Arbeitsanleitung Nr. 21 - team-arbeit-hamburg
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Ausnahme-Entscheidungen sind von der betreu-<br />
enden Integrationsfachkraft in VerBIS zu doku-<br />
mentieren.<br />
Anstelle von EGZ für Ältere nach § 4<strong>21</strong>f kann<br />
optional bei Vorliegen der Voraussetzungen Ein-<br />
gliederungszuschuss nach § <strong>21</strong>8 Abs. 1 gewährt<br />
werden, wenn dies für den konkreten Einzelfall<br />
sinnvoll erscheint, wenn z. B. eine Nachbeschäf-<br />
tigungszeit erfüllt werden sollte.<br />
Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen<br />
zum Eingliederungszuschuss zu beachten, d. h.<br />
die im Gesetz beschriebenen Voraussetzungen<br />
müssen vorliegen und Ermessen muss ausgeübt<br />
werden.<br />
Das Prüfblatt zur Feststellung der Eigenschaft<br />
„besonders betroffener schwerbehinderter<br />
Mensch“ i. S. von § <strong>21</strong>9 ist in den Fällen des §<br />
<strong>21</strong>9, § 4<strong>21</strong>f und § <strong>21</strong>8 Abs. 2 bei Weitergabe<br />
der Antragsunterlagen an den Leistungsservice<br />
beizufügen.<br />
Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte<br />
Menschen dient das Prüfblatt der Negativ-<br />
Abgrenzung zu den besonders betroffenen<br />
schwerbehinderten Menschen.<br />
Übersicht über EGZ:<br />
Dokumentation in Ver-<br />
BIS<br />
§§ 4<strong>21</strong>f und <strong>21</strong>8 Abs. 1<br />
Gesetz beachten<br />
Prüfblatt<br />
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