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Protokoll ö 12.09x - Prosselsheim

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II. Eintritt in die Tagesordnung<br />

1. Bauanträge und Bauvorhaben<br />

1.1. Anbau einer Halle zum Lagern und Autostellplätzen (Garage), an die bestehende Garage,<br />

Fl. Nr. 422, Gemarkung Püssensheim, Zum Marienhof 2<br />

Sachvortrag:<br />

Das Grundstück Fl.Nr. 422, Gemarkung Püssensheim liegt im Außenbereich und ist nach § 35<br />

BauGB zu beurteilen. Der Bauherr ist nicht nach § 35 BauGB privilegiert. Das Bauvorhaben<br />

kann unter § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn<br />

<strong>ö</strong>ffentliche Belange nach § 35 Abs. 2 i.v.m. Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt werden und die<br />

Erschließung gesichert ist.<br />

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass hier eine Beeinträchtigung <strong>ö</strong>ffentlicher Belange vorliegt,<br />

da das Bauvorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.<br />

Beratung:<br />

Im Gemeinderat ist man der Auffassung, dass <strong>ö</strong>ffentliche Belange, wie die Ausweisung einer<br />

landwirtschaftlichen Fläche oder einer Grünfläche im Bereich der Situierung der Garage nicht<br />

entgegenstehen, da sich optisch nichts verändert. Die Garage soll am Rande des Ackergrundstücks<br />

gebaut werden. Das Ackergrundstück liegt somit abseits. Außerdem wird der Acker<br />

nicht mehr als solcher genutzt. Ferner schließt sich gegenüber der geplanten Garage eine<br />

Bebauung an.<br />

Der Gemeinderat ist der Meinung, dass für solche zukünftige Bauvorhaben immer im Einzelfall<br />

entschieden werden sollte.<br />

Beschluss:<br />

Für das Bauvorhaben Neubau einer Garage auf der FlNr. 422, Gemarkung Püssensheim wird<br />

nach § 36 BauGB das Einvernehmen erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angen.<br />

2. Bauleitplanung von Nachbargemeinden:<br />

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bergtheim mit Ortsteilen Opferbaum<br />

und Dipbach; Stellungnahme der Gemeinde gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Sachvortrag:<br />

Die Gemeinde Bergtheim hat gemäß Gemeinderatsbeschlüsse vom 24.08.2009 und<br />

14.02.2011 beschlossen, den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan zu ändern.<br />

Planungsziel dieser 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, geeignete Standorte für die<br />

Gewinnung von Windenergie auszuweisen.<br />

Gleichzeitig sollen die ausgewiesenen Standorte die einzigen auf dem Gemarkungsgebiet festgelegten<br />

Flächen sein, auf denen Windkraftanlagen m<strong>ö</strong>glich sind und somit andere Flächen<br />

ausgeschlossen werden.<br />

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