Anlage Nr. 7_Begründung zum Bebauungsplan Nr. 172 - Soest
Anlage Nr. 7_Begründung zum Bebauungsplan Nr. 172 - Soest
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<strong>Anlage</strong> <strong>Nr</strong>. 7<br />
Stadt <strong>Soest</strong><br />
Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung<br />
Arbeitsgruppe Stadtplanung <strong>Soest</strong>, den 16.01.2012, Po.<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> der Stadt <strong>Soest</strong><br />
- Ardey Nord -<br />
1. Planungsanlass<br />
Im Jahr 2000 wurde ein Gutachterverfahren für den im Westen der Stadt <strong>Soest</strong><br />
gelegenen Bereich - Am Ardey - durchgeführt. Der städtebauliche Rahmenplan sieht<br />
in diesem Bereich die bauliche Entwicklung großzügig durchgrünter Wohnquartiere<br />
vor, von denen der südliche und der mittlere Teil ( <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 171 ) fast<br />
vollständig umgesetzt worden sind. Als Haupterschließungsachse dient der fertig<br />
ausgebaute Ardeyweg. Auch die Kombibad- und Sportflächen, östlich an diese Straße<br />
anknüpfend, haben ihren Betrieb aufgenommen.<br />
Parallel zur städtebaulichen Rahmenplanung und Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
<strong>Nr</strong>. 171 - Am Ardey - sind seinerzeit Fachgutachten für die zukünftige Erschließung,<br />
Ver- und Endsorgung, Grün- und Landschaftsplanung, Umweltverträglichkeit,<br />
Bodenbeschaffenheit sowie die Immissionen des Straßenverkehrs und der<br />
Freizeiteinrichtungen erarbeitet worden.<br />
Da die Grundstücke im unteren Bauabschnitt des Wohnbaugebietes „ Am Ardey „ -<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 171 - fast gänzlich, bis auf wenige Grundstücke am Ardeyweg<br />
bebaut bzw. veräußert worden sind und nur noch wenige Grundstücke im mittleren<br />
Bereich zur Verfügung stehen, soll nunmehr das Planungsrecht für den nördlichen<br />
Teil mit geplanter, großzügiger Grünfläche, durch die Aufstellung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> - Ardey Nord - planungsrechtlich gesichert werden. Das<br />
Plangebiet wurde in den vergangenen Jahren überwiegend intensiv ackerbaulich<br />
genutzt. Für dieses Gebiet ist Anfang des Jahres 2011 eine neue,<br />
artenschutzrechtliche Überprüfung durch das Büro Stelzig - <strong>Soest</strong> - durchgeführt<br />
worden. Diese Überprüfung wurde hinsichtlich der Aktualisierung und Darstellung des<br />
heutigen Zustandes notwendig. Zusätzlich ist für den Teilabschnitt 2 des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> noch eine nachträgliche Prüfung erfolgt. Auch die<br />
schalltechnischen Belastungen für den Straßenverkehr haben sich im Verhältnis zu
den damaligen Grundlagen verändert. Gleichfalls sind neben den<br />
Verkehrsbelastungen am Ardeyweg auch die aktuellen Belastungswerte hinsichtlich<br />
der nahegelegenen Schienentrasse für den Güterverkehr mit den zwischenzeitlich<br />
von der Bahn angegebenen Zunahmen - Prognose bis 2025 - lärmtechnisch überprüft<br />
worden.<br />
Das Büro Breuer hat mit Datum von Januar 2012 eine abschließende Untersuchung<br />
vorgelegt. Diese Untersuchung hat ergeben, dass hinsichtlich der zu erwartenden<br />
Schallimmissionen eine Überschreitung insbesondere der zulässigen Nachtwerte zu<br />
erwarten ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, passive als auch aktive<br />
Lärmvorsorge vorzunehmen und als Festsetzung in den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong><br />
aufzunehmen. Der <strong>Bebauungsplan</strong> besteht aus dem Teilbereich 1 ( Baugebiet Ardey<br />
Nord ) und dem Teilbereich 2 (Lärmschutzwand südlich der Bahntrasse <strong>Soest</strong>/Unna-<br />
Dortmund zwischen Bahnkilometer ca. 215.7 und 216.2 ).<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich<br />
Teilbereich 1<br />
Das Plangebiet des Teilbereiches 1 liegt im Westen der Stadt <strong>Soest</strong> und wird südlich<br />
durch den im Bau befindlichen mittleren, zweiten Bauabschnitt ( <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>.<br />
171 ), östlich durch den Ardeyweg ( <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 170 ), nördlich durch den<br />
vorhandenen Teil des Oelmüllerweges ( Wirtschaftsweg ) und westlich durch den<br />
vorhandenen Feldentwässerungsgraben ( Zulauf <strong>zum</strong> Klaggesgraben ) umgrenzt.<br />
Teilbereich 2<br />
Das Gebiet des Teilbereiches 2 umfasst einen Teilabschnitt südlich der Bahntrasse<br />
<strong>Soest</strong> / Unna- Dortmund , zwischen Bahnkilometer ca. 215.7 und 216.2.<br />
( Auszug aus der <strong>Bebauungsplan</strong>übersicht der Stadt <strong>Soest</strong> )
3. Planungsrechtliche Situation<br />
Durch die 162. Änderung wurde der Flächenutzungsplan bereits im Parallelverfahren<br />
mit Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. 171 an die Ziele des Rahmenplanes<br />
angepasst. Die neuen Wohnbauflächen werden daher in dem wirksamen<br />
Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Soest</strong> als „ Wohnbauflächen „ und „ Grünfläche „ –<br />
Parkanlage dargestellt. Insofern wird der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> ''Ardey Nord „ aus<br />
dem Flächennutzungsplan entwickelt.<br />
Der Regionalplan stellt die Wohnbauflächen im Planbereich als Allgemeinen<br />
Siedlungsbereich (ASB) dar. Die südlich anhängende Freifläche ist als Allgemeiner<br />
Freiraum und Agrarbereich dargestellt.<br />
( Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Soest</strong> )<br />
4. Planungsinhalte, Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
4.1 Art der baulichen und sonstigen Nutzungen<br />
Das Plangebiet, Teilbereich 1, soll gemäß der städtebaulichen Zielsetzungen und in<br />
Anlehnung an die bereits entwickelten Bereiche südlich des Planbereiches,<br />
überwiegend als Wohngebiet genutzt werden. Aus diesem Grund wird das Plangebiet<br />
als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Innerhalb des Gebiets konzentrieren<br />
sich die Bereiche mit der höheren städtebaulichen Dichte aufgrund der guten<br />
verkehrlichen Erschließung und städtebaulich erforderlichen Einfassung entlang des<br />
östlich gelegenen Ardeywegs und um den Quartiersplatz im Inneren des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>gebietes.
