Vertragsmuster RaJoVita - RaJoVita Stiftung
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<strong>RaJoVita</strong><br />
<strong>Stiftung</strong><br />
Pensionsvertrag<br />
(Version 25.11.2010)<br />
1. Vertragsparteien<br />
1 <strong>RaJoVita</strong>, <strong>Stiftung</strong> für Gesundheit und Alter Rapperswil-Jona, (nachfolgend<br />
<strong>RaJoVita</strong> genannt)<br />
2 Bewohner a , gegebenenfalls dessen bevollmächtigter Vertreter<br />
a) Name, Vorname, Geburtsdatum<br />
b) Bevollmächtigter Vertreter Name, Vorname, Geburtsdatum<br />
2. Vertragsgegenstand<br />
1 Eintritt ins Pflegezentrum Meienberg und Bezug des Beschreibung des Wohnobjektes<br />
z.B. Zweibettzimmer Nr. ..... mit WC und Dusche etc. nachstehend Wohnobjekt<br />
genannt.<br />
2 Das Wohnobjekt wird in einem guten und sauberen Zustand übergeben. Allfällige<br />
Mängel sind umgehend zu melden.<br />
3 Dem Bewohner stehen sämtliche Aufenthalts- und Freizeiträume zur Mitbenützung<br />
zur Verfügung.<br />
4 Im Falle einer Überlassung von Wohnungs- und Hausschlüsseln wird dies separat<br />
vermerkt und quittiert.<br />
3. Vertragsgrundlagen<br />
1 Reglement über die stationären Einrichtungen im Altersbereich der Stadt<br />
Rapperswil-Jona SRRJ 381.007.<br />
2 Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular.<br />
3 Der Pensionsvertrag stellt kein Mietvertrag im Sinne von Art. 253 ff des<br />
Obligationenrechts (OR) dar. Der Pensionstarif ist kein Mietzins und die<br />
Bestimmungen des Kündigungsschutzes bei Wohnräumen sowie über die Erstreckung<br />
von Mietverhältnissen sind nicht anwendbar. Fragen, welche in diesem Vertrag nicht<br />
geregelt sind, werden nach Massgabe des Auftragsrechts gemäss Art. 394 ff OR<br />
beurteilt.<br />
4 Im Falle von Widersprüchen in den Vertragsunterlagen gelten vorrangig die<br />
Festlegungen in diesem Vertrag.<br />
5 Gerichtsstand ist Rapperswil-Jona.<br />
a Der Einfachheit halber wird die männliche Sprachform verwendet. Sie gilt sinngemäss auch für die<br />
weibliche Form<br />
Dokument3
Seite 2<br />
3.1 Mitgeltende Unterlagen<br />
Folgende Unterlagen sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages und werden mit<br />
diesem übergeben:<br />
1 Tarifordnung<br />
2 Tarifblätter (Pension, Pflege und Betreuung)<br />
3 Informationen (A – Z) für den stationären Aufenthalt<br />
4. Vertragsbeginn/Vertragsdauer<br />
1 Anrede / Name tritt am TT/MM/JJJJ ein.<br />
2 Der Vertrag ist unbefristet.<br />
3 Mit der rechtsgültigen Unterschrift tritt dieser Vertrag in Kraft.<br />
5. Vertragsauflösung<br />
1 Der Vertrag kann durch den Bewohner unter Einhaltung einer einmonatigen<br />
Kündigungsfrist auf Ende des folgenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung<br />
muss schriftlich erfolgen.<br />
2 Im Todesfall erlischt der Bewohnervertrag ohne Kündigung nach 10 Tagen. Die<br />
Übergabe des geräumten Zimmers hat innerhalb dieser Frist zu erfolgen.<br />
3 Aus wichtigen Gründen kann <strong>RaJoVita</strong> den Vertrag nach vorheriger schriftlicher<br />
Verwarnung und Anhörung des Bewohners oder dessen bevollmächtigte Vertretung<br />
innert 14 Tagen auflösen. Wichtige Gründe sind namentlich wiederholte Missachtung<br />
von Regeln des Zusammenlebens, Unverträglichkeit, verbale oder körperliche<br />
Übergriffe sowie Zahlungsverzug.<br />
6. Besondere Bestimmungen<br />
Ein Wechsel des Wohnobjektes innerhalb des gleichen Betriebes der <strong>RaJoVita</strong> löst<br />
keinen neuen Vertrag aus. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Wohnobjekt.<br />
6.1 Arztwahl<br />
1 Die freie Arztwahl ist gewährleistet. Drängt sich die Einweisung in ein Spital oder in<br />
eine Spezialstation auf und trifft der Bewohner selbst keine Wahl, werden die<br />
Angehörigen in die Entscheidung einbezogen. Im Notfall entscheiden der Haus- bzw.<br />
der diensthabende Notfallarzt.<br />
2 Der behandelnde Arzt wird ausdrücklich ermächtigt, alle für die Pflege und<br />
Betreuung relevanten Angaben zum Gesundheitszustand an das zuständige<br />
Pflegepersonal weiter zu geben.<br />
6.2 Vollmacht bei Urteils- oder Handlungsunfähigkeit<br />
1 Im Falle einer Urteilsunfähigkeit (Art. 16/18 ZGB) ist eine Vertretung zu bezeichnen,<br />
welche mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist. Eine Kopie der<br />
Vollmacht ist <strong>RaJoVita</strong> beim Eintritt auszuhändigen.
