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Anlage Nr. 7_Begründung zum Bebauungsplan Nr. 172 - Soest

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<strong>Anlage</strong> <strong>Nr</strong>. 7<br />

Stadt <strong>Soest</strong><br />

Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung<br />

Arbeitsgruppe Stadtplanung <strong>Soest</strong>, den 16.01.2012, Po.<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> der Stadt <strong>Soest</strong><br />

- Ardey Nord -<br />

1. Planungsanlass<br />

Im Jahr 2000 wurde ein Gutachterverfahren für den im Westen der Stadt <strong>Soest</strong><br />

gelegenen Bereich - Am Ardey - durchgeführt. Der städtebauliche Rahmenplan sieht<br />

in diesem Bereich die bauliche Entwicklung großzügig durchgrünter Wohnquartiere<br />

vor, von denen der südliche und der mittlere Teil ( <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 171 ) fast<br />

vollständig umgesetzt worden sind. Als Haupterschließungsachse dient der fertig<br />

ausgebaute Ardeyweg. Auch die Kombibad- und Sportflächen, östlich an diese Straße<br />

anknüpfend, haben ihren Betrieb aufgenommen.<br />

Parallel zur städtebaulichen Rahmenplanung und Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

<strong>Nr</strong>. 171 - Am Ardey - sind seinerzeit Fachgutachten für die zukünftige Erschließung,<br />

Ver- und Endsorgung, Grün- und Landschaftsplanung, Umweltverträglichkeit,<br />

Bodenbeschaffenheit sowie die Immissionen des Straßenverkehrs und der<br />

Freizeiteinrichtungen erarbeitet worden.<br />

Da die Grundstücke im unteren Bauabschnitt des Wohnbaugebietes „ Am Ardey „ -<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 171 - fast gänzlich, bis auf wenige Grundstücke am Ardeyweg<br />

bebaut bzw. veräußert worden sind und nur noch wenige Grundstücke im mittleren<br />

Bereich zur Verfügung stehen, soll nunmehr das Planungsrecht für den nördlichen<br />

Teil mit geplanter, großzügiger Grünfläche, durch die Aufstellung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> - Ardey Nord - planungsrechtlich gesichert werden. Das<br />

Plangebiet wurde in den vergangenen Jahren überwiegend intensiv ackerbaulich<br />

genutzt. Für dieses Gebiet ist Anfang des Jahres 2011 eine neue,<br />

artenschutzrechtliche Überprüfung durch das Büro Stelzig - <strong>Soest</strong> - durchgeführt<br />

worden. Diese Überprüfung wurde hinsichtlich der Aktualisierung und Darstellung des<br />

heutigen Zustandes notwendig. Zusätzlich ist für den Teilabschnitt 2 des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> noch eine nachträgliche Prüfung erfolgt. Auch die<br />

schalltechnischen Belastungen für den Straßenverkehr haben sich im Verhältnis zu


den damaligen Grundlagen verändert. Gleichfalls sind neben den<br />

Verkehrsbelastungen am Ardeyweg auch die aktuellen Belastungswerte hinsichtlich<br />

der nahegelegenen Schienentrasse für den Güterverkehr mit den zwischenzeitlich<br />

von der Bahn angegebenen Zunahmen - Prognose bis 2025 - lärmtechnisch überprüft<br />

worden.<br />

Das Büro Breuer hat mit Datum von Januar 2012 eine abschließende Untersuchung<br />

vorgelegt. Diese Untersuchung hat ergeben, dass hinsichtlich der zu erwartenden<br />

Schallimmissionen eine Überschreitung insbesondere der zulässigen Nachtwerte zu<br />

erwarten ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, passive als auch aktive<br />

Lärmvorsorge vorzunehmen und als Festsetzung in den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong><br />

aufzunehmen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> besteht aus dem Teilbereich 1 ( Baugebiet Ardey<br />

Nord ) und dem Teilbereich 2 (Lärmschutzwand südlich der Bahntrasse <strong>Soest</strong>/Unna-<br />

Dortmund zwischen Bahnkilometer ca. 215.7 und 216.2 ).<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Teilbereich 1<br />

Das Plangebiet des Teilbereiches 1 liegt im Westen der Stadt <strong>Soest</strong> und wird südlich<br />

durch den im Bau befindlichen mittleren, zweiten Bauabschnitt ( <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<br />

171 ), östlich durch den Ardeyweg ( <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 170 ), nördlich durch den<br />

vorhandenen Teil des Oelmüllerweges ( Wirtschaftsweg ) und westlich durch den<br />

vorhandenen Feldentwässerungsgraben ( Zulauf <strong>zum</strong> Klaggesgraben ) umgrenzt.<br />

Teilbereich 2<br />

Das Gebiet des Teilbereiches 2 umfasst einen Teilabschnitt südlich der Bahntrasse<br />

<strong>Soest</strong> / Unna- Dortmund , zwischen Bahnkilometer ca. 215.7 und 216.2.<br />

( Auszug aus der <strong>Bebauungsplan</strong>übersicht der Stadt <strong>Soest</strong> )


3. Planungsrechtliche Situation<br />

Durch die 162. Änderung wurde der Flächenutzungsplan bereits im Parallelverfahren<br />

mit Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 171 an die Ziele des Rahmenplanes<br />

angepasst. Die neuen Wohnbauflächen werden daher in dem wirksamen<br />

Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Soest</strong> als „ Wohnbauflächen „ und „ Grünfläche „ –<br />

Parkanlage dargestellt. Insofern wird der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> ''Ardey Nord „ aus<br />

dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />

Der Regionalplan stellt die Wohnbauflächen im Planbereich als Allgemeinen<br />

Siedlungsbereich (ASB) dar. Die südlich anhängende Freifläche ist als Allgemeiner<br />

Freiraum und Agrarbereich dargestellt.<br />

( Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Soest</strong> )<br />

4. Planungsinhalte, Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

4.1 Art der baulichen und sonstigen Nutzungen<br />

Das Plangebiet, Teilbereich 1, soll gemäß der städtebaulichen Zielsetzungen und in<br />

Anlehnung an die bereits entwickelten Bereiche südlich des Planbereiches,<br />

überwiegend als Wohngebiet genutzt werden. Aus diesem Grund wird das Plangebiet<br />

als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Innerhalb des Gebiets konzentrieren<br />

sich die Bereiche mit der höheren städtebaulichen Dichte aufgrund der guten<br />

verkehrlichen Erschließung und städtebaulich erforderlichen Einfassung entlang des<br />

östlich gelegenen Ardeywegs und um den Quartiersplatz im Inneren des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>gebietes.


