?<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In wessen Händen liegt meine (unsere) künftige Lebensqualität oder die Vernichtung der<br />

Lebensqualität?<br />

Ist es nicht ein Grundrecht der Menschen gute Luft, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen<br />

und Ruhe und Erholungsmöglichkeiten zu haben?<br />

Nach welchem Kriterium gehen Gutachter vor?<br />

Wer setzt die Maßstäbe?<br />

Wie läst sich Lärm- oder Luftbelastung objektiv bestimmen? Wie kann man sagen: „Ab dem<br />

und dem Grenzwert darfst du eine Belastung spüren, darunter nicht!“ Soll man sie<br />

unterdrücken oder verdrängen oder was sonst?<br />

Wie kann eine Transitroute überhaupt jemals als umweltverträglich eingestuft werden? Wie<br />

kann es umweltverträglich sein, wenn man einen Verkehr herbeiziehen will, der noch nicht<br />

da ist? Soll das umweltverträglich sein wenn die Böden unserer Region, die Luft, das<br />

Trinkwasser <strong>mit</strong> Schwermetallen und anderen Giften verseucht werden soll?<br />

Wie kann es für uns Bewohner dieser Region gut verträglich sein, wenn man uns von<br />

unserem Naherholungsgebiet abschneiden bzw. das Naturerholungsgebiet zerstören will und<br />

stattdessen eine Transithölle vor die Nase setzen will? (siehe Seite 4 Skizze).<br />

Soll das umweltverträglich sein, wenn man den Bevölkerung ihrem Grund und Boden auf<br />

dem sie sich gesunde Lebens<strong>mit</strong>tel selbst anbauen können, wegnehmen will und statt<br />

dessen soll das Essen vielleicht aus Italien, Deutschland oder Spanien voll von Pestiziden<br />

bezogen werden? Es kommt einem Schildbürgerstreich gleich was heute auf der Welt<br />

passiert! Gut funktionierende, kleine regionale Wirtschaft wird noch immer zerstört um Güter<br />

unter großer Umweltbelastung von entfernten Länder herzukarren die wir überhaupt nicht<br />

bräuchten! Da denke ich noch gar nicht an die CO2 Belastung und den dadurch immer<br />

stärker werdenden Folgen des Klimawandels. Scheinbar hat man noch viel zu wenig aus den<br />

Fehlern der Vergangenheit gelernt, sonst käme man in der heutigen Zeit nicht mehr auf die<br />

Idee eine zusätzliche Schnellstraße zu bauen. Kleine Betriebe werden vom Umland<br />

abgezogen, sodass alle Menschen gezwungen sind auszupendeln, und (in die) von den<br />

Gewerbegebieten der Ballungszentren angezogen. Die Nahversorgung wurde vielerorts<br />

zerstört, sodass Menschen immer mehr auf Autos angewiesen waren. Es wird auf Groß<br />

gesetzt und Klein zerstört! Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung ist zur Zeit<br />

deutlich zu spüren, wenn etwas passiert verlieren viele Menschen in der Region ihren<br />

Arbeitplatz.<br />

Es sieht so aus, als wenn uns die Projekte des oststeirischen Vulkanlandes einen gangbaren<br />

besseren Weg vorzeigen würden. Dort wird auf Regionalität, kleine gewerbliche Betriebe,<br />

Kleinhandwerk und Selbstversorgung der Region, auch <strong>mit</strong> Energie gesetzt. Das vermidert<br />

Verkehr und erspart eine Transitroute. Nach Meinung führender Experten wird es die<br />

Volksbeschäftigung nicht mehr geben. Wie kann es da für Menschen verträglich sein, wenn<br />

man ihnen ihren Grund und Boden wegnimmt auf dem sie sich ihre Nahrung selbst anbauen<br />

können?<br />

Sie meinen jetzt vielleicht: Man kriegt ja so und so Geld für seinen Grund den man abtreten<br />

müsste (Laut) und da<strong>mit</strong> könnte man sich ja einen anderen Grund kaufen. Laut Annahmen<br />

der Landwirtschaftskammer werden in den nächsten 15 Jahren Grundstücke schwer zu<br />

erwerben sein und die Preise werden sich dadurch sehr erhöhen. Wenn das Geld dann also<br />

auf die Bank gelegt und dann der Finanzkrise zum Opfer fallen würde, wer übernimmt dafür<br />

die Verantwortung? Sie meinen das ist Utopie? Wenn resignierende, ausgebrannte<br />

Bankbeamte Kunden beim Wunsch nach einer Wiederveranlagung von Wertpapieren den<br />

Tip geben:“Hauen sie das Geld auf den Putz, da haben sie mehr davon!“ (Wahre<br />

Begebenheit), was würden sie sich dabei denken? Das stimmt doch sehr nachdenklich.<br />

Fragen über Fragen!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 237


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

In Hinsicht auf all deine offenen Fragen und groteils auch vorhandener ernüchternder<br />

Tatsachen frage ich mich wie dieses Projekt je von gewissenhaften und nachhaltig<br />

denkenden Gutachtern bewilligt werden kann?<br />

Ich verbleibe im Vertrauen auf den Weitblick und die Weisheit der Gutachter!<br />

Anhang ident Einwand 866, Gutachterliche Stellungnahme siehe dort.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu den Fragen bezüglich der Ziele und Methodik des UVP Verfahrens wird auf das<br />

UVP Gutachten, sowie auf die Einreichunterlagen verwiesen. Weiters wird auf die<br />

Einleitung zum vorliegenden <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 238


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Fachgebiet Verkehr<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Aus verkehrstechnischer Sicht wird auf die gutachterliche Stellungnahme zu<br />

Stellungnahme Nr. 35 verwiesen (keine zusätzlichen Einwände, die das Fachgebiet<br />

Verkehr betreffen).<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse Altenmarkt 188, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />

Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />

Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />

Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />

Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />

liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />

österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />

gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />

die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />

verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />

die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 239


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Der Verkehr durch die bewohnten Ballungszentren wie Altenmarkt wird großteils auf<br />

die S7 verlagert und <strong>mit</strong> ihm auch die Verkehrsrelevanten Schadstoffe. Die<br />

bewohnten Gebiete werden so<strong>mit</strong> von den Schadstoffen entlastet.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 240


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Kleinräumige Baumaßnahmen <strong>mit</strong> Eingriffen in das Grundwasser erfolgen in<br />

derartiger Weise, dass der Eingriff nur kurzfristige Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserhaushalt erwarten lässt. Im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach<br />

wird in der Betriebsphase durch geeignete technische Maßnahmen (Düker) eine<br />

weitgehend unbeeinflusstes Grundwasserströmung erreicht.<br />

Im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des Wannenbauwerks Rudersdorf Ost ist<br />

während der Bauarbeiten und während des Betriebs <strong>mit</strong> einer dauerhaften<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels und so<strong>mit</strong> <strong>mit</strong> einer Reduktion des<br />

Grundwassers in einzelnen Hausbrunnen zu rechnen. Hier ist durch entsprechende<br />

Auflagen gewährleistet, dass die betroffenen Grundstücke an die öffentliche<br />

Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />

Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />

werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />

Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />

Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />

über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />

Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 241


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />

ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />

maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />

Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />

im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />

dokumentieren zu können.<br />

Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />

Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />

Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Stellungnahme Nr.: 868<br />

Von: Roberto Schandor<br />

Adresse: Dreikreuzweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Weiters bringe ich vor:<br />

Verlust an Arbeitsplätzen<br />

Zusätzliche Feinstaubbelastung<br />

Starke Lärmbelastung in meinem Wohngebiet am Dreikreuzweg (Berg)<br />

Mein Asthma würde sich verschlechtern<br />

Autoverkehr in Fürstenfeld steigt (B65)<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 242


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der S7<br />

West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen. Gleiches<br />

gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden Verkehrszunahmen auf<br />

Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />

Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“ geprüft<br />

und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten Nr. 2<br />

„Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass gegenüber<br />

dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im Prognosejahr<br />

2025 bei der gegenständlichen Adresse Dreikreuzweg 6, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> keiner<br />

relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld wird durch deren zentrale<br />

Funktion als Bezirkshauptstadt <strong>mit</strong> Standorten von Ämtern, Schulen,<br />

Gesundheitseinrichtungen, Wirtschafts- und Tourismusbetrieben usw. geprägt. Wie im<br />

Einreichprojekt dargestellt, ergeben sich für den Innenstadtbereich von Fürstenfeld nicht<br />

relevante Veränderungen. Dem Einwand, dass der Autoverkehr in Fürstenfeld steigt<br />

(B65), kann nicht gefolgt werden, da sich - wie in Projektseinlage 1.4.1 nachvollziehbar<br />

und plausibel dargestellt – ein Großteil des Verkehrs von der B319 (im Burgenland B65)<br />

auf die S7-West verlagern wird. Die verkehrlichen Auswirkungen der S 7 wie<br />

Verringerung der Reisezeit, Verbesserung der Erreichbarkeit, Erhöhung der<br />

Verkehrssicherheit und Entlastung von Ortsdurchfahrten und untergeordnetes<br />

Straßennetz sind als günstige Auswirkungen einzustufen.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

In Fürstenfeld wird die S7 weder die Lärm- noch Luftschadstoffimmissionen negativ<br />

verändern, wodurch eine negative Beeinflussung der Gesundheit in oben angeführten<br />

Immissionspunkt nicht ableitbar ist.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 243


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 869<br />

Von: Peter Neubauer<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Altenmarkt 188, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme:<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Bin regelmäßig <strong>mit</strong> meinen 2 Pferden in der Landschaft die durch eine Schnellstraße zerstört<br />

werden sollte, unterwegs. In dieser Zeit habe ich erkannt, wie wichtig für die Menschen<br />

unserer Region dieses Naherholungsgebiet ist. Es ist mir ein großes Anliegen für meine<br />

Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur zu erhalten. Außerdem hat jeder vernünftige<br />

Mensch <strong>mit</strong>tlerweilse erkannt, dass dieses ungerechte Wirtschaftssystem nach und nach wie<br />

ein Kartenhaus zusammenstürzt und Regionalwirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt.<br />

Anhang ident Einwand 866 Gutachterliche Stellungnahme siehe dort.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Es wird auf die Einleitung des <strong>Stellungnahmen</strong>bandes verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse Altenmarkt 188, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 244


