GEMEINDE OBERSIGGENTHAL BENUTZUNGSREGLEMENT ...
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Benutzungsreglement 8/11<br />
Öffentliche Anlagen und Gebäude<br />
Gemeinde Obersiggenthal<br />
2.3.9 Essen und Trinken ist in den Hallen nicht erlaubt.<br />
2.3.10 Bei sportlichen Anlässen sind die Böden der Turnhallen Oberstufenschulzentrum<br />
und Schulzentrum Unterboden im Zuschauerbereich<br />
abzudecken.<br />
2.4 Benutzung der Turnhallen für Veranstaltungen<br />
2.4.1 Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zur Führung<br />
eines Wirtschaftsbetriebes, der über den engen Vereinsrahmen<br />
hinausgeht, allenfalls eine Wirtebewilligung (Patent eines<br />
Obersiggenthaler Wirtes) erforderlich ist. Ein eigener Regiebetrieb<br />
ist möglich.<br />
2.4.2 Für geschlossene Kleinanlässe (z.B. Chlaushock, Weihnachtsfeier,<br />
usw.), an denen keine Speisen und Getränke verkauft werden, ist<br />
keine Wirtebewilligung erforderlich.<br />
2.4.3 Das Anbringen von Werbungsmaterial oder allfälligen Dekorationen<br />
ist nur mit vorheriger Genehmigung und in Absprache mit<br />
dem Hauswart über vorhandene Einrichtungen erlaubt. Sowohl<br />
an Decken, Böden und Wänden ist das Anbringen von Nägeln,<br />
Schrauben, usw. nicht gestattet.<br />
Die Dekorationen müssen den brandpolizeilichen Anforderungen<br />
entsprechen.<br />
2.4.4 Die Böden der Turnhallen Oberstufenschulzentrum und Schulzentrum<br />
Unterboden sind bei nichtsportlichen Veranstaltungen vollständig<br />
abzudecken.<br />
2.4.5 Die Abfuhr der Abfälle bei Wirtschafts- und Festbetrieb wird den<br />
Veranstaltern in Rechnung gestellt.<br />
2.5 Benutzung Aussenanlagen<br />
2.5.1 Das Fussballspielen ist auf den Hartplätzen und der Spielwiese<br />
beim Oberstufenschulzentrum sowie auf der Spielwiese beim<br />
Schulzentrum Unterboden nicht erlaubt. Das Fussballspielen ist auf<br />
den Spielwiesen für die Schule (ohne Stollen) erlaubt.