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Kausalität und Adäquanz - Neuropsychologie Basel

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Freie Beweiswürdigung<br />

Das B<strong>und</strong>esrecht schreibt nicht vor, wie die einzelnen Beweismittel<br />

zu würdigen sind.<br />

Für alle Verwaltungs- <strong>und</strong> Gerichtsverfahren gilt der Gr<strong>und</strong>satz<br />

der freien Beweiswürdigung.<br />

Alle Beweise <strong>und</strong> Dokumentationen müssen frei, umfassend <strong>und</strong><br />

pflichtgemäss gewürdigt werden.<br />

Für das Beschwerdeverfahren bedeutet dies, dass das Sozialversicherungsgericht<br />

alle Beweismittel objektiv zu prüfen <strong>und</strong> danach<br />

zu entscheiden hat, ob die verfügbaren Unterlagen eine zuverlässige<br />

Beurteilung des streitigen Rechtsanspruches gestatten.<br />

Insbesondere darf es bei einander widersprechenden medizinischen/neuropsychologischen<br />

Berichten den Prozess nicht erledigen,<br />

ohne das gesamte Beweismaterial zu würdigen <strong>und</strong> die<br />

Gründe anzugeben, warum es auf die eine <strong>und</strong> nicht auf die andere<br />

medizinische These abstellt.<br />

Urteil 8C_577/2010 vom 25.10.2010<br />

<strong>Neuropsychologie</strong>-<strong>Basel</strong><br />

02-05-2011

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