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 245


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />

vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />

eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />

vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />

vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />

Stellungnahme Nr.: 870<br />

Von: Hedwig Roll<br />

Adresse: Seidenhofstrasse 121, 8020 Graz<br />

Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Weiters bringe ich vor:<br />

Wenn ich bei meiner Nichte auf Besuch bin, genieße ich als Grazerin die schönen, ruhigen<br />

Spaziergänge in frischer Luft. Am Waldrand sind die Wanderungen besonders schön. Ich will<br />

nicht, dass das alles zerstört wird. (Meinen) Unseren Nachkommen soll die Landschaft so<br />

erhalten bleiben! Die Natur ist ein kostbares Gut, welches man nicht unwiederbringlich<br />

zerstören darf. Wer den Krieg erlebt hat, weiß wie kostbar ein Stück Acker ist, auf dem man<br />

sein Essen selber anbauen kann.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 246


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Nördlich von Speltenbach verläuft die Trasse der S7 entlang eines Waldrandes. Aus<br />

Sicht des Landschaftsbildes sind Maßnahmen vorgesehen, um die Beeinträchtigung<br />

der Trasse zu minimieren.<br />

Beispielsweise sind folgende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen:<br />

- Unterflurtrasse <strong>mit</strong> einer Länge von 1 km nördlich von Speltenbach<br />

- Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> einer breiten Basis, da<strong>mit</strong> sie wie sanft anlaufende Hügel<br />

wirken, zusätzlich sind die Lärmschutzwälle bepflanzt<br />

- Strukturpflanzungen entlang der Trasse<br />

- Strukturpflanzungen wie Hecken im weiteren Umfeld der Trasse<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 247


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 871<br />

Von: Karl Schöntag<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Weinberggasse 318, 7202 Bad Sauerbrunn<br />

Datum Stellungnahme:<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 872<br />

Von: Irmgard Schöntag<br />

Adresse: KAltenbrunn 266, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme:<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 248


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 873<br />

Von: Ameliese Begovic<br />

Adresse: Feischlweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 874<br />

Von: Hamaija Begovic<br />

Adresse: Feischlweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 249


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 875<br />

Von: Gabriele Petersen<br />

Adresse: Königsdorf 131, 7563 Königsdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 876<br />

Von: Gerald Petersen<br />

Adresse: Gerersdorf 152, 7542 Gerersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 250


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 877<br />

Von: Alexandra Löffler<br />

Adresse: Lebing 12/a, 8183 Floing<br />

Datum Stellungnahme:<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Weiters bringe ich vor:<br />

Luftverschmutzung, asthmatische Probleme d. Leute und Kinder werden zunehmen.<br />

Lebensraum Zerstörung, Lärmbelästigung steigt, Stress steigert sich, Blutdruck erhöht sich<br />

etc.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse in Lebing 12/a, 8183 Floing, für<br />

welche aus schalltechnischer Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />

Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />

Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />

Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />

Jedenfalls werden wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben<br />

belastet werden.<br />

Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />

„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 251


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Durch den Betrieb der S7 wird der Verkehr von stark bewohntem Gebiet in kaum<br />

bewohntes bis nicht bewohntem Gebiet verlagert. Dies führt zu einer hoch<br />

signifikanten Reduktion der belasteten Bürger. Die Reduktion macht sich besonders<br />

beim Lärm und den Erschütterungen bemerkbar. Insgesamt wird das Projekt einen<br />

positiven Einfluß auf die Lebensqualität als auch die Gesundheit haben.<br />

Stellungnahme Nr.: 878<br />

Von: Natascha Herzer<br />

Adresse: Gürtelgasse 31, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 879<br />

Von: Birgit Schandor<br />

Adresse: Dreikreuzweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Weiters bringe ich vor:<br />

Der Verkehr wird zunehmen<br />

Zusätzliche Staubbelastung<br />

Zusätzliche Lärmbelastung<br />

Unser Erholungsraum wird eingeschränkt<br />

Bedrohung für die Tierwelt.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 252


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />

Wie aus Projektseinlage 1.4.1 ersichtlich, wird der Verkehr grundsätzlich zunehmen.<br />

Allerdings betrifft das zum überwiegenden Teil die Verkehrsprognose und nur zu einem<br />

geringen Teil den durch das Vorhaben induzierten Verkehr. Die Prognoseberechnung<br />

erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen, Erstellung von Matrizen der<br />

Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen bis zu einer<br />

kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose wurde die bereits<br />

bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW<br />

schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und Fernverkehr, Inlandsverkehr und<br />

grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der S7<br />

West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen. Gleiches<br />

gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden Verkehrszunahmen auf<br />

Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />

Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten, dass<br />

hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden<br />

werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 253


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch die<br />

Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die verbleibenden<br />

Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die überwiegende Mehrheit<br />

der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die Lärm-Immissionssituation<br />

aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben voraussichtlich<br />

eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten erfahren. Dies wird<br />

sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und Gastronomiebetriebe der<br />

Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt vorgesehenen<br />

und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig eingestuften Maßnahmen<br />

sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß<br />

zu mindern. Dies gilt auch für die Tierwelt.<br />

Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Die S7 wird durch einen sogar wildschweinsicheren Wildschutzzaun abgesichert. Es wird<br />

dadurch verhindert, dass es zu Kollisionen von Wild und KFZ auf der S7 kommt. Über<br />

eine Reihe von Brücken und einer eigens für das Wild errichteten Grünbrücke, aber auch<br />

über die Unterflurtrasse Speltenbach und den Tunnel bei Rudersdorf wird den Wildtieren<br />

auch in Zukunft, wenn auch in eingeschränktem Maße die Möglichkeit geboten, die S7<br />

sicher zu queren und die Gebiete beiderseits der S7 zu nutzen.<br />

Stellungnahme Nr.: 880<br />

Von: Stefanie Schandor vertreten durch die gesetzlichen Vertreter (Eltern) Roberto Schandor<br />

Adresse: Dreikreuzweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Zerstörung der Umwelt durch die S7<br />

Zusätzliche Staubbelastung durch die S7<br />

Einschränkung meines Erholungsraumes durch die S7<br />

Zu hohe Belastung der Umwelt durch die S7<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 254


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 879 (selbe Adresse)<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt vorgesehenen<br />

und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig eingestuften Maßnahmen<br />

sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß<br />

zu mindern.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten, dass<br />

hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden<br />

werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch die<br />

Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die verbleibenden<br />

Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die überwiegende Mehrheit<br />

der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die Lärm-Immissionssituation<br />

aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben voraussichtlich<br />

eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten erfahren. Dies wird<br />

sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und Gastronomiebetriebe der<br />

Region positiv auswirken.<br />

Stellungnahme Nr.: 881<br />

Von: Dagmar Schulter<br />

Adresse: Weichenberg 32b, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

In Anbetracht der immensen Verschuldung der ASFINAG, halte ich die Vorfinanzierung<br />

durch das Land Burgenland für eine Farce sondergleichen. Letzendlich zahlt ja dich der<br />

Steuerzahler!<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 255


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />

gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Weichenberg 32b, 7571<br />

Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />

die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />

dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 256


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 882<br />

Von: Helmuth Schulter<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Weichenberg 32b, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Als Anrainer einer Zubringerstraße habe ich durch Zufall erfahren, dass nach erfolgreicher<br />

UVP meine Parteienstellung verloren ist! Ein Erholungs- und Freizeitzentrum darf nicht im<br />

Natura 2000 Gebiet gebaut werden, die S7 schon?<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Weichenberg 32b, 7571<br />

Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />

die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />

dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 257


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Sachlage ist im Einzelfall zu untersuchen und zu bewerten. Eine vergleichende<br />

Bewertung <strong>mit</strong> einem anderen Vorhaben kann hier nicht vorgenommen werden.<br />

Möglicherweise waren <strong>mit</strong> jenem Vorhaben größere Flächeninanspruchnahmen<br />

innerhalb der Gebietskulisse oder ein höheres Störungspotenzial verbunden.<br />

Stellungnahme Nr.: 883<br />

Von: Reinhard Weber<br />

Adresse: Weichenberg 25, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Verkehr durch die Ortschaften wird nicht geringer, da bei einer km – Maut, die bald<br />

gesetzlich beschlossen wird, nicht auf der Schnellstraße, sondern wieder durch die<br />

Ortschaften gefahren wird.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Es wird auf die Einleitung zum gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 258


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 884<br />

Von: Dunja Weber<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Weichenberg 25, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Wo eine Autobahn bzw. Schnellstraße gebaut wird, wird mehr Verkehr, daher für uns eine<br />

große Belastung. Außerdem fehlen Hinweisschilder auf der A2, Abfahrt Oberwart, Richtung<br />

Ungarn, dort gibt es bereits eine Straße nach Ungarn, die Hinweisschilder Richtung Ungarn<br />

der A2, gibt es nur bei der Abfahrt Ilz.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 3:<br />

Wie aus Projektseinlage 1.4.1 ersichtlich, wird der Verkehr grundsätzlich zunehmen.<br />

Allerdings betrifft das zum überwiegenden Teil die Verkehrsprognose und nur zu<br />

einem geringen Teil den durch das Vorhaben induzierten Verkehr. Die<br />

Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />

Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />

bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />

wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />

Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />

Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />

Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in den Matrizen der<br />

Verkehrsbeziehungen berücksichtigt.<br />

Die Wegweisung ist ein Kommunikations<strong>mit</strong>tel, <strong>mit</strong> welchem Orts-, Richtungs- und<br />

Entfernungsangaben zur Information ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer angegeben<br />

werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Fernreisenden<br />

entweder über die Reiseroute informiert ist, oder sich über GPS-Systeme führen<br />

lässt. Sämtliche Informationen und auch die übergeordnete Wegweisung gehen vom<br />

Prinzip der richtigen, raschen und sicheren Auffindung des Zieles aus und folgen dem<br />

übergeordneten Straßennetz.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 259


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 885<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Von: Julia Weber vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Dunja und Reinhard<br />

Weber<br />

Adresse: Weichenberg 25, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Ein Erholungsgebiet in Rudersdorf im Bereich Fritz Mühle – Lafnitz wurde nicht genehmigt<br />

wegen Natura 2000 Gebiet, aber eine Autobahn die die Natur zur gänze zerstört, darf im<br />

