29.09.2012 Aufrufe

Vertragsmuster RaJoVita - RaJoVita Stiftung

Vertragsmuster RaJoVita - RaJoVita Stiftung

Vertragsmuster RaJoVita - RaJoVita Stiftung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>RaJoVita</strong><br />

<strong>Stiftung</strong><br />

Pensionsvertrag<br />

(Version 25.11.2010)<br />

1. Vertragsparteien<br />

1 <strong>RaJoVita</strong>, <strong>Stiftung</strong> für Gesundheit und Alter Rapperswil-Jona, (nachfolgend<br />

<strong>RaJoVita</strong> genannt)<br />

2 Bewohner a , gegebenenfalls dessen bevollmächtigter Vertreter<br />

a) Name, Vorname, Geburtsdatum<br />

b) Bevollmächtigter Vertreter Name, Vorname, Geburtsdatum<br />

2. Vertragsgegenstand<br />

1 Eintritt ins Pflegezentrum Meienberg und Bezug des Beschreibung des Wohnobjektes<br />

z.B. Zweibettzimmer Nr. ..... mit WC und Dusche etc. nachstehend Wohnobjekt<br />

genannt.<br />

2 Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige<br />

Mängel sind umgehend zu melden.<br />

3 Dem Bewohner stehen sämtliche Aufenthalts- und Freizeiträume zur Mitbenützung<br />

zur Verfügung.<br />

4 Im Falle einer Überlassung von Wohnungs- und Hausschlüsseln wird dies separat<br />

vermerkt und quittiert.<br />

3. Vertragsgrundlagen<br />

1 Reglement über die stationären Einrichtungen im Altersbereich der Stadt<br />

Rapperswil-Jona SRRJ 381.007.<br />

2 Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular.<br />

3 Der Pensionsvertrag stellt kein Mietvertrag im Sinne von Art. 253 ff des<br />

Obligationenrechts (OR) dar. Der Pensionstarif ist kein Mietzins und die<br />

Bestimmungen des Kündigungsschutzes bei Wohnräumen sowie über die Erstreckung<br />

von Mietverhältnissen sind nicht anwendbar. Fragen, welche in diesem Vertrag nicht<br />

geregelt sind, werden nach Massgabe des Auftragsrechts gemäss Art. 394 ff OR<br />

beurteilt.<br />

4 Im Falle von Widersprüchen in den Vertragsunterlagen gelten vorrangig die<br />

Festlegungen in diesem Vertrag.<br />

5 Gerichtsstand ist Rapperswil-Jona.<br />

a Der Einfachheit halber wird die männliche Sprachform verwendet. Sie gilt sinngemäss auch für die<br />

weibliche Form<br />

Dokument3


Seite 2<br />

3.1 Mitgeltende Unterlagen<br />

Folgende Unterlagen sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages und werden mit<br />

diesem übergeben:<br />

1 Tarifordnung<br />

2 Tarifblätter (Pension, Pflege und Betreuung)<br />

3 Informationen (A – Z) für den stationären Aufenthalt<br />

4. Vertragsbeginn/Vertragsdauer<br />

1 Anrede / Name tritt am TT/MM/JJJJ ein.<br />

2 Der Vertrag ist unbefristet.<br />

3 Mit der rechtsgültigen Unterschrift tritt dieser Vertrag in Kraft.<br />

5. Vertragsauflösung<br />

1 Der Vertrag kann durch den Bewohner unter Einhaltung einer einmonatigen<br />

Kündigungsfrist auf Ende des folgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung<br />

muss schriftlich erfolgen.<br />

2 Im Todesfall erlischt der Bewohnervertrag ohne Kündigung nach 10 Tagen. Die<br />

Übergabe des geräumten Zimmers hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen.<br />

3 Aus wichtigen Gründen kann <strong>RaJoVita</strong> den Vertrag nach vorheriger schriftlicher<br />

Verwarnung und Anhörung des Bewohners oder dessen bevollmächtigte Vertretung<br />

innert 14 Tagen auflösen. Wichtige Gründe sind namentlich wiederholte Missachtung<br />

von Regeln des Zusammenlebens, Unverträglichkeit, verbale oder körperliche<br />

Übergriffe sowie Zahlungsverzug.<br />

6. Besondere Bestimmungen<br />

Ein Wechsel des Wohnobjektes innerhalb des gleichen Betriebes der <strong>RaJoVita</strong> löst<br />

keinen neuen Vertrag aus. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Wohnobjekt.<br />