Mit geringer Abstufung sind die Grundstücke mit höherer Ausnutzbarkeit,<br />
insbesondere hinsichtlich der Gebäudehöhenstruktur an den<br />
Haupterschließungswegen vorgesehen.<br />
Die Bereiche mit einer geringeren städtebaulichen Dichte konzentrieren sich auf die<br />
Bereiche zwischen den zentralen Quartierserschließungsstraßen und den westlich<br />
sowie südlich gelegenen Landschaftsräumen. Der Leitgedanke einer städtebaulichen<br />
Gliederung des Plangebiets in geringe und stärker verdichtete Bereiche spiegelt sich<br />
insbesondere in dem unterschiedlich festgesetzten Maß der baulichen Nutzung<br />
wieder.<br />
Innerhalb des Plangebietes werden die Möglichkeiten zur erweiterten<br />
Nutzungsmischung – bestehend aus Wohnnutzungen, der Versorgung des Gebiets<br />
dienenden Läden, Dienstleistungen (Büro und andere tertiäre Nutzungen) und nicht<br />
störenden Handwerks- und Gewerbebetrieben – angeboten.<br />
Die ausnahmsweise zulässigen 1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,<br />
2. sonstigen nicht störenden Gewerbebe-<br />
triebe,<br />
3. <strong>Anlage</strong>n für Verwaltungen,<br />
werden im Hinblick auf ihre städtebauliche Verträglichkeit in diesem Gebiet für<br />
zulässig erklärt.<br />
Um den Charakter dieses überwiegend dem Wohnen dienenden Planbereiches<br />
städtebaulich nicht zu verändern und insbesondere lärmtechnisch nicht zusätzlich zu<br />
belasten, werden<br />
4. Gartenbaubetriebe,<br />
5. Tankstellen<br />
für nicht zulässig erklärt.<br />
Die städtebauliche Planung sieht für den Bereich des B-Plans <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> – Ardey Nord –,<br />
Teilbereich 1, ca. 116 Baugrundstücke vor. Demnach kann bei ca. 3,5 Personen je<br />
Haushalt mit einer zukünftigen Wohnbevölkerung für Ein- bis Zweifamilienhäuser von<br />
etwa 406 Einwohnern im Bereich dieses <strong>Bebauungsplan</strong>s gerechnet werden.<br />
4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Die Grundflächenzahlen orientieren sich an den in § 17 BauNVO vorgegebenen<br />
Grenzen und städtebaulichen Zielsetzungen, um der Bebauung bei der Ausnutzung<br />
der Grundstücke einen flexiblen, aber nicht zu großen Spielraum zu geben.<br />
Die Geschossflächenzahlen und die Festsetzungen der Vollgeschosse sowie der<br />
maximalen Gebäudehöhen orientieren sich vornehmlich an dem nachfolgenden<br />
städtebaulichen Konzept. In den Bereichen der Haupterschließung sind zusätzlich<br />
auch Mindestgebäudehöhen festgesetzt um hier ein städtebaulich ausgewogenes und<br />
verdichtetes Erscheinungsbild zu gewährleisten.
Aufgrund des eingeschränkten Stellplatzangebots und einer städtebaulich nicht<br />
gewollten Überverdichtung in diesem Plangebiet werden die Anzahl der zulässigen
Wohneinheiten auf maximal zwei Wohneinheiten je Grundstück beschränkt. Hiervon<br />
ausgenommen sind die Grundstücke mit der höchsten Ausnutzbarkeit um den inneren<br />
Quartiersplatz gelegen. Hier sind maximal 5 Wohneinheiten pro Wohngebäude<br />
zulässig.<br />
Gänzlich von dieser Festsetzung ausgenommen sind in diesem Teilbereich 1, wie<br />
auch in dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 171, die Bauzeilen entlang des Ardeyweges. Hier<br />
steht genügend Parkraum zur Verfügung und eine stärker verdichtete Nutzung ist hier<br />
gewünscht.<br />
Die Festsetzungen nur Einzelhäuser oder nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig, für<br />
Teilbereiche innerhalb des Gebietes, ist für einige Bereich getroffen worden, um dem<br />
jeweiligen Quartier einen harmonischen Charakter hinsichtlich der Architektur mit<br />
nachbarschützender Wirkung zu verleihen.<br />
4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen<br />
Im vorliegenden Enentwurf – Teilbereich 1 - sind die Möglichkeiten zur Nutzung der<br />
Sonnenenergie durch entsprechende Aufteilung der Grundstücke ( Süd-West-<br />
Ausrichtung ) und der Wunsch nach kleineren, maßvollen Grundstücken<br />
berücksichtigt worden.<br />
Dieses neue Wohnquartier sieht eine organisch und aufgelockerte Aufteilung der<br />
Grundstücke und Erschließungsform vor.<br />
Die Bauweise wird in einigen Bereichen des Plangebietes als offene Bauweise<br />
Gemäß § 22 Baunutzungsverordnung ( BauNVO ) festgesetzt, um die vorhandene,<br />
städtebauliche Einfamilienhausstruktur aufzunehmen und auch für die zusätzlichen,<br />
neuen Wohnbauflächen zu gewährleisten.<br />
Die Länge und Breite der geplanten überbaubaren Fläche wird durch Baugrenzen<br />
(Baufenster) definiert. Dabei wird die Tiefe auf 12,0 und 14,0 m bemessen, um in<br />
Abhängigkeit zu der zulässigen Gebäudehöhe und den Abständen der Baufenster<br />
untereinander eine Verschattung der potenziellen Gebäude weitestgehend zu<br />
vermeiden<br />
Die Baufenster werden in den Straßen abgewandten Bereichen und entlang der<br />
Erschließungsstraßen durch Baugrenzen definiert. Ein Vortreten in geringfügigem<br />
Ausmaß kann zugelassen werden. Rückwärtige, gartenseitige Baugrenzen können<br />
von eingeschossigen Wintergärten und Terrassenüberdachungen um bis zu 3 m auf<br />
höchstens insgesamt 6 m Breite überschritten werden. Diese Ausnahmen geben den<br />
Bauherren einen ausreichenden Gestaltungsspielraum.
