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13. Sitzung.pdf - Gemeinde Niederkrüchten

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12. April 2011 (BGBl. I S. 619), die Aufstellung des Bebauungsplanes Elm-105 "Erweiterung<br />

Altenheim Elmpt", die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und die früh-<br />

zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.<br />

Ratsmitglied Hommen hat an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.<br />

Herr Scheller verlässt die <strong>Sitzung</strong>.<br />

5) Bebauungsplan Nie-118 "Lebensmittelmarkt Hochstraße" 341-2009/2014<br />

Die Netto Marken-Discount AG & Co. KG plant den bestehenden alten Netto-Markt in<br />

<strong>Niederkrüchten</strong>, Hochstr. 79, durch einen neuen, moderneren und effizienteren Markt<br />

mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm zu ersetzen. Dazu beabsichtigt die Firma<br />

Netto mit ihren Investoren die angrenzenden Grundstücke Gemarkung Niederkrüch-<br />

ten, Flur 19, Flurstücke 153 und 297 teilweise, zu erwerben, um den neuen Markt dort<br />

zu errichten. Der bestehende Netto-Markt soll abgerissen und zukünftig als Parkplatz<br />

und Anfahrt genutzt werden. Durch die zusätzlichen Parkmöglichkeiten würde dieser<br />

Nahversorgungsschwerpunkt verkehrstechnisch entschärft. Insgesamt würde die<br />

Nahversorgung in <strong>Niederkrüchten</strong> durch das Vorhaben nachhaltig gestärkt. Zudem<br />

bestehen seitens des Raiffeisenmarktes <strong>Niederkrüchten</strong> Überlegungen die Planung<br />

zu nutzen, um in unmittelbarer Nachbarschaft zum eigenen Verkaufsgebäude eine<br />

Lagerhalle zu bauen.<br />

Da sich das Vorhaben nicht gem. § 34 Abs. 1 BauGB in die Eigenart der näheren<br />

Umgebung einfügt, ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens notwendig. Da-<br />

her beantragt die Firma Netto die Einleitung des Planverfahrens. Da es sich bei der<br />

vorgesehenen Planung zudem um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll<br />

bei der Aufstellung des Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a<br />

BauGB durchgeführt werden. Hierbei ist der Flächennutzungsplan lediglich im Wege<br />

der Berichtigung anzupassen.<br />

Bei der Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit mehr als 800 qm<br />

Verkaufsfläche, ist die Verträglichkeit des Vorhabens gutachterlich zu prüfen. Dabei<br />

sollen mögliche schädliche Auswirkungen auf Nachbargemeinden durch die Ermitt-

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