Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 4 (pdf 8,9
Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 4 (pdf 8,9
Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 4 (pdf 8,9
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />
STELLUNGNAHMENBAND 4<br />
S7 FÜRSTENFELDER SCHNELLSTRASSE<br />
Abschnitt West Riegersdorf (A2) - Dobersdorf<br />
S7 km 0,0+00.000 - 14,8+80.683
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG<br />
S7 FÜRSTENFELDER SCHNELLSTRASSE<br />
Abschnitt West Riegersdorf (A2) - Dobersdorf<br />
S7 km 0,0+00.000 – 14,8+80.683<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGUTACHTEN<br />
AUSEINANDERSETZUNG MIT STELLUNGNAHMEN<br />
BAND 4<br />
<strong>Stellungnahmen</strong> 750 - 909<br />
Fachgebiete Sachverständige<br />
01 Verkehr und Verkehrssicherheit Prof. DI Heinrich Fritzer<br />
02 Lärm Prof. DI Heinrich Fritzer<br />
03 Erschütterungen und Sekundärschall DI Dr. Wolfgang Unterberger<br />
04 Luftschadstoffe und Klima DI Martin Kühnert<br />
05 Forstwirtschaft und Forsttechnisches<br />
Gutachten DI Martin Kühnert<br />
06 Tiere, Pflanzen, Lebensräume Jürgen Trautner<br />
07 Gewässerökologie, Fischerei DI Dr. Gerald Zauner<br />
08 Wildökologie und Jagd DI Dr. Andreas Kranz<br />
09 Boden und Landwirtschaft, Abfallwirtschaft DI Dr. Christian Scholler<br />
10 Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser Dr. Hartwig Kraiger<br />
11 Oberflächengewässer DI Josef Posch<br />
12 Straßenwässer, Tunnelwässer OBR DI Georg Topf<br />
13 Raumplanung, Sachgüter, Erholung, Ortsbild DI Hans Emrich<br />
14 Landschaftsbild DI Dr. Daniel Bogner<br />
15 Kulturgüter Univ.Doz. Dr. Bernhard Hebert<br />
16 Humanmedizin Univ.Prof. DDr. Egon Marth<br />
17 Geotechnik, Tunnelbau, Brandsicherheit Univ.Prof. DI Dr.techn. Dietmar Adam<br />
18 Tunnelsicherheit DI ETH/SIA Dr. Urs Welte<br />
UVP-Koordination BMVIT MR DI Viktoria Reiss-Enz MAS<br />
Externe UVP-Koordination im Auftrag BMVIT DI Wolfgang Stundner<br />
Wien, Juni 2009<br />
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR,<br />
INNOVATION UND TECHNOLOGIE<br />
SEKTION II, GRUPPE STRASSE, STUBENRING 1, 1011 WIEN
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Inhaltsverzeichnis <strong>Band</strong> 4<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
750 Strausz Thomas<br />
751 Strausz Sabrina<br />
752 Strausz Erich<br />
753 Baumgartner Josef<br />
754 Schmoliner Iris<br />
755 Strausz Julian<br />
756 Schmoliner Bruno<br />
757 Gruber Regina<br />
758 Schmoliner Stefan<br />
759 Schabhütl Theresia<br />
760 Schabhütl Rudolf Ing.<br />
761 Deutsch Markus<br />
762 Wagner Roman<br />
763 Rothbauer Günter Dr.<br />
764 Rothbauer Thomas<br />
765 Rothbauer Alescha<br />
766 Wagner Manuel<br />
767 Neubauer Gerlinde<br />
768 King Brigitte<br />
769 Koppendorfer Margit<br />
770 Neugebauer Horst Dr.<br />
771 Schmögner Petra<br />
772 Schmögner Walter<br />
773 Niemetz Adolf Hans<br />
774 Wagner Gabi<br />
775 Niemetz Cornelia<br />
776 Mandl Maria<br />
777 Plankensteiner Patrizia<br />
778 Oberkofler David<br />
779 Karner Alexander<br />
780 Karner Julia<br />
781 Hofer Ruth<br />
782 Auniwaundn<br />
783<br />
Naturschutzbund<br />
Burgenland<br />
784 Rädler Daniel<br />
785 Hofer Philipp<br />
786 Schmucker Romana<br />
787 Rädler Brigitta<br />
788 Karner Christa<br />
789 Ohnewein Christian<br />
790 Hammerlindl Gustav<br />
791 Deutsch Hermann<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Verein f. Naturschutz und<br />
Regionalentwicklung<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
792 Thaller Johann<br />
793 Papst Iris<br />
794 Papst Franz<br />
795 Thaller Christa<br />
796 Koglmann Elsa<br />
797 Hafner Rudolf<br />
798 Trinkl Günter<br />
799 Freismuth Christine<br />
800 Fritzl Lisa<br />
801 Fritzl Willi<br />
802 Fritzl Sabine<br />
803 Fritzl Stefanie<br />
804 Fritzl Judith<br />
805 Fritzl Martin<br />
806 Fritzl Daniel<br />
807 Fritzl Mira<br />
808 Fritzl Lena<br />
809 Marth Franz<br />
810 Marth Erika<br />
811 Maurer Johannes<br />
812 Fuchs Joachim<br />
813 Fuchs Ingrid<br />
814 Koch Christine<br />
815 Koch Robert Mag.<br />
816 Koch Hanna<br />
817 Koch Roswitha<br />
818 Koch Elfriede<br />
819 Koch Erwin<br />
820 Koch Angelika<br />
821 Koch Jens<br />
822 Koch Lisa<br />
823 Koch Britta<br />
824 Koch Nina<br />
825 Kumnig Raphael<br />
826 Kumnig Ingrid<br />
827 Strukle Harald<br />
828 Deutsch Birgit<br />
829 Deutsch Sebastian<br />
830 Deutsch Vanessa<br />
831 Koglmann Adolf<br />
832 Löffler Christine<br />
833 Holzer Wilhelmine<br />
834 Mikitscher Sandra<br />
835 Reichl Elfriede<br />
Seite 5
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
836 Koch Rosa<br />
837 Szakolczai Franz<br />
838 Erkinger Erich<br />
839 Erkinger Rudolf<br />
840 Erkinger Erna<br />
841 Lutterschmidt Horst<br />
842 Lutterschmidt Erika<br />
843 Lutterschmidt Alfred<br />
844 Simandl Ralph<br />
845 Simandl Tanja<br />
846 Simandl Anika<br />
847 Tauss David<br />
848 Tauss Josef<br />
849 Strobl Karl<br />
850 Strobl Ida<br />
851 Hütter Herbert<br />
852 Wilfinger Jasmin<br />
853 Erkinger Fam.<br />
854 Erkinger Klaus<br />
855 Schmaldienst Waltraud<br />
856 Schmaldienst Karl-Heinz<br />
857 Schmaldienst Markus<br />
858 Karner Markus<br />
859 Reichl Gustav<br />
860 Simandl Georg<br />
861 Sigeth Gertraud<br />
862 Raunikar Johann Dr.<br />
863 Bürger Aktiv Raunikar Johann Dr.<br />
864<br />
ELLF - Verein zur<br />
Erhaltung der<br />
Lebensqualität an<br />
Lafnitz und Feistritz Raunikar Johann Dr.<br />
865 Schandor Franziska<br />
866 Prasch Gertrud<br />
867 Neubauer Ulrike<br />
868 Schandor Roberto<br />
869 Neubauer Peter<br />
870 Roll Hedwig<br />
871 Schöntag Karl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Nr. Nachname Vorname<br />
872 Schöntag Irmgard<br />
873 Begovic´ Anneliese<br />
874 Begovic´ Hamaija<br />
875 Petersen Gabriele<br />
876 Petersen Gerald<br />
877 Löffler Alexandra<br />
878 Herzer Natascha<br />
879 Schandor Birgit<br />
880 Schandor Stefanie<br />
881 Schulter Dagmar<br />
882 Schulter Helmuth<br />
883 Weber Reinhard<br />
884 Weber Dunja<br />
885 Weber Julia<br />
886 Mautner Marlies<br />
887 Neubauer Andreas<br />
888 Voger R. Mag.<br />
889 Wenninger-Jost Birgit<br />
890 Pacher Edith<br />
891 Lafer Anita<br />
892 Wutte Flora<br />
893 Wutte Adele<br />
894 Wutte Hannah<br />
895 Wutte Rainer<br />
896 Stoff Hermine<br />
897 Santler Richard<br />
898 Gabe Renate<br />
899 Eichner Helmut<br />
900 Eichner Herta<br />
901 Huber Adelinde<br />
902 Unger Johann Mag.<br />
903 Fiedler Horst DI<br />
904 Raunikar Brunhilde<br />
905 Müller Wilhelm Mag.<br />
906 Müller Ingrid<br />
907 Stark Gabriele<br />
908 Fischermann Klaus<br />
909 Koslowski Elfriede<br />
Seite 6
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Einleitung <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />
Sämtliche <strong>Stellungnahmen</strong>, die im Rahmen der öffentlichen Auflage der Projektsunterlagen<br />
und der Umweltverträglichkeitserklärung von 19.12.2008 bis 13.02.2009 abgegeben wurden,<br />
werden im Nachfolgenden wiedergegeben und von den entsprechenden Fachgutachtern<br />
gewürdigt. Persönliche Daten werden in diesem <strong>Band</strong> nur soweit wiedergegeben, als dies<br />
notwendig ist, um Fragen der persönlichen Betroffenheit nachvollziehbar beantworten zu<br />
können (z.B. Wohnadresse). <strong>Stellungnahmen</strong>, die nicht in deutscher Sprache abgefasst<br />
waren und die nicht bzw. noch nicht entsprechend dem Verbesserungsauftrag übersetzt<br />
wurden, werden nicht behandelt.<br />
Allgemeine Fragen, die keinem Fachgutachter zugeteilt werden konnten, werden in<br />
folgenden Absätzen zusammengefasst beantwortet:<br />
Im Rahmen des gegenständlichen UVP-Verfahrens wird das vorgelegte Projekt auf seine<br />
Umweltverträglichkeit untersucht. Szenarien des öffentlichen Verkehrs werden insoweit<br />
berücksichtigt, als diese Einfluss auf die Verkehrsbelastung des Vorhabens haben.<br />
Vorschreibungen zum weiteren Ausbau des öffentlichen Verkehrs können im<br />
gegenständlichen Vorhaben nicht gemacht werden. Ob durch eine vorhabensbedingte<br />
Kapitalbindung öffentlicher Gelder der weitere Ausbau öffentlicher Verkehrs<strong>mit</strong>tel verzögert<br />
wird, ist auf politischer Ebene zu beurteilen und nicht Gegenstand des Verfahrens. Ebenso<br />
sind finanzielle Fragen betreffend Wirtschaftlichkeit, Entschädigungen und Grundablösen<br />
nicht Gegenstand des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens.<br />
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass im Zuge einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine<br />
vermutete oder tatsächliche Wertveränderung von Liegenschaften auf Grund der<br />
bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht zu behandeln ist.<br />
Beim gegenständlichen Straßenbauvorhaben war eine strategische Umweltprüfung gemäß<br />
der geltenden Rechtslage nicht erforderlich.<br />
Zur Lage des Vorhabens im Raum ist festzustellen, dass die generelle Lage von neu zu<br />
errichtenden Straßen durch den Gesetzgeber aufgrund von Verkehrs- und Raumplanungsstudien<br />
festgelegt wird. Um eine entsprechende Wirksamkeit von Straßen höherer Ordnung<br />
zu erreichen, also vornehmlich Verkehr aus Orts- und Siedlungsgebieten abzuziehen,<br />
müssen diese jedoch im Nahbereich der zu entlastenden Wohngebiete errichtet werden.<br />
Aufgabe der Sachverständigen bei der Erstellung des Umweltverträglichkeitsgutachtens war<br />
es, aufgrund ihrer besonderen Fachkunde, Befund aufzunehmen und Schlussfolgerungen zu<br />
ziehen, um der Behörde das notwendige Wissen hinsichtlich des Vorliegens bzw.<br />
Nichtvorliegens entscheidungsrelevanter Tatsachen zu verschaffen, da<strong>mit</strong> einen Beitrag im<br />
Rahmen der Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zu leisten und allenfalls<br />
zusätzliche Maßnahmen vorzuschlagen.<br />
Das Lösen von Rechtsfragen gehört nicht zur Aufgabe der Sachverständigen, ebenso wird<br />
nicht auf politische Entscheidungen sowie eine fahrtstreckenbezogene Bemautung von<br />
PKWs am hochrangigen Straßennetz in Österreich eingegangen. Es wird daher im<br />
vorliegenden <strong>Stellungnahmen</strong>band nur auf fachliche Fragen eingegangen.<br />
Anmerkung: Querverweise auf Fragen oder Maßnahmen beziehen sich auf die jeweiligen<br />
Fachgutachten der Sachverständigen im UVP - Verfahren, Querverweise auf Einlagen,<br />
Mappen etc. beziehen sich auf die UVE / Einreichunterlagen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 7
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 750<br />
Von: Thomas Strausz<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Keltenbrunn 92, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die globale Erderwärmung betrifft alle. Einer der Hauptverursacher ist der Straßenverkehr.<br />
Die S7 ist ein falsches Zeichen. Umdenken ist angesagt. Anscheinend nur bei den Bürgern<br />
und nicht bei den Politikern.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Aus verkehrstechnischer Sicht wird zum Einwand, dass einer der Hauptverursacher<br />
der globalen Erderwärmung der Straßenverkehr ist, auf die Stellungnahme des<br />
Fachgebietes Luftschadstoffe und Klima verwiesen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 8
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 751<br />
Von: Sabina Strausz<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Keltenbrunn 92, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Zerstörung des Landschaftsbildes! Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner und nicht wie bei der<br />
ASFINAG nur einen kleinen Teil- Daher ist ganz Deutsch – Kaltenbrunner als<br />
Untersuchungsgebiet enorm betroffen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
318<br />
Fachgebiet Landschaftsbild:<br />
Siehe Behandlung Stellungnahme 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 752<br />
Von: Erich Strausz<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 92, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 9
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 produziert mehr Feinstaub und Müll. Wie soll Österreich die Kyotoziele erreichen?<br />
Es werden alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen. Daher ist ganz Deutsch – Kaltenbrunn<br />
und nicht nur ein Teil in die Untersuchung einzubeziehen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 318.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Die Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar<br />
geringfügig geringer als bei der Nullvariante.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 10
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stellungnahme Nr.: 753<br />
Von: Josef Baumgartner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 383, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Ich fordere daher die Ausdehnung des<br />
Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen. Alle<br />
„Grauslichkeiten“ müssen auf den Tisch.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 11
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 754<br />
Von: Iris Schmoliner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 428 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die finanzielle Abgeltung des Wertverlustes für mein Haus. Die S7 betrifft alle<br />
Kaltenbrunner. Ich fordere daher die Einbeziehung von ganz Deutsch Kaltenbrunn in den<br />
Untersuchungsraum.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
318.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Deutsch-Kaltenbrunn 428,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 12
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
7572 Deutsch-Kaltenbrunn <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme<br />
Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte<br />
während der Bauphase zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 755<br />
Von: Julian Strausz<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 92 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Feinstaub – Sanierungsgegbiet!<br />
Laut EU – Verordnung haben wir ein Recht auf Gesundheit.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 13
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />
unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es<br />
innerhalb des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der<br />
Feinstaub, der von der Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie<br />
jener, der von Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt<br />
sich jedoch nur auf die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die<br />
Partikelzusammensetzung.<br />
Heute führt der Verkehr durch dicht besiedelte Ortschaften und belastet die Anrainer<br />
<strong>mit</strong> verkehrsrelevanten Schadstoffen. Durch die Verlagerung des Verkehrs in wenig<br />
besiedeltes bis unbesiedeltes Gebiet, wird die Anzahl der belasteten Personen<br />
signifikant reduziert.<br />
Stellungnahme Nr.: 756<br />
Von: Bruno Schmoliner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 428 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Natura 2000 Gebiete und Ramsar-Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />
Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />
der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht ausreichend geklärt. Die S 7<br />
würde jahrtausendalte Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden bzw. zerstören.<br />
Die Umweltverträglichkeit des Projekts ist daher nicht gegeben.<br />
Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />
rechtfertigt. Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere<br />
Maßnahmen erzielt werden. Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft ist von<br />
der Projektwerberin bislang nicht untersucht und muss nach vorliegenden Studien (85% der<br />
regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen werden. Die Entwertung<br />
von Liegenschaften durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />
Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5460 Kfz an<br />
der Grenze zu HU und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein lokale Bedeutung<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 14
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
hin. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch die B 319 bzw. B 65,<br />
die Obervvarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2 mehr als ausreichend<br />
erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien nach Italien) wird<br />
spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die geplante Fürstenfelder<br />
Schnellstraße S 7 überhaupt keine - über lokale und regionale verkehrliche Bedürfnisse<br />
hinausgehende - funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird.<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />
gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Die Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />
Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />
bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />
wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />
Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />
Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />
Das Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />
berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Da auch<br />
ohne Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten<br />
wird, wurde die Verkehrsumlegung so berechnet, als ob der Korridor V durchgehend<br />
fertig gestellt ist.<br />
Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />
Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />
Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />
Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-<br />
West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden, ist die Auslastung für einen vierstreifigen<br />
Querschnitt gewährleistet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 15
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 428, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />
erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />
den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 16
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 17
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 757<br />
Von: Regina Gruber<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 233, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Die ASFINAG untersucht aber nur einen kleinen Teil (siehe<br />
Karten!). Ich fordere ganz Deutsch Kaltenbrunn in die Untersuchung einzubeziehen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 758<br />
Von: Stefan Smoliner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter: Bruno Smoliner (Vater)<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 428, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 756.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 18
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 756.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 428, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 759<br />
Von: Theresia Schabhütl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 319, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 19
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />
rechtfertigt. Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere<br />
Maßnahmen erzielt werden. Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft ist von<br />
der Projektwerberin bislang nicht untersucht und muss nach vorliegenden Studien (85% der<br />
regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen werden. Die Entwertung<br />
von Liegenschaften durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz— und Lafnitztal durch<br />
den Bau der S 7 deutlich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />
rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 über weite Strecken in geringer<br />
Entfernung voneinander parallel verlaufen. Die Bezirke Fürstenfeld und Jennersdorf sind<br />
bereits jetzt Feinstaubsanierungsgebiete, sodass jede weitere Belastung <strong>mit</strong><br />
Luftschadstoffen nicht akzeptiert werden kann, insbesondere deshalb, weil die verkehrliche<br />
Wirkung der S 7 bis nach Graz, der "Feinstaubhochburg" Österreichs reicht.<br />
Der geplante Bau der S 7 führt zu einer nachteiligen Beeinflussung der demographischen<br />
Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete), zu<br />
erhöhter Kriminalität in Autobahnnähe und widerspricht der Meinung der Mehrheit der<br />
Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragungen). In einer Deklaration an die ÖSAG /<br />
ASFINAG haben sich die burgenländischen Gemeinden gegen die vorliegende<br />
Trassenfestlegung ausgesprochen; darauf ist Rücksicht zu nehmen.<br />
Wichtige Naherholungsgebiete der hier lebenden Bevölkerung werden völlig zerstört, wovon<br />
vor allem materiell schlechter gestellte Personen betroffen sind.<br />
Natura 2000 Gebiete und Ramsar-Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />
Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />
der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht ausreichend geklärt. Die S 7<br />
würde jahrtausendalte Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Die<br />
Umweltverträglichkeit des Projekts ist daher nicht gegeben.<br />
Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />
kann in anderer Weise entsprochen werden. Kleinräumige Umfahrungen,<br />
Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des<br />
öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene<br />
nicht untersucht worden. Die Länder Burgenland und Steiermark sind darüber hinaus<br />
verpflichtet, die B 319 bzw. B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />
Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />
gewährleisten.<br />
Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5500<br />
Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein<br />
lokale Bedeutung hin. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch die<br />
B 319 bzw. B 65, die Obervvarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2 mehr<br />
als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien nach<br />
Italien) wird spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die geplante<br />
Fürstenfelder Schnellstraße S 7 überhaupt keine - über lokale und regionale verkehrliche<br />
Bedürfnisse hinausgehende - funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird.<br />
Es erscheint mir unverantwortlich in einer Zeit des sich abzeichnenden Klimawandels und<br />
der eingetretenen Weltwirtschaftskrise das nicht vorhandene Geld noch immer für nutzlose„<br />
für in der Zeit der Hochkonjunktur erdachte Projekte hinauszuwerfen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 20
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die ASFINAG und deren Auftraggeber leben offensichtlich in einer Scheinwelt. Den<br />
politischen Verfechtem dieser geplanten S7 sollte klargelegt werden, dass das Motto<br />
„Angebot schafft Nachfrage" auch auf die Bahn anzuwenden ist.<br />
Der Ausbau der Bahnverbindung Graz - Budapest zur noch besseren Verbindung des<br />
Wirtschaftsraumes Graz <strong>mit</strong> Ungam wäre umweltfreundlicher, kostengünstiger und<br />
zeitgemäßer.<br />
Die Einhaltung des von Österreich unterzeichneten Kyoto—Protokolls (CO2—Reduktion)<br />
würde durch die Schaffung einer neuen Transitschneise vorsätzlich unterlaufen.<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />
gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit und politischer Entscheidungen wird auf<br />
die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen<br />
repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />
Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />
entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />
den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />
Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />
Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />
Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />
Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-<br />
West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden, ist die Auslastung für einen vierstreifigen<br />
Querschnitt gewährleistet.<br />
Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />
Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt<br />
nachvollziehbar und plausibel geprüft. Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />
Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs usw. wurden<br />
untersucht und festgestellt, dass diese nicht durchsetzbar sind, oder keine<br />
Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das Verlagerungspotential (wie z.<br />
B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 21
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />
jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />
Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />
Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />
kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />
internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />
Landesverkehrskonzepte.<br />
Das Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />
berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Da auch<br />
ohne Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten<br />
wird, wurde die Verkehrsumlegung so berechnet, als ob der Korridor V durchgehend<br />
fertig gestellt ist.<br />
Die Kompensationsmöglichkeiten durch den Schienenverkehr sind sehr gering. Das<br />
Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr würde die prognostizierte<br />
Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf - Fürstenfeld - Heiligenkreuz kaum<br />
beeinflussen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 319, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> keiner<br />
relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Emissionen von Stickoxiden steigen durch die Zunahme der Fahrtleistungen<br />
insgesamt an, werden jedoch von Ortsgebieten in Freilandbereiche verlagert. Die<br />
Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar geringfügig<br />
geringer als bei der Nullvariante.<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 22
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />
Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Für die Beurteilung der Auswirkungen des Straßenlärms auf die Gesundheit des<br />
Menschen wurden die österreichischen gesetzlichen Grundlagen, sowie die<br />
Erkenntnisse der WHO herangezogen. Grundsätzlich sind Immissionswerte<br />
einzuhalten, die irrelevant für die Gesundheit sind. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Eine Gefährdung der Gesundheit ist nach diesen Kriterien nicht ableitbar.<br />
Fachgebiet Raumplanung und Erholung<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 23
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 24
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />
erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />
den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 25
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Stellungnahme Nr.: 760<br />
Von: Ing. Rudolf Schabhütl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 319, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Weiters bringe ich vor:<br />
In der Umweltverträglichkeitserklärung ist ausgeführt unter (4.4.1) 9.4 Humanmedizin / 9.4.1<br />
Vorhaben – Seite 155:<br />
Die Ortsdurchfahrten entlang der B319 und B65 sind durch den zunehmenden<br />
Straßenverkehr der letzten Jahre in Bezug auf Luftschadstoffe, Lärm, Staus und mangelnde<br />
Verkehrssicherheit immer mehr belastet worden. Durch diese gegebene Situation und die<br />
künftige Erwartung einer weiteren Verkehrszunahme wurde die Planung eines<br />
Straßenbauprojektes notwendig, das im Stande ist, eine entsptrechende Verkehrsentlastung<br />
zu ermöglichen.<br />
Ortsumfahrungen werden aufgrund der Belastungen seit Jahren von den Bürgern gefordert.<br />
Zusätzlichen Verkehr durch ein Feinstaub – Sanierungsgebiet zu leiten ist unverantwortlich!<br />
Die wirtschaftliche Notwendigkeit einer zusätzlichen Straße wird von den Politikern<br />
vorgegaukelt.<br />
Verkehrszählungen sind für die Feststellung des IST – Standes und für Prognosen<br />
erforderlich.<br />
Vor der Zahlung musste jedoch die Verkehrsfrequenz durch gezielte Maßnahmen gesteigert<br />
werden. Durch Anbringung von Wegweisern auf der A2 (vor der Abfahrt Großwilfersdorf, <strong>mit</strong><br />
Bezeichnung Ungarn / Budapest) wurde dies erreicht; nützt der ASFINAG, belastet aber die<br />
Anrainer in den Ortschaften Großwilfersdorf und Rudersdorf noch stärker. Das war und ist<br />
der ASFINAG, den Lokal- und Landespolitikern egal.<br />
Je mehr Verkehr, desto lauter kann für den Bau einer zusätzlichen Straße aufgetreten<br />
werden.<br />
Nach jehrelangen Überlegungen und Trassenplanungen wurde schlussendlich die S7<br />
Fürstenfelder Schnellstraße in der jetzt vorgeschlagenen Projektvariante entwickelt.<br />
Nach jahrelangem „Sand in die Augen streuen“ müssen nun die Planer mangels Einsicht der<br />
Regierung das „in Stein gemeißelte“ Planungsziel, trotz besseren Wissens, erfüllen. Sonst<br />
sind die ASFINAG – Planer auch arbeitslos!<br />
Der Inszinierung der Trassenauswahl – Show durch den jetzigen ASFINAG Geschäftsführer<br />
ist schon am Beginn von den Gemeinde Delegierten <strong>mit</strong> Misstrauen begegnet worden. Sie<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 26
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
diente der Auslotung der Widerstände und zur Hinführung an die von der ASFINAG und der<br />
Projektsteuerung vorbereitenden Ergebnisse.<br />
Der Gemeinderat von Deutsch Kaltenbrunn hat einstimmig die Nord – Variante abgelehnt;<br />
das war Anfang 2004.<br />
Die Lafnitztalgemeinden haben sich 2004 in einer Deklaration, gerichtet seinerzeit ans die<br />
ÖSAG, für die feistritznahe Trasse ausgesprochen. Alle Nordtrassen wurden von den<br />
betroffnen burgenländischen Gemeinden abgelehnt.<br />
Jetzt liegt die Nordtrasse zur UVP vor!<br />
Diese war doch schon vor 2004 fix! Festgelegt vom Projektplaner und Projektsteurer.<br />
Planungs- und Umplanungskosten seit 2004 bis heute wären erspart geblieben,<br />
möglicherweise hätte man da<strong>mit</strong> schon eine Osrtsumfahrung bauen können.<br />
Die feistritznahe Trasse würde auf Fürstenfelder Gebiet verlaufen, das darf aus Fürstenfelder<br />
Sicht nicht sein.<br />
Die Feistritznahe Trasse könnte in weiterer Folge die Golfspieler stören, auch das darf nicht<br />
sein.<br />
Die Nordvariante ist nur <strong>mit</strong> einem Tunnel (im Flachland!), verbunden <strong>mit</strong> hohen Errichtungs-<br />
und Erhaltungskosten realisierbar; das ist für die ASFINAG offensichtlich kein Thema.<br />
Die Erkenntnise der Probebohrungen und die daraus resultierenden Umplanungen zeigen<br />
deutlich auf, dass die ursprüngliche Trassenfestlegung (§14) in wirtschaflicher Hinsicht total<br />
daneben ist.<br />
Dieses S7 – Planungsverfahren gehört von unabhängigen Leuten überprüft. So soll es nicht<br />
weitergehen!<br />
Weitere Details siehe weiter unten.<br />
Es ist zu hoffen, dass aufgrund der Wirtschaftslage ein Umdenken in der Politik erfolgt und<br />
dass durch eine Änderung des GVPs die S7 nicht realisiert wird.<br />
Eine wesentliche Entscheidungsgrundlage war das Ziel, die jetzt durch Lärm und<br />
Luftschadstoffe belasteten Gebiete zu entlasten und dabei möglichst wenige Objekte durch<br />
Immissionen des neuen Straßenabschnittes zu belasten.<br />
Das ist ein „gelungener Faschingsscherz“ für den Millionen € an Planungskosten<br />
hinausgeworfen wurden. Ortsumfahrungen zu planen und zu bauen wäre sinnvoller<br />
gewesen.<br />
Die derzeit überlasteten Straßenbereiche werden durch die S7 Fürstenfelder Schnellstraße<br />
in Bezug auf Lärm und Luftschadstoffe, sowie Flüssigkeit des Verkehrs und<br />
Verkehrssicherheit eine deutliche Verbesserung erfahren.<br />
Verbesserungen können durch Ortsumfahrungen kostengünstiger realisiert werden, sind auf<br />
Dauer in der Erhaltung wirtschaftlicher und bringen der Region Vorteile.<br />
Aufgabe der Umweltmedizin ist allerdings nicht nur die Darstellung dieser Vorteile, sondern<br />
vor allem der Schutz der Anrainer vor ebenfalls möglichen Nachteilen durch die neue<br />
Straßenabschnitte, durch vermehrten Verkehr auf Zubringerstraßen (induzierter Verkehr).<br />
Die Darstellung von „Vorteilen“ durch den Sachverständigen lässt auf<br />
Realistätsverweigerung und auf politischen Druck schließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 27
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 28
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 29
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 30
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 31
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 32
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 33
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 34
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 35
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 36
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 37
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 38
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 39
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 40
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 41
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 42
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 43
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 44
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 45
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 46
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 47
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 48
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 49
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 50
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 51
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 52
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 53
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 54
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 55
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 56
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 57
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 58
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 59
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit, sowie<br />
Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Die Verkehrsuntersuchung ergab für den Gesamtverkehr im Untersuchungsgebiet<br />
einen gegenüber dem Anteil des Durchgangsverkehrs relativ hohen Ziel- und<br />
Quellverkehrsanteil. Wie plausibel dargestellt, wird der Verkehr ohne S7 entlang der<br />
Achse B319 – B65 von 2006 bis zum Prognosejahr 2025 jährlich im Mittel um rd. 3%<br />
zunehmen. Diese Verkehrssteigerungen verursachen Überschreitungen der<br />
Kapazitätsgrenze.<br />
Lokale Ortsumfahrungen wurden aus folgenden Gründen nicht in das<br />
Trassenauswahlverfahren aufgenommen:<br />
o Das Prognoseverkehrsaufkommen übersteigt im Abschnitt West die<br />
Kapazitätsgrenze der zweistreifigen Straße (bereits derzeit Überschreitungen<br />
bei der Umfahrung Altenmarkt <strong>mit</strong> Stop&Go-Verkehr bzw. Stau).<br />
o Die Verkehrssicherheit kann durch lokale Ortsumfahrungen nicht<br />
gewährleistet werden. Radfahrer und Fußgänger verkehren in Längs- und<br />
Querrichtung.<br />
o Niveaugleiche Kreuzungen und Zufahrten senken die Leistungsfähigkeit und<br />
die Verkehrssicherheit.<br />
Im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine Kreuzungsfreiheit,<br />
beiderseitige Zufahrten, Sichtbehinderungen usw.) stellen lokale Ortsumfahrungen<br />
keine Alternative zu einer Schnellstraße dar.<br />
Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />
den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />
(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />
Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). Die Verkehrsplanung<br />
nimmt an den örtlichen und überörtlichen raumordnerischen Überlegungen teil und<br />
versucht auf diese <strong>mit</strong> der Schaffung ausreichender und zukunftsorientierter<br />
Verkehrqualität für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und für den öffentlichen<br />
Verkehr (ÖV) zu reagieren.<br />
Dazu gehören im Vorfeld durchgeführte Untersuchungen für den MIV und den ÖV<br />
sowohl im Personen- als auch im Güterverkehrsbereich. Im Rahmen dieses Projektes<br />
wurden die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV für den Busverkehr und<br />
für den Schienenverkehr untersucht. Dabei wurde nachvollziehbar und plausibel<br />
festgestellt, dass das Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr so<br />
gering ist, dass die prognostizierte Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf -<br />
Fürstenfeld -Heiligenkreuz kaum beeinflusst wird.<br />
Das Projekt enthält eine <strong>mit</strong> umfangreichem Datenmaterial begründete<br />
Verkehrsanalyse für das Jahr 2006, eine Verkehrsprognose für den Zeitraum der<br />
Bauphase sowie eine Verkehrsprognose für das Jahr 2025. Die<br />
Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />
Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 60
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />
wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />
Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />
Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />
Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen<br />
repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />
Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />
entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />
den Matrizen der Verkehrsbeziehungen ausreichend berücksichtigt.<br />
Die Notwendigkeit der Anschlussstellen Fürstenfeld (L401) und Rudersdorf (B57a)<br />
ist im Projekt nachvollziehbar und plausibel dargelegt. Ein Verzicht auf die ASt<br />
Fürstenfeld würde zu unzumutbaren Umwegen für den Ziel- und Quellverkehr<br />
nach/von Fürstenfeld bzw. Thermenland führen. Eine Ableitung des Verkehrs<br />
nach/von Rudersdorf über die ASt Fürstenfeld verschlechtert die Verkehrsqualität der<br />
L401 sowie des Kreisverkehrs B319/L401 in Fürstenfeld wesentlich. Im<br />
Vorhabensplanfall - Prognose 2025 wird die L401 als Zubringer zur S7 in der<br />
maßgebenden Stunde eine Qualität des Verkehrsablaufes erreichen, welche durch<br />
eine ausgeprägte Kolonnenfahrweise gekennzeichnet ist. Es können gegenseitige<br />
Behinderungen auftreten, die den Verkehrszustand instabil machen. Die ASt<br />
Rudersdorf (B57a) ist erforderlich, da die Konzentration auf einen Anschluss die<br />
Verkehrsqualität der L401 wesentlich verschlechtern würde.<br />
Wie im Projektslageplan dargestellt, sind für den Lahnbachradweg entsprechende<br />
niveaufreie Querungen vorgesehen. Der im Trassenbereich parallel zum Lahnbach<br />
verlaufende Weg wird <strong>mit</strong> einem Brückenobjekt überspannt.<br />
Die B 57 wird durch das Vorhaben nördlich von Heiligenkreuz um rd. 900 Kfz/24h (-<br />
rd. 14%) entlastet, was zu Mehrbelastungen auf den Straßenzügen der L 118 und der<br />
L 250 führt. Diese geänderte Wegewahl ergibt sich für Verkehrsbeziehungen aus<br />
dem Raum Güssing in Richtung Westen, da die L 250 bis nahe an die ASt. B57a führt<br />
und so<strong>mit</strong> eine günstigere Alternative für die Routenwahl bietet. In Deutsch-<br />
Kaltenbrunn ist im Prognosejahr 2025 auf der B57a ein Werktagverkehr von 3.773<br />
Kfz/24h zu erwarten. Durch das Vorhaben verursacht, wird der Verkehr auf 4.498<br />
Kfz/24h ansteigen. Das bedeutet eine im nicht relevanten Bereich liegende Zunahme<br />
von rd. 19%. Die Veränderung der künftigen Verkehrsstärken durch das Vorhaben ist<br />
in Projektseinlage 1.4.2 dargestellt.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 319, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> keiner<br />
relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 61
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Die WHO war gerade in der letzten Zeit besonders bestrebt dem Lärm als Schadstoff<br />
einen hohen Stellenwert beizumessen. Aufgrund unterschiedlicher Studien kam die<br />
WHO zur Erkenntnis, dass ein LA,eq≤45 dB während der Nacht unbedenklich und ein<br />
Wert LA,eq≥55 dB während der Nacht gesundheitliche Reaktionen erwarten lässt. Es<br />
handelt sich so<strong>mit</strong> beim LA,eq≤45 dB um einen hygienischen Grenzwert, dessen<br />
Überschreitung noch nicht gesundheitliche Folgen bedingt. Der toxikologische<br />
Grenzwert liegt hingegen bei LA,eq≥55 dB, dessen Überschreitung gesundheitliche<br />
Folgen nach sich ziehen kann.<br />
Hinsichtlich Lärm gibt es ganz eindeutige und statistisch hoch signifikante<br />
Entlastungen der bewohnten Bereiche längs der B65.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 62
Häufigkeiten<br />
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Histo gramm Nu llvraiante versus Proje kt S7<br />
60000<br />
50000<br />
40000<br />
30000<br />
20000<br />
10000<br />
0<br />
-30 -20 -10 0 10 20 30 40 50 60 70 80<br />
dB(A)<br />
Grafik 2: In dieser Abbildung ist die Differenz<br />
Der beiden Szenarii dargestellt. Es kann hoch<br />
signifikant eine Abnahme der Lärmbelastung<br />
Durch den Betrieb der S7-FFSS dargestellt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Null/Nacht<br />
S7/Nacht<br />
Grafik 1 Zeigt, dass die Anzahl der Objekte <strong>mit</strong> einer<br />
Lärmbelastung
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zuge der Hohlraumherstellung (Tunnelvortrieb) kommt es dadurch zu einer Änderung<br />
des Spannungszustandes des umgebenden Untergrundes. Bis letztendlich ein neuer,<br />
stabiler (sekundärer) Gleichgewichtszustand erreicht wird, sind<br />
Untergrundverformungen unvermeidlich, die jedoch aufgrund der Methode (NÖT-<br />
Vortrieb) erforderlich sind. Je nach den angetroffenen Gebirgsverhältnissen<br />
(Möglichkeit des Aufbaues eines Gewölbes etc.) und der Vortriebs- und<br />
Sicherungsmethode (Ringschluss, Stütz<strong>mit</strong>tel, Stabilisierungsmaßnahmen etc.)<br />
führen diese Untergrundverformungen zu Auflockerungen, die sich letztendlich bis an<br />
die Geländeoberfläche fortpflanzen und dort zu Setzungen führen können. Größe und<br />
Form der dadurch entstehenden Setzungsmulde sind stark von den<br />
Untergrundeigenschaften und den eingesetzten Sicherungs- und<br />
Stabilisierungsmaßnahmen abhängig.<br />
Mittels Verformungsmessungen im Tunnel sowie an den Bauwerken und der<br />
Geländeoberfläche oberhalb des Tunnels wird das Setzungsverhalten des Bodens<br />
während der Baumaßnahmen beobachtet. Erforderlichenfalls muss durch<br />
Zusatzmaßnahmen untertage (z.B. Ausbruch in Teilabschnitten, Verstärkung des<br />
Rohrschirm etc.) und/oder obertage (z.B. Hebungsinjektionen) der Tunnelvortrieb so<br />
schonend ausgeführt werden, dass die Verformungen an der Geländeoberfläche auf<br />
ein verträgliches Maß verringert werden, d.h. dass die Winkelverdrehung ≤ 1:500<br />
beträgt. Bei derartigen Winkelverdrehungen ist das Schadenspotential bei Bauwerken<br />
vernachlässigbar. Sollten trotzdem Schäden auftreten, wird es sich bei<br />
ordnungsgemäßer Bauausführung um geringfügige Schäden (z.B. Risse,<br />
Putzschäden etc.) handeln, die von der Projektwerberin zu beheben sind. Für den<br />
Nachweis von Schäden, die durch den Tunnelbau verursacht werden, dient die vor<br />
Bauausführung durchzuführende Beweissicherung.<br />
Zur Sicherstellung einer sach- und fachgerechten Ausführung sind u.a. folgende<br />
Maßnahmen zu treffen:<br />
- Es ist ein geotechnisches Sicherheitsmanagement einzurichten,<br />
welches zumindest folgendes zu beinhalten hat:<br />
Festlegung von Warn- und Alarmwerten vor Baubeginn.<br />
Festlegung von Zuständigkeiten bei Erreichen der Warn- und<br />
Alarmwerten.<br />
Tägliche Verformungsmessungen (Beobachtungsmethode) im<br />
Vortriebsbereich obertage und untertage bis zum Abklingen der<br />
Verformungen.<br />
Bestellung eines unabhängigen geotechnischen<br />
Sachverständigen vor Ort zur Planprüfung und Überwachung<br />
der Verformungen.<br />
Quartalsweise Erstellung eines Berichtes zu den gemessenen<br />
Verformungen und den da<strong>mit</strong> in Zusammenhang gesetzten<br />
Maßnahmen beim Tunnelvortrieb. Dieser Bericht ist ebenfalls<br />
quartalsweise der Tunnelverwaltungsbehörde zu über<strong>mit</strong>teln.<br />
- Für die gesamte Baudurchführung sind von der Projektwerberin eine<br />
Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) sowie ein Dokumentationsteam, welches<br />
geologisch und geotechnisch kompetent ist, zu bestellen. Diese<br />
müssen das Bauvorhaben lückenlos dokumentieren und überwachen.<br />
- Eine Beweissicherung sämtlicher im Einflussbereich liegender Objekte<br />
(Infrastruktur und Bebauung) ist vor Bauausführung durchzuführen.<br />
- Während der Bauausführung sind die beweisgesicherten Objekte im<br />
Vortriebsbereich messtechnisch zu überwachen, wobei eine<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 64
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Nullmessung vor Vortriebsbeginn der geschlossenen Bauweise<br />
durchzuführen ist.<br />
- Während des Tunnelvortriebes ist durch das Dokumentationsteam zu<br />
überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen Untergrundverhältnisse<br />
<strong>mit</strong> dem Prognosemodell übereinstimmen und vor Baubeginn der<br />
Innenschale ist der Tunnel-Verwaltungsbehörde ein Bericht darüber<br />
vorzulegen.<br />
Weiters ist anzumerken, dass aufgrund der erwarteten Verformungen an der<br />
Geländeoberfläche seitens der Projektwerberin für Gebäude, die im Einflussbereich<br />
des Bauwerks und der erwarteten Setzungsmulde liegen, im Zuge der weiteren<br />
Planungsphasen eine von der Bausubstanz abhängige Aufnahme und Klassifizierung<br />
vorgesehen ist, die vor Baubeginn der Erstellung eines Beweissicherungsprogramms<br />
zur Dokumentation des Bauzustandes dient.<br />
Bezüglich der von der Projektwerberin betrachteten mögliche Alternativen und<br />
Varianten wird angemerkt, dass die Forderung einer ausreichenden Stabilität des<br />
Bodens bzw. einer Minimierung der Verformungen des Bodens u.a. durch die Wahl<br />
unterschiedlicher Baumethoden (Tunnelstrecke, Freistrecke in Dammlage,<br />
Freistrecke in Einschnitt, Unterflurtrasse, Kunstbauten etc.) begegnet worden ist. Es<br />
handelt sich dabei jeweils um eine Baumethode, die dem heutigen Stand der Technik<br />
entspricht und durch vergleichbare Projekte nachgewiesen ist, dass bei technisch<br />
richtiger Planung und Ausführung die Stabilität bzw. eine begrenzte Verformung des<br />
Bodens sowie die Brandsicherheit gewährleistet werden kann. Aufgrund dieser<br />
Sichtweise ergeben sich so<strong>mit</strong> für den Fachbereich Geotechnik, Tunnelbau und<br />
Brandsicherheit keine Unterschiede bei den betrachteten Alternativen und<br />
Trassenvarianten in Bezug auf das Schutzgut Boden.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer:<br />
Zum Einwand:… Variantenauswahl-Nullvariante: Lt. Gutachter steigt durch weniger<br />
Verkehr das Risiko der Wasserverunreinigung. …. Eine Verkehrszunahme erhöht die<br />
Menge der wassergefährdenden Stoffe auf der Autobahn … Salzstreuung<br />
Aus Sicht des Fachbereiches Oberflächengewässer wird festgestellt, dass im<br />
Istzustand die Fahrbahnwässer unkontrolliert und weder gereinigt noch retentiert<br />
abfließen. Die Verkehrsplaner gehen davon aus, dass auch ohne Bau der S7 <strong>mit</strong><br />
einer gewissen Verkehrszunahme und so<strong>mit</strong> auch <strong>mit</strong> einer erhöhten Belastung des<br />
Oberflächengewässers und in weiterer Folge des Grundwassers zu rechnen ist.<br />
Im Zuge der Errichtung der S7 werden auch die Wässer der Anschlussstelle A2/S7<br />
einer Gewässerschutzanlage zugeführt, gereinigt, retentiert und in dem Marbach<br />
eingeleitet. Im Istzustand fließen diese Wässer ungereinigt dem Marbach zu.<br />
Natürlich ist durch die Errichtung der S7 <strong>mit</strong> einem erhöhten Verkehrsaufkommen und<br />
da<strong>mit</strong> auch <strong>mit</strong> einem erhöhten Anfall an Verkehrsflächenwässer zu rechen.<br />
Projektsgemäß ist aber vorgesehen diese Wässer über Gewässerschutzanlagen zu<br />
führen wobei <strong>mit</strong> Ausnahme des Chlorids die „Abwasserinhaltsstoffe“ entsprechend<br />
abgebaut bzw. rückgehalten werden. (Näheres siehe Fachbereich Straßen- und<br />
Tunnelwässer) Hierbei sind alle in der AAEV (Allgemeinen<br />
