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Kausalität und Adäquanz - Neuropsychologie Basel

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Take Home Message<br />

<strong>Kausalität</strong> <strong>und</strong> <strong>Adäquanz</strong> sind Bestandteil des UVG.<br />

Die Frage der <strong>Kausalität</strong> ist Sache der Gutachters, die der <strong>Adäquanz</strong><br />

des Juristen.<br />

Die Beurteilung der <strong>Kausalität</strong> erfolgt über den Beweisgrad der<br />

überwiegenden Wahrscheinlichkeit.<br />

Die reine Tatsache, dass vor dem Unfall keine Beschwerden bestanden<br />

haben, begründet nicht die Beschwerden nach dem Unfall<br />

(Post hoc ergo propter hoc).<br />

Der natürliche Kausalzusammenhang ist gegeben, sobald der Unfall<br />

nicht weggedacht werden kann, ohne dass auch die eingetretene<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Störung entfiele (Conditio sine qua non).<br />

Der natürliche Kausalzusammenhang entfällt, wenn der Status quo<br />

ante oder der Status quo sine erreicht sind.<br />

Wird bei organischen Unfallfolgen die natürliche <strong>Kausalität</strong> bejaht,<br />

spielt die <strong>Adäquanz</strong> praktisch keine Rolle mehr.<br />

Liegen keine organischen Unfallfolgen vor, ist die <strong>Adäquanz</strong> separat<br />

zu prüfen.<br />

<strong>Neuropsychologie</strong>-<strong>Basel</strong><br />

02-05-2011

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