Gebiet Deutsch Kaltenbrunn – Rudersdorf trotz Natura 2000 gebaut werden? Dies ist eine<br />

bodenlose Frechheit!!! Und nicht nachvollziehbar!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Sachlage ist im Einzelfall zu untersuchen und zu bewerten. Eine vergleichende<br />

Bewertung <strong>mit</strong> einem anderen Vorhaben kann hier nicht vorgenommen werden.<br />

Möglicherweise waren <strong>mit</strong> jenem Vorhaben größere Flächeninanspruchnahmen<br />

innerhalb der Gebietskulisse oder ein höheres Störungspotenzial verbunden.<br />

Stellungnahme Nr.: 886<br />

Von: Marlies Mautner<br />

Adresse: Am Erlengrund 1/1/1, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 260


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse Am Erlengrund 1/1/1, 7571 Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 887<br />

Von: Andreas Neubauer<br />

Adresse: Am Erlengrund 1/1/1, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />

Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />

keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 261


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse Am Erlengrund 1/1/1, 7571 Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 888<br />

Von: Mag. R. Voger<br />

Adresse: 4213 Sickburn Rd. Fairfox? (nicht lesbar), VA 22030 USA<br />

Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 262


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 889<br />

Von: Birgit Wenninger – Jost<br />

Adresse: Meiereigasse 9, 2500 Baden<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />

vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 890<br />

Von: Edith Pacher<br />

Adresse: Groß Steinbach 23, 8265 Groß Steinbach<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 263


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 891<br />

Von: Anita Lafer<br />

Adresse: Neustift 53, 8312 Neustift<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 892<br />

Von: Flora Wutte<br />

Adresse: Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 264


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 893<br />

Von: Adele Wutte<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 894<br />

Von: Hannah Wutte<br />

Adresse: Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Wälder werden abgeholzt<br />

Tiere gestört<br />

Unnötiger Lärm<br />

Umweltverschmutzung<br />

Unser Schwammerlwald verschwindet<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“ geprüft<br />

und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 265


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten Nr. 2<br />

„Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass gegenüber<br />

dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im Prognosejahr<br />

2025 bei der gegenständlichen Adresse Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> keiner<br />

relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert..<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />

erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei dieser<br />

Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der<br />

Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den<br />

Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt vorgesehenen<br />

und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig eingestuften Maßnahmen<br />

sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß<br />

zu mindern. Dies gilt auch bezüglich Tieren und deren Störung.<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Rodungen von Wald erforderlich, wobei auch<br />

großflächige Rodungen in größeren, zusammenhängenden Waldbeständen erforderlich<br />

sind. Die beantragten befristeten Rodeflächen betragen 41,16 ha, und die dauernden<br />

Rodeflächen 46,27 ha. Der gesamte Waldflächenverlust in der Bauphase beträgt da<strong>mit</strong><br />

87,43 ha. Die Verringerung der Waldausstattung je Katastralgemeinde reicht von 0,2%<br />

bis 9,9%, wobei in den KG Riegersdorf, Großwilfersdorf und Fürstenfeld die höchsten<br />

Waldflächenverluste auftreten. Die befristeten Rodeflächen werden nach Bauende<br />

wiederbewaldet.<br />

In der Betriebsphase kommt es durch dauernde Rodungen zu einem Waldflächenverlust<br />

von insgesamt 46,27 ha. Da die dauernden Rodungen einerseits durch Selbstbindung<br />

der Projektwerberin, andererseits durch entsprechende UVP-Auflagen durch<br />

Ersatzaufforstungen (mindestens 23,14 ha) und waldverbessernden Maßnahmen<br />

(mindestens 23,14 ha) zu kompensieren sind, nehmen die nachteiligen Auswirkungen auf<br />

den Wald und seine Wirkungen <strong>mit</strong> fortschreitender Dauer der Betriebsphase ab, und ab<br />

dem Zeitpunkt, an dem die Ersatzaufforstungen das Stangenholzalter erreichen und die<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 266


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

waldverbessernden Maßnahmen in vollem Umfang wirksam werden, ist eine<br />

weitgehende Kompensation des Flächenverlustes gegeben.<br />

Insgesamt sind die Auswirkungen des Flächenverlustes in der Betriebsphase unter<br />

Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen (Ersatzaufforstung,<br />

Waldverbesserungsprojekt) als vertretbar einzustufen.<br />

Stellungnahme Nr.: 895<br />

Von: Rainer Wutte<br />

Adresse: Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Durch Lärmbelästigung und Luftverschmutzung:<br />

Verlust von wertvollen Naherholungsgebieten<br />

Zerstörung von Aulandschaften und dadurch von Lebensraum hier vorkommender seltener<br />

Arten wie: Eisvögel, Fischotter, Biber, Zwergrohrdommel, Nachtreiher, versch.<br />

Fledermausarten, Zwergtaucher, u.v.a. => Gefahr des Abwanderns!! => Starker Verlust an<br />

der Qualität der un<strong>mit</strong>telbaren Umwelt!!!<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 267


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Insoweit kommt es zu einer vorhabensbedingten Beeinträchtigung, nicht aber zu<br />

einem erheblichen Ausmaß bezogen auf die Schutzgebiete. Eine Zerstörung ist nicht<br />

gegeben. Die konkret in der Einwendung genannten Arten kommen im<br />

Querungsbereich nach vorliegenden Daten im Einzelfall nicht vor (Zwergrohrdommel)<br />

oder sind jedenfalls nicht in erheblichem Ausmaß betroffen. Die Schutzwände auf<br />

Lafnitz- und Lahnbachbrücke (letzteres als zusätzlich erforderliche Maßnahme<br />

gegenüber den Unterlagen der Projektwerberin) tragen zu einer wesentlichen<br />

Entschärfung der ansonsten gegebenen Konfliktsituation für fliegende Tierarten bei.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />

dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />

unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 268


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 896<br />

Von: Hermine Stoff<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Gerichtsbergenstraße 2, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />

Stellungnahme Nr.: 897<br />

Von: Richard Santler<br />

Adresse: Gerichtsbergenstraße 24A, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 269


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 898<br />

Von: Renata Gabe<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Gerichtsbergenstraße 24A, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 899<br />

Von: Helmut Eichner<br />

Adresse: Hintergasse 22, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse Hintergasse 22, 7571 Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 270


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 32 „B65 -<br />

Rudersdorf-Zentrum“ erfasst.<br />

Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />

noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />

erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />

Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel sowie über 3% des Grenzwertes für das<br />

Jahres<strong>mit</strong>tel von Stickstoffdioxid (bei Einhaltung des Grenzwertes) zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />

(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />

gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />

dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Nach den Immissionsberechnungen sind weder in der Bauphase noch in der<br />

Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu erwarten. In der<br />

Betriebsphase kommt es zu erheblichen Entlastungen.<br />

In der Bauphase kommt es an der angegeben Adresse im Jahres<strong>mit</strong>tel zu<br />

geringfügigen Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende<br />

Gesamtbelastung liegt aber unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-L (JMW<br />

30 µg/m³). In der Betriebsphase kommt es an der angegebenen Adresse zu<br />

geringfügigen Verbesserungen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 271


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />

dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 900<br />

Von: Herta Eichner<br />

Adresse: Hintergasse 22, 7571 Rudersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />

dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />

gegenständlichen Adresse Hintergasse 22, 7571 Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />

Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />

entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Siehe Behandlung des Einwandes 899.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 272


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />

Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />

erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />

Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stellungnahme Nr.: 901<br />

Von: Adeline Huber<br />

Adresse: Bergstraße 17, 7543 Neusiedl<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stellungnahme Nr.: 902<br />

Von: Mag. Johanna Unger<br />

Adresse: Glasing 47A, 7540 Güssing<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 273


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 903<br />

Von: DI Horst Fiedler<br />

Adresse: Stadtbergen 156, 8280Altenmarkt bei Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Betreff: Äußerung im Verfahren gemäß §14 Bundesstraßengesetz betreffend Fürstenfelder<br />

Schnellstraße S7, GZ. BHVIT-316.497/0037-II/ST-ALG/2008<br />

Im obengenannten Verfahren gebe ich gemäß §14 Bundesstraßengesetz <strong>Stellungnahmen</strong><br />

zu folgenden in der Umweltverträglichkeitserklärung (nachstehend kurz uve genannt)<br />

dargelegten Punkten ab:<br />

A) Lärm<br />

B) Einsehbarkeit (Störung des Landschaftsbildes)<br />

C) Bedarfsschätzung<br />

D) Luftschadstoffe und Projektierungsgeschwindigkeit<br />

Diese 4 Punkte sind naturgegeben nur ein Ausschnitt aller Einwendungen gegen ein Projekt<br />

dessen uve 279 Seiten umfasst. Zitierungen der uve sind im Folgenden kursiv gehalten.<br />

Einwand 903.1<br />

A) Die Europäische Umgebungslärm-Richtlinie (RL 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die<br />

Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur<br />

Erhebung der Lärmbelastung und zu Maßnahmen zur Minderung des Lärms sowie zur<br />

vorbeugenden Verhinderung von Lärm.<br />

Da die vorgesehene 57 lt. vorliegender Planungsunterlagen als Hauptverkehrs·straße im<br />

Sinn dieser Richtlinie gilt, ist eine Erklärung (Seite 179):<br />

Die S 7 zerschneidet im Bereich der Lafnitz und des Lahnbachs das Naherholungsgebiet<br />

Naturwelt Lafnitztal. 53,4 ha des 280 ha großen Erholungsgebietes liegen innerhalb der<br />

55dB Lärmisophone. Für diesen Konflikt können keine Maßnahmen gesetzt werden.<br />

<strong>mit</strong> der oben genannten Verpflichtung inkompatibel. Klarerweise ist in der Erklärung sehr viel<br />

von Maßnahmen die Rede, 2.B. für diesen Bereich (Seite 252):<br />

Entlang der S 7 Richtungsfahrbahn Ungarn wird ab dem Ostportal Unterflurtrasse<br />

Speltenbach bis ca. km 8.350 ein Lärmschutzdamm, daran anschließend bis zur<br />

