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Kausalität und Adäquanz - Neuropsychologie Basel

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Gelegenheits- / Zufallsursache (2)<br />

Keine blosse Gelegenheitsursache liegt vor bei ungewöhnlichen Kausalverläufen,<br />

bei denen eine konstitutionelle Prädisposition eine<br />

zentrale Rolle spielt. Die entsprechende Vulnerabilität zieht hier eine<br />

besondere Schadensneigung nach sich. Es braucht aber einer nicht<br />

alltäglichen <strong>und</strong> nicht beliebig austauschbaren - spezifischen<br />

weiteren Teilursache (Unfall), damit der verhängnisvolle Schadensverlauf<br />

überhaupt in Gang kommt.<br />

Wenn ein alltäglicher alternativer Belastungsfaktor zu annähernd<br />

gleicher Zeit dieselbe Ges<strong>und</strong>heitsschädigung hätte bewirken können,<br />

erscheint der Unfall nicht als kausal signifikantes Ereignis, sondern<br />

als austauschbarer Anlass; es entsteht daher keine Leistungspflicht<br />

des obligatorischen Unfallversicherers.<br />

<strong>Neuropsychologie</strong>-<strong>Basel</strong><br />

02-05-2011

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