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13. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

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Im Anschluss daran beantwortet Beigeordneter Blech eine Frage von Herrn Hans-<br />

Werner Römer, Amselweg 7, <strong>Niederkrüchten</strong>, zur Aufteilung der zu erwartenden Ge-<br />

werbesteuereinnahmen und weist darauf hin, dass aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> eine An-<br />

siedlung der Firma Mc Donald's die Wirtschafts- und Arbeitsplatzsituation insgesamt<br />

verbessere.<br />

Sodann beantwortet Beigeordneter Blech eine Anfrage von Herrn Achim Gerd Ludwig<br />

zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Im Anschluss daran beantwortet Beigeordneter Blech eine Frage von Herrn Hans-<br />

Werner Römer zu den Ergebnissen der durchgeführten Landschaftsbildanalyse.<br />

Sodann stellt Frau Cornelia Reijnders, Lerchenweg 7, <strong>Niederkrüchten</strong>, eine Frage zur<br />

Lärmschutzproblematik. Herr Karner erläutert, dass aufgrund der Ergebnisse eines<br />

schalltechnischen Gutachtens keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen geplant<br />

seien. Sollten spätere Messungen zeigen, dass der Lärm bei Realbetrieb die errech-<br />

neten Werte des Gutachtens übersteigen, würden Maßnahmen ergriffen.<br />

Bürgermeister Winzen beendet daraufhin die Fragestunde mit dem Hinweis, dass alle<br />

Interessierten im Rathaus weitere Auskünfte erhalten könnten.<br />

2) Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Erlass der Satzung über<br />

die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niederkrüchten</strong> - Hebesatzsatzung -<br />

3<br />

353-2009/2014<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 21. Juni 2011 im Wege ei-<br />

ner Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO die Satzung über die Festset-<br />

zung der Hebesätze für die Realsteuern in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> - Hebesatz-<br />

satzung - für das Jahr 2011 erlassen (siehe Niederschrift zu Punkt 1 der <strong>Sitzung</strong> des<br />

Haupt- und Finanzausschusses am 21. Juni 2011). Diese Dringlichkeitsentscheidung<br />

war notwendig, da eine Änderung der Hebesätze für das laufende Jahr gemäß § 25<br />

Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz nur bis zum 30. Juni möglich ist.

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