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Arbeitsanleitung Nr. 21 - team-arbeit-hamburg

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Ausnahme-Entscheidungen sind von der betreu-<br />

enden Integrationsfachkraft in VerBIS zu doku-<br />

mentieren.<br />

Anstelle von EGZ für Ältere nach § 4<strong>21</strong>f kann<br />

optional bei Vorliegen der Voraussetzungen Ein-<br />

gliederungszuschuss nach § <strong>21</strong>8 Abs. 1 gewährt<br />

werden, wenn dies für den konkreten Einzelfall<br />

sinnvoll erscheint, wenn z. B. eine Nachbeschäf-<br />

tigungszeit erfüllt werden sollte.<br />

Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen<br />

zum Eingliederungszuschuss zu beachten, d. h.<br />

die im Gesetz beschriebenen Voraussetzungen<br />

müssen vorliegen und Ermessen muss ausgeübt<br />

werden.<br />

Das Prüfblatt zur Feststellung der Eigenschaft<br />

„besonders betroffener schwerbehinderter<br />

Mensch“ i. S. von § <strong>21</strong>9 ist in den Fällen des §<br />

<strong>21</strong>9, § 4<strong>21</strong>f und § <strong>21</strong>8 Abs. 2 bei Weitergabe<br />

der Antragsunterlagen an den Leistungsservice<br />

beizufügen.<br />

Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte<br />

Menschen dient das Prüfblatt der Negativ-<br />

Abgrenzung zu den besonders betroffenen<br />

schwerbehinderten Menschen.<br />

Übersicht über EGZ:<br />

Dokumentation in Ver-<br />

BIS<br />

§§ 4<strong>21</strong>f und <strong>21</strong>8 Abs. 1<br />

Gesetz beachten<br />

Prüfblatt<br />

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