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JAHRESBERICHT 2008 - Kantonal-Solothurnischer Gewerbeverband

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NEUES BERUFSBILDUNGSGESETZ<br />

Der Kantonsrat verabschiedet<br />

nach langem Ringen eine zufriedenstellende<br />

Vorlage.<br />

Der KGV hatte sich bereits über ein<br />

Jahr intensiv mit dem Entwurf zum<br />

neuen Gesetz über die Berufsbildung<br />

auseinander gesetzt. Nach der Vorvernehmlassung<br />

musste ein über weite<br />

Strecken ernüchterndes Fazit gezogen<br />

werden. Die zentralen Träger der Berufsbildung<br />

– die Organisationen der<br />

Arbeitswelt (OdA) – wurden nämlich<br />

weitgehend aus dem Entscheidungsprozess<br />

verdrängt. Das Ziel der Gleichberechtigung<br />

von schulischer/akademischer<br />

und beruflicher Bildung wurde<br />

weitgehend verfehlt. Kritisch wurde<br />

auch die Verwendung der Bundesmittel<br />

seitens des Kantons betrachtet. All die-<br />

se Punkte konnten nicht ohne Widerspruch<br />

hingenommen werden.<br />

Bis anhin war die Berufsbildung fast<br />

vollständig der Wirtschaft überlassen.<br />

Im Sinne des neuen Bundesgesetzes<br />

über die Berufsbildung (nBGB) mussten<br />

jedoch die Kompetenzen zwischen<br />

Bund, Kantonen und der Wirtschaft<br />

neu geregelt werden. Der Kanton versprach<br />

zwar, eine ausgewogene Lösung<br />

zwischen Staat und Wirtschaft<br />

zu finden, doch davon war im neuen<br />

Berufsbildungsgesetz wenig zu spüren.<br />

Für den KGV unbestritten war, dass die<br />

Wirtschaft nach wie vor ihre Verantwortung<br />

in der Berufsbildung zu tragen<br />

habe. Sie habe weiterhin die Hauptlast<br />

bei der Ausbildung von Lernenden zu<br />

tragen.<br />

Der KGV verlangte in seiner Vernehmlassungsantwort<br />

die Respektierung<br />

des Bundesverfassungsartikels 61,<br />

Absatz 3. Dieser fordert die<br />

gleichwertige gesellschaftli-<br />

che Anerkennung der be-<br />

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<strong>JAHRESBERICHT</strong> <strong>2008</strong> KGV<br />

ruflichen, schulischen und akademischen<br />

Bildung. Über 90 Prozent der<br />

Solothurner Stimmberechtigten hatten<br />

diesem Artikel am 21. Mai 2006 zugestimmt.<br />

Dem Volkswillen musste deshalb<br />

kompromisslos entsprochen werden.<br />

Der Kanton Solothurn erhält vom Bund<br />

für das Jahr <strong>2008</strong> 13,6 Millionen Franken<br />

zur Förderung der Berufsbildung.<br />

Dieses Geld ist nicht dazu da, um die<br />

Administration aufzublähen, sondern<br />

um in sinnvolle Projekte zur Qualitätssicherung<br />

und Weiterentwicklung der Berufsbildung<br />

investiert zu werden. Auch<br />

dürfen diese Mittel nicht für Aufgaben<br />

verwendet werden, die ohnehin bereits<br />

Sache des Kantons sind.<br />

Nur wenn die Bedürfnisse der Wirtschaft<br />

vom Kanton erkannt werden,<br />

können die Bundesgelder zu einer Verbesserung<br />

der Berufsbildung beitragen.<br />

Im Vordergrund steht die Reduktion der<br />

externen Kosten bei den Lehrbetrieben.<br />

Eine weitere konkrete Massnahme ist<br />

beispielsweise die Unterstützung von<br />

Lehrbetriebsverbunden zur Schaffung<br />

neuer Lehrstellen. Ein weiterer Punkt<br />

wäre die Organisation einer Berufsmesse,<br />

die sich unser Kanton im Gegensatz<br />

zum Aargau oder beider Basel bis anhin<br />

nicht leisten konnte. Ebenfalls zu<br />

nennen ist hier die Unterstützung der<br />

Berufsausbildung im Bereich der überbetrieblichen<br />

Kurse. Im Sinne einer<br />

schweizerischen Gesamtlösung besteht<br />

der KGV auch auf der Einhaltung der<br />

Bildungsverordnungen, welche nicht von<br />

Fall zu Fall verwässert werden dürfen.<br />

Von den zahlreichen Eingaben und Änderungsvorschlägen<br />

des KGV übernahm<br />

das Amt für Berufsbildung, Mittel- und<br />

Hochschulen (ABMH) schliesslich über<br />

30 Punkte. Auch die kantonsrätliche Bildungs-<br />

und Kulturkommission (BiKuKo)<br />

liess weitere Anliegen der Solothurner<br />

Wirtschaft in ihre Änderungsanträge<br />

einfliessen. Trotz einigem Widerstand<br />

in der Finanzkommission folgte der<br />

Kantonsrat in seiner Session anfangs<br />

September <strong>2008</strong> weitgehend den Anträgen<br />

der BiKuKo und stimmte vier<br />

Anträgen zu. Auch ein Antrag aus der<br />

Parlamentarischen Gruppe Wirtschaft<br />

und Gewerbe wurde vom Kantonsrat<br />

gutgeheissen.<br />

In der Frage, ob der Kanton künftig<br />

Projekte und Ausbildungen unterstützen<br />

kann oder muss, entschied sich der Kantonsrat<br />

für die Kann-Formulierung. Der<br />

KGV hat aber bei der Ausgestaltung<br />

der Verordnungen darauf geachtet, was<br />

der Kanton künftig unterstützen will und<br />

was nicht. Abschliessend betrachtet,<br />

hat sich der lange Kampf damit gelohnt.<br />

Das neue Berufsbildungsgesetz<br />

trägt dem Willen des Volkes Rechnung.<br />

Alles in allem bietet es der Wirtschaft<br />

die dringend benötigte Unterstützung<br />

für eine qualitativ hochstehende Ausbildung<br />

von Lernenden.

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