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13. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

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3) 47. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erweiterung Altenheim<br />

Elmpt"<br />

5<br />

350-2009/2014<br />

Beschluss über die Aufstellung sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbe-<br />

teiligung<br />

Der Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss hat in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 15. No-<br />

vember 2010 die Fortführung des im Jahr 2003 nicht weiter verfolgten Verfahrens zur<br />

47. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Regelung des Landes-<br />

pflegegesetzes zur Umsetzung neuer baulicher Standards bis zum 31. Juli 2018 er-<br />

fordert bauliche Veränderungen, die im alten Baubestand nicht möglich sind. Er-<br />

schwerend wirken acht Durchgangszimmer aus den neunziger Jahren, die bereits<br />

nach aktueller Rechtslage unzulässig sind. Daher ist ein Anbau an das vorhandene<br />

Altenheim vorgesehen, um den notwendigen Platzbedarf zu schaffen und die bauli-<br />

chen Anforderungen zu erfüllen. Gleichzeitig können Wohngruppen für dementiell<br />

veränderte Personen und Räume für die Kurzzeitpflege eingerichtet werden. Für die<br />

notwendige bauliche Erweiterung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes not-<br />

wendig. Alle Ratsmitglieder haben einen Entwurf der 47. Änderung des Flächennut-<br />

zungsplanes nebst Begründung erhalten.<br />

Laut Entscheidung des Rates vom 6. Februar 2007 sind die Verfahrensbeschlüsse,<br />

mit Ausnahme des Einleitungs- und Satzungsbeschlusses, auf den Planungs-, Ver-<br />

kehrs- und Umweltausschuss übertragen worden. Aufgrund der zeitlichen Notwendig-<br />

keit erfolgt die Beschlussfassung über die Aufstellung und die frühzeitige Öffentlich-<br />

keits- und Behördenbeteiligung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes "Erwei-<br />

terung Altenheim Elmpt" im Rat. Herr Scheller, Planungsgruppe Scheller, erläutert<br />

den Sachverhalt.<br />

Der Rat beschließt beschließt einstimmig gem. § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),<br />

zuletzt geändert am 12. April 2011 (BGBl. I S. 619), die Aufstellung der 47. Flächen-<br />

nutzungsplanänderung, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan-<br />

ge.

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