4.4 Garagen und Stellplätze<br />
Garagen, offene Garagen ( Carports ) und Stellplätze sind nur auf den überbaubaren<br />
und nicht überbaubaren Grundstücksflächen bis zur hinteren Baugrenze zulässig um<br />
die Gartenbereiche und Freiräume vom Autoverkehr und Garagenbauten freizuhalten.<br />
Die erforderlichen privaten Stellplätze sind gemäß der Vorschriften des § 51 BauO<br />
NW bzw. der zukünftigen Verwaltungsvorschrift zu § 51 BauO NW auf den jeweiligen<br />
Grundstücken nachzuweisen. Bei der Konzeption des Gebietes wurde nach<br />
Möglichkeit von zwei Stellplätzen pro Gebäude ausgegangen. Die Stellplätze bzw.<br />
Garagen oder offene Garagen sind innerhalb der seitlichen Grenzabstände generell<br />
zulässig. Garagen und offene Garagen müssen einen Abstand von 6,00m von der<br />
zugeordneten Verkehrsfläche einhalten. Diese Festsetzung garantiert, dass vor einer<br />
Garage bzw. offenen Garage eine weitere Abstellmöglichkeit für einen<br />
Personenkraftwagen besteht. Selbst bei möglichen zwei Wohneinheiten können<br />
innerhalb der seitlichen Grenzabstände insgesamt bis zu 4 Stellplätzen angeordnet<br />
werden.<br />
Der seitliche Abstand von Garagen und offenen Garagen zu öffentlichen<br />
Verkehrsflächen muss mindestens 1 m betragen um diese oft architektonisch nicht<br />
ansprechenden Nebengebäude städtebaulich von den offenen Erschließungsanlagen<br />
etwas abzurücken und begrünen zu können.<br />
Besucherparkplätze werden in den jeweils zugeordneten öffentlichen Verkehrsflächen<br />
angelegt.<br />
4.5 Verkehrsflächen<br />
Das Plangebiet – Teilbereich 1 - wird überwiegend über den Ardeyweg an die äußere<br />
Erschließung angebunden. Der ausgebaute Ardeyweg erhält im städtischen<br />
Straßennetz die Funktion einer kommunalen Hauptverkehrsstraße. Er wird Bestandteil<br />
bzw. Erweiterung des bestehenden 'äußeren Rings', der im jetzigen Bestand vielfache<br />
Verknüpfungen mit dem klassifizierten Straßennetz aufweist und die Erreichbarkeit<br />
wichtiger Einrichtungen der Wirtschaft, des Einzelhandels und des Gemeinbedarfs<br />
sicherstellt.<br />
Neben der Bedeutung für den gesamtstädtischen Verkehr als Bestandteil des<br />
'äußeren Rings' und der Erschließungsfunktion für die neuen Wohnquartiere<br />
übernimmt der ausgebaute Ardeyweg auch die Funktion der äußeren Erschließung für<br />
das geplante Kombibad und die nördlich an das Kombibad angrenzende Sportanlage.<br />
Im Norden wird der Ardeyweg an den Hattroper Weg (L 747) über einen neu<br />
geplanten Knotenpunkt angebunden. Im Süden erfolgt die Anbindung an den Senator-<br />
Schwartz-Ring und den Paradieser Weg über einen neuen Kreisverkehrsplatz.<br />
Die innere Erschließung des neuen Wohngebietes erfolgt über eine gebietsbezogene<br />
Schleifenerschließung. Die an den Ardeyweg angebundene 'Schleife' hat die Funktion<br />
einer Wohnsammelstraße innerhalb einer straßenverkehrsrechtlich geregelten Tempo<br />
30-Zone.<br />
Die innere Erschließung und Anordnung der Baufelder des neuen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>gebietes <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> erhält eine organische Formgebung um sich<br />
städtebaulich gewollt von dem bisher stringenten Erschließungssystem der beiden<br />
unteren Bauabschnitte (<strong>Bebauungsplan</strong>gebiet <strong>Nr</strong>. 171 ) abzuheben. Diese etwas<br />
aufgelockerte Erschließung soll dem neuen Wohngebiet eine besondere Adresse und<br />
einen städtebaulich besonderen Charakter verleihen.
