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Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 4 (pdf 8,9

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

Stellungnahme Nr.: 757<br />

Von: Regina Gruber<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 233, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 35<br />

Zusätzliche Einwände:<br />

Die S7 betrifft alle Kaltenbrunner. Die ASFINAG untersucht aber nur einen kleinen Teil (siehe<br />

Karten!). Ich fordere ganz Deutsch Kaltenbrunn in die Untersuchung einzubeziehen.<br />

Stellungnahme UVP-Koordination<br />

Eine fachspezifische Festlegung des Untersuchungsraumes erfolgte durch die UVE<br />

Fachberichtsersteller im Rahmen der Erstellung der Einreichunterlagen. Die<br />

Sachverständigen der Behörde haben geprüft, ob diese Abgrenzungen der<br />

Untersuchungsräume den fachlichen Erfordernissen entsprechen und ob da<strong>mit</strong> alle<br />

relevanten Beeinträchtigungen von Anrainern, sowie weiteren Schutzgütern erfasst<br />

werden können. Die Sachverständigen kamen zum Schluss, dass die betrachteten<br />

Untersuchungsräume ausreichen. Entsprechende gutachterliche Feststellungen<br />

finden sich in den jeweiligen Teilgutachten, sowie im<br />

Umweltverträglichkeitsgutachten.<br />

Gutachterliche Stellungnahme(n)<br />

Für die Fachbereiche Lärm, Luftschadstoffe und Humanmedizin wird für die<br />

Wohnadresse seitens der Sachverständigen zur subjektiven Betroffenheit festgestellt,<br />

dass durch das Vorhaben weder hinsichtlich Luftschadstoffe, noch hinsichtlich Lärms<br />

relevante Zusatzbelastungen zu erwarten sind.<br />

Eine Gefährdung der Gesundheit bzw, eine Belästigung des Einbringers der<br />

Stellungnahme ist so<strong>mit</strong> auszuschließen.<br />

Eine weitere Behandlung der Einwände siehe Stellungnahme Nummer 35 und 318.<br />

Stellungnahme Nr.: 758<br />

Von: Stefan Smoliner vertreten durch den gesetzlichen Vertreter: Bruno Smoliner (Vater)<br />

Adresse: D. – Kaltenbrunn 428, 7572 D. - Kaltenbrunn<br />

Datum Stellungnahme: 10.02.2009<br />

Es wurden dieselben Einwände eingebracht wie in Stellungnahme Nr. 756.<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 18

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