Anschlussstelle S 7/L 491 ca. km 8.565 eine LSW errichtet<br />

Die Gesamtlänfer dieses Lärmschutzes beträgt rd. 3870 m, die Höhen Ziegen zwischen 2,5<br />

bis 6,5 m über Fahrbahnoberkante (FOK).<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Stadtbergen 156, 8280<br />

Fürstenfeld, <strong>mit</strong> keiner relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />

zu rechnen ist. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />

16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Erstellung von Lärmkarten vor. Werden<br />

festgelegte Schwellenwerte überschritten, sind Lärmminderungsmaßnahmen zu<br />

überlegen und in Aktionsplänen festzuhalten. Ein Aktionsplan ist ein strategisches<br />

Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz<br />

ruhiger Gebiete zu formulieren. Wesentliche Elemente sind die Bewertung der<br />

Lärmsituation, ein Maßnahmenkatalog, Aussagen zu Kosten-Nutzen sowie die<br />

Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans. Sofern keine<br />

Handlungsoptionen zur Lärmminderung erkennbar sind, ist das wesentliche Element<br />

des Aktionsplans die Bewertung der Lärmsituation.<br />

Der im gegenständlichen Projekt gehandhabte Umgang <strong>mit</strong> dem „Schutzgut Mensch“<br />

entspricht den Intentionen der Umgebungslärmrichtlinie. Die Schutzziele sowie die<br />

Richt- und Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5. Die<br />

Projektierung straßenseitiger Maßnahmen erfolgte entsprechend der lärmtechnischen<br />

Optimierung. Die Maßnahmen (Lärmschutzwände, Lärmschutzdämme,<br />

Unterflurtrasse Speltenbach, Tunnel Rudersdorf, Geländemodellierung,<br />

Einschnittsbereiche) sind in mehreren Projektseinlagen behandelt. Objektseitige<br />

Maßnahmen sind im Projekt verortet und werden gefördert.<br />

Einwand 903.2<br />

Aber genau die führt zum nächsten "Konflikt":<br />

B) Landschaftsbild im Bereich des Ramsaergebiets "Lafnitztal" (uve Seite 95):<br />

Beginnend am Ostportal der UFT Speltenbach wird Richtung Osten ein rd. 395 m langer und<br />

6,5 m hoher Lärmschutzdamm und im Anschluss daran eine rd. 240 m lange und 4,0 m hohe<br />

Lärmschutzwahd zum Schutz des Siedlungsgebietes von Speltenbach errichtet.<br />

Die S 7 selbst überführt die L 401 und im Anschluss die östlich der ASt Fürstenfeld gelegene<br />

ÖBB Strecke Friedberg-Fehring und führt in weiterer Folge in rd. 10 — 12 m hoher<br />

Dammlage durch den Ledergasslerwald Richtung Osten bis zur Lafnitz. Der Talboden der<br />

Lafnitz und des Lahnhaches wird in einem lang gestreckten Linksbogen R = 2.000 gequert.<br />

Daran schließt nach einer Wendelinie A = 500 / 400 ein Rechtsbogen R = 1.250 an, <strong>mit</strong><br />

welchem die Ast. Rudersdorfer erreicht wird.<br />

Im Aufriß weist die S 7 den Hochpunkt bei der Ouerung der Bahnstrecke Friedberg Fehring<br />

auf und fällt anschließend <strong>mit</strong> 1,5% zur Brücke über die Lafnitz, und weiter <strong>mit</strong> 0,6068% zur<br />

Brücke über den Lahnbach. Danach fällt die S 7 weiter <strong>mit</strong> 1,25% bis zum Tiefpunkt nach der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Ast. Rudersdorf. Die beiden Brücken über die Lafnitz und den Lahnbach müssen im<br />

Uferbereich eine lichte Höhe von 5,0 m aufweisen.<br />

In der uve findet sich (Seite 117): Die geringeren Zielerfüllungen der Variante 2—2n in<br />

Einzelkriterien aus dem Fachbereich Raum und Umwelt sind bei der Erstellung des weiteren<br />

Projektes (Umweltverträglichkeitserklärung) entsprechend zu beachten.<br />

D.h. die schlechtere Zielerfüllung war den Planern bewußt. Der planerisch zu gestaltende<br />

Bereich ist hier ca. massstabsgetreu dargestellt. Die Kirche Dt. Kaltenbrunn im Hintergrund<br />

rechts befindet sich in ca. doppelter Entfernung zum Standort des Beobachters<br />

(Stadtbergen). Höhe der Kirche: 34m , Damm: 12m, Lärmschutzwand: 4.5m.<br />

Auch bei optimaler Ausführung eines halben Kleeblatts, dessen eine Hälfte sich dem<br />

Betrachter direkt präsentiert (hier nicht dargestellt), kann von geringer Beeinträchtigung wohl<br />

kaum gesprochen werden.<br />

Warum bei geänderter Trassenwahl (variante 2-Zn statt Variante 2-1n) von Tieflage auf<br />

Dammlage umgestellt wurde bleibt unklar. Die Variante 2-1n, bei der sich die AST am selben<br />

Ort befindet, läßt, von hohem Grundwasserspiegel abgesehen, keine geologischen<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Schwierigkeiten erkennen (uve Seite 115 betreffend Variante 2-1n): Bei ca. km. 8,897 wird<br />

hier die ASt Fürstenfeld an der L401 in Form eines halben Kleeblatts ausgebildet. Die<br />

Nivelette der S7 liegt im Bereich der Anschlussstelle unter dem anstehenden Gelände und<br />

unterführt im Anschluss die bestehende ÖBB-Bahnlinie ebenso in Tieflage. Aufgrund des<br />

hohen Grundwasserspiegels wird in diesem Bereich die Ausbildung einer ca. 1.100 m langen<br />

wasserdichten Wanne im Bereich der Anschlussstelle erforderlich. Die Variante 2—1n endet<br />

ca. 240 m östlich der L401 bei ca, km 9,196.<br />

Auch ist westlich davon im geologisch vermutlich gleichartigem Gebiet <strong>mit</strong> hohem<br />

Grundwasserpiegel sogar eine UFT möglich, da sollte die Wanne zur Unterfahrung der<br />

Bahnline doch machbar sein. Die "Hochlegung" der S7 im Bereich der AST Fürstenfeld führt<br />

neben verstärkter Lärmbeeinträchtigung (siehe Abschnitt A) zu einer starken<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbild (uve Seite 183):<br />

Die Einsehbarkeit der Trasse ist insbesondere nördlich von Altenmarkt zwischen<br />

Schröttenwald und dem Westportal der Unterflurtrasse Speltenbach, im Bereich der AST<br />

L401, nördlich von Rudersdorf zwischen Lafnitz und Westportal des Tunnels Rudersdorf und<br />

westlich von Dobersdorf im Bereich des Abschnittsendes stark gegeben. Dort verläuft die<br />

Trasse in Dammlage, in der Ebene oder als Knotenbauwerk im stark einsehbaren Offenland.<br />

Zur Reduzierung dieser Einsehbarkeit werden umfangreiche Gestaltungs- und<br />

Strukturierungsmaßnahmen, wie die Dammgestaltung zwischen Schröttenwald und<br />

Westportal UFT Speltenbach, die Einbindung der Anschlussstellen L401 und B57a oder die<br />

Sichtschutzmaßnahmen westlich der Ortschaft Dobersdorf durchgeführt<br />

Kann jemand erklären wie eine "Einbindung der Anschlussstellen" die Einsehbarkeit<br />

reduziert? Der Satz dient doch nur der Verschleierung des Problems. Auch die weiteren<br />

"Gestaltungshinweise" (uve Seite 237) wie Erdmodelierung (wie wird eine 4.5 m hohe<br />

Lärmschutzwand auf einer Brücke erdmodelliert?) und markante Innenlandschaft (was hat<br />

das <strong>mit</strong> Einsehbarkeit zu tun?) sind ungeeignet das Problem zu beheben. Ein<br />

Gestaltungsvorschlag für die AST: S7 in Tieflage <strong>mit</strong> obenliegendem Kreisverkehr <strong>mit</strong> 6<br />

Aus/Einfahrten, je 2 für L4@1 und jede der beiden Richtungsfahrbahnen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Ad Einsehbarkeit der Trasse zwischen Lafnitz und Westportal Tunnel Rudersdorf:<br />

Aus Sicht des Gutachters sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der<br />

Einsehbarkeit der Trasse ausreichend. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als<br />

Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen,<br />

Hecken und die Neuanlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des<br />

Lahnbaches vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.7).<br />

Zwischen der Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten auf die B57a verläuft die<br />

Trasse in Dammlage. Hier werden vom Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert:<br />

- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />

Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />

- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />

Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />

werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />

unregelmäßigem Abstand.<br />

Im Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das Niveau<br />

der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen auch<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 277


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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />

Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle und Strukturbepflanzungen<br />

vorgesehen.<br />

Ad Gestaltungsvorschlag: Es wird eine alternative Variante der Trasse<br />

vorgeschlagen. Vom Gutachter wurde die vorgelegte Variante geprüft. Alternative<br />

Varianten werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Auf die gegenständliche<br />

Fragestellung wird bereits in der Einleitung des Berichtes Bezug genommen.<br />

Für die Trassenwahl ist aus geologisch-hydrogeologischer Sicht die Intensität des<br />

Eingriffs maßgeblich. Im Zuge der Voruntersuchungen konnte aufgrund der<br />

durchgeführten Erkundungsmaßnahmen eine beträchtliche Veränderung des<br />

Grundwasserregimes nicht ausgeschlossen werden, sodass eine alternative<br />

Trassenwahl erfolgte, welche zweifellos in diesem Abschnitt eine für das<br />

Grundwasser wesentliche bessere Situation <strong>mit</strong> geringerer Eingriffsintensität darstellt.<br />

Aufgrund der zahlreichen Bohrungen im Bereich der Trasse hat sich gezeigt, dass es<br />

lokal doch deutliche Unterschiede im Bereich de geologisch-hydrogeologischen<br />

Verhältnisse gibt, insbeonders hinsichtlich der Höhenlage des Grundwasserkörpers.<br />

Eine vereinfachende Aussage hinsichtlich eines räumlich benachbarten<br />

Trassenabschnittes („westlich davon im geologisch vermutlich gleichartigem Gebiet“)<br />

muss daher abgelehnt werden<br />

Einwand 903.3<br />

C) Die Darstellung der "Alternative kleinräumige Umfahrungen" ist falsch (uve Seite 126):<br />