Die Wohnquartiere werden über die Wohnsammelstraßen als verkehrsberuhigte<br />
Bereiche erschlossen. Die Anliegerstraßen weisen ebenfalls organische Formen auf<br />
und münden an den Kreuzungsbereichen wie auch in Teilabschnitten in kleine<br />
Aufweitungen, die den einzelnen Straßenräumen einen unverwechselbaren Charakter<br />
geben und den Bewohnern die Wiedererkennung und Identifikation mit der 'eigenen<br />
Straße' erleichtern. Die organische Straßenführung mit gelegentlichen Aufweitungen<br />
wurden auch vor dem Hintergrund gewählt, dass Anliegerstraßen nicht nur eine<br />
Verkehrsfunktion haben, sondern auch eine wichtige Funktion als Spiel- und<br />
Kommunikationsbereiche. Zudem erleichtern Aufweitungen eine flexible Anordnung<br />
von Stellplätzen und gefahrlose Begegnungsmöglichkeiten.<br />
Die Anliegerstraßen sollen im Rahmen der Erschließung als Mischverkehrsfläche und<br />
als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden. Die <strong>Anlage</strong> von separaten Fuß-<br />
und Radwegen ist in diesen Straßenverkehrsflächen nicht vorgesehen. Durch die<br />
Gestaltung der Straße als Mischverkehrsfläche soll ein gleichberechtigtes<br />
Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern gefördert werden.<br />
Die “Haupterschließungsstraße” soll eine Verkehrsflächenbreite von 9,50m erhalten.<br />
Diese wird wie folgt aufgeteilt:<br />
1,50m Gehweg<br />
5,50m Fahrbahn<br />
2,00m Parken<br />
0,50m “Bedarfsstreifen”<br />
Der Gehweg wird im vorliegenden Konzept durch einen Rundbord mit einem<br />
“Anschlag” von 5,00cm von der Fahrbahn bzw. vom Parkstreifen getrennt. Der<br />
Übergang zwischen Parkstreifen und Fahrbahn ist niveaugleich. Bei dem<br />
vorliegendem Konzept ist die Ausweisung der “Haupterschließungsstraße” als Tempo-<br />
30 Zone vorgesehen.<br />
Die “Anliegerstraßen” sind mit einer Verkehrsflächenbreite von 7,50m geplant . Diese<br />
sollen als Verkehrsberuhigte Bereiche wie folgt aufgeteilt werden:<br />
7,50m Mischverkehrsfläche; optische<br />
Aufteilung durch Rinnen bzw. Pflaster-<br />
materialien;<br />
1,50m (“Gehweg”)<br />
4,00m (“Fahrbahn”)<br />
2,00m (“Parken”)<br />
Es sind zusätzlich Fuß- und Radwegeverbindungen zu den Straßen Oelmüller- und<br />
Ardeyweg sowie zu den öffentlichen Grünflächen vorgesehen.<br />
Eine Erschließung durch den vorhandenen Öffentlichen Personennahverkehr ist über<br />
die Haltestellen Schulzentrum und Harbortweg gegeben. Im städtebaulichen<br />
Gesamtprojekt 'Wohnen am Ardey' ist für die Planung der Haupterschließungsstraße<br />
Ardeyweg die Option für eine ÖPNV-Erschließung durch entsprechende Querschnitte<br />
und Radien berücksichtigt.<br />
4.6 Grünanlagen<br />
Der westliche Randbereich im Teilbereich 1 des Plangebietes sowie der nordöstliche<br />
Bereich am Oelmüllerweg und am Ardeyweg ist als öffentliche Grünfläche festgesetzt.<br />
Diese Bereiche dienen dem landschaftlichen Übergang in die Acker- und sonstigen
Freiflächen. Innerhalb der Fläche am Ardeyweg verläuft der Hauptsammler – West.<br />
Da es sich hier um den tiefsten Geländepunkt handelt, ist an dieser Stelle auch die<br />
<strong>Anlage</strong> einer kleineren, wechselfeuchten Mulde denkbar.<br />
Im südlichen Planbereich ist eine große, zusammenhängende öffentliche Grünfläche<br />
festgesetzt. Diese Grünfläche ist die zweite große Freifläche innerhalb des gesamten<br />
Wohngebietes am Ardey. Diese Grünfläche dient auch gleichzeitig als Ausgleichs-<br />
und Ersatzfläche für die geplanten Eingriffsmaßnahmen. Entsprechend ist für diese<br />
Fläche die Festsetzung „ Fläche <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur und Landschaft „ gemäß § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 20 Baugesetzbuch ( BauGB )<br />
festgesetzt worden.<br />
Innerhalb dieser Grünfläche ist ein Kinderspielplatz für Kinder zwischen 6 – 12 Jahre<br />
und Rad- Wegeverbindungen vorgesehen. Die Vorhaltung dieser Grünfläche<br />
entspricht auch dem damaligen Klimagutachten, aus dem der Wunsch nach der<br />
Schaffung von Kaltluftschneisen bzw. von Kaltluftentstehungsgebieten hervorgeht.<br />
4.7 Wasserflächen<br />
Innerhalb des Planbereiches verläuft entlang der westlichen Plangebietsgrenze ein<br />
vorhandener Feldentwässerungsgraben, der durch die Festsetzung als Wasserfläche<br />
planungsrechtlich gesichert werden soll. Dieser notwendige Graben dient<br />
insbesondere der Entwässerung der direkt anschließenden landwirtschaftlichen<br />
Flächen.<br />
5. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen<br />