Abwasseremmissionsverordnug) enthaltenen Grenzwerte einzuhalten. Wie allgemein<br />
bekannt, kann das Chlorid in Gewässerschutzanlagen nicht abgebaut werden und<br />
sohin ist aufgrund des prognostizierten Streusalzeinsatzes <strong>mit</strong> einer erhöhten<br />
Chloridfracht zu rechen. Diesbezüglich wird sodann die Qualitätszielverordnnung<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 65
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Chemie Oberflächengewässer schlagend, welche Grenzwerte für die<br />
Chloridbelastung an Oberflächengewässern enthält. Durch die nunmehrig<br />
vorgesehene Einleitung der Wässer aus dem Knotenbereich A2/S7 kann der in der<br />
Qualitätszielverordnung geforderte Grenzwert von 150mg/l eingehalten werden. Im<br />
Weiteren wird auf den Fachbereich Straßen- und Tunnelwässer verwiesen.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 66
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. Tourismus<br />
ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren<br />
Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Golfspiel / Untersuchungsraum<br />
Der Golfplatz Gillersdorf bei der Therme Loipersdorf wird im UVE-Fachbeitrag<br />
„Freizeit und Erholung“ (Mappe 5.3, Einlage 3) als flächenhaft erlebbare, überregional<br />
bedeutende Freizeit- und Erholungseinrichtung erfasst.<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 67
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Lahnbachradweg B 73<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die im Fachbereich Erholung vorgeschlagene Maßnahme FE_9 (Errichtung einer<br />
Ersatzroute für den Lahnbachradweg B 73) wird verändert: Der Radweg verbleibt auf<br />
der bestehenden Trasse südlich des geplanten Vorhabens. Als Maßnahme ist eine<br />
entsprechende Querung der Trasse beim Schnittpunkt Radweg / Schnellstraße<br />
vorzusehen. Für den Fall, dass die Fortführung der S 7 an dieser Stelle nicht errichtet<br />
wird, entfällt diese Maßnahme.<br />
Trassenwahl<br />
Die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der überprüften Trassenvarianten sind im<br />
UVE-Fachbeitrag „Das Vorhaben - Projektgeschichte und Alternativen“ (Mappe 1.2,<br />
Einlagen 1-5) aus Sicht des Fachgebiets Raumplanung ausreichend nachvollziehbar<br />
dargelegt und schlüssig begründet. Die Nachvollziehbarkeit der Trassenwahl ist<br />
durch die Unterlagen der Projektwerberin insgesamt gegeben.<br />
Die Korridoruntersuchung 1999 bestätigte die Ausweisung der Verbindung von der<br />
A 2 bis Heiligenkreuz als höchstrangige Straßenverbindung. Im Rahmen der<br />
Korridoruntersuchung wurden ein Raumwiderstandsanalyse, eine Verkehrsprognose<br />
und deren Umlegung sowie eine Wirkungsanalyse durchgeführt, die eine<br />
Gegenüberstellung der Trassierungsbereiche beinhaltet.<br />
Die Voruntersuchung erfolgte in einem mehrstufigen Prozess und beinhaltete einen<br />
paarweisen Variantenvergleich <strong>mit</strong> Beurteilung der Eingriffsintensität und deren<br />
Erheblichkeit sowie eine Vorprüfung auf Verträglichkeit. Ziel war es, sinnvolle<br />
durchgehende Varianten für die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße zu erarbeiten, die in<br />
einer späteren Nutzen-Kosten-Untersuchung an Hand des ausgearbeiteten<br />
Kriteriensets <strong>mit</strong>einander verglichen werden konnten.<br />
Im weiteren Schritt wurde das Vorprojekt 2005 erstellt. Aufgrund der Ergebnisse der<br />
geologischen Untersuchungen (für das Einreichprojekt) war eine Nachreichung zum<br />
Vorprojekt im Jahr 2007 notwendig und das § 14-Verfahren wurde wiederholt. In<br />
Summe wurde eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (<strong>mit</strong> Wirkungs- und<br />
Nutzwertanalyse) in 5 Abschnitten <strong>mit</strong> je 2 bis 3 Varianten durchgeführt.<br />
Die Methode zur Beurteilung der Umweltauswirkungen im Rahmen des<br />
Einreichprojekts 2008 basierte auf der ökologischen Risikoanalyse.<br />
Letztendlich ist die Verordnung zum Bundesstraßenplanungsgebiet im März 2008<br />
erlassen worden: BGBl. II Nr. 96/2008: Abschnitt West und BGBl. II Nr. 95/2008:<br />
Abschnitt Ost.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologisch-<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 68
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
hydrogeologische Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Hinsichtlich der Einwendung zu Pkt. 7.21 der UVE (Einlage 7.1.1) ist festzuhalten,<br />
dass es hier i.W. um die Bewertung im Bereich des Unterbleibens des Vorhabens<br />
geht. Die Aussage dass „bezüglich des Schutzgutes Grundwasser bei Unterbleiben<br />
des Vorhabens weder ein Vor- noch ein Nachteil eintritt, da die Istsituation in diesem<br />
Fall nicht verändert wird, ist richtig und ist nicht anzuzweifeln. Die Bewertung der<br />
Eingriffswirkung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Hinsichtlich der erwarteten<br />
Absenkung des Grundwasserspiegels im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des<br />
Wannenbauwerks Rudersdorf Ost wird durch entsprechende Maßnahmen (Anschluss<br />
der Grundwassernutzungen an die öffentliche Wasserversorgung) entspechend<br />
ausgeglichen, da<strong>mit</strong> eine Umweltverträglichkeit erreicht wird.<br />
Hinsichtlich der Trassenverschiebung im Bereich Speltenbach (Einwand Seite 21<br />
unter, Seite 22 oben) ist anzumerken, dass in Beurteilung einer Trasse aus fachliche<br />
Sicht nicht die Kosten sondern die Wirkungen entscheidend sind. Für die<br />
Trassenwahl ist aus geologisch-hydrogeologischer Sicht die Intensität des Eingriffs<br />
maßgeblich. Im Zuge der Voruntersuchungen konnte aufgrund der durchgeführten<br />
Erkundungsmaßnahmen eine beträchtliche Veränderung des Grundwasserregimes<br />
im ursprünglich vorgesehenen Bereich nicht ausgeschlossen werden., sodass eine<br />
alternative Trassenwahl erfolgte, welche zweifellos in diesem Abschnitt eine für das<br />
Grundwasser wesentliche bessere Situation <strong>mit</strong> geringerer Eingriffsintensität darstellt.<br />
Stellungnahme Nr.: 761<br />
Von: Markus Deutsch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 101, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 berührt alle Kaltenbrunner. Die Pläne der ASFINAG zeigen nur einen kleinen Teil. Ich<br />
fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 69
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />
Stellungnahme Nr.: 762<br />
Von: Roman Wagner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 80, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Wegen der Wertminderung fordere ich finanziellen Ersatz für Äcker, Wald und Wiesen.<br />
Weiters fordere ich die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch<br />
Kaltenbrunn. Die ASFINAG Karten zeigen nur einen kleinen Teil des Ortes.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 70
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />
Stellungnahme Nr.: 763<br />
Von: Dr. Günter Rothbauer<br />
Adresse: Krobotek 36, 8382 Mogersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />
rechtfertigt. Die angestrebten Verkehrswirkungen können weitaus billiger durch andere<br />
Maßnahmen erzielt werden. Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft ist von<br />
der Projektwerberin bislang nicht untersucht und muss nach vorliegenden Studien (85% der<br />
regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen werden. Die Entwertung<br />
von Liegenschaften durch den Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz - und Lafnitztal durch den<br />
Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />
rechnen ist, insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer<br />
Entfernung voneinander parallel verlaufen. Der Bezirk Fürstenfeld ist belastetes Gebiet nach<br />
dem UVP-G 2000, sodass eine weitere Belastung <strong>mit</strong> Luftschadstoffen und da<strong>mit</strong> eine<br />
gesundheitliche Schädigung der Menschen, insbesondere von Kindern, Kranken und Alten<br />
rechnen ist.<br />
Natura 2000 Gebiete und Ramsar-Gebiete werden erheblich beeinträchtigt, die<br />
Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten)<br />
der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht ausreichend geklärt. Die S 7<br />
würde jahrtausendalte Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Die<br />
Umweltverträglichkeit des Projekts ist daher nicht gegeben.<br />
Der geplante Bau der S 7 führt zu einer nachteiligen Beeinflussung der demographischen<br />
Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete), zu<br />
erhöhter Kriminalität in Autobahnnähe und widerspricht der Meinung der Mehrheit der<br />
Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragung); das (schon derzeit. nicht erwünschte)<br />
Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird erleichtert und wichtige Naherholungs- gebiete<br />
werden völlig zerstört, wovon allem materiell schlechter gestellte Personen betroffen sind.<br />
Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />
kann in anderer Weise entsprochen werden. Kleinräumige Umfahrungen,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 71
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des<br />
öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene<br />
nicht untersucht worden. Die Länder Burgenland und Steiermark sind darüber hinaus<br />
verpflichtet, die B 319 bzw. B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />
Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />
gewährleisten.<br />
Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten - etwa 5500<br />
Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf eine rein<br />
lokale Bedeutung hin. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch die<br />
B 319 bzw. B 65, die Obervvarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die A 2 mehr<br />
als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien nach<br />
Italien) wird spätestens im Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die geplante<br />
Fürstenfelder Schnellstraße S 7 überhaupt keine - über lokale und regionale verkehrliche<br />
Bedürfnisse hinausgehende - funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird: Diese Autobahn<br />
ist nur knapp 40 km südlich der geplanten S7!<br />
Weiters bringe ich vor: Angesichts der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung – endlich<br />
Abschied von unsinnigen „immer währenden Wachstum“ – ist der autobahnartige Ausbau<br />
fragwürdig. Warum dieser Ausbau, wenn´s in Ungarn einfach endet (s.a. Korridor V)? Ist das<br />
für eine bessere Verkehrsanbindung des sog. „Businesspark Heiligenkreuz (bisher mehr<br />
Calmnespark) = Zig Millionen Euro Grab (Steuergeld!)? Dient die S7 der Lagerhaltung auf<br />
der Straße („Lieferung just in time“) auf Kosten der Bevölkerung?<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />
gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen<br />
repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />
Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />
entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />
den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 72
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />
Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />
Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />
Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-<br />
West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden, ist die Auslastung für einen vierstreifigen<br />
Querschnitt gewährleistet.<br />
Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />
den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />
(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />
Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />
vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />
Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />
Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />
Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />
Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt<br />
nachvollziehbar und plausibel geprüft. Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />
Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs usw. wurden<br />
untersucht und festgestellt, dass diese nicht durchsetzbar sind, oder keine<br />
Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das Verlagerungspotential (wie z.<br />
B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />
Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />
jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />
Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />
Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />
kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />
internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />
Landesverkehrskonzepte.<br />
Das Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />
berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Da auch<br />
ohne Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten<br />
wird, wurde die Verkehrsumlegung so berechnet, als ob der Korridor V durchgehend<br />
fertig gestellt ist.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />
Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der Bestandstrasse<br />
B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende Maßnahmen an der S7<br />
eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine Entlastung von Ziel- bzw.<br />
Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet. Jedenfalls werden<br />
wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben belastet werden.<br />
Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 73
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Emissionen von Stickoxiden steigen durch die Zunahme der Fahrtleistungen<br />
insgesamt an, werden jedoch von Ortsgebieten in Freilandbereiche verlagert. Die<br />
Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar geringfügig<br />
geringer als bei der Nullvariante.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. Umweltbundesamt rd. 80 Millionen Tonnen jährlich<br />
betragen, liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Eine ähnliche Situation ist hinsichtlich Stickoxiden<br />
bezogen auf die Reduktionziele des Emissionshöchstmengengesetz - Luft zu<br />
erwarten.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 74
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />
erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />
den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach)<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 75
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 76
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 764<br />
Von: Thomas Rothbauer<br />
Adresse: Jakoministrasse 31/1, 8010 Graz<br />
Datum Stellungnahme: 13.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 765<br />
Von: Alesoha Rothbauer<br />
Adresse: Krobotek 36, 8382 Mogersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich wehre mich gegen weiteres Zubetonieren von Naturflächen!!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Hinsichtlich Landschaftsbild verläuft die Trasse der S7 in erster Linie auf intensiv<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen und Wirtschaftswäldern. Der größte Einfluss auf<br />
Naturflächen besteht im Bereich der Lafnitztalquerung.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 77
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen, um die Einflüsse der Trasse auf<br />
das Landschaftsbild zu minimieren. Weiters sind für den Verlust von Naturflächen<br />
Ausgleichsmaßnahmen wie Waldverbesserungsmaßnahmen und Maßnahmen zur<br />
Strukturverbesserung vorgesehen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich<br />
Tierlebensräumen. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch<br />
Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stellungnahme Nr.: 766<br />
Von: Manuel Wagner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Sahr Wagner<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 80, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Bei den ASFINAG Verkehrsprognosen wurden der zukünftige Ölverbrauch von Indien und<br />
China nicht berücksichtigt, ebenso nicht der „Peak Oil“. Ich bin noch jung, die heutigen<br />
Fehler werde ich auslöffeln müssen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Zum „Ölverbrauch von China und Indien“ wird auf ein zusammenfassendes Zitat aus<br />
Wikipedia verwiesen: „Die Theorie des globalen Ölfördermaximums (global oil peak)<br />
überträgt die Erkenntnisse zu einem Ölfördermaximum eines einzelnen Ölfeldes auf<br />
den gesamten Erdölvorrat der Erde. Die Frage, wann ein solches Maximum eintritt<br />
und ob es von Relevanz ist, ist umstritten; ebenso seine Folgen“.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 78
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 767<br />
Von: Herlinde Neugebauer<br />
Adresse: Bachzeile 2, 8380 Jennerdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 768<br />
Von: Brigitte King<br />
Adresse: Windischeck 108, 8380 Jennerdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 79
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 769<br />
Von: Margit Koppendorfer<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: M – Henndorf 37, 8380 Jennerdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />
Stellungnahme Nr.: 770<br />
Von: Dr. Horst Neugebauer<br />
Adresse: Bachzeile 2, 8380 Jennerdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 80
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 771<br />
Von: Petra Schmögner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Hauptstrasse 41, 8380 Neumarkt / Raab<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3 .<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 772<br />
Von: Walter Schmögner<br />
Adresse: Hauptstrasse 41, 8380 Neumarkt / Raab<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3 .<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Es besteht der nicht unbegründete Verdacht, dass die S7 in erster Linie für den<br />
Mülllastentransport der Müllverbrennungsanlage dienen soll.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 81
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 3:<br />
Zum Einwand „Mülllastentransport“ wird festgestellt, dass der durch die<br />
Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der S7 - auch<br />
wenn im Negativfall kein Bahntransport erfolgt - eine so geringe Größe einnimmt, das<br />
sie in den Zunahmefaktoren der Prognose des Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />
Stellungnahme Nr.: 773<br />
Von: Adolf Hans Niemetz<br />
Adresse: Körblereck 36, 8380 Jennersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Natur unwiederbringbar zerstört, Zunahme der ohnehin kaum erträglichen Staubbelastung<br />
und davon Beschallung.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse, für welche aus schalltechnischer<br />
Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />
Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />
Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />
Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Jedenfalls werden wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben<br />
belastet werden.<br />
Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 82
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />
Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich<br />
Tierlebensräumen. Da Fläche nicht grundsätzlich vermehrbar ist, geht jedoch auch<br />
Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stellungnahme Nr.: 774<br />
Von: Gabi Wagner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 80, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Die Pläne der ASFIAG zeigen nur einen kleinen Teil von<br />
Deutsch – Kaltenbrunn. Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsraumes auf ganz<br />
Deutsch – Kaltenbrunn.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 83
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 775<br />
Von: Cornelia Niemetz<br />
Adresse: Körblereck 36, 8380 Jennersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 84
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 776<br />
Von: Maria Mandl<br />
Adresse: Unterlamm 143, 8352 Unterlamm<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Der Klimawandel wird durch den Bau von zusätzlichen Autobahnen noch angeheizt. Haben<br />
Sie ein Gewissen und denken Sie <strong>mit</strong>. Auch Sie werden einmal Geld nicht essen können.<br />
Dann ist es zu spät.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Es wird auf die Einleitung des <strong>Stellungnahmen</strong>bandes verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 85
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 777<br />
Von: Patrizia Plankensteiner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Maria Bild 46, 8382 Weichelbaum<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 778<br />
Von: David Oberkofler<br />
Adresse: Maria Bild 46, 8382 Weichelbaum<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 86
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 779<br />
Von: Alexander Karner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 420/3, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Wir zerstören die Resourcen der Erde. Ein Umdenken ist notwendig. Die österreichischen<br />
Politiker reden nur vom Umdenken, aber handeln nicht danach. Daher stopp der S7.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich pokitischen Entscheidungen wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 780<br />
Von: Julia Karner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 420/3, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn. Die<br />
den Plänen ist Deutsch Kaltenbrunn abgeschnitten. Alle Kaltenbrunner werden durch die S7<br />
beeinträchtigt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 87
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 781<br />
Von: Ruth Hofer<br />
Adresse: Söchau 81, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 88
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 782<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: AUNIWAUNDN Verein für Naturschutz und Regionalentwicklung<br />
Adresse: Bergen 6, 8380 Jennersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 783<br />
Von: Naturschutzbund Burgenland<br />
Adresse: Esterhazystraße 15, 7000 Eisenstadt<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Der ÖNB, Landesgruppe Burgenland spricht sich gegen die Erlassung eines<br />
teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung<br />
<strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz<br />
1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S<br />
7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, aus. Unsere Ablehnung der S7 beruht auf<br />
den anliegend vorgebrachten Sachverhalten:<br />
Eine Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens ist nicht gegeben, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />
rechtfertigt. Es wird <strong>mit</strong> dem Projekt eine den Straßenverkehr fördernde Verkehrswirkung<br />
erzielt, die den notwendigen umweltökologischen Erfordernissen widerspricht.<br />
Der hohe naturschutzökologische Wert des Lafnitztales beruht auf der durch<br />
Migrationskorridore erschlossenen Vernetzung des Flusslaufs, seiner Nebengewässer und<br />
der Landschaltsstrukturen im Talraum <strong>mit</strong> den Habitatbereichen im Hügelland.<br />
* Dieser umwelt- und naturschutzökologische Wert, sowie die ästhetische Wertigkeit werden<br />
durch den Bau und den Betrieb der S7 in sehr erheblichem Umfang verringert.<br />
* Darüber hinaus wurden die konkreten und diffusen Einflüsse der S7 auf die Umwelt, wie<br />
Lärm, Staub, Lichtverschmutzung, Geruch und Beunruhigung auf die gemäß der Fauna-<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 89
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Flora-Habitatrichtlinie Anhang 1 unter Schutz gestellten Habitate nicht ausreichend oder gar<br />
nicht untersucht.<br />
* Des Weiteren wurden die Auswirkungen dieser genannten Einflüsse auf die Schutzgüter<br />
(Tier- und Pflanzenarten) der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie Anhang 2 und Anhang 4 nicht<br />
untersucht.<br />
Die Funktionen der international als hochwertig anerkannten Lebensräume und deren<br />
Vernetzung untereinander werden in hohem Ausmaß erheblich beeinträchtigt. Die geplanten<br />
Ausgleichsmaßnahmen sind nicht geeignet, diese erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />
verringern.<br />
Als Beispiel für die Gültigkeit unserer Aussagen muss der Abschnitt des Lafnitztals im<br />
Bereich Wolfau bis Loipersdorf-Kitzladen genannt werden, wo der Ökologie des<br />
Landschaftsraumes durch die Autobahn A2 erhebliche Belastungen und irreparable Schäden<br />
zugefügt werden. Es kommt im Bereich des oberen Lafnitztals durch den Bestand der A2 zu<br />
einer erheblichen Beeinträchtigung des Talraums und da<strong>mit</strong> der Natura 2000 Gebiete und<br />
des Ramsar-Gebiets (permantente Störung durch Autobewegungen, Verlärmung,<br />
Vibrationen, Zerschneidung der Wanderkorridore aller nichtflugfähigen Tierarten,<br />
Veränderung des Wasserhaushaltes, usw.). Die Beeinflussung der hydrologischen<br />
Verhältnisse (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten auf<br />
Oberflächen- und Grundwasserhaushalt) ist nach unserem Erachten bislang nicht<br />
ausreichend geklärt.<br />
Die S 7 würde das Vorkommen der primären Naturgüter und deren regional spezifischen<br />
Kreisläufe sowie Jahrtausende alte Lebensräume von Tieren und Pflanzen in großem<br />
Umfang zerschneiden und erheblich verändern. Die Umweltverträglichkeit des Projekts ist<br />
daher aus umwelt- und naturschutzökologischer Sicht nicht gegeben. Das untere Lafnitztal,<br />
das von international anerkanntem naturschutzökologischem Wert ist, darf daher nicht als<br />
Baugebiet für derartige Projekte, wie jenes der S7 verwendet werden.<br />
Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft ist von der Projektwerberin bislang<br />
nicht untersucht und muss nach vorliegenden Studien (85% der regionalen Wirtschaft gegen<br />
die S 7l) als nachteilig angenommen werden. Die Entwertung von Liegenschaften durch den<br />
Bau der S 7 wurde nicht erhoben.<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz~ und Lafnitztal durch den<br />
Bau der S 7 deutlich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu<br />
rechnen ist, insbesondere, da die S 7 und die B 319 über weite Strecken in geringer<br />
Entfernung voneinander parallel verlaufen.<br />
Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />
sollte bei gleichzeitiger Schonung von Natur und Umwelt in anderer Weise entsprochen<br />
werden. Kleinräumige Umfahrungen, Fahrbahnverbreiterungen, Geschwindigkeits- und<br />
Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger<br />
sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene nicht untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />
und Steiermark sind darüber hinaus verpflichtet, die B 319 bzw. B 65 in einem den<br />
Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden Zustand zu erhalten um Sicherheit, Leichtigkeit<br />
und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten.<br />
Wie aus den publizierten Ergebnissen der Verkehrzahlungen entnommen werden kann, ist<br />
die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges als gering zu bewerten — etwa 5500<br />
Fahrzeuge täglich an der Grenze zu Ungam und zwei Drittel Regionalverkehr weisen auf<br />
eine rein lokale Bedeutung hin. Die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden<br />
durch die B 319 bzw. B 65, die Oberwarter und die Raabtaler Bundesstraße sowie durch die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 90
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
A 2 mehr als ausreichend erschlossen. Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über<br />
Slowenien nach Italien) ist bereits jetzt — Anfang 2009 - durchgehend befahrbar.<br />
Der ÖNB Landesgruppen Burgenland beantragt daher, den Antrag der ASFINAG<br />
Baumanagement GmbH vom 16.5.2008 mangels Vorliegen der gesetzlichen<br />
Voraussetzungen abzuweisen und dem Österreichischen Naturschutzbund Landesgruppe<br />
Burgenland im Verfahren gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Die Prognose soll die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher menschlicher<br />
Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung in einem noch überschaubaren<br />
Zeitraum aufzeigen. Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu<br />
anderen repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />
Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />
entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />
den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />
Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für den zweckmäßigen Einsatzbereich von<br />
Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da<br />
Querschnittsbemessungen nicht für den derzeitigen, sondern für den künftigen<br />
Verkehr erfolgen und im Prognosejahr 2025 z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-<br />
West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden, ist die Auslastung für einen vierstreifigen<br />
Querschnitt gewährleistet.<br />
Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />
den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />
(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />
Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />
vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />
Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />
Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />
Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />
Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt geprüft.<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen, Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des<br />
öffentlichen Verkehrs usw. wurden untersucht und festgestellt, dass diese nicht<br />
durchsetzbar sind, oder keine Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das<br />
Verlagerungspotential (wie z. B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 91
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />
jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />
Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />
Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />
kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />
internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />
Landesverkehrskonzepte.<br />
Das Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />
berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Da auch<br />
ohne Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten<br />
wird, wurde die Verkehrsumlegung so berechnet, als ob der Korridor V durchgehend<br />
fertig gestellt ist.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />
Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />
Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />
Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Jedenfalls werden wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben<br />
belastet werden.<br />
Im Fachbereich Lärm wurde ein Vergleich des Vorhabensplanfalls (S7-West) <strong>mit</strong> dem<br />
Nullplanfall für das Prognosejahr 2025 angestellt. Der Untersuchungsraum ergab sich<br />
aus einer Schallausbreitungsrechnung unter Zugrundelegung der Emission des<br />
geplanten Vorhabens, wobei zwischen Tag und Nacht unterschieden wurde. Für die<br />
Bauphase wurde der Untersuchungsraum auf alle Straßen ausgedehnt, auf welchen<br />
<strong>mit</strong> einer relevanten Lärmzunahme durch den Bauverkehr zu rechnen ist. Durch die<br />
Gutachter „Humanmedizin“ und „Lärm“ wurden einvernehmlich Schutzziele<br />
festgelegt. Die Schutzziele finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
Zur Beweissicherung werden während der Bauphase Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Nach Inbetriebnahme der S7 werden<br />
Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Emissionen von Stickoxiden steigen durch die Zunahme der Fahrtleistungen<br />
insgesamt an, werden jedoch von Ortsgebieten in Freilandbereiche verlagert. Die<br />
Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar geringfügig<br />
geringer als bei der Nullvariante.<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 92
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />
erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />
den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />
Gleiches gilt für sonstige angesprochen konkrete oder diffuse Einflüsse. Es liegen<br />
keine Anhaltspunkte dafür vor, dass hier ggf. weiterer Untersuchungsbedarf bestünde<br />
oder bestimmte Fragestellungen unzureichend bearbeitet wurden. Auch hinsichtlich<br />
Luftschadstoffen sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 93
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In der Stellungnahme wird die hohe ökologische Wertigkeit des Lafnitztals in Hinblick<br />
auf das Landschaftsbild begründet <strong>mit</strong> der Vernetzung des Flusslaufs, seiner<br />
Nebengewässer und der Landschaftsstrukturen im Talraum <strong>mit</strong> den Habitatbereichen<br />
im Hügelland.<br />
Ad Verlust der Vernetzung von Landschaftsstrukturen<br />
Der Verlust an Strukturelementen wird in der Unterlage 5.4.1, Seite 5<br />
zusammenfassend dargestellt. Demnach gehen Strukturelemente in folgendem<br />
Ausmß verloren:<br />
- ein 650 m langer Gehölzstreifen entlang der A2, der als Sichtschutz für die<br />
Ortschaft Riegersdorf fungiert<br />
- der Marbachgraben verliert durch die Anlage von insgesamt drei<br />
Rampenbauwerke auf einer Gesamtfläche von 6,1 ha seinen derzeitigen<br />
Charakter<br />
- im Bereich der Querung der S7 über den Hühnerbach gehen 0,7 ha<br />
Gehölzsaum verloren<br />
- östlich von Speltenbach gehen im Bereich des Ostportals der UFT<br />
Speltenbach insgesamt 0,6 ha Strukturelemente verloren<br />
- Verlust von Gehölzstreifen östlich der Lafnitz im Gesamtausmaß von 0,2 ha<br />
und<br />
- Verlust von Gehölzstreifen im Bereich des Dobersdorfer Grabens im<br />
Gesamtausmaß von 1,2 ha.<br />
In der Stellungnahme wird überwiegend auf das Lafnitztal eingegangen. Der Verlust<br />
an Strukturelementen im Lafnitztal beträgt 0,2 ha.<br />
Als Ausgleich sind zahlreiche Restrukturierungsmaßnahmen vorgesehen. Im Bereich<br />
der Lafnitzquerung sind dies (siehe 5.4.1. Seite 181 ff)<br />
- ALL2012 Strukturpflanzungen Lafnitztal, Länge 420 lfm<br />
- ALL2015 Strukturpflanzungen Rudersdorf S7, Fläche 1,62 ha<br />
- ALL 2016 Strukturpflanzungen entlang B57A, Länge 1045 lfm<br />
- ALL 2017 Gehölzpflanzungen Rudersdorf (UFT West), 2,9 ha<br />
- ALL 2022 Gehölzpflanzungen, nördl. Brücke Lahnbach, Fläche 4,5 ha<br />
Zusätzlich wird im Bereich der Lafnitztalquerung die Neuanlage eines Auwaldes als<br />
Ausgleichsmaßnahme gefordert.<br />
Ad. Verlust der ästhetischen Wertigkeit in erheblichem Umfang<br />
Es ist nicht korrekt, dass der Einfluss der Trasse auf die ästhetische Wertigkeit des<br />
Landschaftsbildes überall hoch ist. Die Eingrifferheblichkeit im Bereich der Lafnitz und<br />
des Lahnbaches wird lt. Unterlage 5.4.1 für Teilraum 27 (Seite 156) und Teilraum 29<br />
(Seite 158) <strong>mit</strong> hoch bewertet. Die oben angeführten Maßnahem sollen auch<br />
beitragen, die ästhetischen Beeinträchtigungen der Trasse auf das Landschaftsbild<br />
zu reduzieren und sind nach Ansicht der Gutachter ausreichend.<br />
Ad. Verlust Jahrtausende alter Lebensräume<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 94
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Im Wesentlichen sind Agrarlandschaft und Wirtschaftswälder von der Trasse<br />
betroffen.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Zum Einwand:… Beeinflussung der hydrologischen Verhältnisse (unter anderem<br />
durch Bodenversiegelung und Errichtung von Dammbauten auf Oberflächen- und<br />
Grundwasserhaushalt) ist nach unserem Erachten bislang nicht ausreichend<br />
geklärt…<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. deren<br />
Kompensationsmaßnahmen (Retentionsbecken)<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Fachgebiet Wildbiologie und Jagdwirtschaft<br />
Der Migrationskorridor im Lafnitztal wird durch vier Brückenbauwerke erhalten: durch<br />
die Brücke über die ÖBB <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von 80 m, durch die<br />
Brücke über die Lafnitz <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von 90m, durch eine<br />
Brücke über den Lahnbach <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von 75 m und eine<br />
Brücke über einen Radweg bei km 10,454 <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite von 40 m.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 95
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 784<br />
Von: Daniel Rädler<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Speltenbach 19, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Speltenbach 19, 8280<br />
Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />
die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />
dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 96
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 785<br />
Von: Philipp Hofer<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Pestalozzistrasse 10/5, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 786<br />
Von: Romana Schmucker<br />
Adresse: Stein 131, 8282 Stein<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 97
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 787<br />
Von: Brigitta Rädler<br />
Adresse: Speltenbach 19, 8280 Altenmarkt<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Speltenbach 19, 8280<br />
Altenmarkt, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />
die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />
dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Das Siedlungsgebiet von Speltenbach und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse werden durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 10<br />
„Speltenbach-West“ erfasst. Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel<br />
weder in der Bauphase noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen<br />
durch Feinstaub zu erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale<br />
Zusatzbelastungen über 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 98
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />
(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />
gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />
dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Speltenbach<br />
(repräsentiert durch Immissionspunkt 10) im Jahres<strong>mit</strong>tel zu geringfügigen<br />
Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende Gesamtbelastung<br />
beträgt 15 µg/m³ und liegt da<strong>mit</strong> weit unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-<br />
L (JMW 30 µg/m³).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 788<br />
Von: Christa Karner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 420/3, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 99
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von der S7 werden alle Kaltenbrunner beeinträchtigt. Daher müssen die Auswirkungen für<br />
alle Kaltenbrunner untersucht werden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 789<br />
Von: Christian Ohnewein<br />
Adresse: Riegersdorf 70, 8264 Hainersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 100
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 790<br />
Von: Gustav Hammerlindl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Karl – Morre – Straße 75, 8020 Graz<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 791<br />
Von: Hermann Deutsch<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 327, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Als Jäger bin ich entsetzt. Die südlichen Jagdgebiete werden zerstört. Das Wild (speziell<br />
Rehe) können nicht mehr über ?? (nicht lesbar) u. Lafnitz wechseln.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 101
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Deutsch Kaltenbrunn 327,<br />
7572 Deutsch Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur<br />
Beweissicherung werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme<br />
Kontrollmessungen durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte<br />
während der Bauphase zu gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen<br />
vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Wildbiologie und Jagd<br />
Der Wildwechsel wird im Lafnitztal durch vier Brückenbauwerke erhalten. Die ÖBB<br />
wird <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von 80 m gequert, die Lafnitz <strong>mit</strong> einer<br />
nutzbaren Breite von 90 m, der Lahnbach <strong>mit</strong> einer nutzbaren Breite für Wildtiere von<br />
75 m. Weiters ist eine Brücke über einen Radweg bei km 10,454 vorgesehen, die<br />
eine nutzbare Breite von 40 m für Wildtiere aufweist.<br />
Stellungnahme Nr.: 792<br />
Von: Johann Thaller<br />
Adresse: Bierbaum 37, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Wertvollste Flussauen <strong>mit</strong> Tierraritäten und schützenswerte Flusslandschaften (Ramsar –<br />
Gebiet) werden zerstört!!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 102
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Aus aquatisch ökologischer Sicht sind potentielle Beeinflussungen durch die Querung<br />
der Lafnitz und diverser Zubringer sowie durch die Einleitung von Strassenwässern<br />
ableitbar. Die Querungen werden <strong>mit</strong> ausreichend dimensionierten Brücken bzw.<br />
Rohrdurchlässen durchgeführt; dadurch werden die Uferstruktur, wie auch der<br />
Sohlbereich und die Kontinuumsverhältnisse nicht nachteilig verändert.<br />
Die in den Marbach vorgesehene Einleitung von Straßenwässern wird über eine<br />
Gewässerschutzanlage geführt. Eine entsprechende Betriebsweise gewährleistet die<br />
Einhaltung von ökologisch vertretbaren Chloridkonzentrationen in den Vorflutern.<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Fachgebiet Tiere Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Dies kommt allerdings nicht einer Zerstörung dieser Gebiete gleich.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 103
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 793<br />
Von: Iris Papst<br />
Adresse: Riegersdorf 23, 8264 Hainersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />
gegenständlichen Adresse <strong>mit</strong> keiner relevanten, projektskausalen<br />
Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen<br />
< 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Der östliche Ortsrand von Riegersdorf und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme<br />
angeführte Liegenschaft werden durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 6 „L403 -<br />
Riegersdorf“ erfasst. Nach den Immissionsberechnungen sind in der Bauphase keine<br />
relevanten Zusatzbelastungen durch Feinstaub oder Stickstoffdioxid zu erwarten.<br />
Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />
(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />
gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />
dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Riegersdorf<br />
(repräsentiert durch Immissionspunkt 6) im Jahres<strong>mit</strong>tel zu geringfügigen<br />
Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende Gesamtbelastung<br />
beträgt 16 µg/m³ und liegt da<strong>mit</strong> weit unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-<br />
L (JMW 30 µg/m³).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 104
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebieten „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu<br />
einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 794<br />
Von: Franz Papst<br />
Adresse: Riegersdorf 23, 8264 Hainersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 793 (selbe Adresse)<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 793 (selbe Adresse)<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 793 (selbe Adresse)<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 105
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 795<br />
Von: Christa Thaller<br />
Adresse: Bierbaum 37, 8283 Bad Blumau<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Meine Radfahrwege und Langlaufloipen werden zerstört!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Der Gutachter des Fachgebiets Raumplanung schließt sich in dieser Frage, als dem<br />
Lärmgutachter, dem Luftgutachter und dem Humanmediziner nachgeordneter<br />
Fachbereich, dem Befund des Lärmgutachters und des Luftgutachters bzw. der<br />
Beurteilung durch den Gutachter für Humanmedizin an.<br />
Entlang von Lafnitz bzw. Lahnbach wird – sofern es die Schneelage zulässt – von<br />
einem dafür zuständigen Verein eine Loipe gespurt. Dies entspricht dem Verlauf von<br />
Lafnitztal Reitweg bzw. dem B75 Lafnitztal Radweg. Die Loipe endet im Bereich der<br />
KGGrenze von Deutsch-Kaltenbrunn (vgl. rote Linie in nachstehender Abbildung). In<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 106
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
früheren Jahren wurde die Loipe bis zum Siedlungsrand von Rudersdorf<br />
weitergeführt.<br />
Bei Schaffung von Über- bzw. Unterführungen für den Rad- bzw. Reitweg können<br />
diese<br />
Querungsmöglichkeiten auch für die Langlaufloipe verwendet werden. In<br />
nachstehender Abbildung sind der Lafnitztal Reitweg sowie der B75 Lafnitztal<br />
Radweg, im deren Bereich auch die Loipe verläuft, dargestellt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 107
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 796<br />
Von: Elsa Koglmann<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 61, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die finanzielle Abgeltung für den Wertverlust von Wald, Feld und Acker.<br />
Außerdem die Ausdehnung des gesamten Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch<br />
Kaltenbrunn.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 108
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 797<br />
Von: Rudolf Hafner<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 48, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich als alter Bürger von Deutsch Kaltenbrunn bin ich gegen die Zerstörung unseres Ortes<br />
und des Lafnitztales. Was wir Alten aufgebaut haben, zerstört ihr Jungen!!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Im Bereich der Lafnitzquerung sind als Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild<br />
Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen Hecken und die Neuanlage eines Auwaldes<br />
im Bereich der Lafnitz und des Lahnbaches vorgesehen.<br />
Zwischen der Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten auf die B57a werden vom<br />
Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 109
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen werden.<br />
Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Stellungnahme Nr.: 798<br />
Von: Günter Trinkl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 371, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 beeinträchtigt alle Kaltenbrunner. Die Pläne zeigen nur Teile von Kaltenbrunn. Ich<br />
fordere die Ausdehnung aller Untersuchungen auf ganz Deutsch Kaltenbrunn.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 110
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 799<br />
Von: Christine Freismuth<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Wieskapellenweg 12, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 800<br />
Von: Lisa Fritzl<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 90, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Der S7 wird eine Verschmutzung des Landschaftsbildes, der Natur und der Luft sein. Die<br />
Feinstaubbelastung wird steigen, so auch die Lärmbelästigung.<br />
So wird es zu einer Beeinträchtigung unser aller Leben kommen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 111
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />
gegenständlichen Adresse Deutsch Kaltenbrunn 90, 7572 Deutsch Kaltenbrunn, <strong>mit</strong><br />
keiner relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist.<br />
Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />
unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es<br />
innerhalb des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der<br />
Feinstaub, der von der Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie<br />
jener, der von Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt<br />
