13. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
13. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
13. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Im Anschluss daran beantwortet Beigeordneter Blech eine Frage von Herrn Hans-<br />
Werner Römer, Amselweg 7, <strong>Niederkrüchten</strong>, zur Aufteilung der zu erwartenden Ge-<br />
werbesteuereinnahmen und weist darauf hin, dass aus Sicht der <strong>Gemeinde</strong> eine An-<br />
siedlung der Firma Mc Donald's die Wirtschafts- und Arbeitsplatzsituation insgesamt<br />
verbessere.<br />
Sodann beantwortet Beigeordneter Blech eine Anfrage von Herrn Achim Gerd Ludwig<br />
zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Im Anschluss daran beantwortet Beigeordneter Blech eine Frage von Herrn Hans-<br />
Werner Römer zu den Ergebnissen der durchgeführten Landschaftsbildanalyse.<br />
Sodann stellt Frau Cornelia Reijnders, Lerchenweg 7, <strong>Niederkrüchten</strong>, eine Frage zur<br />
Lärmschutzproblematik. Herr Karner erläutert, dass aufgrund der Ergebnisse eines<br />
schalltechnischen Gutachtens keine zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen geplant<br />
seien. Sollten spätere Messungen zeigen, dass der Lärm bei Realbetrieb die errech-<br />
neten Werte des Gutachtens übersteigen, würden Maßnahmen ergriffen.<br />
Bürgermeister Winzen beendet daraufhin die Fragestunde mit dem Hinweis, dass alle<br />
Interessierten im Rathaus weitere Auskünfte erhalten könnten.<br />
2) Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Erlass der Satzung über<br />
die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Niederkrüchten</strong> - Hebesatzsatzung -<br />
3<br />
353-2009/2014<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> am 21. Juni 2011 im Wege ei-<br />
ner Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO die Satzung über die Festset-<br />
zung der Hebesätze für die Realsteuern in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Niederkrüchten</strong> - Hebesatz-<br />
satzung - für das Jahr 2011 erlassen (siehe Niederschrift zu Punkt 1 der <strong>Sitzung</strong> des<br />
Haupt- und Finanzausschusses am 21. Juni 2011). Diese Dringlichkeitsentscheidung<br />
war notwendig, da eine Änderung der Hebesätze für das laufende Jahr gemäß § 25<br />
Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz nur bis zum 30. Juni möglich ist.