Arbeitsanleitung Nr. 21 - team-arbeit-hamburg
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grundsätzlich auf das Vorliegen von Vermitt-<br />
lungshemmnissen verzichtet.<br />
3. Die Förderung mittels EGZ sollte grundsätz-<br />
lich auf Beschäftigungen mit einem Bruttoar-<br />
beitseinkommen von bis zu 2.500,00 €, ex-<br />
klusive des pauschalierten Anteils (20 %) des<br />
Arbeitgebers am Gesamtsozial-<br />
versicherungsbeitrag, konzentriert werden.<br />
4. In Förderfällen des § <strong>21</strong>8 muss die erforderli-<br />
che betriebliche Ein<strong>arbeit</strong>ung aufgrund der<br />
Minderleistung des Arbeitnehmers über das<br />
übliche Maß hinausgehen.<br />
5. Der Eingliederungszuschuss nach § <strong>21</strong>8 Abs.<br />
1 sollte grundsätzlich eine Förderdauer von<br />
6 Monaten nicht übersteigen. Ausnahmen<br />
sind in begründeten Einzelfällen möglich.<br />
In begründeten Einzelfällen kann bei Nichtvor-<br />
liegen der o. g. Grundsätze eine abweichende<br />
Entscheidung getroffen werden; diese Einzelfall-<br />
entscheidung ist von der Teamleitung bzw. deren<br />
Stellvertreter nach Absprache mit der Teamleit-<br />
ung X132 des Leistungsservice zu treffen.<br />
Soll in Fällen des § 4<strong>21</strong>f (Ältere) und § <strong>21</strong>9 (be-<br />
sonders betroffene schwerbehinderte Menschen)<br />
eine Förderung über 2 Jahre erfolgen, so ist die-<br />
se Entscheidung von der Teamleitung bzw. deren<br />
Stellvertreter nach Absprache mit der Teamleit<br />
ung X132 Leistungsservice zu treffen.<br />
grundsätzlich bis<br />
2.500,00 €<br />
nur für § <strong>21</strong>8<br />
nur für § <strong>21</strong>8<br />
Zuständigkeit bei Aus-<br />
nahme-Entscheidungen<br />
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