sich jedoch nur auf die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die<br />
Partikelzusammensetzung.<br />
Heute führt der Verkehr durch dicht besiedelte Ortschaften und belastet die Anrainer<br />
<strong>mit</strong> verkehrsrelevanten Schadstoffen. Durch die Verlagerung des Verkehrs in wenig<br />
besiedeltes bis unbesiedeltes Gebiet, wird die Anzahl der durch Lärm,<br />
Erschütterungen und Luftschadstoffen belasteten Personen signifikant reduziert.<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der<br />
Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für<br />
den Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Es ist richtig, dass eine Straße das Landschaftsbild beeinflusst. Aus Sicht des<br />
Gutachters zum Fachgebiet Landschaftsbild ist der Verlauf der Trasse so geplant,<br />
dass sie möglichst schonend in die Landschaft eingebettet ist. Als Ausgleich zur<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen wie<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 112
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
sanft anlaufende und bepflanzte Lärmschutzdämme, Strukturplanzungen, Hecken<br />
oder die Neuanlage eines Auwaldes.<br />
Stellungnahme Nr.: 801<br />
Von: Willi Fritzl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die Ausdehnung der Planungsuntersuchungen auf ganz Deutsch Kaltenbrunn.<br />
Alle Kaltenbrunner sind von der S7 betroffen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 113
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 802<br />
Von: Sabine Fritzl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Alle Kaltenbrunner sind von der S7 betroffen. Die Pläne der ASFNIAG zeigen nur einen<br />
kleinen Teil. Daher ist das Planungsgebiet auf ganz Deutsch Kaltenbrunn auszuweiten.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 803<br />
Von: Stefanie Fritzl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 114
Die Straße bringt:<br />
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
• Unnütige Verschwendung von Ressourcen<br />
• Falsche Schwerpunktsetzung bei den Ausgaben von Staatsgut (Finanzplan)<br />
• Verminderung der Lebensqualität aller im Bereich wohnhaften Leute<br />
• Belastung für die Gesundheit der Menschen (Feinstaub, Luftverschmutzung)<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im gegenständlichen<br />
<strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“ geprüft<br />
und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten Nr. 2<br />
„Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass gegenüber<br />
dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> keiner<br />
relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der S7<br />
West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen. Gleiches<br />
gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden Verkehrszunahmen auf<br />
Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 115
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />
unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es innerhalb<br />
des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der Feinstaub, der von der<br />
Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie jener, der von<br />
Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt sich jedoch nur auf<br />
die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die Partikelzusammensetzung.<br />
Heute führt der Verkehr durch dicht besiedelte Ortschaften und belastet die Anrainer <strong>mit</strong><br />
verkehrsrelevanten Schadstoffen. Durch die Verlagerung des Verkehrs in wenig<br />
besiedeltes bis unbesiedeltes Gebiet, wird die Anzahl der durch Lärm, Erschütterungen<br />
und Luftschadstoffen belasteten Personen signifikant reduziert.<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei dieser<br />
Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der<br />
Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den<br />
Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 804<br />
Von: Judith Fritzl<br />
Adresse: Würzburggasse 6/1, 1130 Wien<br />
Datum Stellungnahme: 06.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Alle Kaltenbrunner sind von der S7 betroffen. Die Pläne der ASFNIAG zeigen nur einen<br />
kleinen Teil. Daher ist das Planungsgebiet auf ganz Deutsch Kaltenbrunn auszuweiten.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 116
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 805<br />
Von: Martin Fritzl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die weltweite Klimaerwärmung muß bekannt werden. Umdenken im Bereich des Verkehrs ist<br />
angesagt. Das KFZ <strong>mit</strong> „Hirn“ benützen. Unnötige Fahrten einsparen. Vielleicht begreifen es<br />
auch die Politiker. Aber bevor es zu spät ist.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Aus verkehrstechnischer Sicht wird zum Einwand der Klimaerwärmung durch den<br />
Verkehr auf die Stellungnahme des Fachgebietes Luftschadstoffe und Klima<br />
verwiesen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 117
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 806<br />
Von: David Fritzl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 05.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 ist aus wirtschaftlichen und touristischen Gründen unnotwendig!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Erholung<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />
dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 118
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Stellungnahme Nr.: 807<br />
Von: Mira Fritzl vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Willi Fritzl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 119
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wir gehen einer Klimakatastrophe entgegen. Und was macht Österreich. Noch mehr<br />
Autobahnen bauern, noch mehr CO2, noch mehr Verschmutzung. Die S7 trägt zum<br />
Untergang bei.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stellungnahme Nr.: 808<br />
Von: Lena Fritzl vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Willi Fritzl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 90, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Was machen die Politiker, außer Sonntagsreden? Autobahnen bauen, so wollen sie die<br />
Kyoto – Ziele erreichen? Schämt euch!! Nieder <strong>mit</strong> der S7!!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 120
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stellungnahme Nr.: 809<br />
Von: Franz Marth<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 274, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Wer schützt mein Lafnitztal vor bauwütigen Politikern? Für die Wertminderung fordere ich<br />
finanzielle Entschädigung für mein Haus.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 121
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 274, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 810<br />
Von: Erika Marth<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 274, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Für die Wertminderung meines Hauses und die Verschlechterung der Lebensqualität fordere<br />
ich finanzielle Entschädigung.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 122
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 274, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 811<br />
Von: Johannes Maurer<br />
Adresse: Gürtelgasse 48, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf die ganze Stadt Fürstenfeld.<br />
Denn alle Fürstenfelder sind vom Lärm und Gestank betroffen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 123
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Die Stadt Fürstenfeld wird durch den Betrieb der S7 Nutzen ziehen. Die<br />
Lärmimmissionen werden sich reduzieren und eine Gesundheitsgefährdung lässt sich<br />
ableiten. Eine Ausdehnung des Untersuchungsgebietes gibz hinsichtlich Belastung<br />
durch S7 nicht mehr Erkenntnisse, als ohnehin schon vorhanden sind.<br />
Fachbereich Kulturgüter:<br />
Eine Ausdehnung des Untersuchungsraumes ist nicht sinnvoll, da Kulturgüter nur im<br />
engeren Baubereich un<strong>mit</strong>telbar betroffen sein können.<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Siehe Stellungnahme Nr. 253.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Aus Sicht des FB Oberflächengewässer wurde das Untersuchungsgebiet groß genug<br />
gewählt. In den Randbereichen des Bearbeitungsgebietes sind keine Veränderungen<br />
mehr gegenüber dem Istzustand zu verzeichnen, weshalb es aus Sicht des FB<br />
Oberflächengewässer keinen Sinn macht das Untersuchungsgebiet zu erweitern.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 124
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Raumplanung + Erholung<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 125
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
berührten Standortgemeinden und im weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Eine differenzierte Betrachtung des Stadtgebietes Fürstenfeld erfolgt im UVE-<br />
Fachbeitrag „Raumentwicklung, Siedlungsraum, Wirtschaftsraum, Ortsbild“ (Mappe<br />
5.1., Einlage 1) nicht. Die Beurteilung erfolgte bereits im Hinblick auf die getätigten<br />
Aussagen der Fachbereiche Lärm, Luft und Verkehr. Die Aussagen im UVE-<br />
Fachbeitrag “Grundlagen Verkehr“ (Mappe 1.4, Einlagen 1 bis 3) zeigen eine<br />
wesentliche Entlastungswirkungen für die B 319 für den Fall Umlegungsprognosen-<br />
Analyseverkehr 2006. In Verbindung <strong>mit</strong> dieser Analyse erfahren sämtliche räumlichfunktionelle<br />
Gegebenheiten/Verflechtungen eine erhebliche Aufwertung,<br />
insbesondere da die Erreichbarkeiten des Zentrums durch den Bau der S 7<br />
gleichzeitig verbessert werden. Der UVE-Fachbeitrag „Technischer Bericht Lärm“<br />
(Mappe 4.4, Einlage 1) und UVE-Fachbeitrag „Luft“ (Mappe 6.1, Einlage 2) bauen auf<br />
die generierten Werte auf und stellen in ihren Auswirkungsbetrachtungen fest, dass<br />
vor allem die für die Raumplanung sensiblen Bereiche wesentlich entlastet bzw.<br />
verbessert werden. Ein weiteres relevantes Kriterium ist, dass die bereits bestehende<br />
B 319 eine Ortsumfahrungsfunktion aufweist und schon jetzt eine Entlastung für den<br />
zentralen Stadtbereich darstellt und die weitere Errichtung einer hochrangigen Straße<br />
(S 7) die Aufwertung der B 319 als Sammelstraße und wichtige entlastete Straße für<br />
das Stadtzentrum bedeutet. Im Rahmen der Umweltuntersuchung (IST-<br />
Zustandsbericht) werden sämtliche sensible Nutzungen erfasst und bewertet.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahmer des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Die Methodik zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für das Landschaftsbild ist<br />
in Unterlage 5.4.1. Seite 9 dargelegt. Die Auswahl der Untersuchungsgebiete wird in<br />
diesem Kapitel begründet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 126
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Aus Sicht des Gutachters für den Fachbereich Landschaftsbild ist es nicht<br />
erforderlich, das Untersuchungsgebiet auf Fürstenfeld auszudehnen. Die<br />
vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen in den Sichtbereichen (nördlich von<br />
Altenmarkt und Speltenbach sowie im Bereich des Knotens b57a) sind ausreichend,<br />
um die Einflüsse der Trasse auf das Landschaftsbild zu minimieren. Wesentliche<br />
Maßnahmen in Hinblick auf das Landschaftsbild sind:<br />
- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen<br />
- Unterflurtrasse Speltenbach<br />
- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />
- Anlage eines Auwaldes<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Allfällige Auswirkungen auf Wildökologie und Jagd wurden durch die regionale und<br />
überregionale Betrachtungsweise des Teilgutachtens 8 abgedeckt.<br />
Stellungnahme Nr.: 812<br />
Von: Joachim Fuchs<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 329, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Daher muß das ganze Gebiet von Deutsch Kaltenbrunn<br />
auf die Auswirkungen hin untersucht werden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 127
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 813<br />
Von: Ingrid Fuchs<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 329, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Mehr Verkehr bedeutet mehr CO2. Die S7 hat Mitschuld wenn wir die Kyoto – Ziele nicht<br />
erreichen. Wann beginnen die Politiker <strong>mit</strong> dem Umdenken?<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 128
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 814<br />
Von: Christine Koch<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
In der Bibel steht wir sollen die Schöpfung bewahren und nicht zerstören. Daher keine S7.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 129
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange und da<strong>mit</strong> in die Schöpfung ein.<br />
Die im Projekt vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als<br />
notwendig eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />
vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stellungnahme Nr.: 815<br />
Von: Robert Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere finanzielle Entschädigung für die Wertminderung meines Hauses und die<br />
Verschlechterung der Lebensqualität.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 130
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 816<br />
Von: Hanna Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Wer schützt die Jugend vor den bauwütigen Politikern? Auch die S7 ist ein Teil der<br />
Umweltzerstörung und des Klimawandels.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 375, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 131
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern.<br />
Stellungnahme Nr.: 817<br />
Von: Roswitha Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 82, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 132
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Warum wurde in das Untersuchungsgebiet nur ein Teil von<br />
Deutsch Kaltenbrunn aufgenommen? Was hat die ASFINAG zu verbergen? Daher<br />
Neuuntersuchung.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 818<br />
Von: Elfriede Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 82, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes<br />
auf ganz Deutsch Kaltenbrunn und nicht nur auf Bereiche des Ortsteils „Unterbergen“.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 133
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 819<br />
Von: Erwin Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere finanzielle Entschädigung für den Wertverlust von Haus, Äcker und Wälder und<br />
für den Verlust der Lebensqualität.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 134
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 820<br />
Von: Angelika Koch<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich habe 4 Kinder, 3 sind Asthmatiker und Allergiker, 1 Kind ist erst 2 Jahr alt, die<br />
Schnellstraße würde die Feinstaubkonzentration in der Luft erhöhen, es kommt zu mehr<br />
Belastung des Kindes und deren Entwicklung wird behindert. Weiter kommt es zu einer<br />
Lärmbeläsigung – dadurch folgen Schlafstörungen – Folge Depressionen,<br />
Herzkreiskauferkrankungen, Konzentration ?? (nicht lesbar)<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> keiner projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 135
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />
unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es<br />
innerhalb des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der<br />
Feinstaub, der von der Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie<br />
jener, der von Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt<br />
sich jedoch nur auf die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die<br />
Partikelzusammensetzung.<br />
Für die Induktion von Asthmaanfällen spielen nicht nur die verkehrsrelevanten<br />
Luftschadstoffe eine Rolle, sondern auch die in der Natur auftretenden Pollen, Sporen<br />
oder andere allergene Eiweißkörper. Die Zunahme des Verkehrs in D.-Kaltenbrunn ist<br />
von untergeordneter Größe, so dass dadurch keine Verschlechterung des<br />
Gesundheitszustandes der Kinder ableitbar wäre.<br />
Heute führt der Verkehr durch dicht besiedelte Ortschaften und belastet die Anrainer<br />
<strong>mit</strong> verkehrsrelevanten Schadstoffen. Durch die Verlagerung des Verkehrs in wenig<br />
besiedeltes bis unbesiedeltes Gebiet, wird die Anzahl der durch Lärm,<br />
Erschütterungen und Luftschadstoffen belasteten Personen signifikant reduziert.<br />
Stellungnahme Nr.: 821<br />
Von: Jens Koch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Angelika Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Durch höhere Luftverschmutzung (wegen Autobahn) – kommt es zu mehr gesundheitlicher<br />
Belastung; Die Neuroder<strong>mit</strong>is wird sich verstärken, die Allergien erhöhen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 136
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 820<br />
(selbe Adresse).<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Prof. Ring, einer der führenden Immundermatologen gibt Antwort auf die Frage, ob<br />
Neuroder<strong>mit</strong>is kausal <strong>mit</strong> Luftschadstoffen in Zusammenhang steht. Für die<br />
Neuroder<strong>mit</strong>is stellt eine genetische Prädisposition den stärksten einzelnen<br />
Risikofaktor dar. Hat ein Elternteil selbst ein atopisches Ekzem, steigt das<br />
Erkrankungsrisiko für das Kind auf das 3- bis 6-fache. Es ist derzeit davon<br />
auszugehen, dass verschiedene Gene auf mehreren Chromosomen für die atopische<br />
Veranlagung verantwortlich sind, es sich also um eine polygene Vererbung handelt.<br />
In den letzten Jahren konnten durch die intensiven Forschungsaktivitäten<br />
Veränderungen von Immunreaktionen bei Patienten <strong>mit</strong> Neuroder<strong>mit</strong>is aufgedeckt<br />
werden.<br />
Als weitere mögliche Auslösemechanismen werden die Freisetzung von so<br />
genannten Superantigenen und Staphylokokken, mikrobielle Antigene von Hefepilzen<br />
wie zum Beispiel Pityrosporon ovale und Candida albicans sowie die Bildung von IgE-<br />
Antikörpern gegen eigene Zellbestandteile der Patienten diskutiert. Außerdem<br />
konnten bei Patienten <strong>mit</strong> atopischem Ekzem Barrierefunktionsstörungen der Haut<br />
infolge der Veränderungen u.a. des Ceramidgehalts der Hornschicht nachgewiesen<br />
werden. Auch psychoneuroimmunologische Effekte auf die Hautentzündung, zum<br />
Beispiel über bestimmte Botenstoffe aus den Hautnerven (Neurotrans<strong>mit</strong>ter/-peptide)<br />
können das atopische Ekzem beeinflussen.<br />
Nicht nur anthropogene, sondern auch natürliche Umwelteinflüsse wie Aeroallergene<br />
und physikalische Einflüsse auf das atopische Ekzem müssen berücksichtigt werden.<br />
Bei den Luftschadstoffen ist eine Rolle für Tabakrauch nachgewiesen: Es ist bekannt,<br />
dass Tabakrauch bei aktiven wie passiven Rauchern die Konzentration des Gesamt-<br />
IgE ("Allergieantikörper") erhöhen kann.<br />
Darüber hinaus erscheint das Rauchen in der Schwangerschaft das Risiko für eine<br />
atopische Erkrankung zu erhöhen. Nach eigenen Untersuchungen hatten Kinder,<br />
deren Mütter während der Schwangerschaft geraucht hatten, in 52 Prozent eine<br />
Atopiemanifestation, während es bei den nicht rauchenden Müttern 36 Prozent<br />
waren. Das Risiko für ein atopisches Ekzem war also mehr als doppelt hoch, wenn<br />
die Mutter während der Schwangerschaft geraucht hatte.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 137
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Rolle von anthropogenen Luftschadstoffen, die im Wesentlichen <strong>mit</strong> Autoabgasen<br />
in die Umwelt gelangen, ist umstritten. Allgemein werden Luftschadstoffe als Auslöser<br />
für Allergien diskutiert. Darüber hinaus haben experimentelle Untersuchungen auch<br />
Hinweise auf Innenraumluftschadstoffe gegeben, die möglicherweise zur<br />
Ekzemverschlechterung beitragen könnten. Neben einer Irritationswirkung sind für die<br />
meisten dieser Komponenten aus experimentellen Untersuchungen auch<br />
immunmodulierende Effekte, z.B. im Sinne einer Gesamt-IgE-Erhöhung, bekannt. In<br />
den letzten Jahren wendet sich die Forschung zunehmend der Bedeutung von<br />
Dieselrußpartikeln und Feinstaubanteilen in der Außenluft zu. Eine abschließende<br />
Bewertung der Rolle von Luftschadstoffen bei Entstehung und Unterhaltung des<br />
atopischen Ekzems ist jedoch noch nicht möglich. Ein Einfluss von<br />
Innenraumstickstoffoxidquellen wie Gasherden sowie von Autoabgasen scheint<br />
jedoch möglich.<br />
Stellungnahme Nr.: 822<br />
Von: Lisa Koch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Angelika Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich habe Asthmabronchiall, brauche daher gute Luft, durch die Autobahn wird diese<br />
verschmutzt.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 820<br />
(selbe Adresse).<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 138
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Unter „Feinstaub“ versteht man Partikel <strong>mit</strong> einer bestimmten Größe. Der Feinstaub<br />
unterscheidet sich jedoch in der chemischen Zusammensetzung, so dass es<br />
innerhalb des Begriffes „Feinstaub“ noch große Unterscheidungen gibt. Der<br />
Feinstaub, der von der Natur gebildet wird ist sicherlich anders zu bewerten, wie<br />
jener, der von Verbrennungsmaschinen herrührt. Die heutige Messung beschränkt<br />
sich jedoch nur auf die Erfassung der Partikelgröße, nicht aber auf die<br />
Partikelzusammensetzung.<br />
Für die Induktion von Asthmaanfällen spielen nicht nur die verkehrsrelevanten<br />
Luftschadstoffe eine Rolle, sondern auch die in der Natur auftretenden Pollen, Sporen<br />
oder andere allergene Eiweißkörper. Die Zunahme des Verkehrs in D.-Kaltenbrunn ist<br />
von untergeordneter Größe, so dass dadurch keine Verschlechterung des<br />
Gesundheitszustandes ableitbar wäre.<br />
Stellungnahme Nr.: 823<br />
Von: Britta Koch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Angelika Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Britta ist noch ein Kleinkind, nimmt Umweltgifte schneller auf als Erwachsene, durch die<br />
Schnellstraße kommt es zu höheren Umweltbelastung u.a. Feinstaub etc. Das wirkt sich<br />
nachteilig auf die Entwicklung aus.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 820<br />
(selbe Adresse).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 139
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der angegebenen Wohnadresse kommt es weder in der Bau- noch in der<br />
Betriebsphase zu relevanten Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Der Schutz von Kindern ist für die Gesellschaft ein hohes Gut. Es wird daher immer<br />
wieder gefordert, bei der Beurteilung umweltbezogener Gesundheitsrisiken und der<br />
Ableitung von Grenzwerten die spezifische Empfindlichkeit von Kindern in besonderer<br />
Weise zu berücksichtigen. In der gegenwärtigen regulatorischen Praxis wird dies<br />
häufig relativ schematisch durch generelle Sicherheitsfaktoren für bestimmte Noxen<br />
versucht. Grundsätzlich muss man berücksichtigen, dass die Atemfrequenz und so<strong>mit</strong><br />
das Atemminutenvolumen der Kinder deutlich (bis 2X) höher als beim Erwachsenen<br />
ist, dahingegen aber das Gesamtatemvolumen und die Lungenoberfläche kleiner<br />
verglichen <strong>mit</strong> dem Erwachsenen ist. Grundsätzlich hat man bei der Erstellung der<br />
Grenzwerte für die allgemeinen Luftschadfstoffe darauf Bezug genommen und Werte<br />
geschaffen, die einerseits einen Schutz für die Kinder, als auch für das Ungeborene<br />
im Mutterleib darstellen. Wenn nun die Grenzwerte eingehalten bzw. unterschritten<br />
werden, kann man davon ausgehen, dass die Gesamtbevölkerung einen Schutz<br />
genießt.<br />
Stellungnahme Nr.: 824<br />
Von: Nina Koch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Angelika Koch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 439, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich bin asthmakrank, diese Erkrankung wird bei höherer Staubbelastung und<br />
Umweltverschmutzung bzw. Luftverschmutzung stärker.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 140
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 820<br />
(selbe Adresse).<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 822.<br />
Stellungnahme Nr.: 825<br />
Von: Raphael Kumnig<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 84, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn. Die<br />
S7 schädigt nämlich alle Kaltenbrunner.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 141
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 826<br />
Von: Ingrid Kumnig<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 84, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 schädigt alle Bewohner von Deutsch Kaltenbrunn. Warum wurde nur ein Teil auf<br />
Auswirkungen untersucht? Dieser Fehler muß dringend behoben werden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 827<br />
Von: Harald Strukle<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 84, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 142
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ich fordere die Einbeziehung von ganz Deutsch Kaltenbrunn in das Planungs- u.<br />
Untersuchungsgebiet. Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 828<br />
Von: Birgit Deutsch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 101, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die finanzielle Abgeltung für den Wertvelust meines Hauses. Weiters schädigt die<br />
S7 alle Kaltenbrunner, daher sind die Untersuchungen auf ganz Deutsch Kaltenbrunn<br />
auszudehnen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 143
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 829<br />
Von: Sebastian Deutsch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Birgit Deutsch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 101, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 zerstört die Zukunft des Lafnitztales. Die Gäste kommen zu uns wegen der Ruhe.<br />
Lärm haben die Gäste genug zu Hause. Daher nein zur S7.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung des Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen<br />
dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 144
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Stellungnahme Nr.: 830<br />
Von: Vanessa Deutsch vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Birgit Deutsch<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 101, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die Schulden der ASFINAG müssen die heutigen Kinder morgen zurückzahlen. S7 nein<br />
danke!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 145
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 831<br />
Von: Adolf Kogelmann<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 61, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere finanzielle Abgeltung für den Wertverlust von Äcker, Wiesen und Wälder. Ich<br />
fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgegietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn, da alle<br />
Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 146
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 832<br />
Von: Christine Löffler<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Deutsch Kaltenbrunn 95, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
In der Bibel steht nichts von der Zerstörung der Natur, sondern für deren nachhaltige<br />
Bewahrung. S7 nein danke!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 833<br />
Von: Wilhelmine Holzer<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 271, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn,<br />
denn die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Alle „Grauslichkeiten der S7“ gehören auf den<br />
Tisch.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 147
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 834<br />
Von: Sandra Nikitscher<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 267, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Daher müssen die Untersuchungen auf ganz Deutsch<br />
Kaltenbrunn und die Zubringerstraßen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 148
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stellungnahme Nr.: 835<br />
Von: Elfriede Reichl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn, da<br />
alle Kaltenbrunner davon betroffen sind.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 149
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 836<br />
Von: Rosa Koch<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 42, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich bin die älteste Bewohnerin von Deutsch Kaltenbrunn. Ich habe bis jetzt keine Autobahn<br />
gebraucht und brauche auch in Zukunft keine S7.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 837<br />
Von: Franz Szakolczai<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes auf ganz Deutsch Kaltenbrunn,<br />
denn die S7 schädigt alle Kaltenbrunner.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 150
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 838<br />
Von: Erich Erkinger<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 151
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es gibt UNO – Konferenzen zum Klimaschutz. Warum hält sich die Republik Österreich nicht<br />
daran? Aber von den anderen Ländern verlangt Österreich die Einhaltung.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 385, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 152
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 839<br />
Von: Rudolf Erkinger<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Ich fordere die Ausdehnung des Untersuchungsgebietes<br />
auf ganz Deutsch Kaltenbrunn. Ich fordere finanzielle Entschädigung für die Wertminderung<br />
von Haus, Äcker und Wälder.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 153
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 840<br />
Von: Erna Erkinger<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die finanzielle Entschädigung für die Wertminderung meines Hauses, Äcker und<br />
Wälder. Ich fordere die Einbeziehung von ganz Deutsch Kaltenbrunn in das<br />
Untersuchungsgebietes, da alle Kaltenbrunner von der S7 betroffen sind.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 154
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten 02 „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Boden, Landwirtschaft:<br />
Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />
Landwirtshaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine Ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />
würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />
hervorrufen.<br />
Stellungnahme Nr.: 841<br />
Von: Horst Lutterschmidt<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Im Namen der Jagdgesellschaft fordere ich Schadensersatz für die Zerstörung des<br />
Jagdgebietes. Bei der Abfertigung der ASFINAG Vorstände war auch genügend Geld<br />
vorhanden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 155
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 156
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 842<br />
Von: Erika Lutterschmidt<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 schädigt alle Kaltenbrunner. Mein Haus ist speziell vom Lärm betroffen, weil es am<br />
Kamm steht, aber nicht in den Lärmkarten aufscheint. Die Untersuchungen sind daher auf<br />
ganz Deutsch Kaltenbrunn auszudehnen. Von meinem Haus hört man bestens den<br />
Kreisverkehr in Rudersdorf und die Eisenbahn.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
318<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 157
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Stellungnahme Nr.: 843<br />
Von: Alfred Lutterschmidt<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Mein Haus steht direkt am Kamm und ist speziell vom Lärm betroffen. Ich höre bereits jetzt<br />
sehr gut die Eisenbahn und den Kreisverkehr in Rudersdorf / Fürstenfeld. Daher fordere ich<br />
die Einbeziehung von ganz Deutsch Kaltenbrunn in die Untersuchungen der ASFINAG.<br />
Weiters fordere ich dafür Schadenersatz in EURO für die Wertminderung von Haus, Äcker<br />
und Wälder.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 158
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
318<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 240, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 159
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 844<br />
Von: Ralph Simandl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Wie will das Ministerium den CO2 – Ausstoß reduzieren, wenn man weiterhin Autobahnen<br />
baut. Denken sie nicht an die Jugendlichen. Die Jugendlichen haben ein Anrecht auch in<br />
Zukunft ohne Klimawandel zu leben.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />
Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 160
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 845<br />
Von: Tanja Simandl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 schadet allen Kaltenbrunnern. Ich fordere die Ausdehnung von ganz Deutsch<br />
Kaltenbrunn in die Untersuchung der ASFINAG.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
318.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 161
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />
Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 846<br />
Von: Anika Simandl vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Tanja Simandl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Österreich hat die Deklaration von Rio über Umwelt und Entwicklung unterschrieben. Wieso<br />
hält sich die Regierung nicht an die Abmachung. Die S7 zerstört die Umwelt des Feistritz und<br />
Lafnitztales.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt wurde 1992 im Rahmen der<br />
Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro<br />
(Brasilien) zur Signatur aufgelegt. Die Konvention trat im Jahr 1993 in Kraft.<br />
Österreich ist seit 1995 Vertragspartei.<br />
Zentrale Anliegen dieses Übereinkommens sind:<br />
o der generelle Schutz der Biologischen Vielfalt (Gene, Arten, Ökosysteme) und<br />
o die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile sowie<br />
o die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung der<br />
genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 162
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Konvention beschränkt sich weder auf eine spezielle Artengruppe noch auf eine<br />
bestimmte geographische Region. Es ist das erste Übereinkommen, dass sich global<br />
<strong>mit</strong> Natur- und Artenschutz beschäftigt und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung<br />
anstrebt. Dafür sind entsprechende soziale und politische Rahmenbedingungen zu<br />
schaffen.<br />
Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, nationale Strategien für alle Bereiche<br />
auszuarbeiten. Die Staaten haben die biologische Vielfalt sowohl "in situ" (vor Ort in<br />
Schutzgebieten) als auch "ex situ" (in speziellen Einrichtungen, wie Tiergärten, Gen-<br />
und Samenbanken) zu schützen. Forschung und Ausbildung, Überwachung<br />
(Monitoring) sowie Bewusstseins-bildung sollen intensiviert werden.<br />
Seitens der Fachgutachter kann keine Unvereinbarkeit des Projektes <strong>mit</strong> dem der<br />
Artenschutzkonvention erkannt werden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />
Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 163
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Dies gilt auch bezüglich des<br />
Feistritz- und Lafnitztales.<br />
Stellungnahme Nr.: 847<br />
Von: David Tauss vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Tanja Simandl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die Erwachsenen haben die Welt von Kindern nur geliehen bekommen. Wieso zerstört die<br />
Regierung in Form der ASFINAG die Zukunft der Kinder? S7 nein danke!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />
Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 164
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 848<br />
Von: Josef Tauss<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die finanzielle Abgeltung für den Wertverlust von Äcker, Felder und Wälder. Bei<br />
der Abfertigung der ASFINAG – Vorstände war auch genügend Geld vorhanden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 179, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />
Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 165
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 849<br />
Von: Karl Strobl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 180, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Warum hat die ASFINAG nur einen Teil von Deutsch Kaltenbrunn in ihr Untersuchungsgebiet<br />
aufgenommen? Auch der Rest von Deutsch Kaltenbrunn ist davon betroffen. Ich fordere die<br />
Ausdehnung des Untersuchungsgebietes!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
318<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 166
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 180, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />
Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 850<br />
Von: Ida Strobl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 180, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die S7 schadet allen Kaltenbrunner. Daher muß das ganze Gebiet von Deutsch Kaltenbrunn<br />
auf Auswirkungen untersucht werden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />
Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />
Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />
Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />
relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />
werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />
Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />
finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 167
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35 und<br />
318.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 180, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />
Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 851<br />
Von: Herbert Hütter<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 320, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Emanuel Kant: Handle so, dass die Maxime deines Handeln jederzeit zur allgemeinen<br />
Gesetgebung werden kann. Wäre das eine Idee für die Bundesregierung? Warum müssen<br />
Sie unschuldige Menschen <strong>mit</strong> der S7 quälen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 168
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten (Projektseinlagen 4.6.15 – 4.6.18) ist ausgewiesen, dass<br />
im Prognosejahr 2025 in der Betriebsphase gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 320, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, welche das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt. Siehe Teilgutachten „Lärm“,<br />
Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 852<br />
Von: Jasmin Wilfinger<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Haben Sie von der Inntalautobahn überhaupt nichts gelernt. Wer Straßen säht, wird Verkehr<br />
ernten. Wieviele Kinder sind entlang der Inntalautobahn auf Grund dieser Autobahn krank?<br />
Oder streiten Sie das ab?<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 169
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Aus verkehrstechnischer Sicht wird zum gegenständlichen Einwand auf die<br />
<strong>Stellungnahmen</strong> der Fachgebiete Luftschadstoffe und Klima sowie Humanmedizin<br />
verwiesen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im<br />
Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die Einhaltung<br />
der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Es gibt dafür keine Unterlagen und Untersuchungen. Andererseits ist die Inntal-<br />
Autobahn keinesfalls <strong>mit</strong> der S7 vergleichbar.<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 170
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 853<br />
Von: Franz Erkinger<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 69, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Können Sie sich in die Lage der Betroffenen zu versetzen? Ist das was Sie tun ein Maßstab<br />
für ethisches Handeln? Erklären Sie das der ASFINAG und Teilen ihres Ministeriums. S7<br />
nein danke!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 854<br />
Von: Klaus Erkinger<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die finanzielle Abgeltung für den Wertverlust von meinen Äckern und Wäldern.<br />
Bei der Abfertigung der ASFINAG – Vorstände (Lückler + Co) war auch genügend Geld<br />
vorhanden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälligem Schadensersatz wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 171
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 194, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im<br />
Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die Einhaltung<br />
der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 855<br />
Von: Waltraud Schmaldienst<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Die positiven Auswirkungen der Autobahn S7 glaube ich erst dann, wenn alle ASFINAG –<br />
Vorstände mind. 5 Jahre samt Ihrer Familien neben der Inntalautobahn wohnen und das<br />
gesundheitlich aushalten!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 172
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 856<br />
Von: Karl-Heinz Schmaldienst<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 173
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Was du nicht willst, das man dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. Denken Sie über<br />
diesen Satz nach. Warum ruinieren Sie das Feitritz- und Lafnitztal. Nur weil ein Hand voll<br />
Politiker sich die S7 einbilden, müssen alle in den 2 Tälern leiden.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 174
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 857<br />
Von: Markus Schmaldienst<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Das Imperium baut Autobahnen und die Mautgebühren abzusahnen. Transit, Feinstaub und<br />
Gestank bleiben uns ein Leben lang.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung zur gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35 wird<br />
festgestellt, dass der Staat im Verkehrsbereich Steuern und Abgaben auf der einen<br />
Seite bzw. Subventionen und Steuerbefreiungen auf der anderen Seite als<br />
Aktionsparameter zur Beeinflussung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Entwicklung verwendet. Zu den verkehrsbezogenen staatlichen Einnahmen gehören<br />
neben der Mineralölsteuer die Kfz-Steuer, indirekt auch Teile der Mehrwertsteuer, die<br />
Vignetten- und Mauteinnahmen für Pkw und Lkw. Subventionen sind u.a. die<br />
Kilometerpauschale für die Pkw-Benutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.<br />
Indirekt hat beispielsweise auch der Verkehrswegebau selber preispolitische<br />
Steuerungseffekte, indem er über Zeitersparnisse zu Kostenreduktionen führt.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 283, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 175
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 858<br />
Von: Markus Karner<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 420-3, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Kleine Zeitung vom 8.1.2008: Überschrift auf der 1. Seite: Feinstaub erhöht die Sterblickeit –<br />
zu diesem besorgniserregenden Ergebnis kommt die Studie eines Wiener Wissenschaftlers.<br />
Das Gutachten war von Gesundheitslandesrat Helmut Hirl in Auftrag gegeben und unter<br />
Verschluß gehalten worden. Das ist die Wahrheit!!!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 176
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Die Studie von Prof.Neuberger wurde der Öffentlichkeit mehrmals vorgestellt und<br />
brachte jene Erkenntnisse, die man ohnehin in der internationalen Fachliteratur<br />
bereits abgedruckt vorfindet. Es wurden die Grazer Daten auf die internationalen<br />
Daten extrapoliert, was ein riskantes Unterfangen ist. Es gibt auch eine Studie des<br />
Sozialmedizinischen Zentrums der Stadt Graz, die statistisch nachweist, dass die<br />
<strong>mit</strong>tlere Erkrankungsrate von Herz-Kreislauferkrankungen in Graz unter dem<br />
steirischen Durchschnitt liegt!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 177
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 859<br />
Von: Gustav Reichl<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 282, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Der Verkehr ist kein „Tsunami“ sondern wird gemacht. Siehe Schild bei der Abfahrt Ilz. Nach<br />
Budapest ist die Strecke über Heiligenkreuz am längsten. So wie er gemacht wird, kann man<br />
ihn auch vertreiben. Die ASFINAG Zahlen bezüglich Verkehrszunahme sind von<br />
unabhängigen Experten (und nicht von der ASFINAG bezahlten Experten) zu errechnen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Der „Tsunami“ Mobilität wird u. a. vom Freizeit- und Konsumverhalten der<br />
Bevölkerung sowie von der Zersiedelung geprägt. Mangels anderer Angebote werden<br />
die immer häufiger und länger werdenden Wege im Straßenverkehr zurückgelegt.<br />
Mobilitätsprogramme sollen bewirken, dass das Verkehrsgeschehen in Zukunft<br />
nachhaltig und umweltfreundlich gelöst wird. Solange Mobilitätsprogramme zu keiner<br />
Stabilisierung des Straßenverkehrsaufkommens führen, wird die Verkehrsnachfrage<br />
durch den Ausbau des Straßennetzes erfüllt.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 282, 7572 D.<br />
– Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen<br />
ist, die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen <<br />
1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 178
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 860<br />
Von: Georg Simandl<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 45, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Bibel: 1. Könige, Kapitel 21 (Nabots Weinberg). Das ist symptomatisch für das Vergehen<br />
unserer Politiker und die ASFINAG. Die Bibelstelle zeigt auch das Ende eines solchen<br />
Vergehens auf.<br />
Stimmt das Gerücht, dass die Frau vom Hr. DDr. DI Depisch Miteigentümerin der Fa.<br />
Freiland ist? Wenn ja, wie beurteilen Sie die Optik?<br />
Auch Hitler wollte das „Reich“ <strong>mit</strong> dem Osten <strong>mit</strong> der Autobahn verbinden, zufällig heißt sie<br />
heute S7 (früher B65).<br />
Hitler ist gescheitert. Auch unsere Politiker und die ASFINAG werden daran scheitern. Gott<br />
gib den Politikern und Ministern die Gnade, <strong>mit</strong> Gelassenheit Dinge hinzunehmen, die sich<br />
nicht ändern lassen, gib ihnen den Mut Dinge zu ändern, die geändert werden sollten und gib<br />
ihnen die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
1) Aufgabe eines rechtsstaatlichen UVP-Verfahrens ist es, unter anderem dafür<br />
Sorge zu tragen, dass un<strong>mit</strong>telbare und <strong>mit</strong>telbare Auswirkungen des Vorhabens auf<br />
Menschen, Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume verhindert oder verringert<br />
werden. Der Vergleich der genannten Aufgabe <strong>mit</strong> der im 1. Buch der Könige -<br />
korrekterweise - als Nabots Weinberg bezeichneten Bibelgeschichte und folglich <strong>mit</strong><br />
Willkür, Lügen, Rechtsmissbrauch, Gewaltbereitschaft und sogar Mord, wird<br />
zurückgewiesen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 179
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
2) Soweit der Einwender in diesem Zusammenhang auf eine eventuelle<br />
Befangenheitsproblematik hinweisen möchte, wird festgehalten, dass sowohl die<br />
Firma Depisch Ziviltechniker GmbH als Projektsteuerung als auch die Firma Freiland<br />
Umweltconsulting ZT GmbH als Koordination Umwelt im gegenständlichen Verfahren<br />
ausschließlich auf Seite der Projektwerberin bzw. nicht für die Behörde tätig sind und<br />
sich die Frage einer Befangenheit so<strong>mit</strong> nicht stellt. Dies gilt auch dann, wenn das<br />
angesprochene Gerücht, dass die Frau von DDI Depisch, Miteigentümerin der Firma<br />
Freiland ist, zutreffen würde.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 861<br />
Von: Gertraud Sigeth<br />