Mit geringer Abstufung sind die Grundstücke mit höherer Ausnutzbarkeit,<br />

insbesondere hinsichtlich der Gebäudehöhenstruktur an den<br />

Haupterschließungswegen vorgesehen.<br />

Die Bereiche mit einer geringeren städtebaulichen Dichte konzentrieren sich auf die<br />

Bereiche zwischen den zentralen Quartierserschließungsstraßen und den westlich<br />

sowie südlich gelegenen Landschaftsräumen. Der Leitgedanke einer städtebaulichen<br />

Gliederung des Plangebiets in geringe und stärker verdichtete Bereiche spiegelt sich<br />

insbesondere in dem unterschiedlich festgesetzten Maß der baulichen Nutzung<br />

wieder.<br />

Innerhalb des Plangebietes werden die Möglichkeiten zur erweiterten<br />

Nutzungsmischung – bestehend aus Wohnnutzungen, der Versorgung des Gebiets<br />

dienenden Läden, Dienstleistungen (Büro und andere tertiäre Nutzungen) und nicht<br />

störenden Handwerks- und Gewerbebetrieben – angeboten.<br />

Die ausnahmsweise zulässigen 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />

2. sonstigen nicht störenden Gewerbebe-<br />

triebe,<br />

3. <strong>Anlage</strong>n für Verwaltungen,<br />

werden im Hinblick auf ihre städtebauliche Verträglichkeit in diesem Gebiet für<br />

zulässig erklärt.<br />

Um den Charakter dieses überwiegend dem Wohnen dienenden Planbereiches<br />

städtebaulich nicht zu verändern und insbesondere lärmtechnisch nicht zusätzlich zu<br />

belasten, werden<br />

4. Gartenbaubetriebe,<br />

5. Tankstellen<br />

für nicht zulässig erklärt.<br />

Die städtebauliche Planung sieht für den Bereich des B-Plans <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> – Ardey Nord –,<br />

Teilbereich 1, ca. 116 Baugrundstücke vor. Demnach kann bei ca. 3,5 Personen je<br />

Haushalt mit einer zukünftigen Wohnbevölkerung für Ein- bis Zweifamilienhäuser von<br />

etwa 406 Einwohnern im Bereich dieses <strong>Bebauungsplan</strong>s gerechnet werden.<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Die Grundflächenzahlen orientieren sich an den in § 17 BauNVO vorgegebenen<br />

Grenzen und städtebaulichen Zielsetzungen, um der Bebauung bei der Ausnutzung<br />

der Grundstücke einen flexiblen, aber nicht zu großen Spielraum zu geben.<br />

Die Geschossflächenzahlen und die Festsetzungen der Vollgeschosse sowie der<br />

maximalen Gebäudehöhen orientieren sich vornehmlich an dem nachfolgenden<br />

städtebaulichen Konzept. In den Bereichen der Haupterschließung sind zusätzlich<br />

auch Mindestgebäudehöhen festgesetzt um hier ein städtebaulich ausgewogenes und<br />

verdichtetes Erscheinungsbild zu gewährleisten.


Aufgrund des eingeschränkten Stellplatzangebots und einer städtebaulich nicht<br />

gewollten Überverdichtung in diesem Plangebiet werden die Anzahl der zulässigen


Wohneinheiten auf maximal zwei Wohneinheiten je Grundstück beschränkt. Hiervon<br />

ausgenommen sind die Grundstücke mit der höchsten Ausnutzbarkeit um den inneren<br />

Quartiersplatz gelegen. Hier sind maximal 5 Wohneinheiten pro Wohngebäude<br />

zulässig.<br />

Gänzlich von dieser Festsetzung ausgenommen sind in diesem Teilbereich 1, wie<br />

auch in dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 171, die Bauzeilen entlang des Ardeyweges. Hier<br />

steht genügend Parkraum zur Verfügung und eine stärker verdichtete Nutzung ist hier<br />

gewünscht.<br />

Die Festsetzungen nur Einzelhäuser oder nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, für<br />

Teilbereiche innerhalb des Gebietes, ist für einige Bereich getroffen worden, um dem<br />

jeweiligen Quartier einen harmonischen Charakter hinsichtlich der Architektur mit<br />

nachbarschützender Wirkung zu verleihen.<br />

4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen<br />

Im vorliegenden Enentwurf – Teilbereich 1 - sind die Möglichkeiten zur Nutzung der<br />

Sonnenenergie durch entsprechende Aufteilung der Grundstücke ( Süd-West-<br />

Ausrichtung ) und der Wunsch nach kleineren, maßvollen Grundstücken<br />

berücksichtigt worden.<br />

Dieses neue Wohnquartier sieht eine organisch und aufgelockerte Aufteilung der<br />

Grundstücke und Erschließungsform vor.<br />

Die Bauweise wird in einigen Bereichen des Plangebietes als offene Bauweise<br />

Gemäß § 22 Baunutzungsverordnung ( BauNVO ) festgesetzt, um die vorhandene,<br />

städtebauliche Einfamilienhausstruktur aufzunehmen und auch für die zusätzlichen,<br />

neuen Wohnbauflächen zu gewährleisten.<br />

Die Länge und Breite der geplanten überbaubaren Fläche wird durch Baugrenzen<br />