Die Bewertung der Biotoptypen des Bestands und des Eingriffes ist in der<br />
nachfolgenden Tabelle aufgezeigt. Aus der Gegenüberstellung der<br />
Bestandsaufnahme und der Planung geht hervor, dass durch die Planung kein<br />
Biotopdefizit entsteht. Aus der nachfolgen Gegenüberstellung ist erkennbar, dass<br />
hingegen ein nicht unerheblicher Überhang an Biotopwertpunkten geschaffen wird.<br />
Blick vom Ardeyweg auf den Oelmüllerweg Blick vom Ardeyweg in südwestliche Richtung
Eingriffs- und Kompensationsbilanz<br />
Bezeichnung des Vorhabens: <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> – Ardey Nord -<br />
<strong>Nr</strong>.<br />
lt.<br />
Liste<br />
Nutzungs-/Biotoptyp<br />
Grund-<br />
wert-<br />
faktor<br />
Zusatz-<br />
wert-<br />
faktor<br />
Gesamt-<br />
wertfaktor<br />
(Sp. 3+4)<br />
Fläche<br />
in qm<br />
Nutzungs-/<br />
biotopwert<br />
(Sp. 5 x Sp. 6)<br />
1 2 3 4 5 6 7<br />
A. Bestandsaufnahme der Eingriffsfläche<br />
Teilbereich 1:<br />
3.1 Intensiv genutzter Acker<br />
Teilbereich 2:<br />
2 0 2 113.700 227.400<br />
7.1 öffentliche Grünfläche, intensiv gepflegt (ca. 530 lfdm LS- Wand<br />
mit 0,40m Breite = 208 m² )<br />
3 0 3 208 624<br />
Summe: 228.024<br />
B. Planung für die Eingriffsfläche<br />
Teilbereich 1:<br />
10.2 Überbaubare Flächen nach GRZ ( 0,3 ) + 0.1 für Wege u.<br />
Freisitze = 40 % Versiegelung vom Nettobauland bei<br />
überwiegender Einzelhausbebauung<br />
0 0 0 24.400 0<br />
9.1 Verkehrsflächen asphaltierte Straßen ( für Haupterschließungsachsen,<br />
Fahrbahn Asphalt, Gehwege jedoch gepflaster<br />
0 0 0 7.060 0<br />
9.2 Verkehrsflächen, Wege gepflastert 1 0 1 8.140 8.140<br />
6.1 Ziergärten ( Hausgärten ) 60 % vom Nettobauland bei<br />
überwiegender Einzelhausbebauung<br />
3 0 3 36.600 109.800<br />
11.3 öffentliche Grünfläche, Begrünungsmaßnahmen gem. § 9 (1 )<br />
<strong>Nr</strong>. 20 BauGB<br />
6 0 6 35.500 213.000<br />
7.1 öffentliche Grünfläche Spielplatz, intensiv gepflegt, 3 0 3 2000 6.000<br />
Teilbereich 2: 0 0<br />
Versiegelte Fläche, Lärmschutzwand ( ca.520 lfdm LS- Wand mit<br />
0,40m Breite = 208 m² )<br />
0 0 0 208 0<br />
Summe: 336.940<br />
Biotopwertdifferenz<br />
C. Gegenüberstellung Bestand / Planung der Eingriffsfläche + 108.916<br />
D. Bestandsaufnahme der Kompensationsfläche<br />
E. Planung für die Kompensationsfläche<br />
F. Gegenüberstellung Bestand / Planung der Kompensationsfläche *<br />
G. Ergebnis (C plus F)<br />
*Diese Differenz muss der Differenz aus Zeile C entsprechen, um eine Vollkompensation zu erzielen (siehe G.-Ergebnis).<br />
Stand: Nov. 2011<br />
Summe:<br />
Summe:<br />
Die Ausgleichsbilanzierung zeigt einen deutlichen Überhang auf. Der Ausgleich ist hinreichend<br />
erreicht.<br />
Biotopwertdifferenz
Biotop- und Nutzungstypen mit Wertfaktoren<br />
Biotoptyp<br />
Nutzungstyp<br />
Grundwertfakt<br />
Wertfaktor<br />
Zusatzwertfakt<br />
or<br />
Gesamtwertfakt<br />
or<br />
1. Wald 1.1 Naturnaher, standortgerechter Laubwald / Mischwald 10 0 10<br />
1.2 Standortfremde Fortmonokulturen (Pappel, Fichte, Kiefer, Tanne) 4 0 4<br />
1.3 Waldsaum / Waldmantel 8 0 8<br />
2. Kleingehölze 2.1 Standortheimische bedeutsame Einzelbäume, Baumreihen/gruppen, Obstbäume 8 0 8<br />
2.2 Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, standortheimisch 8 0 8<br />
2.3 Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, überwiegend nicht standortheimisch 5 0 5<br />
2.4 Ufergehölze, standortheimisch 7 0 7<br />
2.5 Hohlwege 8 0 8<br />
2.6 Feldgehölze, Gebüsche, Hecken, intensiv beschnitten 4 0 4<br />
3. Acker 3.1 Intensiv genutzter Acker 2 0 2<br />
3.2 Extensiv genutzter Acker 3 0 3<br />
3.3 Ackerbrache, Ackerrain 5 0 5<br />
4. Extensiv 4.1 Straßenrain, Wegrain 5 0 5<br />
und 4.2 Straßenböschungen 4 0 4<br />
ungenutzte 4.3 Böschungsflächen mit Gehölzbewuchs 6 0 6<br />
Flächen 4.4 Böschungsflächen mit krautigem Bewusch 5 0 5<br />
4.5 Dörfliche Ruderalflächen 6 0 6<br />
4.6 Abgrabungs-/Aufschüttungsbrache 6 0 6<br />
5. Grünland 5.1 Neueinsaaten, intensiv genutztes Grünland 4 0 4<br />
5.2 Extensiv genutztes Grünland 5 0 5<br />
5.3 Extensiv genutzte Feuchtwiesen, Haltrockenrasen, Grünlandrain 6 0 6<br />
5.4 Grünlandbrache 7 0 7<br />
5.5 Nasswiesen, Trockenrasen, Streuobstwiesen 8 0 8<br />
6. Gärten 6.1 Ziergärten (Vor-/Hausgärten), Kleingärten, Grabeland, Ostplantagen,<br />
Baumschulen<br />
3 0 3<br />
6.2 Nutzgarten, Obstgarten 4 0 4<br />
6.3 Gartenbrache 5 0 5<br />
6.4 Trockenmauern 8 0 8<br />
7. Grünflächen 7.1 Öffentliche Flächen, intensiv gepflegt 3 0 3<br />