Seite 3<br />
2 Im Falle einer Handlungsunfähigkeit (z.B. durch Gebrechlichkeit) ist eine Vertretung<br />
zu bezeichnen, welche mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist. Eine<br />
Kopie der Vollmacht ist <strong>RaJoVita</strong> beim Eintritt auszuhändigen.<br />
3 Stellt sich eine Urteils- oder Handlungsunfähigkeit im Verlaufe des Aufenthaltes im<br />
Wohnobjekt ein und wird keine Vertretung bezeichnet, ist <strong>RaJoVita</strong> berechtigt die<br />
Vormundschaftsbehörde beizuziehen.<br />
4 Mitarbeitende der <strong>RaJoVita</strong> können nicht als Bevollmächtigte eingesetzt werden.<br />
6.3 Haftung<br />
1 Der Bewohner haftet gegenüber <strong>RaJoVita</strong> für selbst verursachte Schäden an Mobilien<br />
und Immobilien oder einen allfälligen Verlust von hauseigenen Schlüsseln. Er<br />
verpflichtet sich zum Abschluss, bzw. die Weiterführung einer Privathaftpflichtversicherung.<br />
2 Der Bewohner ist für mitgebrachte Gegenstände selbst verantwortlich und besorgt<br />
den Abschluss einer Mobiliar- und Einbruchsachversicherung nach eigenem Ermessen.<br />
<strong>RaJoVita</strong> haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen oder Bargeld, welche im<br />
Wohnobjekt aufbewahrt werden.<br />
6.4 Akteneinsicht durch Versicherer<br />
Der Bewohner nimmt Kenntnis davon, dass <strong>RaJoVita</strong> verpflichtet ist auf Begehren des<br />
Versicherers hin diesem Akteneinsicht zu gewähren, welche dem Zwecke der<br />
Überprüfung der Rechnungsstellung und/oder des Leistungsanspruches sowie des<br />
Controllings dienen.<br />
6.5 Haltung von Haustieren<br />
Das Halten von Haustieren ist in den Betrieben der <strong>RaJoVita</strong> nach Absprache und<br />
separater vertraglicher Regelung grundsätzlich möglich. Die Verantwortung für die<br />
artgerechte Haltung und Pflege der Haustiere obliegt in jedem Fall dem Bewohner.<br />
7. Kosten und Leistungen<br />
1 Die Kosten für den Aufenthalt (Tagestarif) setzen sich zusammen aus den Kosten für<br />
• die Pension (Hotellerieleistungen)<br />
• KVG b- und nicht KVG-Leistungen<br />
• private Auslagen<br />
2 Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages leistet der Bewohner, bzw. sein<br />
bevollmächtigter Vertreter Kostengutsprache für alle sich aus diesem Vertrag<br />
ergebenden finanziellen Verpflichtungen.<br />
3 Die zur Verrechnung gelangenden Leistungen richten sich nach der aktuellen<br />
Tarifordnung und den aktuellen Tarifblättern. Änderungen der Verrechnungssätze<br />
b KVG = Krankenversicherungsgesetz
Seite 4<br />
oder des Leistungsumfangs werden unter Einhaltung der vertraglichen<br />
Kündigungsfrist schriftlich mitgeteilt.<br />
4 Die von der <strong>Stiftung</strong> genutzten Liegenschaften gehören der Stadt, bzw. werden von<br />
dieser zur Verfügung gestellt. Die Mietkosten trägt die Stadt, sie werden jedoch aus<br />
Gründen der Transparenz auf den Bewohnerrechnungen separat ausgewiesen.<br />
7.1 Pensionstarif<br />
Der mit dem Pensionstarif pauschal abgegoltene Leistungsumfang ist in der<br />