Das prognostizierte Verkehrsaufkommen lässt sich im Abschnitt West auf einer<br />

konventionellen zweistreifigen Straße nicht bewältigen. In diesem Zusammenhang ist auch<br />

auf die aktuell bereits bestehenden Überschreitungen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit<br />

der Umfahrung Altenmarkt zu verweisen.<br />

Hier wird in keinster weise auf mögliche Ertüchtigungen der bestehenden Staße<br />

eingegangen. Durch Begleitstraßen und Kreisverkehranbindung könnten alle bestehenden<br />

Ampeln (die Ursache der genannten Überschreitung) und Linksabbiegestreifen entfallen. Im<br />

schlimmsten Fall sind auch Untertunnelungen/Überbrückungenvon neuralgischen Punkten in<br />

Hauptverkehrsrichtung zu einem Bruchteil der S7 Kosten möglich. Auch sind die für Planfall<br />

0 progostizierten Zuwächse des Verkehrsaufkommens als eher unwahrscheinlich zu<br />

beurteilen. Seite 127:<br />

Die prognostizierten Verkehrsteigerungen (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht<br />

gefunden werden.) zeigen deutlich, dass im Planfall 0 die Kapazitätsgrenze an mehreren<br />

Ouerschnitten deutlich überschritten wird. Leistungsfähigkeitsberechnungen nach RVS<br />

ergeben, dass vor allem westlich von Fürstenfeld im Jahr 2025 zu den Stoßzeiten nur noch<br />

Stop-and-Go-Verkehr möglich wäre.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 278


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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Abgesehen von "siehe Fehler!" (vermutlich computergeneriert durch die Teilung des<br />

Dokuments entstanden) und der Unmöglichkeit der Überschreitung von Kapazitätsgrenzen<br />

(sie können höchstens erreicht werden) habe ich folgenden Einwand:<br />

Die Prognosezahlen lassen sich nur durch besondere Maßnahmen zur Steigerung des<br />

Verkehrsaufkommens erreichen, z.B. Erhöhung der Zumutbarkeitsgrenzen für Pendler,<br />

Abschaffung/Behinderung öffentlicher Verkehrs<strong>mit</strong>tel (die Fahrzeiten der ÖBB-Verbindungen<br />

nach Wien steigen an), Errichtung einer zentraler Müllverbrennung in Randlage usw. (leider<br />

muß das so sarkastisch formuliert werden). Auch der Gedanke, Unternehmen nur dann zu<br />

fördern, wenn diese bereit sind in ihre Transportlogistik auch die Bahn einzubeziehen,<br />

insbesonders wenn sie, wie hier, direkt vor der Haustür vorbeifährt, wird als<br />

wirtschaftsfeindlich abgelehnt. Statt Maßnahmen zu setzten, die den Verkehr reduzieren<br />

könnten, wird eine Steigerung erhofft. Und genau aus diesem Grund und wegen der<br />

zentralen Stellung, die die Verkehrsprognose in der Begründung dieses Projekts einnimmt,<br />

ist die Prognose auf jeden Fall nochmals zu hinterfragen. Das gilt selbstverständlich auch für<br />

vermutete Kapazitätsgrenzen, insbesonders wenn die Kapazität durch Planungsfehler<br />

(Ampeln kombiniert <strong>mit</strong> Kreisverkehr) z.Z. reduziert ist.<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />

und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />

schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />

Bereits im Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland<br />

mehrere kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />

internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />

Landesverkehrskonzepte. Lokale Ortsumfahrungen wurden in weiterer Folge aus<br />

folgenden Gründen nicht mehr in das Trassenauswahlverfahren aufgenommen:<br />

- Das Prognoseverkehrsaufkommen übersteigt im Abschnitt West die<br />

Kapazitätsgrenze der zweistreifigen Straße (bereits derzeit Überschreitungen<br />

bei der Umfahrung Altenmarkt <strong>mit</strong> Stop&Go-Verkehr bzw. Stau).<br />

- Die Verkehrssicherheit kann durch lokale Ortsumfahrungen nicht gewährleistet<br />

werden. Radfahrer und Fußgänger verkehren in Längs- und Querrichtung.<br />

- Niveaugleiche Kreuzungen und Zufahrten senken die Leistungsfähigkeit und die<br />

Verkehrssicherheit.<br />

Im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine Kreuzungsfreiheit,<br />

beiderseitige Zufahrten, Sichtbehinderungen usw.) stellen lokale Ortsumfahrungen<br />

keine Alternative zu einer Schnellstraße dar.<br />

Mit der Prognose sollen die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher menschlicher<br />

Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung aufgezeigt werden. Die<br />

Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen repräsentativen<br />

Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die Bestimmung des<br />

Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus entspricht dem Stand der<br />

Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in den Matrizen der<br />

Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />

Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />

Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt<br />

nachvollziehbar und plausibel geprüft. Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />

Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs usw. wurden<br />

untersucht und festgestellt, dass diese nicht durchsetzbar sind, oder keine<br />

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Seite 279


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Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das Verlagerungspotential (wie z.<br />

B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />

Der von der Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der S7<br />

nimmt im Negativfall (kein Bahntransport) eine so geringe Größe ein, die in den<br />

Zunahmefaktoren der Prognose des Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />

Einwand 903.4<br />

D) Eine Straße in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Immissionsschutz) zu planen<br />

erfordert besondere Maßnahmen. In erster Linie bestehen derartige Maßnahmen in<br />

Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie sie auch auf der A2 im Bereich Graz—Gleisdorf durch<br />

Verkehrsleitanlagen in Kraft sind. Die Planer sind sich der Problematik bewußt, uve Seite<br />

211): Als kritisch erweist sich die Situation bezogen auf PM10. ES kann der Grenzwert<br />

bezogen auf den Jahres<strong>mit</strong>telwert eingehalten werden jedoch nicht der Kurzzeitgrenzwert<br />

von 30 Überschreitungstage des Tagesmaximalwertes innerhalb eines Jahres. Aufgrund der<br />

erhöhten Feinstaubbelastung wurde das Projektgebiet zum PM10 Sanierungsgebiet erklärt.<br />

Auch rechnen die Planer <strong>mit</strong> einer weiteren Erhöhung der Luftschadstoffe (Seite 211): Im<br />

Ausbauzustand 2025 erhöht sich die Fahrleistung verglichen <strong>mit</strong> der Nullvariante um 8 %<br />

und (ebenda): Dadurch werden auch die Emissionen bei allen Schadstoffen steigen. und<br />

Schadstoffe, wie 2.8. N0x, werden etwas mehr ansteigen als die Fahrleistung, da auf der S7<br />

höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als auf dem jetzigen Straßennetz, was zu<br />

höheren Emissionen führt.<br />

Dies sollte doch nahelegen, die Planung von Beginn an auf 100km/h auszulegen (<strong>mit</strong><br />

entsprechenden Vorteilen betreffend Umweltverträglichkeit) anstatt für 130km/h zu planen<br />

und nachträglich zu reduzieren.<br />

Aufgrund der genannten Bedenken beantrage ich eine abschlägige Beurteilung des<br />

Projektantrags und eine Aufforderung an den Projektbetreiber Nachbesserungen<br />

durchzuführen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Vorgabe und Ziel des Straßenbaulastträgers für einen Straßenentwurf ist gemäß den<br />

für Bundesstraßen verbindlich anzuwendenden RVS 03.03.23 „Linienführung“ die<br />

Sicherstellung der maßgebenden Betriebsgeschwindigkeit, die in Abhängigkeit von<br />

der räumlichen Funktion gefordert oder anderen vorgegebenen Kriterien angepasst<br />

ist. Die entsprechenden Nachweise wurden im Einreichprojekt nachvollziehbar und<br />

plausibel geführt.<br />

Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />

Verbote (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) bzw. Verkehrserleichterungen, für<br />

welche nicht der Straßenbaulastträger sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten. Eine Reduktion der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

höchstzulässigen Geschwindigkeit kann daher nicht zwingend vorgeschrieben<br />

werden.<br />

Stellungnahme Nr.: 904<br />

Von: Brunhilde Rauniker<br />

Adresse: Dr. W. Taucherstraße 5, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />

gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />

Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />

Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />

Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />

nachstehende Gründe aus:<br />

Das geplante Bauvorhaben entbehrt jeglicher Wirtschafltichkeit, da die derzeitige<br />

Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />

rechtfertigt. Weitaus billiger könnten die angestrebten Verkehrsauswirkungen durch andere<br />

Maßnahmen werden. Auch wurden die Auswirkungen der S7 auf die regionale Wirtschaft bis<br />

jetzt noch nicht untersucht und muss deshalb auf Grund vorliegender Studien (85% der<br />

regionalen Wirtschaft sind gegen die S7) als nachteilig angenommen werden. Ebenso wurde<br />

die Entwertung von Liegenschaften druch den Bau der S7 nicht erhoben.<br />

Eine weitere sehr erhebliche Beeinträchtigung ist auf Natura 2000 Gebiete und Ramsar-<br />

Gebiete zu erwarten, die Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und<br />

Errichtung von Dammbauten) der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht<br />

ausreichend geklärt.<br />

Die S 7 würde jahrtausendalte Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Durch<br />

die Beeinflussung von Grundwässern ist <strong>mit</strong> einer Austrocknung des Ramsar Feuchtgebiete<br />

im Bereich Lafnitzauen zu rechnen.<br />

Die Umweltverträglichkeit des Projekts ist daher nicht gegeben.<br />

Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz - und Lafnitztal durch den<br />

Bau der S 7 erheblich zu. Daher ist <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />

Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid zu rechnen. Vor allem deshalb, da über weite Strecken<br />

die S7 und die B 319 in geringer Entfernung parallel verlaufen. Nach dem UVP-Gesetz 2000,<br />

ist der Bezirk Fürstenfeld ein belastetes Gebiet, sodass <strong>mit</strong> einer weiteren Belastung <strong>mit</strong><br />