Parkanlagen 7.2 Öffentliche Flächen, extensiv gepflegt 4 0 4<br />
Sportanlagen 7.3 Naturnahe Parkanlagen 8 0 8<br />
7.4 Sportanlagen, Intensivrasen 2 0 2<br />
8. Gewässer 8.1 Naturnahe Gewässer, Bäche und Quellbereiche, stille Gewässer, Teiche 10 0 10<br />
8.2 Schledden 8 0 8<br />
8.3 begradigter Bach, teilweise Vegetation 7 0 7<br />
8.4 begradigter Bach, ohne Vegetation 3 0 3<br />
8.5 Graben 5 0 5<br />
8.6 Fischteich, Löschteich 4 0 4<br />
9. Verkehrs- 9.1 asphaltierte Straße, Wege und Plätze 0 0 0<br />
flächen 9.2 gepflasterte, wassergebundene Wege 1 0 1<br />
9.3 unbefestigte Wege 2 0 2<br />
10. Bebaute Flächen/ 10.1 bebaute / versiegelte Flächen, Asphalt, Beton 0 0 0<br />
Versiegelte Flächen 10.2 überbaubare Flächen nach GRZ 0 0 0<br />
11. Begrünungs- 11.1 Rasengittersteine, Rasenfugensteine 1 0 1<br />
Maßnahmen 11.2 Dachbegrünung, Fassadenbegrünung 2 0 2<br />
11.3 Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 20 BauGB-Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft -u.a. Anpflanzung<br />
standortgerechter Bäume und Sträucher im Biotopverbund, Entwicklung<br />
naturnaher Bachläufe und sonstiger Gewässer, Feuchtwiesen, etc.<br />
6 0 6<br />
11.4 Pflanzgebote gem. § 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 25 BauGB –Standortger. Bäume u. Sträucher 5 0 5<br />
11.5 Verkehrsgrünflächen 2 0 2<br />
11.6 Verkehrsgrünflächen mit Baumpflanzungen 4 0 4<br />
Bei Flächen, die durch ihren Bestand eine Bedeutung für das Klima (K), Landschaftsbild (L), Biotopverbund (B), Grundwasser (G)<br />
haben, wird der Wertfaktor um einen Zusatzfaktor bis 2 erhöht! Abzüge für nicht voll entwickelte Biotoptypen bis zu 2 Punkten.<br />
Stand Januar 2012
Eine artenschutzrechtliche Prüfung für den Teilbereich 1 ist Anfang des Jahres 2011<br />
durch das Büro Stelzig erstellt worden. Für den Teilbereich 2 ist eine zusätzliche<br />
Prüfung erfolgt. Auszüge mit den wesentlichen Aussagen dieser Prüfungen sind der<br />
<strong>Begründung</strong> im Anhang beigelegt.<br />
Im Umweltbericht zu dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> – Ardey Nord – sind alle weiteren<br />
Details behandelt und dargelegt.<br />
6. Ver- und Entsorgung<br />
Die Ver- und Entsorgung des Gebietes hinsichtlich Strom, Gas und Schnutzwasser<br />
wird im Zusammenhang mit der neu herzustellenden Erschließungsanlage<br />
geschaffen. Die Ver- und Entsorgung an das gesamtstädtische Netz sind<br />
gewährleistet. Die Bauflächenanordnung ist so gewählt worden, dass auch<br />
hinreichend alternative Energiequellen ausgeschöpft werden können.<br />
Die Regenwasserabführung für den ersten Bauabschnitt innerhalb des Telabschnittes<br />
1 kann wie die bisherige Abführung des Regenwassers für das südliche Wohnquartier<br />
( <strong>Bebauungsplan</strong>gebiet 171 ) erfolgen. Entsprechende Genehmigungen werden im<br />
Zuge der Ausführung von dem beauftragten Fachbüro eingeholt.<br />
Mit Anfang des zweiten Bauabschnittes innerhalb des Teilbereiches 1 wird es<br />
nottwendig, auf einer Fläche östlich des Ardeyweges und nördlich des<br />
Oelmüllerweges zusätzlich neue Regenrückhaltung zu errichten. Die Planungen<br />
hierfür sind bereits seinerzeit durch das Ingenieurbüro Sowa bereits erstellt worden.<br />
Die konkrete Ausführung und die erforderlichen Genehmigungsverfahren werden<br />
durch das Ingenieurbüro Baumgarten, <strong>Soest</strong>, bearbeitet und eingeholt.<br />
7. Denkmalschutz und Denkmalpflege<br />
Denkmalschutzbelange werden durch die Planung nicht berührt.<br />
Bodenfunde sind durch bereits intensiv durchgeführte Untersuchungen seitens der<br />
Stadtarchäologie dokumentiert und gesichert. Gleichwohl wird in den <strong>Bebauungsplan</strong><br />
aber der Hinweis aufgenommen, dass bei weiteren Bodenfunden etc. die<br />
entsprechenden Behörden unverzüglich zu informieren sind.<br />
8. Hinweis zu Kampfmitteln<br />
Die bisherigen Unterlagen geben Hinweise auf Kampfmittelbestände. Seitens des<br />
Erschließungsträgers ist über die Abteilung Bürger- und Ordnungsangelegenheiten<br />
bereits eine Oberflächendetektion in Auftrag gegeben worden, die vor ersten<br />
Bautätigkeiten durchgeführt wird. Allgemein ist darüber hinaus bei der Durchführung<br />
der Bauvorhaben darauf zu achten, ob der Erdaushub auf außergewöhnliche<br />
Verfärbung hinweist oder verdächtige Gegenstände beobachtet werden. Ist dies der<br />
Fall, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst ist über die<br />
Abt. Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu verständigen.
9. Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
Durch den nördtlich verlaufenden Schienenverkehr und durch den Verkehrslärm des<br />
Ardeyweges sind Auswirkungen auf die Umwelt, d.h. insbesondere für die geplante<br />
Wohnbebauung, zu erwarten.<br />
Intensive Recherchen und Rückfragen bei der Bahn haben ergeben, dass hinsichtlich<br />
der derzeitigen Belegungszahlen und bis <strong>zum</strong> Jahr 2025 prognostizierten Zunahmen<br />
der Belegungen auf der nordwestlich verlaufenden Bahntrasse <strong>Soest</strong> / Unna –<br />
Dortmund, insbesondere durch die Bahn, mit erheblichen Beeinträchtigungen zu<br />
rechnen ist<br />
In der schalltechnischen Untersuchung des Büros Breuer werden diese Ergebnisse<br />
dargelegt und nach intensiver Voruntersuchung mögliche Gegenmaßnahmen, die in<br />
den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> durch Festsetzungen aufgenommen worden sind,<br />
aufgezeigt.<br />
Aus der abschließenden vorgenannten Untersuchung ergibt sich die Notwendigkeit,<br />
im Hinblick auf den zu erwartenden Verkehrslärm am Ardeyweg und insbesondere die<br />
nächtlichen Belastungen durch die nordwestlich verlaufende Bahntrasse, neben einer<br />
passiven Lärmvorsorge auch aktive Lärmvorsorge - Installation einer Lärmschutzwand<br />
- südlich der Bahntrasse <strong>Soest</strong>/ Unna – Dortmund, festzusetzen ( siehe<br />
schalltechnische Untersuchung des Büros Breuer von Januar 2012 ).<br />
Die prognostizierten Geräuschbelastungen für den Tagzeitraum liegen zwischen 49<br />
und 56 dB(A). Der Überschreitungswert beträgt somit nur 1 dB(A) am nördlichen Rand<br />
des Plangebietes. Im überwiegenden Teil des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> –<br />
Teilabschnitt 1 – wird der schalltechnische Orientierungswert eingehalten.<br />
Für den Teilabschnitt 1 des Plangebietes werden nachts zwischen 51 und 58 dB(A)<br />
prognostiziert. Der Abstand <strong>zum</strong> Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine<br />
Wohngebiete ( WA = 45 dB(A) nachts ) beträgt somit bis zu 13 dB(A).<br />
Damit besteht Handlungsbedarf im Hinblick auf passive und aktive<br />
Schallschutzmaßnahmen wegen der deutlichen Überschreitungen <strong>zum</strong><br />
Nachtzeitraum.<br />
Die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes Ardey Nord ist in zwei<br />
Bauabschnitten geplant. Mit dem ersten Bauabschnitt soll wegen verstärkter<br />
Nachfrage und fast gänzlich vermarkteter Baugrundstücke der Flächen am Ardey<br />
sofort nach Planreife begonnen werden. Er umfasst das südliche Plangebiet, das<br />
direkt an die öffentliche Grünfläche anschließt. Der zweite Bauabschnitt soll zu einem<br />
späteren Zeitpunkt erschlossen werden und betrifft den nördlichen Teil des<br />
Baugebietes.<br />
Für den ersten Bauabschnitt ist zur Einhaltung der zulässigen, nächtlichen<br />
Immissionswerte ausreichend und beabsichtigt, neben den festgesetzten passiven<br />
Maßnahmen, aktive Lärmvorsorge ( Errichtung einer gleisfernen Lärmschutzwand mit<br />
abgestufter Höhenfolge von 3.50 – 4,00 m ) vorerst nur für einen Teilabschnitt<br />
vorzusehen. Das betrifft den südlichen Bereich der Bahnstrecke <strong>Soest</strong>/ Unna-<br />
Dortmund, zwischen Streckenkilometer 215.7 und 216.2. Innerhalb dieser<br />
Lärmschutzwand liegt der Bahnübergang Oelmüllerweg. Um eine Befahrbarkeit und<br />
Überquerung an diesem Bahnübergang aus und in Richtung Hattrop auch weiterhin<br />
zu gewährleisten, ist hier eine versetzte Wandstellung vorzusehen.
Die Grundstücksflächen, auf denen diese Lärmschutzwand errichtet werden soll,<br />
befinden sich in städtischem Besitz.<br />
Aus den vorgenannten Gründen sind für das weitere Verfahren zwei Teilabschnitte für<br />
den Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>172</strong> zu bilden, die sowohl das Baugebiet Ardey<br />
Nord als auch die festzusetzende Lärmschutzwand erfassen.<br />
Teilabschnitt 1 beinhaltet wie bisher das neue Baugebiet Ardey Nord. Teilabschnitt<br />
2 beinhaltet aktiven Lärmschutz, der südlich der Bahntrasse <strong>Soest</strong>/ Unna-Dortmund<br />
zwischen Bahnkilometer 215.7 und 216.2 die Errichtung einer Lärmschutzwand<br />
festsetzt.<br />
Der zweite Bauabschnitt umfasst den nördlichen Bereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.<br />
<strong>172</strong> – Ardey Nord -.<br />
Hier kann aufgrund höherer Belastungswerte durch den Schienenverkehr in der Nacht<br />
erst nach Fertigstellung und Weiterführung der Lärmschutzwand in östliche Richtung<br />
bis <strong>zum</strong> Bahnübergang Hattroper Weg mit ersten Bautätigkeiten begonnen werden.<br />
Hierzu wird derzeit mit der Bahn noch verhandelt, die Lärmschutzwand direkt neben<br />
dem Gleis auf Bahnflächen ( gleisnah ) weiterzuführen. Aus dem Gutachten geht<br />
hervor, dass die Wand mit einer abgestuften Höhenfolge vom westlichen Anschluss<br />
bis in östliche Richtung <strong>zum</strong> Übergang Hattroper Weg von 3,50m bis 2,50m Höhe zu<br />
errichten ist. Die vorgenannte, geplante Weiterführung der Lärmschutzwand bis <strong>zum</strong><br />
Hattroper Weg wird in einem gesonderten, späteren Planverfahren gesichert.<br />
Aus dem vorgenannten Gründen ist für die betroffenen Baugrundstücke im 2. Bauab-<br />
schnitt eine entsprechende Festsetzung gemäß § 9 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 2 ( zul. Nutzung erst<br />
nach Eintritt bestimmter Umstände ) in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen worden.<br />
10. Umweltbericht<br />
In den Umweltbericht sind die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher<br />
Belange sowie die Aussagen der Fachgutachten Stelzig, <strong>Soest</strong> ) konkretisiert und<br />
soweit erforderlich, auch in die Planung aufgenommen und dokumentiert worden. Im<br />
Wesentlichen sind keine Beeinträchtigungen bzw. keine Hinderungsgründe für die<br />
Umsetzung der geplanten Bebauung zu erkennen. Für die Berücksichtig der<br />
beschriebenen Maßnahmen, insbesondere <strong>zum</strong> Schutz der Kibitzbrut, sind<br />
zwischenzeitlich mit den Pächtern der umliegenden Ackerflächen Verhandlungen<br />
geführt worden. Bei der späteren Erschließung und Umsetzung der Planung sind<br />
diese Maßnahmen zu befolgen.<br />
11. Bodenordnung<br />
Die für die Realisierung der Wohnbebauung erforderlichen Flächen befinden sich im<br />
Eigentum der Stadt <strong>Soest</strong> bzw. des Vorhabensträgers, der die Realisierung des<br />
Gesamtprojekts umsetzt. Ein sich aus den Bauvorhaben ergebender zusätzlicher<br />
Regelungsbedarf ist nicht erkennbar und erforderlich.