Adresse: D. – Kaltenbrunn 4, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ich fordere die finanzielle Abgeltung auf Grund der Wertminderung meiner Äcker, Felder und<br />
des Hauses. Bei der Abfertigung der ASFINAG – Vorstände (Lückler + Co) war auch<br />
genügend Geld da.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Grundstücksentwertung und allfälliger Ablöse wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 180
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 862<br />
Von: Dr. Johann Raunikar<br />
Adresse: Dr. W. Taucherstraße 5, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 13.02.2009<br />
Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines solchen<br />
Bescheides sind nicht gegeben.<br />
Mit Schreiben vom 16.05.2008, Zei. BMG/Pöcheim/CMT, hat die ASFINAG Bau<br />
Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs<br />
- AktiengeseIIschaft (ASFINAG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />
Technologie den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf<br />
Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung <strong>mit</strong> § 24h Abs. 1<br />
UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), § 17 Forstgesetz 1975<br />
(ForstG 1975) und § 7 Abs. 1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG) für das<br />
Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, Riegersdorf (A<br />
2)- Dobersdorf, im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau,<br />
Altenmarkt, Fürstenfeld, Deutsch Kaltenbrunn und Rudersdorf eingebracht.<br />
Der Antrag — so wird im Edikt vom 15.12.2008 des BMVIT behauptet - enthaIte die nach<br />
den Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen<br />
einschließlich der Umweltverträglichkeitserklärung.<br />
Die Umweltverträglichkeitserklärung der ASFINAG (im Folgenden kurz UVE genannt) bzw.<br />
deren Inhalt entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften, wie sie im § 6 UVP—G<br />
2000 normiert sind. So enthält sie z.B. keine Angaben über die Bestandsdauer des<br />
Vorhabens und Maßnahmen zur Nachsorge (§ 6 Abs.1 Z 1 lit. fUVP-G 2000). Ebenso enthält<br />
die UVE keine Erklärung im Sinne des § 6 Abs.2 UVP-G 2000. Weiters ist festzuhalten:<br />
Vom UVP-G sind - <strong>mit</strong> Ausnahme der unter § 17 Abs. 2 Z. 2 Iit. a erfassten Auswirkungen<br />
auf das Eigentum oder sonstige dingliche Reche von Nachbarn — keine Folgen eines<br />
Vorhabens im ökonomischen Bereich erfasst. Das gleiche gilt für mögliche soziale Folgen<br />
eines Vorhabens. Der Umweltbegriff des UVP- G erhebt die Auswirkungen auf die physische<br />
Umwelt und nicht auf die soziale oder ökonomische Umwelt des Menschen zum Gegenstand<br />
der Beurteilung. Im Lichte dieser vom UVP—G 2000 definierten Betrachtungsweise sind<br />
sämtliche Hinweise auf sozio—ökonomische Auswirkungen des Projektes im Rahmen eines<br />
UVP-Verfahrens unzulässig und daher rechtlich verfehlt.<br />
Die UVE der ASFINAG aber auch die dieser zugrundeliegenden Untersuchungen der<br />
Fachbereiche "wimmeln" geradezu von ständig wiederkehrenden Hinweisen auf erwartete<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 181
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
ökonomische Auswirkungen des Vorhabens. Schon in der Einleitung, in der die<br />
Zielsetzungen dargelegt werden, werden ökonomische Kriterien unzulässigerweise ins Spiel<br />
gebracht" im Sinne der Schaffung von wirtschaftlicher Standortqualität im Bereich Südost-<br />
Steiermark/ Süd—Burgenland" — ’Die Umsetzung der S 7 bringt generell Vorteile für die<br />
Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region" etc. und als - dem UVP-G 2000 völlig<br />
unbekannter Begriff — "positive Entwicklungen" verkauft.<br />
Diese gesetzlich nicht gedeckte Einbeziehung des Terminus "Wirtschaftsraum" in die UVE<br />
und die dieser zugrundeliegenden Fachbereiche gipfelt in die Aussage:<br />
'Bei einem Schutzgut/Fachbereich zeigt sich eine „positive" Wirkung: Wirtschaftsraum"<br />
Abgesehen davon, dass sich dafür nicht einmal im gesamten vorgelegten Elaborat (UVE<br />
einschließlich der Projektunterlagen) eine nachvollziehbare und schlüssige Begründung<br />
findet — die entsprechenden Feststellungen sind eher als die Wahrnehmungen von<br />
Personen zu charakterisieren, die sich ausschließlich auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen<br />
bewegen ohne zu erkennen, welche — auch wissenschaftlich belegten - negativen<br />
Auswirkungen (z.B. Postamtschließungen, Verlust der Nahversorgungseinrichtigen etc) sich<br />
beiderseits solcher Verkehrswege ereignen — verletzt die Aufnahme dieses<br />
"Schutzgutes/Fachbereiches" den rechtlich festgelegten Umfang des UVP- Verfahrens,<br />
welcher durch die Bestimmungen insbesondere der §§ 1, 6 und 24 h UVP-G 2000<br />
determiniert wird.<br />
Die UVE samt den weiteren Projektunterlagen ist daher in der vorliegenden Form kein<br />
taugliches Dokument, um ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren einzuleiten oder gar<br />
fortzusetzen. Es wird daher in Anwendung des § 5 Abs. 6 UVP—G 2000 der Antrag vom<br />
16.052008, Zei. BMG/Pöcheim/CMT bereits jetzt abzuweisen sein.<br />
Darüber hinaus wird - lediglich aus Vorsichtsgründen — eingewendet:<br />
Die Projektierungsdienstanweisung des BMVIT sieht vor, dass alle zweckmäßigen und<br />
technisch möglichen Lösungen (Nullvariante, Ausbauvarianten, Neubauvarianten unter<br />
Berücksichtigung von Maßnahmen des öffentlichen Verkehrs) vergleichend zu prüfen sind.<br />
Vergleichszeitpunkt ist <strong>mit</strong> dem Prognosehorizont gleichzusetzen. D.h. es werden die<br />
Wirkungen der verschiedenen Varianten im Jahr 2025 eingeschätzt. Die Nullvariante wird<br />
dabei als Variante begriffen, die <strong>mit</strong> dem Bestand identisch ist. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass in den nächsten 15 Jahren keine Veränderungen an der Straße vorgenommen werden,<br />
wenn die S 7 nicht gebaut würde. Diese Annahme ist in hohem Maße unrealistisch und<br />
gesetzwidrig, da sowohl das burgenländische und steiermärkische Landesstraßengesetz den<br />
Straßenbaulastträger (die Länder) dazu verpflichtet die Sicherheit, Leichtigkeit und<br />
Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten<br />
Außerdem sind auch die Bundesländer verpflichtet, hohe Gesundheitsbelastungen bzw.<br />
Umweltbelastungen zu minimieren und durch Straßenbau- sowie entsprechende<br />
Umweltentlastungsmaßnahmen (Ortsumfahrungen, Lärmschutz usw.) für eine Lösung der<br />
Probleme zu sorgen. Auch bei der Nullvariante ist davon auszugehen, dass die wesentlichen<br />
Probleme, wie die Überschreitung der Kapazitätsgrenzen einzelner Straßenabschnitte, sowie<br />
hohe Lärmbelastungen u.ä. bis zum Jahr 2025 gelöst sind. Ein Variantenvergleich S 7/<br />
Nullvariante im Sinne der Beibehaltung des Status Quo führt zu stark verfälschenden<br />
Ergebnissen und suggeriert, dass nur der Bau der autobahnähnlichen Schnellstraße die<br />
Verkehrs- und Umweltprobleme löst.<br />
Da<strong>mit</strong> wird klar, dass die weiters in der UVE ins Treffen geführten Zielsetzungen<br />
- Entlastung des Bestandes entlang der B 65 vom Durchgangsverkehr und da<strong>mit</strong> Erhöhung<br />
der Lebensqualität der anrainenden Bevölkerung<br />
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch diese Entlastung der Ortsdurchfahrten die durch die<br />
derzeitige Rechtslage normierten Verpflichtungen der Länder außeracht lassen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 182
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wer im Jahre 2008 — zum Zeitpunkt der Einreichung des gegenständlichen Projektes beim<br />
BMVIT - davon ausgeht, dass sich am Bestand der B 319/ B 65 bis zum Jahr 2025 trotz<br />
entgegenstehender gesetzlicher Verpflichtungen überhaupt nichts verändern wird, negiert<br />
nicht nur das definierte und postulierte Gebot rechtskonformen staatlichen Handelns im<br />
Allgemeinen, sondern setzt sich explizit über die österreichische Rechtsordnung hinweg.<br />
Dass in der gesamten UVE und in den Projektunterlagen nicht einmal Maßnahmen auf Basis<br />
der durch § 43 St\/O eingeräumten Möglichkeiten erwähnt das heißt auch: nicht einmal<br />
angedacht worden sind, wirft ein bezeichnendes und negativ zu bewertendes Licht auf die<br />
Auftraggeber und Verfasser von UVE und Projektunterlagen und erhärtet weiter den<br />
Verdacht einer tendenziösen Vorgangsweise bei der Erstellung der UVE.<br />
Es handelt sich hierbei um einen schwerwiegenden methodischen und rechtsstaatlich nicht<br />
vertretbaren Mangel in der gesamten Sachverhaltser<strong>mit</strong>tlung der Konsenswerberin<br />
ASFINAG Baumanagement GmbH, deren Ergebnisse so<strong>mit</strong> nicht geeignet sind,<br />
Entscheidungsgrundlage im gegenständlichen Verfahren zu sein.<br />
Die von der Projektwerberin vorgenommene Begrenzung des Untersuchungsraumes hält<br />
einer sachgerechten Überprüfung nicht stand. Bei einem Vorhaben, dessen verkehrliche<br />
Auswirkungen sich weit über das gegenständliche Projekt zwischen Riegersdorf und<br />
Rudersdorf Ost erstrecken, eine Abgrenzung in der Form vorzunehmen, dass <strong>mit</strong> Ausnahme<br />
des Fachbereichs Schall lediglich der un<strong>mit</strong>telbare Trassenbereich als auswirkungsbetroffen<br />
dargestellt wird, verkennt völlig auch die in anderen Fachbereichen zu berücksichtigenden<br />
Steigerungen des verkehrlichen Geschehens im Falle der Errichtung der S 7.<br />
So ist evident, dass der durch die geplante S 7 hervorgerufene Mehrverkehr nicht nur auf<br />
den Raum zwischen Riegersdorf/Großwilfersdorf einerseits und Rudersdorf Ost andererseits<br />
beschränkt ist, sondern — z. B. den Fachbereich Luftschadstoffe ins Auge fassend - sondern<br />
bis in den Raum Graz wirksam sein wird. Es ist daher unabdingbar, auch die auf der<br />
Südautobahn A 2 in Richtung Westen durch die S 7 hervorgerufene Steigerung des<br />
Verkehrsaufkommens und ihre da<strong>mit</strong> verbundenen Folgen ins Auge zu fassen und einer<br />
entsprechenden Untersuchung zu unterziehen.<br />
Ausgehend von den aktuellen Erfahrungen einer massiven Verkehrszunahme auf der<br />
Ostautobahn A 4 durch die Einbindung der A 6 in diese, wird der als "Feinstaubhochburg"<br />
Österreichs bezeichnete Raum Graz <strong>mit</strong> der Stadt Graz zwingend einer umfassenden<br />
Bewertung im Rahmen des Fachbereichs Luftschadstoffe zu unterziehen sein.<br />
Aber auch das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld im Falle der<br />
Errichtung der S 7 wird zu untersuchen sein, da die derzeitige Luftgütemesseinrichtung des<br />
Landes Steiermark nicht an einem für die Stadt repräsentativen Ort aufgestellt wurde. Die<br />
Ergebnisse der in der Vergangenheit vorgenommenen Luftgütemessungen spiegeln die<br />
realistischen Verhältnisse in der Stadt Fürstenfeld weit eher wieder (höchster in der<br />
Steiermark im Winter 2005/2006 gemessener Tages<strong>mit</strong>telwert von PM 10) und lassen schon<br />
derzeit eine unannehmbare Situation vor allem für Kinder, Kranke und ältere Menschen<br />
erkennen. Dass eine darauf bezughabende Untersuchung für den Fall der Errichtung der S 7<br />
nicht stattgefunden hat, ist als fachlicher Mangel zu kritisieren.<br />
Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz (etwa 5000 Fahrzeuge an der Grenze in Heiligenkreuz) den Bau einer<br />
vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht rechtfertigt. Die angestrebten<br />
Verkehrswirkungen können weitaus billiger — die derzeitigen Gesamtbaukosten werden<br />
derzeit <strong>mit</strong> € 499 Millionen (der Abschnitt Ost der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 soll laut<br />
UVE zeitgleich <strong>mit</strong> dem Abschnitt West in Betrieb genommen werden) angenommen —<br />
durch andere Maßnahmen erzielt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 183
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Nachdem die ASFINAG allein im Jänner 2009 einen Rückgang der Einnahmen im Bereich<br />
der LKW—Maut von 19,4 % erzielt hat, sind sämtliche Wirtschaftslichkeitsargumente für den<br />
geplanten Bau der S 7 zusammengebrochen, da schon nach den bisher in der Presse<br />
(Standard) bekanntgewordenen Untersuchungen, auch des BMVIT, die Fürstenfelder<br />
Schnellstraße S 7 zu den unwirtlichschaftlichsten Straßenbauprojekten Österreichs gehört.<br />
Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft sind bislang von der Projektwerberin<br />
überhaupt nicht untersucht und muss vorerst nach der vorliegenden Studie der "Allianz<br />
gegen die S 7" (85% der regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen<br />
werden. Diese Studie ist Teil dieser Einwendungen und denselben angeschlossen. Die<br />
Entwertung von Liegenschaften, die zahlreiche Grundeigentümer trifft, durch den Bau der S<br />
7 wurde nicht erhoben und nicht einmal bei der Abwägung der Wirtschaftlichkeit des<br />
Projektes bzw. der wirtschaftlichen Auswirkungen ins Kalkül gezogen.<br />
Daher ist die von der Projektwerberin ASFINAG aufgestellte Behauptung "Die Umsetzung<br />
der S 7 bringt generell Vorteile für die Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region. "<br />
unter Bedachtnahme auf diese Einwendungen als völlig unhaltbar und geradezu lächerlich<br />
anzusehen, insbesondere unter Berücksichtigung auf die diesen Einwendungen<br />
angeschlossenen Studien.<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />
Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu rechnen ist,<br />
insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer Entfernung<br />
voneinander parallel verlaufen.<br />
Die behauptete Einhaltung der Irrelevanzkriterien von Luftschadstoffen aufgrund nicht<br />
ausreichend validierter Berechnungsmodelle ist nicht geeignet, um einer Überpüfung auf<br />
Basis bewährter Modelle stand zuhalten. Die angebliche Überschätzung der lmmissionen<br />
durch Gauss-Modelle weist schon darauf hin, dass sich die Projektwerberin offenbar ein<br />
Rechenmodell "ausgesucht" hat, das ihrer lnteressenslage entspricht, nämlich die erlaubte<br />
Zusatzbelastung durch den Bau der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 im Sanierungsgebiet<br />
nach § 8 IG-L bzw. im belasteten Gebiet nach § 3 UVP—G 2000 möglichst zu minimieren.<br />
Es ist so<strong>mit</strong> davon auszugehen, dass zumindest in Teilräumen, wie z.B. an siedlungsnahen<br />
Zubringerstraßen zu den Autobahnanschlussstellen, in der Nähe der Autobahn selbst und<br />
am geplanten Knoten Riegersdorf der Südautobahn A 2 und der S 7, Überschreitungen des<br />
lrrerelanzkriteriums auftreten werden.<br />
Dadurch soll der bereits jetzt unter den hohen Feinstaubbelastungen in der Region leidenden<br />
Bevölkerung "Sand in die Augen gestreut" werden, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, die<br />
nachhaltig eine Absenkung der Feinstaubimmissionen herbeiführen, wozu die zuständigen<br />
Behörden im Rahmen ihres Wirkungskreises verpflichtet wären.<br />
Das im Vorjahr ergangene Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes zur Verpflichtung<br />
staatlicher Behörden den EU-Bürgerinnen gegenüber, Maßnahmen zu ergreifen, um<br />
langfristig eine Reduktion der Feinstaubbelastung herbeizuführen, wird im Sinne einer<br />
zulässigen Analogie wohl auch auf die Unterlassung von Vorhaben, die eine Erhöhung von<br />
PM 10 herbeiführen, auszudehnen sein.<br />
Dass bei der Untersuchung lediglich PM 10, nicht aber PM 2,5 berücksichtigt worden ist,<br />
kann in Hinblick auf die in der Zukunft in Kraft tretende gesetzliche Verbindlichkeit einer<br />
Begrenzung des PM 2,5 in der Europäischen Union nur als schwerer fachlicher Fehler<br />
gewertet werden.<br />
Die Eingriffserheblichkeit der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße auf die Natura 2000<br />
Gebiete und Ramsar Gebiet wird hinsichtlich der betroffenen Schutzgüter beschönigend<br />
dargestellt und verharmlost. Ohne besondere fachliche Untersuchung, schon von der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 184
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
optischen Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen wird klar, dass die Errichtung einer<br />
in Form einer Autobahn gebauten Schnellstraße <strong>mit</strong> zwei Fahrstreifen in jede Richtung einen<br />
erheblichen Eingriff in die verordneten Natura 2000 Gebiete darstellt, wie dies auch im<br />
Verfahren nach § 14 BStrG - auf fachlicher Grundlage basierend - dargestellt wurde.<br />
Weshalb diese Erheblichkeit nun nicht mehr bestehen soll, ist in keiner Weise schlüssig und<br />
nachvollziehbar begründet,<br />
Die Genehmigung des gegenständlichen Antrages der Projektwerberin widerspricht auch der<br />
Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RichtIinie).<br />
Aus den Unterlagen im Verfahren nach § 14 BStrG geht - wie schon oben enrwähnt —<br />
hervor, dass es im Abschnitt Mitte keine Variante gibt, die keine erheblichen Auswirkungen<br />
auf Natura 2000-Gebiete hat. Da aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
jedoch überwiegende öffentliche Interessen am Projekt S 7 bestünden, wäre dennoch für<br />
das Projekt die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit gegeben. Der Art. 6 Abs. 3<br />
FFH- Richtlinie sieht jedoch nicht nur die bloße Prüfung von Trassenvarianten vor, sondern<br />
erfordert die Prüfung von ,,Alternativlösungen".<br />
Diese beinhalten auch vernünftige und zumutbare Alternativen, die z.B. auch einen am<br />
Bestand orientierten Ausbau, der den Verkehrsbedarf befriedigen und die Verkehrsprobleme<br />
(Verkehrssicherheit, Immissionsschutz, Erhöhung der Leistungsfähigkeit) lösen kann,<br />
einschließt. Einen Zwang zum Bau einer vierspurigen autobahnähnlichen Straße ist auch<br />
aus der Tatsache, dass dieser Straßenabschnitt als Schnellstraße im Anhang l des<br />
Bundesstraßengesetzes geführt wird nicht ableitbar, da die Definition des Begriffs<br />
Schnellstraße im § 2 Bundesstraßengesetz 1971 sich an dem Schnellverkehrsbegriff der<br />
straßenpolizeilichen Vorschriften orientiert.<br />
Dies bedeutet jedoch lediglich die Verbannung von Fahrzeugen <strong>mit</strong> einer zulässigen<br />
Höchstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h (blaues Autostraßenschild). Die<br />
gesetzlichen Bestimmungen verlangen weder den durchgehenden 4-streifigen Ausbau, noch<br />
eine maximale Betriebsgeschwindigkeit von 130 km/h.<br />
Eine richtlinienkonforme Prüfung von Alternativlösungen hat so<strong>mit</strong> nicht stattgefunden. Das<br />
vorliegende Projekt laut Unterlagen und UVE S 7 steht so<strong>mit</strong> im Widerspruch zu den<br />
Zulassungsvoraussetzungen des Art. 6 FFH-Richtlinie. Unter diesen Voraussetzungen ist die<br />
Erlassung des beantragten Bescheides nicht möglich.<br />
Die Fragmentierungswirkung der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße S 7 auf Menschen<br />
und Tiere S 7 würde - wie im Fachbereich Archäologie ersichtlich - plötzlich jahrtausend alte<br />
Lebensräume von Menschen und Tieren begrenzen und zerstören. Insbesondere der Raum<br />
nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf stellt für Menschen in diesen<br />
Gemeinden, aber auch Touristen in der Thermenregion einen unversichtbaren<br />
Naherholungsbereich dar, der diese Funktion aufgrund der Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes, der Erhöhung der Luftschadstoffimmissionen und Lärmemissionen<br />
vollständig verlieren würde.<br />
Die Iand- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Gebietes wird durch die Trennungswirkung<br />
in unzumutbarer Weise erschwert und da<strong>mit</strong> der regionalen Wirtschaft Schaden zugefügt, ein<br />
Aspekt, der bei der Bewertung der Auswirkungen der geplanten S 7 auf die Wirtschaft bzw.<br />
die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens völlig unter den Tisch gefallen ist.<br />
Die qualitative und quantitative Beeinflussung der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte<br />
ist unzutreffend dargestellt. Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />
Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein und durch die<br />
Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen Abflussverhältnisse.<br />
Soziale Auswirkungen der S 7, wie Beeinflussung der demographischen Entwicklung<br />
(Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete in Riegersdorf,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 185
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt Rudersdorf), die von den Sicherheitsbehörden wahrgenommene<br />
erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe, Erleichterung des Aus- und Einpendelns aus den<br />
Bezirken Fürstenfeld, Jennersdorf und Güssing und dadurch die Verfestigung dieser – von<br />
der Politik als nachteilig betrachteten - Struktur finden in der Bewertung des Vorhabens keine<br />
entsprechende Berücksichtigung.<br />
Die mangelnde Akzeptanz des Projektes in der Bevölkerung des Feistritz— und Lafnitztales,<br />
ausgedrückt in den Ergebnissen der Volksbefragungen, die in den Jahren 2005 bis 2008 in<br />
den Gemeinden Hainersdorf, Altenmarkt, Deutsch- Kaltenbrunn, Eltendorf, Königsdorf,<br />
Mogersdoif und Heiligenkreuz entsprechend den Volksrechtegesetzen der Bundesländer<br />
Steiermark und Burgenland abgehalten wurden und die - <strong>mit</strong> Ausnahme in zwei Ortsteilen -<br />
bei hoher Beteiligung eindeutig ablehnende Voten (zuletzt 100 % in Speltenbach)<br />
erbrachten, weist ebenfalls auf die nicht nachvollziehbare Begründung des Vorhabens hin.<br />
Ebenso die - aufrechten — Gemeinderatsbeschlüsse (angeschlossen) in den Gemeinden<br />
Altenmarkt und Bad Blumau, die sich - <strong>mit</strong> ausführlicher Begründung - grundsätzlich gegen<br />
den geplanten Bau der S 7 aussprechen. Solche Willensbekundungen demokratischer<br />
Vertretungskörper in Standortgemeinden der geplanten S 7 "nicht einmal zu ignorieren", stellt<br />
eine völlige Missachtung legitimierter Organe für die Vertretung von betroffenen Menschen in<br />
diesen Gemeinden dar.<br />
Den Erfordernissen des Verkehrs kann in anderer Weise entsprochen werden, und dies bei<br />
insgesamt weit weniger Umweltbeeinträchtigungen als durch die geplante Fürstenfelder<br />
Schnellstraße S 7. Kleinräumige Umfahrungen (wie in Altenmarkt seit über 10 Jahren<br />
bewährt), Fahrbahnverbreiterungen (wie im Burgenland an der B 65 durchgeführt),<br />
Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und<br />
anderer Verkehrsträger sind bislang entweder nicht im gesamten Verlauf der B 319/ B65<br />
umgesetzt bzw. auf gleicher fachlicher Ebene untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />
und Steiermark sind — worauf schon einleitend hingewiesen worden ist - darüber hinaus<br />
verpflichtet, die B 319 bzw B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />
Zustand zu erhalten., so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />
gewährleisten.<br />
Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten, was auch dadurch<br />
unterlegt wird, dass der projektierte Abschnitt West in die Bundesstraße 65 östlich von<br />
Rudersdorf eingebunden wird. Etwa 5300 Fahrzeuge, die derzeit täglich die Staatsgrenze<br />
von und nach Ungarn überschreiten (auch im Prognosejahr 2025 sollen es nicht mehr als<br />
8900 sein und zwei Drittel Regionalverkehr im Abschnitt zwischen Großwilfersdorf und<br />
Heiligenkreuz weisen auf eine rein lokale Bedeutung hin und rechtfertigen nicht nur nicht die<br />
seinerzeitigen Schlussfolgerungen der GSD-Studie, sondern widerlegen sie sogar. Die S 7<br />
ist nicht im TEN enthalten, die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />
die B 319, die Oberwarter und die Raabtaler Bundestraße sowie durch die A 2 mehr als<br />
ausreichend erschlossen.<br />
Meine Nachbarnstellung im Sinne des § 19 Abs.1 Z 1 UVP—G 2000 wird dadurch<br />
begründet, dass ich in 8280 Fürstenfeld, Dr. Wilhelm Tauchertraile 5, meinen Hauptwohnsitz<br />
habe und durch das Vorhaben <strong>mit</strong> seinen Luftschadstoff und Lärmemissionemissionen<br />
belästigt werde. Das Gleiche gilt, wenn ich mich auf der mir zur Hälfte gehörigen<br />
Liegenschaft 8283 Jobst Nr.28 aufhalte.<br />
Ich beantrage daher,<br />
1) den Antrag der ASFINAG Bau Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen-<br />
und Schnellstraßen-Finanzierungs-AktiengeselIschaft (ASFINAG) auf Erlassung eines<br />
teilkonzentrierten Genehmigungs- bescheides gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung<br />
<strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz<br />
1975, und § 7 Abs,1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 186
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen<br />
Voraussetzungen abzuweisen,<br />
2) mir im gegenständlichen Verfahren Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse in Fürstenfeld seitens der Sachverständigen zur subjektiven<br />
Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich<br />
Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms relevante Zusatzbelastungen zu erwarten<br />
sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist dort so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zu den Themen Wirtschaftlichkeit wird auf<br />
die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist zwar durch den jeweiligen<br />
Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem Gesichtspunkt der<br />
wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Da die S 7 dem<br />
Zuständigkeitsbereich der ASFINAG überantwortet wurde, werden die betroffenen<br />
Länder Steiermark und Burgenland für zukünftige Ausbaumaßnahmen das Projekt<br />
der S 7 in ihre Kosten-Nutzen-Untersuchungen einbeziehen. Der untersuchte<br />
Prognosehorizont auf mindestens 15 Jahre im Voraus entspricht dem Stand der<br />
Technik. Bereits im Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im<br />
Burgenland mehrere kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die<br />
geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im<br />
nationalen und internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />
Landesverkehrskonzepte. Es war daher im Projekt der „Nullplanfall 2025“ zu<br />
untersuchen.<br />
Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />
Verbote bzw. Verkehrserleichterungen, für welche nicht der Straßenbaulastträger<br />
sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist. Länderübergreifende nationale bzw.<br />
internationale Straßenzüge erfordern entsprechende Zustimmungen, da sonst <strong>mit</strong><br />
entsprechenden Einsprüchen zu rechnen ist. Die Maßnahmen nach §43 St\/O sind<br />
dann durchsetzbar, wenn gleichwertige oder bessere Alternativrouten angeboten<br />
werden können.<br />
Die Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />
Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />
bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />
wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />
Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />
Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />
So lassen sich auch die Auswirkungen auf das fernere Straßennetz angeben: der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 187
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
nach Graz orientierte und durch die S7 bedingte, zusätzliche Verkehr auf der A2, wird<br />
für beide Fahrtrichtungen im Werktagsverkehr westlich der ASt. Fürstenfeld/Ilz rd. 500<br />
Kfz/24h (+ rd. 2%) betragen und liegt da<strong>mit</strong> im Irrelevanzbereich für Immissionen im<br />
Raum Graz.<br />
Das Untersuchungsgebiet ergab sich aus den Räumen, welche das<br />
Verkehrsgeschehen im Planungsgebiet beeinflussen bzw. Verkehrsverlagerungen<br />
verursachen. Es ist im Einreichprojekt ausführlich dargestellt und wesentlich größer,<br />
als jenes der Lärmuntersuchung. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes geht<br />
<strong>mit</strong> der RVS 02.01.11 „Rahmenrichtlinien für Verkehrsuntersuchungen“ konform.<br />
Das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld wird durch deren<br />
zentrale Funktion als Bezirkshauptstadt <strong>mit</strong> Standorten von Ämtern, Schulen,<br />
Gesundheitseinrichtungen, Wirtschafts- und Tourismusbetrieben usw. geprägt. Wie<br />
im Einreichprojekt dargestellt, ergeben sich für den Innenstadtbereich von Fürstenfeld<br />
nicht relevante Veränderungen. Die verkehrlichen Auswirkungen der S 7 wie<br />
Verringerung der Reisezeit, Verbesserung der Erreichbarkeit, Erhöhung der<br />
Verkehrssicherheit und Entlastung von Ortsdurchfahrten und untergeordnetes<br />
Straßennetz sind hingegen als günstige Auswirkungen einzustufen.<br />
Übergeordnete Straßen sind für den Verkehr oder die Wirtschaft überregional bzw.<br />
regional von Bedeutung. Dementsprechend wurden im Projekt die Auswirkungen der<br />
S 7 betrachtet und gewertet.<br />
Vorgabe und Ziel eines Straßenentwurfes ist gemäß den für Bundesstraßen<br />
verbindlich anzuwendenden RVS 03.03.23 „Linienführung“ die Sicherstellung der<br />
maßgebenden Betriebsgeschwindigkeit, die in Abhängigkeit von der räumlichen<br />
Funktion gefordert oder anderen vorgegebenen Kriterien angepasst ist. Die<br />
entsprechenden Nachweise wurden im Einreichprojekt nachvollziehbar und plausibel<br />
geführt.<br />
Die Verkehrsuntersuchung wurde für den motorisierten Individualverkehr (MIV) und<br />
für den öffentlichen Verkehr (ÖV) sowohl im Personen- als auch im<br />
Güterverkehrsbereich durchgeführt. Die Kompensationsmöglichkeiten durch den ÖV<br />
wurden für den Busverkehr und für den Schienenverkehr unter Einbeziehung<br />
aktueller Ergebnisse untersucht.<br />
Lokale Ortsumfahrungen stellen im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter<br />
(keine Kreuzungsfreiheit, beiderseitige Zufahrten, Sichtbehinderungen usw.) keine<br />
Alternative zu einer Schnellstraße dar. Der vierstreifige Querschnitt <strong>mit</strong><br />
Richtungstrennung ergibt sich aus der Verkehrsstärke. So gibt die RVS 03.03.33<br />
„2+1-Querschnitte“ für den zweckmäßigen Einsatzbereich von Straßen <strong>mit</strong> 2+1-<br />
Querschnitt einen JDTV von 7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Da im Prognosejahr 2025<br />
z. B. im Bereich Speltenbach auf der S7-West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren werden,<br />
war ein vierstreifiger Querschnitt zu planen.<br />
Der Pendlerverkehr hängt <strong>mit</strong> den funktionalen Verflechtungen <strong>mit</strong> dem Umland und<br />
den Einwirkungen überörtlicher Planungen und Festlegungen zusammen<br />
(Arbeitspendler, Versorgungseinrichtungen, Wirtschaftsverflechtung, Planungen der<br />
Nachbargemeinden, überörtliche Raumordnungsprogramme). In der Prognose des<br />
vorliegenden Projekts wurde nachvollziehbar und plausibel u. a. auch der<br />
Pendlerverkehr in den Prognosematrizen für das Jahr 2025 und da<strong>mit</strong> auch in den<br />
Ergebnisdaten berücksichtigt.<br />
Zur funktionellen Bedeutung der S7 wird festgestellt, dass bereits in der Studie über<br />
die Gestaltung des Straßennetzes im Donaueuropäischen Raum unter besonderer<br />
Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich (GSD-Studie) eine<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 188
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Korridoruntersuchung empfohlen wurde, die in weiterer Folge in Form einer<br />
Raumwiderstandsanalyse, einer Verkehrsuntersuchung und einer Wirkungsanalyse<br />
durchgeführt wurde. Die GSD-Studie und weitere Beurteilungen führten zur<br />
Ausarbeitung des Österreichischen Generalverkehrsplans 2002 (GVP-Ö 2002) in<br />
welchem die S 7 ebenfalls berücksichtigt ist. Im Land Steiermark (Infrastrukturpapier<br />
2006) wird die immense Bedeutung der S 7 als leistungsfähige Verkehrsachse<br />
betont. Das Burgenland hat unter Verweis auf den GVP-Ö 2002 die S 7 in das<br />
Gesamtverkehrskonzept Burgenland 2002 als hoch- bzw. höherrangige Straße<br />
aufgenommen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der angegebenen Adresse Jobst Nr. 28 <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Zu Feinstaub PM10:<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 189
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zu Luftgütemessungen in Fürstenfeld:<br />
Dem Einwand, dass auch das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von<br />
Fürstenfeld im Falle der Errichtung der S 7 zu untersuchen sei, da die derzeitige<br />
Luftgütemesseinrichtung des Landes Steiermark nicht an einem für die Stadt<br />
repräsentativen Ort aufgestellt sei, ist entgegenzuhalten, dass zur Darstellung der<br />
Vorbelastung im Rahmen der UVE ohnehin Daten verkehrsnaher Messstellen in<br />
Fürstenfeld (Fürstenfeld Zentrum, Fürstenfeld B65) der Jahre 2005 und 2006<br />
herangezogen wurden, aus welchen die Maximalbelastung in Fürstenfeld hervorgeht.<br />
In der Innenstadt von Fürstenfeld sind zudem keine relevanten Zusatzbelastungen<br />
durch die S7 zu erwarten; der nördliche Teil von Fürstenfeld wird sogar erheblich<br />
entlastet.<br />
Zu Emissionen von Luftschadstoffen / klimarelevanter Gase:<br />
Die Emissionen von Stickoxiden steigen durch die Zunahme der Fahrtleistungen<br />
insgesamt an, werden jedoch von Ortsgebieten in Freilandbereiche verlagert. Die<br />
Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar geringfügig<br />
geringer als bei der Nullvariante.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalenten zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Zu nicht ausreichend validierte Berechnungsmodelle:<br />
Die Immissionsmodellierung wurde von der FVT Graz (Univ. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Peter<br />
Sturm) <strong>mit</strong> dem Modellsystem GRAMM/GRAL durchgeführt. Es handelt sich dabei um<br />
ein anerkanntes Ausbreitungsmodellsystem zur Berechnung der<br />
Immissionskonzentrationen von Luftschadstoffen, das der RVS 09.02.33<br />
„Projektierungsrichtlinien Lüftungsanlagen, Immissionsbelastung an Portalen“ (FSV,<br />
2005) sowie der RVS 04.02.12 „Schadstoffausbreitung bei Freilandstraßen“ (FSV,<br />
2007) und da<strong>mit</strong> dem Stand der Technik und Wissenschaft entspricht.<br />
Zu Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums:<br />
In Trassennähe sowie entlang von Zulaufstrecken kommt es durch den Betrieb der<br />
S7 West zu Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums, bei PM10 allerdings nur in<br />
un<strong>mit</strong>telbarer Fahrbahnnähe der S7 und da<strong>mit</strong> nicht im Bereich von Wohnanrainern.<br />
Da die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit des IG-L aber nur dort<br />
anwendbar sind, wo sich Menschen nicht bloß vorübergehend aufhalten, steht dies<br />
einer Umweltverträglichkeit des Vorhabens nicht entgegen.<br />
Bei Stickstoffdioxid wird das Irrelevanzkriterium durch den Betrieb der S7 West bis zu<br />
einer Entfernung von rd. 1,5 km von der S7 überschritten, daher auch im Bereich von<br />
Wohnanrainern. Dies steht aber einer Umweltverträglichkeit des Vorhabens nicht<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 190
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
entgegen, da die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit des IG-L bei<br />
Stickstoffdioxid eingehalten werden.<br />
Zu Reduktion der Feinstaubbelastung:<br />
Durch die Verwirklichung der S7 West werden Feinstaubemissionen von<br />
Siedlungsgebieten in Freilandbereiche verlagert; dadurch werden die Anrainer der<br />
B65 von Feinstaubemissionen entlastet. Die Emissionen von Feinstaub sind bei<br />
Verwirklichung des Vorhabens insgesamt sogar geringfügig geringer als bei der<br />
Nullvariante.<br />
Zu Feinstaub PM 2,5:<br />
Da es in Österreich derzeit noch keine Grenzwerte für Feinstaub PM 2,5 gibt, wurden<br />
in der UVE keine Immissionsberechnungen vorgenommen. Die EU-Richtlinie<br />
2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft in Europa legt jedoch einen Grenzwert<br />
für das Jahres<strong>mit</strong>tel von 25 µg/m³ fest, der ab dem Jahr 2015 gilt (Stufe 1) sowie<br />
einen Richtgrenzwert (JMW 20 µg/m³ ab 2020 Stufe 2) fest, der im Jahr 2013 von der<br />
EU-Kommission noch zu überprüfen ist.<br />
Bezogen auf die berechneten Feinstaubimmissionen (PM10) kann davon<br />
ausgegangen werden, dass die motorbedingten Partikel (exhaust emissions) sowie<br />
die sekundären Partikel praktisch zur Gänze in die PM 2,5 - Fraktion fallen. Die durch<br />
Abrieb und Aufwirbelung entstehenden Partikelemissionen sind dagegen zum<br />
überwiegenden Teil größer als PM 2,5. Rechnet man dennoch in einer<br />
(unrealistischen) worst-case-Abschätzung die gesamte PM10-<br />
Immissionszusatzbelastung inkl. sekundäre Partikel als PM 2,5-Zusatzbelastung,<br />
dann ergibt sich selbst beim exponiertesten Wohnanrainer nur eine Zusatzbelastung<br />
von 0,38 + 0,19 = 0,57 µg/m³ im Jahres<strong>mit</strong>tel, die unter 3% des PM 2,5 -Grenzwertes<br />
der Stufe 1 sowie unter 3% des PM 2,5 - Richtgrenzwertes der Stufe 2 liegt, und<br />
da<strong>mit</strong> jedenfalls als irrelevant einzustufen ist. Es wird aber ausdrücklich darauf<br />
hingewiesen, dass es sich hier um eine deutliche Überschätzung der realistisch zu<br />
erwartenden PM 2,5 - Zusatzbelastung handelt.<br />
Zu Nachbarstellung:<br />
Am angegebenen Hauptwohnsitz 8280 Fürstenfeld, Dr. Wilhelm Taucherstraße 5<br />
kommt es durch das Vorhaben zu keinen relevanten Zusatzbelastungen durch<br />
Luftschadstoffe.<br />
Der südlich Ortsrand von Jobst und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme angeführte<br />
Liegenschaft 8283 Jobst Nr.28 (Gst. 3248, KG Lindegg 62229, Baufläche) werden<br />
durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe (Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3)<br />
ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 7 „Jobst“ erfasst. Nach den<br />
Immissionsberechnungen kommt es in der Betriebsphase zu geringfügig über dem<br />
Irrelevanzkriterium liegenden Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid (JMW NO2<br />
1,05 µg/m³, Irrelevanzkriterium 0,9 µg/m³, Grenzwert 30 µg/m³). Die<br />
Gesamtbelastung liegt aber <strong>mit</strong> 13 µg/m³ weit unter dem Grenzwert.<br />
Durch Feinstaub PM10 ergeben sich in der Betriebsphase keine relevanten<br />
Zusatzbelastungen.<br />
In der Bauphase sind keine relevanten Zusatzbelastungen durch Feinstaub oder<br />
Stickstoffdioxid zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 191
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist an beiden genannten Adressen auszuschließen<br />
Auch hinsichtlich Luftschadstoffe wird die Stadt Fürstenfeld Nutznießer der S7 sein,<br />
die Schadstofflast geringer sein wird als bei der Nullvarianten.<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Durch den Bau und Betrieb der S7 kommt es vor allem im Edelseewald und im<br />
Ledergassler Wald zu großflächigen Zerschneidungen zusammenhängender<br />
Waldflächen. Während die Zerschneidung forstlicher Infrastruktur durch die im<br />
Einreichprojekt vorgesehene Anlage von Querungsbauwerken (Brücken,<br />
Unterführungen) an der S7 sowie von Ersatzforststraßen und –rückewegen<br />
weitgehend – unter teilweiser Inkaufnahme von Wegzeitverlängerungen -<br />
kompensiert wird, ist die Entstehung erschwert bewirtschaftbarer Restflächen infolge<br />
der gegebenen kleinteiligen Besitzstruktur unvermeidbar. Die daraus resultierenden<br />
Bewirtschaftungserschwernisse sind im Rahmen der Grundeinlöse entsprechend<br />
abzugelten, was jedoch nicht Gegenstand des UVP-Verfahrens ist.<br />
Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) als<br />
vertretbar angesehen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die „optische Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen“ ist sicherlich kein<br />
geeigneter Maßstab oder kein geeignetes Mittel, um die Frage der Erheblichkeit von<br />
Beeinträchtigungen eines Europaschutzgebietes bzw. der dort relevanten<br />
Schutzgüter zu klären.<br />
Auch die angesprochene Darstellung im Verfahren nach § 14 BStrG kann nicht<br />
Anlass dafür sein, die Bewertung eines nun detaillierter für die eingereichte Trasse<br />
untersuchten Sachverhaltes in Frage zu stellen. Wenn die detaillierte Betrachtung<br />
entgegen einer früheren Annahme, die weder auf eine Detailplanung aufbauen noch<br />
Vermeidungs- und Minderungsoptionen eingehender diskutieren konnte, nun eine<br />
Unerheblichkeit feststellt, so kann dies z. B. bereits die Konsequenz einer optimierten<br />
Planung sein. Eine rückwirkende Prüfung und Diskussion der vorgenommenen<br />
Bewertungen des § 14 BStrG-Verfahrens kann nicht Aufgabe zum jetzigen Zeitpunkt<br />
sein.<br />
Auch von Sachverständigenseite wurde eine Unerheblichkeit im Zusammenhang <strong>mit</strong><br />
Natura 2000 festgestellt. Dies ist im entsprechenden Teilgutachten begründet.<br />
Vor diesem Hintergrund war die Projektwerberin nicht gezwungen, eine<br />
weitergehende Prüfung von Alternativlösungen durchzuführen.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 192
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie<br />
Für die aquatischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Die angeführten „Trennungswirkungen sowie „Bodenversiegelung“ wurden im<br />
Rahmen der UVP erhoben und bewertet.. Maßnahmen gegen Trennwirkungen<br />
wurden festgelegt.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />
Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />
über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />
Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />
Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />
ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />
maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />
Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />
Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />
Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Zum Einwand: …vorgenommene Begrenzung des Untersuchungsraumes hält einer<br />
sachgerechten Überprüfung nicht stand…<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 193
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Nachdem die Auswirkungen der S7 (Einfluss auf Hochwasserabfluss,<br />
Hangwasserabfluss) nicht über das betrachtete Gebiet hinausgehen, macht es aus<br />
Sicht des Fachbereiches 11 keinen Sinn den Untersuchungsraum auszuweiten.<br />
Zum Einwand: … Die qualitative und quantitative Beeinflussung der Oberflächen- und<br />
Grundwasserhaushalte ist unzutreffend dargestellt…<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />
Gewässerschutzanlagen<br />
Zum Einwand: … Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />
Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein …<br />
Aus den Projektsunterlagen ist schlüssig zu entnehmen, dass die Auswirkungen auf<br />
den qualitativen Zustand der Gewässer als geringfügig zu werten sind. Allein beim<br />
Marbach ist bedingt durch die relativ geringe Wasserführung <strong>mit</strong> einer mäßigen<br />
Beeinträchtigung zu rechnen. Die in der Qualitätszielverordnung Chemie<br />
Oberflächengewässer geforderten Grenzwerte hinsichtlich Chlorid werden gerade<br />
noch eingehalten.<br />
Zum Einwand: … Beeinflussung der natürlichen Abflussverhältnisse…<br />
Die Beeinflussungen der natürlichen Abflussverhältnisse (Hochwasserabfluss,<br />
Hangwasserabfluss) sind im Projekt plausibel dargestellt, wobei die Auswirkungen als<br />
geringfügig zu bezeichen sind. Hinsichtlich des Hochwasserabflusses wurden die<br />
Anschlaglinien <strong>mit</strong>tels einem dem Stand der Technik entsprechenden 2-D<br />
Berechnungsmodell er<strong>mit</strong>telt.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Erholung, Ortsbild<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 194
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustand gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. Tourismus<br />
ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren<br />
Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 195
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 196
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahmer des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Es ist richtig, dass der Bau einer Schnellstraße zu einer Veränderung des<br />
Landschaftsbildes führt. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu<br />
minimieren, ist die Trasse möglichst sorgfältig in die Umgebung eingebettet. Im Raum<br />
nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf verläuft die Trassen entlang<br />
eines Waldrandes. In diesem Abschnitt ist auch eine Unterflurtrasse von etwa 1 km<br />
vorgesehen. Im Bereich Rudersorf ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
durch den Tunnel Rudersdorf so gering als möglich gehalten.<br />
Hinsichtlich Landschaftsbild sind beispielsweise folgende Ausgleichsmaßnahmen<br />
vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.5, 4.3.6, 4.3.7):<br />
- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen im Süden der Trasse<br />
- Unterflurtrasse Speltenbach<br />
- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />
- Anlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitzquerung<br />
Fachgebiet Kulturgüter<br />
Das Vorhaben stellt zweifellos und unbestritten einen Eingriff in - anhand<br />
archäologischer Befunde und Funde feststellbare - ältere Siedlungslandschaften dar.<br />
Der Verlust von Teilen dieser bislang weitestgehend unzugänglichen „kulturellen<br />
Ressource“ wird durch den in Folge der systematischen (bereits begonnenen)<br />
archäologischen Untersuchungen im Zuge des Bauvorhabens zu erwartenden<br />
Erkenntnisgewinn so weit als möglich wettgemacht. Die diesbezüglichen<br />
Ausführungen und Bewertungen im archäologischen Fachguten der UVE sind<br />
nachvollziehbar und schlüssig, die vorgenommene Begrenzung des<br />
Untersuchungsraumes aufgrund der Sachmaterie – archäologische Befunde und<br />
Funde sind nur dort gefährdet, wo Bodeneingriffe stattfinden – gerechtfertigt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 197
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 863<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: Bürger Aktiv – Plattform für Menschen und Bürgerrechte<br />
Adresse: Dr. W. Taucherstraße 5, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 13.02.2009<br />
Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines solchen<br />
Bescheides sind nicht gegeben.<br />
Mit Schreiben vom 16.05.2008, Zei. BMG / Pöcheim / CMT, hat die ASFINAG Bau<br />
Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs<br />
- AktiengeseIIschaft (ASFINAG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />
Technologie den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf<br />
Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung <strong>mit</strong> § 24h Abs. 1<br />
UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), § 17 Forstgesetz 1975<br />
(ForstG 1975) und § 7 Abs. 1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG) für das<br />
Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, Riegersdorf (A<br />
2)- Dobersdorf, im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau,<br />
Altenmarkt, Fürstenfeld, Deutsch Kaltenbrunn und Rudersdorf eingebracht.<br />
Der Antrag - so wird im Edikt vom 15.12.2008 des BMVIT behauptet - enthaIte die nach den<br />
Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen<br />
einschließlich der Umweltverträglichkeitserklärung. Die Umweltverträglichkeitserklärung der<br />
ASFINAG (im Folgenden kurz UVE genannt) bzw. deren Inhalt entspricht jedoch nicht den<br />
gesetzlichen Vorschriften, wie sie im § 6 UVP—G 2000 normiert sind. So enthält sie z.B.<br />
keine Angaben über die Bestandsdauer des Vorhabens und Maßnahmen zur Nachsorge (§ 6<br />
Abs.1 Z 1 lit. fUVP-G 2000). Ebenso enthält die UVE keine Erklärung im Sinne des § 6 Abs.2<br />
UVP-G 2000. Weiters ist festzuhalten:<br />
Vom UVP-G sind - <strong>mit</strong> Ausnahme der unter § 17 Abs. 2 Z. 2 Iit. a erfassten Auswirkungen<br />
auf das Eigentum oder sonstige dingliche Reche von Nachbarn - keine Folgen eines<br />
Vorhabens im ökonomischen Bereich erfasst. Das gleiche gilt für mögliche soziale Folgen<br />
eines Vorhabens. Der Umweltbegriff des UVP- G erhebt die Auswirkungen auf die physische<br />
Umwelt und nicht auf die soziale oder ökonomische Umwelt des Menschen zum Gegenstand<br />
der Beurteilung. Im Lichte dieser vom UVP-G 2000 definierten Betrachtungsweise sind<br />
sämtliche Hinweise auf sozio-ökonomische Auswirkungen des Projektes im Rahmen eines<br />
UVP-Verfahrens unzulässig und daher rechtlich verfehlt.<br />
Die UVE der ASFINAG aber auch die dieser zugrundeliegenden Untersuchungen der<br />
Fachbereiche "wimmeln" geradezu von ständig wiederkehrenden Hinweisen auf erwartete<br />