(Baufenster) definiert. Dabei wird die Tiefe auf 12,0 und 14,0 m bemessen, um in<br />

Abhängigkeit zu der zulässigen Gebäudehöhe und den Abständen der Baufenster<br />

untereinander eine Verschattung der potenziellen Gebäude weitestgehend zu<br />

vermeiden<br />

Die Baufenster werden in den Straßen abgewandten Bereichen und entlang der<br />

Erschließungsstraßen durch Baugrenzen definiert. Ein Vortreten in geringfügigem<br />

Ausmaß kann zugelassen werden. Rückwärtige, gartenseitige Baugrenzen können<br />

von eingeschossigen Wintergärten und Terrassenüberdachungen um bis zu 3 m auf<br />

höchstens insgesamt 6 m Breite überschritten werden. Diese Ausnahmen geben den<br />

Bauherren einen ausreichenden Gestaltungsspielraum.


4.4 Garagen und Stellplätze<br />

Garagen, offene Garagen ( Carports ) und Stellplätze sind nur auf den überbaubaren<br />

und nicht überbaubaren Grundstücksflächen bis zur hinteren Baugrenze zulässig um<br />

die Gartenbereiche und Freiräume vom Autoverkehr und Garagenbauten freizuhalten.<br />

Die erforderlichen privaten Stellplätze sind gemäß der Vorschriften des § 51 BauO<br />

NW bzw. der zukünftigen Verwaltungsvorschrift zu § 51 BauO NW auf den jeweiligen<br />

Grundstücken nachzuweisen. Bei der Konzeption des Gebietes wurde nach<br />

Möglichkeit von zwei Stellplätzen pro Gebäude ausgegangen. Die Stellplätze bzw.<br />

Garagen oder offene Garagen sind innerhalb der seitlichen Grenzabstände generell<br />

zulässig. Garagen und offene Garagen müssen einen Abstand von 6,00m von der<br />

zugeordneten Verkehrsfläche einhalten. Diese Festsetzung garantiert, dass vor einer<br />

Garage bzw. offenen Garage eine weitere Abstellmöglichkeit für einen<br />

Personenkraftwagen besteht. Selbst bei möglichen zwei Wohneinheiten können<br />

innerhalb der seitlichen Grenzabstände insgesamt bis zu 4 Stellplätzen angeordnet<br />

werden.<br />

Der seitliche Abstand von Garagen und offenen Garagen zu öffentlichen<br />

Verkehrsflächen muss mindestens 1 m betragen um diese oft architektonisch nicht<br />

ansprechenden Nebengebäude städtebaulich von den offenen Erschließungsanlagen<br />

etwas abzurücken und begrünen zu können.<br />

Besucherparkplätze werden in den jeweils zugeordneten öffentlichen Verkehrsflächen<br />

angelegt.<br />

4.5 Verkehrsflächen<br />

Das Plangebiet – Teilbereich 1 - wird überwiegend über den Ardeyweg an die äußere<br />

Erschließung angebunden. Der ausgebaute Ardeyweg erhält im städtischen<br />

Straßennetz die Funktion einer kommunalen Hauptverkehrsstraße. Er wird Bestandteil<br />

bzw. Erweiterung des bestehenden 'äußeren Rings', der im jetzigen Bestand vielfache<br />

Verknüpfungen mit dem klassifizierten Straßennetz aufweist und die Erreichbarkeit<br />

wichtiger Einrichtungen der Wirtschaft, des Einzelhandels und des Gemeinbedarfs<br />

sicherstellt.<br />

Neben der Bedeutung für den gesamtstädtischen Verkehr als Bestandteil des<br />

'äußeren Rings' und der Erschließungsfunktion für die neuen Wohnquartiere<br />

übernimmt der ausgebaute Ardeyweg auch die Funktion der äußeren Erschließung für<br />

das geplante Kombibad und die nördlich an das Kombibad angrenzende Sportanlage.<br />

Im Norden wird der Ardeyweg an den Hattroper Weg (L 747) über einen neu<br />

geplanten Knotenpunkt angebunden. Im Süden erfolgt die Anbindung an den Senator-<br />

Schwartz-Ring und den Paradieser Weg über einen neuen Kreisverkehrsplatz.<br />

Die innere Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgt über eine gebietsbezogene<br />

Schleifenerschließung. Die an den Ardeyweg angebundene 'Schleife' hat die Funktion<br />

einer Wohnsammelstraße innerhalb einer straßenverkehrsrechtlich geregelten Tempo<br />

30-Zone.<br />

Die innere Erschließung und Anordnung der Baufelder des neuen<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>gebietes <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> erhält eine organische Formgebung um sich<br />

städtebaulich gewollt von dem bisher stringenten Erschließungssystem der beiden<br />

unteren Bauabschnitte (<strong>Bebauungsplan</strong>gebiet <strong>Nr</strong>. 171 ) abzuheben. Diese etwas<br />

aufgelockerte Erschließung soll dem neuen Wohngebiet eine besondere Adresse und<br />

einen städtebaulich besonderen Charakter verleihen.