6.1 Arztwahl<br />

1 Die freie Arztwahl ist gewährleistet. Drängt sich die Einweisung in ein Spital oder in<br />

eine Spezialstation auf und trifft der Bewohner selbst keine Wahl, werden die<br />

Angehörigen in die Entscheidung einbezogen. Im Notfall entscheiden der Haus- bzw.<br />

der diensthabende Notfallarzt.<br />

2 Der behandelnde Arzt wird ausdrücklich ermächtigt, alle für die Pflege und<br />

Betreuung relevanten Angaben zum Gesundheitszustand an das zuständige<br />

Pflegepersonal weiter zu geben.<br />

6.2 Vollmacht bei Urteils- oder Handlungsunfähigkeit<br />

1 Im Falle einer Urteilsunfähigkeit (Art. 16/18 ZGB) ist eine Vertretung zu bezeichnen,<br />

welche mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist. Eine Kopie der<br />

Vollmacht ist <strong>RaJoVita</strong> beim Eintritt auszuhändigen.


Seite 3<br />

2 Im Falle einer Handlungsunfähigkeit (z.B. durch Gebrechlichkeit) ist eine Vertretung<br />

zu bezeichnen, welche mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist. Eine<br />

Kopie der Vollmacht ist <strong>RaJoVita</strong> beim Eintritt auszuhändigen.<br />

3 Stellt sich eine Urteils- oder Handlungsunfähigkeit im Verlaufe des Aufenthaltes im<br />

Wohnobjekt ein und wird keine Vertretung bezeichnet, ist <strong>RaJoVita</strong> berechtigt die<br />

Vormundschaftsbehörde beizuziehen.<br />

4 Mitarbeitende der <strong>RaJoVita</strong> können nicht als Bevollmächtigte eingesetzt werden.<br />

6.3 Haftung<br />

1 Der Bewohner haftet gegenüber <strong>RaJoVita</strong> für selbst verursachte Schäden an Mobilien<br />

und Immobilien oder einen allfälligen Verlust von hauseigenen Schlüsseln. Er<br />

verpflichtet sich zum Abschluss, bzw. die Weiterführung einer Privathaftpflichtversicherung.<br />

2 Der Bewohner ist für mitgebrachte Gegenstände selbst verantwortlich und besorgt<br />

den Abschluss einer Mobiliar- und Einbruchsachversicherung nach eigenem Ermessen.<br />

<strong>RaJoVita</strong> haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld, welche im<br />

Wohnobjekt aufbewahrt werden.<br />

6.4 Akteneinsicht durch Versicherer<br />

Der Bewohner nimmt Kenntnis davon, dass <strong>RaJoVita</strong> verpflichtet ist auf Begehren des<br />

Versicherers hin diesem Akteneinsicht zu gewähren, welche dem Zwecke der<br />

Überprüfung der Rechnungsstellung und/oder des Leistungsanspruches sowie des<br />

Controllings dienen.<br />

6.5 Haltung von Haustieren<br />

Das Halten von Haustieren ist in den Betrieben der <strong>RaJoVita</strong> nach Absprache und<br />

separater vertraglicher Regelung grundsätzlich möglich. Die Verantwortung für die<br />

artgerechte Haltung und Pflege der Haustiere obliegt in jedem Fall dem Bewohner.<br />

7. Kosten und Leistungen<br />

1 Die Kosten für den Aufenthalt (Tagestarif) setzen sich zusammen aus den Kosten für<br />

• die Pension (Hotellerieleistungen)<br />

• KVG b- und nicht KVG-Leistungen<br />

• private Auslagen<br />

2 Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages leistet der Bewohner, bzw. sein<br />

bevollmächtigter Vertreter Kostengutsprache für alle sich aus diesem Vertrag<br />

ergebenden finanziellen Verpflichtungen.<br />

3 Die zur Verrechnung gelangenden Leistungen richten sich nach der aktuellen<br />

Tarifordnung und den aktuellen Tarifblättern. Änderungen der Verrechnungssätze<br />

b KVG = Krankenversicherungsgesetz


Seite 4<br />

oder des Leistungsumfangs werden unter Einhaltung der vertraglichen<br />

Kündigungsfrist schriftlich mitgeteilt.<br />

4 Die von der <strong>Stiftung</strong> genutzten Liegenschaften gehören der Stadt, bzw. werden von<br />

dieser zur Verfügung gestellt. Die Mietkosten trägt die Stadt, sie werden jedoch aus<br />