ökonomische Auswirkungen des Vorhabens. Schon in der Einleitung, in der die<br />
Zielsetzungen dargelegt werden, werden ökonomische Kriterien unzulässigerweise ins Spiel<br />
gebracht" im Sinne der Schaffung von wirtschaftlicher Standortqualität im Bereich Südost-<br />
Steiermark/ Süd-Burgenland" - ’Die Umsetzung der S 7 bringt generell Vorteile für die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 198
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region" etc. und als — dem UVP—G 2000 völlig<br />
unbekannter Begriff — "positive Entwicklungen" verkauft.<br />
Diese gesetzlich nicht gedeckte Einbeziehung des Terminus "Wirtschaftsraum" in die UVE<br />
und die dieser zugrundeliegenden Fachbereiche gipfelt in die Aussage:<br />
'Bei einem Schutzgut/Fachbereich zeigt sich eine „positive" Wirkung: Wirtschaftsraum"<br />
Abgesehen davon, dass sich dafür nicht einmal im gesamten vorgelegten Elaborat (UVE<br />
einschließlich der Projektunterlagen) eine nachvollziehbare und schlüssige Begründung<br />
findet — die entsprechenden Feststellungen sind eher als die Wahrnehmungen von<br />
Personen zu charakterisieren, die sich ausschließlich auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen<br />
bewegen ohne zu erkennen, welche — auch wissenschaftlich belegten - negativen<br />
Auswirkungen (z.B. Postamtschließungen, Verlust der Nahversorgungseinrlchtlgen etc) sich<br />
beiderseits solcher Verkehrswege ereignen — verletzt die Aufnahme dieses<br />
"Schutzgutes/Fachbereiches" den rechtlich festgelegten Umfang des UVP- Verfahrens,<br />
welcher durch die Bestimmungen insbesondere der §§ 1, 6 und 24 h UVP-G 2000<br />
determiniert wird.<br />
Die UVE samt den weiteren Projektunterlagen ist daher in der vorliegenden Form kein<br />
taugliches Dokument, um ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren einzuleiten oder gar<br />
fortzusetzen. Es wird daher in Anwendung des § 5 Abs. 6 UVP—G 2000 der Antrag vom<br />
16.052008, Zei. BMG/Pöcheim/CMT bereits jetzt abzuweisen sein.<br />
Darüber hinaus wird - lediglich aus Vorsichtsgründen — eingewendet:<br />
Die Projektierungsdienstanweisung des BMVIT sieht vor, dass alle zweckmäßigen und<br />
technisch möglichen Lösungen (Nullvariante, Ausbauvarianten, Neubauvarianten unter<br />
Berücksichtigung von Maßnahmen des öffentlichen Verkehrs) vergleichend zu prüfen sind.<br />
Vergleichszeitpunkt ist <strong>mit</strong> dem Prognosehorizont gleichzusetzen. D.h. es werden die<br />
Wirkungen der verschiedenen Varianten im Jahr 2025 eingeschätzt. Die Nullvariante wird<br />
dabei als Variante begriffen, die <strong>mit</strong> dem Bestand identisch ist. Es wird davon ausgegangen,<br />
dass in den nächsten 15 Jahren keine Veränderungen an der Straße vorgenommen werden,<br />
wenn die S 7 nicht gebaut würde. Diese Annahme ist in hohem Maße unrealistisch und<br />
gesetzwidrig, da sowohl das burgenländische und steiermärkische Landesstraßengesetz den<br />
Straßenbaulastträger (die Länder) dazu verpflichtet die Sicherheit, Leichtigkeit und<br />
Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten<br />
Außerdem sind auch die Bundesländer verpflichtet, hohe Gesundheitsbelastungen bzw.<br />
Umweltbelastungen zu minimieren und durch Straßenbau- sowie entsprechende<br />
Umweltentlastungsmaßnahmen (Ortsumfahrungen, Lärmschutz usw.) für eine Lösung der<br />
Probleme zu sorgen. Auch bei der Nullvariante ist davon auszugehen, dass die wesentlichen<br />
Probleme, wie die Überschreitung der Kapazitätsgrenzen einzelner Straßenabschnitte, sowie<br />
hohe Lärmbelastungen u.ä. bis zum Jahr 2025 gelöst sind. Ein Variantenvergleich S 7/<br />
Nullvariante im Sinne der Beibehaltung des Status Quo führt zu stark verfälschenden<br />
Ergebnissen und suggeriert, dass nur der Bau der autobahnähnlichen Schnellstraße die<br />
Verkehrs- und Umweltprobleme löst.<br />
Da<strong>mit</strong> wird klar, dass die weiters in der UVE ins Treffen geführten Zielsetzungen<br />
- Entlastung des Bestandes entlang der B 65 vom Durchgangsverkehr und da<strong>mit</strong> Erhöhung<br />
der Lebensqualität der anrainenden Bevölkerung<br />
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch diese Entlastung der Ortsdurchfahrten die durch die<br />
derzeitige Rechtslage normierten Verpflichtungen der Länder außeracht lassen.<br />
Wer im Jahre 2008 — zum Zeitpunkt der Einreichung des gegenständlichen Projektes beim<br />
BMVIT - davon ausgeht, dass sich am Bestand der B 319/ B 65 bis zum Jahr 2025 trotz<br />
entgegenstehender gesetzlicher Verpflichtungen überhaupt nichts verändern wird, negiert<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 199
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
nicht nur das definierte und postulierte Gebot rechtskonformen staatlichen Handelns im<br />
Allgemeinen, sondern setzt sich explizit über die österreichische Rechtsordnung hinweg.<br />
Dass in der gesamten UVE und in den Projektunterlagen nicht einmal Maßnahmen auf Basis<br />
der durch § 43 St\/O eingeräumten Möglichkeiten erwähnt das heißt auch: nicht einmal<br />
angedacht worden sind, wirft ein bezeichnendes und negativ zu bewertendes Licht auf die<br />
Auftraggeber und Verfasser von UVE und Projektunterlagen und erhärtet weiter den<br />
Verdacht einer tendenziösen Vorgangsweise bei der Erstellung der UVE.<br />
Es handelt sich hierbei um einen schwerwiegenden methodischen und rechtsstaatlich nicht<br />
vertretbaren Mangel in der gesamten Sachverhaltser<strong>mit</strong>tlung der Konsenswerberin<br />
ASFINAG Baumanagement GmbH, deren Ergebnisse so<strong>mit</strong> nicht geeignet sind,<br />
Entscheidungsgrundlage im gegenständlichen Verfahren zu sein.<br />
Die von der Projektwerberin vorgenommene Begrenzung des Untersuchungsraumes hält<br />
einer sachgerechten Überprüfung nicht stand. Bei einem Vorhaben, dessen verkehrliche<br />
Auswirkungen sich weit über das gegenständliche Projekt zwischen Riegersdorf und<br />
Rudersdorf Ost erstrecken, eine Abgrenzung in der Form vorzunehmen, dass <strong>mit</strong> Ausnahme<br />
des Fachbereichs Schall lediglich der un<strong>mit</strong>telbare Trassenbereich als auswirkungsbetroffen<br />
dargestellt wird, verkennt völlig auch die in anderen Fachbereichen zu berücksichtigenden<br />
Steigerungen des verkehrlichen Geschehens im Falle der Errichtung der S 7.<br />
So ist evident, dass der durch die geplante S 7 hervorgerufene Mehrverkehr nicht nur auf<br />
den Raum zwischen Riegersdorf/Großwilfersdorf einerseits und Rudersdorf Ost andererseits<br />
beschränkt ist, sondern — z. B. den Fachbereich Luftschadstoffe ins Auge fassend - sondern<br />
bis in den Raum Graz wirksam sein wird. Es ist daher unabdingbar, auch die auf der<br />
Südautobahn A 2 in Richtung Westen durch die S 7 henrorgerufene Steigerung des<br />
Verkehrsaufkommens und ihre da<strong>mit</strong> verbundenen Folgen ins Auge zu fassen und einer<br />
entsprechenden Untersuchung zu unterziehen.<br />
Ausgehend von den aktuellen Erfahrungen einer massiven Verkehrszunahme auf der<br />
Ostautobahn A 4 durch die Einbindung der A 6 in diese, wird der als "Feinstaubhochburg"<br />
Österreichs bezeichnete Raum Graz <strong>mit</strong> der Stadt Graz zwingend einer umfassenden<br />
Bewertung im Rahmen des Fachbereichs Luftschadstoffe zu unterziehen sein.<br />
Aber auch das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld im Falle der<br />
Errichtung der S 7 wird zu untersuchen sein, da die derzeitige Luftgütemesseinrichtung des<br />
Landes Steiermark nicht an einem für die Stadt repräsentativen Ort aufgestellt wurde. Die<br />
Ergebnisse der in der Vergangenheit vorgenommenen Luftgütemessungen spiegeln die<br />
realistischen Verhältnisse in der Stadt Fürstenfeld weit eher wieder (höchster in der<br />
Steiermark im Winter 2005/2006 gemessener Tages<strong>mit</strong>telwert von PM 10) und lassen schon<br />
derzeit eine unannehmbare Situation vor allem für Kinder, Kranke und ältere Menschen<br />
erkennen. Dass eine darauf bezughabende Untersuchung für den Fall der Errichtung der S 7<br />
nicht stattgefunden hat, ist als fachlicher Mangel zu kritisieren.<br />
Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz (etwa 5000 Fahrzeuge an der Grenze in Heiligenkreuz) den Bau einer<br />
vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht rechtfertigt. Die angestrebten<br />
Verkehrswirkungen können weitaus billiger — die derzeitigen Gesamtbaukosten werden<br />
derzeit <strong>mit</strong> € 499 Millionen (der Abschnitt Ost der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 soll laut<br />
UVE zeitgleich <strong>mit</strong> dem Abschnitt West in Betrieb genommen werden) angenommen —<br />
durch andere Maßnahmen erzielt werden.<br />
Nachdem die ASFINAG allein im Jänner 2009 einen Rückgang der Einnahmen im Bereich<br />
der LKW - Maut von 19,4 % erzielt hat, sind sämtliche Wirtschaftslichkeitsargumente für den<br />
geplanten Bau der S 7 zusammengebrochen, da schon nach den bisher in der Presse<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 200
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
(Standard) bekanntgewordenen Untersuchungen, auch des BMVIT, die Fürstenfelder<br />
Schnellstraße S 7 zu den unwirtlichschaftlichsten Straßenbauprojekten Österreichs gehört.<br />
Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft sind bislang von der Projektwerberin<br />
überhaupt nicht untersucht und muss vorerst nach der vorliegenden Studie der "Allianz<br />
gegen die S 7" (85% der regionalen Wirtschaft gegen die S 7!) als nachteilig angenommen<br />
werden. Diese Studie ist Teil dieser Einwendungen und denselben angeschlossen. Die<br />
Entwertung von Liegenschaften, die zahlreiche Grundeigentümer trifft, durch den Bau der S<br />
7 wurde nicht erhoben und nicht einmal bei der Abwägung der Wirtschaftlichkeit des<br />
Projektes bzw. der wirtschaftlichen Auswirkungen ins Kalkül gezogen.<br />
Daher ist die von der Projektwerberin ASFINAG aufgestellte Behauptung "Die Umsetzung<br />
der S 7 bringt generell Vorteile für die Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region."<br />
unter Bedachtnahme auf diese Einwendungen als völlig unhaltbar und geradezu lächerlich<br />
anzusehen, insbesondere unter Berücksichtigung auf die diesen Einwendungen<br />
angeschlossenen Studien.<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />
Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu rechnen ist,<br />
insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer Entfernung<br />
voneinander parallel verlaufen.<br />
Die behauptete Einhaltung der Irrelevanzkriterien von Luftschadstoffen aufgrund nicht<br />
ausreichend validierter Berechnungsmodelle ist nicht geeignet, um einer Überpüfung auf<br />
Basis bewährter Modelle stand zuhalten. Die angebliche Überschätzung der lmmissionen<br />
durch Gauss-Modelle weist schon darauf hin, dass sich die Projektvverberin offenbar ein<br />
Rechenmodell "ausgesucht" hat, dass ihrer lnteressenslage entspricht, nämlich die erlaubte<br />
Zusatzbelastung durch den Bau der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 im Sanierungsgebiet<br />
nach § 8 IG-L bzw. im belasteten Gebiet nach § 3 UVP-G 2000 möglichst zu minimieren.<br />
Es ist so<strong>mit</strong> davon auszugehen, dass zumindest in Teilräumen, wie z.B. an siedlungsnahen<br />
Zubringerstraßen zu den Autobahnanschlussstellen, in der Nähe der Autobahn selbst und<br />
am geplanten Knoten Riegersdorf der Südautobahn A 2 und der S 7, Überschreitungen des<br />
lrrerelanzkriteriums auftreten werden.<br />
Dadurch soll der bereits jetzt unter den hohen Feinstaubbelastungen in der Region leidenden<br />
Bevölkerung "Sand in die Augen gestreut" werden, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, die<br />
nachhaltig eine Absenkung der Feinstaubimmissionen herbeiführen, wozu die zuständigen<br />
Behörden im Rahmen ihres Wirkungskreises verpflichtet wären.<br />
Das im Vorjahr ergangene Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes zur Verpflichtung<br />
staatlicher Behörden den EU-Bürgerinnen gegenüber, Maßnahmen zu ergreifen, um<br />
langfristig eine Reduktion der Feinstaubbelastung herbeizuführen, wird im Sinne einer<br />
zulässigen Analogie wohl auch auf die Unterlassung von Vorhaben, die eine Erhöhung von<br />
PM 10 herbeiführen, auszudehnen sein.<br />
Dass bei der Untersuchung lediglich PM 10, nicht aber PM 2,5 berücksichtigt worden ist,<br />
kann in Hinblick auf die in der Zukunft in Kraft tretende gesetzliche Verbindlichkeit einer<br />
Begrenzung des PM 2,5 in der Europäischen Union nur als schwerer fachlicher Fehler<br />
gewertet werden.<br />
Die Eingriffserheblichkeit der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße auf die Natura 2000<br />
Gebiete und Ramsar Gebiet wird hinsichtlich der betroffenen Schutzgüter beschönigend<br />
dargestellt und verharmlost. Ohne besondere fachliche Untersuchung, schon von der<br />
optischen Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen wird klar, dass die Errichtung einer<br />
in Form einer Autobahn gebauten Schnellstraße <strong>mit</strong> zwei Fahrstreifen in jede Richtung einen<br />
erheblichen Eingriff in die verordneten Natura 2000 Gebiete darstellt, wie dies auch im<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 201
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Verfahren nach § 14 BStrG - auf fachlicher Grundlage basierend - dargestellt wurde.<br />
Weshalb diese Erheblichkeit nun nicht mehr bestehen soll, ist in keiner Weise schlüssig und<br />
nachvollziehbar begründet,<br />
Die Genehmigung des gegenständlichen Antrages der Projektwerberin widerspricht auch der<br />
Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RichtIinie).<br />
Aus den Unterlagen im Verfahren nach § 14 BStrG geht - wie schon oben enrwähnt - hervor,<br />
dass es im Abschnitt Mitte keine Variante gibt, die keine erheblichen Auswirkungen auf<br />
Natura 2000-Gebiete hat, Da aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
jedoch überwiegende öffentliche interessen am Projekt S 7 bestünden, wäre dennoch für das<br />
Projekt die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit gegeben. Der Art. 6 Abs. 3 FFH-<br />
Richtlinie sieht jedoch nicht nur die bloße Prüfung von Trassenvarianten vor, sondern<br />
erfordert die Prüfung von ,,Alternativlösungen".<br />
Diese beinhalten auch vernünftige und zumutbare Alternativen, die z.B. auch einen am<br />
Bestand orientierten Ausbau, der den Verkehrsbedarf befriedigen und die Verkehrsprobleme<br />
(Verkehrssicherheit, Immissionsschutz, Erhöhung der Leistungsfähigkeit) lösen kann,<br />
einschließt. Einen Zwang zum Bau einer vierspurigen autobahnähnlichen Straße ist auch<br />
aus der Tatsache, dass dieser Straßenabschnitt als Schnellstraße im Anhang l des<br />
Bundesstraßengesetzes geführt wird nicht ableitbar, da die Definition des Begriffs<br />
Schnellstraße im § 2 Bundesstraßengesetz 1971 sich an dem Schnellverkehrsbegriff der<br />
straßenpolizeilichen Vorschriften orientiert.<br />
Dies bedeutet jedoch lediglich die Verbannung von Fahrzeugen <strong>mit</strong> einer zulässigen<br />
Höchstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h (blaues Autostraßenschild). Die<br />
gesetzlichen Bestimmungen verlangen weder den durchgehenden 4-streifigen Ausbau, noch<br />
eine maximale Betriebsgeschwindigkeit von 130 km/h.<br />
Eine richtlinienkonforme Prüfung von Alternativlösungen hat so<strong>mit</strong> nicht stattgefunden. Das<br />
vorliegende Projekt laut unterlagen und UVE S 7 steht so<strong>mit</strong> im Widerspruch zu den<br />
Zulassungsvoraussetzungen des Art. 6 FFH-Richtlinie. Unter diesen Voraussetzungen ist die<br />
Erlassung des beantragten Bescheides nicht möglich.<br />
Die Fragmentierungswirkung der geplanten Fürstenfelder Schnellstraise S 7 auf Menschen<br />
und Tiere S 7 würde - wie im Fachbereich Archäologie ersichtlich - plötzlich jahrtausend alte<br />
Lebensräume von Menschen und Tieren begrenzen und zerstören. Insbesondere der Raum<br />
nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf stellt für Menschen in diesen<br />
Gemeinden, aber auch Touristen in der Thermenregion einen unversichtbaren<br />
Naherholungsbereich dar, der diese Funktion aufgrund der Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes, der Erhöhung der Luftschadstofümmissionen und Lärmemissionen<br />
vollständig verlieren würde.<br />
Die Iand- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Gebietes wird durch die Trennungswirkung<br />
in unzumutbarer Weise erschwert und da<strong>mit</strong> der regionalen Wirtschaft Schaden zugefügt, ein<br />
Aspekt, der bei der Bewertung der Auswirkungen der geplanten S 7 auf die Wirtschaft bzw.<br />
die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens völlig unter den Tisch gefallen ist.<br />
Die qualitative und quantitaive Beeinflussung der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte<br />
ist unzutreffend dargestellt. Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />
Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein und durch die<br />
Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen Abflussverhältnisse.<br />
Soziale Auswirkungen der S 7, wie Beeinflussung der demographischen Entwicklung<br />
(Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete in Riegersdorf,<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt Rudersdorf), die von den Sicherheitsbehörden wahrgenommene<br />
erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe, Erleichterung des Aus- und Einpendelns aus den<br />
Bezirken Fürstenfeld, Jennersdorf und Güssing und dadurch die Verfestigung dieser – von<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 202
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
der Politik als nachteilig betrachteten - Struktur finden in der Bewertung des Vorhabens keine<br />
entsprechende Berücksichtigung.<br />
Die mangelnde Akzeptanz des Projektes in der Bevölkerung des Feistritz- und Lafnitztales,<br />
ausgedrückt in den Ergebnissen der Volksbefragungen, die in den Jahren 2005 bis 2008 in<br />
den Gemeinden Hainersdorf, Altenmarkt, Deutsch- Kaltenbrunn, Eltendorf, Königsdorf,<br />
Mogersdoif und Heiligenkreuz entsprechend den Volksrechtegesetzen der Bundesländer<br />
Steiermark und Burgenland abgehalten wurden und die - <strong>mit</strong> Ausnahme in zwei Ortsteilen -<br />
bei hoher Beteilugung eindeutig ablehnende Voten (zuletzt 100 % in Speltenbach)<br />
erbrachten, weist ebenfalls auf die nicht nachvollziehbare Begründung des Vorhabens hin.<br />
Ebenso die - aufrechten - Gemeinderatsbeschlüsse (angeschlossen) in den Gemeinden<br />
Altenmarkt und Bad Blumau, die sich - <strong>mit</strong> ausführlicher Begründung - grundsätzlich gegen<br />
den geplanten Bau der S 7 aussprechen. Solche Willensbekundungen demokratischer<br />
Vertretungskörper in Standortgemeinden der geplanten S 7 "nicht einmal zu ignorieren", stellt<br />
eine völlige Missachtung legitimierter Organe für die Vertretung von betroffenen Menschen in<br />
diesen Gemeinden dar.<br />
Den Erfordernissen des Verkehrs kann in anderer Weise entsprochen werden, und dies bei<br />
insgesamt weit weniger Umweltbeeinträchtigungen als durch die geplante Fürstenfelder<br />
Schnellstraße S 7. Kleinräumige Umfahrungen (wie in Altenmarkt seit über 10 Jahren<br />
bewährt), Fahrbahnverbreiterungen (wie im Burgenland an der B 65 durchgeführt),<br />
Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und<br />
anderer Verkehrsträger sind bislang entweder nicht im gesamten Verlauf der B 319/ B65<br />
umgesetzt bzw. auf gleicher fachlicher Ebene untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />
und Steiermark sind - worauf schon einleitend hingewiesen worden ist - darüber hinaus<br />
verpflichtet, die B 319 bzw B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />
Zustand zu erhalten., so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />
gewährleisten.<br />
Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten, was auch dadurch<br />
unterlegt wird, dass der proiektierte Abschnitt West in die Bundesstraße 65 östlich von<br />
Rudersdorf eingebunden wird. Etwa 5300 Fahrzeuge, die derzeit täglich die Staatsgrenze<br />
von und nach Ungarn überschreiten (auch im Prognosejahr 2025 sollen es nicht mehr als<br />
8900 sein und zwei Drittel Regionalverkehr im Abschnitt zwischen Großwilfersdorf und<br />
Heiligenkreuz weisen auf eine rein lokale Bedeutung hin und rechtfertigen nicht nur nicht die<br />
seinerzeitigen Schlussfolgerungen der GSD-Studie, sondern widerlegen sie sogar. Die S 7<br />
ist nicht im TEN enthalten, die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />
die B 319, die Oberwarter und die Raabtaler Bundestraße sowie durch die A 2 mehr als<br />
ausreichend erschlossen.<br />
Eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Bürgerrechte ist darin zu erblicken, dass das<br />
gegenständliche Projekt, welches laut Bundestraßengesetz 1971 Anhang 1 von Riegersdorf<br />
über Fürstenfeld nach Heiligenkreuz führt, nunmehr in zwei Teilabschnitten (West —<br />
nunmehr vorliegend und Ost - laut DI Martin Pöcheim im Juni 2009 beim BM\/IT eingereicht)<br />
verhandelt werden soll. Dies stellt eine gesetzwidrige Verschlechterung der<br />
Dispositionsfähigkelt von Bürgerinitiativen in UVP-\/erfahren dar, und zwar sowohl im<br />
operativen Aufwand als auch in finanzieller Hinsicht:<br />
Art. 3 Abs.2 des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die<br />
ÖffentlichkeitsbeteiIigung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in<br />
Umweltangelegenheiten - Aarhus-Konvention - verpflichtet die Behörden "die<br />
Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren zu erleichtern", davon kann bei der<br />
vorgenommenen Teilung in einen Abschnitt West und einen Abschnitt Ost bei einer<br />
Gesamtlänge des Projektes S 7 Fürstenfelder Schnellstraße von ca. 30 km keine Rede sein!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 203
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Teilung des Projektes S 7 Fürstenfelder Schnellstraße birgt auch die Gefahr in sich, dass<br />
bei der Versagung der Genehmigung eines Abschnittes die Zielsetzungen des Projektes —<br />
wie von der Projektwerberin dargestellt — überhaupt nicht erreicht werden können, sondern<br />
in gegenteilige Auswirkungen umschlägt und noch ungünstiger zu beurteilen ist als ein<br />
Unterbleiben der Realisierung des Gesamtprojektes. Da<strong>mit</strong> hat sich die UVE nicht befaßt<br />
und ist daher als Verlahrensgrundlage nicht geeignet.<br />
Es wird daher beantragt,<br />
1) den Antrag der ASFINAG Bau Management GmbH als Bevollmächtigte<br />
der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) auf<br />
Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungs- bescheides gemäß § 24 Abs.1 UVP-G<br />
2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, §<br />
17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz für das<br />
Bundessstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West , mangels<br />
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen,<br />
2) dem Verein "Bürgeraktiv- Plattform für Menschen- und Bürgerrechte" Parteistellung im<br />
Verfahren zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Rechtsfragen und zum Thema Wirtschaftlichkeit wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Da diese Stellungnahme zum Thema Verkehr inhaltlich der Stellungnahme Nr. 862<br />
entspricht, wird auf die gutachterliche Stellungnahme Nr. 862 für das Fachgebiet<br />
Verkehr und Verkehrssicherheit verwiesen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da diese Stellungnahme zum Thema Luftschadstoffe und Klima inhaltlich der<br />
Stellungnahme Nr. 862 entspricht, wird auf die Beantwortung der Stellungnahme Nr.<br />
862 verwiesen.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Im Teilgutachten 16, Humanmedizin wird auf alle Aspekte des Gesundheitsschutzes<br />
eingegangen. Durch die in der UVE vorgeschlagenen Maßnahmen und der im<br />
Gutachten als erforderlich angesehenen Maßnahmen kann eine Gefährdung der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 204
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen für die<br />
Bevölkerung im Untersuchungsraum ausgeschlossen werden.<br />
Weiters wird auf die Behandlung der Feinstaubproblematik zu Stellungnahme 1097<br />
verwiesen.<br />
Der Verkehr durch die bewohnten Ballungszentren wie Altenmarkt und Fürstenfeld<br />
wird großteils auf die S7 verlagert und <strong>mit</strong> ihm auch die Verkehrsrelevanten<br />
Schadstoffe. Die bewohnten Gebiete werden so<strong>mit</strong> von den Schadstoffen entlastet.<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Da diese Stellungnahme zum Thema Forstwirtschaft inhaltlich der Stellungnahme Nr.<br />
862 entspricht, wird auf die Beantwortung der Stellungnahme Nr. 862 verwiesen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die „optische Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen“ ist sicherlich kein<br />
geeigneter Maßstab oder kein geeignetes Mittel, um die Frage der Erheblichkeit von<br />
Beeinträchtigungen eines Europaschutzgebietes bzw. der dort relevanten<br />
Schutzgüter zu klären.<br />
Auch die angesprochene Darstellung im Verfahren nach § 14 BStrG kann nicht<br />
Anlass dafür sein, die Bewertung eines nun detaillierter für die eingereichte Trasse<br />
untersuchten Sachverhaltes in Frage zu stellen. Wenn die detaillierte Betrachtung<br />
entgegen einer früheren Annahme, die weder auf eine Detailplanung aufbauen noch<br />
Vermeidungs- und Minderungsoptionen eingehender diskutieren konnte, nun eine<br />
Unerheblichkeit feststellt, so kann dies z. B. bereits die Konsequenz einer optimierten<br />
Planung sein. Eine rückwirkende Prüfung und Diskussion der vorgenommenen<br />
Bewertungen des § 14 BStrG-Verfahrens kann nicht Aufgabe zum jetzigen Zeitpunkt<br />
sein.<br />
Auch von Sachverständigenseite wurde eine Unerheblichkeit im Zusammenhang <strong>mit</strong><br />
Natura 2000 festgestellt. Dies ist im entsprechenden Teilgutachten begründet.<br />
Vor diesem Hintergrund war die Projektwerberin nicht gezwungen, eine<br />
weitergehende Prüfung von Alternativlösungen durchzuführen.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 205
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Gewässerökologie<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Die angeführten „Trennungswirkungen sowie „Bodenversiegelung“ wurden im<br />
Rahmen der UVP erhoben und bewertet. Maßnahmen gegen Trennwirkungen<br />
wurden festgelegt.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />
werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />
Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />
Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />
über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />
Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />
Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />
ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />
maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />
Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />
Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />
Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Zum Einwand: … Die qualitative und quantitaive Beeinflussung der Oberflächen- und<br />
Grundwasserhaushalte ist unzutreffend dargestellt. Tatsächlich werden erhebliche<br />
Auswirkungen in den qualitativen Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu<br />
erwarten sein und durch die Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen<br />
Abflussverhältnisse ...<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 206
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />
Gewässerschutzanlagen<br />
Fachgebiet Raumplanung, Erholung, Ortsbild<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 207
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. des<br />
Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der<br />
weiteren Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 208
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahmer des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Es ist richtig, dass der Bau einer Schnellstraße zu einer Veränderung des<br />
Landschaftsbildes führt. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu<br />
minimieren, ist die Trasse möglichst sorgfältig in die Umgebung eingebettet. Im Raum<br />
nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf verläuft die Trassen entlang<br />
eines Waldrandes. In diesem Abschnitt ist auch eine Unterflurtrasse von etwa 1 km<br />
vorgesehen. Im Bereich Rudersorf ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
durch den Tunnel Rudersdorf so gering als möglich gehalten.<br />
Hinsichtlich Landschaftsbild sind beispielsweise folgende Ausgleichsmaßnahmen<br />
vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.5, 4.3.6, 4.3.7):<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 209
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen im Süden der Trasse<br />
- Unterflurtrasse Speltenbach<br />
- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />
- Anlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitzquerung<br />
Fachgebiet Kulturgüter<br />
Das Vorhaben stellt zweifellos und unbestritten einen Eingriff in - anhand<br />
archäologischer Befunde und Funde feststellbare - ältere Siedlungslandschaften dar.<br />
Der Verlust von Teilen dieser bislang weitestgehend unzugänglichen „kulturellen<br />
Ressource“ wird durch den in Folge der systematischen (bereits begonnenen)<br />
archäologischen Untersuchungen im Zuge des Bauvorhabens zu erwartenden<br />
Erkenntnisgewinn so weit als möglich wettgemacht. Die diesbezüglichen<br />
Ausführungen und Bewertungen im archäologischen Fachguten der UVE sind<br />
nachvollziehbar und schlüssig, die vorgenommene Begrenzung des<br />
Untersuchungsraumes aufgrund der Sachmaterie – archäologische Befunde und<br />
Funde sind nur dort gefährdet, wo Bodeneingriffe stattfinden – gerechtfertigt.<br />
Stellungnahme Nr.: 864<br />
Von: ELLF – Verein zur Erhaltung der Lebensqualität an Lafnitz und Feistritz<br />
Adresse: Dr. W. Taucherstraße 5, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme:<br />
Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung eines solchen<br />
Bescheides sind nicht gegeben.<br />
Mit Schreiben vom 16.05.2008, Zei. BMG / Pöcheim / CMT, hat die ASFINAG Bau<br />
Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs<br />
- AktiengeseIIschaft (ASFINAG) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />
Technologie den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und auf<br />
Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides gemäß § 24 Abs. 1<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung <strong>mit</strong> § 24h Abs. 1<br />
UVP-G 2000, § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971), § 17 Forstgesetz 1975<br />
(ForstG 1975) und § 7 Abs. 1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz (STSG) für das<br />
Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West, Riegersdorf (A<br />
2)- Dobersdorf, im Bereich der Gemeinden Hainersdorf, Großwilfersdorf, Bad Blumau,<br />
Altenmarkt, Fürstenfeld, Deutsch Kaltenbrunn und Rudersdorf eingebracht.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 210
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Der Antrag - so wird im Edikt vom 15.12.2008 des BMVIT behauptet - enthaIte die nach den<br />
Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen<br />
einschließlich der Umweltverträglichkeitserklärung.<br />
Die Umweltverträglichkeitserklärung der ASFINAG (im Folgenden kurz UVE genannt) bzw.<br />
deren Inhalt entspricht jedoch nicht den gesetzlichen Vorschriften, wie sie im § 6 UVP—G<br />
2000 normiert sind. So enthält sie z.B. keine Angaben über die Bestandsdauer des<br />
Vorhabens und Maßnahmen zur Nachsorge (§ 6 Abs.1 Z 1 lit. fUVP-G 2000). Ebenso enthält<br />
die UVE keine Erklärung im Sinne des § 6 Abs.2 UVP-G 2000.<br />
Weiters ist festzuhalten:<br />
Vom UVP-G sind - <strong>mit</strong> Ausnahme der unter § 17 Abs. 2 Z. 2 Iit. a erfassten Auswirkungen<br />
auf das Eigentum oder sonstige dingliche Reche von Nachbarn - keine Folgen eines<br />
Vorhabens im ökonomischen Bereich erfasst. Das gleiche gilt für mögliche soziale Folgen<br />
eines Vorhabens. Der Umweltbegriff des UVP- G erhebt die Auswirkungen auf die physische<br />
Umwelt und nicht auf die soziale oder ökonomische Umwelt des Menschen zum Gegenstand<br />
der Beurteilung. Im Lichte dieser vom UVP-G 2000 definierten Betrachtungsweise sind<br />
sämtliche Hinweise auf sozio-ökonomische Auswirkungen des Projektes im Rahmen eines<br />
UVP-Verfahrens unzulässig und daher rechtlich verfehlt.<br />
Die UVE der ASFINAG aber auch die dieser zugrundeliegenden Untersuchungen der<br />
Fachbereiche "wimmeln" geradezu von ständig wiederkehrenden Hinweisen auf erwartete<br />
ökonomische Auswirkungen des Vorhabens. Schon in der Einleitung, in der die<br />
Zielsetzungen dargelegt werden, werden ökonomische Kriterien unzulässigerweise ins Spiel<br />
gebracht" im Sinne der Schaffung von wirtschaftlicher Standortqualität im Bereich Südost-<br />
Steiermark/ Süd-Burgenland" - ’Die Umsetzung der S 7 bringt generell Vorteile für die<br />
Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region" etc. und als — dem UVP—G 2000 völlig<br />
unbekannter Begriff — "positive Entwicklungen" verkauft.<br />
Diese gesetzlich nicht gedeckte Einbeziehung des Terminus "Wirtschaftsraum" in die UVE<br />
und die dieser zugrundeliegenden Fachbereiche gipfelt in die Aussage:<br />
'Bei einem Schutzgut/Fachbereich zeigt sich eine „positive" Wirkung: Wirtschaftsraum"<br />
Abgesehen davon, dass sich dafür nicht einmal im gesamten vorgelegten Elaborat (UVE<br />
einschließlich der Projektunterlagen) eine nachvollziehbare und schlüssige Begründung<br />
findet — die entsprechenden Feststellungen sind eher als die Wahrnehmungen von<br />
Personen zu charakterisieren, die sich ausschließlich auf Autobahnen bzw. Schnellstraßen<br />
bewegen ohne zu erkennen, welche — auch wissenschaftlich belegten - negativen<br />
Auswirkungen (z.B. Postamtschließungen, Verlust der Nahversorgungseinrlchtlgen etc) sich<br />
beiderseits solcher Verkehrswege ereignen — verletzt die Aufnahme dieses<br />
"Schutzgutes/Fachbereiches" den rechtlich festgelegten Umfang des UVP- Verfahrens,<br />
welcher durch die Bestimmungen insbesondere der §§ 1, 6 und 24 h UVP-G 2000<br />
determiniert wird.<br />
Die UVE samt den weiteren Projektunterlagen ist daher in der vorliegenden Form kein<br />
taugliches Dokument, um ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren einzuleiten oder gar<br />
fortzusetzen. Es wird daher in Anwendung des § 5 Abs. 6 UVP—G 2000 der Antrag vom<br />
16.052008, Zei. BMG/Pöcheim/CMT bereits jetzt abzuweisen sein.<br />
Darüber hinaus wird - lediglich aus Vorsichtsgründen — eingewendet:<br />
Die Projektierungsdienstanweisung des BMVIT sieht vor, dass alle zweckmäßigen und<br />
technisch möglichen Lösungen (Nullvariante, Ausbauvarianten, Neubauvarianten unter<br />
Berücksichtigung von Maßnahmen des öffentlichen Verkehrs) vergleichend zu prüfen sind.<br />
Vergleichszeitpunkt ist <strong>mit</strong> dem Prognosehorizont gleichzusetzen. D.h. es werden die<br />
Wirkungen der verschiedenen Varianten im Jahr 2025 eingeschätzt. Die Nullvariante wird<br />
dabei als Variante begriffen, die <strong>mit</strong> dem Bestand identisch ist. Es wird davon ausgegangen,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 211
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass in den nächsten 15 Jahren keine Veränderungen an der Straße vorgenommen werden,<br />
wenn die S 7 nicht gebaut würde. Diese Annahme ist in hohem Maße unrealistisch und<br />
gesetzwidrig, da sowohl das burgenländische und steiermärkische Landesstraßengesetz den<br />
Straßenbaulastträger (die Länder) dazu verpflichtet die Sicherheit, Leichtigkeit und<br />
Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten<br />
Außerdem sind auch die Bundesländer verpflichtet, hohe Gesundheitsbelastungen bzw.<br />
Umweltbelastungen zu minimieren und durch Straßenbau- sowie entsprechende<br />
Umweltentlastungsmaßnahmen (Ortsumfahrungen, Lärmschutz usw.) für eine Lösung der<br />
Probleme zu sorgen. Auch bei der Nullvariante ist davon auszugehen, dass die wesentlichen<br />
Probleme, wie die Überschreitung der Kapazitätsgrenzen einzelner Straßenabschnitte, sowie<br />
hohe Lärmbelastungen u.ä. bis zum Jahr 2025 gelöst sind. Ein Variantenvergleich S 7/<br />
Nullvariante im Sinne der Beibehaltung des Status Quo führt zu stark verfälschenden<br />
Ergebnissen und suggeriert, dass nur der Bau der autobahnähnlichen Schnellstraße die<br />
Verkehrs- und Umweltprobleme löst.<br />
Da<strong>mit</strong> wird klar, dass die weiters in der UVE ins Treffen geführten Zielsetzungen<br />
- Entlastung des Bestandes entlang der B 65 vom Durchgangsverkehr und da<strong>mit</strong> Erhöhung<br />
der Lebensqualität der anrainenden Bevölkerung<br />
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch diese Entlastung der Ortsdurchfahrten die durch die<br />
derzeitige Rechtslage normierten Verpflichtungen der Länder außeracht lassen.<br />
Wer im Jahre 2008 — zum Zeitpunkt der Einreichung des gegenständlichen Projektes beim<br />
BMVIT - davon ausgeht, dass sich am Bestand der B 319/ B 65 bis zum Jahr 2025 trotz<br />
entgegenstehender gesetzlicher Verpflichtungen überhaupt nichts verändern wird, negiert<br />
nicht nur das definierte und postulierte Gebot rechtskonformen staatlichen Handelns im<br />
Allgemeinen, sondern setzt sich explizit über die österreichische Rechtsordnung hinweg.<br />
Dass in der gesamten UVE und in den Projektunterlagen nicht einmal Maßnahmen auf Basis<br />
der durch § 43 St\/O eingeräumten Möglichkeiten erwähnt das heißt auch: nicht einmal<br />
angedacht worden sind, wirft ein bezeichnendes und negativ zu bewertendes Licht auf die<br />
Auftraggeber und Verfasser von UVE und Projektunterlagen und erhärtet weiter den<br />
Verdacht einer tendenziösen Vorgangsweise bei der Erstellung der UVE.<br />
Es handelt sich hierbei um einen schwerwiegenden methodischen und rechtsstaatlich nicht<br />
vertretbaren Mangel in der gesamten Sachverhaltser<strong>mit</strong>tlung der Konsenswerberin<br />
ASFINAG Baumanagement GmbH, deren Ergebnisse so<strong>mit</strong> nicht geeignet sind,<br />
Entscheidungsgrundlage im gegenständlichen Verfahren zu sein.<br />
Die von der Projektwerberin vorgenommene Begrenzung des Untersuchungsraumes hält<br />
einer sachgerechten Überprüfung nicht stand. Bei einem Vorhaben, dessen verkehrliche<br />
Auswirkungen sich weit über das gegenständliche Projekt zwischen Riegersdorf und<br />
Rudersdorf Ost erstrecken, eine Abgrenzung in der Form vorzunehmen, dass <strong>mit</strong> Ausnahme<br />
des Fachbereichs Schall lediglich der un<strong>mit</strong>telbare Trassenbereich als auswirkungsbetroffen<br />
dargestellt wird, verkennt völlig auch die in anderen Fachbereichen zu berücksichtigenden<br />
Steigerungen des verkehrlichen Geschehens im Falle der Errichtung der S 7.<br />
So ist evident, dass der durch die geplante S 7 hervorgerufene Mehrverkehr nicht nur auf<br />
den Raum zwischen Riegersdorf/Großwilfersdorf einerseits und Rudersdorf Ost andererseits<br />
beschränkt ist, sondern — z. B. den Fachbereich Luftschadstoffe ins Auge fassend - sondern<br />
bis in den Raum Graz wirksam sein wird. Es ist daher unabdingbar, auch die auf der<br />
Südautobahn A 2 in Richtung Westen durch die S 7 henrorgerufene Steigerung des<br />
Verkehrsaufkommens und ihre da<strong>mit</strong> verbundenen Folgen ins Auge zu fassen und einer<br />
entsprechenden Untersuchung zu unterziehen.<br />
Ausgehend von den aktuellen Erfahrungen einer massiven Verkehrszunahme auf der<br />
Ostautobahn A 4 durch die Einbindung der A 6 in diese, wird der als "Feinstaubhochburg"<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 212
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Österreichs bezeichnete Raum Graz <strong>mit</strong> der Stadt Graz zwingend einer umfassenden<br />
Bewertung im Rahmen des Fachbereichs Luftschadstoffe zu unterziehen sein.<br />
Aber auch das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld im Falle der<br />
Errichtung der S 7 wird zu untersuchen sein, da die derzeitige Luftgütemesseinrichtung des<br />
Landes Steiermark nicht an einem für die Stadt repräsentativen Ort aufgestellt wurde. Die<br />
Ergebnisse der in der Vergangenheit vorgenommenen Luftgütemessungen spiegeln die<br />
realistischen Verhältnisse in der Stadt Fürstenfeld weit eher wieder (höchster in der<br />
Steiermark im Winter 2005/2006 gemessener Tages<strong>mit</strong>telwert von PM 10) und lassen schon<br />
derzeit eine unannehmbare Situation vor allem für Kinder, Kranke und ältere Menschen<br />
erkennen. Dass eine darauf bezughabende Untersuchung für den Fall der Errichtung der S 7<br />
nicht stattgefunden hat, ist als fachlicher Mangel zu kritisieren.<br />
Die Wirtschaftlichkeit des geplanten Bauvorhabens liegt nicht vor, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz (etwa 5000 Fahrzeuge an der Grenze in Heiligenkreuz) den Bau einer<br />
vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht rechtfertigt. Die angestrebten<br />
Verkehrswirkungen können weitaus billiger — die derzeitigen Gesamtbaukosten werden<br />
derzeit <strong>mit</strong> € 499 Millionen (der Abschnitt Ost der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 soll laut<br />
UVE zeitgleich <strong>mit</strong> dem Abschnitt West in Betrieb genommen werden) angenommen —<br />
durch andere Maßnahmen erzielt werden.<br />
Nachdem die ASFINAG allein im Jänner 2009 einen Rückgang der Einnahmen im Bereich<br />
der LKW—Maut von 19,4 % erzielt hat, sind sämtliche Wirtschaftslichkeitsargumente für den<br />
geplanten Bau der S 7 zusammengebrochen, da schon nach den bisher in der Presse<br />
(Standard) bekanntgewordenen Untersuchungen, auch des BMVIT, die Fürstenfelder<br />
Schnellstraße S 7 zu den unwirtlichschaftlichsten Straßenbauprojekten Österreichs gehört.<br />
Die Auswirkungen der S 7 auf die regionale Wirtschaft sind bislang von der Projektwerberin<br />
überhaupt nicht untersucht und muss vorerst nach der vorliegenden Studie der "Allianz<br />
gegen die S 7" (85% der regionalen Wirtschaft gegen die S 7l) als nachteilig angenommen<br />
werden. Diese Studie ist Teil dieser Einwendungen und denselben angeschlossen. Die<br />
Entwertung von Liegenschaften, die zahlreiche Grundeigentümer trifft, durch den Bau der S<br />
7 wurde nicht erhoben und nicht einmal bei der Abwägung der Wirtschaftlichkeit des<br />
Projektes bzw. der wirtschaftlichen Auswirkungen ins Kalkül gezogen.<br />
Daher ist die von der Projektwerberin ASFINAG aufgestellte Behauptung "Die Umsetzung<br />
der S 7 bringt generell Vorteile für die Entwicklung des Wirtschaftsraumes in der Region."<br />
unter Bedachtnahme auf diese Einwendungen als völlig unhaltbar und geradezu lächerlich<br />
anzusehen, insbesondere unter Berücksichtigung auf die diesen Einwendungen<br />
angeschlossenen Studien.<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz- und Lafnitztal durch den<br />
Bau der S 7 erheblich zu, sodass <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen und einer wesentlichen Ausbreitung der Verlärmung zu rechnen ist,<br />
insbesondere deshalb, da die S 7 und die B 319 überweite Strecken in geringer Entfernung<br />
voneinander parallel verlaufen.<br />
Die behauptete Einhaltung der Irrelevanzkriterien von Luftschadstoffen aufgrund nicht<br />
ausreichend validierter Berechnungsmodelle ist nicht geeignet, um einer Überpüfung auf<br />
Basis bewährter Modelle stand zuhalten. Die angebliche Überschätzung der lmmissionen<br />
durch Gauss-Modelle weist schon darauf hin, dass sich die Projektvverberin offenbar ein<br />
Rechenmodell "ausgesucht" hat, dass ihrer lnteressenslage entspricht, nämlich die erlaubte<br />
Zusatzbelastung durch den Bau der Fürstenfelder Schnellstraße S 7 im Sanierungsgebiet<br />
nach § 8 IG—L bzw. im belasteten Gebiet nach § 3 UVP—G 2000 möglichst zu minimieren.<br />
Es ist so<strong>mit</strong> davon auszugehen, dass zumindest in Teilräumen, wie z.B. an siedlungsnahen<br />
Zubringerstraßen zu den Autobahnanschlussstellen, in der Nähe der Autobahn selbst und<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 213
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
am geplanten Knoten Riegersdorf der Südautobahn A 2 und der S 7, Überschreitungen des<br />
lrrerelanzkriteriums auftreten werden.<br />
Dadurch soll der bereits jetzt unter den hohen Feinstaubbelastungen in der Region leidenden<br />
Bevölkerung "Sand in die Augen gestreut" werden, anstatt Maßnahmen zu ergreifen, die<br />
nachhaltig eine Absenkung der Feinstaubimmissionen herbeiführen, wozu die zuständigen<br />
Behörden im Rahmen ihres Wirkungskreises verpflichtet wären.<br />
Das im Vorjahr ergangene Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes zur Verpflichtung<br />
staatlicher Behörden den EU-Bürgerinnen gegenüber, Maßnahmen zu ergreifen, um<br />
langfristig eine Reduktion der Feinstaubbelastung herbeizuführen, wird im Sinne einer<br />
zulässigen Analogie wohl auch auf die Unterlassung von Vorhaben, die eine Erhöhung von<br />
PM 10 herbeiführen, auszudehnen sein.<br />
Dass bei der Untersuchung lediglich PM 10, nicht aber PM 2,5 berücksichtigt worden ist,<br />
kann in Hinblick auf die in der Zukunft in Kraft tretende gesetzliche Verbindlichkeit einer<br />
Begrenzung des PM 2,5 in der Europäischen Union nur als schwerer fachlicher Fehler<br />
gewertet werden.<br />
Die Eingriffserheblichkeit der geplanten Fürstenfelder Schnellstraße auf die Natura 2000<br />
Gebiete und Ramsar Gebiet wird hinsichtlich der betroffenen Schutzgüter beschönigend<br />
dargestellt und verharmlost. Ohne besondere fachliche Untersuchung, schon von der<br />
optischen Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen wird klar, dass die Errichtung einer<br />
in Form einer Autobahn gebauten Schnellstraße <strong>mit</strong> zwei Fahrstreifen in jede Richtung einen<br />
erheblichen Eingriff in die verordneten Natura 2000 Gebiete darstellt, wie dies auch im<br />
Verfahren nach § 14 BStrG - auf fachlicher Grundlage basierend - dargestellt wurde.<br />
Weshalb diese Erheblichkeit nun nicht mehr bestehen soll, ist in keiner Weise schlüssig und<br />
nachvollziehbar begründet.<br />
Die Genehmigung des gegenständlichen Antrages der Projektwerberin widerspricht auch der<br />
Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RichtIinie).<br />
Aus den Unterlagen im Verfahren nach § 14 BStrG geht - wie schon oben enrwähnt —<br />
hervor, dass es im Abschnitt Mitte keine Variante gibt, die keine erheblichen Auswirkungen<br />
auf Natura 2000-Gebiete hat, Da aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
jedoch überwiegende öffentliche interessen am Projekt S 7 bestünden, wäre dennoch für das<br />
Projekt die naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit gegeben. Der Art. 6 Abs. 3 FFH-<br />
Richtlinie sieht jedoch nicht nur die bloße Prüfung von Trassenvarianten vor, sondern<br />
erfordert die Prüfung von ,,Alternativlösungen".<br />
Diese beinhalten auch vernünftige und zumutbare Alternativen, die z.B. auch einen am<br />
Bestand orientierten Ausbau, der den Verkehrsbedarf befriedigen und die Verkehrsprobleme<br />
(Verkehrssicherheit, Immissionsschutz, Erhöhung der Leistungsfähigkeit) lösen kann,<br />
einschließt. Einen Zwang zum Bau einer vierspurigen autobahnähnlichen Straße ist auch<br />
aus der Tatsache, dass dieser Straßenabschnitt als Schnellstraße im Anhang l des<br />
Bundesstraßengesetzes geführt wird nicht ableitbar, da die Definition des Begriffs<br />
Schnellstraße im § 2 Bundesstraßengesetz 1971 sich an dem Schnellverkehrsbegriff der<br />
straßenpolizeilichen Vorschriften orientiert.<br />
Dies bedeutet jedoch lediglich die Verbannung von Fahrzeugen <strong>mit</strong> einer zulässigen<br />
Höchstgeschwindigkeit von weniger als 60 km/h (blaues Autostraßenschild). Die<br />
gesetzlichen Bestimmungen verlangen weder den durchgehenden 4-streifigen Ausbau, noch<br />
eine maximale Betriebsgeschwindigkeit von 130 km/h.<br />
Eine richtlinienkonforme Prüfung von Alternativlösungen hat so<strong>mit</strong> nicht stattgefunden. Das<br />
vorliegende Projekt laut unterlagen und UVE S 7 steht so<strong>mit</strong> im Widerspruch zu den<br />
Zulassungsvoraussetzungen des Art. 6 FFH—Richtlinie. Unter diesen Voraussetzungen ist<br />
die Erlassung des beantragten Bescheides nicht möglich.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 214
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Fragmentierungswirkung der geplanten Fürstenfelder Schnellstraise S 7 auf Menschen<br />
