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Arbeitsanleitung Nr. 21 - team-arbeit-hamburg

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fügung gestellt, welches verbindlich zu nutzen<br />

ist. Einträge in das Tool sind durch die Teamlei-<br />

tungen bzw. deren Stellvertreter vorzunehmen.<br />

Eingliederungsleistungen werden grundsätzlich<br />

nur bei der bewerberorientierten Integrations-<br />

fachkraft beantragt und entschieden.<br />

EGZ steht jeder Integrationsfachkraft als In-<br />

strument zur Verfügung.<br />

3. Fördercheck<br />

Zur Einhaltung der Leitlinien für einen wir-<br />

kungsvollen Einsatz der Förderinstrumente des<br />

Eingliederungshaushaltes ist der Fördercheck<br />

vor jeder Bewilligung gem. HEGA 06/2010<br />

<strong>Nr</strong>.12 anzuwenden und in Papierform zum För-<br />

derantrag zu nehmen.<br />

4. Ermessenslenkende Weisungen<br />

Für folgende Eingliederungsleistungen werden<br />

ab 01.12.2010 ermessenslenkende Weisungen<br />

in Kraft gesetzt:<br />

a) Arbeitsgelegenheiten<br />

Es sind ausschließlich Kunden mit komplexen<br />

Profillagen zuzuweisen. Die Verteilung der Kon-<br />

tingente erfolgt über eine zusätzliche Arbeitsan-<br />

leitung.<br />

b) Eingliederungszuschüsse<br />

Das Ziel der Förderung mit EGZ ist die dauer-<br />

hafte berufliche Integration der Kunden, mög-<br />

Abstimmung mit be-<br />

werberorientierten<br />

Fachkräften<br />

EGZ<br />

Fördercheck<br />

Ermessenslenkende<br />

Weisungen<br />

AGH<br />

Förderziel<br />

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