Kausalität und Adäquanz - Neuropsychologie Basel
Kausalität und Adäquanz - Neuropsychologie Basel
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Freie Beweiswürdigung<br />
Das B<strong>und</strong>esrecht schreibt nicht vor, wie die einzelnen Beweismittel<br />
zu würdigen sind.<br />
Für alle Verwaltungs- <strong>und</strong> Gerichtsverfahren gilt der Gr<strong>und</strong>satz<br />
der freien Beweiswürdigung.<br />
Alle Beweise <strong>und</strong> Dokumentationen müssen frei, umfassend <strong>und</strong><br />
pflichtgemäss gewürdigt werden.<br />
Für das Beschwerdeverfahren bedeutet dies, dass das Sozialversicherungsgericht<br />
alle Beweismittel objektiv zu prüfen <strong>und</strong> danach<br />
zu entscheiden hat, ob die verfügbaren Unterlagen eine zuverlässige<br />
Beurteilung des streitigen Rechtsanspruches gestatten.<br />
Insbesondere darf es bei einander widersprechenden medizinischen/neuropsychologischen<br />
Berichten den Prozess nicht erledigen,<br />
ohne das gesamte Beweismaterial zu würdigen <strong>und</strong> die<br />
Gründe anzugeben, warum es auf die eine <strong>und</strong> nicht auf die andere<br />
medizinische These abstellt.<br />
Urteil 8C_577/2010 vom 25.10.2010<br />
<strong>Neuropsychologie</strong>-<strong>Basel</strong><br />
02-05-2011