Kausalität und Adäquanz - Neuropsychologie Basel
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Latenzzeit bei HWS-DT<br />
Nach der Rechtsprechung zu Unfällen mit HWS-Schleudertrauma<br />
müssen die Beschwerden in der Halsregion <strong>und</strong> an der Halswirbelsäule<br />
innert maximal 72 St<strong>und</strong>en seit dem Versicherungsereignis<br />
auftreten, damit die natürliche Kausalzusammehang bejaht<br />
werden kann.<br />
Diese Latenzzeit bezieht sich einzig auf die genannten Beschwerden<br />
<strong>und</strong> hat nicht auch die weiteren zum typischen Beschwerdebild<br />
eines Schleudertraumas gehörenden Beschwerden zum Gegenstand<br />
(Urteil U 215/05 vom 30.1.2007)<br />
Typische Beschwerden gemäss BGE 117 V 360 Erw. 4b<br />
Diffuse Kopfschmerzen – Schwindel, Konzentrationsstörungen<br />
– Gedächtnisstörungen – Übelkeit – Rasche Ermüdbarkeit<br />
– Visusstörungen – Reizbarkeit – Affektlabilität – Depression<br />
– Wesensveränderung<br />
<strong>Neuropsychologie</strong>-<strong>Basel</strong><br />
02-05-2011