Protokoll ö 12.09x - Prosselsheim
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II. Eintritt in die Tagesordnung<br />
1. Bauanträge und Bauvorhaben<br />
1.1. Anbau einer Halle zum Lagern und Autostellplätzen (Garage), an die bestehende Garage,<br />
Fl. Nr. 422, Gemarkung Püssensheim, Zum Marienhof 2<br />
Sachvortrag:<br />
Das Grundstück Fl.Nr. 422, Gemarkung Püssensheim liegt im Außenbereich und ist nach § 35<br />
BauGB zu beurteilen. Der Bauherr ist nicht nach § 35 BauGB privilegiert. Das Bauvorhaben<br />
kann unter § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn<br />
<strong>ö</strong>ffentliche Belange nach § 35 Abs. 2 i.v.m. Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden und die<br />
Erschließung gesichert ist.<br />
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass hier eine Beeinträchtigung <strong>ö</strong>ffentlicher Belange vorliegt,<br />
da das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.<br />
Beratung:<br />
Im Gemeinderat ist man der Auffassung, dass <strong>ö</strong>ffentliche Belange, wie die Ausweisung einer<br />
landwirtschaftlichen Fläche oder einer Grünfläche im Bereich der Situierung der Garage nicht<br />
entgegenstehen, da sich optisch nichts verändert. Die Garage soll am Rande des Ackergrundstücks<br />
gebaut werden. Das Ackergrundstück liegt somit abseits. Außerdem wird der Acker<br />
nicht mehr als solcher genutzt. Ferner schließt sich gegenüber der geplanten Garage eine<br />
Bebauung an.<br />
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass für solche zukünftige Bauvorhaben immer im Einzelfall<br />
entschieden werden sollte.<br />
Beschluss:<br />
Für das Bauvorhaben Neubau einer Garage auf der FlNr. 422, Gemarkung Püssensheim wird<br />
nach § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />
2. Bauleitplanung von Nachbargemeinden:<br />
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bergtheim mit Ortsteilen Opferbaum<br />
und Dipbach; Stellungnahme der Gemeinde gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Sachvortrag:<br />
Die Gemeinde Bergtheim hat gemäß Gemeinderatsbeschlüsse vom 24.08.2009 und<br />
14.02.2011 beschlossen, den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan zu ändern.<br />
Planungsziel dieser 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, geeignete Standorte für die<br />
Gewinnung von Windenergie auszuweisen.<br />
Gleichzeitig sollen die ausgewiesenen Standorte die einzigen auf dem Gemarkungsgebiet festgelegten<br />
Flächen sein, auf denen Windkraftanlagen m<strong>ö</strong>glich sind und somit andere Flächen<br />
ausgeschlossen werden.<br />
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