Tarifordnung aufgeführt.<br />
7.2 Pflegetarif<br />
1 Mit dem Pflegetarif werden folgende Leistungen abgegolten:<br />
• Die KVG-pflichtigen Pflegeleistungen.<br />
• Die nicht KVG-pflichtigen Leistungen für Pflege und Betreuung. c<br />
Der jeweilige Leistungsumfang ist in der Tarifordnung beschrieben und richtet sich<br />
nach den jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.<br />
2 Die Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit des Bewohners<br />
gemäss RAI/NH System (Resident Assessment Instrument/Nursing Home).<br />
7.3 Pflegematerial<br />
Pflegematerial wird nach geltendem Tarifvertrag zwischen Curaviva und santésuisse<br />
abhängig vom Pflegebedarf mittels Tagespauschale abgegolten.<br />
7.4 Vorauszahlung<br />
Mit dem Eintritt ist eine Vorauszahlung gemäss Angaben in der Tarifordnung zu<br />
leisten. Diese wird nach Vertragsablauf und nach erfolgter Bezahlung der<br />
Schlussabrechnung unverzinst zurückerstattet.<br />
7.5 Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten<br />
1 Die Rechnungsstellung für die Leistungen erfolgt jeweils am Ende des Monats.<br />
Fälligkeit nach Erhalt der Rechnung. Die Rückforderung der KVG-pflichtigen Kosten<br />
bei der Krankenkasse ist Sache des Bewohners, bzw. dessen bevollmächtigten<br />
Vertreters.<br />
2 Der Bewohner, bzw. dessen bevollmächtigte Vertreter nehmen zur Kenntnis, dass im<br />
Falle von Ausständen bei der Zahlung von Prämien und/oder Kostenbeteiligungen,<br />
Kostentragung bei Medikamenten etc. der Versicherer gemäss KVG berechtigt ist seine<br />
Leistungen aufzuschieben.<br />
3 Die Rechnung für die Vorauszahlung wird mit dem Vertrag ausgestellt. Fälligkeit<br />
nach Erhalt der Rechnung.<br />
c mit in Krafttreten der neuen Pflegefinanzierung ab 2011 betreffen nicht KVG-pflichtige Leistungen nur<br />
noch die Betreuung
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8. Beschwerden<br />
1 Unstimmigkeiten sollen primär unter den direkt Betroffenen geregelt werden.<br />
2 Beschwerden sind an die Geschäftsleitung der <strong>Stiftung</strong> <strong>RaJoVita</strong> zu richten.<br />
3 Als unabhängige Beschwerdeinstanz steht die Ombudsperson der Stadt Rapperswil-<br />
Jona zur Verfügung. Sie hat gegenüber den Parteien kein Weisungsrecht.<br />
9. Beilagen<br />
• Tarifordnung<br />
• Tarifblätter (Pension, Pflege und Betreuung)<br />
• Informationen (A – Z) für den stationären Aufenthalt<br />
10. Unterschriften<br />
Der Vertrag wird zweifach ausgestellt.<br />
Ort, Datum<br />
……………………………………………………………………………………………………………………<br />
Unterschrift Bewohner<br />
……………………………………………………………………………………………………………………. oder<br />
Unterschrift Gesetzlicher Vertreter<br />
……………………………………………………………………………………………………………………..<br />
Ort, Datum<br />
Rapperswil-Jona,<br />
………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Unterschrift <strong>Stiftung</strong> <strong>RaJoVita</strong><br />
………………………………………………………………………………………………………………………<br />
Für die Drehscheibe Geschäftsführer