und Tiere S 7 würde — wie im Fachbereich Archäologie ersichtlich - plötzlich jahrtausend<br />
alte Lebensräume von Menschen und Tieren begrenzen und zerstören. Insbesondere der<br />
Raum nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf stellt für Menschen in diesen<br />
Gemeinden, aber auch Touristen in der Thermenregion einen unversichtbaren<br />
Naherholungsbereich dar, der diese Funktion aufgrund der Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes, der Erhöhung der Luftschadstofümmissionen und Lärmemissionen<br />
vollständig verlieren würde.<br />
Die Iand- und forstwirtschaftliche Nutzung dieses Gebietes wird durch die Trennungswirkung<br />
in unzumutbarer Weise erschwert und da<strong>mit</strong> der regionalen Wirtschaft Schaden zugefügt, ein<br />
Aspekt, der bei der Bewertung der Auswirkungen der geplanten S 7 auf die Wirtschaft bzw.<br />
die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens völlig unter den Tisch gefallen ist.<br />
Die qualitative und quantitaive Beeinflussung der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte<br />
ist unzutreffend dargestellt. Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />
Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein und durch die<br />
Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen Abflussverhältnisse.<br />
Soziale Auswirkungen der S 7, wie Beeinflussung der demographischen Entwicklung<br />
(Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete in Riegersdorf,<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt Rudersdorf), die von den Sicherheitsbehörden wahrgenommene<br />
erhöhte Kriminalität in Autobahnnähe, Erleichterung des Aus- und Einpendelns aus den<br />
Bezirken Fürstenfeld, Jennersdorf und Güssing und dadurch die Verfestigung dieser – von<br />
der Politik als nachteilig betrachteten - Struktur finden in der Bewertung des Vorhabens keine<br />
entsprechende Berücksichtigung.<br />
Die mangelnde Akzeptanz des Projektes in der Bevölkerung des Feistritz— und Lafnitztales,<br />
ausgedrückt in den Ergebnissen der Volksbefragungen, die in den Jahren 2005 bis 2008 in<br />
den Gemeinden Hainersdorf, Altenmarkt, Deutsch- Kaltenbrunn, Eltendorf, Königsdorf,<br />
Mogersdoif und Heiligenkreuz entsprechend den Volksrechtegesetzen der Bundesländer<br />
Steiermark und Burgenland abgehalten wurden und die - <strong>mit</strong> Ausnahme in zwei Ortsteilen -<br />
bei hoher Beteilugung eindeutig ablehnende Voten (zuletzt 100 % in Speltenbach)<br />
erbrachten, weist ebenfalls auf die nicht nachvollziehbare Begründung des Vorhabens hin.<br />
Ebenso die - aufrechten — Gemeinderatsbeschlüsse (angeschlossen) in den Gemeinden<br />
Altenmarkt und Bad Blumau, die sich - <strong>mit</strong> ausführlicher Begründung — grundsätzlich gegen<br />
den geplanten Bau der S 7 aussprechen. Solche Willensbekundungen demokratischer<br />
Vertretungskörper in Standortgemeinden der geplanten S 7 "nicht einmal zu ignorieren", stellt<br />
eine völlige Missachtung legitimierter Organe für die Vertretung von betroffenen Menschen in<br />
diesen Gemeinden dar.<br />
Den Erfordernissen des Verkehrs kann in anderer Weise entsprochen werden, und dies bei<br />
insgesamt weit weniger Umweltbeeinträchtigungen als durch die geplante Fürstenfelder<br />
Schnellstraße S 7. Kleinräumige Umfahrungen (wie in Altenmarkt seit über 10 Jahren<br />
bewährt), Fahrbahnverbreiterungen (wie im Burgenland an der B 65 durchgeführt),<br />
Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs und<br />
anderer Verkehrsträger sind bislang entweder nicht im gesamten Verlauf der B 319/ B65<br />
umgesetzt bzw. auf gleicher fachlicher Ebene untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />
und Steiermark sind — worauf schon einleitend hingewiesen worden ist - darüber hinaus<br />
verpflichtet, die B 319 bzw B 65 in einem den Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden<br />
Zustand zu erhalten., so<strong>mit</strong> Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu<br />
gewährleisten.<br />
Die funktionelle Bedeutung des Straßenzuges ist als gering zu bewerten, was auch dadurch<br />
unterlegt wird, dass der proiektierte Abschnitt West in die Bundesstraße 65 östlich von<br />
Rudersdorf eingebunden wird. Etwa 5300 Fahrzeuge, die derzeit täglich die Staatsgrenze<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 215
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
von und nach Ungarn überschreiten (auch im Prognosejahr 2025 sollen es nicht mehr als<br />
8900 sein und zwei Drittel Regionalverkehr im Abschnitt zwischen Großwilfersdorf und<br />
Heiligenkreuz weisen auf eine rein lokale Bedeutung hin und rechtfertigen nicht nur nicht die<br />
seinerzeitigen Schlussfolgerungen der GSD—Studie, sondern widerlegen sie sogar. Die S 7<br />
ist nicht im TEN enthalten, die Südoststeiermark und das südliche Burgenland werden durch<br />
die B 319, die Obenrvarter und die Raabtaler Bundestraße sowie durch die A 2 mehr als<br />
ausreichend erschlossen.<br />
Der Verein "ELLF - Verein zur Erhaltung der Lebensqualität an Lafnitz und Feistritz"<br />
bezweckt die Erhaltung und Förderung der Lebensqualität im Lafnitz- und Feistritztal durch<br />
eine Stärkung der regionalen Ressourcen, durch die Abwehr von nachhaltig schädigenden<br />
Eingriffen in die Natur- und Kulturlandschaft der Tallandschaften und durch Förderung des<br />
Verständnisses für diese Zielsetzungen bei den Bewohnern der Region.<br />
Durch das von der Projektwerberin präsentierte Vorhaben der S 7 Fürstenfelder<br />
Schnellstraße werden die Zielsetzungen des Vereines konterkariert, weshalb eine<br />
Beeinträchtigung seiner rechtlich definierten und behördlich genehmigten lnteressenslage<br />
eintritt. Dadurch ist der Verein von den negativen Auswirkungen des Vorhabens berührt,<br />
wodurch seine Parteistellung im Verfahren indiziert ist.<br />
Es wird daher beantragt,<br />
1) den Antrag der ASFINAG Bau Management GmbH als Bevollmächtigte der Autobahnen-<br />
und SchnelIstraßen—Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) auf Erlassung eines<br />
teilkonzentrierten Genehmigungs- bescheides gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung<br />
<strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1 Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz<br />
1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S<br />
7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt West , mangels Vorliegen der gesetzlichen<br />
Voraussetzungen abzuweisen,<br />
2) dem Verein "ELLF-Verein zur Erhaltung der Lebensqualität an Lafnitz und Feistritz"<br />
Parteistellung im Verfahren zuzuerkennen.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Es wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Da diese Stellungnahme zum Thema Verkehr inhaltlich der Stellungnahme Nr. 862<br />
entspricht, wird auf die gutachterliche Stellungnahme Nr. 862 für das Fachgebiet<br />
Verkehr und Verkehrssicherheit verwiesen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Da diese Stellungnahme zum Thema Lärm inhaltlich der Stellungnahme Nr. 862<br />
entspricht, wird auf die gutachterliche Stellungnahme Nr. 862 für das Fachgebiet<br />
Lärm verwiesen.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Siehe Beantwortung der Einwendung Nr. 862.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 216
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Für den SV für Human-/Umweltmedizin lässt sich ein klarer positiver Effekt der S7 im<br />
Vergleich zur Nullvarianten ableiten und selbst statistisch berechnen. Besonders für<br />
die Schadstoffe Lärm und Erschütterungen sind die Effekte von besonderer Klarheit.<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Siehe Beantwortung der Einwendung Nr. 862.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die „optische Wahrnehmung eines Durchschnittsmenschen“ ist sicherlich kein<br />
geeigneter Maßstab oder kein geeignetes Mittel, um die Frage der Erheblichkeit von<br />
Beeinträchtigungen eines Europaschutzgebietes bzw. der dort relevanten<br />
Schutzgüter zu klären.<br />
Auch die angesprochene Darstellung im Verfahren nach § 14 BStrG kann nicht<br />
Anlass dafür sein, die Bewertung eines nun detaillierter für die eingereichte Trasse<br />
untersuchten Sachverhaltes in Frage zu stellen. Wenn die detaillierte Betrachtung<br />
entgegen einer früheren Annahme, die weder auf eine Detailplanung aufbauen noch<br />
Vermeidungs- und Minderungsoptionen eingehender diskutieren konnte, nun eine<br />
Unerheblichkeit feststellt, so kann dies z. B. bereits die Konsequenz einer optimierten<br />
Planung sein. Eine rückwirkende Prüfung und Diskussion der vorgenommenen<br />
Bewertungen des § 14 BStrG-Verfahrens kann nicht Aufgabe zum jetzigen Zeitpunkt<br />
sein.<br />
Auch von Sachverständigenseite wurde eine Unerheblichkeit im Zusammenhang <strong>mit</strong><br />
Natura 2000 festgestellt. Dies ist im entsprechenden Teilgutachten begründet.<br />
Vor diesem Hintergrund war die Projektwerberin nicht gezwungen, eine<br />
weitergehende Prüfung von Alternativlösungen durchzuführen.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie<br />
Für die aquatischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 217
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Die angeführten „Trennungswirkungen sowie „Bodenversiegelung“ wurden im<br />
Rahmen der UVP erhoben und bewertet. Maßnahmen gegen Trennwirkungen<br />
wurden festgelegt.<br />
Der im Einreichprojekt abgrenzte Untersuchungsraum ist für die Fachgebiete Boden,<br />
Landwirtschaft und Abfallwirtschaft ausreichend. Eine Ausweitung ist nicht nötig bzw.<br />
würde keine wesentlichen Erkenntnisse oder Veränderungen der Projektbewertung<br />
hervorrufen.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />
werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />
Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />
Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />
über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />
Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />
Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />
ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />
maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />
Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />
Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />
Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Zum Einwand:…Die von der Projektwerberin vorgenommene Begrenzung des<br />
Untersuchungsraumes hält einer sachgerechten Überprüfung nicht stand…<br />
Aus Sicht des Fachbereiches Oberflächengewässer sind die Auswirkungen<br />
ausreichend und umfassend dargestellt, und gehen nicht über das betrachtete Gebiet<br />
hinaus. Dem zu Folge erübrigt sich eine Erweiterung des Untersuchungsraumes aus<br />
Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 218
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Zum Einwand: … die qualitative und quantitative Beeinflussung der Oberflächen- und<br />
Grundwasserhaushalte ist unzutreffend dargestellt…<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />
Gewässerschutzanlagen<br />
Zum Einwand: … Tatsächlich werden erhebliche Auswirkungen in den qualitativen<br />
Zustand der Oberflächen- und Grundwässer zu erwarten sein und durch die<br />
Bodenversiegelung eine Beinträchtigung der natürlichen Abflussverhältnisse …<br />
Aus den Projektsunterlagen ist schlüssig zu entnehmen, dass die Auswirkungen auf<br />
den qualitativen Zustand der Gewässer als geringfügig zu werten sind. Allein beim<br />
Marbach ist bedingt durch die relativ geringe Wasserführung <strong>mit</strong> einer mäßigen<br />
Beeinträchtigung zu rechnen. Die in der Qualitätszielverordnung Chemie<br />
Oberflächengewässer geforderten Grenzwerte hinsichtlich Chlorid werden<br />
eingehalten.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Erholung, Ortsbild<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben.<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 219
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustand gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. des<br />
Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der<br />
weiteren Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Standortgemeinden im Sinne des UVP-G sind folgende Gemeinden:<br />
• Gemeinde Hainersdorf<br />
• Gemeinde Großwilfersdorf<br />
• Gemeinde Bad Blumau<br />
• Gemeinde Altenmarkt<br />
• Stadtgemeinde Fürstenfeld<br />
• Marktgemeinde Deutsch Kaltenbrunn<br />
• Marktgemeinde Rudersdorf<br />
Für die Verkehrlichen Grundlagen ist das Untersuchungsgebiet am weitesten<br />
gespannt. Neben dem eigentlichen Planungsgebiet der betroffenen Gemeinden sind<br />
z.B. werden auch starke Verflechtung der Region <strong>mit</strong> der Stadt Graz sowie die<br />
großräumigen Verkehrsströme (z.B. Ungarn – Nord-Italien) betrachtet. Das<br />
Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Westen <strong>mit</strong> dem Bereich Riegersdorf – Ilz,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 220
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
über den Osten <strong>mit</strong> der Staatsgrenze zu Ungarn und über den Norden etwa <strong>mit</strong> der<br />
Linie Lindegg – Kukmirn – Neustift bei Güssing bis zum Süden <strong>mit</strong> der Linie Söchau –<br />
Übersbach. Das Untersuchungsgebiet wurde unter dem Gesichtspunkt festgelegt,<br />
dass alle wesentlichen Auswirkungen von Maßnahmen erfasst werden konnten,<br />
insbesondere die Veränderung von Verkehrsstärken infolge Verkehrsverlagerungen.<br />
In Richtung Norden und Süden wurde das Untersuchungsgebiet ausgehend vom<br />
Planungsgebiet <strong>mit</strong> abnehmender Detaillierung soweit ausgedehnt, dass mögliche<br />
Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich / Ungarn in den<br />
einzelnen Berechnungsschritten berücksichtigt bzw. die zu erwartenden<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V abgeschätzt werden konnten. Aufgrund der<br />
überregionalen Bedeutung der S 7 wurde sodann das gesamte Einzugsgebiet<br />
großräumig festgelegt, die Verkehrsbezirke decken Europa ab.<br />
Der Untersuchungsraum für das Technische Projekt erstreckt sich von der A 2,<br />
ausgehend vom Gemeindegebiet von Hainersdorf, über die Gemeinden<br />
Großwilfersdorf, Altenmarkt, Bad Blumau, Deutsch-Kaltenbrunn, Fürstenfeld und<br />
Rudersdorf bis zum Ortsteil Dobersdorf. Der Planungsraum erfasst die Anlage der S 7<br />
direkt inklusive aller Planungen im untergeordneten Netz, die für die<br />
Aufrechterhaltung der vorhandenen Wegverbindungen notwendig sind. Das sind<br />
insbesondere neue landwirtschaftliche Aufschließungswege, Straßenverlegungen,<br />
Querungsbauwerke und ähnliches.<br />
Da die Auswirkungen einer Schnellstraße in den einzelnen Fachbereichen<br />
unterschiedliche Reichweiten aufweisen, sind die Untersuchungsräume<br />
gegebenenfalls unterschiedlich definiert:<br />
Als Untersuchungsraum für die Themenbereiche Siedlungs- und Wirtschaftsraum<br />
sowie Ortsbild sind die <strong>mit</strong> dem Vorhaben im räumlich funktionalen Zusammenhang<br />
stehenden Siedlungsräume zu sehen. Zur Beurteilung der Zielkonfor<strong>mit</strong>ät des<br />
Vorhabens <strong>mit</strong> raumordnerischen Programmen, Konzepten, Leitbildern und<br />
dergleichen, wird ein weiterer Untersuchungsraum abgegrenzt, der die vom Projekt<br />
berührten Standortgemeinden und im Weiteren die Bezirke Fürstenfeld und<br />
Jennersdorf im Sinne einer Gesamtregion umfasst.<br />
Zum Untersuchungsgebiet für den Themenbereich Freizeit- und Erholungsnutzung<br />
zählen die oben genannten Standortgemeinden. Als engeres Untersuchungsgebiet<br />
werden alle durch das Vorhaben indirekt (Sichtbarkeit, Lärm) oder direkt (Verlust,<br />
Zerschneidung) beeinflussten Flächen festgehalten. Dabei erfolgt eine Abstimmung<br />
<strong>mit</strong> dem UVE-Fachbeitrag „Landschaftsbild“ (Mappe 5.4, Einlage 1) und in weiterer<br />
Folge eine Verwendung der in diesem Fachbeitrag erarbeiteten Teilräume. Diese<br />
untersuchten Teilräume decken den gesamten Bereich ab, in dem die durch die S 7<br />
verursachte Lärmbelastung 50 dB übersteigt. Nicht untersucht werden jene Bereiche<br />
die zwar eine Lärmbelastung von mehr als 50 dB erfahren, die allerdings eine<br />
Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zum Ist-Zustand erfahren. Als weiteres<br />
Untersuchungsgebiet wird die Region durch die die Straße verläuft und die<br />
Auswirkungen auf die Erholungsnutzung (unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Thermentourismus) betrachtet.<br />
Der Untersuchungsraum für den Themenbereich Sachgüter umfasst den direkt vom<br />
Vorhaben beeinflussten Bereich sowie den un<strong>mit</strong>telbaren Nahebereich der Trasse,<br />
wenn dabei Beeinflussungen des Sachgutes zu erwarten sind. Der un<strong>mit</strong>telbare<br />
Nahbereich wird <strong>mit</strong> 100 m vom äußeren Trassenrand definiert.<br />
Aus Sicht des Fachgebietes Raumplanung wurde der Betrachtungsraum für die<br />
Darlegung der verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens von der Projektwerberin<br />
ausreichend weit gewählt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 221
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Der Gutachter des Fachgebietes Raumplanung schließt sich grundsätzlich in dieser<br />
Frage, <strong>mit</strong> seinem den Fachbereich Verkehr nachgeordneten Fachbereich, der<br />
Stellungnahmer des Gutachters für diesen Fachbereich an.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Es ist richtig, dass der Bau einer Schnellstraße zu einer Veränderung des<br />
Landschaftsbildes führt. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu<br />
minimieren, ist die Trasse möglichst sorgfältig in die Umgebung eingebettet. Im Raum<br />
nördlich von Altenmarkt, Fürstenfeld und Rudersdorf verläuft die Trassen entlang<br />
eines Waldrandes. In diesem Abschnitt ist auch eine Unterflurtrasse von etwa 1 km<br />
vorgesehen. Im Bereich Rudersorf ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
durch den Tunnel Rudersdorf so gering als möglich gehalten.<br />
Hinsichtlich Landschaftsbild sind beispielsweise folgende Ausgleichsmaßnahmen<br />
vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.5, 4.3.6, 4.3.7):<br />
- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen im Süden der Trasse<br />
- Unterflurtrasse Speltenbach<br />
- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />
- Anlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitzquerung<br />
Fachgebiet Kulturgüter<br />
Das Vorhaben stellt zweifellos und unbestritten einen Eingriff in - anhand<br />
archäologischer Befunde und Funde feststellbare - ältere Siedlungslandschaften dar.<br />
Der Verlust von Teilen dieser bislang weitestgehend unzugänglichen „kulturellen<br />
Ressource“ wird durch den in Folge der systematischen (bereits begonnenen)<br />
archäologischen Untersuchungen im Zuge des Bauvorhabens zu erwartenden<br />
Erkenntnisgewinn so weit als möglich wettgemacht. Die diesbezüglichen<br />
Ausführungen und Bewertungen im archäologischen Fachguten der UVE sind<br />
nachvollziehbar und schlüssig, die vorgenommene Begrenzung des<br />
Untersuchungsraumes aufgrund der Sachmaterie – archäologische Befunde und<br />
Funde sind nur dort gefährdet, wo Bodeneingriffe stattfinden – gerechtfertigt.<br />
Stellungnahme Nr.: 865<br />
Von: Franziska Schandor<br />
Adresse: Südtirolerstrasse 10, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme:<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Eine Schnellstraße ist unnötig! Die Umwelt wird noch mehr belastet! Der Stadt Fürstenfeld<br />
bringt die Straße überhaupt nichts! Außer Lärmbelästigung und Abgase! Das ist meine<br />
Meinung!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 222
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />
gegenständlichen Adresse Südtirolerstrasse 10, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> keiner<br />
relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der<br />
Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für<br />
den Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />
Hinsichtlich Luftschadstoffe wird die Stadt Fürstenfeld Nutznießer der S7 sein, die<br />
Schadstofflast geringer sein wird als bei der Nullvarianten.<br />
Stellungnahme Nr.: 866<br />
Von: Gertrud Prasch<br />
Adresse: Altenmarkt 80, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 223
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ich war trotz des frühen Unfalltodes meines Mannes stets bemüht meine kleine<br />
Landwirtschaft für meine Nachkommen zu erhalten. Auch wenn der Ertrag nicht reichlich<br />
war, habe ich bei der Bestellung meines Ackers auf Kunstdünger und Spritz<strong>mit</strong>tel verzichtet.<br />
Zu meiner Zeit war es noch ein ganz hoher Wert nur das lebensnotwendige aus der<br />
Landwirtschaft zu nehmen, da<strong>mit</strong> auch die kommenden Generationen gut leben können.<br />
Mittlerweile hat sich das sehr verändert. Viele Menschen sind nur noch auf den eigenen<br />
Vorteil bedacht, ohne Rücksicht auf die Grundbedürfnisse anderer Menschen und<br />
kommender Generationen. Die Natur wird ausgebeutet und zubetoniert. Aber die Menschen<br />
werden in Zukunft gut überleben können, wenn sie sich wieder dieser alten Werte besinnen.<br />
So will ich nicht, dass meine mühevolle Arbeit vergebens war! Angesichts auch der<br />
Finanzkrise, wo die Zeiten immer schlechter werden und die jungen Menschen von<br />
Arbeitslosigkeit bedroht sind, sollen meine Enkel und Urenkel auf diesem Grundstück gute<br />
und gesunde Lebens<strong>mit</strong>tel, frei von giftigen Autoabgasen anbauen können.<br />
In unserer Familie gab es viele Atemwegserkrankte. So habe ich auch meine häufig kranken<br />
Enkelkinder unzählige Stunden auf dem Arm getragen. Wenn sie stark husteten, röchelten<br />
und nach Luft rangen, habe ich sehr <strong>mit</strong> ihnen <strong>mit</strong>gelitten. Was stellen sie sich vor wie das<br />
für meine Urenkel erst werden soll, wenn wir ohnehin schon in einem Luftsanierungsgebiet<br />
leben?<br />
Lassen sie nicht zu, dass uns unsere Lebensgrundlagen zerstört werden!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 224
Zu Einwand 866<br />
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 225
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 226
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 227
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich politischen Fragen, Rechtsfragen und zu den Themen<br />
Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band<br />
verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />
Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt<br />
nachvollziehbar und plausibel geprüft. Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />
Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs usw. wurden<br />
untersucht und festgestellt, dass diese nicht durchsetzbar sind, oder keine<br />
Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das Verlagerungspotential (wie z.<br />
B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />
Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />
jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />
Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />
Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />
kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />
internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />
Landesverkehrskonzepte.<br />
Die Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen<br />
repräsentativen Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die<br />
Bestimmung des Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus<br />
entspricht dem Stand der Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 228
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
den Matrizen der Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel. Das<br />
Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche Verlagerungseffekte<br />
zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn berücksichtigt sind, inklusive der<br />
Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Der vierstreifige Querschnitt leitet sich aus<br />
der prognostizierten Verkehrsstärke ab. Die RVS 03.03.33 „2+1-Querschnitte“ gibt für<br />
den zweckmäßigen Einsatzbereich von Straßen <strong>mit</strong> 2+1-Querschnitt einen JDTV von<br />
7.000 bis 18.000 Kfz/24h an. Im Prognosejahr 2025 werden z. B. im Bereich<br />
Speltenbach auf der S7-West rd. 22.000 Kfz/24h verkehren, daher ist der vierstreifige<br />
Querschnitt zu wählen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse Altenmarkt 80, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />
Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 229
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Der Verkehr durch die bewohnten Ballungszentren wie Altenmarkt wird großteils auf<br />
die S7 verlagert und <strong>mit</strong> ihm auch die Verkehrsrelevanten Schadstoffe. Die<br />
bewohnten Gebiete werden so<strong>mit</strong> von den Schadstoffen entlastet.<br />
Die verkehrsrelevanten Schadstoffe beeinflussen die Gesundheit. Dies ist vielfach in<br />
der internationalen Fachliteratur bearbeitet worden. Es ist deshalb entscheidend,<br />
dass in bereits hoch belasteten Ballungszentren durch den Bau einer eines Projektes<br />
keine zusätzlichen Schadstoffe die Bevölkerung belasten. Durch den Betrieb der S7<br />
wird der Verkehr von stark bewohnten Arealen in weniger bis nicht bewohntes Gebiet<br />
verfrachtet. Da<strong>mit</strong> wird der Anteil der belasteten Personen hoch signifikant gesenkt.<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Boden und Landwirtschaft<br />
Die Angst um Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Produkte ist verständlich.<br />
Jedoch ist aus einer Vielzahl einschlägiger Untersuchungen bekannt, dass diese<br />
Angst nicht begründet ist. Die Bewertung und Einschätzung dieses vorgelegten<br />
Projektes aufgrund von Datenerhebungen, Richtwerten, Grenzwerten und<br />
praktischen Erfahrungen aus ähnlichen Projekten hat ergeben, daß jedenfalls keine<br />
erheblichen Auswirkungen auf die Pflanzen und Böden zu erwarten sind. Auch<br />
Biolandwirtschaft ist, sofern es sich nicht um Kräuter handelt, bis an den<br />
Wildschutzzaun der geplanten S7 uneingeschränkt möglich.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen Lebensräumen<br />
keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt. Vielmehr unterlagen<br />
und unterliegen die Lebensräume im Untersuchungsraum – auch Lahnbach und<br />
Lafnitz iinnerhalb der Natura 2000-Gebiete - in hohem Ausmaß unterschiedlichen<br />
menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im teils begradigten<br />
Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten schmalen und teils<br />
degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem abschnittsweise ein geringes<br />
vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen, ausdrückt. Die auf großer Fläche<br />
ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher hier vorhandenes Feuchtgrünland<br />
und weitere typische Auestrukturen auf einen quantitativ geringen Anteil von<br />
„Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt. Entsprechendes gilt für andere<br />
Landschaftsausschnitte.<br />
Die geplante Trasse erschwert die Wanderung von Tieren aus dem Commendewald<br />
in das Feistritztal und umgekehrt, dies trifft zu. Zu berücksichtigen ist zwar, dass hier<br />
auch heute bereits Barrieren vorhanden sind, die bei solchen Wanderungen gequert<br />
werden müssten. Dennoch wird die Trasse der S 7 hier – <strong>mit</strong> Ausnahme der<br />
Unterflurtrasse bei Speltenbach – eine Verschlechterung <strong>mit</strong> sich bringen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 230
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Querungsmöglichkeiten bestehen u. a. an den Gewässerquerungen. Verbleibende<br />
Auswirkungen wurden unter Berücksichtigung der vorgesehenen und zusätzlich<br />
erforderlichen Maßnahmen als <strong>mit</strong>tel und insgesamt vertretbar eingestuft.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Es ist richtig, dass die S7 die sich notwendiger Weise ergänzenden Lebensräuem<br />
Wald und Offenland (Ackerland) nördlich der Ortschaft Altenmarkt trennen wird. Das<br />
Wild, insbesondere das Rehwild wird nicht mehr wie bisher zwischen den beiden<br />
Teillebensräumen wechseln können. Es muss dafür deutliche Umwege über die<br />
Unterflurrtrasse Speltenbach oder den Hühnerbach in Kauf nehmen, der wie bisher<br />
tägliche Wechsel von Wald ins Feld und umgekehrt wird nicht mehr stattfinden. Diese<br />
Zerstückelung eines Lebensraumes wird durch Gehölzpflanzungen im Ackerland<br />
gegengesteuert. Das Ackerland bekommt sozusagen seinen eigenen kleinen Wald,<br />
wohin sich Rehwild, Fasane und Hasen zu jeder Jahreszeit zurückziehen können und<br />
wo sie auch gute Äsung vorfinden werden. Da diese Pflanzungen teils flächig, teils in<br />
Form einer sehr langen Hecke und teils in Form von kombinierten Gehölz-<br />
Grünlandinseln erfolgen werden und da<strong>mit</strong> eine sehr lange neue Randlinie zwischen<br />
Freiland und „Wald“ erzeugt wird, ist davon auszugehen, dass das durch die S7<br />
entstande Defizit soweit kompensiert werden kann, dass auch für Wild und Jagd das<br />
Bauvorhaben umweltvertäglich wird.<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Durch den Bau und Betrieb der S7 kommt es vor allem im Edelseewald und im<br />
Ledergassler Wald zu großflächigen Zerschneidungen zusammenhängender<br />
Waldflächen. Während die Zerschneidung forstlicher Infrastruktur durch die im<br />
Einreichprojekt vorgesehene Anlage von Querungsbauwerken (Brücken,<br />
Unterführungen) an der S7 sowie von Ersatzforststraßen und –rückewegen<br />
weitgehend – unter teilweiser Inkaufnahme von Wegzeitverlängerungen -<br />
kompensiert wird, ist die Entstehung erschwert bewirtschaftbarer Restflächen infolge<br />
der gegebenen kleinteiligen Besitzstruktur unvermeidbar. Die daraus resultierenden<br />
Bewirtschaftungserschwernisse sind im Rahmen der Grundeinlöse entsprechend<br />
abzugelten, was jedoch nicht Gegenstand des UVP-Verfahrens ist.<br />
Insgesamt werden die Auswirkungen durch Zerschneidungen (Trennwirkungen) als<br />
vertretbar angesehen.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11 Oberflächengewässer<br />
ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden folgende Auswirkungen<br />
beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />
Gewässerschutzanlagen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 231
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Kleinräumige Baumaßnahmen <strong>mit</strong> Eingriffen in das Grundwasser erfolgen in<br />
derartiger Weise, dass der Eingriff nur kurzfristige Auswirkungen auf den<br />
Grundwasserhaushalt erwarten lässt. Im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach<br />
wird in der Betriebsphase durch geeignete technische Maßnahmen (Düker) eine<br />
weitgehend unbeeinflusstes Grundwasserströmung erreicht.<br />
Im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des Wannenbauwerks Rudersdorf Ost ist<br />
während der Bauarbeiten und während des Betriebs <strong>mit</strong> einer dauerhaften<br />
Absenkung des Grundwasserspiegels und so<strong>mit</strong> <strong>mit</strong> einer Reduktion des<br />
Grundwassers in einzelnen Hausbrunnen zu rechnen. Hier ist durch entsprechende<br />
Auflagen gewährleistet, dass die betroffenen Grundstücke an die öffentliche<br />
Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />
Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />
werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />
Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />
Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />
über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />
Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />
Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />
ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />
maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />
Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />
im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />
dokumentieren zu können.<br />
Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />
Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />
Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />
Fachgebiet Raumplanung, Sachgüter<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 232
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Bezüglich der Aufschließungsgebiete für Erholungsgebiet und für Kurgebiet in<br />
Altenmarkt in Zusammenhang <strong>mit</strong> dem gegenständlichen Projekt, ist folgendes<br />
festzuhalten:<br />
Es handelt sich hier um konfligierende Raumansprüche zwischen der auf<br />
Gemeindeebene in Aussicht genommenen Nutzung als Erholungs- bzw. Kurgebiet<br />
und einer auf Bundesebene geplanten hochrangigen Straßeninfrastruktur. Der<br />
Ausgleich gegenläufiger Nutzungsinteressen bzw. das Vorhandensein von Ziel- und<br />
Nutzungskonflikten ist Wesensbestandteil der Raumplanung (Zielkonflikte befinden<br />
sich per se in jedem Raumordnungsgesetz). Grundsätzlich sind widerstreitende<br />
Ansprüche im Wege einer Interessensabwägung zu lösen.<br />
Auf diese widerstreitenden Ziele wird auch im Örtlichen Entwicklungskonzept der<br />
Gemeinde Altenmarkt (Örtliches Entwicklungskonzept 3.0, 2001, S6f) hingewiesen:<br />
Einerseits bekennt sich die Gemeinde zu den regionalen Zielsetzungen eines<br />
erforderlichen regionalen Verkehrsleitbildes <strong>mit</strong> einer hochrangigen<br />
Straßenverbindung vom Grenzübergang Heiligenkreuz zur Südautobahn,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 233
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
andererseits wird als spezifisches Entwicklungsziel der Gemeinde Altenmarkt der<br />
Verwirklichung des Ausbaus des Thermenbereichs höchste Priorität eingeräumt.<br />
Der Raumanspruch der Gemeinde Altenmarkt bezieht sich auf das<br />
standortgebundene Vorkommen eines spezifischen Heilwassers. Hier soll<br />
einerseits das Vorkommen als Grundstoff selbst genutzt werden,<br />
andererseits wird die Entwicklung eines Thermenbereichs in Aussicht<br />
genommen.<br />
Für die Entwicklung des Thermenbereichs sind seitens der Gemeinde Altenmarkt<br />
selbst noch nicht alle erforderlichen Rahmenbedingungen geklärt bzw. sind die<br />
Flächen derzeit noch mangelhaft erschlossen. So werden folgende<br />
Aufschließungserfordernisse für die Aufhebung der Aufschließungsgebiete im<br />
Flächenwidmungsplan (3.0, 2001, S6f) jeweils festgehalten (für Aufschließungsgebiet<br />
5: Kurgebiet bei Speltenbach, für Aufschließungsgebiet 6: Sondernutzung Erholung<br />
bei Speltenbach):<br />
Gemäß dem Baulandzonierungsplan: Bebauungsplan<br />
Äußere Verkehrsanbindung an die Gemeindestraße sowie innere<br />
Verkehrserschließung<br />
Festlegung der Parkplatzbereiche<br />
Angaben über Baumassenverteilung<br />
Angaben über Außengestaltung<br />
Kanalanschluss<br />
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung<br />
Ein konkretes Projekt liegt nicht vor.<br />
Der Raumanspruch, der sich im gegenständlichen Projekt zur S7 manifestiert, bezieht<br />
sich auf<br />
die Verfolgung von Zielen auf Ebene einer Bundesplanung,<br />
die Entlastung bestehender Siedlungsräume mehrerer Gemeinden einschließlich<br />
des regionalen Zentrums Fürstenfeld<br />
die Verbesserung der Erreichbarkeit mehrerer Gemeinden einschließlich des<br />
regionalen Zentrums Fürstenfeld und da<strong>mit</strong> Verbesserung der<br />
Raumstruktur<br />
Hinsichtlich der Raumansprüche der Gemeinde Altenmarkt sind in Bezug auf die<br />
Realisierung des gegenständlichen Projekts und hinsichtlich der angesprochenen<br />
Widmungen für Aufschließungsgebiete keine Schutzgüter gem. UVP-Gesetz idgF.<br />
betroffen. Sollte durch die vorliegende Trassenführung die Möglichkeit der<br />
Einrichtung eines Thermenbereichs auf Basis eines Erholungs- bzw. Kurgebietes<br />
beschnitten werden, so bleibt die Nutzung des Heilwasservorkommens (als<br />
Grundstoff) weiterhin bestehen. Dies würde sicherlich einen Eingriff in die mögliche<br />
Verwirklichung der Ziele auf örtlicher Ebene darstellen.<br />
Betrachtet man die Raumansprüche, die sich aus dem gegenständlichen Projekt<br />
ergeben, so liegen hier Entlastungswirkungen für Schutzgüter gem. UVP-Gesetz<br />
idgF., insbesondere für das Schutzgut Mensch (Siedlungsraum) vor. Weiters sind von<br />
dem Vorhaben S7 durch verbesserte Erreichbarkeit positive Auswirkungen auf die<br />
Raumentwicklung zu erwarten, die nicht allein einer Gemeinde zu Gute kommen,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 234
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
sondern dem gesamten Planungsraum der S7, einschließlich des regionalen<br />
Zentrums Fürstenfeld.<br />
So steht lediglich ein (wenn auch als wesentlich erachteter) möglicher<br />
Entwicklungsaspekt einer Gemeinde, nämlich ein Thermenbereich, für den seitens<br />
der Gemeinde selbst noch nicht alle Vorkehrungen getroffen wurden, einer<br />
Entlastungswirkung für den gesamten Planungsbereich der S7 für das Schutzgut<br />
Mensch sowie positiven Auswirkungen auf die Raumstruktur durch verbesserte<br />
Erreichbarkeit entgegen.<br />
Anzumerken bleibt, dass die Realisierung eines Thermenbereichs bis dato lediglich<br />
als Ziel der Gemeinde Altenmarkt vorliegt. Von einer tatsächliche Umsetzbarkeit bzw.<br />
von einem tatsächlichen Lukrieren der angestrebten Ergebnisse in Form von<br />
positiven wirtschaftlichen Auswirkungen für die Gemeinde, ist, ohne dem Vorliegen<br />
eines konkreten Projekts und angesichts von 8 bestehenden Thermen im<br />
Einzugsbereich einer Autostunde, trotz des spezifischen Heilwasservorkommens,<br />
nicht <strong>mit</strong> Bestimmtheit auszugehen.<br />
Der Realisierung des vorliegenden Projekts S7 <strong>mit</strong> seinen überwiegend positiven<br />
Wirkungen ist so<strong>mit</strong> gegenüber einer weiteren Ermöglichung eines allfälligen<br />
Thermenbereichs in der Gemeinde Altenmarkt der Vorzug zu geben.<br />
Wie dargelegt, sind hinsichtlich Flächennutzungen im Siedlungsraum trotz<br />
kleinräumig hoher und sehr hoher Erheblichkeiten, in Abwägung der widerstreitenden<br />
Raumansprüche, insgesamt lediglich <strong>mit</strong>tlere verbleibende Auswirkungen abzuleiten.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Es ist richtig, dass der Bau einer Straße <strong>mit</strong> Flächenverbrauch einhergeht. Die Trasse<br />
der S7 verläuft in erster Linie auf intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen und in<br />
Wirtschaftswäldern. Der größte Einfluss auf Naturflächen besteht im Bereich der<br />
Lafnitztalquerung.<br />
Zahlreiche Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen, um die Einflüsse der Trasse auf<br />
das Landschaftsbild zu minimieren. Für den Verlust von Flächen sind<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 235
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ausgleichsmaßnahmen wie Waldverbesserungsmaßnahmen und Maßnahmen zur<br />
Strukturverbesserung der Agrarlandschaft vorgesehen.<br />
Zum Einwand: Ein Schwerpunkt des Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde<br />
Altenmarkt ist die Erhaltung des regionstypischen Landschaftsbildes. Durch den Bau<br />
der S7 kann das regionstypische Landschaftsbild nicht erhalten werden.<br />
Es ist richtig, dass der Bau einer Schnellstraße zu einer Veränderung des<br />
Landschaftsbildes führt. Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu<br />
minimieren, ist die Trasse möglichst sorgfältig in die Umgebung eingebettet. Im Raum<br />
nördlich von Altenmarkt verläuft die Trassen entlang des Waldrandes zum<br />
Commendewald. Hinsichtlich Landschaftsbild sind beispielsweise folgende<br />
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.5, 4.3.6, 4.3.7):<br />
- Sanft anlaufende Lärmschutzdämme <strong>mit</strong> Bepflanzungen im Süden der Trasse<br />
- Unterflurtrasse Speltenbach <strong>mit</strong> einer Länge von etwa 1 km<br />
- Strukturbepflanzungen und Sichtschutzbepflanzungen<br />
- Anlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitzquerung<br />
Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen sind geeignet, um Auswirkungen auf das<br />
regionstypische Landschaftsbild zu minimieren.<br />
Zum Einwand: Bezug zum kleinteiligen Charakter der Landschaft. Es wird befürchtet,<br />
dass extensive Wirtschaftsformen weiter marginalisiert werden und die<br />
Wirtschaftsgrundlage landwirtschaftlicher Betrieben beeinträchtigt wird.<br />
Die Trasse der S7 verläuft überwiegend in Wirtschaftswäldern und in<br />
Agrarlandschaften. Auch das Umfeld der Trasse prägen überwiegend<br />
Agrarlandschaften. Kleinteilig strukturierte Landschaft ist durch die Trasse fast nicht<br />
betroffen. Im Bereich Lafnitztalquerung sind Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen und<br />
von Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert.<br />
Stellungnahme Nr.: 867<br />
Von: Ulrike Neubauer<br />
Adresse: Altenmarkt 188, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Mich beschäftigen zur Zeit viele Fragen:<br />
Was ist überhaupt eine UVP?<br />
Was wird da geprüft?<br />
Welche Interessen verfolgen die Gutachter?<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 236
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In wessen Händen liegt meine (unsere) künftige Lebensqualität oder die Vernichtung der<br />
Lebensqualität?<br />
Ist es nicht ein Grundrecht der Menschen gute Luft, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen<br />
und Ruhe und Erholungsmöglichkeiten zu haben?<br />
Nach welchem Kriterium gehen Gutachter vor?<br />
Wer setzt die Maßstäbe?<br />
Wie läst sich Lärm- oder Luftbelastung objektiv bestimmen? Wie kann man sagen: „Ab dem<br />
und dem Grenzwert darfst du eine Belastung spüren, darunter nicht!“ Soll man sie<br />
unterdrücken oder verdrängen oder was sonst?<br />
Wie kann eine Transitroute überhaupt jemals als umweltverträglich eingestuft werden? Wie<br />
kann es umweltverträglich sein, wenn man einen Verkehr herbeiziehen will, der noch nicht<br />
da ist? Soll das umweltverträglich sein wenn die Böden unserer Region, die Luft, das<br />
Trinkwasser <strong>mit</strong> Schwermetallen und anderen Giften verseucht werden soll?<br />
Wie kann es für uns Bewohner dieser Region gut verträglich sein, wenn man uns von<br />
unserem Naherholungsgebiet abschneiden bzw. das Naturerholungsgebiet zerstören will und<br />
stattdessen eine Transithölle vor die Nase setzen will? (siehe Seite 4 Skizze).<br />
Soll das umweltverträglich sein, wenn man den Bevölkerung ihrem Grund und Boden auf<br />
dem sie sich gesunde Lebens<strong>mit</strong>tel selbst anbauen können, wegnehmen will und statt<br />
dessen soll das Essen vielleicht aus Italien, Deutschland oder Spanien voll von Pestiziden<br />
bezogen werden? Es kommt einem Schildbürgerstreich gleich was heute auf der Welt<br />
passiert! Gut funktionierende, kleine regionale Wirtschaft wird noch immer zerstört um Güter<br />
unter großer Umweltbelastung von entfernten Länder herzukarren die wir überhaupt nicht<br />
bräuchten! Da denke ich noch gar nicht an die CO2 Belastung und den dadurch immer<br />
stärker werdenden Folgen des Klimawandels. Scheinbar hat man noch viel zu wenig aus den<br />
Fehlern der Vergangenheit gelernt, sonst käme man in der heutigen Zeit nicht mehr auf die<br />
Idee eine zusätzliche Schnellstraße zu bauen. Kleine Betriebe werden vom Umland<br />
abgezogen, sodass alle Menschen gezwungen sind auszupendeln, und (in die) von den<br />
Gewerbegebieten der Ballungszentren angezogen. Die Nahversorgung wurde vielerorts<br />
zerstört, sodass Menschen immer mehr auf Autos angewiesen waren. Es wird auf Groß<br />
gesetzt und Klein zerstört! Die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung ist zur Zeit<br />
deutlich zu spüren, wenn etwas passiert verlieren viele Menschen in der Region ihren<br />
Arbeitplatz.<br />
Es sieht so aus, als wenn uns die Projekte des oststeirischen Vulkanlandes einen gangbaren<br />
besseren Weg vorzeigen würden. Dort wird auf Regionalität, kleine gewerbliche Betriebe,<br />
Kleinhandwerk und Selbstversorgung der Region, auch <strong>mit</strong> Energie gesetzt. Das vermidert<br />
Verkehr und erspart eine Transitroute. Nach Meinung führender Experten wird es die<br />
Volksbeschäftigung nicht mehr geben. Wie kann es da für Menschen verträglich sein, wenn<br />
man ihnen ihren Grund und Boden wegnimmt auf dem sie sich ihre Nahrung selbst anbauen<br />
können?<br />
Sie meinen jetzt vielleicht: Man kriegt ja so und so Geld für seinen Grund den man abtreten<br />
müsste (Laut) und da<strong>mit</strong> könnte man sich ja einen anderen Grund kaufen. Laut Annahmen<br />
der Landwirtschaftskammer werden in den nächsten 15 Jahren Grundstücke schwer zu<br />
erwerben sein und die Preise werden sich dadurch sehr erhöhen. Wenn das Geld dann also<br />
auf die Bank gelegt und dann der Finanzkrise zum Opfer fallen würde, wer übernimmt dafür<br />
die Verantwortung? Sie meinen das ist Utopie? Wenn resignierende, ausgebrannte<br />
Bankbeamte Kunden beim Wunsch nach einer Wiederveranlagung von Wertpapieren den<br />
Tip geben:“Hauen sie das Geld auf den Putz, da haben sie mehr davon!“ (Wahre<br />
Begebenheit), was würden sie sich dabei denken? Das stimmt doch sehr nachdenklich.<br />
Fragen über Fragen!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 237
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
In Hinsicht auf all deine offenen Fragen und groteils auch vorhandener ernüchternder<br />
Tatsachen frage ich mich wie dieses Projekt je von gewissenhaften und nachhaltig<br />
denkenden Gutachtern bewilligt werden kann?<br />
Ich verbleibe im Vertrauen auf den Weitblick und die Weisheit der Gutachter!<br />
Anhang ident Einwand 866, Gutachterliche Stellungnahme siehe dort.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu den Fragen bezüglich der Ziele und Methodik des UVP Verfahrens wird auf das<br />
UVP Gutachten, sowie auf die Einreichunterlagen verwiesen. Weiters wird auf die<br />
Einleitung zum vorliegenden <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 238
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Aus verkehrstechnischer Sicht wird auf die gutachterliche Stellungnahme zu<br />
Stellungnahme Nr. 35 verwiesen (keine zusätzlichen Einwände, die das Fachgebiet<br />
Verkehr betreffen).<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse Altenmarkt 188, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Durch den Ausbau der S7 West sind im Prognosejahr 2025 gegenüber der<br />
Nullvariante aufgrund der größeren Fahrleistungen und der höheren<br />
Fahrtgeschwindigkeiten höhere Jahresemissionen im Ausmaß von rd. 14.000 t CO2-<br />
Äquivalente zu erwarten. Zieht man die gesamtösterreichischen Emissionen als<br />
Vergleichsbasis heran, die lt. UBA (2002) rd. 80 Millionen Tonnen jährlich betragen,<br />
liegt die Emissionszunahme durch den Ausbau der S7 West bei 0,02% der<br />
österreichischen Emissionen. Der Beitrag des Vorhabens zu den<br />
gesamtösterreichischen Emissionen ist da<strong>mit</strong> so gering, dass er keinen Einfluss auf<br />
die Erfüllung bzw. Nichterfüllung von Klimaschutzzielen, zu denen sich Österreich<br />
verpflichtet hat, haben wird. Auswirkungen auf die lokalen Klimaverhältnisse durch<br />
die Emissionen klimarelevanter Gase sind nicht zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 239
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Der Verkehr durch die bewohnten Ballungszentren wie Altenmarkt wird großteils auf<br />
die S7 verlagert und <strong>mit</strong> ihm auch die Verkehrsrelevanten Schadstoffe. Die<br />
bewohnten Gebiete werden so<strong>mit</strong> von den Schadstoffen entlastet.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 240
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Kleinräumige Baumaßnahmen <strong>mit</strong> Eingriffen in das Grundwasser erfolgen in<br />
derartiger Weise, dass der Eingriff nur kurzfristige Auswirkungen auf den<br />
Grundwasserhaushalt erwarten lässt. Im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach<br />
wird in der Betriebsphase durch geeignete technische Maßnahmen (Düker) eine<br />
weitgehend unbeeinflusstes Grundwasserströmung erreicht.<br />
Im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des Wannenbauwerks Rudersdorf Ost ist<br />
während der Bauarbeiten und während des Betriebs <strong>mit</strong> einer dauerhaften<br />