Die Wohnquartiere werden über die Wohnsammelstraßen als verkehrsberuhigte<br />

Bereiche erschlossen. Die Anliegerstraßen weisen ebenfalls organische Formen auf<br />

und münden an den Kreuzungsbereichen wie auch in Teilabschnitten in kleine<br />

Aufweitungen, die den einzelnen Straßenräumen einen unverwechselbaren Charakter<br />

geben und den Bewohnern die Wiedererkennung und Identifikation mit der 'eigenen<br />

Straße' erleichtern. Die organische Straßenführung mit gelegentlichen Aufweitungen<br />

wurden auch vor dem Hintergrund gewählt, dass Anliegerstraßen nicht nur eine<br />

Verkehrsfunktion haben, sondern auch eine wichtige Funktion als Spiel- und<br />

Kommunikationsbereiche. Zudem erleichtern Aufweitungen eine flexible Anordnung<br />

von Stellplätzen und gefahrlose Begegnungsmöglichkeiten.<br />

Die Anliegerstraßen sollen im Rahmen der Erschließung als Mischverkehrsfläche und<br />

als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden. Die <strong>Anlage</strong> von separaten Fuß-<br />

und Radwegen ist in diesen Straßenverkehrsflächen nicht vorgesehen. Durch die<br />

Gestaltung der Straße als Mischverkehrsfläche soll ein gleichberechtigtes<br />

Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gefördert werden.<br />

Die “Haupterschließungsstraße” soll eine Verkehrsflächenbreite von 9,50m erhalten.<br />

Diese wird wie folgt aufgeteilt:<br />

1,50m Gehweg<br />

5,50m Fahrbahn<br />

2,00m Parken<br />

0,50m “Bedarfsstreifen”<br />

Der Gehweg wird im vorliegenden Konzept durch einen Rundbord mit einem<br />

“Anschlag” von 5,00cm von der Fahrbahn bzw. vom Parkstreifen getrennt. Der<br />

Übergang zwischen Parkstreifen und Fahrbahn ist niveaugleich. Bei dem<br />

vorliegendem Konzept ist die Ausweisung der “Haupterschließungsstraße” als Tempo-<br />

30 Zone vorgesehen.<br />

Die “Anliegerstraßen” sind mit einer Verkehrsflächenbreite von 7,50m geplant . Diese<br />

sollen als Verkehrsberuhigte Bereiche wie folgt aufgeteilt werden:<br />

7,50m Mischverkehrsfläche; optische<br />

Aufteilung durch Rinnen bzw. Pflaster-<br />

materialien;<br />

1,50m (“Gehweg”)<br />

4,00m (“Fahrbahn”)<br />

2,00m (“Parken”)<br />

Es sind zusätzlich Fuß- und Radwegeverbindungen zu den Straßen Oelmüller- und<br />

Ardeyweg sowie zu den öffentlichen Grünflächen vorgesehen.<br />

Eine Erschließung durch den vorhandenen Öffentlichen Personennahverkehr ist über<br />

die Haltestellen Schulzentrum und Harbortweg gegeben. Im städtebaulichen<br />

Gesamtprojekt 'Wohnen am Ardey' ist für die Planung der Haupterschließungsstraße<br />

Ardeyweg die Option für eine ÖPNV-Erschließung durch entsprechende Querschnitte<br />

und Radien berücksichtigt.<br />

4.6 Grünanlagen<br />

Der westliche Randbereich im Teilbereich 1 des Plangebietes sowie der nordöstliche<br />

Bereich am Oelmüllerweg und am Ardeyweg ist als öffentliche Grünfläche festgesetzt.<br />

Diese Bereiche dienen dem landschaftlichen Übergang in die Acker- und sonstigen


Freiflächen. Innerhalb der Fläche am Ardeyweg verläuft der Hauptsammler – West.<br />

Da es sich hier um den tiefsten Geländepunkt handelt, ist an dieser Stelle auch die<br />

<strong>Anlage</strong> einer kleineren, wechselfeuchten Mulde denkbar.<br />

Im südlichen Planbereich ist eine große, zusammenhängende öffentliche Grünfläche<br />

festgesetzt. Diese Grünfläche ist die zweite große Freifläche innerhalb des gesamten<br />

Wohngebietes am Ardey. Diese Grünfläche dient auch gleichzeitig als Ausgleichs-<br />

und Ersatzfläche für die geplanten Eingriffsmaßnahmen. Entsprechend ist für diese<br />

Fläche die Festsetzung „ Fläche <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur und Landschaft „ gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 20 Baugesetzbuch ( BauGB )<br />

festgesetzt worden.<br />

Innerhalb dieser Grünfläche ist ein Kinderspielplatz für Kinder zwischen 6 – 12 Jahre<br />

und Rad- Wegeverbindungen vorgesehen. Die Vorhaltung dieser Grünfläche<br />

entspricht auch dem damaligen Klimagutachten, aus dem der Wunsch nach der<br />

Schaffung von Kaltluftschneisen bzw. von Kaltluftentstehungsgebieten hervorgeht.<br />

4.7 Wasserflächen<br />

Innerhalb des Planbereiches verläuft entlang der westlichen Plangebietsgrenze ein<br />

vorhandener Feldentwässerungsgraben, der durch die Festsetzung als Wasserfläche<br />

planungsrechtlich gesichert werden soll. Dieser notwendige Graben dient<br />

insbesondere der Entwässerung der direkt anschließenden landwirtschaftlichen<br />

Flächen.<br />

5. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen<br />

Die Bewertung der Biotoptypen des Bestands und des Eingriffes ist in der<br />

nachfolgenden Tabelle aufgezeigt. Aus der Gegenüberstellung der<br />

Bestandsaufnahme und der Planung geht hervor, dass durch die Planung kein<br />

Biotopdefizit entsteht. Aus der nachfolgen Gegenüberstellung ist erkennbar, dass<br />

hingegen ein nicht unerheblicher Überhang an Biotopwertpunkten geschaffen wird.<br />

Blick vom Ardeyweg auf den Oelmüllerweg Blick vom Ardeyweg in südwestliche Richtung


Eingriffs- und Kompensationsbilanz<br />

Bezeichnung des Vorhabens: <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> – Ardey Nord -<br />