Luftschadstoffen und die da<strong>mit</strong> verbundene gesundheitliche Schädigung der Menschen,<br />

insbesondere von Kindern, Kranken und Alten (vermehrte Atemwegserkrankungen) zu<br />

rechnen ist.<br />

Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />

kann in anderer Weise entsprochen werden:<br />

Kleinräumige Umfahrungen,<br />

Fahrbahnverbreiterungen,<br />

Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen,<br />

Ausbau des öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 281


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene nicht untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />

und Steiermark sind darüber hinaus verpflichtet, die B 319 bzw. B 65 in einem den<br />

Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong> Sicherheit,<br />

Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten<br />

Der geplante Bau der S 7 führt zu einer nachteiligen Beeinflussung der demographischen<br />

Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete), zu<br />

erhöhter Kriminalität in Autobahnnähe und widerspricht der Meinung der Mehrheit der<br />

Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragung); das (schon derzeit nicht erwünschte)<br />

Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird erleichtert und wichtige Naherholungsgebiete<br />

(Feistritz- und Lafnitzauen) werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter<br />

gestellte Personen betroffen sind.<br />

Wie bereits vorhin erwähnt, prognostiziert die ASFINAG eine Erhöhung des Verkehrs im<br />

Feistritz- und Lafnitztal um ein Erhebliches. Fakt ist, dass wir uns bereits jetzt in einer<br />

wirtschaftlichen Regression befinden. Die Folgen sind weltweit und so auch bei uns bereits<br />

zu spüren. Das wirkt sich auch bereits beu uns im Straßenverkehr aus. Es fahren viele<br />

weniger LKW´s auf der B319/B65, denn wenn es nichts zu transportieren gibt, muss nicht<br />

gefahren werden. Auch der PKW-Verkehr ist, trotz des niederen Benzinpreises rückläufig, da<br />

viele Pendler Kurzarbeit haben oder überhaupt entlassen wurden. Daher ist ein derartig<br />

gigantisches „Autobahnprojekt“ wie die S7 einfach nicht notwendig, da der Verkehr sich noch<br />

weiter zurückgehen wird.<br />

Die funktionelle Bedeutung der geplanten S7 ist also generell als gering zu bewerten - etwa<br />

5500 Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn (diese Zahlen beziehen sich allerdings auf<br />

Zählungen weit vor dem nun stattgefundenen Wirtschaftseinbruch) und zwei Drittel<br />

Regionalverkehr weisen auf eine lokale Bedeutung hin. Die Oststeiermark und das südliche<br />

Burgenland werden durch die B 319 bzw. B 65, die Obervvarter und die Raabtaler<br />

Bundesstraße sowie durch die A 2 mehr als ausreichend erschlossen. Wäre jede<br />

österreichische Bezirksstadt so wie Fürstenfeld nur 10km von einer Autobahn entfernt und<br />

würde nach einem näheren Anschluss schreien, hätte die ASFINAG noch einiges zu bauen!!<br />

Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien nach Italien) wird spätestens im<br />

Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die geplante Fürstenfelder Schnellstraße S<br />

7 überhaupt keine - über lokale und regionale verkehrliche Bedürfnisse hinausgehende -<br />

funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird.<br />

Und nun im Einzelnen meine Bemerkungen zu Ihrer äußerst tendenziöse UVE, die in dieser<br />

Form niemals Grundlage zu einer Baubewilligung für die S7 sein kann:<br />

Das beginnt da<strong>mit</strong>, dass <strong>mit</strong> der Aufzählung der positiven Entwicklung durch den Bau der S7.<br />

Es wäre realistischer <strong>mit</strong> den negativen Auswirkungen zu beginnen. Diese Art der<br />

Darstellung lässt von vornherein den Schluss zu, dass die Negativa ohnehin „zu<br />

vernachlässigen“ sind.<br />

Gleich im ersten Satz ist von einer positiven Entwicklung des Wirtschaftsraumes die Rede.<br />

Wesentlich wichtiger wäre es Luft, Wasser, Abgase etc. an den Anfang zu stellen. Und<br />

andererseits hat die Region bereits eine Anbindung an ein hochrangiges Straßennetz –<br />

nämlich die A2 ist 10km von Fürstenfeld entfernt.<br />

Das betrifft auch die Erreichbarkeit von den Thermen in dieser Region. In anderen österr.<br />

Thermengebieten ist ein Autobahnanschluss wesentlich weiter weg als bei uns.<br />

Dass der Bau der S7 eine Entlastung der Schadstoffemissionen bringen wird ist kaum<br />

nachzuvollziehen, wenn man bedenkt, dass dann auf dieser „Transitautobahn S7“ zukünftig<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

um ein Vielfaches mehr Autos fahren werden als bisher, die naturlich auch wesentlich mehr<br />

Schadstoffe insgesamt ausstoßen werden.<br />

Auf S. 12 der UVE ist von einre bewussten „Ästhetisierung“ des vorhandenen<br />

Landschaftsbildes die Rede. Das ist der blanke Hohn, denn die Landschaft, wie sie zur Zeit<br />

ist, ist ästhetisch genug und kann ja durch eine Autobahn wohl nur eher zerstört werden. Da<br />

helfen alle „Behübschungsmaßnahmen“ wie z.B. ?? (nicht lesbar), Bäume, Dämme etc.<br />

nichts.<br />

Die 0,9 ?? (nicht lesbar), m³ Material, die von außen zugeführt werden müssen ergeben<br />

einebeträchtliche Anzahl an LWK´s die während der Bauphase das ganze Tal und die hier<br />

wohnenden Menschen zusätzlich <strong>mit</strong> Schadstoffen belasten. Zum Thema<br />

Systemalternativen: würde man das Geld, dass der Bau der S7 kostet in den Ausbau des<br />

öffentl. Verkehrs stecken („Ostbahn“) wäre das sehr wohl eine Alternative, die weit weniger<br />

Belastungen als auch Eingriffe in die Natur <strong>mit</strong> sich bringen würde.<br />

Es ist natürlich nett, dass (Seite 17) der Spazierweg durch den xxgraben durch die<br />

ausreichend dimensionierten Brücken bestehen bleibt. Es fragt sich allerdings, wie lustig,<br />

erholsam oder gesundheitsfördernd ein Spaziergang ist, der unter einer Transitautobahn<br />

durchführt, auf der bis zu 30000 Fahrzeuge „dahindonnern“?!<br />

Auf Seite 19 wird eingeräumt, dass die S7 im Wald umfangreiche Lebensraumverluste<br />

verursacht. Aber keine Sorg – man hat dagegen ein „Patentrezept“: Man kompensiert <strong>mit</strong><br />

waldverbessernden Maßnahmen; so weit so gut.<br />

Aber: Bis diese „waldverbessernden Maßnahmen“ greifen – was geschieht bis dahin?<br />

Werden alle betroffenen Tiere eingesammelt, in Käfigen gehalten und wenn es so weit ist, in<br />

ca. 15 – 25 Jahren wieder ausgesetzt, ausgewildert oder so ähnlich?<br />

Auf S. 22 wird sogar von Ihrer Seite zugegeben, dass sich wohl „Eingriffserheblichkeiten“ für<br />

das Wild und so<strong>mit</strong> ein Attraktivitätsverlust der Gemeindejagd in Altenmarkt. Diese<br />

Auswirkungen können nicht kompensiert werden. Daher: Dieses Straßenbauprojekt ist<br />

abzulehnen.<br />

Entlang des ??(nicht lesbar) -grabens und des Hühnerbaches sollen Ersatzlaichgewässer für<br />

Amphibiern angelegt werden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, wie ein paar kleine<br />

„Teich?? (nicht lesbar),“ hier einen Ersatz bieten sollen.<br />

Die Nordic Walking Strecke ist ebenfalls durch massive Lärmbelästigung beeinträchtigt und<br />

wird verlegt. Vielleicht sollte man dan alle Nordic Walker MP3 Player <strong>mit</strong> Ohrstöpsel<br />

verteilen, da<strong>mit</strong> sie den Lärm nicht hören.<br />

Seite 31: Durch die Zerschneidung des Naherholungsgebietes Naturwelt Lafnitztal durch die<br />

S7 wird es zu einer hohen Lärmbelastung kommen. Das kann nicht ausgeglichen werden.<br />

Aber was solls, wenn man dann die S7 vor der Tür hat, kann man ja ganz schnell wo<br />

anderes hinfahren um sich „zu erholen“!!!<br />

Durch den Tunnelbau in Rudersdorf können auf Grund der geologischen Verhältnis<br />

Setzungen und Verdrehungen der Bauwerke entstehen.<br />

Das bedeutet, dass es an Bauwerken zu Schäden kommen kann, z.B.: Risse im Putz.<br />

Dafür haben Sie keine Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Vorschlag: Im Zuge von allen anderen „Behübschungsmaßnahmen“ könnte man ja die im<br />

Putz entstandenen Risse von einheimischen Künstlern über- oder bemalen lassen, sodass<br />

sie sich „harmonisch“ in die Hausmauern einfügen!<br />

Wie auf S 37 richtig festgestellt wird, ist das Gebiet des S7 Projektes Sanierungsgebiet auf<br />

Grund der hohen PM 10 Belastung.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Doch gleich 5 Zeilen später wird gesagt, dass der Bau der S7 keine Überschreitung der<br />

Grenzwerte bringen wird, da die B319 bzw. B65 (auf S. 37 ist von Ihrer Seite übrigens nur<br />

von B65 die Rede) entlastet wird.<br />

Da ist eine Annahme die nicht bewiesen werden kann.<br />

Auch wenn auf der B319/B65 weniger Verkehr sein wird, kann davon ausgegangen werden,<br />

dass auf der S7, die ja wie man in allen Aussendungen der ASFINAG nachlesen kann, eine<br />

Ost – West – Verbindung und so<strong>mit</strong> eine Transitautobahn werden wird, ein ähnliches<br />

Fahraufkommen zu befürchten ist wie jetzt schon am Brenner.<br />

Man muss daher S7 + B319/B65 rechnen und das kann sich nicht ausgehen. Dazu braucht<br />

man keine großartige Studie, das ist eine „Milchmädchenrechnung“.<br />

Die Antragstellerin des Projektes S7 beteuert, bei der Planung der S7 strikt darauf zu achten,<br />

dass vorhabensbedingte Maßnahmen auf ein „verträgliches Maß“ reduziert werden.<br />

Bitte wer definiert „verträgliches Maß“? Es ist nämlich ein Unterschied, ob ich in einem<br />

Gebiet wohne, dass ohnehin schon Lärm oder emissionmäßig belastet ist, oder in einer<br />