Absenkung des Grundwasserspiegels und so<strong>mit</strong> <strong>mit</strong> einer Reduktion des<br />
Grundwassers in einzelnen Hausbrunnen zu rechnen. Hier ist durch entsprechende<br />
Auflagen gewährleistet, dass die betroffenen Grundstücke an die öffentliche<br />
Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />
Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />
werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />
Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />
Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />
über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />
Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 241
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />
ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />
maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />
Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />
im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />
dokumentieren zu können.<br />
Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />
Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />
Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />
Stellungnahme Nr.: 868<br />
Von: Roberto Schandor<br />
Adresse: Dreikreuzweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Weiters bringe ich vor:<br />
Verlust an Arbeitsplätzen<br />
Zusätzliche Feinstaubbelastung<br />
Starke Lärmbelastung in meinem Wohngebiet am Dreikreuzweg (Berg)<br />
Mein Asthma würde sich verschlechtern<br />
Autoverkehr in Fürstenfeld steigt (B65)<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 242
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der S7<br />
West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen. Gleiches<br />
gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden Verkehrszunahmen auf<br />
Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />
Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“ geprüft<br />
und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten Nr. 2<br />
„Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass gegenüber<br />
dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im Prognosejahr<br />
2025 bei der gegenständlichen Adresse Dreikreuzweg 6, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> keiner<br />
relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Das verkehrliche Geschehen in der Innenstadt von Fürstenfeld wird durch deren zentrale<br />
Funktion als Bezirkshauptstadt <strong>mit</strong> Standorten von Ämtern, Schulen,<br />
Gesundheitseinrichtungen, Wirtschafts- und Tourismusbetrieben usw. geprägt. Wie im<br />
Einreichprojekt dargestellt, ergeben sich für den Innenstadtbereich von Fürstenfeld nicht<br />
relevante Veränderungen. Dem Einwand, dass der Autoverkehr in Fürstenfeld steigt<br />
(B65), kann nicht gefolgt werden, da sich - wie in Projektseinlage 1.4.1 nachvollziehbar<br />
und plausibel dargestellt – ein Großteil des Verkehrs von der B319 (im Burgenland B65)<br />
auf die S7-West verlagern wird. Die verkehrlichen Auswirkungen der S 7 wie<br />
Verringerung der Reisezeit, Verbesserung der Erreichbarkeit, Erhöhung der<br />
Verkehrssicherheit und Entlastung von Ortsdurchfahrten und untergeordnetes<br />
Straßennetz sind als günstige Auswirkungen einzustufen.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
In Fürstenfeld wird die S7 weder die Lärm- noch Luftschadstoffimmissionen negativ<br />
verändern, wodurch eine negative Beeinflussung der Gesundheit in oben angeführten<br />
Immissionspunkt nicht ableitbar ist.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 243
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 869<br />
Von: Peter Neubauer<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Altenmarkt 188, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme:<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Bin regelmäßig <strong>mit</strong> meinen 2 Pferden in der Landschaft die durch eine Schnellstraße zerstört<br />
werden sollte, unterwegs. In dieser Zeit habe ich erkannt, wie wichtig für die Menschen<br />
unserer Region dieses Naherholungsgebiet ist. Es ist mir ein großes Anliegen für meine<br />
Kinder und Enkelkinder eine intakte Natur zu erhalten. Außerdem hat jeder vernünftige<br />
Mensch <strong>mit</strong>tlerweilse erkannt, dass dieses ungerechte Wirtschaftssystem nach und nach wie<br />
ein Kartenhaus zusammenstürzt und Regionalwirtschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt.<br />
Anhang ident Einwand 866 Gutachterliche Stellungnahme siehe dort.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Es wird auf die Einleitung des <strong>Stellungnahmen</strong>bandes verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse Altenmarkt 188, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 244
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 245
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt<br />
vorgesehenen und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig<br />
eingestuften Maßnahmen sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im<br />
vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß zu mindern. Da Fläche nicht grundsätzlich<br />
vermehrbar ist, geht jedoch auch Natur verloren, dies ist zutreffend.<br />
Stellungnahme Nr.: 870<br />
Von: Hedwig Roll<br />
Adresse: Seidenhofstrasse 121, 8020 Graz<br />
Datum Stellungnahme: 23.01.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Weiters bringe ich vor:<br />
Wenn ich bei meiner Nichte auf Besuch bin, genieße ich als Grazerin die schönen, ruhigen<br />
Spaziergänge in frischer Luft. Am Waldrand sind die Wanderungen besonders schön. Ich will<br />
nicht, dass das alles zerstört wird. (Meinen) Unseren Nachkommen soll die Landschaft so<br />
erhalten bleiben! Die Natur ist ein kostbares Gut, welches man nicht unwiederbringlich<br />
zerstören darf. Wer den Krieg erlebt hat, weiß wie kostbar ein Stück Acker ist, auf dem man<br />
sein Essen selber anbauen kann.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 246
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Nördlich von Speltenbach verläuft die Trasse der S7 entlang eines Waldrandes. Aus<br />
Sicht des Landschaftsbildes sind Maßnahmen vorgesehen, um die Beeinträchtigung<br />
der Trasse zu minimieren.<br />
Beispielsweise sind folgende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen:<br />
- Unterflurtrasse <strong>mit</strong> einer Länge von 1 km nördlich von Speltenbach<br />
- Lärmschutzwälle <strong>mit</strong> einer breiten Basis, da<strong>mit</strong> sie wie sanft anlaufende Hügel<br />
wirken, zusätzlich sind die Lärmschutzwälle bepflanzt<br />
- Strukturpflanzungen entlang der Trasse<br />
- Strukturpflanzungen wie Hecken im weiteren Umfeld der Trasse<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 247
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 871<br />
Von: Karl Schöntag<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Weinberggasse 318, 7202 Bad Sauerbrunn<br />
Datum Stellungnahme:<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 872<br />
Von: Irmgard Schöntag<br />
Adresse: KAltenbrunn 266, 7572 Deutsch Kaltenbrunn<br />
Datum Stellungnahme:<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 248
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 873<br />
Von: Ameliese Begovic<br />
Adresse: Feischlweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 874<br />
Von: Hamaija Begovic<br />
Adresse: Feischlweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 249
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 875<br />
Von: Gabriele Petersen<br />
Adresse: Königsdorf 131, 7563 Königsdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 876<br />
Von: Gerald Petersen<br />
Adresse: Gerersdorf 152, 7542 Gerersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 250
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 877<br />
Von: Alexandra Löffler<br />
Adresse: Lebing 12/a, 8183 Floing<br />
Datum Stellungnahme:<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Weiters bringe ich vor:<br />
Luftverschmutzung, asthmatische Probleme d. Leute und Kinder werden zunehmen.<br />
Lebensraum Zerstörung, Lärmbelästigung steigt, Stress steigert sich, Blutdruck erhöht sich<br />
etc.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Stellungnahme bezieht sich auf eine Adresse in Lebing 12/a, 8183 Floing, für<br />
welche aus schalltechnischer Sicht keine relevanten Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
Mit dem Vorhaben wird der zunehmenden Lärmbelastung entlang der<br />
Bestandstrasse B319 – B65 entgegengewirkt, wobei gleichzeitig vorbeugende<br />
Maßnahmen an der S7 eingesetzt werden. Zahlreiche Wohnobjekte erfahren eine<br />
Entlastung von Ziel- bzw. Grenzwertüberschreitungen bzw. werden merkbar entlastet.<br />
Jedenfalls werden wesentlich mehr Wohnobjekte entlastet, als durch das Vorhaben<br />
belastet werden.<br />
Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16<br />
„Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die Schutzziele finden sich im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 251
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Durch den Betrieb der S7 wird der Verkehr von stark bewohntem Gebiet in kaum<br />
bewohntes bis nicht bewohntem Gebiet verlagert. Dies führt zu einer hoch<br />
signifikanten Reduktion der belasteten Bürger. Die Reduktion macht sich besonders<br />
beim Lärm und den Erschütterungen bemerkbar. Insgesamt wird das Projekt einen<br />
positiven Einfluß auf die Lebensqualität als auch die Gesundheit haben.<br />
Stellungnahme Nr.: 878<br />
Von: Natascha Herzer<br />
Adresse: Gürtelgasse 31, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 879<br />
Von: Birgit Schandor<br />
Adresse: Dreikreuzweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Weiters bringe ich vor:<br />
Der Verkehr wird zunehmen<br />
Zusätzliche Staubbelastung<br />
Zusätzliche Lärmbelastung<br />
Unser Erholungsraum wird eingeschränkt<br />
Bedrohung für die Tierwelt.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 252
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 35:<br />
Wie aus Projektseinlage 1.4.1 ersichtlich, wird der Verkehr grundsätzlich zunehmen.<br />
Allerdings betrifft das zum überwiegenden Teil die Verkehrsprognose und nur zu einem<br />
geringen Teil den durch das Vorhaben induzierten Verkehr. Die Prognoseberechnung<br />
erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen, Erstellung von Matrizen der<br />
Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen bis zu einer<br />
kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose wurde die bereits<br />
bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW<br />
schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und Fernverkehr, Inlandsverkehr und<br />
grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />
Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />
relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />
dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der S7<br />
West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen. Gleiches<br />
gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden Verkehrszunahmen auf<br />
Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
An der in der Einwendung angegebenen Wohnadresse sind keine relevanten<br />
Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe zu erwarten.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten, dass<br />
hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden<br />
werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 253
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch die<br />
Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die verbleibenden<br />
Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die überwiegende Mehrheit<br />
der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die Lärm-Immissionssituation<br />
aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben voraussichtlich<br />
eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten erfahren. Dies wird<br />
sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und Gastronomiebetriebe der<br />
Region positiv auswirken.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt vorgesehenen<br />
und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig eingestuften Maßnahmen<br />
sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß<br />
zu mindern. Dies gilt auch für die Tierwelt.<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Die S7 wird durch einen sogar wildschweinsicheren Wildschutzzaun abgesichert. Es wird<br />
dadurch verhindert, dass es zu Kollisionen von Wild und KFZ auf der S7 kommt. Über<br />
eine Reihe von Brücken und einer eigens für das Wild errichteten Grünbrücke, aber auch<br />
über die Unterflurtrasse Speltenbach und den Tunnel bei Rudersdorf wird den Wildtieren<br />
auch in Zukunft, wenn auch in eingeschränktem Maße die Möglichkeit geboten, die S7<br />
sicher zu queren und die Gebiete beiderseits der S7 zu nutzen.<br />
Stellungnahme Nr.: 880<br />
Von: Stefanie Schandor vertreten durch die gesetzlichen Vertreter (Eltern) Roberto Schandor<br />
Adresse: Dreikreuzweg 6, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Zerstörung der Umwelt durch die S7<br />
Zusätzliche Staubbelastung durch die S7<br />
Einschränkung meines Erholungsraumes durch die S7<br />
Zu hohe Belastung der Umwelt durch die S7<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 254
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Siehe Beantwortung der Stellungnahme Nr. 879 (selbe Adresse)<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt vorgesehenen<br />
und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig eingestuften Maßnahmen<br />
sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß<br />
zu mindern.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten, dass<br />
hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region unterschieden<br />
werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch die<br />
Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die verbleibenden<br />
Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die überwiegende Mehrheit<br />
der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die Lärm-Immissionssituation<br />
aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben voraussichtlich<br />
eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten erfahren. Dies wird<br />
sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und Gastronomiebetriebe der<br />
Region positiv auswirken.<br />
Stellungnahme Nr.: 881<br />
Von: Dagmar Schulter<br />
Adresse: Weichenberg 32b, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
In Anbetracht der immensen Verschuldung der ASFINAG, halte ich die Vorfinanzierung<br />
durch das Land Burgenland für eine Farce sondergleichen. Letzendlich zahlt ja dich der<br />
Steuerzahler!<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 255
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden bezüglich Wirtschaftlichkeit wird auf die Einleitung im<br />
gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Weichenberg 32b, 7571<br />
Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />
die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />
dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 256
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 882<br />
Von: Helmuth Schulter<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Weichenberg 32b, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Als Anrainer einer Zubringerstraße habe ich durch Zufall erfahren, dass nach erfolgreicher<br />
UVP meine Parteienstellung verloren ist! Ein Erholungs- und Freizeitzentrum darf nicht im<br />
Natura 2000 Gebiet gebaut werden, die S7 schon?<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Weichenberg 32b, 7571<br />
Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />
die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />
dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 257
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Sachlage ist im Einzelfall zu untersuchen und zu bewerten. Eine vergleichende<br />
Bewertung <strong>mit</strong> einem anderen Vorhaben kann hier nicht vorgenommen werden.<br />
Möglicherweise waren <strong>mit</strong> jenem Vorhaben größere Flächeninanspruchnahmen<br />
innerhalb der Gebietskulisse oder ein höheres Störungspotenzial verbunden.<br />
Stellungnahme Nr.: 883<br />
Von: Reinhard Weber<br />
Adresse: Weichenberg 25, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Verkehr durch die Ortschaften wird nicht geringer, da bei einer km – Maut, die bald<br />
gesetzlich beschlossen wird, nicht auf der Schnellstraße, sondern wieder durch die<br />
Ortschaften gefahren wird.<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Es wird auf die Einleitung zum gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 258
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 884<br />
Von: Dunja Weber<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Weichenberg 25, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 08.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Wo eine Autobahn bzw. Schnellstraße gebaut wird, wird mehr Verkehr, daher für uns eine<br />
große Belastung. Außerdem fehlen Hinweisschilder auf der A2, Abfahrt Oberwart, Richtung<br />
Ungarn, dort gibt es bereits eine Straße nach Ungarn, die Hinweisschilder Richtung Ungarn<br />
der A2, gibt es nur bei der Abfahrt Ilz.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
In Ergänzung der gutachterlichen Stellungnahme zu Stellungnahme Nr. 3:<br />
Wie aus Projektseinlage 1.4.1 ersichtlich, wird der Verkehr grundsätzlich zunehmen.<br />
Allerdings betrifft das zum überwiegenden Teil die Verkehrsprognose und nur zu<br />
einem geringen Teil den durch das Vorhaben induzierten Verkehr. Die<br />
Prognoseberechnung erfolgte über die Analyse von Zählungen und Befragungen,<br />
Erstellung von Matrizen der Verkehrsbeziehungen, Hochrechnung der Teilmatrizen<br />
bis zu einer kapazitätsabhängigen Verkehrsumlegung. Für die Verkehrsprognose<br />
wurde die bereits bei der Analyse gewählte Unterteilung der Matrix nach<br />
Fahrzeugarten (LKW leicht + LKW schwer, PKW) und Verkehrsart (Nah- und<br />
Fernverkehr, Inlandsverkehr und grenzüberschreitender Verkehr, etc.) weitergeführt.<br />
Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in den Matrizen der<br />
Verkehrsbeziehungen berücksichtigt.<br />
Die Wegweisung ist ein Kommunikations<strong>mit</strong>tel, <strong>mit</strong> welchem Orts-, Richtungs- und<br />
Entfernungsangaben zur Information ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer angegeben<br />
werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Großteil der Fernreisenden<br />
entweder über die Reiseroute informiert ist, oder sich über GPS-Systeme führen<br />
lässt. Sämtliche Informationen und auch die übergeordnete Wegweisung gehen vom<br />
Prinzip der richtigen, raschen und sicheren Auffindung des Zieles aus und folgen dem<br />
übergeordneten Straßennetz.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 259
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 885<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Von: Julia Weber vertreten durch den gesetzlichen Vertreter (Eltern) Dunja und Reinhard<br />
Weber<br />
Adresse: Weichenberg 25, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 09.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Ein Erholungsgebiet in Rudersdorf im Bereich Fritz Mühle – Lafnitz wurde nicht genehmigt<br />
wegen Natura 2000 Gebiet, aber eine Autobahn die die Natur zur gänze zerstört, darf im<br />
Gebiet Deutsch Kaltenbrunn – Rudersdorf trotz Natura 2000 gebaut werden? Dies ist eine<br />
bodenlose Frechheit!!! Und nicht nachvollziehbar!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Sachlage ist im Einzelfall zu untersuchen und zu bewerten. Eine vergleichende<br />
Bewertung <strong>mit</strong> einem anderen Vorhaben kann hier nicht vorgenommen werden.<br />
Möglicherweise waren <strong>mit</strong> jenem Vorhaben größere Flächeninanspruchnahmen<br />
innerhalb der Gebietskulisse oder ein höheres Störungspotenzial verbunden.<br />
Stellungnahme Nr.: 886<br />
Von: Marlies Mautner<br />
Adresse: Am Erlengrund 1/1/1, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 260
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse Am Erlengrund 1/1/1, 7571 Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 887<br />
Von: Andreas Neubauer<br />
Adresse: Am Erlengrund 1/1/1, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für den Fachbereich Luftschadstoffe wird für die Wohnadresse seitens des<br />
Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben<br />
keine relevanten Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine entsprechende Gefährdung der Gesundheit bzw. eine Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 261
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse Am Erlengrund 1/1/1, 7571 Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 888<br />
Von: Mag. R. Voger<br />
Adresse: 4213 Sickburn Rd. Fairfox? (nicht lesbar), VA 22030 USA<br />
Datum Stellungnahme: 01.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 262
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 889<br />
Von: Birgit Wenninger – Jost<br />
Adresse: Meiereigasse 9, 2500 Baden<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Angesichts der angegebenen Wohnadresse sind schon aus räumlichen Gründen<br />
vorhabensbedingte Einflüsse ausgeschlossen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 890<br />
Von: Edith Pacher<br />
Adresse: Groß Steinbach 23, 8265 Groß Steinbach<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 263
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 891<br />
Von: Anita Lafer<br />
Adresse: Neustift 53, 8312 Neustift<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 892<br />
Von: Flora Wutte<br />
Adresse: Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 264
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 893<br />
Von: Adele Wutte<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 894<br />
Von: Hannah Wutte<br />
Adresse: Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Wälder werden abgeholzt<br />
Tiere gestört<br />
Unnötiger Lärm<br />
Umweltverschmutzung<br />
Unser Schwammerlwald verschwindet<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 35.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“ geprüft<br />
und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 265
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im Teilgutachten Nr. 2<br />
„Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass gegenüber<br />
dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im Prognosejahr<br />
2025 bei der gegenständlichen Adresse Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld, <strong>mit</strong> keiner<br />
relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />
„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />
unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert..<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Durch die Entlastung der Siedlungsgebiete an der B65 sind in diesen Bereichen teils<br />
erhebliche Verbesserungen der Luftgüte zu erwarten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei dieser<br />
Adresse zu keiner Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der<br />
Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den<br />
Einbringer der Stellungnahme daher auszuschließen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Nahezu jedes Bauvorhaben greift in Umweltbelange ein. Die im Projekt vorgesehenen<br />
und ergänzend im Sachverständigengutachten als notwendig eingestuften Maßnahmen<br />
sind dazu geeignet, die Umweltbelastungen im vorliegenden Fall auf ein erträgliches Maß<br />
zu mindern. Dies gilt auch bezüglich Tieren und deren Störung.<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Rodungen von Wald erforderlich, wobei auch<br />
großflächige Rodungen in größeren, zusammenhängenden Waldbeständen erforderlich<br />
sind. Die beantragten befristeten Rodeflächen betragen 41,16 ha, und die dauernden<br />
Rodeflächen 46,27 ha. Der gesamte Waldflächenverlust in der Bauphase beträgt da<strong>mit</strong><br />
87,43 ha. Die Verringerung der Waldausstattung je Katastralgemeinde reicht von 0,2%<br />
bis 9,9%, wobei in den KG Riegersdorf, Großwilfersdorf und Fürstenfeld die höchsten<br />
Waldflächenverluste auftreten. Die befristeten Rodeflächen werden nach Bauende<br />
wiederbewaldet.<br />
In der Betriebsphase kommt es durch dauernde Rodungen zu einem Waldflächenverlust<br />
von insgesamt 46,27 ha. Da die dauernden Rodungen einerseits durch Selbstbindung<br />
der Projektwerberin, andererseits durch entsprechende UVP-Auflagen durch<br />
Ersatzaufforstungen (mindestens 23,14 ha) und waldverbessernden Maßnahmen<br />
(mindestens 23,14 ha) zu kompensieren sind, nehmen die nachteiligen Auswirkungen auf<br />
den Wald und seine Wirkungen <strong>mit</strong> fortschreitender Dauer der Betriebsphase ab, und ab<br />
dem Zeitpunkt, an dem die Ersatzaufforstungen das Stangenholzalter erreichen und die<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 266
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
waldverbessernden Maßnahmen in vollem Umfang wirksam werden, ist eine<br />
weitgehende Kompensation des Flächenverlustes gegeben.<br />
Insgesamt sind die Auswirkungen des Flächenverlustes in der Betriebsphase unter<br />
Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen (Ersatzaufforstung,<br />
Waldverbesserungsprojekt) als vertretbar einzustufen.<br />
Stellungnahme Nr.: 895<br />
Von: Rainer Wutte<br />
Adresse: Schubertstraße 12, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Durch Lärmbelästigung und Luftverschmutzung:<br />
Verlust von wertvollen Naherholungsgebieten<br />
Zerstörung von Aulandschaften und dadurch von Lebensraum hier vorkommender seltener<br />
Arten wie: Eisvögel, Fischotter, Biber, Zwergrohrdommel, Nachtreiher, versch.<br />
Fledermausarten, Zwergtaucher, u.v.a. => Gefahr des Abwanderns!! => Starker Verlust an<br />
der Qualität der un<strong>mit</strong>telbaren Umwelt!!!<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 267
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Insoweit kommt es zu einer vorhabensbedingten Beeinträchtigung, nicht aber zu<br />
einem erheblichen Ausmaß bezogen auf die Schutzgebiete. Eine Zerstörung ist nicht<br />
gegeben. Die konkret in der Einwendung genannten Arten kommen im<br />
Querungsbereich nach vorliegenden Daten im Einzelfall nicht vor (Zwergrohrdommel)<br />
oder sind jedenfalls nicht in erheblichem Ausmaß betroffen. Die Schutzwände auf<br />
Lafnitz- und Lahnbachbrücke (letzteres als zusätzlich erforderliche Maßnahme<br />
gegenüber den Unterlagen der Projektwerberin) tragen zu einer wesentlichen<br />
Entschärfung der ansonsten gegebenen Konfliktsituation für fliegende Tierarten bei.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie, Fischerei<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Fachgebiet Erholung, Ortsbild<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung ist festzuhalten,<br />
dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der weiteren Region<br />
unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 268
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 896<br />
Von: Hermine Stoff<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Gerichtsbergenstraße 2, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35<br />
Stellungnahme Nr.: 897<br />
Von: Richard Santler<br />
Adresse: Gerichtsbergenstraße 24A, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 269
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 898<br />
Von: Renata Gabe<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Gerichtsbergenstraße 24A, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 899<br />
Von: Helmut Eichner<br />
Adresse: Hintergasse 22, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe auch Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse Hintergasse 22, 7571 Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 270
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Der Bereich des Siedlungsgebiets von Rudersdorf, in dem die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse liegt, wird durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 32 „B65 -<br />
Rudersdorf-Zentrum“ erfasst.<br />
Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />
noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />
erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale Zusatzbelastungen über 3% des<br />
Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel sowie über 3% des Grenzwertes für das<br />
Jahres<strong>mit</strong>tel von Stickstoffdioxid (bei Einhaltung des Grenzwertes) zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />
(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />
gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />
dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
Nach den Immissionsberechnungen sind weder in der Bauphase noch in der<br />
Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu erwarten. In der<br />
Betriebsphase kommt es zu erheblichen Entlastungen.<br />
In der Bauphase kommt es an der angegeben Adresse im Jahres<strong>mit</strong>tel zu<br />
geringfügigen Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende<br />
Gesamtbelastung liegt aber unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-L (JMW<br />
30 µg/m³). In der Betriebsphase kommt es an der angegebenen Adresse zu<br />
geringfügigen Verbesserungen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 271
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Wie in den Fachgebieten „Lärm“ und „Luftschadstoffe“ festgestellt, kommt es bei<br />
dieser Adresse zu einer Überschreitung der Irrelevanzgrenze.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 900<br />
Von: Herta Eichner<br />
Adresse: Hintergasse 22, 7571 Rudersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten für die Bauphase (Projektseinlage 4.7.5) ist ausgewiesen,<br />
dass für den „maximalen Baufall“ gegenüber dem Nullplanfall bei der<br />
gegenständlichen Adresse Hintergasse 22, 7571 Rudersdorf, <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Um die<br />
Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte zu gewährleisten, sind Kontrollmessungen und<br />
entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten „Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Siehe Behandlung des Einwandes 899.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 272
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wie im Fachgebiet „Lärm“ festgestellt, kommt es bei dieser Adresse zu einer<br />
Überschreitung der Irrelevanzgrenze. Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine<br />
erhebliche Belastung durch nachhaltige Einwirkungen sind für den Einbringer der<br />
Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stellungnahme Nr.: 901<br />
Von: Adeline Huber<br />
Adresse: Bergstraße 17, 7543 Neusiedl<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stellungnahme Nr.: 902<br />
Von: Mag. Johanna Unger<br />
Adresse: Glasing 47A, 7540 Güssing<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 273
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 903<br />
Von: DI Horst Fiedler<br />
Adresse: Stadtbergen 156, 8280Altenmarkt bei Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Betreff: Äußerung im Verfahren gemäß §14 Bundesstraßengesetz betreffend Fürstenfelder<br />
Schnellstraße S7, GZ. BHVIT-316.497/0037-II/ST-ALG/2008<br />
Im obengenannten Verfahren gebe ich gemäß §14 Bundesstraßengesetz <strong>Stellungnahmen</strong><br />
zu folgenden in der Umweltverträglichkeitserklärung (nachstehend kurz uve genannt)<br />
dargelegten Punkten ab:<br />
A) Lärm<br />
B) Einsehbarkeit (Störung des Landschaftsbildes)<br />
C) Bedarfsschätzung<br />
D) Luftschadstoffe und Projektierungsgeschwindigkeit<br />
Diese 4 Punkte sind naturgegeben nur ein Ausschnitt aller Einwendungen gegen ein Projekt<br />
dessen uve 279 Seiten umfasst. Zitierungen der uve sind im Folgenden kursiv gehalten.<br />
Einwand 903.1<br />
A) Die Europäische Umgebungslärm-Richtlinie (RL 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 über die<br />
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur<br />
Erhebung der Lärmbelastung und zu Maßnahmen zur Minderung des Lärms sowie zur<br />
vorbeugenden Verhinderung von Lärm.<br />
Da die vorgesehene 57 lt. vorliegender Planungsunterlagen als Hauptverkehrs·straße im<br />
Sinn dieser Richtlinie gilt, ist eine Erklärung (Seite 179):<br />
Die S 7 zerschneidet im Bereich der Lafnitz und des Lahnbachs das Naherholungsgebiet<br />
Naturwelt Lafnitztal. 53,4 ha des 280 ha großen Erholungsgebietes liegen innerhalb der<br />
55dB Lärmisophone. Für diesen Konflikt können keine Maßnahmen gesetzt werden.<br />
<strong>mit</strong> der oben genannten Verpflichtung inkompatibel. Klarerweise ist in der Erklärung sehr viel<br />
von Maßnahmen die Rede, 2.B. für diesen Bereich (Seite 252):<br />
Entlang der S 7 Richtungsfahrbahn Ungarn wird ab dem Ostportal Unterflurtrasse<br />
Speltenbach bis ca. km 8.350 ein Lärmschutzdamm, daran anschließend bis zur<br />
Anschlussstelle S 7/L 491 ca. km 8.565 eine LSW errichtet<br />
Die Gesamtlänfer dieses Lärmschutzes beträgt rd. 3870 m, die Höhen Ziegen zwischen 2,5<br />
bis 6,5 m über Fahrbahnoberkante (FOK).<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 274
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Stadtbergen 156, 8280<br />
Fürstenfeld, <strong>mit</strong> keiner relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien<br />
zu rechnen ist. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr.<br />
16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Erstellung von Lärmkarten vor. Werden<br />
festgelegte Schwellenwerte überschritten, sind Lärmminderungsmaßnahmen zu<br />
überlegen und in Aktionsplänen festzuhalten. Ein Aktionsplan ist ein strategisches<br />
Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz<br />
ruhiger Gebiete zu formulieren. Wesentliche Elemente sind die Bewertung der<br />
Lärmsituation, ein Maßnahmenkatalog, Aussagen zu Kosten-Nutzen sowie die<br />
Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans. Sofern keine<br />
Handlungsoptionen zur Lärmminderung erkennbar sind, ist das wesentliche Element<br />
des Aktionsplans die Bewertung der Lärmsituation.<br />
Der im gegenständlichen Projekt gehandhabte Umgang <strong>mit</strong> dem „Schutzgut Mensch“<br />
entspricht den Intentionen der Umgebungslärmrichtlinie. Die Schutzziele sowie die<br />
Richt- und Grenzwerte finden sich im Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5. Die<br />
Projektierung straßenseitiger Maßnahmen erfolgte entsprechend der lärmtechnischen<br />
Optimierung. Die Maßnahmen (Lärmschutzwände, Lärmschutzdämme,<br />
Unterflurtrasse Speltenbach, Tunnel Rudersdorf, Geländemodellierung,<br />
Einschnittsbereiche) sind in mehreren Projektseinlagen behandelt. Objektseitige<br />
Maßnahmen sind im Projekt verortet und werden gefördert.<br />
Einwand 903.2<br />
Aber genau die führt zum nächsten "Konflikt":<br />
B) Landschaftsbild im Bereich des Ramsaergebiets "Lafnitztal" (uve Seite 95):<br />
Beginnend am Ostportal der UFT Speltenbach wird Richtung Osten ein rd. 395 m langer und<br />
6,5 m hoher Lärmschutzdamm und im Anschluss daran eine rd. 240 m lange und 4,0 m hohe<br />
Lärmschutzwahd zum Schutz des Siedlungsgebietes von Speltenbach errichtet.<br />
Die S 7 selbst überführt die L 401 und im Anschluss die östlich der ASt Fürstenfeld gelegene<br />
ÖBB Strecke Friedberg-Fehring und führt in weiterer Folge in rd. 10 — 12 m hoher<br />
Dammlage durch den Ledergasslerwald Richtung Osten bis zur Lafnitz. Der Talboden der<br />
Lafnitz und des Lahnhaches wird in einem lang gestreckten Linksbogen R = 2.000 gequert.<br />
Daran schließt nach einer Wendelinie A = 500 / 400 ein Rechtsbogen R = 1.250 an, <strong>mit</strong><br />
welchem die Ast. Rudersdorfer erreicht wird.<br />
Im Aufriß weist die S 7 den Hochpunkt bei der Ouerung der Bahnstrecke Friedberg Fehring<br />
auf und fällt anschließend <strong>mit</strong> 1,5% zur Brücke über die Lafnitz, und weiter <strong>mit</strong> 0,6068% zur<br />
Brücke über den Lahnbach. Danach fällt die S 7 weiter <strong>mit</strong> 1,25% bis zum Tiefpunkt nach der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 275
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Ast. Rudersdorf. Die beiden Brücken über die Lafnitz und den Lahnbach müssen im<br />
Uferbereich eine lichte Höhe von 5,0 m aufweisen.<br />
In der uve findet sich (Seite 117): Die geringeren Zielerfüllungen der Variante 2—2n in<br />
Einzelkriterien aus dem Fachbereich Raum und Umwelt sind bei der Erstellung des weiteren<br />
Projektes (Umweltverträglichkeitserklärung) entsprechend zu beachten.<br />
D.h. die schlechtere Zielerfüllung war den Planern bewußt. Der planerisch zu gestaltende<br />
Bereich ist hier ca. massstabsgetreu dargestellt. Die Kirche Dt. Kaltenbrunn im Hintergrund<br />
rechts befindet sich in ca. doppelter Entfernung zum Standort des Beobachters<br />
(Stadtbergen). Höhe der Kirche: 34m , Damm: 12m, Lärmschutzwand: 4.5m.<br />
Auch bei optimaler Ausführung eines halben Kleeblatts, dessen eine Hälfte sich dem<br />
Betrachter direkt präsentiert (hier nicht dargestellt), kann von geringer Beeinträchtigung wohl<br />
kaum gesprochen werden.<br />
Warum bei geänderter Trassenwahl (variante 2-Zn statt Variante 2-1n) von Tieflage auf<br />
Dammlage umgestellt wurde bleibt unklar. Die Variante 2-1n, bei der sich die AST am selben<br />
Ort befindet, läßt, von hohem Grundwasserspiegel abgesehen, keine geologischen<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 276
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Schwierigkeiten erkennen (uve Seite 115 betreffend Variante 2-1n): Bei ca. km. 8,897 wird<br />
hier die ASt Fürstenfeld an der L401 in Form eines halben Kleeblatts ausgebildet. Die<br />
Nivelette der S7 liegt im Bereich der Anschlussstelle unter dem anstehenden Gelände und<br />
unterführt im Anschluss die bestehende ÖBB-Bahnlinie ebenso in Tieflage. Aufgrund des<br />
hohen Grundwasserspiegels wird in diesem Bereich die Ausbildung einer ca. 1.100 m langen<br />
wasserdichten Wanne im Bereich der Anschlussstelle erforderlich. Die Variante 2—1n endet<br />
ca. 240 m östlich der L401 bei ca, km 9,196.<br />
Auch ist westlich davon im geologisch vermutlich gleichartigem Gebiet <strong>mit</strong> hohem<br />
Grundwasserpiegel sogar eine UFT möglich, da sollte die Wanne zur Unterfahrung der<br />
Bahnline doch machbar sein. Die "Hochlegung" der S7 im Bereich der AST Fürstenfeld führt<br />
neben verstärkter Lärmbeeinträchtigung (siehe Abschnitt A) zu einer starken<br />
Beeinträchtigung des Landschaftsbild (uve Seite 183):<br />
Die Einsehbarkeit der Trasse ist insbesondere nördlich von Altenmarkt zwischen<br />
Schröttenwald und dem Westportal der Unterflurtrasse Speltenbach, im Bereich der AST<br />
L401, nördlich von Rudersdorf zwischen Lafnitz und Westportal des Tunnels Rudersdorf und<br />
westlich von Dobersdorf im Bereich des Abschnittsendes stark gegeben. Dort verläuft die<br />
Trasse in Dammlage, in der Ebene oder als Knotenbauwerk im stark einsehbaren Offenland.<br />
Zur Reduzierung dieser Einsehbarkeit werden umfangreiche Gestaltungs- und<br />
Strukturierungsmaßnahmen, wie die Dammgestaltung zwischen Schröttenwald und<br />
Westportal UFT Speltenbach, die Einbindung der Anschlussstellen L401 und B57a oder die<br />
Sichtschutzmaßnahmen westlich der Ortschaft Dobersdorf durchgeführt<br />
Kann jemand erklären wie eine "Einbindung der Anschlussstellen" die Einsehbarkeit<br />
reduziert? Der Satz dient doch nur der Verschleierung des Problems. Auch die weiteren<br />
"Gestaltungshinweise" (uve Seite 237) wie Erdmodelierung (wie wird eine 4.5 m hohe<br />
Lärmschutzwand auf einer Brücke erdmodelliert?) und markante Innenlandschaft (was hat<br />
das <strong>mit</strong> Einsehbarkeit zu tun?) sind ungeeignet das Problem zu beheben. Ein<br />
Gestaltungsvorschlag für die AST: S7 in Tieflage <strong>mit</strong> obenliegendem Kreisverkehr <strong>mit</strong> 6<br />
Aus/Einfahrten, je 2 für L4@1 und jede der beiden Richtungsfahrbahnen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Ad Einsehbarkeit der Trasse zwischen Lafnitz und Westportal Tunnel Rudersdorf:<br />
Aus Sicht des Gutachters sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Minimierung der<br />
Einsehbarkeit der Trasse ausreichend. Im Bereich der Lafnitzquerung sind als<br />
Maßnahmen hinsichtlich Landschaftsbild Gehölzpflanzungen, Strukturpflanzungen,<br />
Hecken und die Neuanlage eines Auwaldes im Bereich der Lafnitz und des<br />
Lahnbaches vorgesehen (siehe Unterlage 4.3.7).<br />
Zwischen der Lafnitztalquerung und dem Auffahrtsknoten auf die B57a verläuft die<br />
Trasse in Dammlage. Hier werden vom Gutachter zusätzliche Maßnahmen gefordert:<br />
- Aus Sicht des Landschaftsbildes muss nordseitig eine durchgehende<br />
Sichtschutzbepflanzung des Dammes vorgesehen werden.<br />
- Zusätzlich sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes neue<br />
Blickbeziehungen in Form von dominanten Einzelbäumen geschaffen<br />
werden. Gepflanzt werden sollen 10 großwüchsige, heimische Laubbäume in<br />
unregelmäßigem Abstand.<br />
Im Bereich des Auffahrtsknoten der B57a bis zum Tunnel Rudersdorf ist das Niveau<br />
der S7 bereits unter dem Urgelände (siehe Profil 12 - 4.3.15). Dadurch ragen auch<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 277
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
die Auffahrten nicht übermäßig in die Höhe. Als Maßnahmen hinsichtlich<br />
Landschaftsbild sind sanft anlaufende Lärmschutzwälle und Strukturbepflanzungen<br />
vorgesehen.<br />
Ad Gestaltungsvorschlag: Es wird eine alternative Variante der Trasse<br />
vorgeschlagen. Vom Gutachter wurde die vorgelegte Variante geprüft. Alternative<br />
Varianten werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Auf die gegenständliche<br />
Fragestellung wird bereits in der Einleitung des Berichtes Bezug genommen.<br />
Für die Trassenwahl ist aus geologisch-hydrogeologischer Sicht die Intensität des<br />
Eingriffs maßgeblich. Im Zuge der Voruntersuchungen konnte aufgrund der<br />
durchgeführten Erkundungsmaßnahmen eine beträchtliche Veränderung des<br />
Grundwasserregimes nicht ausgeschlossen werden, sodass eine alternative<br />
Trassenwahl erfolgte, welche zweifellos in diesem Abschnitt eine für das<br />
Grundwasser wesentliche bessere Situation <strong>mit</strong> geringerer Eingriffsintensität darstellt.<br />
Aufgrund der zahlreichen Bohrungen im Bereich der Trasse hat sich gezeigt, dass es<br />
lokal doch deutliche Unterschiede im Bereich de geologisch-hydrogeologischen<br />
Verhältnisse gibt, insbeonders hinsichtlich der Höhenlage des Grundwasserkörpers.<br />
Eine vereinfachende Aussage hinsichtlich eines räumlich benachbarten<br />
Trassenabschnittes („westlich davon im geologisch vermutlich gleichartigem Gebiet“)<br />
muss daher abgelehnt werden<br />
Einwand 903.3<br />
C) Die Darstellung der "Alternative kleinräumige Umfahrungen" ist falsch (uve Seite 126):<br />
Das prognostizierte Verkehrsaufkommen lässt sich im Abschnitt West auf einer<br />
konventionellen zweistreifigen Straße nicht bewältigen. In diesem Zusammenhang ist auch<br />
auf die aktuell bereits bestehenden Überschreitungen der verkehrlichen Leistungsfähigkeit<br />
der Umfahrung Altenmarkt zu verweisen.<br />
Hier wird in keinster weise auf mögliche Ertüchtigungen der bestehenden Staße<br />
eingegangen. Durch Begleitstraßen und Kreisverkehranbindung könnten alle bestehenden<br />
Ampeln (die Ursache der genannten Überschreitung) und Linksabbiegestreifen entfallen. Im<br />
schlimmsten Fall sind auch Untertunnelungen/Überbrückungenvon neuralgischen Punkten in<br />
Hauptverkehrsrichtung zu einem Bruchteil der S7 Kosten möglich. Auch sind die für Planfall<br />
0 progostizierten Zuwächse des Verkehrsaufkommens als eher unwahrscheinlich zu<br />
beurteilen. Seite 127:<br />
Die prognostizierten Verkehrsteigerungen (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht<br />
gefunden werden.) zeigen deutlich, dass im Planfall 0 die Kapazitätsgrenze an mehreren<br />
Ouerschnitten deutlich überschritten wird. Leistungsfähigkeitsberechnungen nach RVS<br />
ergeben, dass vor allem westlich von Fürstenfeld im Jahr 2025 zu den Stoßzeiten nur noch<br />
Stop-and-Go-Verkehr möglich wäre.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 278
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Abgesehen von "siehe Fehler!" (vermutlich computergeneriert durch die Teilung des<br />
Dokuments entstanden) und der Unmöglichkeit der Überschreitung von Kapazitätsgrenzen<br />
(sie können höchstens erreicht werden) habe ich folgenden Einwand:<br />
Die Prognosezahlen lassen sich nur durch besondere Maßnahmen zur Steigerung des<br />
Verkehrsaufkommens erreichen, z.B. Erhöhung der Zumutbarkeitsgrenzen für Pendler,<br />
Abschaffung/Behinderung öffentlicher Verkehrs<strong>mit</strong>tel (die Fahrzeiten der ÖBB-Verbindungen<br />
nach Wien steigen an), Errichtung einer zentraler Müllverbrennung in Randlage usw. (leider<br />
muß das so sarkastisch formuliert werden). Auch der Gedanke, Unternehmen nur dann zu<br />
fördern, wenn diese bereit sind in ihre Transportlogistik auch die Bahn einzubeziehen,<br />
insbesonders wenn sie, wie hier, direkt vor der Haustür vorbeifährt, wird als<br />
wirtschaftsfeindlich abgelehnt. Statt Maßnahmen zu setzten, die den Verkehr reduzieren<br />
könnten, wird eine Steigerung erhofft. Und genau aus diesem Grund und wegen der<br />
zentralen Stellung, die die Verkehrsprognose in der Begründung dieses Projekts einnimmt,<br />
ist die Prognose auf jeden Fall nochmals zu hinterfragen. Das gilt selbstverständlich auch für<br />
vermutete Kapazitätsgrenzen, insbesonders wenn die Kapazität durch Planungsfehler<br />
(Ampeln kombiniert <strong>mit</strong> Kreisverkehr) z.Z. reduziert ist.<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Die Projektunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Verkehr<br />
und Verkehrssicherheit“ geprüft und aus verkehrstechnischer Sicht als vollständig,<br />
schlüssig und nachvollziehbar bewertet.<br />
Bereits im Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland<br />
mehrere kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />
internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />
Landesverkehrskonzepte. Lokale Ortsumfahrungen wurden in weiterer Folge aus<br />
folgenden Gründen nicht mehr in das Trassenauswahlverfahren aufgenommen:<br />
- Das Prognoseverkehrsaufkommen übersteigt im Abschnitt West die<br />
Kapazitätsgrenze der zweistreifigen Straße (bereits derzeit Überschreitungen<br />
bei der Umfahrung Altenmarkt <strong>mit</strong> Stop&Go-Verkehr bzw. Stau).<br />
- Die Verkehrssicherheit kann durch lokale Ortsumfahrungen nicht gewährleistet<br />
werden. Radfahrer und Fußgänger verkehren in Längs- und Querrichtung.<br />
- Niveaugleiche Kreuzungen und Zufahrten senken die Leistungsfähigkeit und die<br />
Verkehrssicherheit.<br />
Im Hinblick auf ihre Ausbau- und Entwurfsparameter (keine Kreuzungsfreiheit,<br />
beiderseitige Zufahrten, Sichtbehinderungen usw.) stellen lokale Ortsumfahrungen<br />
keine Alternative zu einer Schnellstraße dar.<br />
Mit der Prognose sollen die denkbaren Auswirkungen unterschiedlicher menschlicher<br />
Entscheidungen auf die Verkehrsentwicklung aufgezeigt werden. Die<br />
Zunahmefaktoren der Verkehrsstärken sind im Vergleich zu anderen repräsentativen<br />
Prognosen plausibel. Der Prognosezeitraum 2025 für die Bestimmung des<br />
Verkehrsaufkommens auf mindestens 15 Jahre im Voraus entspricht dem Stand der<br />
Technik. Der vom Vorhaben induzierte Verkehr wurde in den Matrizen der<br />
Verkehrsbeziehungen berücksichtigt und ist ebenfalls plausibel.<br />
Die Möglichkeiten den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der<br />
Menschen auch in anderer Weise zu entsprechen, wurden <strong>mit</strong> dem Projekt<br />
nachvollziehbar und plausibel geprüft. Geschwindigkeitsbeschränkungen,<br />
Kleinräumige Umfahrungen, Ausbau des öffentlichen Verkehrs usw. wurden<br />
untersucht und festgestellt, dass diese nicht durchsetzbar sind, oder keine<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 279
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Alternativen zu einer Schnellstraße darstellen, oder das Verlagerungspotential (wie z.<br />
B. auf den ÖV) nicht gegeben ist.<br />
Der von der Reststoffverwertung Heiligenkreuz (RVA) verursachte Verkehr auf der S7<br />
nimmt im Negativfall (kein Bahntransport) eine so geringe Größe ein, die in den<br />
