Arbeitsanleitung Nr. 21 - team-arbeit-hamburg
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fügung gestellt, welches verbindlich zu nutzen<br />
ist. Einträge in das Tool sind durch die Teamlei-<br />
tungen bzw. deren Stellvertreter vorzunehmen.<br />
Eingliederungsleistungen werden grundsätzlich<br />
nur bei der bewerberorientierten Integrations-<br />
fachkraft beantragt und entschieden.<br />
EGZ steht jeder Integrationsfachkraft als In-<br />
strument zur Verfügung.<br />
3. Fördercheck<br />
Zur Einhaltung der Leitlinien für einen wir-<br />
kungsvollen Einsatz der Förderinstrumente des<br />
Eingliederungshaushaltes ist der Fördercheck<br />
vor jeder Bewilligung gem. HEGA 06/2010<br />
<strong>Nr</strong>.12 anzuwenden und in Papierform zum För-<br />
derantrag zu nehmen.<br />
4. Ermessenslenkende Weisungen<br />
Für folgende Eingliederungsleistungen werden<br />
ab 01.12.2010 ermessenslenkende Weisungen<br />
in Kraft gesetzt:<br />
a) Arbeitsgelegenheiten<br />
Es sind ausschließlich Kunden mit komplexen<br />
Profillagen zuzuweisen. Die Verteilung der Kon-<br />
tingente erfolgt über eine zusätzliche Arbeitsan-<br />
leitung.<br />
b) Eingliederungszuschüsse<br />
Das Ziel der Förderung mit EGZ ist die dauer-<br />
hafte berufliche Integration der Kunden, mög-<br />
Abstimmung mit be-<br />
werberorientierten<br />
Fachkräften<br />
EGZ<br />
Fördercheck<br />
Ermessenslenkende<br />
Weisungen<br />
AGH<br />
Förderziel<br />
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