Gegend wie hier im Feistritz- und Lafnitztal, die bislang weitgehend unberührt ist. Die von<br />

Ihnen erwähnten, jetzt schon beeinträchtigten Bewohner von Großwilfersdorf und Rudersdorf<br />

(nur die un<strong>mit</strong>telbar an der Straße wohnenden) sind im Vergleich zu den restlichen<br />

Bewohnern des Tales, die durch den Bau der S7 <strong>mit</strong> einem Schlag eine ordentlichere<br />

Verschlechterung kennenlernen müssen, eine kleine Minderheit. Es fragt sich nun, ob es<br />

gerechtgertigt ist, für eine kleine Minderheit ein ganzes Tal zu zerstören. Vermutlich ja, denn<br />

bei deisem Projekt steht nicht der Mensch im Mittelpunkt sondern die reine Profitgier von<br />

Straßenbauern, Frächtern und Großkonzernen.<br />

Auch von Seiten der Humanmedizin wurde in Hinblick auf die Zumutbarkeit von<br />

Belästigungen wie Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen. Das ist nur dann verständlich<br />

und nachvollziehbar, wenn man das Lafnitz- u. Feistritztal <strong>mit</strong> der Süd – Ost – Tangente in<br />

Wien vergleicht. Ich persönlich bin als Einwohnerin von Fürstenfeld durch eine zusätzliche<br />

Feinstaubbelastung und NOx – Belastung auf Grund der S7 <strong>mit</strong> ihren zu erwarteten<br />

„Transitverkehr“ extrem belastet. Die Auswirkungen dieses zusätzlichen<br />

Verkehrsaufkommens auf das Stadtgebiet von Fürstenfeld wurde nicht untersucht, obwohl zu<br />

erwarten ist, dass auch ein Stadtgebiet – (wie immer behauptet wird) durch die leichtere<br />

Erreichbarkeit durch die S7, ein höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, wodurch es zu<br />

einer zusätzlichen Belastung durch Feinstaub und NOX kommen wird. Und das Ganze in<br />

einem „Feinstubsanierungsgebiet“, wo jede Erhöhung fatale Folgen und Auswirkungen auf<br />

die Bevölkerung, insbesondere Kinder und ältere Menschen , haben kann.<br />

Ich bin Hälfteeigentümerin einer Liegenschafts (Grundstücksnummer 3298 in der KG<br />

Lindegg) un Jobst (Gemeinde Bad Blumau). Dieses Grundstück ist ca. 900 m Luftlinie von<br />

der zukünftigen S7 entfernt. Schon jetzt ist der Lärm der A2 auf unserem Grundstück zu<br />

hören, die ca. 3,5 – 4 km entfernt ist.<br />

Nun kann man sich ausrechnen, dass der Lärm einer zukünftigen Transitautobahn einen<br />

Aufenthalt im Freien unmöglich machen wird. Dadurch wird das Grundstück samt darauf<br />

befindlichem Haus wertlos.<br />

Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />

mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />

gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse in Fürstenfeld seitens der Sachverständigen zur subjektiven<br />

Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich<br />

Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms relevante Zusatzbelastungen zu erwarten<br />

sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist dort so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Zu Einwänden bezüglich politischen Fragen und zumThema Wirtschaftlichkeit wird<br />

auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Fachgebiet Verkehr<br />

Da dieser Einwand zum Thema Verkehr inhaltlich der gutachterlichen Stellungnahme<br />

zu Stellungnahme Nr. 862 entspricht, wird für das Fachgebiet Verkehr auf diese<br />

verwiesen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der angegebenen Adresse Jobst Nr. 28 <strong>mit</strong> einer<br />

projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />

Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />

im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />

Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />

während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />

Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Zu Bauphase<br />

Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />

noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />

erwarten. Allerdings sind in der Bauphase in einigen Bereichen maximale<br />

Zusatzbelastungen über 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel sowie über 3% des<br />

Grenzwertes für das Jahres<strong>mit</strong>tel von Stickstoffdioxid (bei Einhaltung des<br />

Grenzwertes) zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

Die anderen in der Einwendung angeführten Aspekte wurden bereits in der<br />

Beantwortung der Stellungnahme Nr. 862 behandelt.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />

Einbringers der Stellungnahme ist an beiden genannten Adressen auszuschließen<br />

Fachgebiet Forstwirtschaft<br />

In der Betriebsphase kommt es durch dauernde Rodungen zu einem<br />

Waldflächenverlust von insgesamt 46,27 ha. Da die dauernden Rodungen einerseits<br />

durch Selbstbindung der Projektwerberin, andererseits durch entsprechende UVP-<br />

Auflagen durch Ersatzaufforstungen (mindestens 23,14 ha) und waldverbessernden<br />

Maßnahmen (mindestens 23,14 ha) zu kompensieren sind, nehmen die nachteiligen<br />

Auswirkungen auf den Wald und seine Wirkungen <strong>mit</strong> fortschreitender Dauer der<br />

Betriebsphase ab, und ab dem Zeitpunkt, an dem die Ersatzaufforstungen das<br />

Stangenholzalter erreichen und die waldverbessernden Maßnahmen in vollem<br />

Umfang wirksam werden, ist eine weitgehende Kompensation des Flächenverlustes<br />

gegeben.<br />

Insgesamt sind die Auswirkungen des Flächenverlustes in der Betriebsphase unter<br />

Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen (Ersatzaufforstung,<br />

Waldverbesserungsprojekt) als vertretbar einzustufen.<br />

Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />

Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />

Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />

Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />

zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />

Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />

vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />

Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />

in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />

Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />

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Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />

aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />

geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />

potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />

Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />

sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />

Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />

Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />

insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />

Auswirkungen aufzuwiegen.<br />

Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />

erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />

den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />

Eine „Austrocknung“ des Ramsar-Schutzgebiets durch vorhabensbedingte<br />

Auswirkungen ist nach diesen Angaben auszuschließen.<br />

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />

Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />

Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />

unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />

teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />

schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />

abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />

ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />

hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />

quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />

Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />

<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />

Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />

zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />

Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />

Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />

erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />

Zu den angesprochenen waldverbessernden Maßnahmen ist festzustellen, dass ein<br />

Teil dieser Maßnahmen tatsächlich erst <strong>mit</strong>telfristig bis langfristig voll wirksam werden<br />

kann. Aus diesem Grund hat – insbesondere im Hinblick auf Baumhöhlenquartiere –<br />

die Projektwerberin bereits den zusätzlichen Einsatz von Nistkästen für Arten solchen<br />

Anspruchstyps vorgesehen. Auch dies wird von Seiten des Sachverständigen aber<br />

noch nicht als ausreichend erachtet, so dass ergänzend notwendige Maßnahmen zur<br />

raschen Förderung von Alt- und Totholzstrukturen vorzusehen sind.<br />

Zur Anlage von Ersatzlaichgewässern für Ampbibien liegen hinreichende Erfahrungen<br />

vor. Bei guter Planung und Ausführung können diese bereits kurzfristig einen<br />

wesentlichen Beitrag für einen günstigen Erhaltungszustand der betreffenden Arten<br />

liefern.<br />

Fachgebiet Gewässerökologie<br />

Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />

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Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />

Die in der UVE und dem Fachbeitrag Jagd und Wildökologie (Einlage 5.2.9)<br />

formulierten Maßnahmen zur Abminderung der Lebensraumfragmentierung nördlich<br />

von Altenmarkt sind nicht ausreichend; insofern ist der Einwänderin recht zu geben.<br />

Es werden daher nicht unerhebliche zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben, um<br />

das Defizit der Trennung zweier sich ergänzender Lebensräume auszugleichen. Dies<br />

sind lange Hecken und drei Gehölz-Grünlandinseln, wodurch dem Wild Einstand,<br />

Äsung und Witterungsschutz in der sonst doch sehr ausgeräumten, von Maisfeldern<br />

dominierten Agrarlandschaft geboten wird.<br />

Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />

In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />

wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />

Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />

relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />

geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />

detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />

Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />

Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />

Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />

Maße beschrieben wird.<br />

Kleinräumige Baumaßnahmen <strong>mit</strong> Eingriffen in das Grundwasser erfolgen in<br />

derartiger Weise, dass der Eingriff nur kurzfristige Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserhaushalt erwarten lässt. Im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach<br />

wird in der Betriebsphase durch geeignete technische Maßnahmen (Düker) eine<br />

weitgehend unbeeinflusstes Grundwasserströmung erreicht.<br />

Im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des Wannenbauwerks Rudersdorf Ost ist<br />

während der Bauarbeiten und während des Betriebs <strong>mit</strong> einer dauerhaften<br />

Absenkung des Grundwasserspiegels und so<strong>mit</strong> <strong>mit</strong> einer Reduktion des<br />

Grundwassers in einzelnen Hausbrunnen zu rechnen. Hier ist durch entsprechende<br />

Auflagen gewährleistet, dass die betroffenen Grundstücke an die öffentliche<br />

Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />

Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />

werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />

Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />

Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />

über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />

Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />

Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />

Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />

ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />

maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />

Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />

Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />

im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />

dokumentieren zu können.<br />

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Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />

berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />

Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />

Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Fachgebiet Oberflächengewässer<br />

… Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von<br />

Dammbauten) der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht<br />

ausreichend geklärt…<br />

Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />

Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11<br />

Oberflächengewässer ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden<br />

folgende Auswirkungen beschrieben:<br />

• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />

o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />

o Nebenvorfluter<br />

• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />

• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />

Gewässerschutzanlagen<br />

Fachgebiet Raumplanung, Erholung, Ortsbild<br />

Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />

Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />

Themenbereiche abgedeckt ist.<br />

Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />

und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />

werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />

wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />

kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />

führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />

Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />

Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />

die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />

steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />

Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />

entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />

Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />

Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />

Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />

Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />

Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />

laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />

einen wesentlichen Standortfaktor.<br />

Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />

überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />

Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />

erzielt werden.<br />

Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />

Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />

wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />

Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />

weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />

ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />

Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />

Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />

geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />

Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />

Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />

empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />

Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />

erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />

empfohlen.<br />

Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. des<br />

Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der<br />

weiteren Region unterschieden werden muss:<br />

- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />

Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />

Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />

die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />

getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />

verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />

überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />

Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />

- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />

voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />

erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />

Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />

Fachgebiet Landschaftsbild<br />

Stn.: Kritik am folgenden Zitat:<br />

Mit Hilfe reduzierter, einfacher Mittel verfolgt das Konzept eine bewusste<br />

Ästhetisierung des vorhandenen Landschaftsbildes. Dabei wird Bezug auf das<br />

kulturhistorische Umfeld und historische Landschaftselemente genommen. In der<br />

