Kausalität und Adäquanz - Neuropsychologie Basel
Kausalität und Adäquanz - Neuropsychologie Basel
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Take Home Message<br />
<strong>Kausalität</strong> <strong>und</strong> <strong>Adäquanz</strong> sind Bestandteil des UVG.<br />
Die Frage der <strong>Kausalität</strong> ist Sache der Gutachters, die der <strong>Adäquanz</strong><br />
des Juristen.<br />
Die Beurteilung der <strong>Kausalität</strong> erfolgt über den Beweisgrad der<br />
überwiegenden Wahrscheinlichkeit.<br />
Die reine Tatsache, dass vor dem Unfall keine Beschwerden bestanden<br />
haben, begründet nicht die Beschwerden nach dem Unfall<br />
(Post hoc ergo propter hoc).<br />
Der natürliche Kausalzusammenhang ist gegeben, sobald der Unfall<br />
nicht weggedacht werden kann, ohne dass auch die eingetretene<br />
ges<strong>und</strong>heitliche Störung entfiele (Conditio sine qua non).<br />
Der natürliche Kausalzusammenhang entfällt, wenn der Status quo<br />
ante oder der Status quo sine erreicht sind.<br />
Wird bei organischen Unfallfolgen die natürliche <strong>Kausalität</strong> bejaht,<br />
spielt die <strong>Adäquanz</strong> praktisch keine Rolle mehr.<br />
Liegen keine organischen Unfallfolgen vor, ist die <strong>Adäquanz</strong> separat<br />
zu prüfen.<br />
<strong>Neuropsychologie</strong>-<strong>Basel</strong><br />
02-05-2011