Zunahmefaktoren der Prognose des Verkehrs 2025 enthalten ist.<br />
Einwand 903.4<br />
D) Eine Straße in einem ausgewiesenen Schutzgebiet (Immissionsschutz) zu planen<br />
erfordert besondere Maßnahmen. In erster Linie bestehen derartige Maßnahmen in<br />
Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie sie auch auf der A2 im Bereich Graz—Gleisdorf durch<br />
Verkehrsleitanlagen in Kraft sind. Die Planer sind sich der Problematik bewußt, uve Seite<br />
211): Als kritisch erweist sich die Situation bezogen auf PM10. ES kann der Grenzwert<br />
bezogen auf den Jahres<strong>mit</strong>telwert eingehalten werden jedoch nicht der Kurzzeitgrenzwert<br />
von 30 Überschreitungstage des Tagesmaximalwertes innerhalb eines Jahres. Aufgrund der<br />
erhöhten Feinstaubbelastung wurde das Projektgebiet zum PM10 Sanierungsgebiet erklärt.<br />
Auch rechnen die Planer <strong>mit</strong> einer weiteren Erhöhung der Luftschadstoffe (Seite 211): Im<br />
Ausbauzustand 2025 erhöht sich die Fahrleistung verglichen <strong>mit</strong> der Nullvariante um 8 %<br />
und (ebenda): Dadurch werden auch die Emissionen bei allen Schadstoffen steigen. und<br />
Schadstoffe, wie 2.8. N0x, werden etwas mehr ansteigen als die Fahrleistung, da auf der S7<br />
höhere Geschwindigkeiten gefahren werden als auf dem jetzigen Straßennetz, was zu<br />
höheren Emissionen führt.<br />
Dies sollte doch nahelegen, die Planung von Beginn an auf 100km/h auszulegen (<strong>mit</strong><br />
entsprechenden Vorteilen betreffend Umweltverträglichkeit) anstatt für 130km/h zu planen<br />
und nachträglich zu reduzieren.<br />
Aufgrund der genannten Bedenken beantrage ich eine abschlägige Beurteilung des<br />
Projektantrags und eine Aufforderung an den Projektbetreiber Nachbesserungen<br />
durchzuführen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Vorgabe und Ziel des Straßenbaulastträgers für einen Straßenentwurf ist gemäß den<br />
für Bundesstraßen verbindlich anzuwendenden RVS 03.03.23 „Linienführung“ die<br />
Sicherstellung der maßgebenden Betriebsgeschwindigkeit, die in Abhängigkeit von<br />
der räumlichen Funktion gefordert oder anderen vorgegebenen Kriterien angepasst<br />
ist. Die entsprechenden Nachweise wurden im Einreichprojekt nachvollziehbar und<br />
plausibel geführt.<br />
Maßnahmen auf Basis der durch die St\/O eingeräumten Möglichkeiten betreffen<br />
Verbote (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) bzw. Verkehrserleichterungen, für<br />
welche nicht der Straßenbaulastträger sondern die Verkehrsbehörde zuständig ist.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten. Eine Reduktion der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 280
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
höchstzulässigen Geschwindigkeit kann daher nicht zwingend vorgeschrieben<br />
werden.<br />
Stellungnahme Nr.: 904<br />
Von: Brunhilde Rauniker<br />
Adresse: Dr. W. Taucherstraße 5, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />
Ich spreche mich gegen die Erlassung eines teilkonzentrierten Genehmigungsbescheides<br />
gemäß § 24 Abs.1 UVP-G 2000 in Verbindung <strong>mit</strong> § 24 h Abs.1 UVP-G 2000, § 4 Abs.1<br />
Bundesstraßengesetz 1971, § 17 Forstgesetz 1975, und § 7 Abs.1 Straßentunnel-<br />
Sicherheitsgesetz für das Bundesstraßenbauvorhaben S 7 Fürstenfelder Schnellstraße,<br />
Abschnitt West, mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen unter Hinweis auf<br />
nachstehende Gründe aus:<br />
Das geplante Bauvorhaben entbehrt jeglicher Wirtschafltichkeit, da die derzeitige<br />
Verkehrsfrequenz den Bau einer vierspurigen Bundesstraße für den Durchzugsverkehr nicht<br />
rechtfertigt. Weitaus billiger könnten die angestrebten Verkehrsauswirkungen durch andere<br />
Maßnahmen werden. Auch wurden die Auswirkungen der S7 auf die regionale Wirtschaft bis<br />
jetzt noch nicht untersucht und muss deshalb auf Grund vorliegender Studien (85% der<br />
regionalen Wirtschaft sind gegen die S7) als nachteilig angenommen werden. Ebenso wurde<br />
die Entwertung von Liegenschaften druch den Bau der S7 nicht erhoben.<br />
Eine weitere sehr erhebliche Beeinträchtigung ist auf Natura 2000 Gebiete und Ramsar-<br />
Gebiete zu erwarten, die Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und<br />
Errichtung von Dammbauten) der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht<br />
ausreichend geklärt.<br />
Die S 7 würde jahrtausendalte Lebensräume von Tieren und Pflanzen zerschneiden. Durch<br />
die Beeinflussung von Grundwässern ist <strong>mit</strong> einer Austrocknung des Ramsar Feuchtgebiete<br />
im Bereich Lafnitzauen zu rechnen.<br />
Die Umweltverträglichkeit des Projekts ist daher nicht gegeben.<br />
Nach den Prognosen der ASFINAG nimmt der Verkehr im Feistritz - und Lafnitztal durch den<br />
Bau der S 7 erheblich zu. Daher ist <strong>mit</strong> einer erheblichen Steigerung der Emissionen von<br />
Luftschadstoffen bzw. Kohlendioxid zu rechnen. Vor allem deshalb, da über weite Strecken<br />
die S7 und die B 319 in geringer Entfernung parallel verlaufen. Nach dem UVP-Gesetz 2000,<br />
ist der Bezirk Fürstenfeld ein belastetes Gebiet, sodass <strong>mit</strong> einer weiteren Belastung <strong>mit</strong><br />
Luftschadstoffen und die da<strong>mit</strong> verbundene gesundheitliche Schädigung der Menschen,<br />
insbesondere von Kindern, Kranken und Alten (vermehrte Atemwegserkrankungen) zu<br />
rechnen ist.<br />
Den Erfordernissen des Verkehrs und der Entlastung der Menschen in den Ortsdurchfahrten<br />
kann in anderer Weise entsprochen werden:<br />
Kleinräumige Umfahrungen,<br />
Fahrbahnverbreiterungen,<br />
Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkungen,<br />
Ausbau des öffentlichen Verkehrs und anderer Verkehrsträger.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 281
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
sind bislang auf gleicher fachlicher Ebene nicht untersucht worden. Die Länder Burgenland<br />
und Steiermark sind darüber hinaus verpflichtet, die B 319 bzw. B 65 in einem den<br />
Erfordernissen des Verkehrs entsprechenden Zustand zu erhalten, so<strong>mit</strong> Sicherheit,<br />
Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten<br />
Der geplante Bau der S 7 führt zu einer nachteiligen Beeinflussung der demographischen<br />
Entwicklung (Abwanderung durch Druck auf bestehende und geplante Siedlungsgebiete), zu<br />
erhöhter Kriminalität in Autobahnnähe und widerspricht der Meinung der Mehrheit der<br />
Bevölkerung (siehe Ergebnis von Volksbefragung); das (schon derzeit nicht erwünschte)<br />
Aus- und Einpendeln von Arbeitskräften wird erleichtert und wichtige Naherholungsgebiete<br />
(Feistritz- und Lafnitzauen) werden völlig zerstört, wovon vor allem materiell schlechter<br />
gestellte Personen betroffen sind.<br />
Wie bereits vorhin erwähnt, prognostiziert die ASFINAG eine Erhöhung des Verkehrs im<br />
Feistritz- und Lafnitztal um ein Erhebliches. Fakt ist, dass wir uns bereits jetzt in einer<br />
wirtschaftlichen Regression befinden. Die Folgen sind weltweit und so auch bei uns bereits<br />
zu spüren. Das wirkt sich auch bereits beu uns im Straßenverkehr aus. Es fahren viele<br />
weniger LKW´s auf der B319/B65, denn wenn es nichts zu transportieren gibt, muss nicht<br />
gefahren werden. Auch der PKW-Verkehr ist, trotz des niederen Benzinpreises rückläufig, da<br />
viele Pendler Kurzarbeit haben oder überhaupt entlassen wurden. Daher ist ein derartig<br />
gigantisches „Autobahnprojekt“ wie die S7 einfach nicht notwendig, da der Verkehr sich noch<br />
weiter zurückgehen wird.<br />
Die funktionelle Bedeutung der geplanten S7 ist also generell als gering zu bewerten - etwa<br />
5500 Fahrzeuge an der Grenze zu Ungarn (diese Zahlen beziehen sich allerdings auf<br />
Zählungen weit vor dem nun stattgefundenen Wirtschaftseinbruch) und zwei Drittel<br />
Regionalverkehr weisen auf eine lokale Bedeutung hin. Die Oststeiermark und das südliche<br />
Burgenland werden durch die B 319 bzw. B 65, die Obervvarter und die Raabtaler<br />
Bundesstraße sowie durch die A 2 mehr als ausreichend erschlossen. Wäre jede<br />
österreichische Bezirksstadt so wie Fürstenfeld nur 10km von einer Autobahn entfernt und<br />
würde nach einem näheren Anschluss schreien, hätte die ASFINAG noch einiges zu bauen!!<br />
Der Korridor V (Verbindung von Ungarn über Slowenien nach Italien) wird spätestens im<br />
Jahre 2009 durchgehend befahrbar sein, sodass die geplante Fürstenfelder Schnellstraße S<br />
7 überhaupt keine - über lokale und regionale verkehrliche Bedürfnisse hinausgehende -<br />
funktionelle Bedeutung mehr aufweisen wird.<br />
Und nun im Einzelnen meine Bemerkungen zu Ihrer äußerst tendenziöse UVE, die in dieser<br />
Form niemals Grundlage zu einer Baubewilligung für die S7 sein kann:<br />
Das beginnt da<strong>mit</strong>, dass <strong>mit</strong> der Aufzählung der positiven Entwicklung durch den Bau der S7.<br />
Es wäre realistischer <strong>mit</strong> den negativen Auswirkungen zu beginnen. Diese Art der<br />
Darstellung lässt von vornherein den Schluss zu, dass die Negativa ohnehin „zu<br />
vernachlässigen“ sind.<br />
Gleich im ersten Satz ist von einer positiven Entwicklung des Wirtschaftsraumes die Rede.<br />
Wesentlich wichtiger wäre es Luft, Wasser, Abgase etc. an den Anfang zu stellen. Und<br />
andererseits hat die Region bereits eine Anbindung an ein hochrangiges Straßennetz –<br />
nämlich die A2 ist 10km von Fürstenfeld entfernt.<br />
Das betrifft auch die Erreichbarkeit von den Thermen in dieser Region. In anderen österr.<br />
Thermengebieten ist ein Autobahnanschluss wesentlich weiter weg als bei uns.<br />
Dass der Bau der S7 eine Entlastung der Schadstoffemissionen bringen wird ist kaum<br />
nachzuvollziehen, wenn man bedenkt, dass dann auf dieser „Transitautobahn S7“ zukünftig<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 282
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
um ein Vielfaches mehr Autos fahren werden als bisher, die naturlich auch wesentlich mehr<br />
Schadstoffe insgesamt ausstoßen werden.<br />
Auf S. 12 der UVE ist von einre bewussten „Ästhetisierung“ des vorhandenen<br />
Landschaftsbildes die Rede. Das ist der blanke Hohn, denn die Landschaft, wie sie zur Zeit<br />
ist, ist ästhetisch genug und kann ja durch eine Autobahn wohl nur eher zerstört werden. Da<br />
helfen alle „Behübschungsmaßnahmen“ wie z.B. ?? (nicht lesbar), Bäume, Dämme etc.<br />
nichts.<br />
Die 0,9 ?? (nicht lesbar), m³ Material, die von außen zugeführt werden müssen ergeben<br />
einebeträchtliche Anzahl an LWK´s die während der Bauphase das ganze Tal und die hier<br />
wohnenden Menschen zusätzlich <strong>mit</strong> Schadstoffen belasten. Zum Thema<br />
Systemalternativen: würde man das Geld, dass der Bau der S7 kostet in den Ausbau des<br />
öffentl. Verkehrs stecken („Ostbahn“) wäre das sehr wohl eine Alternative, die weit weniger<br />
Belastungen als auch Eingriffe in die Natur <strong>mit</strong> sich bringen würde.<br />
Es ist natürlich nett, dass (Seite 17) der Spazierweg durch den xxgraben durch die<br />
ausreichend dimensionierten Brücken bestehen bleibt. Es fragt sich allerdings, wie lustig,<br />
erholsam oder gesundheitsfördernd ein Spaziergang ist, der unter einer Transitautobahn<br />
durchführt, auf der bis zu 30000 Fahrzeuge „dahindonnern“?!<br />
Auf Seite 19 wird eingeräumt, dass die S7 im Wald umfangreiche Lebensraumverluste<br />
verursacht. Aber keine Sorg – man hat dagegen ein „Patentrezept“: Man kompensiert <strong>mit</strong><br />
waldverbessernden Maßnahmen; so weit so gut.<br />
Aber: Bis diese „waldverbessernden Maßnahmen“ greifen – was geschieht bis dahin?<br />
Werden alle betroffenen Tiere eingesammelt, in Käfigen gehalten und wenn es so weit ist, in<br />
ca. 15 – 25 Jahren wieder ausgesetzt, ausgewildert oder so ähnlich?<br />
Auf S. 22 wird sogar von Ihrer Seite zugegeben, dass sich wohl „Eingriffserheblichkeiten“ für<br />
das Wild und so<strong>mit</strong> ein Attraktivitätsverlust der Gemeindejagd in Altenmarkt. Diese<br />
Auswirkungen können nicht kompensiert werden. Daher: Dieses Straßenbauprojekt ist<br />
abzulehnen.<br />
Entlang des ??(nicht lesbar) -grabens und des Hühnerbaches sollen Ersatzlaichgewässer für<br />
Amphibiern angelegt werden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, wie ein paar kleine<br />
„Teich?? (nicht lesbar),“ hier einen Ersatz bieten sollen.<br />
Die Nordic Walking Strecke ist ebenfalls durch massive Lärmbelästigung beeinträchtigt und<br />
wird verlegt. Vielleicht sollte man dan alle Nordic Walker MP3 Player <strong>mit</strong> Ohrstöpsel<br />
verteilen, da<strong>mit</strong> sie den Lärm nicht hören.<br />
Seite 31: Durch die Zerschneidung des Naherholungsgebietes Naturwelt Lafnitztal durch die<br />
S7 wird es zu einer hohen Lärmbelastung kommen. Das kann nicht ausgeglichen werden.<br />
Aber was solls, wenn man dann die S7 vor der Tür hat, kann man ja ganz schnell wo<br />
anderes hinfahren um sich „zu erholen“!!!<br />
Durch den Tunnelbau in Rudersdorf können auf Grund der geologischen Verhältnis<br />
Setzungen und Verdrehungen der Bauwerke entstehen.<br />
Das bedeutet, dass es an Bauwerken zu Schäden kommen kann, z.B.: Risse im Putz.<br />
Dafür haben Sie keine Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Vorschlag: Im Zuge von allen anderen „Behübschungsmaßnahmen“ könnte man ja die im<br />
Putz entstandenen Risse von einheimischen Künstlern über- oder bemalen lassen, sodass<br />
sie sich „harmonisch“ in die Hausmauern einfügen!<br />
Wie auf S 37 richtig festgestellt wird, ist das Gebiet des S7 Projektes Sanierungsgebiet auf<br />
Grund der hohen PM 10 Belastung.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 283
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Doch gleich 5 Zeilen später wird gesagt, dass der Bau der S7 keine Überschreitung der<br />
Grenzwerte bringen wird, da die B319 bzw. B65 (auf S. 37 ist von Ihrer Seite übrigens nur<br />
von B65 die Rede) entlastet wird.<br />
Da ist eine Annahme die nicht bewiesen werden kann.<br />
Auch wenn auf der B319/B65 weniger Verkehr sein wird, kann davon ausgegangen werden,<br />
dass auf der S7, die ja wie man in allen Aussendungen der ASFINAG nachlesen kann, eine<br />
Ost – West – Verbindung und so<strong>mit</strong> eine Transitautobahn werden wird, ein ähnliches<br />
Fahraufkommen zu befürchten ist wie jetzt schon am Brenner.<br />
Man muss daher S7 + B319/B65 rechnen und das kann sich nicht ausgehen. Dazu braucht<br />
man keine großartige Studie, das ist eine „Milchmädchenrechnung“.<br />
Die Antragstellerin des Projektes S7 beteuert, bei der Planung der S7 strikt darauf zu achten,<br />
dass vorhabensbedingte Maßnahmen auf ein „verträgliches Maß“ reduziert werden.<br />
Bitte wer definiert „verträgliches Maß“? Es ist nämlich ein Unterschied, ob ich in einem<br />
Gebiet wohne, dass ohnehin schon Lärm oder emissionmäßig belastet ist, oder in einer<br />
Gegend wie hier im Feistritz- und Lafnitztal, die bislang weitgehend unberührt ist. Die von<br />
Ihnen erwähnten, jetzt schon beeinträchtigten Bewohner von Großwilfersdorf und Rudersdorf<br />
(nur die un<strong>mit</strong>telbar an der Straße wohnenden) sind im Vergleich zu den restlichen<br />
Bewohnern des Tales, die durch den Bau der S7 <strong>mit</strong> einem Schlag eine ordentlichere<br />
Verschlechterung kennenlernen müssen, eine kleine Minderheit. Es fragt sich nun, ob es<br />
gerechtgertigt ist, für eine kleine Minderheit ein ganzes Tal zu zerstören. Vermutlich ja, denn<br />
bei deisem Projekt steht nicht der Mensch im Mittelpunkt sondern die reine Profitgier von<br />
Straßenbauern, Frächtern und Großkonzernen.<br />
Auch von Seiten der Humanmedizin wurde in Hinblick auf die Zumutbarkeit von<br />
Belästigungen wie Gesundheitsgefährdungen ausgeschlossen. Das ist nur dann verständlich<br />
und nachvollziehbar, wenn man das Lafnitz- u. Feistritztal <strong>mit</strong> der Süd – Ost – Tangente in<br />
Wien vergleicht. Ich persönlich bin als Einwohnerin von Fürstenfeld durch eine zusätzliche<br />
Feinstaubbelastung und NOx – Belastung auf Grund der S7 <strong>mit</strong> ihren zu erwarteten<br />
„Transitverkehr“ extrem belastet. Die Auswirkungen dieses zusätzlichen<br />
Verkehrsaufkommens auf das Stadtgebiet von Fürstenfeld wurde nicht untersucht, obwohl zu<br />
erwarten ist, dass auch ein Stadtgebiet – (wie immer behauptet wird) durch die leichtere<br />
Erreichbarkeit durch die S7, ein höheres Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, wodurch es zu<br />
einer zusätzlichen Belastung durch Feinstaub und NOX kommen wird. Und das Ganze in<br />
einem „Feinstubsanierungsgebiet“, wo jede Erhöhung fatale Folgen und Auswirkungen auf<br />
die Bevölkerung, insbesondere Kinder und ältere Menschen , haben kann.<br />
Ich bin Hälfteeigentümerin einer Liegenschafts (Grundstücksnummer 3298 in der KG<br />
Lindegg) un Jobst (Gemeinde Bad Blumau). Dieses Grundstück ist ca. 900 m Luftlinie von<br />
der zukünftigen S7 entfernt. Schon jetzt ist der Lärm der A2 auf unserem Grundstück zu<br />
hören, die ca. 3,5 – 4 km entfernt ist.<br />
Nun kann man sich ausrechnen, dass der Lärm einer zukünftigen Transitautobahn einen<br />
Aufenthalt im Freien unmöglich machen wird. Dadurch wird das Grundstück samt darauf<br />
befindlichem Haus wertlos.<br />
Ich beantrage daher, den Antrag der ASFINAG Baumanagement GmbH vom 16.5.2008<br />
mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abzuweisen und mir im Verfahren<br />
gemäß § 19 Abs.1 Z 1 UVP-G 2000 Parteistellung zuzuerkennen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 284
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse in Fürstenfeld seitens der Sachverständigen zur subjektiven<br />
Betroffenheit festgestellt, dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich<br />
Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms relevante Zusatzbelastungen zu erwarten<br />
sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist dort so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Zu Einwänden bezüglich politischen Fragen und zumThema Wirtschaftlichkeit wird<br />
auf die Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Fachgebiet Verkehr<br />
Da dieser Einwand zum Thema Verkehr inhaltlich der gutachterlichen Stellungnahme<br />
zu Stellungnahme Nr. 862 entspricht, wird für das Fachgebiet Verkehr auf diese<br />
verwiesen.<br />
Fachgebiet Lärm<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der angegebenen Adresse Jobst Nr. 28 <strong>mit</strong> einer<br />
projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist, die das<br />
Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist<br />
im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die definierten<br />
Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung werden<br />
während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen durchgeführt.<br />
Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Zu Bauphase<br />
Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel weder in der Bauphase<br />
noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen durch Feinstaub zu<br />
erwarten. Allerdings sind in der Bauphase in einigen Bereichen maximale<br />
Zusatzbelastungen über 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel sowie über 3% des<br />
Grenzwertes für das Jahres<strong>mit</strong>tel von Stickstoffdioxid (bei Einhaltung des<br />
Grenzwertes) zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 285
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
Die anderen in der Einwendung angeführten Aspekte wurden bereits in der<br />
Beantwortung der Stellungnahme Nr. 862 behandelt.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw., eine unzumutbare Belästigung des<br />
Einbringers der Stellungnahme ist an beiden genannten Adressen auszuschließen<br />
Fachgebiet Forstwirtschaft<br />
In der Betriebsphase kommt es durch dauernde Rodungen zu einem<br />
Waldflächenverlust von insgesamt 46,27 ha. Da die dauernden Rodungen einerseits<br />
durch Selbstbindung der Projektwerberin, andererseits durch entsprechende UVP-<br />
Auflagen durch Ersatzaufforstungen (mindestens 23,14 ha) und waldverbessernden<br />
Maßnahmen (mindestens 23,14 ha) zu kompensieren sind, nehmen die nachteiligen<br />
Auswirkungen auf den Wald und seine Wirkungen <strong>mit</strong> fortschreitender Dauer der<br />
Betriebsphase ab, und ab dem Zeitpunkt, an dem die Ersatzaufforstungen das<br />
Stangenholzalter erreichen und die waldverbessernden Maßnahmen in vollem<br />
Umfang wirksam werden, ist eine weitgehende Kompensation des Flächenverlustes<br />
gegeben.<br />
Insgesamt sind die Auswirkungen des Flächenverlustes in der Betriebsphase unter<br />
Berücksichtigung der vorgesehenen Maßnahmen (Ersatzaufforstung,<br />
Waldverbesserungsprojekt) als vertretbar einzustufen.<br />
Fachgebiet Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />
Die Trasse quert die beiden Europaschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) Lafnitztal-<br />
Neudauer Teiche in der Steiermark (FFH- und Vogelschutzgebiet) und Lafnitztal im<br />
Burgenland (FFH-Gebiet) an – relativ zu anderen Abschnitten gesehenen –<br />
Schmalstellen <strong>mit</strong>tels großer Brückenbauwerke über Lafnitz und Lahnbach. Sie quert<br />
zudem das diese Natura 2000-Gebiete teilweise überschneidende Ramsar-Gebiet<br />
Lafnitztal, das sich zwischen den beiden Fließgewässern auch über derzeit<br />
vorwiegend ackerbaulich genutzte Flächen erstreckt.<br />
Die Brückenbauwerke sind ausreichend dimensioniert, um Zerschneidungswirkungen<br />
in den Europaschutzgebieten und den da<strong>mit</strong> zugleich aktuell bedeutsamsten<br />
Strukturen des Ramsar-Gebietes auf ein unerhebliches Maß zu senken. Weitere<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 286
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Beeinträchtigungen, so sie nicht gänzlich vermieden werden können, erreichen<br />
aufgrund der zu treffenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nur ein<br />
geringes Ausmaß und liegen quantitativ wie qualitativ betrachtet unterhalb einer<br />
potenziellen Erheblichkeitsschwelle. Zu den Vermeidungs- und<br />
Minderungsmaßnahmen zählen Einschränkungen des Baufeldes und der Bauzeit<br />
sowie Kollisions-, Spritz- und Lärmschutz.<br />
Zudem sind bestimmte kompensatorische Maßnahmen vorgesehen, die zu einer<br />
Aufwertung im Komplex der Natura 2000- und des Ramsar-Gebietes beitragen und<br />
insoweit geeignet sind, auch unterhalb einer Erheblichkeitsschwelle verbleibende<br />
Auswirkungen aufzuwiegen.<br />
Negative Auswirkungen auf Oberflächen- und Grundwasserhaushalt, die ein Ausmaß<br />
erreichen könnten, das als erhebliche Beeinträchtigung zu werten wäre, sind nach<br />
den Analysen und Bewertungen zum entsprechenden Fachbereich nicht zu erwarten.<br />
Eine „Austrocknung“ des Ramsar-Schutzgebiets durch vorhabensbedingte<br />
Auswirkungen ist nach diesen Angaben auszuschließen.<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den hier betroffenen<br />
Lebensräumen keinesfalls um quasi unberührte, jahrtausendealte Natur handelt.<br />
Vielmehr unterlagen und unterliegen auch Lahnbach und Lafnitz in hohem Ausmaß<br />
unterschiedlichen menschlichen Nutzungseinflüssen bzw. Eingriffen, die sich z. B. im<br />
teils begradigten Verlauf der Fließgewässer sowie den in größeren Abschnitten<br />
schmalen und teils degradierten/fragmentierten Auengehölzen, die zudem<br />
abschnittsweise ein geringes vorherrschendes Bestandesalter der Bäume zeigen,<br />
ausdrückt. Die auf großer Fläche ackerbauliche Nutzung der Talniederung hat früher<br />
hier vorhandenes Feuchtgrünland und weitere typische Auestrukturen auf einen<br />
quantitativ geringen Anteil von „Restflächen“ in diesem Aueabschnitt zurückgedrängt.<br />
Auch der Status als Ramsar-Gebiet lässt nicht erwarten, dass es hier kurz- oder<br />
<strong>mit</strong>telfristig zu wesentlichen Änderungen kommt.<br />
Nach UVP-G hat die Projektwerberin nicht zwingend die umweltverträglichste Lösung<br />
zu wählen; insoweit ist die Beurteilung auf das eingereichte Projekt zu beschränken.<br />
Für dieses ist die Umweltverträglichkeit unter Berücksichtigung der von der<br />
Projektwerberin vorgesehenen und weiteren nach Sachverständigengutachten<br />
erforderlichen Maßnahmen gegeben.<br />
Zu den angesprochenen waldverbessernden Maßnahmen ist festzustellen, dass ein<br />
Teil dieser Maßnahmen tatsächlich erst <strong>mit</strong>telfristig bis langfristig voll wirksam werden<br />
kann. Aus diesem Grund hat – insbesondere im Hinblick auf Baumhöhlenquartiere –<br />
die Projektwerberin bereits den zusätzlichen Einsatz von Nistkästen für Arten solchen<br />
Anspruchstyps vorgesehen. Auch dies wird von Seiten des Sachverständigen aber<br />
noch nicht als ausreichend erachtet, so dass ergänzend notwendige Maßnahmen zur<br />
raschen Förderung von Alt- und Totholzstrukturen vorzusehen sind.<br />
Zur Anlage von Ersatzlaichgewässern für Ampbibien liegen hinreichende Erfahrungen<br />
vor. Bei guter Planung und Ausführung können diese bereits kurzfristig einen<br />
wesentlichen Beitrag für einen günstigen Erhaltungszustand der betreffenden Arten<br />
liefern.<br />
Fachgebiet Gewässerökologie<br />
Für die aqautischen Schutzgüter ist durch das Projekt keine Erheblichkeit erkennbar.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 287
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Fachgebiet Jagdwirtschaft, Wildbiologie und Jagd<br />
Die in der UVE und dem Fachbeitrag Jagd und Wildökologie (Einlage 5.2.9)<br />
formulierten Maßnahmen zur Abminderung der Lebensraumfragmentierung nördlich<br />
von Altenmarkt sind nicht ausreichend; insofern ist der Einwänderin recht zu geben.<br />
Es werden daher nicht unerhebliche zusätzliche Maßnahmen vorgeschrieben, um<br />
das Defizit der Trennung zweier sich ergänzender Lebensräume auszugleichen. Dies<br />
sind lange Hecken und drei Gehölz-Grünlandinseln, wodurch dem Wild Einstand,<br />
Äsung und Witterungsschutz in der sonst doch sehr ausgeräumten, von Maisfeldern<br />
dominierten Agrarlandschaft geboten wird.<br />
Fachgebiet Geologie, Hydrogeologie, Grundwasser<br />
In Einlage 6.3.1 (Bericht Geologie und Grundwasser) sowie zugehörigen Beilagen<br />
wurden in umfangreicher Weise Ergebnisse eines intensiven geologischhydrogeologischen<br />
Untersuchungsprogramms dokumentiert. Dabei wird auf alle<br />
relevanten Aspekte des Fachbereichs eingegangen. Ausgehend von der regionalen<br />
geologischen Situation, über die Geologie des Planungsraumes bis hin zu<br />
detaillierten Angaben des un<strong>mit</strong>telbaren Trassenbereichs wird die geologischhydrogeologische<br />
Situation derart genau beschrieben, dass im Rahmen der<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechende Aussagen getroffen werden können.<br />
Dies gilt im Besonderen für den Grundwasserhaushalt, der durch eine Vielzahl von<br />
Grundwasserpegeln, Pumpversuche sowie chemische Analysen in ausreichendem<br />
Maße beschrieben wird.<br />
Kleinräumige Baumaßnahmen <strong>mit</strong> Eingriffen in das Grundwasser erfolgen in<br />
derartiger Weise, dass der Eingriff nur kurzfristige Auswirkungen auf den<br />
Grundwasserhaushalt erwarten lässt. Im Bereich der Unterflurtrasse Speltenbach<br />
wird in der Betriebsphase durch geeignete technische Maßnahmen (Düker) eine<br />
weitgehend unbeeinflusstes Grundwasserströmung erreicht.<br />
Im Bereich des Tunnels Rudersdorf sowie des Wannenbauwerks Rudersdorf Ost ist<br />
während der Bauarbeiten und während des Betriebs <strong>mit</strong> einer dauerhaften<br />
Absenkung des Grundwasserspiegels und so<strong>mit</strong> <strong>mit</strong> einer Reduktion des<br />
Grundwassers in einzelnen Hausbrunnen zu rechnen. Hier ist durch entsprechende<br />
Auflagen gewährleistet, dass die betroffenen Grundstücke an die öffentliche<br />
Wasserversorgung angeschlossen werden.<br />
Sämtliche anfallenden Wässer sowohl aus der Bau- als auch aus der Betriebsphase<br />
werden einer gewissen Reinigung unterzogen.<br />
Alle Wässer aus den Bauwasserhaltungen im Zuge von Arbeiten im<br />
Grundwasserkörper werden, sofern eine Einwirkung überhaupt möglich erscheint,<br />
über Gewässerschutzanlagen geführt. Gleiches gilt für Wässer aus Unterflur- und<br />
Tunnelstrecken in der Betriebsphase.<br />
Schließlich liegt auch eine Berechnung hinsichtlich der Auswirkungen des<br />
Winterdienstes auf die Belastungen im Grundwasser vor. Aus diesen Berechnungen<br />
ist ableitbar bzw. wurde rechnerisch nachgewiesen, dass im Mittel alle Werte den<br />
maßgeblichen Schwellenwert für Chlorid gemäß<br />
Grundwasserschwellenwertverordnung (GSwV) von 60 mg/l einhalten.<br />
Zudem erfolgt eine intensive Beweissicherung von zahlreichen Brunnen und Pegeln<br />
im Umfeld der Trasse, um die Qualität und Quantität des Grundwasserhaushalts<br />
dokumentieren zu können.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 288
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Alle möglichen Einwirkungen auf das Grundwasser wurden in der Gesamtbewertung<br />
berücksichtigt. Aufgrund des festgelegten Vergleichs der Eingriffserheblichkeit <strong>mit</strong> der<br />
Wirkung auf das Projekt ist festzuhalten, dass alle Auswirkungen als vertretbare<br />
Auswirkungen und so<strong>mit</strong> als umweltverträglich eingestuft werden.<br />
Fachgebiet Oberflächengewässer<br />
… Beeinflussung (unter anderem durch Bodenversiegelung und Errichtung von<br />
Dammbauten) der Oberflächen- und Grundwasserhaushalte ist bislang nicht<br />
ausreichend geklärt…<br />
Im vorgelegten Projekt sind die Auswirkungen des Bauvorhabens auf den<br />
Oberflächenwasserhaushalt aus Sicht des Fachbereiches 11<br />
Oberflächengewässer ausreichend und schlüssig dargestellt. Es wurden<br />
folgende Auswirkungen beschrieben:<br />
• Einfluss auf den Hochwasserabfluss: Wasserspiegellage, Retention<br />
o Hauptvorfluter: Lafnitz<br />
o Nebenvorfluter<br />
• Einfluss auf die Ableitung der Hangwässer inkl. Retention<br />
• Einfluss auf die Qualität des Vorfluters (Marbach) – Wirkung der<br />
Gewässerschutzanlagen<br />
Fachgebiet Raumplanung, Erholung, Ortsbild<br />
Der Untersuchungsraum wurde von den UVE-Erstellern so abgegrenzt, dass das<br />
Gebiet im Einflussbereich des Vorhabens bezüglich der zu behandelnden<br />
Themenbereiche abgedeckt ist.<br />
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf die Funktionszusammenhänge des Siedlungs-<br />
und Wirtschaftsraumes, die jedoch nicht a priori als negativ oder positiv beurteilt<br />
werden können. Eine hochrangige Straßenverbindung ist geeignet, einen Beitrag zur<br />
wirtschaftlichen Entwicklung einer Region zu leisten. Die verbesserte Erreichbarkeit<br />
kann zu einer vermehrten Nutzung der Potenziale der Region (Landschaft etc.)<br />
führen. Ohne diese Verbesserung in der Verkehrserschließung kann die Region ihr<br />
Potenzial u.U. nicht entsprechend nutzen.<br />
Erfahrungsgemäß ist aufgrund der Errichtung von hochrangigen Verkehrsträgern und<br />
die dadurch entstehende Verbesserung der Erreichbarkeitsverhältnisse eine<br />
steigende Nachfrage bei Wohn- und Betriebsbauland zu erwarten. Einerseits wird das<br />
Untersuchungsgebiet für Wohngebietsnutzung wesentlich interessanter. Andererseits<br />
entsteht durch den Bau der S 7 entlang der Trasse eine wesentliche<br />
Standortverbesserung für Betriebs- und Industriegebiete.<br />
Die Struktur des Betriebsbaulandes kann sich von lokaler hin zu regionaler<br />
Bedeutung verschieben. Die Nachfrage bei Betriebsbauland wird sich aller<br />
Voraussicht nach in Richtung Schnellstraße bzw. Anschlussstellen verschieben..<br />
Die verbesserten Erreichbarkeitsverhältnisse bedeuten insbesondere im Lichte der<br />
laufenden wirtschaftlichen Neuorientierungen durch die erfolgte EU-Osterweiterung<br />
einen wesentlichen Standortfaktor.<br />
Mit der Errichtung der S 7 und der dadurch verbesserten Anbindung an eine<br />
überregionale Verkehrsachse sind grundsätzlich positive Auswirkungen auf die<br />
Standortentwicklungen und das Standortpotenzial der Region zu erwarten, da<strong>mit</strong><br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 289
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
können zugleich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt<br />
erzielt werden.<br />
Die Auswirkungen auf den Wirtschaftsraum bei Nichterrichtung der S 7 sind einer<br />
Entwicklung ausgehend vom Ist-Zustandes gleichzusetzen, wobei langfristig<br />
wirtschaftliche Nachteile aufgrund verminderter Erreichbarkeitsverhältnisse für den<br />
Raum nicht auszuschließen sind. Bei Nichtumsetzung der S 7 gestaltet sich die<br />
weitere räumliche Verknüpfung und Intensivierung von Wirtschaftsräumen aufgrund<br />
ungünstiger Erreichbarkeiten schwieriger, als bei Umsetzung der S 7.<br />
Diesen zu erwartenden Auswirkungen auf die Entwicklung des Siedlungs- und<br />
Wirtschaftsraumes sollte schon frühzeitig begegnet bzw. diese Nachfrage in<br />
geordnete Bahnen auf örtlicher und überörtlicher Ebene gelenkt werden. Zur<br />
Sicherung der positiven Wirkungen wird die Einarbeitung dieser neuen<br />
Rahmenbedingungen in die Örtlichen Entwicklungskonzepte der Standortgemeinden<br />
empfohlen, um die zu erwartenden Entwicklungen zu kontrollieren. Weiters wird die<br />
Erstellung eines Regionalen Entwicklungskonzeptes zur Koordination der zu<br />
erwartenden Entwicklungen des Siedlungs- und Wirtschaftsraumes in der Region<br />
empfohlen.<br />
Bezüglich der Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung bzw. des<br />
Tourismus ist festzuhalten, dass hierbei zwischen dem Trassennahbereich und der<br />
weiteren Region unterschieden werden muss:<br />
- Der Trassennahbereich wird teilweise eine Verminderung seiner Eignung zur<br />
Erholungsnutzung erfahren. Beeinträchtigungen ergeben sich durch die<br />
Verlegung/Unterführung von Wegen, infolge der Zerschneidung sowie durch<br />
die Lärmbeeinträchtigung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen. Durch die<br />
getroffenen Maßnahmen in der Bau- und Betriebsphase sind die<br />
verbleibenden Auswirkungen <strong>mit</strong> gering bis mäßig zu beurteilen. Für die<br />
überwiegende Mehrheit der Siedlungsgebiete verbessert sich jedoch die<br />
Lärm-Immissionssituation aufgrund des Vorhabens deutlich.<br />
- Die Freizeitnutzung der weiteren Region wird durch das Vorhaben<br />
voraussichtlich eine Aufwertung aufgrund der verbesserten Erreichbarkeiten<br />
erfahren. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch auf die Tourismus- und<br />
Gastronomiebetriebe der Region positiv auswirken.<br />
Fachgebiet Landschaftsbild<br />
Stn.: Kritik am folgenden Zitat:<br />
Mit Hilfe reduzierter, einfacher Mittel verfolgt das Konzept eine bewusste<br />
Ästhetisierung des vorhandenen Landschaftsbildes. Dabei wird Bezug auf das<br />
kulturhistorische Umfeld und historische Landschaftselemente genommen. In der<br />
Innensicht wird die Künstlichkeit der Landschaft inszeniert, während die<br />
gestalterische Begleitplanung in der Außensicht zur Integration der neuen Trasse in<br />
das etablierte Landschaftsbild beiträgt. (Unterlage 4.1.1. Seite 11)<br />
Antwort Gutachter: Das Zitat lässt möglicherweise mehrere Interpretationen zu. Der<br />
Bau einer Straße geht <strong>mit</strong> einer Veränderung des Landschaftsbildes einher. Aus Sicht<br />
des Gutachters trägt eine Straße grundsätzlich nicht zur Ästhetisierung des<br />
Landschaftsbildes bei.<br />
Das Zitat wird vom Gutachter wie folgt interpretiert:<br />
- Die gestalterische Begleitplanung versucht, die Trasse in das etablierte<br />
Landschaftsbild bestmöglich zu integrieren<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 290
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
- Bei der Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen wird das kulturhistorische Umfeld<br />
berücksichtigt<br />
- Die Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen orientiert sich an historischen<br />
Landschaftselementen<br />
Fachgebiet Geotechnik<br />
Die Herstellung des bergmännischen Abschnittes des Tunnels Rudersdorf soll<br />
entsprechend den Grundsätzen der Neuen Österreichischen Tunnelbaumethode<br />
(NÖT) erfolgen. Es handelt sich dabei um ein dem technischen Stand<br />
entsprechendes Verfahren, bei dem der den Hohlraum umgebende Gebirgsteil zum<br />
Mittragen herangezogen wird und so<strong>mit</strong> als Teil der Gesamtkonstruktion wirkt. Im<br />
Zuge der Hohlraumherstellung (Tunnelvortrieb) kommt es dadurch zu einer Änderung<br />
des Spannungszustandes des umgebenden Untergrundes. Bis letztendlich ein neuer,<br />
stabiler (sekundärer) Gleichgewichtszustand erreicht wird, sind<br />
Untergrundverformungen unvermeidlich, die jedoch aufgrund der Methode (NÖT-<br />
Vortrieb) erforderlich sind. Je nach den angetroffenen Gebirgsverhältnissen<br />
(Möglichkeit des Aufbaues eines Gewölbes etc.) und der Vortriebs- und<br />
Sicherungsmethode (Ringschluss, Stütz<strong>mit</strong>tel, Stabilisierungsmaßnahmen etc.)<br />
führen diese Untergrundverformungen zu Auflockerungen, die sich letztendlich bis an<br />
die Geländeoberfläche fortpflanzen und dort zu Setzungen führen können. Größe und<br />
Form der dadurch entstehenden Setzungsmulde sind stark von den<br />
Untergrundeigenschaften und den eingesetzten Sicherungs- und<br />
Stabilisierungsmaßnahmen abhängig.<br />
Mittels Verformungsmessungen im Tunnel sowie an den Bauwerken und der<br />
Geländeoberfläche oberhalb des Tunnels wird das Setzungsverhalten des Bodens<br />
während der Baumaßnahmen beobachtet. Erforderlichenfalls muss durch<br />
Zusatzmaßnahmen untertage (z.B. Ausbruch in Teilabschnitten, Verstärkung des<br />
Rohrschirm etc.) und/oder obertage (z.B. Hebungsinjektionen) der Tunnelvortrieb so<br />
schonend ausgeführt werden, dass die Verformungen an der Geländeoberfläche auf<br />
ein verträgliches Maß verringert werden, d.h. dass die Winkelverdrehung ≤ 1:500<br />
beträgt. Bei derartigen Winkelverdrehungen ist das Schadenspotential bei Bauwerken<br />
vernachlässigbar. Sollten trotzdem Schäden auftreten, wird es sich bei<br />
ordnungsgemäßer Bauausführung um geringfügige Schäden (z.B. Risse,<br />
Putzschäden etc.) handeln, die von der Projektwerberin zu beheben sind. Für den<br />
Nachweis von Schäden, die durch den Tunnelbau verursacht werden, dient die vor<br />
Bauausführung durchzuführende Beweissicherung.<br />
Zur Sicherstellung einer sach- und fachgerechten Ausführung sind u.a. folgende<br />
Maßnahmen zu treffen:<br />
- Es ist ein geotechnisches Sicherheitsmanagement einzurichten, welches<br />
zumindest folgendes zu beinhalten hat:<br />
Festlegung von Warn- und Alarmwerten vor Baubeginn.<br />
Festlegung von Zuständigkeiten bei Erreichen der Warn- und<br />
Alarmwerten.<br />
Tägliche Verformungsmessungen (Beobachtungsmethode) im<br />
Vortriebsbereich obertage und untertage bis zum Abklingen der<br />
Verformungen.<br />
Bestellung eines unabhängigen geotechnischen Sachverständigen vor<br />
Ort zur Planprüfung und Überwachung der Verformungen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 291
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Quartalsweise Erstellung eines Berichtes zu den gemessenen<br />
Verformungen und den da<strong>mit</strong> in Zusammenhang gesetzten<br />
Maßnahmen beim Tunnelvortrieb. Dieser Bericht ist ebenfalls<br />
quartalsweise der Tunnelverwaltungsbehörde zu über<strong>mit</strong>teln.<br />
- Für die gesamte Baudurchführung sind von der Projektwerberin eine Örtliche<br />
Bauaufsicht (ÖBA) sowie ein Dokumentationsteam, welches geologisch und<br />
geotechnisch kompetent ist, zu bestellen. Diese müssen das Bauvorhaben<br />
lückenlos dokumentieren und überwachen.<br />
- Eine Beweissicherung sämtlicher im Einflussbereich liegender Objekte<br />
(Infrastruktur und Bebauung) ist vor Bauausführung durchzuführen.<br />
- Während der Bauausführung sind die beweisgesicherten Objekte im<br />
Vortriebsbereich messtechnisch zu überwachen, wobei eine Nullmessung vor<br />
Vortriebsbeginn der geschlossenen Bauweise durchzuführen ist.<br />
- Während des Tunnelvortriebes ist durch das Dokumentationsteam zu<br />
überprüfen, ob die tatsächlich angetroffenen Untergrundverhältnisse <strong>mit</strong> dem<br />
Prognosemodell übereinstimmen und vor Baubeginn der Innenschale ist der<br />
Tunnel-Verwaltungsbehörde ein Bericht darüber vorzulegen.<br />
Weiters ist anzumerken, dass aufgrund der erwarteten Verformungen an der<br />
Geländeoberfläche seitens der Projektwerberin für Gebäude, die im Einflussbereich<br />
des Bauwerks und der erwarteten Setzungsmulde liegen, im Zuge der weiteren<br />
Planungsphasen eine von der Bausubstanz abhängige Aufnahme und Klassifizierung<br />
vorgesehen ist, die vor Baubeginn der Erstellung eines Beweissicherungsprogramms<br />
zur Dokumentation des Bauzustandes dient.<br />
Abschließend wird angemerkt, dass sich der Standort Doktor Wilhelm Taucherstraße<br />
5, 8280 Fürstenfeld, nicht im direkten Einflussbereich des Tunnelvortriebes liegt.<br />
Stellungnahme Nr.: 905<br />
Von: Mag. Wilhelm Müller<br />
Adresse: Max – Regerstraße 14, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 292
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 906<br />
Von: Ingrid Müller<br />
Adresse: Max – Regerstraße 14, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 12.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 907<br />
Von: Gabriele Stark<br />
Adresse: Herrnberg 37, 8263 Großwilfersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 293
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Stellungnahme Nr.: 908<br />
Von: Klaus Fischermann<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Adresse: Herrnberg 37, 8263 Großwilfersdorf<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />
Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />
dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />
relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />
Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35.<br />
Stellungnahme Nr.: 909<br />
Von: Elfriede Koslowski<br />
Adresse: Speltenbach 25, 8280 Fürstenfeld<br />
Datum Stellungnahme: 11.02.2009<br />
Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 3.<br />
Zusätzliche Einwände:<br />
Das mein gesamtes Grundstück (Erholungsgebiet) massiv an Wert verlieren wird. Unser<br />
Wohnhaus befindet sich ca. 800m vom Tunnelportal entfernt. Daher befürchte ich massiven<br />
Lärm. Deshalb möchte ich meine Einwände und gegebenenfalls auch nachträglich mein<br />
Recht auf Entschädigung aufzeigen!<br />
Stellungnahme UVP-Koordination<br />
Zu Einwänden Wirtschaftlichkeit, sowie allfälliger Grundstücksentwertung wird auf die<br />
Einleitung im gegenständlichen <strong>Stellungnahmen</strong>band verwiesen.<br />
Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />
Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 3.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 294
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
Fachgebiet Lärm<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />
geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />
bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />
Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />
In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />
Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />
gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit für den „maximalen Baufall“ bzw. im<br />
Prognosejahr 2025 bei der gegenständlichen Adresse Speltenbach 25, 8280<br />
Fürstenfeld, <strong>mit</strong> einer projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist,<br />
die das Irrelevanzkriterium überschreitet. Das „Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1<br />
dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert. Die<br />
definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten. Zur Beweissicherung<br />
werden während der Bauphase und nach Inbetriebnahme Kontrollmessungen<br />
durchgeführt. Um die Einhaltung der Ziel- bzw. Richtwerte während der Bauphase zu<br />
gewährleisten, sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen. Siehe Teilgutachten<br />
„Lärm“, Kap. 6.<br />
Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />
Das Siedlungsgebiet von Speltenbach und da<strong>mit</strong> auch die in der Stellungnahme<br />
angeführte Adresse werden durch den im UVE-FB. Luftschadstoffe<br />
(Einreichunterlagen, Einlage 6.1.3) ausgewiesenen Immissionspunkt Nr. 10<br />
„Speltenbach-West“ erfasst. Nach den Immissionsberechnungen sind im Jahres<strong>mit</strong>tel<br />
weder in der Bauphase noch in der Betriebsphase relevante Zusatzbelastungen<br />
durch Feinstaub zu erwarten. Allerdings sind in der Bauphase maximale<br />
Zusatzbelastungen über 3% des Grenzwertes für das Tages<strong>mit</strong>tel zu erwarten.<br />
Da lt. UVP-G die Emissionen nach dem Stand der Technik zu begrenzen und die<br />
Immissionsbelastung der zu schützenden Güter möglichst gering zu halten ist,<br />
werden im vorliegenden Gutachten insbesondere im Hinblick auf die Nahelage der<br />
Wohnanrainer zur Baustelle in Anlehnung an die Schweizer „Baurichtlinie Luft“ sowie<br />
an den Steiermärkischen Baustellenleitfaden und entsprechend der RVS 04.02.12<br />
umfangreiche unbedingt erforderliche Maßnahmen für eine weitere Reduktion der<br />
Staubbelastung vorgeschrieben (Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit der<br />
Baufahrzeuge, Partikelfilter für Baumaschinen und –geräte <strong>mit</strong> Dieselmotoren,<br />
Befestigung und Reinigung von Zufahrten, Begrünung von Erdzwischenlagern,<br />
Vorbegrünung von Böschungsflächen, räumliche Beschränkungen von<br />
Baustellenflächen wie Baulager, Materialdeponien, Mischanlagen etc.).<br />
Aus lufttechnischer Sicht sind trotz der prognostizierten Grenzwertüberschreitungen<br />
keine erheblichen Belastungen durch nachhaltige Einwirkungen zu erwarten, die<br />
geeignet wären, die Luftqualität bleibend zu beeinträchtigen, da es sich bei der<br />
Bauphase grundsätzlich um eine zeitlich begrenzte Einwirkung handelt und die<br />
berechneten Maximalbelastungen zudem auch nicht über die gesamte Baudauer<br />
auftreten werden. Die Auswirkungen werden insgesamt als vertretbar angesehen.<br />
Für die Betriebsphase ist generell festzustellen, dass die Situation bei Feinstaub<br />
(PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe Grundbelastung<br />
gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen relevanten<br />
Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering, dass sie<br />
dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 295
UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />
S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />
km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />
Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />
S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />
Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />
Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />
In der Betriebsphase kommt es an der angegeben Adresse in Speltenbach<br />
(repräsentiert durch Immissionspunkt 10) im Jahres<strong>mit</strong>tel zu geringfügigen<br />
Zusatzbelastungen durch Stickstoffdioxid. Die zu erwartende Gesamtbelastung<br />
beträgt 15 µg/m³ und liegt da<strong>mit</strong> weit unter dem ab 2012 geltenden Grenzwert des IG-<br />
L (JMW 30 µg/m³).<br />
Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />
von Luftschadstoffen auf den Menschen aus luftreinhaltetechnischer Sicht je nach<br />
Schadstoff als unerheblich bis geringfügig zu bewerten.<br />
Fachgebiet Humanmedizin<br />
Während der Bauzeit wird es an oben angeführten Objekt zu geringen<br />
Überschreitungen des Irrelevanzkriteriums kommen. Das „Irrelevanzkriterium“<br />
(Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“ unter Pkt. 5.3.5.1<br />
erläutert. Die definierten Richt- bzw. Grenzwerte werden jedoch eingehalten.<br />
Grundsätzlich sind Immissionswerte auch während der Bauphase einzuhalten, die<br />
irrelevant für die Gesundheit sind. Es werden deshalb Kontrollmessungen gefordert<br />
und durchgeführt, die das Einhalten der geforderten Immissionswerte überwachen.<br />
Eine negative Beeinflussung der Gesundheit ist nicht ableitbar.<br />
Eine Gefährdung der Gesundheit bzw. eine erhebliche Belastung durch nachhaltige<br />
Einwirkungen sind für den Einbringer der Stellungnahme jedoch auszuschließen.<br />
Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />
Seite 296
Impressum:<br />
Im Auftrag des<br />
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie<br />
Gruppe Straße<br />
Betreuung: MR DI Viktoria Reiss-Enz MAS<br />
Druck: Pavlu Kopie-Druck-Repro Ges.m.b.H., 1040 Wien