12. Flächenbilanz<br />
Bruttobauland ca. 113.700 qm<br />
Nettobauland<br />
Verkehrsflächen<br />
Öffentliche Grünflächen, Kinderspielplatz,<br />
Flächen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur<br />
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft,<br />
Niederschlagswasserrückhaltung, Graben u.a.<br />
ca. 61.000 qm<br />
ca. 15.200 qm<br />
ca. 37.500 qm<br />
Größe des Plangebiets (vgl. Bruttobauland) ca. 113.700 qm<br />
Größe des Plangebiets Teilabschnitt 1 (vgl. ca. 113.700 qm<br />
Bruttobauland)<br />
Grundfläche der Lärmschutzwand im Teilabschnitt<br />
2, ca. Angabe ( 520m Länge 0,40m Grundfläche )<br />
208 ca. qm<br />
13. Örtliche Bauvorschriften<br />
Dacheindeckung<br />
Aus stadtgestalterischen Gründen wird in Anlehnung an die Bebauung in der näheren<br />
Umgebung und an die südlichen Wohnquartiere festgesetzt, dass Dachflächen<br />
alternativ nur in den Farbtönen rot bis braun bzw. grau bis schwarz oder mit einer<br />
Metalleindeckung ( grau bis schwarz bzw. rot bis braun ) eingedeckt werden dürfen.<br />
Flachgeneigte Dächern bis 5 ° können auch als exten sives Gründach ausgeführt<br />
werden. Dachflächen von Nebenanlagen oder untergeordneten baulichen <strong>Anlage</strong>n ( z.<br />
B. Vordächer ) können begrünt oder auch verglast werden.<br />
Für die Dacheindeckungen entlang des Ardeywegs ( Bauzeilen westlich des<br />
Ardeyweges ) sind wie im südlich gelegenen Planbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.<br />
171 nur grau bis schwarze Farbtöne zulässig.<br />
Dachaufbauten<br />
Zur Sicherung einer klaren und übersichtlichen Dachlandschaft ist die Breite der<br />
Dachaufbauten wie Zwerchhäuser und Dachgauben nur in einer maximalen<br />
Gesamtbreite bis zu 2/3 der darunter liegenden Gebäudeseite zulässig.<br />
Sie müssen einen Abstand <strong>zum</strong> First von mindestens 1 m (senkrecht gemessen) und<br />
<strong>zum</strong> seitlichen Dachrand aufweisen. Übereinanderliegende Dachaufbauten sind<br />
unzulässig<br />
Photovoltaik und Solaranlagen<br />
Aufgeständerte Photovoltaik- und Solaranlagen sind auf den Dachflächen der<br />
Hauptbaukörper und den Dachgauben unzulässig um ein städtebaulich harmonisches<br />
Erscheinungsbild zu bewahren. Hiervon ausgenommen ist mit Einschränkung das<br />
Flachdach. Auch bei der direkten Anbringung von Photovoltaik- und Solaranlagen auf<br />
der Dachfläche sind diese in gleicher Neigung auszurichten. Das gilt nicht für die<br />
Installation an der Fassade und auf Nebengebäuden.<br />
Doppel- und Reihenhausbebauung<br />
Um städtebaulich ein harmonisches Gesamtbild zu erzielen ist bei Doppel- und<br />
Reihenhäusern eine einheitliche Dachform und Dachneigung zu verwenden. Diese
Gebäude sind auch in ihrer Fassadengestaltung und Dacheindeckung in einem<br />
einheitlichen Material und Farbton auszuführen.<br />
Einfriedungen<br />
Gegenüber den öffentlichen Grün- und Verkehrsflächenflächen sind zwecks<br />
Optimierung der gestalterischen und ökologischen Qualität der Grün- und öffentlichen<br />
Räume sonstige private Einfriedungen nur als Hecken mit innerhalb der Pflanzung<br />
liegenden Zäunen bis max. 1,80 m zulässig. Gegenüber den öffentlichen<br />
Verkehrsflächen sind Einfriedungen im Bereich der Vorgärten zwischen<br />
Straßenbegrenzungslinie und vorderer Baugrenze bzw. bei Eckgrundstücken<br />
seitlicher Baugrenze zwecks Sicherung einer hohen Qualität der Straßenräume nur<br />
bis zu einer max. Höhe von 1,00 m zulässig.<br />
14. Kostenschätzung<br />
Für die Stadt <strong>Soest</strong> bzw. den Vorhabenträger werden durch die Planaufstellung die<br />
Kosten entstehen, die durch den erforderlichen Aufwand für den Ausbau der<br />
Erschließungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen hinsichtlich vorhandener<br />
Immissionen erforderlich sind.<br />
Konkrete Aussagen können hierzu erst nach der endgültig abgeschlossenen<br />
Ausbauplanung getroffen werden.
Anhang:<br />
Auszüge aus der artenschutzrechtlichen Prüfung des Büros Stelzig von<br />
Mai 2011 und Januar 2012.