<strong>Nr</strong>.<br />

lt.<br />

Liste<br />

Nutzungs-/Biotoptyp<br />

Grund-<br />

wert-<br />

faktor<br />

Zusatz-<br />

wert-<br />

faktor<br />

Gesamt-<br />

wertfaktor<br />

(Sp. 3+4)<br />

Fläche<br />

in qm<br />

Nutzungs-/<br />

biotopwert<br />

(Sp. 5 x Sp. 6)<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

A. Bestandsaufnahme der Eingriffsfläche<br />

Teilbereich 1:<br />

3.1 Intensiv genutzter Acker<br />

Teilbereich 2:<br />

2 0 2 113.700 227.400<br />

7.1 öffentliche Grünfläche, intensiv gepflegt (ca. 530 lfdm LS- Wand<br />

mit 0,40m Breite = 208 m² )<br />

3 0 3 208 624<br />

Summe: 228.024<br />

B. Planung für die Eingriffsfläche<br />

Teilbereich 1:<br />

10.2 Überbaubare Flächen nach GRZ ( 0,3 ) + 0.1 für Wege u.<br />

Freisitze = 40 % Versiegelung vom Nettobauland bei<br />

überwiegender Einzelhausbebauung<br />

0 0 0 24.400 0<br />

9.1 Verkehrsflächen asphaltierte Straßen ( für Haupterschließungsachsen,<br />

Fahrbahn Asphalt, Gehwege jedoch gepflaster<br />

0 0 0 7.060 0<br />

9.2 Verkehrsflächen, Wege gepflastert 1 0 1 8.140 8.140<br />

6.1 Ziergärten ( Hausgärten ) 60 % vom Nettobauland bei<br />

überwiegender Einzelhausbebauung<br />

3 0 3 36.600 109.800<br />

11.3 öffentliche Grünfläche, Begrünungsmaßnahmen gem. § 9 (1 )<br />

<strong>Nr</strong>. 20 BauGB<br />

6 0 6 35.500 213.000<br />

7.1 öffentliche Grünfläche Spielplatz, intensiv gepflegt, 3 0 3 2000 6.000<br />

Teilbereich 2: 0 0<br />

Versiegelte Fläche, Lärmschutzwand ( ca.520 lfdm LS- Wand mit<br />

0,40m Breite = 208 m² )<br />

0 0 0 208 0<br />

Summe: 336.940<br />

Biotopwertdifferenz<br />

C. Gegenüberstellung Bestand / Planung der Eingriffsfläche + 108.916<br />

D. Bestandsaufnahme der Kompensationsfläche<br />

E. Planung für die Kompensationsfläche<br />

F. Gegenüberstellung Bestand / Planung der Kompensationsfläche *<br />

G. Ergebnis (C plus F)<br />

*Diese Differenz muss der Differenz aus Zeile C entsprechen, um eine Vollkompensation zu erzielen (siehe G.-Ergebnis).<br />

Stand: Nov. 2011<br />

Summe:<br />

Summe:<br />

Die Ausgleichsbilanzierung zeigt einen deutlichen Überhang auf. Der Ausgleich ist hinreichend<br />

erreicht.<br />

Biotopwertdifferenz


Biotop- und Nutzungstypen mit Wertfaktoren<br />

Biotoptyp<br />

Nutzungstyp<br />

Grundwertfakt<br />

Wertfaktor<br />

Zusatzwertfakt<br />

or<br />

Gesamtwertfakt<br />

or<br />

1. Wald 1.1 Naturnaher, standortgerechter Laubwald / Mischwald 10 0 10<br />

1.2 Standortfremde Fortmonokulturen (Pappel, Fichte, Kiefer, Tanne) 4 0 4<br />

1.3 Waldsaum / Waldmantel 8 0 8<br />

2. Kleingehölze 2.1 Standortheimische bedeutsame Einzelbäume, Baumreihen/gruppen, Obstbäume 8 0 8<br />

2.2 Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, standortheimisch 8 0 8<br />

2.3 Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, überwiegend nicht standortheimisch 5 0 5<br />

2.4 Ufergehölze, standortheimisch 7 0 7<br />

2.5 Hohlwege 8 0 8<br />

2.6 Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, intensiv beschnitten 4 0 4<br />

