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Auseinandersetzung mit Stellungnahmen Band 4 (pdf 8,9

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UVG – AUSEINANDERSETZUNGEN MIT STELLUNGNAHMEN ZUM VERFAHREN – BAND 4<br />

S7 Fürstenfelder Schnellstrasse, Abschnitt West Riegersdorf (A 2) - Dobersdorf<br />

km 0.0+00.000 – 14.8+80.683<br />

Die „Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ ist zwar durch den<br />

jeweiligen Straßenbaulastträger zu gewährleisten, allerdings auch unter dem<br />

Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Machbarkeit des Straßenprojektes. Bereits im<br />

Vorfeld zu diesem Projekt wurden in der Steiermark und im Burgenland mehrere<br />

kleinräumige Umfahrungen geprüft. Die Anpassung an die geänderten<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die Neupositionierung im nationalen und<br />

internationalen Verkehr bewirkten eine Aufnahme der S 7 in die<br />

Landesverkehrskonzepte.<br />

Das Untersuchungsgebiet wurde so groß gewählt, dass mögliche<br />

Verlagerungseffekte zwischen den Grenzübergängen Österreich/Ungarn<br />

berücksichtigt sind, inklusive der Verlagerungseffekte auf den Korridor V. Da auch<br />

ohne Errichtung der S 7 die im Projekt dargestellte Verkehrsentwicklung eintreten<br />

wird, wurde die Verkehrsumlegung so berechnet, als ob der Korridor V durchgehend<br />

fertig gestellt ist.<br />

Die Kompensationsmöglichkeiten durch den Schienenverkehr sind sehr gering. Das<br />

Verlagerungspotential im Personen- und Güterverkehr würde die prognostizierte<br />

Verkehrszunahme auf der Achse Riegersdorf - Fürstenfeld - Heiligenkreuz kaum<br />

beeinflussen.<br />

Fachgebiet Lärm<br />

Die Projektsunterlagen wurden im Zuge der Erstellung des Teilgutachtens „Lärm“<br />

geprüft und aus schalltechnischer Sicht als vollständig, schlüssig und nachvollziehbar<br />

bewertet. Auf Basis der Schutzziele wurden die Richt- und Grenzwerte im<br />

Teilgutachten Nr. 2 „Lärm“, Kap. 3 und 5 beschrieben.<br />

In den Differenzlärmkarten - für die Bauphase in Projektseinlage 4.7.5 und für die<br />

Betriebsphase in den Projektseinlagen 4.6.15 - 4.6.18 - ist ausgewiesen, dass<br />

gegenüber dem Nullplanfall während der Bauzeit bzw. im Prognosejahr 2025 bei der<br />

gegenständlichen Adresse D. – Kaltenbrunn 319, 7572 D. – Kaltenbrunn, <strong>mit</strong> keiner<br />

relevanten, projektskausalen Immissionszunahme im Freien zu rechnen ist. Das<br />

„Irrelevanzkriterium“ (Änderungen < 1 dB) ist im Teilgutachten Nr. 16 „Humanmedizin“<br />

unter Pkt. 5.3.5.1 erläutert.<br />

Fachgebiet Luftschadstoffe und Klima<br />

Die Emissionen von Stickoxiden steigen durch die Zunahme der Fahrtleistungen<br />

insgesamt an, werden jedoch von Ortsgebieten in Freilandbereiche verlagert. Die<br />

Emissionen von Feinstaub sind bei Verwirklichung des Vorhabens sogar geringfügig<br />

geringer als bei der Nullvariante.<br />

Die Situation bei Feinstaub (PM10) ist durch eine für Ostösterreich typische, hohe<br />

Grundbelastung gekennzeichnet; es kommt durch das Vorhaben jedoch zu keinen<br />

relevanten Zusatzbelastungen. Die modellierten Immissionszunahmen sind so gering,<br />

dass sie dem Vorhaben nicht zurechenbar sind.<br />

Es ist daher im Einwirkungsbereich von Feinstaubimmissionen durch den Betrieb der<br />

S7 West insgesamt von keiner relevanten Veränderung der Situation auszugehen.<br />

Gleiches gilt hinsichtlich der durch den Betrieb der S7 West entstehenden<br />

Verkehrszunahmen auf Zulaufstrecken (inkl. A2 bis Graz).<br />

Da es zu keinen durch den Betrieb des Vorhabens bedingten Überschreitungen der<br />

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit kommt, sind die Auswirkungen<br />

Stundner / Reiss-Enz / Wiesholzer Juli 2009<br />

Seite 22

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