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GEMEINDE OBERSIGGENTHAL BENUTZUNGSREGLEMENT ...

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Benutzungsreglement 8/11<br />

Öffentliche Anlagen und Gebäude<br />

Gemeinde Obersiggenthal<br />

2.3.9 Essen und Trinken ist in den Hallen nicht erlaubt.<br />

2.3.10 Bei sportlichen Anlässen sind die Böden der Turnhallen Oberstufenschulzentrum<br />

und Schulzentrum Unterboden im Zuschauerbereich<br />

abzudecken.<br />

2.4 Benutzung der Turnhallen für Veranstaltungen<br />

2.4.1 Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zur Führung<br />

eines Wirtschaftsbetriebes, der über den engen Vereinsrahmen<br />

hinausgeht, allenfalls eine Wirtebewilligung (Patent eines<br />

Obersiggenthaler Wirtes) erforderlich ist. Ein eigener Regiebetrieb<br />

ist möglich.<br />

2.4.2 Für geschlossene Kleinanlässe (z.B. Chlaushock, Weihnachtsfeier,<br />

usw.), an denen keine Speisen und Getränke verkauft werden, ist<br />

keine Wirtebewilligung erforderlich.<br />

2.4.3 Das Anbringen von Werbungsmaterial oder allfälligen Dekorationen<br />

ist nur mit vorheriger Genehmigung und in Absprache mit<br />

dem Hauswart über vorhandene Einrichtungen erlaubt. Sowohl<br />

an Decken, Böden und Wänden ist das Anbringen von Nägeln,<br />

Schrauben, usw. nicht gestattet.<br />

Die Dekorationen müssen den brandpolizeilichen Anforderungen<br />

entsprechen.<br />

2.4.4 Die Böden der Turnhallen Oberstufenschulzentrum und Schulzentrum<br />

Unterboden sind bei nichtsportlichen Veranstaltungen vollständig<br />

abzudecken.<br />

2.4.5 Die Abfuhr der Abfälle bei Wirtschafts- und Festbetrieb wird den<br />

Veranstaltern in Rechnung gestellt.<br />

2.5 Benutzung Aussenanlagen<br />

2.5.1 Das Fussballspielen ist auf den Hartplätzen und der Spielwiese<br />

beim Oberstufenschulzentrum sowie auf der Spielwiese beim<br />

Schulzentrum Unterboden nicht erlaubt. Das Fussballspielen ist auf<br />

den Spielwiesen für die Schule (ohne Stollen) erlaubt.

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