3. Acker 3.1 Intensiv genutzter Acker 2 0 2<br />

3.2 Extensiv genutzter Acker 3 0 3<br />

3.3 Ackerbrache, Ackerrain 5 0 5<br />

4. Extensiv 4.1 Straßenrain, Wegrain 5 0 5<br />

und 4.2 Straßenböschungen 4 0 4<br />

ungenutzte 4.3 Böschungsflächen mit Gehölzbewuchs 6 0 6<br />

Flächen 4.4 Böschungsflächen mit krautigem Bewusch 5 0 5<br />

4.5 Dörfliche Ruderalflächen 6 0 6<br />

4.6 Abgrabungs-/Aufschüttungsbrache 6 0 6<br />

5. Grünland 5.1 Neueinsaaten, intensiv genutztes Grünland 4 0 4<br />

5.2 Extensiv genutztes Grünland 5 0 5<br />

5.3 Extensiv genutzte Feuchtwiesen, Haltrockenrasen, Grünlandrain 6 0 6<br />

5.4 Grünlandbrache 7 0 7<br />

5.5 Nasswiesen, Trockenrasen, Streuobstwiesen 8 0 8<br />

6. Gärten 6.1 Ziergärten (Vor-/Hausgärten), Kleingärten, Grabeland, Ostplantagen,<br />

Baumschulen<br />

3 0 3<br />

6.2 Nutzgarten, Obstgarten 4 0 4<br />

6.3 Gartenbrache 5 0 5<br />

6.4 Trockenmauern 8 0 8<br />

7. Grünflächen 7.1 Öffentliche Flächen, intensiv gepflegt 3 0 3<br />

Parkanlagen 7.2 Öffentliche Flächen, extensiv gepflegt 4 0 4<br />

Sportanlagen 7.3 Naturnahe Parkanlagen 8 0 8<br />

7.4 Sportanlagen, Intensivrasen 2 0 2<br />

8. Gewässer 8.1 Naturnahe Gewässer, Bäche und Quellbereiche, stille Gewässer, Teiche 10 0 10<br />

8.2 Schledden 8 0 8<br />

8.3 begradigter Bach, teilweise Vegetation 7 0 7<br />

8.4 begradigter Bach, ohne Vegetation 3 0 3<br />

8.5 Graben 5 0 5<br />

8.6 Fischteich, Löschteich 4 0 4<br />

9. Verkehrs- 9.1 asphaltierte Straße, Wege und Plätze 0 0 0<br />

flächen 9.2 gepflasterte, wassergebundene Wege 1 0 1<br />

9.3 unbefestigte Wege 2 0 2<br />

10. Bebaute Flächen/ 10.1 bebaute / versiegelte Flächen, Asphalt, Beton 0 0 0<br />

Versiegelte Flächen 10.2 überbaubare Flächen nach GRZ 0 0 0<br />

11. Begrünungs- 11.1 Rasengittersteine, Rasenfugensteine 1 0 1<br />

Maßnahmen 11.2 Dachbegrünung, Fassadenbegrünung 2 0 2<br />

11.3 Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 20 BauGB-Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft -u.a. Anpflanzung<br />

standortgerechter Bäume und Sträucher im Biotopverbund, Entwicklung<br />

naturnaher Bachläufe und sonstiger Gewässer, Feuchtwiesen, etc.<br />

6 0 6<br />

11.4 Pflanzgebote gem. § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 BauGB –Standortger. Bäume u. Sträucher 5 0 5<br />

11.5 Verkehrsgrünflächen 2 0 2<br />

11.6 Verkehrsgrünflächen mit Baumpflanzungen 4 0 4<br />

Bei Flächen, die durch ihren Bestand eine Bedeutung für das Klima (K), Landschaftsbild (L), Biotopverbund (B), Grundwasser (G)<br />

haben, wird der Wertfaktor um einen Zusatzfaktor bis 2 erhöht! Abzüge für nicht voll entwickelte Biotoptypen bis zu 2 Punkten.<br />

Stand Januar 2012


Eine artenschutzrechtliche Prüfung für den Teilbereich 1 ist Anfang des Jahres 2011<br />

durch das Büro Stelzig erstellt worden. Für den Teilbereich 2 ist eine zusätzliche<br />

Prüfung erfolgt. Auszüge mit den wesentlichen Aussagen dieser Prüfungen sind der<br />

<strong>Begründung</strong> im Anhang beigelegt.<br />

Im Umweltbericht zu dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> – Ardey Nord – sind alle weiteren<br />

Details behandelt und dargelegt.<br />

6. Ver- und Entsorgung<br />

Die Ver- und Entsorgung des Gebietes hinsichtlich Strom, Gas und Schnutzwasser<br />

wird im Zusammenhang mit der neu herzustellenden Erschließungsanlage<br />

geschaffen. Die Ver- und Entsorgung an das gesamtstädtische Netz sind<br />

gewährleistet. Die Bauflächenanordnung ist so gewählt worden, dass auch<br />

hinreichend alternative Energiequellen ausgeschöpft werden können.<br />

Die Regenwasserabführung für den ersten Bauabschnitt innerhalb des Telabschnittes<br />

1 kann wie die bisherige Abführung des Regenwassers für das südliche Wohnquartier<br />

( <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet 171 ) erfolgen. Entsprechende Genehmigungen werden im<br />

Zuge der Ausführung von dem beauftragten Fachbüro eingeholt.<br />

Mit Anfang des zweiten Bauabschnittes innerhalb des Teilbereiches 1 wird es<br />

nottwendig, auf einer Fläche östlich des Ardeyweges und nördlich des<br />

Oelmüllerweges zusätzlich neue Regenrückhaltung zu errichten. Die Planungen<br />

hierfür sind bereits seinerzeit durch das Ingenieurbüro Sowa bereits erstellt worden.<br />

Die konkrete Ausführung und die erforderlichen Genehmigungsverfahren werden<br />

durch das Ingenieurbüro Baumgarten, <strong>Soest</strong>, bearbeitet und eingeholt.<br />

7. Denkmalschutz und Denkmalpflege<br />

Denkmalschutzbelange werden durch die Planung nicht berührt.<br />

Bodenfunde sind durch bereits intensiv durchgeführte Untersuchungen seitens der<br />

Stadtarchäologie dokumentiert und gesichert. Gleichwohl wird in den <strong>Bebauungsplan</strong><br />

aber der Hinweis aufgenommen, dass bei weiteren Bodenfunden etc. die<br />

entsprechenden Behörden unverzüglich zu informieren sind.<br />

8. Hinweis zu Kampfmitteln<br />

Die bisherigen Unterlagen geben Hinweise auf Kampfmittelbestände. Seitens des<br />

Erschließungsträgers ist über die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten<br />

bereits eine Oberflächendetektion in Auftrag gegeben worden, die vor ersten<br />

Bautätigkeiten durchgeführt wird. Allgemein ist darüber hinaus bei der Durchführung<br />

der Bauvorhaben darauf zu achten, ob der Erdaushub auf außergewöhnliche<br />

Verfärbung hinweist oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden. Ist dies der<br />

Fall, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst ist über die<br />

Abt. Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu verständigen.


9. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

Durch den nördtlich verlaufenden Schienenverkehr und durch den Verkehrslärm des<br />

Ardeyweges sind Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. insbesondere für die geplante<br />

Wohnbebauung, zu erwarten.<br />

Intensive Recherchen und Rückfragen bei der Bahn haben ergeben, dass hinsichtlich<br />

der derzeitigen Belegungszahlen und bis <strong>zum</strong> Jahr 2025 prognostizierten Zunahmen<br />

der Belegungen auf der nordwestlich verlaufenden Bahntrasse <strong>Soest</strong> / Unna –<br />

Dortmund, insbesondere durch die Bahn, mit erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />

rechnen ist<br />

In der schalltechnischen Untersuchung des Büros Breuer werden diese Ergebnisse<br />

dargelegt und nach intensiver Voruntersuchung mögliche Gegenmaßnahmen, die in<br />

den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> durch Festsetzungen aufgenommen worden sind,<br />

aufgezeigt.<br />

Aus der abschließenden vorgenannten Untersuchung ergibt sich die Notwendigkeit,<br />

im Hinblick auf den zu erwartenden Verkehrslärm am Ardeyweg und insbesondere die<br />

nächtlichen Belastungen durch die nordwestlich verlaufende Bahntrasse, neben einer<br />

passiven Lärmvorsorge auch aktive Lärmvorsorge - Installation einer Lärmschutzwand<br />

- südlich der Bahntrasse <strong>Soest</strong>/ Unna – Dortmund, festzusetzen ( siehe<br />

schalltechnische Untersuchung des Büros Breuer von Januar 2012 ).<br />

Die prognostizierten Geräuschbelastungen für den Tagzeitraum liegen zwischen 49<br />

und 56 dB(A). Der Überschreitungswert beträgt somit nur 1 dB(A) am nördlichen Rand<br />

des Plangebietes. Im überwiegenden Teil des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> –<br />

Teilabschnitt 1 – wird der schalltechnische Orientierungswert eingehalten.<br />

Für den Teilabschnitt 1 des Plangebietes werden nachts zwischen 51 und 58 dB(A)<br />

prognostiziert. Der Abstand <strong>zum</strong> Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine<br />

Wohngebiete ( WA = 45 dB(A) nachts ) beträgt somit bis zu 13 dB(A).<br />

Damit besteht Handlungsbedarf im Hinblick auf passive und aktive<br />

Schallschutzmaßnahmen wegen der deutlichen Überschreitungen <strong>zum</strong><br />

Nachtzeitraum.<br />

Die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes Ardey Nord ist in zwei<br />

Bauabschnitten geplant. Mit dem ersten Bauabschnitt soll wegen verstärkter<br />

Nachfrage und fast gänzlich vermarkteter Baugrundstücke der Flächen am Ardey<br />

sofort nach Planreife begonnen werden. Er umfasst das südliche Plangebiet, das<br />

direkt an die öffentliche Grünfläche anschließt. Der zweite Bauabschnitt soll zu einem<br />

späteren Zeitpunkt erschlossen werden und betrifft den nördlichen Teil des<br />

Baugebietes.<br />

Für den ersten Bauabschnitt ist zur Einhaltung der zulässigen, nächtlichen<br />

Immissionswerte ausreichend und beabsichtigt, neben den festgesetzten passiven<br />

Maßnahmen, aktive Lärmvorsorge ( Errichtung einer gleisfernen Lärmschutzwand mit<br />

abgestufter Höhenfolge von 3.50 – 4,00 m ) vorerst nur für einen Teilabschnitt<br />

vorzusehen. Das betrifft den südlichen Bereich der Bahnstrecke <strong>Soest</strong>/ Unna-<br />

Dortmund, zwischen Streckenkilometer 215.7 und 216.2. Innerhalb dieser<br />

Lärmschutzwand liegt der Bahnübergang Oelmüllerweg. Um eine Befahrbarkeit und<br />

Überquerung an diesem Bahnübergang aus und in Richtung Hattrop auch weiterhin<br />

zu gewährleisten, ist hier eine versetzte Wandstellung vorzusehen.


Die Grundstücksflächen, auf denen diese Lärmschutzwand errichtet werden soll,<br />

befinden sich in städtischem Besitz.<br />

Aus den vorgenannten Gründen sind für das weitere Verfahren zwei Teilabschnitte für<br />

den Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> zu bilden, die sowohl das Baugebiet Ardey<br />

Nord als auch die festzusetzende Lärmschutzwand erfassen.<br />

Teilabschnitt 1 beinhaltet wie bisher das neue Baugebiet Ardey Nord. Teilabschnitt<br />

2 beinhaltet aktiven Lärmschutz, der südlich der Bahntrasse <strong>Soest</strong>/ Unna-Dortmund<br />

zwischen Bahnkilometer 215.7 und 216.2 die Errichtung einer Lärmschutzwand<br />

festsetzt.<br />

Der zweite Bauabschnitt umfasst den nördlichen Bereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>172</strong> – Ardey Nord -.<br />

Hier kann aufgrund höherer Belastungswerte durch den Schienenverkehr in der Nacht<br />

erst nach Fertigstellung und Weiterführung der Lärmschutzwand in östliche Richtung<br />

bis <strong>zum</strong> Bahnübergang Hattroper Weg mit ersten Bautätigkeiten begonnen werden.<br />

Hierzu wird derzeit mit der Bahn noch verhandelt, die Lärmschutzwand direkt neben<br />

dem Gleis auf Bahnflächen ( gleisnah ) weiterzuführen. Aus dem Gutachten geht<br />

hervor, dass die Wand mit einer abgestuften Höhenfolge vom westlichen Anschluss<br />

bis in östliche Richtung <strong>zum</strong> Übergang Hattroper Weg von 3,50m bis 2,50m Höhe zu<br />

errichten ist. Die vorgenannte, geplante Weiterführung der Lärmschutzwand bis <strong>zum</strong><br />

Hattroper Weg wird in einem gesonderten, späteren Planverfahren gesichert.<br />

Aus dem vorgenannten Gründen ist für die betroffenen Baugrundstücke im 2. Bauab-<br />

schnitt eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 ( zul. Nutzung erst<br />

nach Eintritt bestimmter Umstände ) in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen worden.<br />

10. Umweltbericht<br />

In den Umweltbericht sind die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher<br />

Belange sowie die Aussagen der Fachgutachten Stelzig, <strong>Soest</strong> ) konkretisiert und<br />

soweit erforderlich, auch in die Planung aufgenommen und dokumentiert worden. Im<br />