Innensicht wird die Künstlichkeit der Landschaft inszeniert, während die<br />

gestalterische Begleitplanung in der Außensicht zur Integration der neuen Trasse in<br />

das etablierte Landschaftsbild beiträgt. (Unterlage 4.1.1. Seite 11)<br />

Antwort Gutachter: Das Zitat lässt möglicherweise mehrere Interpretationen zu. Der<br />

Bau einer Straße geht <strong>mit</strong> einer Veränderung des Landschaftsbildes einher. Aus Sicht<br />

des Gutachters trägt eine Straße grundsätzlich nicht zur Ästhetisierung des<br />

Landschaftsbildes bei.<br />

Das Zitat wird vom Gutachter wie folgt interpretiert:<br />

- Die gestalterische Begleitplanung versucht, die Trasse in das etablierte<br />

Landschaftsbild bestmöglich zu integrieren<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

- Bei der Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen wird das kulturhistorische Umfeld<br />

berücksichtigt<br />

- Die Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen orientiert sich an historischen<br />

Landschaftselementen<br />

Fachgebiet Geotechnik<br />

Die Herstellung des bergmännischen Abschnittes des Tunnels Rudersdorf soll<br />

entsprechend den Grundsätzen der Neuen Österreichischen Tunnelbaumethode<br />

(NÖT) erfolgen. Es handelt sich dabei um ein dem technischen Stand<br />

entsprechendes Verfahren, bei dem der den Hohlraum umgebende Gebirgsteil zum<br />

Mittragen herangezogen wird und so<strong>mit</strong> als Teil der Gesamtkonstruktion wirkt. Im<br />

Zuge der Hohlraumherstellung (Tunnelvortrieb) kommt es dadurch zu einer Änderung<br />

des Spannungszustandes des umgebenden Untergrundes. Bis letztendlich ein neuer,<br />

stabiler (sekundärer) Gleichgewichtszustand erreicht wird, sind<br />

Untergrundverformungen unvermeidlich, die jedoch aufgrund der Methode (NÖT-<br />

Vortrieb) erforderlich sind. Je nach den angetroffenen Gebirgsverhältnissen<br />

(Möglichkeit des Aufbaues eines Gewölbes etc.) und der Vortriebs- und<br />

Sicherungsmethode (Ringschluss, Stütz<strong>mit</strong>tel, Stabilisierungsmaßnahmen etc.)<br />

führen diese Untergrundverformungen zu Auflockerungen, die sich letztendlich bis an<br />

die Geländeoberfläche fortpflanzen und dort zu Setzungen führen können. Größe und<br />

Form der dadurch entstehenden Setzungsmulde sind stark von den<br />

Untergrundeigenschaften und den eingesetzten Sicherungs- und<br />

Stabilisierungsmaßnahmen abhängig.<br />

Mittels Verformungsmessungen im Tunnel sowie an den Bauwerken und der<br />

Geländeoberfläche oberhalb des Tunnels wird das Setzungsverhalten des Bodens<br />

während der Baumaßnahmen beobachtet. Erforderlichenfalls muss durch<br />

Zusatzmaßnahmen untertage (z.B. Ausbruch in Teilabschnitten, Verstärkung des<br />

Rohrschirm etc.) und/oder obertage (z.B. Hebungsinjektionen) der Tunnelvortrieb so<br />

schonend ausgeführt werden, dass die Verformungen an der Geländeoberfläche auf<br />

ein verträgliches Maß verringert werden, d.h. dass die Winkelverdrehung ≤ 1:500<br />

beträgt. Bei derartigen Winkelverdrehungen ist das Schadenspotential bei Bauwerken<br />

vernachlässigbar. Sollten trotzdem Schäden auftreten, wird es sich bei<br />

ordnungsgemäßer Bauausführung um geringfügige Schäden (z.B. Risse,<br />

Putzschäden etc.) handeln, die von der Projektwerberin zu beheben sind. Für den<br />

Nachweis von Schäden, die durch den Tunnelbau verursacht werden, dient die vor<br />

Bauausführung durchzuführende Beweissicherung.<br />

Zur Sicherstellung einer sach- und fachgerechten Ausführung sind u.a. folgende<br />

Maßnahmen zu treffen:<br />

- Es ist ein geotechnisches Sicherheitsmanagement einzurichten, welches<br />

zumindest folgendes zu beinhalten hat:<br />

Festlegung von Warn- und Alarmwerten vor Baubeginn.<br />

Festlegung von Zuständigkeiten bei Erreichen der Warn- und<br />

Alarmwerten.<br />

Tägliche Verformungsmessungen (Beobachtungsmethode) im<br />

Vortriebsbereich obertage und untertage bis zum Abklingen der<br />

Verformungen.<br />

Bestellung eines unabhängigen geotechnischen Sachverständigen vor<br />

Ort zur Planprüfung und Überwachung der Verformungen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 291


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Quartalsweise Erstellung eines Berichtes zu den gemessenen<br />

Verformungen und den da<strong>mit</strong> in Zusammenhang gesetzten<br />

Maßnahmen beim Tunnelvortrieb. Dieser Bericht ist ebenfalls<br />

quartalsweise der Tunnelverwaltungsbehörde zu über<strong>mit</strong>teln.<br />

- Für die gesamte Baudurchführung sind von der Projektwerberin eine Örtliche<br />

Bauaufsicht (ÖBA) sowie ein Dokumentationsteam, welches geologisch und<br />

geotechnisch kompetent ist, zu bestellen. Diese müssen das Bauvorhaben<br />

lückenlos dokumentieren und überwachen.<br />

- Eine Beweissicherung sämtlicher im Einflussbereich liegender Objekte<br />

(Infrastruktur und Bebauung) ist vor Bauausführung durchzuführen.<br />

- Während der Bauausführung sind die beweisgesicherten Objekte im<br />

Vortriebsbereich messtechnisch zu überwachen, wobei eine Nullmessung vor<br />

Vortriebsbeginn der geschlossenen Bauweise durchzuführen ist.<br />

- Während des Tunnelvortriebes ist durch das Dokumentationsteam zu<br />

überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen Untergrundverhältnisse <strong>mit</strong> dem<br />

Prognosemodell übereinstimmen und vor Baubeginn der Innenschale ist der<br />

Tunnel-Verwaltungsbehörde ein Bericht darüber vorzulegen.<br />

Weiters ist anzumerken, dass aufgrund der erwarteten Verformungen an der<br />

Geländeoberfläche seitens der Projektwerberin für Gebäude, die im Einflussbereich<br />

des Bauwerks und der erwarteten Setzungsmulde liegen, im Zuge der weiteren<br />

Planungsphasen eine von der Bausubstanz abhängige Aufnahme und Klassifizierung<br />

vorgesehen ist, die vor Baubeginn der Erstellung eines Beweissicherungsprogramms<br />

zur Dokumentation des Bauzustandes dient.<br />

Abschließend wird angemerkt, dass sich der Standort Doktor Wilhelm Taucherstraße<br />

5, 8280 Fürstenfeld, nicht im direkten Einflussbereich des Tunnelvortriebes liegt.<br />

Stellungnahme Nr.: 905<br />

Von: Mag. Wilhelm Müller<br />

Adresse: Max – Regerstraße 14, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 292


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S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 906<br />

Von: Ingrid Müller<br />

Adresse: Max – Regerstraße 14, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 907<br />

Von: Gabriele Stark<br />

Adresse: Herrnberg 37, 8263 Großwilfersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 293


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 908<br />

Von: Klaus Fischermann<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: Herrnberg 37, 8263 Großwilfersdorf<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />

Stellungnahme Nr.: 909<br />

Von: Elfriede Koslowski<br />

Adresse: Speltenbach 25, 8280 Fürstenfeld<br />

Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Das mein gesamtes Grundstück (Erholungsgebiet) massiv an Wert verlieren wird. Unser<br />

Wohnhaus befindet sich ca. 800m vom Tunnelportal entfernt. Daher befürchte ich massiven<br />

Lärm. Deshalb möchte ich meine Einwände und gegebenenfalls auch nachträglich mein<br />

Recht auf Entschädigung aufzeigen!<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Zu Einwänden Wirtschaftlichkeit, sowie allfälliger Grundstücksentwertung wird auf die<br />

Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 294


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Fachgebiet Lärm<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />

Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Speltenbach 25, 8280<br />

Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />

die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />

dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />

definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />

werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />

durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />

gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />

„Lärm“, Kap. 6.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Das Siedlungsgebiet von Speltenbach und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme<br />

angeführte Adresse werden durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />

(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 10<br />

„Speltenbach-West“ erfasst. Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel<br />

weder in der Bauphase noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen<br />

durch Feinstaub zu erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale<br />

Zusatzbelastungen über 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />

Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />

Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />

werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />

Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />

an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />

umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />

Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />

Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />

Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />

Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />

Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />

Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />

keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />

geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />

Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />

berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />

auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />

Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />

(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />

gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />

Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />

dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 295


UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Speltenbach<br />

(repräsentiert durch Immissionspunkt 10) im Jahres<strong>mit</strong>tel zu geringfügigen<br />

Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende Gesamtbelastung<br />

beträgt 15 µg/m³ und liegt da<strong>mit</strong> weit unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-<br />

L (JMW 30 µg/m³).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />

Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />

Fachgebiet Humanmedizin<br />

Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />

Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />

(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />

erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />

Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />

irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />

und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />

Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />

Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 296


Impressum:<br />

Im Auftrag des<br />

Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Gruppe Straße<br />

Betreuung: MR DI Viktoria Reiss-Enz MAS<br />

Druck: Pavlu Kopie-Druck-Repro Ges.m.b.H., 1040 Wien

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