Gründen der Transparenz auf den Bewohnerrechnungen separat ausgewiesen.<br />

7.1 Pensionstarif<br />

Der mit dem Pensionstarif pauschal abgegoltene Leistungsumfang ist in der<br />

Tarifordnung aufgeführt.<br />

7.2 Pflegetarif<br />

1 Mit dem Pflegetarif werden folgende Leistungen abgegolten:<br />

• Die KVG-pflichtigen Pflegeleistungen.<br />

• Die nicht KVG-pflichtigen Leistungen für Pflege und Betreuung. c<br />

Der jeweilige Leistungsumfang ist in der Tarifordnung beschrieben und richtet sich<br />

nach den jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.<br />

2 Die Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit des Bewohners<br />

gemäss RAI/NH System (Resident Assessment Instrument/Nursing Home).<br />

7.3 Pflegematerial<br />

Pflegematerial wird nach geltendem Tarifvertrag zwischen Curaviva und santésuisse<br />

abhängig vom Pflegebedarf mittels Tagespauschale abgegolten.<br />

7.4 Vorauszahlung<br />

Mit dem Eintritt ist eine Vorauszahlung gemäss Angaben in der Tarifordnung zu<br />

leisten. Diese wird nach Vertragsablauf und nach erfolgter Bezahlung der<br />

Schlussabrechnung unverzinst zurückerstattet.<br />

7.5 Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten<br />

1 Die Rechnungsstellung für die Leistungen erfolgt jeweils am Ende des Monats.<br />

Fälligkeit nach Erhalt der Rechnung. Die Rückforderung der KVG-pflichtigen Kosten<br />

bei der Krankenkasse ist Sache des Bewohners, bzw. dessen bevollmächtigten<br />

Vertreters.<br />

2 Der Bewohner, bzw. dessen bevollmächtigte Vertreter nehmen zur Kenntnis, dass im<br />

Falle von Ausständen bei der Zahlung von Prämien und/oder Kostenbeteiligungen,<br />

Kostentragung bei Medikamenten etc. der Versicherer gemäss KVG berechtigt ist seine<br />

Leistungen aufzuschieben.<br />

3 Die Rechnung für die Vorauszahlung wird mit dem Vertrag ausgestellt. Fälligkeit<br />

nach Erhalt der Rechnung.<br />

c mit in Krafttreten der neuen Pflegefinanzierung ab 2011 betreffen nicht KVG-pflichtige Leistungen nur<br />

noch die Betreuung


Seite 5<br />

8. Beschwerden<br />

1 Unstimmigkeiten sollen primär unter den direkt Betroffenen geregelt werden.<br />

2 Beschwerden sind an die Geschäftsleitung der <strong>Stiftung</strong> <strong>RaJoVita</strong> zu richten.<br />

3 Als unabhängige Beschwerdeinstanz steht die Ombudsperson der Stadt Rapperswil-<br />

Jona zur Verfügung. Sie hat gegenüber den Parteien kein Weisungsrecht.<br />

9. Beilagen<br />

• Tarifordnung<br />

• Tarifblätter (Pension, Pflege und Betreuung)<br />

• Informationen (A – Z) für den stationären Aufenthalt<br />

10. Unterschriften<br />

Der Vertrag wird zweifach ausgestellt.<br />

Ort, Datum<br />

……………………………………………………………………………………………………………………<br />

Unterschrift Bewohner<br />

……………………………………………………………………………………………………………………. oder<br />

Unterschrift Gesetzlicher Vertreter<br />

……………………………………………………………………………………………………………………..<br />

Ort, Datum<br />

Rapperswil-Jona,<br />

………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Unterschrift <strong>Stiftung</strong> <strong>RaJoVita</strong><br />

………………………………………………………………………………………………………………………<br />

Für die Drehscheibe Geschäftsführer

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!