Wesentlichen sind keine Beeinträchtigungen bzw. keine Hinderungsgründe für die<br />

Umsetzung der geplanten Bebauung zu erkennen. Für die Berücksichtig der<br />

beschriebenen Maßnahmen, insbesondere <strong>zum</strong> Schutz der Kibitzbrut, sind<br />

zwischenzeitlich mit den Pächtern der umliegenden Ackerflächen Verhandlungen<br />

geführt worden. Bei der späteren Erschließung und Umsetzung der Planung sind<br />

diese Maßnahmen zu befolgen.<br />

11. Bodenordnung<br />

Die für die Realisierung der Wohnbebauung erforderlichen Flächen befinden sich im<br />

Eigentum der Stadt <strong>Soest</strong> bzw. des Vorhabensträgers, der die Realisierung des<br />

Gesamtprojekts umsetzt. Ein sich aus den Bauvorhaben ergebender zusätzlicher<br />

Regelungsbedarf ist nicht erkennbar und erforderlich.


12. Flächenbilanz<br />

Bruttobauland ca. 113.700 qm<br />

Nettobauland<br />

Verkehrsflächen<br />

Öffentliche Grünflächen, Kinderspielplatz,<br />

Flächen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,<br />

Niederschlagswasserrückhaltung, Graben u.a.<br />

ca. 61.000 qm<br />

ca. 15.200 qm<br />

ca. 37.500 qm<br />

Größe des Plangebiets (vgl. Bruttobauland) ca. 113.700 qm<br />

Größe des Plangebiets Teilabschnitt 1 (vgl. ca. 113.700 qm<br />

Bruttobauland)<br />

Grundfläche der Lärmschutzwand im Teilabschnitt<br />

2, ca. Angabe ( 520m Länge 0,40m Grundfläche )<br />

208 ca. qm<br />

13. Örtliche Bauvorschriften<br />

Dacheindeckung<br />

Aus stadtgestalterischen Gründen wird in Anlehnung an die Bebauung in der näheren<br />

Umgebung und an die südlichen Wohnquartiere festgesetzt, dass Dachflächen<br />

alternativ nur in den Farbtönen rot bis braun bzw. grau bis schwarz oder mit einer<br />

Metalleindeckung ( grau bis schwarz bzw. rot bis braun ) eingedeckt werden dürfen.<br />

Flachgeneigte Dächern bis 5 ° können auch als exten sives Gründach ausgeführt<br />

werden. Dachflächen von Nebenanlagen oder untergeordneten baulichen <strong>Anlage</strong>n ( z.<br />

B. Vordächer ) können begrünt oder auch verglast werden.<br />

Für die Dacheindeckungen entlang des Ardeywegs ( Bauzeilen westlich des<br />

Ardeyweges ) sind wie im südlich gelegenen Planbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.<br />

171 nur grau bis schwarze Farbtöne zulässig.<br />

Dachaufbauten<br />

Zur Sicherung einer klaren und übersichtlichen Dachlandschaft ist die Breite der<br />

Dachaufbauten wie Zwerchhäuser und Dachgauben nur in einer maximalen<br />

Gesamtbreite bis zu 2/3 der darunter liegenden Gebäudeseite zulässig.<br />

Sie müssen einen Abstand <strong>zum</strong> First von mindestens 1 m (senkrecht gemessen) und<br />

<strong>zum</strong> seitlichen Dachrand aufweisen. Übereinanderliegende Dachaufbauten sind<br />

unzulässig<br />

Photovoltaik und Solaranlagen<br />

Aufgeständerte Photovoltaik- und Solaranlagen sind auf den Dachflächen der<br />

Hauptbaukörper und den Dachgauben unzulässig um ein städtebaulich harmonisches<br />

Erscheinungsbild zu bewahren. Hiervon ausgenommen ist mit Einschränkung das<br />

Flachdach. Auch bei der direkten Anbringung von Photovoltaik- und Solaranlagen auf<br />

der Dachfläche sind diese in gleicher Neigung auszurichten. Das gilt nicht für die<br />

Installation an der Fassade und auf Nebengebäuden.<br />

Doppel- und Reihenhausbebauung<br />

Um städtebaulich ein harmonisches Gesamtbild zu erzielen ist bei Doppel- und<br />

Reihenhäusern eine einheitliche Dachform und Dachneigung zu verwenden. Diese


Gebäude sind auch in ihrer Fassadengestaltung und Dacheindeckung in einem<br />

einheitlichen Material und Farbton auszuführen.<br />

Einfriedungen<br />

Gegenüber den öffentlichen Grün- und Verkehrsflächenflächen sind zwecks<br />

Optimierung der gestalterischen und ökologischen Qualität der Grün- und öffentlichen<br />

Räume sonstige private Einfriedungen nur als Hecken mit innerhalb der Pflanzung<br />

liegenden Zäunen bis max. 1,80 m zulässig. Gegenüber den öffentlichen<br />

Verkehrsflächen sind Einfriedungen im Bereich der Vorgärten zwischen<br />

Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze bzw. bei Eckgrundstücken<br />

seitlicher Baugrenze zwecks Sicherung einer hohen Qualität der Straßenräume nur<br />

bis zu einer max. Höhe von 1,00 m zulässig.<br />

14. Kostenschätzung<br />

Für die Stadt <strong>Soest</strong> bzw. den Vorhabenträger werden durch die Planaufstellung die<br />

Kosten entstehen, die durch den erforderlichen Aufwand für den Ausbau der<br />

Erschließungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen hinsichtlich vorhandener<br />

Immissionen erforderlich sind.<br />

Konkrete Aussagen können hierzu erst nach der endgültig abgeschlossenen<br />

Ausbauplanung getroffen werden.


Anhang:<br />

Auszüge aus der artenschutzrechtlichen Prüfung des Büros Stelzig von<br />

Mai 2011 und Januar 2012.

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